Förderwegweiser
Bayern
31.12.2025
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (ausgenommen staatliche Behörden), natürliche Personen und Personengesellschaften. Für das Projekt „LAG-Management” und das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement” ist nur die jeweilige LAG antragsberechtigt.
Gefördert werden
– Durchführung von Projekten zur Umsetzung der LES (Lokale Entwicklungsstrategie) einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),
– Vorbereitung und Durchführung von gebietsübergreifenden oder transnationalen Zusammenarbeitsprojekten zwischen LAGs oder von LAGs mit vergleichbaren regionalen Partnerschaften (auch Nicht-EU-Ländern) sowie
– LAG-Management.
- touristische Fahrradinfrastruktur
- Modernisierung von Museen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt bei:
– produktiven Investitionen 30 Prozent,
– sonstigen Projekten 50 Prozent,
– gebietsübergreifenden Kooperationsprojekten 60 Prozent bzw. transnationalen Kooperationen 70 Prozent,
– LAG-Management 50 Prozent
der zuwendungsfähigen Maßnahmen.
Für LAGs, deren Gebiet zu mindestens zwei Drittel im „Raum mit besonderem Handlungsbedarf” (gemäß jeweils gültigem LEP) liegt, kann der jeweilige Fördersatz um 10 Prozent erhöht werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei 3.000 EUR.
Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.
eingeschränkt
LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.
- Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
- https://www.stmelf.bayern.de/initiative_leader/
bundesweit
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen, die in den genannten Bereichen tätig sind. Dies können je nach Unterprogramm z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein.
Gefördert werden (je nach Unterprogramm) Maßnahmen zur:
– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,
– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,
– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten
- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger
Die Förderung erfolgt:
– im Rahmen der Unterprogramme Progress und EURES durch Zuschüsse von in der Regel maximal 80 Prozent (Progress) bzw. 95 Prozent (EURES) der förderfähigen Ausgaben,
– im Rahmen des Unterprogramms Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen durch die Bereitstellung von Gemeinschaftsmitteln an Finanzintermediäre. Die Durchführung des Unterprogramms erfolgt insbesondere in Zusammenarbeit mit der Europäischen Investitionsbank (EIB) bzw. dem Europäischen Investitionsfonds (EIF). Die Gemeinschaftsmittel können zur Finanzierung von Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und anderen Unterstützungsmaßnahmen eingesetzt werden.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.
In den Unterprogrammen Progress und EURES erfolgt die Antragstellung im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen oder Ausschreibungen.
Im Unterprogramm Mikrofinanzierung und Sozialunternehmen können Anträge ausschließlich von Finanzintermediären gestellt werden. Kleine und mittlere Unternehmen sind nicht unmittelbar antragsberechtigt, sondern profitieren mittelbar von der Verbesserung der Finanzierungsbedingungen.
nein
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
- https://ec.europa.eu/social/main.jsp?langId=de&catId=1081#navItem-2
Rheinland-Pfalz Saarland
31.12.2027
Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).
Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.
Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.
Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.
1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel
2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen
3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.
4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen
Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.
Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:
- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität
- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds
- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen
- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern
- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion
- Grenzüberschreitendes Ticketing
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.
ja
Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- http://www.interreg-gr.eu
Brandenburg
keine/ jederzeit
Unterstützung hochinnovativer KMU aller Sektoren mit Wachstumspotenzial und internationaler Strategie.
Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Fördergelder können für Phase 1 und Phase 2 beantragt werden undgefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung. Coaching und Mentoring als Unterstützung während Phase 1 (bis zu drei Tage) und Phase 2 (bis zu zwölf Tage) möglich. In Phase 3 werden erfolgreiche Projekte in der Kommerzialisierung durch Coachingmaßnahmen unterstützt.
- Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad
- Machbarkeit – von der Idee zum Konzept (Phase 1)
- Umsetzung – vom Konzept zur Marktreife (Phase 2)
- Markteinführung – Kommerzialisierung (Phase 3)
- Neben technologischen können auch nicht-technologische Ansätze, wie soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor unterstützt werden
Phase 1: Machbarkeitsstudie wird pauschal mit 50.000 EUR gefördert. Kern des Antrags ist ein erster Businessplan. Als Ergebnis soll ein solider Businessplan entstehen, der die Grundlage für eine Bewerbung in Phase 2 darstellt.
Phase 2: Die Förderquote beträgt i. d. R. 70 Prozent und liegt zwischen 0,5 und 2,5 Mio. EUR. Innerhalb von 1 bis 2 Jahren werden Innovationsmaßnahmen durchgeführt. Am Ende von Phase 2 soll ein/e Produkt/Verfahren/Dienstleistung stehen, welche/s reif für die Kommerzialisierung ist, sowie ein weiterentwickelter Businessplan als Basis für Phase 3.
Phase 3: Keine direkten Fördergelder, sondern indirekte Unterstützungsmaßnahmen, um den Markteintritt zu erleichtern. Diese Phase wird – ebenso wie das Coaching in den ersten beiden Phasen – durch das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt.
Für Phase 1 und 2 sind Anträge online jederzeit einreichbar. Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu festgelegten Stichtagen (insgesamt vier pro Jahr).
nein
Förderung innovativer KMU bei der Ideenfindung, Entwicklung und Vermarktung ihres Produktes/Dienstleistung/Vorhabens.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Enterprise Europe Network, Berlin-Brandenburg
- https://www.tourismusnetzwerk-brandenburg.de/tourismusfoerderung/eic-accelerator-pilot-fuer-die-tourismusbranche/
Strukturschwache Regionen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind
– in der Konzeptphase: KMU, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz und
– in der Umsetzungsphase: pro Bündnis in der Regel sieben bis 15 Partner, davon überwiegend Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU und auch Start-ups), Hochschulen, Forschungseinrichtungen und sonstige Organisationen mit Forschungs- und Entwicklungskompetenz.
Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte der regional, eng und verbindlich zusammenarbeitenden Bündnisse aus Unternehmen, insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und Start-ups sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen oder sonstigen Organisationen in folgenden Phasen:
– Konzeptphase: Erarbeitung eines thematisch fokussierten, unternehmerisch und marktorientiert ausgerichteten RUBIN-Konzepts.
– Umsetzungsphase: Implementierung des RUBIN-Konzepts mit in der Regel sieben bis 15 Partnern pro Bündnis.
Die Förderung ist themen- und technologieoffen. Themen in den Innovationsfeldern der Zukunft mit hohem Innovations- und Wachstumspotenzial, wie z.B. Energie, Klima, Gesundheit, Mobilität oder Arbeit 4.0 und deren Schnittstelle werden bevorzugt.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Verfahrensstufe können für die Konzeptphase Projektskizzen in drei Auswahlrunden jeweils zum 1. Februar, spätestens zum 1. Februar 2022 bei dem vom BMBF beauftragten eingereicht werden. Eine Vorlage für die Skizze ist im Internet verfügbar.
eingeschränkt
Das Programm unterstützt die Erschließung zukunftsfähiger Anwendungsfelder wie z.B. den Tourismus und trägt zur Sicherung von Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven in strukturschwachen Regionen bei.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.innovation-strukturwandel.de/RUBIN
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die förderfähige Vorhaben durchführen.
LIFE besteht aus den Teilprogrammen „Umwelt” und „Klimapolitik”. Im Teilprogramm „Umwelt” werden Maßnahmen und Projekte (Pilotprojekte, Demonstrationsprojekte, Best-Practice-Projekte, integrierte Projekte, Projekte der technischen Hilfe, Projekte zum Kapazitätsaufbau, vorbereitende Projekte, Informations-, Sensibilisierungs- und Verbreitungsprojekte) mit den Schwerpunkten:
– Umwelt und Ressourceneffizienz,
– Natur und Biodiversität sowie
– Verwaltungspraxis und Information im Umweltbereich.
Im Teilprogramm „Klimapolitik” werden Projekte in den Schwerpunkten:
– Klimaschutz,
– Anpassung an den Klimawandel sowie
– Verwaltungspraxis und Information im Klimabereich
gefördert.
Im touristischen Bereich:
Tourismusaktivitäten im Zusammenhang mit dem ökologischen Wandel können von dem Programm profitieren. Gefördert werden können insbesondere Tourismusprojekte, die die Kreislaufwirtschaft, Energieeffizienz und erneuerbare Energien sowie Klimaneutralität unterstützen.
Erhaltung und Schutz von umweltsensiblen Fluss-, Wald-, Moorlandschaften u. ä., welche auch für Naherholung und Tourismus bedeutsam sind.
Beispiele im touristischen Bereich:
Das LIFE-Programm hat kein spezifisches Tourismusthema, dennoch können ökologisch nachhaltige Projekte, insbesondere solche, die durch Energieeffizienz oder erneuerbare Energien CO2-Emissionen mindern, von Finanzmitteln profitieren. Ebenso können Projekte, die Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel mit dem Tourismus vereinbaren, ebenfalls förderfähig sein.
Die Finanzierung erfolgt insbesondere durch Zuschüsse oder durch Vergabe öffentlicher Aufträge.
Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage mehrjähriger Arbeitsprogramme mit einer Laufzeit von vier bzw. drei Jahren. Im Rahmen der Arbeitsprogramme veröffentlicht die Kommission jährliche Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen für die Teilbereiche des Programms. Diese können auf der LIFE-Webseite abgerufen werden.
Beratung zum EU-LIFE-Programm durch die Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH:
nein
Klima-, Umwelt- und Naturschutz stellen eine der größten Herausforderungen des 21. Jahrhundeds dar. Das LIFE-Programm unterstützt und fördert Projekte (auch touristischer Natur), die hierzu einen Beitrag leisten.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft - Umwelt - Gesellschaft (ZUG) gGmbH; Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/life-programme_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen aus allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union sowie den teilnehmenden Partnerländern, insbesondere Hochschulen und Forschungseinrichtungen, Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere KMU), öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Die Säule „Globale Herausforderungen und europäische industrielle Wettbewerbsfähigkeit“ (Säule 2) unterstützt die Forschung im Zusammenhang mit gesellschaftlichen Herausforderungen und stärkt die technologischen und industriellen Kapazitäten durch Cluster. Sie umfasst auch Tätigkeiten der Gemeinsamen Forschungsstelle, die die politischen Entscheidungsträger der EU und der Mitgliedstaaten mit unabhängigen wissenschaftlichen Erkenntnissen und technischer Unterstützung unterstützt.
Im touristischen Bereich:
Cluster 2 „Kultur, Kreativität und integrative Gesellschaft“ wird Forschungs- und Innovationstätigkeiten anbieten, um die Ziele und Prioritäten der EU zu erreichen.
- Stärkung der demokratischen Regierungsführung und der Bürgerbeteiligung
- Schutz und Förderung des kulturellen Erbes
- Bewältigung vielfältiger sozialer, wirtschaftlicher, technologischer und kultureller Veränderungen
Die Entwicklung neuer Ansätze, Konzepte und Verfahren für einen nachhaltigen, zugänglichen und inklusiven Kulturtourismus gehört zu den im Rahmen dieses Clusters vorgesehenen Forschungstätigkeiten. Diese Forschungsmöglichkeiten zum Kulturtourismus werden die Forschungsmöglichkeiten des vorangegangenen Rahmenprogramms „Horizont 2020“ fortsetzen und weiterentwickeln.
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung beträgt maximal 100% der förderfähigen Kosten.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich elektronisch auf der Grundlage von Aufrufen der europäischen Kommission zur Einreichung von Vorschlägen, die im EU-Amtsblatt sowie im Funding & Tenders Portal veröffentlicht werden. Es gibt verschiedene Antragsverfahren, die bei einer Ausschreibung zum Tragen kommen können. Welches Antragsverfahren bei einer Ausschreibung angewendet wird, ist den jeweiligen Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
nein
Horizon Europe 2021-2027 zielt darauf ab, EU-weit eine wissens- und innovationsgestützte Gesellschaft und eine wettbewerbsfähige Wirtschaft aufzubauen sowie gleichzeitig zu einer nachhaltigen Entwicklung beizutragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : EU-Büro des BMBF; DLR Projektträger; Exekutivagentur für die Forschung (REA); Exekutivagentur für kleine und mittlere Unternehmen (EASME); Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/horizon-europe_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Unternehmen bzw. Organisationen, die im Kultur- und Kreativsektor tätig sind.
Das Programm unterstützt Projekte, die die Schaffung und das kulturelle Erbe Europas (immaterielle, materielle, industrielle), Architektur, Musik, Literatur, darstellende Künste, Filme, Festivals, Kulturtourismus usw. fördern, aber auch Leitinitiativen wie die Europäischen Kulturhauptstädte (ECOC) oder die Europäischen Tage des Kulturerbes.
Im touristischen Bereich umfasst das Programm folgende Bereiche:
- KULTUR: Kultur- und Kreativwirtschaft mit Ausnahme des audiovisuellen Sektors
- MEDIEN: audiovisueller Sektor
- SEKTORÜBERGREIFEND: Aktivitäten in allen Kultur- und Kreativsektoren
Neben der besonderen Bedeutung des Programms „Kulturhauptstadt Europas“ für die regionale Entwicklung, das Tourismus, Kooperationsprojekte oder Plattformen im Rahmen der „Horizontalen Maßnahmen“ des Aktionsbereichs CULTURE umfasst, kann es sich um kulturelle Veranstaltungen in Form von Musik- oder darstellenden Kunstfestivals handeln. Im Aktionsbereich MEDIA können Filmfestivals und -märkte im nationalen und internationalen Tourismus eine Rolle spielen. Darüber hinaus trägt das Stadtbranding durch Kultur zum Wert städtischer Gebiete bei und zieht somit mehr Besucher an.
Darüber hinaus sieht der Aktionsbereich CULTURE des Programms im Rahmen der „Sektoralen Maßnahmen“ Maßnahmen vor, einschließlich der Entwicklung kreativer Aspekte des nachhaltigen Kulturtourismus, der Design- und Modebranche sowie der Förderung und Vertretung dieser Sektoren außerhalb der Union.
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die Höhe der Förderung ist von der Art der geplanten Maßnahme abhängig. Im Rahmen des Programms wird zudem eine Bürgschaftsfazilität eingerichtet. Diese stellt Finanzinstituten Bürgschaften zur teilweisen Besicherung von Darlehen an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Organisationen des Kultur- und Kreativsektors zur Verfügung.
Die Antragstellung erfolgt im Rahmen von Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen. Weitere Informationen und Antragsfristen können im Internet abgerufen werden: ec.europa.eu/programmes/creative-europe/calls_de
nein
Europas kulturelle und sprachliche Vielfalt zu wahren und zu fördern sowie die Wettbewerbsfähigkeit des Kultur- und Kreativsektors zu stärken sind die zentralen Ziele des Programms.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kreatives Europa-Desks Deutschland; Exekutivagentur Bildung, Audiovisuelles und Kultur (EACEA); Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/creative-europe-programme_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.
Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.
Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.
Im touristischen Bereich:
Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.
Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.
Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.
Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.
Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.
Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de
ja
Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Universitäten, Ausbildungszentren sowie Unternehmen; Nationale Agenturen DAAD, PAD, BIBB und JFE
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/erasmus-plus_en?etrans=de
Bayern
30.06.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie (unabhängig von der Bettenzahl) gemäß KMU-Definition der EU.
Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.
Stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/Dusche
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zwischen 10% und 20% der zuwendungsfähigen Kosten und richtet sich nach der Größe und des Standorts des Unternehmens. Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.
Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.
ja
Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insb. für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie; Bund
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Bezirksregierung Bayern
- https://www.stmwi.bayern.de/service/foerderprogramme/regionalfoerderung/