Förderwegweiser
Thüringen Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
nein
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Anteilserwerb
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren
Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 7 bis 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW
Thüringen
31.12.2027
Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.
Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.
Voraussetzungen:
Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.
Förderfähig sind:
- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus
- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung
- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind
- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken
- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.
Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.
Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.
Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-
frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.
Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer
zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.
nein
Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Verbesserung-der-regionalen-Wirtschaftsstruktur-GRW-Teil-II
Thüringen
31.12.2029
Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen
- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.
Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.
nein
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
30.06.2027
Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.
Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.
- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:
- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).
Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.
Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.
Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.
eingeschränkt
Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg, Referat 43 „Existenzgründung und Unternehmensnachfolge“
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/start-up-bw-pre-seed.html