Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.
Förderart: Wandeldarlehen
Mindestbetrag: 15.000 €
Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)
Laufzeit: 6 Jahre endfällig
Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).
Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar
Co-Investment: nicht erforderlich
Das Programm wurde erweitert.
Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.
Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.
Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der
NRW.BANK
Bereich Eigenkapitalfinanzierungen
Abteilung 101-68001
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
zu stellen.
Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html
nein
Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=false
Brandenburg
30.06.2024
Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der nachfolgend unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.
Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, Klima- und Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.
Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,
Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Bezug auf die Maßnahme:
- 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand
- 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der Deminimis-Verordnung (maximal 200.000,00 EUR), der DAWI-Deminimis-Verordnung (maximal 500.000,00 EUR) oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses (maximal Nettokostenabdeckung)
Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind
- bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben
- Aufstockung des Fördersatzes in begründeten Einzelfällen und nach Maßgabe der LHO
Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein (www.wirtschaftsregion-lausitz.de).
Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.
Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.
Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.
nein
Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.
- Zuwendungsgeber : Land Brandenburg, Staatskanzlei des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : ILB Investitionsbank des Landes Brandenburg
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/alle-infrastruktur-foerderprogramme/strukturentwicklung-lausitz/#meldung-1765377
bundesweit
Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.
Antragsberechtigt für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:
Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals
Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater
Es kann nur ein Antrag pro Kultureinrichtung gestellt werden. Erneute Anträge, Aufstockungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.
Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.
Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.
Förderfähige Maßnahmen sind z.B.
Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.),
Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen,
Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen,
Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate,
Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“),
Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste),
Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen,
Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen,
Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen,
Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation
Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.
Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren.
Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.
Pro Kultureinrichtung wird maximal eine Zuwendung aus diesem Programmteil gewährt. Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.
nein
Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Theatertechnische Gesellschaft (DTHG)
- https://www.dthg.de/foerderung/neustartkultur/
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,
Freiberuflich Tätige,
Kommunalnahe Unternehmen
mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein
Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs
- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank
- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich
- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen
- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
- vierteljährliche Leistungstermine
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage
- Keine Umschuldung
Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)
nein
Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-schleswig-holstein-darlehen/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.
Die Anträge sind vor Beginn der Beratung über eine zugelassene Anlaufstelle zu richten an die
Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)
Auf'm Tetelberg 7
40221 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 01 08-2 62
Fax (02 11) 3 01 08-5 00
E-Mail: raczek@lgh.de
Internet: www.lgh.de
oder die
IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
Berliner Allee 12
40212 Düsseldorf
Tel. (02 11) 3 67 02-50
Fax (02 11) 3 67 02-48
E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de
Internet: www.ibp-ihk.de
nein
Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH); IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)
- https://www.lgh.nrw/index.php/beratungsprogramm-wirtschaft
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.
NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:
Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.
Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).
Weiterführende Informationen:
NRW.International GmbH
Völklinger Straße 4
40219 Düsseldorf
Tel. (02 11) 71 06 71-0
Fax (02 11) 71 06 71-20
E-Mail: info@nrw-international.de
Internet: www.nrw-international.de
nein
Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.
Saarland
31.12.2025
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind außerdem Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.
Bürgschaften können nach dieser Richtlinie nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (1) gewährt werden zur Finanzierung von Erstinvestitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte.
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Investitionskredite bis zu max. 80% und für Betriebsmittelkredite (einschl. Avale) in der Regel bis zu 60%.
Anträge sind über den Kreditgeber (Hausbank) unter Verwendung der Antragsformulare beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu stellen.
ja
Bürgschaftsprogramm für Maßnahmen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- https://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm
Hessen
Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von max. 10 Mio. € oder einer Bilanzsumme von höchstens10 Mio. €. Spezielle Zielgruppen: Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden.
Investitionen und Betriebsmittel (keine Ablösung bestehender Hausbankkredite). Eine Kombination mit Bankfinanzierungen ist möglich.
Typisch stille Beteiligung
Beteiligungshöhe: 5.000,00 € bis 50.000,00 € (bei Existenzgründungen maximal € 35.000,00)
Konditionen: 8% p.a. der Beteiligung, zahlbar jeweils vierteljährlich.Variable Gewinnbeteiligung in Höhe von 50% des Gewinns, maximal 1,5% p.a. der Beteiligung. Einmalige Zusageprovision von 3,5% der Beteiligung, zahlbar bei Auszahlung. Max. 500,00 € Bearbeitungsentgelt bei Nichzustandekommen der Beteiligung.
Keine Stellung von Sicherheiten erforderlich.
Interessierte Unternehmen aus Hessen wenden sich an die MBGH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden unter:www.mbg-hessen.de/download.
ja
Kleinvolumige stille Beteiligung für kleine und junge Unternehmen, auch Existenzgründer.
- Zuwendungsgeber : MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG H Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/antragsstellung-formular.html?search=state&for=Hessen&mbg=8
Hamburg
30.04.2024
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro haben, mit Unternehmenssitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.
Existenzgründung und -festigungen,
Betriebsübernahmen,
Erweiterungen / Wachstumsfinanzierung / Investitionen,
Betriebsmittel / Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge,
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
Zunächst Kontaktaufnahme bei den Förderlotsen der IFB, Suche nach Kooperationspartnern, der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Siehe Link.
Zu den Kooperationspartnern gehören derzeit:
Handelskammer,
Handwerkskammer,
Unternehmer ohne Grenzen e. V.,
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Migranten e. V.
eingeschränkt
Ziel des Programms ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg in Beratungskooperation mit weiteren Partnern
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Sachsen Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an:
- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR
- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die
- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und
- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten
sind.
Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.
Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen
Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.
- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro
- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro
Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.
Achtung: (Stand: 13.07.2021)
Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.
nein
Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert
- Zuwendungsgeber : Bundesregierung, Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/innovativ-sein/ib-darlehen-fuer-start-ups-und-kleine-mittelstaendler