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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

593 Treffer:
Bayerisches Regionales Förderprogramm für die gewerbliche Wirtschaft (BRF)  

Im Rahmen dieses ausschließlich aus Landesmitteln finanzierten Förderprogramms werden Investitionen von Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Tourismus und sonstige Dienstleistungen unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes, wobei Einschränkungen und Ausschluss von Förderungen gem. Nr. 10 zu beachten sind. Als gewerbliches Unternehmen gilt ein Gewerbebetrieb im Sinne des § 2 des Gewerbesteuergesetzes.

Was wird gefördert?

Investitionsvorhaben, die einen bedeutenden Beitrag zu volks- und regionalwirtschaftlichen sowie struktur- und arbeitsmarktpolitischen Interessen oder tourismuspolitischen Interessen leisten und mindestens eines der folgenden Ziele erfüllen:

 

• Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen

• Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen

• in begründeten Einzelfällen durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen

Beispiele

• Anschaffung / Herstellung von Wirtschaftsgütern

• Verlagerung einer Betriebsstätte

• Lohnkosten, diefür direkt durch das Investitionsvorhaben geschaffene Arbeitsplätze während eines Jahres anfallen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Anteilfinanzierung gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Die Höhe der Zuwendung ist auf maximal 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Investition beschränkt.

 

Mindestinvestitionsgrenzen:

• Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen): In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro

• Gewerbliche Tourismusförderung: In RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens grundsätzlich als Online-Antrag, der die Voraussetzungen des Online-Zugangsgesetzes erfüllt, zu stellen oder im Einzelfall schriftlich unter Verwendung der auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie oder dem BayernPortal eingestellten Antragsformulare.

 

Anträge sind vom Antragsteller samt Anlagen bei der Regierung einzureichen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung soll möglichst gleichwertige Lebensbedingungen und ausgeglichene Wettbewerbschancen in allen Landesteilen schaffen. Deshalb können Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft gefördert werden, die die Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit der Wirtschaft stärken, Beschäftigung und Einkommen sichern und schaffen und Transformationsprozesse hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft beschleunigen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – Qualität und Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleinst- und Kleinunternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Modernisierungs-, Sanierungs-, Ausstattungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Qualitätsverbesserung der Bewirtschaftungs- und Gästebereiche.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 20 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten (in C-Gebieten bis zu 45 Prozent).

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden die Ressourcen kleiner und familiengeführter Tourismusbetriebe gestärkt, um in Qualität zu investieren und sich den Anforderungen der Gäste entsprechend weiterzuentwickeln.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit”  

Im Rahmen der Bayerischen Regionalförderung (BRF) und der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) werden kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie bei nachhaltigen Investitionsmaßnahmen in die Barrierefreiheit unterstützt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie und Gastronomie, unabhängig von der Bettenzahl.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen in die Barrierefreiheit. Dabei wird nicht vorausgesetzt, dass ein Betrieb in jeder Hinsicht barrierefrei zu gestalten ist.

Beispiele

Insbesondere können gefördert werden:

• Maßnahmen für Rollstuhlfahrer und Menschen mit Gehbehinderung, wie z.B. stufenloser Zugang zum Gebäude bzw. zu den Räumlichkeiten; behindertengerechtes Bad/WC/ Dusche;

• Maßnahmen für Menschen mit Hörbehinderung, wie z.B. Einsatz optischer Signale induktive Höranlage;

• Maßnahmen für Menschen mit Sehbehinderung, wie z.B. Leitsysteme mit Bodenindikatoren, Informationen in Braille- oder Prismenschrift;

• Maßnahmen für Menschen mit kognitiver Beeinträchtigung, wie z.B. Informationen über Piktogramme oder Bilder.

Art und Höhe der Zuwendung

• bis zu 20 % für kleine Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 45%)

• bis zu 10 % für mittlere Unternehmen (in C-Gebieten bis zu 35%)

 

Die Mindestinvestitionsgrenze beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Förderung ist vor Beginn des Vorhabens auf dem Vordruck Nr. 90 FV zusammen mit der „Finanzierungsbestätigung der Hausbank” (Anlage zum jeweiligen Antrag) an die Regierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Barrierefreiheit ist ein Qualitätsmerkmal im Tourismus, das komfortables Reisen für Alle ermöglicht. Mit diesem Programm können Barrieren im Gastgewerbe, insbesondere für Gäste mit körperlichen oder geistigen Beeinträchtigungen, abgebaut werden.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Bayern  

Gefördert werden einzelbetriebliche Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

29.06.2027

Für wen?

Gefördert werden ausschließlich Vorhaben gewerblicher Unternehmen der Industrie, des

Handwerks, der Tourismuswirtschaft und des sonstigen Dienstleistungsgewerbes.

Was wird gefördert?

Im Bereich des Tourismus werden vorrangig Maßnahmen gefördert, die die Qualität

des bayerischen Tourismusangebotes verbessern.

Beispiele

• Vorhaben zur Modernisierung von Beherbergungs- und Gastronomiebetrieben

• Vorhaben zur Verbesserung bzw. Erweiterung ihrer Angebotspalette, insbesondere im Rahmen der Saisonverlängerung

• Maßnahmen, die zu einer Erhöhung der Beherbergungskapazität führen (sofern neue /nicht ausgeschöpfte Nachfragepotentiale vorhanden sind)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird auf Antrag im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung

gewährt. Sie kann als Investitionszuschuss, Lohnkostenzuschuss oder als Zinszuschuss zur

Verbilligung eines von der LfA gewährten Darlehens eingesetzt werden, das zur Mitfinanzierung des antragsgegenständlichen Vorhabens verwendet wird.

 

Gewerbliche Regionalförderung (Industrie, Handwerk, sonstige Dienstleistungen):

In den „Räumen mit besonderem Handlungsbedarf“ (RmbH): 200.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 500.000 Euro;

 

Gewerbliche Tourismusförderung:

In den RmbH: 50.000 Euro, in den sonstigen Fördergebieten: 100.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Aufgrund des sehr komplexen Förderverfahrens wird eine Beratung durch die zuständige Bezirksregierung vor Antragstellung dringend empfohlen.

 

Durch die Online-Antragstellung und Authentifizierung über das Elster-Unternehmenskonto ist eine Antragstellung und eine Unterschrift in Papierform nicht erforderlich.

 

Die Regierungen von Niederbayern, Oberpfalz und Oberfranken sind die zuständigen Behörden für die Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bund und Länder haben sich selbst die Aufgabe gestellt, gemeinsam die Wirtschaftsstruktur in besonders strukturschwachen Gebieten zu verbessern, mit dem Ziel, eine ausgewogene regionale Entwicklung in Deutschland zu erreichen.

Weitere Informationen  
Berlin Infra  

Mit "Berlin Infra" unterstützt die IBB öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist, bei Infrastrukturprojekten.

Fördergebiet

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche Unternehmen mit Sitz in Berlin, bei denen das Land Berlin mehrheitlicher Gesellschafter ist.

Was wird gefördert?

Die öffentlichen Fördermittel können für Investitionen – auch Anschluss- und Umfinanzierungen – in die Infrastruktur des Landes Berlin verwendet werden.

Beispiele

Mögliche Förderungsbereiche:

 

• Ver- und Entsorgung

• Strukturpolitik (Wirtschaftsförderungs- / Landesentwicklungsgesellschaften)

• Verkehrsinfrastruktur / Öffentlicher Personennahverkehr

• Soziale Infrastruktur (Krankenhäuser, Altenpflegeeinrichtungen, betreutes Wohnen)

• Bildungs- und Forschungsinfrastruktur

• IT- und andere wirtschaftsnahe Dienstleistungen

• Energieeinsparung und Umstellung auf umweltfreundliche Energieträger

• Erschließungsmaßnahmen, einschließlich Aufwendungen für Grunderwerb

• kommunale Wohnungswirtschaft

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um ein Darlehen.

 

• Kredithöchstbetrag: 100 Mio. EUR

• Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Gesamtfinanzierungsbedarfs

• Laufzeit: bis zu 30 Jahre

• Verzinsung: i. d. R. Festzinssatz, max. 10 Jahre

• Tilgung: i. d. R. in gleichbleibenden Raten (z. B. viertel- oder halbjährlich), tilgungsfreie Anlaufjahre möglich

Bewerbungsverfahren

Anträge können bei der IBB gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Infrastrukturprojekte können mit diesem Projekt gefördert werden.

Weitere Informationen  
Berlin Innovativ PLUS  

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel vergeben. Es werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt. Die Finanzierung wird durch eine Unterstützung aus dem InvestEU Fonds der Europäischen Union ermöglicht.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gefördert werden:

• Startups

• kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

• kleinere Mid-Caps (mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern)

• Angehörige der freien Berufe

 

mit einer Betriebsstätte oder Sitz in Berlin, die eines der vorgegebenen Innovations- und Digitalisierungskriterien oder Kreativwirtschaftskriterien erfüllen.

Was wird gefördert?

• Projektfinanzierungen

• Investitionen wie z.B. Grundstücke, Maschinen/Anlagen und Materiallager

• Betriebsmittel

• Vorfinanzierung von Aufträgen

• Vorhaben zur Internationalisierung (mit Berlin-Effekt)

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden zwischen der/dem Kreditnehmer:in und der Hausbank vereinbart.

• Darlehenshöhe: i.d.R. 100 TEUR bis zu 3 Mio. EUR, im Rahmen der Kreativwirtschaftskriterien bis zu 1 Mio. EUR

• 100% Auszahlung

• 70% Haftungsfreistellung der Hausbank durch die IBB

• Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag wird bei der Hausbank unter Hinweis auf Berlin Innovativ PLUS der IBB gestellt. Für die erforderlichen Unterlagen kann die Checkliste zur Antragstellung sowie das Antragsformular verwendet werden.

 

Die Kundenberatung der IBB beantwortet Detailfragen zum Programm und unterstützen bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit "Berlin Innovativ PLUS" werden Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel bis 3 Mio. EUR im Hausbankenverfahren vergeben. Die IBB übernimmt eine Haftungsfreistellung der Hausbank in Höhe von 70%. Mit diesem Kredit werden innovative, nachhaltige und kreative Berliner Unternehmen und Start-ups bei der Stärkung ihrer Wettbewerbsfähigkeit unterstützt.

Weitere Informationen  
Qualifizierungsberatung für KMU  

Beratung zur Weiterbildung und Qualifizierung für Unternehmen und deren Beschäftigte.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Angebot richtet sich überwiegend an kleine und mittlere Unternehmen im Land Berlin. Zur Zielgruppe gehören:

• Unternehmerinnen und Unternehmer und Beschäftigte von KMU

• Personal- und Bildungsverantwortliche in KMU

• Interessenvertretungen in Unternehmen

• Fachöffentlichkeit

Was wird gefördert?

Qualifizierung und Weiterbildung:

• Begleitung während des gesamten Prozesses bis zum Abschluss der Qualifizierung

• Beratung von (Personal-)Verantwortlichen in Unternehmen sowie den Beschäftigten

• Hilfe bei der Suche nach einem passenden Bildungsträger

• Unterstützung bei der Beantragung von Fördermitteln

Beispiele

• Beratung zu Weiterbildungsbedarfen und Qualifizierungen für Beschäftigte der Unternehmen (Arbeitsplatzsituation, betriebliche Qualifizierung)

• Beratung zu möglichen Berufsabschlüssen (betriebliche Einzelumschulung, Nachqualifizierung, modulare Qualifikation mit dem Ziel, einen Berufsabschluss berufsbegleitend zu erlangen)

• Beratung zu aktuellen Fördermöglichkeiten, Finanzierung und deren Bedingungen

• Beratung zur Umsetzung betrieblicher Bildungsziele, Bildungsbedarfsanalyse, Weiterbildungsstrategie

• Beratung zum Aufbau und zur Optimierung des Führungsprozesses „Personal und Weiterbildung“

• Sensibilisierung der Unternehmen für geringqualifizierte und ältere Mitarbeitende sowie zum betrieblichen Gesundheitsmanagement

Bewerbungsverfahren

Anfrage telefonisch oder per E-Mail bei der Gesellschaft für Bildung und Teilhabe.

Tel.: 030 203 89 94 33

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die GesBiT mbH bietet interessierten Trägern und Institutionen freie Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
IBB-Wachstumsprogramm  

In Zusammenarbeit mit Geschäftsbanken bietet das Programm mit dem "IBB-Wachstumsprogramm" günstige Unternehmensfinanzierungen zu flexiblen Konditionen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz/Betriebsstätte in Berlin,

- die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden und

- deren Gründungszeitpunkt i. d. R. 3 Jahre vor Antragstellung liegen sollte und

- deren zu finanzierende Vorhaben in oder von der Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.

Was wird gefördert?

Unternehmensfinanzierungen in Form von

- Mitfinanzierung von Investitionen des Anlagevermögens die einer langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen

- Um- und Anschlussfinanzierung bestehender Engagements

- Sockelfinanzierung für Betriebsmittel mit fester Laufzeit

- Vorfinanzierungen von Forderungen, Warenlagern oder Aufträgen

Art und Höhe der Zuwendung

Das Finanzierungsvolumen sollte (bei einem IBB-Anteil von 50%) zwischen einer und 30 Mio. EUR liegen.

 

Investitionen

- Darlehen von 500.000 EUR bis zu i.d.R. 15 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin)

- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.

- Es werden 100% ausgezahlt.

 

Um-, Anschluss- und Betriebsmittelfinanzierungen

- maximale Darlehenshöhe bis zu 5 Mio. EUR (Anteil der Investitionsbank Berlin), in Ausnahmefällen auch darüber

- Die maximale Laufzeit beträgt i.d.R. 10 Jahre.

- Es werden 100% ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Sie stellen den Kreditantrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf das "IBB-Wachstumsprogramm" der Investitionsbank Berlin (IBB). Ihrem Antrag fügen Sie die erforderlichen Unterlagen bei, mithilfe der Checkliste zur Antragstellung.

Die Hausbank beantragt das Darlehen bei der IBB.

Die IBB nimmt eine eigenständige Kreditprüfung vor.

Nach positiver Prüfung der IBB sagt Ihre Hausbank den gesamten Kreditbetrag zu. Den entsprechenden Darlehensvertrag erhalten Sie von Ihrer Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet Finanzierungen für ein geplantes Unternehmenswachstum.

Weitere Informationen  
Berlin Kapital  

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG, deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die eine entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können.

- Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.

Was wird gefördert?

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin

Beispiele

Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

• stille Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR

• Voraussetzung: Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber, bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft

• Laufzeiten bis zu 10 Jahren

Bewerbungsverfahren

Antrag formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.

Weitere Informationen  
Berlin Start  

Mit "Berlin Start" bietet die IBB Ihnen günstige Darlehen, auch wenn kaum Sicherheiten vorliegen. Der Gründungskredit wird in Verbindung mit einer Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg ergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe,

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- Freiberufler,

deren Gründungszeitpunkt höchstens 7 Jahre vor Antragstellung liegt.

 

Der Investitionsstandort muss in Berlin sein.

Was wird gefördert?

- Gründung eines neuen Unternehmens

- Übernahme eines bestehenden Unternehmens, wobei die Finanzierung des Kaufpreises bei der Übertragung zwischen Familienmitgliedern ersten Grades ausgeschlossen ist

- Betriebsmittel

- Vorhaben bis zu 7 Jahren nach der Gründung (Existenzfestigung)

Art und Höhe der Zuwendung

- Hausbankverfahren in Verbindung mit einer bis zu 80%igen Bürgschaft der BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH

- Existenzgründerdarlehen bis zu 1,5 Mio. EUR (Darlehensmindestbetrag 5.000 EUR)

- Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100%

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden.

Der Antrag wird mit den erforderlichen Unterlagen bei Ihrer Hausbank eingereicht.

Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Bank nach Objekt- und Bonitätsprüfung.

Bei positiver Prüfung erfolgt eine erneute Prüfung durch die BBB und IBB.

Der Kreditvertrag wird zwischen Ihnen und Ihrer Bank geschlossen.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt bei Antragsstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das günstige Existenzgründerdarlehen der IBB ermöglicht Unternehmen verschiedener Branchen in Berlin die Gründung.

Weitere Informationen  
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