Förderwegweiser
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank
nein
Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
Sachsen
- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist
- Angehörige der freien Berufe
Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:
- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung
- Anschaffung notwendiger Hardware und Software
- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe
- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben
- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei
- Tilgung monatlich in festen Raten
Darlehenshöhe und Auszahlung
- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR
- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen
- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen
- Auszahlung in einer Tranche
Antragstellung im Förderportal
- Einreichung des Antrags
- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen
- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail
Antragstellung über Hausbank
- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens
- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten
ja
KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union, Europöischer Fonds für regionale Entwicklung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/digitalisierungsdarlehen-digi-d-
Sachsen
Tourismusmarketing:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften sowie ordentliche Mitglieder des Landestourismusverbandes e.V., die als juristische Personen errichtet sind und deren Geschäftstätigkeit auf das Tourismusmarketing, dabei aber nicht auf Gewinnerzielung, ausgerichtet ist.
Destinationsentwicklung:
Touristische Regionalverbände und Marketinggesellschaften (Destinationsmanagementorganisationen DMO)
Tourismusmarketing
- Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens
- Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens
- Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen
- Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen
Destinationsentwicklung
- Geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen
- Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen
- Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen
Tourismusmarketing: Touristische Marketingmaßnahmen zur Gewinnung von neuen Gästen, vorrangig von außerhalb Sachsens, Stärkung des Images der Destinationen außerhalb Sachsens, Marketingmaßnahmen, die der Stärkung der touristischen Dachmarke Sachsens dienen, Maßnahmen der Marktforschung für Destinationen. Destinationsentwicklung: geeignete Maßnahmen zur Entwicklung wettbewerbsfähiger Destinationen, Maßnahmen, die auf eine stärkere Nutzung von für den Tourismus zweckgebundenen Finanzierungsinstrumenten zielen, Maßnahmen zur Entwicklung grenzübergreifender Destinationen.
- Nicht rückzahlbarer Zuschuss / Anteilfinanzierung
- Maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Grundsätzlich werden nur Zuwendungen bewilligt, wenn die Zuwendung im Einzelfall mehr als 2.500 EUR beträgt
Der Antrag ist per Post (ein Exemplar) und per E-Mail unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Eine Antragstellung ist grundsätzlich ab dem 1. Oktober bis zum 15. November für das Folgejahr möglich.
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der SAB einzureichen. Als Beginn gilt beispielsweise bereits der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages. Erst nach Erhalt einer Förderzusage beziehungsweise nach einer gesonderten Zustimmung der SAB zum vorzeitigen Beginn kann mit dem Vorhaben gestartet werden.
nein
Das Förderprogramm zur Förderung von Tourismusmarketing und Destinationsentwicklung zielt insbesondere auf das Außenmarketing, mit hohem Qualitätsanspruch, Marktforschung, hinsichtlich Barrierefreiheit als Qualitätsmerkmal – vor allem in den Bereichen Städtetourismus sowie Familienurlaub – und die Einbindung bzw. Beteiligung von in der Destination ansässiger Leistungsträger ab.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB).
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-m%C3%B6chten-ein-unternehmen-gr%C3%BCnden-oder-in-ihr-unternehmen-investieren/tourismusmarketing-und-destinationsentwicklung.jsp#tab_program_examples
Sachsen
31.12.2027
Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben
- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung
- Anschaffung Software und notwendiger Hardware
- Einführung der Lösung einschließlich Schulung
Zuschüsse
- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro
Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:
- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro
Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:
- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro
Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:
- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro
Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben
Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.
Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank
nein
Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderrichtlinie-digitalisierung-zuschuss-efre-2021-bis-2027
Sachsen keine Förderung in Leipzig und Dresden
31.12.2029
Die Förderung richtet sich an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. In den Landkreisen Erzgebirgskreis, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz-Osterzgebirge, Vogtlandkreis und Zwickau sind kleine Unternehmen antragsberechtigt. In den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig und Nordsachsen können kleine und mittlere Unternehmen gefördert werden. Die Unternehmen müssen überwiegend in einem der Wirtschaftszweige der Anlagen 1-4 der Förderrichtlinie tätig sein.
Folgende Investitionsvorhaben können gefördert werden:
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte oder erbrachte Dienstleistungen
- Grundlegende Änderungen des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
Der Investitionszuschuss wird für Ausgaben für die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (zum Beispiel Gebäude, Maschinen, Anlagen, immaterielle Wirtschaftsgüter) gewährt.
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Die Höhe des Fördersatzes ist u.a. vom Standort Ihres Vorhabens, Ihrer Unternehmensgröße (KMU-Status) und der anzuwendenden behilferechtlichen Grundlage abhängig.
Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
Die Förderung ist über das Förderportal der Sächsichen Aufbaubank einzureichen.
nein
KMU werden bei verschiedenen Investitionsvorhaben im Bereich der Betriebsstätte gefördert
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsiche Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/regionales-wachstum
Sachsen
Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen
Finanziert werden schwerpunktmäßig:
- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)
- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung
- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege
- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen
- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus
- Investitionen in erneuerbare Energien
- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.
- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.
- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.
Kredithöhe und Auszahlung
- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.
- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.
- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.
Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.
nein
Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/konsortialkredite
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Freiberufler:innen
- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.
Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:
- Investitionen
- Unternehmensnachfolgen
- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)
- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)
- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen
Laufzeiten
- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen
- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen
Kosten
- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):
-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)
- Bürgschaftsprovision:
-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages
Sicherheiten
- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten
- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können
Beihilferechtliche Regelungen
- AGVO und De-minimis-Beihilfe
Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)
ja
Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-b%C3%BCrgschaftsprogramm-sachsen
Sachsen
30.06.2027
kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer:innen (natürliche Personen) der gewerblichen Wirtschaft und des Handwerks und Angehörige der Freien Berufe
Investitionsdarlehen, Investitionsdarlehen zur Digitalisierung, Betriebsmitteldarlehen
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (u.a. bei altersbedingten Unternehmensnachfolgen)
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10% nicht unterschritten ist
- aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Investitionsdarlehen zur Digitalisierung
- investive Kosten für Digitalisierungsvorhaben gemäß Kriterien für Digitalisierungsvorhaben
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitions- und Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.
nein
KMU und Existenzgründer:innen können ein Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 20.000 EUR bis zu 5.000.000 EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis zu 10 % der Darlehenssumme erhalten
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-gr%C3%BCnden-und-wachsen-
Sachsen
- Große Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kleinste, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)
- Existenzgründer:innen (natürliche Personen)
Invesititionen sowie Betriebsmittel
Investitionsdarlehen
- Aufbau oder Festigung einer gewerblichen oder freiberuflichen selbstständigen Existenz
- Vorhaben zur Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte durch neue, zusätzliche Produkte
- Vorhaben, die einer grundlegenden Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte dienen
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen
- Übernahme eines Unternehmens durch natürliche Personen im Rahmen einer Unternehmensnachfolgeregelung
- Erwerb einer tätigen Beteiligung, sofern der Anteil am Gesellschaftskapital von 10 % nicht unterschritten ist
- Aktivierungsfähige Kosten des Sachanlagevermögens, beispielsweise:
-> Kauf oder Bau von Betriebsgrundstücken und Betriebsgebäude (Kauf- oder Baukosten einschließlich Bau- sowie Grunderwerbsnebenkosten)
-> Kauf von Maschinen, Anlagen, Einrichtungen
-> Kauf von Betriebs- und Geschäftsausstattung
-> Immaterielle Investitionen (Patente, Lizenzen etc.), die zu Marktkonditionen erworben, genutzt und mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden
Betriebsmitteldarlehen
- Finanzierung von Umlaufvermögen des Unternehmens, beispielsweise:
- Material, Rohstoffe und sonstige betriebliche Kosten des laufenden Geschäftsbetriebes
- Zusätzlicher bzw. erhöhter Betriebsmittelbedarf zum Zweck der Umsatzausweitung
Investitionsdarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 20 Mio. EUR je Vorhaben
Betriebsmitteldarlehen
Kredithöhe: Mindestens 20.000 EUR und maximal bis zu 5 Mio. EUR je Vorhaben
Darlehen aus diesem Förderprogramm werden über Kooperationspartner der SAB (Zentralinstitute, Hausbanken) vergeben.
nein
Unternehmen sowie Existenzgründer:innen werden mit einem Investitions- und Betriebsmitteldarlehen bis 20 Mio. EUR zu günstigen Konditionen in Verbindung mit einem Tilgungszuschuss bis 4 % der Darlehenssumme aus eigenen Mitteln der SAB oder beihilfefreie Variante ohne Tilgungszuschuss unterstützt
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/sab-sachsenkredit-universal-neu
Sachsen
Es werden Existenzgründer:innen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.
Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.
- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)
- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge
- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %
- Festigung eines Unternehmens
Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR Darlehenshöhe und bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
ja
Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, mit einem finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank
- https://www.sab.sachsen.de/mikrodarlehen-mkd-