Förderwegweiser
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW
Thüringen
31.12.2027
Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.
Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.
Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-
frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.
Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer
zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.
nein
Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Verbesserung-der-regionalen-Wirtschaftsstruktur-GRW-Teil-II
Thüringen
31.12.2024
Förderfähig sind:
- Zuwendungsempfänger:innen für die Energieeffizienzberatung (nach Ziffer 2.1 der Richtlinie) können Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sein.
- Zuwendungsempfänger:innen für investive Vorhaben (nach Ziffer 2.2 der Richtlinie) können Unternehmen sein
Voraussetzung:
- Das Vorhaben ist zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden und zum Zeitpunkt der Bewilligung noch nicht abgeschlossen.
- Das Vorhaben wird in einer Betriebsstätte in Thüringen durchgeführt.
- Zur Finanzierung der beantragten Beratungsmaßnahme werden keine weiteren öffentlichen Mittel eingesetzt.
- Der/die Berater:in ist in der Fachberatungsdatenbank der Thüringer Aufbaubank gelistet.
- Soweit möglich, sind mindestens 3 Angebote für die Investitionsmaßnahmen einzuholen. Aufträge sind nur an fachkundige und leistungsfähige Anbieter:innen nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen zu vergeben.
Der Freistaat Thüringen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Verwaltungsvorschriften (VV) zu § 44 Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO) mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für die:
- umfassende und qualifizierte Energieberatungen, die Energiesparpotenziale bezogen auf den Prozess in Unternehmen aufzeigen (Situationsanalyse)
- Projektbegleitung bei der Umsetzung von Maßnahmen (wobei die Situationsanalyse hierfür Voraussetzung ist)
- Erfolgskontrolle umgesetzter Maßnahmen und ggf. Nachoptimierung
- Beratung zur Vorbereitung und zum Abschluss von Energieeinspar- Contractingverträgen (allgemeine Beratungsleistungen zu Contractingmöglichkeiten im Energiebereich sowie technische Bewertung von Contractingverträgen unter den Gesichtspunkten der Ressourceneffizienz und Wirtschaftlichkeit).
Der Freistaat Thüringen fördert Ihre Beratung sowie die sich daraus ergebenden Investitionen über einen Zuschuss (projektbezogene Anteilsfinanzierung).
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Höhe des Zuschusses für die messtechnisch gestützte Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Situationsanalyse), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 7.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Projektbegleitung), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 2.500 Euro
- bis zu 80 % des Beratungshonorars (Erfolgskontrolle), maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 5.000 Euro
- bis zu 80 % der Ausgaben für Messtechnik, maximal 2.500 Euro
Höhe des Zuschusses für die Contracting-Beratung:
- bis zu 80 % des Beratungshonorars, maximal 640 Euro pro Tagwerk, maximal 1.920 Euro
Höhe des Investitionszuschusses:
- für Unternehmen bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal De-minimis Grenze (siehe Glossar)
Sofern Sie zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, ist die Umsatzsteuer nicht förderfähig.
nein
Das Programm GREEN invest richtet sich an Unternehmen. Gefördert werden die Energieberatung und energetische Investitionen. Green Invest in ein Zuschussprogramm.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/EN-GREEN-invest-Beratung-und-Investitionen
Thüringen
31.12.2029
Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen
- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.
Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.
nein
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
30.06.2027
Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.
- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:
- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.
Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.
Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html
Thüringen
31.12.2029
antragsberechtigt sind:
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors
- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe
- Existenzgründer:innen in den genannten Branchen
- natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb
Förderfähig sind:
- Vorhaben, die keine Innovation darstellen
- Investitionen der Ersatzbeschaffung
- Kauf von Geschäftsanteilen (Share Deals),
- Asset Deals im Rahmen von Unternehmensnachfolgen
Maximaler Finanzierungsbetrag:
- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können
- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können
Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.
Laufzeiten:
Thüringen-Dynamik-Darlehen:
- 5 Jahre, davon 1 Jahr tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 10 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die gesamte Laufzeit
- 15 Jahre, davon bis zu 2 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
- 20 Jahre, davon bis zu 3 Jahre tilgungsfrei, Festzins für die ersten 10 Jahre
Nach Ablauf der 10-jährigen Zinsbindungsphase wird der Zinssatz unter Zugrundelegung des ggf. geänderten Zinsniveaus für die Restlaufzeit neu festgelegt.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen
Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.
nein
Das Förderprogramm THÜRINGEN-DYNAMIK ermöglicht die langfristige Finanzierung von Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB); Hausbank
- http://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Thueringen-Dynamik
Schleswig-Holstein
31.12.2037
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/
Schleswig-Holstein
31.12.2027
Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:
- Öffentliche und halböffentliche Institutionen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Interessenorganisationen
- Private Institutionen und Unternehmen
Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:
- Eine innovative Region
- Eine grüne Region
- Eine attraktive Region
- Eine funktionelle Region
Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.
Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.
nein
Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Interreg, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-6a-deutschland-danmark/
Schleswig-Holstein
31.12.2027
Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.
Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.
In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:
- Innovative Gesellschaften
- Intelligente Wassernutzung
- Klimaneutrale Gesellschaften
- Strategische Zusammenarbeit
Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.
Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.
Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.
Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.
Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.
Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)
nein
Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.
- Zuwendungsgeber : Interreg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-baltic-sea-region/