Förderwegweiser
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
-
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit
Jährlich. Nächste Wettbewerbsrunde startet im Frühjahr 2022.
Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden
Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.
Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.
Achtung: (Stand: August 2021)
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 ist am 14. Mai 2021 abgelaufen.
Die Bewerbungsphase zum nächsten Vorentscheid beginnt im Frühjahr 2022.
ja
Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW Kompetenzzentrum
- http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
Baden-Württemberg
Das Beratungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen selbständigen Tätigkeit in Baden-Württemberg planen.
Beratungsgutscheine sind branchen- und landesweit für die Neugründung/Übernahme eines Unternehmens, die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit, tätige Beteiligungen und Franchisenehmerschaften erhältlich.
Der Umfang der Beratung kann abhängig vom Beratungsanbieter bis zu zehn Tagen umfassen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Beratungsgutscheins. Kompaktberatungen sind in der Regel kostenlos. Bei mehrtägigen Intensivberatungen liegt die Eigenbeteiligung des Antragstellers ca. zwischen 70 Prozent und 80 Prozent unter den gängigen Tagessätzen für entsprechende Beratungsleistungen.
Gründungsinteressierte wenden sich je nach Branche bzw. Vorhaben direkt an einen vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg geförderten Träger der Gründungsberatung, u.a.:
- Gastgewerbe: DEHOGA Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg e.V.
- Kleine und mittelständische Unternehmen: RKW Baden-Württemberg GmbH
- Betriebsübernahmen: Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Mittelstand und Handwerk (BWHM GmbH)
nein
Mit den Beratungsgutscheinen für Gründerinnen und Gründer wird die individuelle Begleitung von Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen durch eine Expertin oder einen Experten gefördert. Typische Beratungsinhalte sind die Entwicklung eines tragfähigen Geschäftsmodells sowie die Erstellung eines detaillierten Businessplans.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beratungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Handwerk und Mittelstand GmbH (BWHM); CyberForum e.V.; DEHOGA Beratung Baden-Württemberg; RKW Baden-Württemberg GmbH; Steinbeis Beratungszentren GmbH (SBZ); Verbund Start im Quadrat; Ministerium für Wir
- https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/vouchers/beratungsgutscheine/
Sachsen Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen
bundesweit
bis 2033
Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Als Preisgeld für die Kulturhauptstädte der Jahre 2020 und 2021 sind 1,5 Mio. EUR je Stadt vorgesehen.
Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
nein
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Bildung und Kultur (DG EAC)
- https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_en
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Hessen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Gefördert wird der Aufbau eines Netzwerkes aus 28 Bildungscoaches, verteilt über alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Sie sind der erste Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung.
Die Bildungscoaches beraten Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte über geeignete Qualifizierungswege hin zu einem Berufsabschluss und begleiten sie bei der Nachqualifizierung. Dabei arbeiten sie eng mit den zuständigen Kammern und den Anerkennungsberatungsstellen zusammen.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
Anträge sind elektronisch über das Kundenportal auf www.esf-hessen.de zu stellen und der WIBank in ausgedruckter Form unterschrieben vorzulegen.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach
Fax: 0611/774-7429
www.esf-hessen.de
ja
Durch die Bildungscoaches soll ein Beitrag zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erhöhung und dem Erfolg der Qualifizierungsaktivitäten geleistet werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/bildungscoaches/bildungscoaches/306870
Hessen
Sozialversicherungspflichtig und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.
Es können mehrere aufeinander aufbauende Teilabschnitte einer Qualifizierung bei einem Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst nach Ende der letzten Maßnahme aus dem vorherigen Qualifizierungsscheck möglich.
Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 EUR. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Förderfähig sind darüber hinaus die Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Qualifizierung. Bei einer einfachen Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von 105 Euro gezahlt. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks liegen. Unterkunfts- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Die Förderung durch einen Qualifizierungsscheck basiert für Beschäftigte auf mehreren kostenfreien Verfahrensschritten (weitere Infos hierzu bei Weiterbildung Hessen e.V.).
Ansprechpartner / in für Umsetzungsfragen:
Weiterbildung Hessen e.V.
Eschersheimer Landstr. 61-63
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/9150129-0
Fax: 069/9150129-29
ja
Qualifizierungsschecks sollen Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Weiterbildung Hessen e.V.
- https://www.wibank.de/wibank/qualifizierungsschecks/qualifizierungsschecks/307194
Hessen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.
Materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehmen förderfähig.
Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 EUR, der Höchstbetrag 7,5 Mio. EUR.
Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.
Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.
Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.
Weitere Informationen über Art und Höhe der Zuwendung sowie Kombinationsmöglichkeiten, siehe Link.
Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.
Achtung:
Aufgrund der zeitlich befristeten Garantie des EIF müssen alle Darlehenszusagen, auch die Darlehenszusage der Hausbank an den Endkreditnehmer, spätestens am 30.06.2022 erteilt worden sein.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Abteilung Wirtschaftsförderung Gruppe Bürgschaften, OE 537300
Telefon: +49 611 774-7646
Telefax: +49 69 9132-89183
www.wibank.de
ja
Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende KMU und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/innovationskredit-hessen/innovationskredit-hessen/392026