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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

635 Treffer:
VC-Fonds Schleswig-Holstein  

Die MBG Schleswig-Holstein hat mit dem VC-Fonds (Venture-Capital – zu dt. „Wagniskapital“) einen neuen und für den Mittelstand in Schleswig-Holstein interessanten Fonds aufgelegt.

Fördergebiet

Für wen?

- etablierte Unternehmen

- potentielle Nachfolger, die ein bestehendes Unternehmen übernehmen wollen

- technologieorientierte Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Offene Beteiligung bis max. 500.000 € als Minderheitsbeteiligung, bis zu 24,9 % des Kapitals

Laufzeit: 7 Jahre

oder

Gesellschafterdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieser Fonds übernimmt Gesellschaftsanteile in Form einer offenen Beteiligung und richtet sich an etablierte Unternehmen sowie Interessierte, die beispielsweise die Übernahme oder Nachfolge eines Unternehmens planen.

Weitere Informationen  
Unternehmensübernahme PLUS Schleswig-Holstein  

Laut IHK Schleswig-Holstein muss eine Vielzahl von IHK-Mitgliedsunternehmen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden. Es ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital

Fördergebiet

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein

- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.

Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der

IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich

 

Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische

Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.

Weitere Informationen  
MBG-Beteiligung mit Garantie der Bürgschaftsbank  

Die MBG arbeitet in diesem Beteiligungsprogramm eng mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) zusammen. Sie sind Risikopartner, welche die geplanten Investments jeweils unabhängig voneinander bewerten und entscheiden.

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Kooperationen

- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)

- Umstellung bei Strukturwandel

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben

- Existenzgründungen

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €

 

Laufzeit: bis zu 10 Jahre

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.

Weitere Informationen  
LIFE  

LIFE (L’Instrument Financier pour l’Environnement) ist ein Förderinstrument der Europäischen Union in den Bereichen Umwelt-, Klima-, Naturschutz und Energiewende.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Alle öffentlichen oder privaten Einrichtungen mit Sitz in der EU (einschließlich der Überseeischen Länder und Hoheitsgebiete) sind berechtigt, am LIFE-Programm teilzunehmen. Projektträger können beispielsweise sein: öffentliche Institutionen wie nationale, regionale und lokale Behörden oder Hochschulen, internationale Organisationen, Unternehmen jeder Größenklasse, Forschungseinrichtungen, Vereine und Vereinigungen und Nichtregierungsorganisationen. Auch internationale Organisationen können LIFE-Projekte beantragen. Die antragstellende Institution muss eine juristische Person sein. Einzelpersonen können als 'natural person' keine Projektträger sein, als Einzelunternehmen (sole trader) allerdings schon.

Was wird gefördert?

Die aktuelle Programmperiode umfasst vier Teilprogramme:

- Naturschutz und Biodiversität / Nature and Biodiversity (NAT)

- Kreislaufwirtschaft und Lebensqualität / Circular Economy and Quality of Life (ENV)

- Klimaschutz und Klimaanpassung / Climate Change Mitigation and Adaptation (CCM & CCA)

- Energiewende / Clean Energy Transition (CET)

 

Neben Förderprojekten, die eindeutig den vier Teilprogrammen zugeordnet werden können, gibt es im LIFE-Programm weitere Fördermöglichkeiten, Zuschüsse und Instrumente:

- Betriebskostenzuschüsse für Nichtregierungsorganisationen (NROs/ NGOs)

- Themenspezifische Ausschreibungen für „projects responding to the Union legislative and policy priorities“ (PLP)

Beispiele

Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.

 

Beispiele im touristischen Bereich:

Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.

Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.

Bewerbungsverfahren

Die Projektbeantragung erfolgt direkt in Brüssel. Seit dem Jahr 2021 erfolgt die Antragstellung über das ‚Funding & tender opportunities portal‘ der EU-Kommission. Der Antrag wird online geschrieben und übermittelt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LIFE-Projekte sollen zur Umsetzung, Aktualisierung und Entwicklung der europäischen Umwelt- und Klimapolitik sowie der entsprechenden Gesetzgebung beitragen. Ziel der EU-Kommission ist es, EU-weit umweltfreundliche, innovative Produkte, relevante Verfahren und Dienstleistungen sowie Best Practices zu etablieren und die entsprechende Politik- und Verwaltungspraxis weiterzuentwickeln. Der Fokus von LIFE liegt also auf konkreten, praktischen und nachhaltigen Beiträgen im Sinne der EU-Umweltpolitik.

Weitere Informationen  
Digitalbonus Thüringen  

Mit dem Digitalbonus werden Unternehmen bei der Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen sowie Produkten und Dienstleistungen oder bei der Einführung bzw. Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31-12-2026

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, insbesondere des verarbeitenden Gewerbes, des Baugewerbes, des Handwerks, des Handels, des Gastgewerbes, der Veranstaltungswirtschaft (ohne Freizeitwirtschaft) sowie der wirtschaftsnahen und kreativwirtschaftlichen Freien Berufe.

 

Zu den wirtschaftsnahen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören insbesondere die Freien technischen und naturwissenschaftlichen Berufe und Designer. Zu den kreativwirtschaftlichen Freien Berufen im Sinne dieser Richtlinie gehören die Freien Kulturberufe sowie die Freien Medien-, Informations- und Kommunikationsberufe.

Was wird gefördert?

Die Förderung hat das Ziel, gewerbliche Unternehmen bei der Digitalisierung zu unterstützen.

 

Förderfähig sind zum Vorhaben gehörende Ausgaben für Hard- und Software einschließlich der Ausgaben für Leistungen externer Dienstleister.

 

Gefördert werden Digitalisierungsvorhaben in den Bereichen:

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit

 

 

Für eine Förderung werden Vorhaben ausgewählt, bei denen die Ausgaben zu einem nicht unerheblichen Digitalisierungsfortschritt im Betriebsprozess bzw. im Produkt- und Dienstleistungsportfolio des Unternehmens führen oder die Informations-/Datensicherheit des Unternehmens wesentlich verbessern.

 

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Beispiele

1. Digitalisierung und Automatisierung von Betriebsprozessen, insbesondere:

- Intelligente Vernetzung der Enterprise-Resource-Planning-Systeme (ERP) und Produktionssysteme, insb. an das Manufacturing Execution System (MES) – Echtzeiterfassung

- Einführung von Enterprise-Resource-Planning-Systemen (ERP) oder Manufacturing Execution Systemen (MES)

- Implementierung von Dokumenten-Management-Systemen (DMS) inklusive notwendiger Server- und Netzwerkstrukturen

- Einbindung von cyber-physischen Systemen in die Produktion

- Einführung medienbruchfreier (Produktions-) Systeme

- Integration von Customer-Relationship-Management-Systemen (CRM) an das MES

- Einführung von Mensch-Maschinen-Interaktion in der Produktion, wie bspw. Datenbrillen, Touchscreens, Cobots (kollaborative Roboter)

- Integration spezieller mobiler Betriebsgeräte in die Produktionssteuerung

- Einführung digitaler Abbilder/ Duplikate (z. B. digitale Zwillinge)

- Implementierung additiver Fertigungsverfahren, z. B. 3D-Druck

- Aufbau der Infrastruktur zur Erhebung und Analyse großer Datenmengen/ Big-Data-Anwendungen

- Integration digitaler Workflows mit Lieferanten und Kunden (e-commerce/ e-procurement)

 

2. Digitalisierung und Automatisierung von Produkten und Dienstleistungen, insbesondere:

- Einführung datenbasierter Dienstleistungen (z. B. predictive-maintenance-Anwendungen wie Fernwartung)

- Einführung produktbegleitender und/oder Anwendungssteuerungssoftware

- Integration von Automatisierungssoftware zur Optimierung von Geschäftsprozessen

- 3D-Visualisierungen von Messeständen

- Einführung von Marktforschungstools zur Analyse von Kundenbedürfnissen und Markttrends

- Einführung von digitalen Systemen für Webshops, Click&Collect, Delivery inkl. der damit im Zusammenhang stehenden Online-Marketingmaßnahmen

- Anwendung von (digitalen) Standards und Normen

- Implementierung von Social-Media-Tools für Contentplanung, -analyse und -monitorin

 

3. Einführung oder Verbesserung von Lösungen in den Bereichen Datenverarbeitung, Datenverwaltung sowie Datensicherheit und Cybersicherheit, insbesondere:

- Einführung von Technologien zur effizienten Speicherung, Verwaltung und Organisation von Daten (z.B. Server- und Netzwerktechnik)

- Initialisierung der Nutzung von Cloudtechnologien

- Maßnahmen zur Absicherung von Unternehmensdaten und -systemen vor Bedrohungen und Cyberangriffen z.B. Backupsysteme, Firewall usw.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 15.000€.

 

Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5.000€ betragen und dürfen grundsätzlich 150.000€ nicht übersteigen.

 

Die Förderung wird als sogenannte De-minimis-Beihilfe gewährt.

 

Je Unternehmen kann im Digitalbonus Thüringen nur ein Antrag gestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der Thüringer Aufbaubank gestellt werden.

 

Thüringer AufbaubankWirtschafts- und Innovationsförderung

Postfach 90 02 44

99105 Erfurt

 

Die Unterlagen werden auf der Webseite der TAB zur Verfügung gestellt und könnne online ausgefüllt werden.

Mit der Antragstellung muss ein Konzept eingereicht werden, das das Vorhaben beschreibt (Vergleich Ist-/Soll-Zustand; Lösungsansatz, Beschreibung Vorgehensweise) und den erwarteten Digitalisierungsfortschritt für das Unternehmen verdeutlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können ihr Digitalisierungsvorhaben (Prozesse, Produkte, Schulungen) mit dem Digitalbonus Thüringen mit finanziellen Mitteln des Freistaats Thüringen und der EU fördern lassen.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Bundes und der Länder  

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich ganz oder mehrheitlich in privater Hand befinden.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften decken höchstens 80 Prozent des Ausfallrisikos ab; das kreditgewährende Institut muss ein Eigenrisiko von mindestens 20 Prozent ohne Vorabbefriedigungsrecht und Sondersicherheiten übernehmen. Die Investoren/Anteilseigner müssen sich angemessen mit Eigen-/Haftkapital an der Finanzierung beteiligen.

 

Für alle Bürgschaften ist ein Bürgschaftsentgelt zu entrichten.

Bewerbungsverfahren

Anträge für Bürgschaften nehmen die Bürgschaftsmandatare der Länder beziehungsweise Landeswirtschaftsministerien entgegen, soweit nicht die Bürgschaftsbanken zuständig sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Bürgschaft werden Unternehmen sowie Existenzgrüner:innen bei der Unternehmensfinanzierung unterstützt.

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen  

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen

- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich

Was wird gefördert?

- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces

-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie  

Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen

Was wird gefördert?

- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten

- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich

Art und Höhe der Zuwendung

- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes

- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich

- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt

- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.

Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
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