Förderwegweiser
Thüringen Thüringen
31.12.2029
Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt.
Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden.
Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:
- Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33),
- Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1),
- Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie
- Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind, außer Autohändler.
WZ 2008-Klassifikationen: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Gegenstand der Förderung
Messeförderung:
KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.
Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner:innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater:innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt "Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland" gelistet sind, erbracht werden.
Die Zuschüsse für Messebeteiligungen werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Diese Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 EUR betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 % erhöht. Mit dieser Erhöhung sind alle weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit der Messebeteiligung abgegolten.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu vier Beteiligungen gefördert werden.
Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig.
Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden und der letzten 2 Kalenderjahre nicht übersteigen.
Der über unser Antragsportal gestellte und unterzeichnete Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen ist spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original bei der Thüringer Aufbnbaubank einzureichen ist. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden.
Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
nein
Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner:innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung
Thüringen
31.10.2024
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gewerblichen Wirtschaft (insbesondere verarbeitendes Gewerbe, unternehmensnahe Dienstleistungen, Gastgewerbe, Baugewerbe, Veranstaltungswirtschaft sowie Handwerk und Handel) sowie wirtschaftsnahe Freiberuflerinnen und Freiberufler.
Sie erhalten die Förderung für Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse,
- Aufbau von Kreislaufsystemen sowie
- Beratung und Schulung.
1.) Klimaneutrale und nachhaltige Betriebsprozesse, vor allem zu/m/r:
Einbindung erneuerbarer Energien und Speichertechnologien in den Produktionsprozess;
Systeme zur Nutzung oder Reduktion der Prozesswärme bzw. –kälte;
Maßnahmen zur Steigerung der Energieflexibilität;
Maßnahmen zur Vermeidung von Energieverlusten im Betriebsprozess;
Investitionen in Verfahrensumstellungen, die zu einer Reduktion der CO2-Emissionen führen;
Optimierung innerbetrieblicher Logistikprozesse;
Anschaffung von CO2-Bilanzierungstools.
2.) den Aufbau von Kreislaufsystemen, vor allem:
Maßnahmen zur stärkeren Kreislaufführung von Produkten und Rohstoffen und höherer Anteil sekundärer Rohstoffe;
Maßnahmen zur Reduktion oder Substitution des Materialbedarfes;
Einführung von produktionsbegleitender Sensorik zur Erfassung und zur Steuerung des Ressourcenverbrauchs.
3.) Beratung und Schulung, vor allem:
Beratung zur Einsparung und/oder Substitution von fossilen Energien und Rohstoffen;
Einführung von CO2- Bilanzierungstools;
Konzepte zur Lebenszyklusbetrachtung;
Machbarkeitsstudien, die der Produkt- und/oder Verfahrensumstellung zur Minimierung der CO2-Emissionen im Unternehmen dienen;
Schulungsmaßnahmen von Mitarbeitenden beim Antragsteller, sofern diese mit der Umsetzung der angeführten Dekarbonisierungsmaßnahme im Zusammenhang stehen.
Die Förderung beträgt für Investitionen bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 100.000 EUR.
Die Förderung beträgt für Planungs- und Umsetzungsberatungen und Schulungen ebenfalls bis zu 50 %; die maximale Förderhöhe beträgt jedoch 10.000 EUR.
Ihre förderfähigen Ausgaben/Investitionen müssen zwischen EUR 5.000 und EUR 200.000 liegen.
Richten Sie Ihren Antrag bitte vor Beginn der Maßnahme an die Thüringer Aufbaubank (TAB).
nein
Zuschuss für die Abkehr Ihres Unternehmens von fossilen Energieträgern sowie von fossilen Rohstoffen.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Dekarbonisierungsbonus-Thueringen
Thüringen
Gefördert werden:
- Gewerbliche Unternehmen und deren Inhaber:innen bzw. Gesellschafter:innen, soweit sie leitend im Unternehmen tätig sind
- Freiberufler:innen
- Personen, die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Position tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen
Voraussetzungen:
Gefördert werden kann,
- wenn die vorhandenen Sicherheiten ausgeschöpft sind
- wenn werthaltige Sicherheiten zur Aufnahme eines unverbürgten Bankdarlehens nicht in dem erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen
- wenn die Zahlung der Zinsen und Tilgungsraten durch die/den Kreditnehmer:in bei einem normalen wirtschaftlichen Verlauf innerhalb der vereinbarten Fristen zu erwarten ist
Besicherung von Krediten und Avalen zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln. Für die Verbürgung von Investitionen darf vor der Antragstellung bei der TAB nicht mit Arbeiten für das Vorhaben oder für die Tätigkeit begonnen worden sein.
Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages.
Bei Mietkauf- und Leasingverträgen darf die Bürgschaft regelmäßig 60% der in den ausstehenden Raten enthaltenen Tilgungsanteile nicht übersteigen.
In Ausnahmefällen können Bürgschaften auch für einen mehrheitlichen Anteilserwerb durch ein Unternehmen mit Sitz im Freistaat Thüringen an Unternehmen mit Sitz außerhalb des Freistaates Thüringen gewährt werden. Hierfür beträgt die maximal zulässige Bürgschaftsquote 60%.
Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
Anträge stellen wird über die Hausbank gestellt.
Für die Verbürgung von Investitionen ist zu beachten, dass der Bürgschaftsantrag vor Investitionsbeginn bei der Thüringer Aufbaubank vorliegen muss.
Bürgschaften können auf Basis der De-minimis-Verordnung oder der AGVO gewährt werden.
Für Bürgschaften nach der De-minimis-Verordnung ist die maximale Beihilfegrenze von 300.000 EUR innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen.
Für Bürgschaften nach der AGVO sind die maximalen Beihilfegrenzen der AGVO zu berücksichtigen. Diese belasten jedoch nicht die o. g. maximale Beihilfegrenze nach der De-minimis-Verordnung.
nein
Bürgschaften richten sich an gewerbliche Unternehmen, Freiberufler:innen sowie Personen, die in leitender Position tätig sind und sich mit Hilfe des Kredits an einem Unternehmen beteiligen wollen. Mit Hilfe einer Bürgschaft werden Kredite und Avale besichert. Verbürgt werden maximal 80% des Kredites/ Avalbetrages. Es können Bürgschaften von bis zu 3 Millionen EUR übernommen werden.
- Zuwendungsgeber : Thüringer Aufbaubank (TAB), Finanzministerium
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank (TAB)
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Buergschaften
Thüringen Thüringen
31.12.2026
get started 2gether:
-> Antragsberechtigt sind junge Unternehmen (zwischen Gründung und Antragstellung dürfen nicht mehr als 5 Jahre vergangen sein), die im Rahmen eines Wettbewerbsverfahrens für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen in Thüringen ausgewählt wurden.
Kaltmietfreistellungen:
-> Antragsberechtigt sind Träger oder Betreibergesellschaften von Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren
Fördergegenstände:
get started 2gether
-> Bei get started 2gether können Ausgaben für Aufträge und Dienstleistungen, die für die Zusammenarbeit mit einer wirtschaftsnahen Forschungseinrichtung in Thüringen erforderlich sind, gefördert werden.
Kaltmietfreistellung
-> Im Rahmen der Kaltmietfreistellung werden die auf die Kaltmiete bezogenen tatsächlich im Technologie- und Gründerzentrum/ Applikationszentrum gewährten Mietfreistellungen von jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen gefördert.
get started 2gether
-> Die förderfähigen Ausgaben werden mit 80 % max. jedoch mit einem Zuschuss von bis zu 200.000 EUR gefördert.
Kaltmietfreistellungen
-> Den Trägern oder Betreibergesellschaften der Technologie- und Gründerzentren/ Applikationszentren wird ein Zuschuss von bis zu 200.000 EUR pro Jahr bewilligt, wobei die begünstigten jungen technologieorientierten, wissensbasierten oder kreativwirtschaftlichen Unternehmen als Mieter (Zuwendungsempfänger) mit max. 10.000 EUR pro Jahr gefördert werden können.
Antragstellung, Bewilligung und Verwendungsnachweis können über das Web-Portal
(www.aufbaubank.de/TAB-Portal) der Thüringer Aufbaubank erfolgen. Die elektronische Antrag-
stellung und Bewilligung kann nur mit einer qualifizierten elektronischen Signatur gemäß Artikel 3
Nr. 12 der Verordnung (EU) Nr. 910/2014 erfolgen. Eine schriftliche Abwicklung bleibt weiterhin
möglich.
nein
Diese Richtlinie ist Bestandteil der gebündelten Innovationsförderung im Programm „Thüringen MOTIVation – move to innovation.“ Get started 2gether unterstützt junge Unternehmen neue Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen zu entwickeln. Die Kaltmietfreistellung soll die Rahmenbedingungen für die Gründungs- und erste Entwicklungsphase junger technologieorientierter, wissensbasierter und kreativwirtschaftlicher Unternehmen verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/FTI-Thueringen-TRANSFER
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 2 Mio Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1%, min. 250 Euro, max. 10.000 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 2 Mio Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
nein
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Anteilserwerb
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren
Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 7 bis 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf