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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

19 Treffer:
Nachhaltige Stadtentwicklung (NaS) 2023  

Das Programm unterstützt Maßnahmen zur nachhaltigen Stadtentwicklung im Land Brandenburg, um die Lebensqualität zu verbessern, die Umwelt zu schützen und soziale Gerechtigkeit zu fördern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Zentrale Orte beziehungsweise Gemeinden in einer interkommunalen Kooperation mit einem Zentralen Ort

- Kultureinrichtungen

- Soziale Einrichtungen

- Ämter, Verbandsgemeinden, Landkreise, Zweckverbände sowie freie Träger von genehmigten Ersatzschulen in ihrer Eigenschaft als Schulträger

- Unternehmen des öffentlichen Personennahverkehrs

Was wird gefördert?

Gefördert werden:

 

Vorhaben zur Qualifizierung und Anpassung der sozialen und kulturellen Infrastruktur

- Investive Vorhaben zur Verbesserung des sozialen und kulturellen Angebotes (Umbau-, Erweiterungs- und Modernisierungsvorhaben), einschließlich der Herstellung der Barrierefreiheit

- Modellhafte Pilotvorhaben im Bereich von Bildungseinrichtungen, die einen funktionellen Mehrwert haben

- Vorhaben zur Nutzbarmachung brachliegender und fehlgenutzter Gebäude oder Flächen in gut erreichbaren Lagen des Zentralen Ortes durch Sanierung und Reaktivierung, einschließlich der Beseitigung von Altlasten

- Vorhaben zur Aufwertung und Erlebbarmachung sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen (insbesondere Grünflächen) zur breiten öffentlichen Nutzung

- Vorhaben zur Erhaltung bzw. Weiterentwicklung des städtischen Natur- und Kulturerbes

 

Investitionsvorbereitende Maßnahmen wie z.B. Planungswettbewerbe oder Nutzungs- und Betreiberkonzepte können im Zusammenhang mit den vorgenannten Vorhaben gefördert werden.

 

 

Vorhaben zur ökologischen und klimagerechten Entwicklung und Klimaanpassung sowie zu nachhaltigen Mobilitätslösungen

- Investive Vorhaben zur Aufwertung, Umgestaltung und Ausbau sowie Vernetzung von städtischen Freiflächen und Infrastrukturen mit besonderer Relevanz für die lokale klimagerechte Anpassung, einschließlich Sanierung und Reaktivierung von Brachflächen sowie einer gezielten Weiterentwicklung bestehender Freiflächen (z.B. Beschattung, Baumbestand und Anlage von Wasserflächen als Kühlung)

- Investive und nicht investive Vorhaben im Bereich der Nahmobilität und des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), die der Minderung verkehrsbedingter CO2- und NO2 - Emissionen sowohl innerhalb der Stadt als auch in Stadt-Umland-Beziehungen dienen

- Investive und nicht investive Vorhaben, die dem Klimaschutz, der Anpassung an die Anforderungen des Klimawandels sowie der Förderung der Ressourceneffizienz dienen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der EFRE-Zuschuss muss mehr als 200.000 EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über das Kundenportal der Investitionsbank des Landes Brandenburg eingereicht werden. Es gibt ein spezifisches Aufrufverfahren, bei dem Projekte ausgewählt und zur Förderung eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Entwicklung von urbanen Räumen im Einklang mit ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitszielen zu unterstützen. Es fördert Projekte, die die Lebensqualität in den Städten verbessern, zur ökologischen Nachhaltigkeit beitragen und die Infrastruktur modernisieren.

Weitere Informationen  
ProFIT Brandenburg 2023  

Im Rahmen des Programms fördert das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) über die ILB Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Land Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie, wenn Sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

 

Unternehmen:

- KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

- Nicht-KMU mit ihrem Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg

 

Forschungseinrichtungen:

- Forschungseinrichtungen mit ihrem Sitz, mindestens jedoch einer Betriebsstätte, Zweigniederlassung oder Zweigstelle im Land Brandenburg und nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen (KMU) aus Berlin/Brandenburg

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm ProFIT unterstützt Sie bei folgenden Vorhaben:

- Forschungs- und Entwicklungsvorhabens (FuE Vorhaben) in den Phasen der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung

- Markteinführungsvorhaben

- Durchführbarkeitsstudien

- Prozess- und Organisationsinnovationen

Beispiele

Folgende Ausgaben sind zuwendungsfähig:

Bei FuE - Vorhaben und Prozess- und Organisationsinnovationen:

- projektbezogene Personalausgaben

- Ausgaben für projektbezogene Fremdleistungen

- projektbezogene Materialausgaben

- sonstige projektbezogene Einzelausgaben

- indirekte Ausgaben für industrielle Forschung

 

Bei Durchführbarkeitsstudien:

- Aufträge an Dritte

 

Bei Markteinführungsvorhaben:

- projektbezogene Personalausgaben

- Sonstige Einzelausgaben Markt

Art und Höhe der Zuwendung

Große Unternehmen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg und optional einer Forschungseinrichtung gefördert.

 

Forschungseinrichtungen werden nur im Verbund mit mindestens einem KMU aus Berlin/Brandenburg gefördert.

 

Die Zuwendung wird in Abhängigkeit von der Innovationsphase in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen und/oder zinsverbilligten Darlehen gewährt.

 

Es gelten folgende Höchstfördersätze bezogen auf die zuwendungsfähigen Ausgaben:

- Phase der industriellen Forschung: 80 %

- Phase der experimentellen Entwicklung: 60 %

- Durchführbarkeitsstudien: 50 %

 

Die Förderhöchstsätze beinhalten den Bonus für KMU und Verbundvorhaben.

 

Förderung mit Zuschüssen: Die Förderung durch Zuschüsse erfolgt bis zu 3 Millionen EUR je Projekt.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung: Zu den FuE - und Marktvorhaben ist eine Projektskizze bei der WFBB einzureichen, welche durch die WFBB fachlich geprüft wird. Zur Antragstellung bietet die ILB Ihnen zudem grundsätzlich ein Finanzierungsgespräch an.

 

Der Antrag ist mit einer fachlichen Bestätigung der Wirtschaftsförderung des Landes Brandenburg (WFBB) vollständig ausgefüllt und rechtsverbindlich unterzeichnet inklusive aller Anlagen bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist die Aufrechterhaltung und Erhöhung der Innovationsintensität der brandenburgischen Wirtschaft unter Berücksichtigung der im Rahmen der regionalen Innovationsstrategie des Landes Brandenburg definierten Cluster und deren Masterplänen. Damit verbunden soll die Erhöhung der Anzahl nachhaltiger, neuer oder verbesserter Produkte und Verfahren erreicht werden.

Weitere Informationen  
Klimaanpassung 2023  

Das Förderprogramm unterstützt Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel, speziell in den Bereichen Starkregenvorsorge und denkmalgeschützter Garten- und Parkanlagen. Es zielt darauf ab, die Resilienz gegenüber Starkregenereignissen zu erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen an den Klimawandel anzupassen.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

- Städte und Gemeinden

- kommunale nichtwirtschaftlich tätige Unternehmen

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

- Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege und Archäologische Landesmuseum

- kommunale und nichtwirtschaftliche Trägerinnen oder Träger oder Eigentümerinnen oder Eigentümer von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)

- nichtwirtschaftliche Einrichtungen der Gartendenkmalpflege oder -forschung (Kommunen, Landkreise, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts)

Was wird gefördert?

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

- Erarbeitung von Handlungskonzepten zum Umgang mit Starkregen

- Kommunale bauliche und technische Maßnahmen zur Minimierung von Starkregengefahren

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

- Vorhaben zur Umsetzung von Konzepten des grünen Risikomanagements sowie zur Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

- Erarbeitung von Strategien und Handlungskonzepten für Präventions- und Risikomanagement von vom Klimawandel betroffenen denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

 

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer zu gewonnenen Erkenntnissen und Methoden im Rahmen der geförderten Vorhaben des Starkregenrisikomanagements und der Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen

Gefördert werden interregionale, grenzüberschreitende und transnationale Kooperationsvorhaben mit Akteuren, die in mindestens einem weiteren Mitgliedstaat oder gegebenenfalls außerhalb der Union ansässig sind.

Die Zusammenarbeit mit Akteuren aus einem oder mehreren anderen Ländern kann im Rahmen eines neuen Projektes initiiert oder zu einem bereits laufenden Projekt zum Zweck der Verstärkung der Projektziele in Form eines Erweiterungsprojektes hinzugefügt werden. Grundsätzlich bringt jeder beteiligte Partner mit Sitz außerhalb des Programms selbst die Mittel in die Kooperation mit ein. Die Durchführung von Spiegelprojekten, in denen der Kooperationspartner sein Vorhaben zum Beispiel im Rahmen eines EFRE-Programms einer anderen Region durchführt, ist zulässig.

Art und Höhe der Zuwendung

Allgemein:

Es erfolgt eine Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines Zuschusses.

 

Förderbereich Starkregenrisikomanagement:

Gefördert werden:

- Direkte Ausgaben (tatsächliche projektbezogene Sach- und Investitionsausgaben), die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind

- Indirekte Ausgaben in Höhe von 3 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

- Zuschusshöhe: maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

 

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 20.000 EUR und höchstens 200.000 EUR (Handlungskonzepte) bzw. 2 Mio. EUR (bauliche und technische Maßnahmen)

 

Förderbereich Klimaanpassung von denkmalgeschützten Garten- und Parkanlagen:

Gefördert werden:

- Direkte Ausgaben (Personalausgaben als Stunden- oder Monatssätze, vorhabenbezogene Sach- und Investitionsausgaben, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind)

- Indirekte Ausgaben in Höhe von 7 Prozent der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Zuschusshöhe:

- maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben nicht kommunaler Träger

- maximal 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben kommunaler Träger

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 40.000 EUR (Strategien und Handlungskonzepte) bzw. mindestens 200.000 EUR (Umsetzung von Konzepten)

 

Erfahrungsaustausch und Wissenstransfer

Gefördert werden die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Grundlage eines detaillierten Finanzierungsplans (Haushaltsplan). Zuwendungsfähig sind die vorhabenbezogenen Sachausgaben, einschließlich projektbezogener Ausgaben für Vergabeberatung und -durchführung Dritter, die zur Umsetzung des Vorhabens erforderlich sind.

Zuschusshöhe: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben

Zuwendungsfähige Gesamtausgaben eines Vorhabens: mindestens 2.500 EUR und höchstens 100.000 EUR

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Förderung ist über das ILB-Kundenportal zu stellen. Die Antragstellung ist fortlaufend möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet umfangreiche Unterstützung für Projekte, die die Resilienz gegenüber den Folgen des Klimawandels erhöhen und denkmalgeschützte Grünflächen für zukünftige Generationen erhalten und anpassen. Es verbindet kulturelle Erhaltung mit modernen Ansätzen zur Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
GRW-Markt International 2023  

Im Rahmen des Programms fördert die ILB Unternehmen im Land Brandenburg bei der internationalen Ausrichtung, insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des produzierenden Gewerbes und des produktionsnahen Dienstleistungsgewerbes mit Sitz und/oder Betriebsstätte im Land Brandenburg (Beachten Sie die Anlage 1 der Richtlinie)

- für Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie auch Gruppen von mindestens drei KMU, die sich vertraglich zu einem gemeinsamen Vorhaben ohne externes Netzwerkmanagement zusammengeschlossen haben

Was wird gefördert?

Mit dieser Richtlinie werden folgende Vorhaben gefördert:

- Aktive Teilnahme insbesondere an international ausgerichteten Messen, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Symposien, Kongressen, Pitchings und virtuellen Formaten der genannten Maßnahmen im In- und Ausland mit produktspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht einem Direktverkauf dienen (Nummer 2.1 der Richtlinie)

- Aktive Teilnahme an regionalen und überregionalen Messen, soweit diese im aktuellen gemeinsamen Messeplan der Länder Berlin und Brandenburg ausgewiesen sind (Nummer 2.2 der Richtlinie)

- Beratungs-/ Coachingmaßnahmen für abgegrenzte und konkret beschriebene Beratungsleistungen, die auf die Qualifizierung der handelnden Personen und/oder Unternehmen zur erfolgreichen Bearbeitung von Fragestellungen im Hinblick auf die Internationalisierung und Markterschließung im Ausland gerichtet sind (Nummer 2.3 der Richtlinie)

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden die Vorhaben mit einer projektgebundenen Anteilfinanzierung (Zuschuss) wie folgt:

Bei Vorhaben nach Nummer 2.1 und 2.2 der Richtlinie (aktive Teilnahme an Messen)

- mit bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme

- mit bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 15.000 EUR je Einzelmaßnahme bei Maßnahmen durch Start-ups oder der erstmaligen Teilnahme an einer Maßnahme nach Nummer 2.1 der Richtlinie

Die Mindesthöhe der zuwendungsfähigen Ausgaben beträgt 3.000 EUR.

 

Bei Vorhaben nach Nummer 2.3 der Richtlinie (Beratungs-/Coachingmaßnahmen)

- mit bis zu 50% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mehr als fünf Jahre bestehen

- mit bis zu 80% des zuwendungsfähigen Tagessatzes bei Start-ups

- mit 100% des zuwendungsfähigen Tagessatzes für die ersten beiden Beratungs-/ Coachingtage bei einer erstmaligen Förderung des Unternehmens aus dieser Richtlinie

Bewerbungsverfahren

Anträge können Sie laufend bis zum 31. Dezember 2025 online über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Stärkung der Wettbewerbs- und Anpassungsfähigkeit durch Internationalisierung. Weiterhin soll die Innovationskraft und das Wachstum kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) insbesondere bei der Erschließung ausländischer Märkte mit innovativen Produkten gestärkt werden.

Weitere Informationen  
Soziale Innovationen 2023  

Das Programm unterstützt die Entwicklung, Erprobung und Verbreitung sozialer Innovationen in Brandenburg. Es zielt darauf ab, durch innovative Lösungsansätze für regionale Probleme die Arbeitspolitik im Land zu verbessern.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften in Brandenburg.

Was wird gefördert?

- Entwicklungsprojekte: Vorbereitung und inhaltliche Konzipierung von Modellprojekten oder Fördermaßnahmen im Rahmen zentralverwalteter EU-Programme.

 

- Modellprojekte: Erprobung vorhandener innovativer Handlungsansätze, einschließlich transnationaler Maßnahmen.

 

Inhaltlich muss das jeweilige Entwicklungs- oder Modellprojekt einem oder mehreren

nachstehenden thematischen Schwerpunkten zuordenbar sein:

• Arbeitsmarktintegration: Kompetenzen von morgen fördern,

• Zusammenarbeit von Sozialunternehmen und der Wohlfahrtspflege,

• Stärkung des ländlichen Raums,

• Umbau von Arbeits- und Produktionsprozessen,

• Fach- und Arbeitskräftesicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Vollfinanzierung

 

Für Entwicklungsprojekte bis zu 50.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 6 Monaten. Die Mindestförderhöhe beträgt 10.000 Euro.

 

Gefördert werden pauschalierte Personal- und Sachausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden auf der Grundlage einer detaillierten Antragskalkulation. Der Pauschalbetrag wird von der Bewilligungsbehörde im Ergebnis der Antragsprüfung bei Bewilligung festgelegt.

 

Für Modellprojekte bis zu 300.000 Euro für einen Maßnahmezeitraum von maximal 24 Monaten.

 

Gefördert werden die direkten Personalausgaben der oder des Zuwendungsempfangenden und die restlichen Ausgaben, die bemessen werden über eine Pauschale in Höhe von 40 Prozent der direkten Personalausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über das Internetportal der ILB einzureichen. Für Modellprojekte werden spezifische Aufrufe veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Soziale Innovationen“ bietet umfangreiche Unterstützung für die Entwicklung und Umsetzung innovativer Ansätze zur Lösung regionaler Herausforderungen. Es fördert die nachhaltige Verbesserung der Arbeitspolitik und sozialen Struktur in Brandenburg durch finanzielle Unterstützung von Entwicklungs- und Modellprojekten.

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Energie und Klima/2023  

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Begünstigte können je nach geplanter Maßnahmenart/ Modul u. a. Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen und Vereine aus Sachsen sein

Was wird gefördert?

- Anwendungsorientierte Energie- und Klimaforschung

- Energieeffizienz und Reduzierung von Treibhausgasemissionen

- Stärkung der Anpassung an die Folgen des Klimawandels

- Zukunftsfähige Energieversorgung

- Entwicklung intelligenter Energiesysteme, Netze und Speichersysteme auf lokaler Ebene

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuschusshöhe ist in Abhängigkeit der geplanten Maßnahmenart/ Modul, der Rechtsform des Antragstellers und der geltenden Beihilfevorschriften unterschiedlich hoch. Sie beträgt grundsätzlich zwischen 50 bis 80% der förderfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Säschsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung für eine klimaneutrale Wirtschaft, für Investitionen von Kommunen, Vereinen, Forschungseinrichtungen zur Umsetzung der Energiewende und des Klimaschutzes in Sachsen durch einen Zuschuss.

Weitere Informationen  
Innovationskredit 2023  

Mit dem Innovationskredit Hessen bietet die WIBank Gründern, Freiberuflern, kleinen und mittleren Unternehmen zinsgünstige Förderkredite. Ziel des Programms ist die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von schnell wachsenden und/oder innovativen Unternehmen zur Schaffung und Sicherung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen in Hessen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU, mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern (Small MidCaps) sowie natürliche Personen, die eine freiberufliche Existenz bzw. ein Unternehmen gründen oder übernehmen. Ebenso können Angehörige Freier Berufe einen Antrag stellen.

Ausgeschlossen sind u. a. börsennotierte Unternehmen, Unternehmen mit dem Schwerpunkt auf das Klonen von menschlichen Stammzellen sowie Unternehmen bestimmter zusätzlicher Branchen bzw. die in den Bereichen wie Waffenhandel, Drogen, Alkohol, Pornografie tätig sind (siehe Merkblatt).

Was wird gefördert?

Der Innovationskredit 2023 unterstützt innovative und/oder schnell wachsende mittelständische Unternehmen und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren. Hierunter fallen auch Investitionen in Digitalisierungsvorhaben. Außerdem sind Unternehmensübertragungen von bzw. an innovativen Unternehme/n förderfähig. Alle Vorhaben können mit bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben unterstützt werden. Die Mindestkredithöhe beträgt 100.000 Euro, der Höchstbetrag 7,5 Mio. Euro.

 

Kombinationsmöglichkeit

Der Innovationskredit 2023 ist kombinierbar mit dem Förderprogramm PIUS-Invest, wobei die Möglichkeit besteht, dabei von der Anwendung des öffentlichen Vergaberechts befreit zu bleiben. So können Investitionsvorhaben zur Reduzierung des CO2-Ausstoßes in gewerblichen Unternehmen im Rahmen von Prozess- und/ oder Organisationsinnovationen mit einem öffentlichen Zuschuss anteilig gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Laufzeit für Betriebsmittelfinanzierungen kann drei (endfällig) oder fünf Jahre betragen. Für Investitionsfinanzierungen werden Laufzeiten von fünf, sieben oder zehn Jahren angeboten.

 

Mit Ausnahme der endfälligen Variante werden die Darlehen als Ratentilgungsdarlehen mit gleichhoher vierteljährlicher Tilgung herausgelegt. Bei Darlehen mit einer Laufzeit von fünf, sieben oder zehn Jahren ist ein tilgungsfreies Jahr verbindlich. Darlehen mit einer Laufzeit von zehn Jahren können auch mit zwei tilgungsfreien Jahren beantragt werden. Außerplanmäßige Tilgungen sind unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

Der Zinssatz ist fest für die gesamte Darlehenslaufzeit. Einzelheiten zur Ermittlung des kundenindividuellen Zinssatzes können dem Merkblatt der WIBank zum „Risikogerechten Zinssystem“ entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag für das Darlehen der WIBank ist auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen und von diesem, gegebenenfalls über ein Zentralinstitut, der WIBank zuzuleiten.

Das Vorliegen der KMU, bzw. Small Midcap-Eigenschaft sowie die Erfüllung von mindestens einem der Innovationskriterien ist auf den hierfür vorgesehenen Formularen zu bestätigen. Die WIBank sagt der Hausbank bzw. dem Zentralinstitut die Refinanzierung des an den Endkreditnehmer auszureichenden Darlehens in Verbindung mit der Haftungsfreistellung zu.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovationskredit Hessen unterstützt innovative und/oder schnell wachsende KMU und Gründer. Sie können mit seiner Hilfe materielle und immaterielle Investitionen sowie Betriebsmittel finanzieren.

Weitere Informationen  
Hochwasserhilfe 2023 - öffentliche Infrastruktur  

Das Land Niedersachsen gewährt betroffenen Kommunen und Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden Zuwendungen für die Beseitigung der vom „Weihnachtshochwasser“ 2023/2024 verursachten Schäden an der öffentlichen Infrastruktur in Niedersachsen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Landkreise, Städte und Gemeinden

- Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbände

 

Landkreise, Städte und Gemeinden können die Zuwendung oder Teile davon als Erstempfänger an juristische Personen, Personenvereinigungen und natürliche Personen (Letztempfänger) weiterleiten.

Was wird gefördert?

städtebaulicher Infrastruktur:

einschließlich historischer Innenstädte, Kultureinrichtungen, Kulturdenkmalen und das Stadtbild prägenden Gebäuden. Zur städtebaulichen Infrastruktur gehören auch die administrative Infrastruktur und innerörtliche Erschließungsanlagen wie Straßen, Wege, Plätze und Brücken sowie Parkflächen und Grünanlagen.

 

sozialer Infrastruktur:

wie z. B. Einrichtungen der Kinderbetreuung, Schulen, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen der Behindertenhilfe, der Grundversorgung dienende Freizeitinfrastruktur wie Sportstätten oder touristischer Infrastruktur wie Kuranlagen.

 

verkehrlichen Infrastruktur:

einschließlich der unbeweglichen ÖPNV-Infrastruktureinrichtungen. Zur verkehrlichen Infrastruktur gehören auch außerörtliche überwiegend öffentliche Straßen und Wege sowie Brücken.

 

wasser- und abfallwirtschaftlichen Infrastruktur:

einschließlich Trinkwasserversorgungsanlagen, Abwasseranlagen (Kläranlagen, Kanalisation), Abfallentsorgungsanlagen (einschließlich Deponien), Nebenanlagen wie Anlagen zur energetischen Nutzung von Klär- und Deponiegas, abschwemmgefährdete Altlasten sowie Hochwasserschutzanlagen, einschließlich deren Zufahrten sowie die Gewässerinfrastruktur einschließlich innerörtlicher Wasserläufe.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für:

- entstandene Schäden in der Zeit vom 24.12.2023 bis 30.04.2024

- vorbereitende Arbeiten, einschließlich Gutachten

- Leistungen von Beauftragten für Vorbereitung und Durchführung der Maßnahmen

- Abriss

- Reparaturmaßnahmen oder Ersatzbau, auch an anderer Stelle

- wesentliche funktionsbezogene Einrichtungsgegenstände

- Maßnahmen der Abwehr von Gefahren und Begrenzung von hochwasserbedingten Schäden an Hochwasserschutzanlagen und den Hochwasserschutz unterstützenden Anlagen in der Zeit vom 24. Dezember 2023 bis 31. Januar 2024

- erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbarer Zuschuss aus Mitteln des Landes als Anteilfinanzierung (80 % Förderung; haushaltsschwache Kommunen nach § 13 NFAG bis zu 95 %)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist beim Kundenportal der NBank zu stellen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert werden Maßnahmen zur Beseitigung von hochwasserbedingten Schäden am Sachvermö- gen und damit zusammenhängenden geringwertigen Vermögensgegenständen, soweit diese Vermögens- werte der Erfüllung der den Kommunen, Real-, Wasser- und Boden- sowie Zweckverbänden zugeordneten öffentlichen Aufgaben dienen. Als Schaden gelten auch hochwasserbedingte erhöhte Energiekosten für den Betrieb von Schöpfwerkspumpen und Trocknungsgeräten.

Weitere Informationen  
Just Transition Fund (JTF) - Unternehmensförderung 2023  

Im Rahmen dieses Programms unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg (MWAE) zusammen mit der ILB Unternehmen im Lausitzer Revier in Brandenburg während der EU-Förderperiode von 2021-2027.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft

- Große Unternehmen (GU) der gewerblichen Wirtschaft

Was wird gefördert?

Produktive Investitionen von KMU

KMU im brandenburgischen Lausitzrevier sollen beim Ausstieg aus der Braunkohle bei folgenden Transformationen unterstützt werden:

- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit)

- Modernisierung und

- Umstellung.

Gefördert werden Produktive Investitionen von KMU:

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung (Ausweitung der Geschäftstätigkeit) einer Betriebsstätte

 

Transformationsberatung für KMU

- Modul Analyse

- Modul Implementierung

 

Startgeld Lausitz

 

Produktive Investitionen von GU

 

Umweltschutzinvestitionen von GU

Art und Höhe der Zuwendung

Abhängig vom ausgewählten Fördergegenstand

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag können Sie online ab dem 16. August 2023 über das Kundenportal der ILB stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Schaffung von Anreizen für Investitionen von Unternehmen, die zur Bewältigung und Minderung der sozialen, beschäftigungsbezogenen, wirtschaftlichen und ökologischen Herausforderungen und Auswirkungen des Kohleausstiegs beitragen.

Weitere Informationen  
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