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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

617 Treffer:
BBT express Thüringen  

Die Bürgschaftsbank vergibt Bürgschaften für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Für wen?

gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro

Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag

 

Laufzeit:

- 15 Jahre

- 23 Jahre (Baufinanzierung)

- 20 Jahre (Programmkredit)

- 8 Jahre (Betriebsmittel)

 

Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro

Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.

Weitere Informationen  
BBT basis Thüringen  

Die Bürgschaftsbank vergibt Bürgschaften für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Was wird gefördert?

- Betriebsmittel

- Investitionen

- Anteilserwerb

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro

Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag

 

Laufzeit:

- 15 Jahre

- 23 Jahre (Baufinanzierung)

- 20 Jahre (Programmkredit)

- 8 Jahre (Betriebsmittel)

 

Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro

Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.

Weitere Informationen  
MBG classic Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Was wird gefördert?

Anteilserwerb

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.

Weitere Informationen  
MBG express Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.

Weitere Informationen  
MBG Mikromezzanin Thüringen  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

gefördert werden:

- Existenzgründer:innen

- bestehende Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro

Auszahlungsquote: 100%

 

Laufzeit: 7 bis 10 Jahre

 

Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%

 

Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) Thüringen  

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.

 

Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.

 

Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*

- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.

- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.

 

* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe 'Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur' (GRW) Teil II - Wirtschaftsnahe Infrastruktur (Tourismus) Thüringen  

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Eine Gebietskörperschaft oder ein kommunaler Zweckverband.

 

Maßnahmeträger/innen können auch juristische Personen sein, die steuerbegünstigte Zwecke im Sinne der §§ 51 bis 68 der Abgabenordnung verfolgen und dies vom Finanzamt anerkannt ist.

 

Voraussetzungen:

Vor Antragstellung ist an uns eine Fördervoranfrage zu richten, welche bis zum 31.08. des jeweiligen Jahres für das nächste Haushaltsjahr gestellt werden kann.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind:

- Maßnahmen zur Geländeerschließung für den Tourismus

- Maßnahmen zur Errichtung und Erweiterung von öffentlichen Einrichtungen des Tourismus und ihre Ausstattung

- öffentliche Einrichtungen des Tourismus sind Basiseinrichtungen der Infrastruktur des Tourismus, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von ortsansässigen Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung sind

- Die öffentlichen Einrichtungen sollen zur Verbesserung der Infrastruktur in den Tourismusgebieten beitragen, deren Erholungswert erhöhen und ihre Wirtschaftskraft stärken

- Maßnahmen zur Errichtung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus , die sich durch einen besonderen Innovationsgehalt im Hinblick auf Konzept, Ausgestaltung und Gästeansprache auszeichnen und erwarten lassen, in besonderem Maße Reiseanlässe zu schaffen

Art und Höhe der Zuwendung

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich bis zu 60% der förderfähigen Kosten.

 

Ein höherer Fördersatz kann in Ausnahmefällen innerhalb der Grenzen des GRW-Koordinierungsrahmens gewährt werden.

 

Das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und digitale Gesellschaft legt Kriterien zur fallgruppenweisen Differenzierung der Fördersätze bei Vorliegen eines Ausnahmefalls fest.

Bewerbungsverfahren

Vor der Antragstellung ist an die Bewilligungsbehörde schriftlich eine Fördervoran-

frage zu richten. Die Fördervoranfrage ersetzt nicht den Antrag.

 

Der Förderantrag muss auf amtlichem Formular vor Beginn der Maßnahme bei einer

zur Annahme berechtigten Stelle durch den Maßnahmeträger eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet Gebietskörperschaften oder kommunale Zweckverbänden einen Zuschuss von bis zu 60% für öffentliche Einrichtungen des Tourismus.

Weitere Informationen  
Gründungsrichtlinie Thüringen  

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen in Form von Intensivberatungen, Existenzgründungspässen, der Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen sowie einer Gründungsprämie.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

 

Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.

 

Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.

 

Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.

Was wird gefördert?

Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.

 

Gefördert werden:

- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben

- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU

- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben

 

Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Beispiele

Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:

- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen

- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen

- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen

- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.

 

Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.

 

Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.

 

Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.

Weitere Informationen  
Innovative Maßnahmen für Frauen im Ländlichen Raum (VwV – IMF)  

Das Programm zielt darauf ab, die ländliche Wirtschaftsstruktur und das Dienstleistungsangebot im ländlichen Raum zu erhalten und zu stärken. Es fokussiert auf die Verbesserung der persönlichen und unternehmerischen Kompetenzen von Frauen im ländlichen Raum durch Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen sowie die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.

Was wird gefördert?

Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.

Weitere Informationen  
Start-up BW Pre-Seed  

Das Land Baden-Württemberg fördert über das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus junge Unternehmen in der Frühphase ihrer Entwicklung, insbesondere in Reaktion auf zurückhaltende Investitionen privater Investoren und VC-Gesellschaften in dieser risikoreichen Phase.

Fördergebiet

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Zielgruppe des Programms sind junge, wachstumsorientierte Unternehmen mit hohem Innovationsgrad, die als juristische Personen des Privatrechts organisiert sind und sich noch in der Betreuungsphase befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden innovative Gründungsvorhaben mit Investitionsort in Baden-Württemberg, die in der Regel noch keine Marktreife erreicht haben und einen starken regionalen Bezug aufweisen.

Beispiele

- Notwendige Kosten des Gründungsvorhabens:

 

 

- Investitionskosten oder laufende Kosten, bspw. Betriebsausstattung, Warenlager oder Betriebsmittel (u. a. Personalkosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen sind bedingt rückzahlbare Zuschüsse, wobei das Land in der Regel 80 Prozent und der Co-Investor mindestens 20 Prozent der notwendigen Kosten trägt. Die Gesamtfinanzierungssumme liegt zwischen 50.000 Euro und 200.000 Euro, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 400.000 Euro erhöht werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge können bis zum 15. Dezember 2024 eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung durch das Ministerium und basiert auf einem positiven Votum des Betreuungspartners.

 

Die Anträge für das Förderprogramm „BW Pre-Seed“ können bei der L-Bank eingereicht werden. Das genaue Datum des Antragseingangs bei der L-Bank ist entscheidend für die Bearbeitung der Förderanträge.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BW Pre-Seed Programm unterstützt innovative Start-ups in einer kritischen frühen Phase mit finanziellen Mitteln, um sie investitions- und marktreif zu machen. Es bietet eine wichtige finanzielle Unterstützung und Zugang zu einem Netzwerk von Betreuungspartnern und potenziellen Investoren, wodurch die Chancen auf erfolgreiches Wachstum deutlich verbessert werden.

Weitere Informationen  
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