Förderwegweiser
Niedersachsen
15.02.2026
- Juristische Personen des privaten Rechts
- Angehörige freier Berufe
Ihre Beratungsleistungen zur Erstellung einer Gemeinwohl-Bilanz für die am Projekt beteiligten KMU sowie Kommunen
Die Förderung beträgt bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, welche je KMU oder Kommune auf 10 000 EUR begrenzt sind. In der Folge kann die maximale Höhe des Zuschusses 5 000 EUR je KMU oder Kommune betragen
Bitte stellen Sie den Antrag vor Beginn des Projekts bei der NBank. Sie können den Antrag vom 18.12.2025 bis zum 15.02.2026 einreichen.
nein
Das Förderprogramm liefert finanzielle Unterstützung für die Erstellung von Gemeinwohl-Bilanzen (Voll- und Kompaktbilanzen sowie Wiederholungsaudits), fördert soziale und ökologische Aspekte in betrieblichen und kommunalen Prozessen – auch langfristig, erleichtert die Umsetzung von Nachhaltigkeitsstrategien durch geprüfte Gemeinwohl-Bilanzen, verbessert die Zukunftsfähigkeit und gesellschaftliche Verantwortung für Unternehmen und Kommunen.
- Zuwendungsgeber : NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen; NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/F%C3%B6rderung-der-Gemeinwohl-%C3%96konomie.html#foerderaufrufveroeffentlicht
Saarland
- Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen, vorzugsweise Gemeinden oder Gemeindeverbände
- Edutainmenteinrichtungen mit überwiegend touristischer Zielsetzung sowie Maßnahmen zur Modernisierung geförderter Infrastrukturmaßnahmen innerhalb der Zweckbindungsfrist von 15 Jahren
Gefördert werden zum Beispiel die Geländeerschließung für den Tourismus sowie Einrichtungen der touristischen Basisinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind und überwiegend dem Tourismus dienen.
Die öffentliche touristische Infrastrukturmaßnahme soll mit der Tourismuskonzeption Saarland 2025 in Einklang stehen.
Die Höhe der Förderung beträgt i.d.R. 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge müssen vor Beginn des Vorhabens beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie im Referat für Tourismuspolitik und Tourismusförderung gestellt werden.
nein
Träger öffentlicher touristischer Infrastruktureinrichtungen oder Maßnahmen sowie Edutainmenteinrichtungen mit touristischer Zielsetzung erhalten eine Förderung von den Ausgaben von bis zu 70%, wenn diese der Tourismuskonzeption Saarland 2025 entsprechen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie Saarland
- Ansprechpartner (Projektträger) : Referat für Tourismuspolitik, Tourismusförderung
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/wirtschaft/tourismus/tourismusfoerderung/touristische_infrastruktureinrichtungen