Förderwegweiser
- etablierte Unternehmen
- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen
- technologieorientierte Unternehmen
Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals
Laufzeit: 7 Jahre
oder
Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt
nein
Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/vc-fonds/
Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein
- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.
Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der
IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich
Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich
Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.
nein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/unternehmensuebernahme-plus/
Unternehmen in Schleswig-Holstein
- Kooperationen
- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)
- Umstellung bei Strukturwandel
- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben
- Existenzgründungen
Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €
Laufzeit: bis zu 10 Jahre
nein
Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.
- Zuwendungsgeber : MBG Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/mbg-beteiligung/
bundesweit
31.12.2027
Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.
Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:
- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)
- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)
- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)
- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)
Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:
- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)
- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)
Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.
Beispiele im touristischen Bereich:
Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.
nein
LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäischen Kommission, Exekutivagentur CINEA
- https://www.z-u-g.org/strategische-aufgaben/beratung-zum-eu-life-programm/
Thüringen
31-12-2026
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.
Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.
Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.
Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.
Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit
Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:
- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung
- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)
- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen
- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion
- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme
- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES
- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)
- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung
- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)
- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck
- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen
- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)
2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:
- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)
- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware
- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen
- 3D-Visualisierungen von Messeständen
- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends
- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen
- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen
- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin
3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:
- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)
- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien
- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.
Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.
Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.
Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.
Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.
Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.
Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung
Postfach 90 02 44
99105 Erfurt
Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.
Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.
nein
Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Digitalbonus-Thueringen
bundesweit
Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.
Unternehmensfinanzierung
Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.
Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.
Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.
eingeschränkt
Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/buergschaften-laender-bund.html
Sachsen
31.12.2027
- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen
- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich
- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces
-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen
- Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben
- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal
- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten
- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank
nein
Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-a-f%C3%B6rderung-der-selbst%C3%A4ndigkeit-von-frauen
Sachsen
31.12.2027
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen
- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten
- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich
- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes
- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich
- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt
- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-gleichstellung-teil-b-gr%C3%BCnderinnenpr%C3%A4mie
Sachsen
31.12.2027
Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.
- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)
- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)
- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).
nein
Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/esf-plus-richtlinie-zukunft-berufliche-bildung1
Sachsen
Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden
Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden
Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.
Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
nein
Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/richtlinie-berufliche-bildung-verbundausbildung