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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

429 Treffer:
NRW.Start-up akut  

Wandeldarlehen der NRW.BANK an Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in der Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate) wegen der Corona-Krise.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden innovative, wachstumsorientierte Kapitalgesellschaften (UG/GmbH) in Seed- oder Start-up-Phase (nicht älter als 36 Monate), die nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sind.

 

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung oder dem Unternehmenswachstum stehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Wandeldarlehen

Mindestbetrag: 15.000 €

Höchstbetrag: 200.000 € (ggfs. beschränkt durch die Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020)

Laufzeit: 6 Jahre endfällig

Zinssatz: Der Zinssatz beträgt 6% p. a. (Stundung bis zur Wandlung bzw. Endfälligkeit).

Vorfälligkeitsentschädigung: keine, jederzeit rückzahlbar

Co-Investment: nicht erforderlich

 

Das Programm wurde erweitert.

Eine weitere Finanzierungsrunde in Höhe von bis zu 300.000 € ist unabhängig vom Unternehmensalter für bereits im Rahmen des Programms NRW.Start-up akut finanzierte Unternehmen möglich.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung: Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Unternehmen muss nachweislich von den Auswirkungen der Corona-Krise betroffen sein.

 

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über startup-akut@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68001

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Link: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWStart-up-akut/16008/nrwbankproduktdetail.html

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Weitere Hilfe für Startups, die durch die Corona-Krise in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind vom Land Nordrhein-Westfalen.

Weitere Informationen  
Strukturentwicklung Lausitz  

Mit dem Förderprogramm unterstützt die Staatskanzlei Brandenburg über die ILB mit Zuschüssen die Förderung des wirtschaftlichen Wachstums im Lausitzer Braunkohlerevier in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Gebietskörperschaften sowie sonstige öffentliche und private Träger, die Aufgaben in einem der nachfolgend unter Förderthemen genannten Förderbereiche erfüllen.

Was wird gefördert?

Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Verkehr ohne Bundes-, Landes- und Kommunalstraßen, öffentliche Fürsorge, Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung, Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur, touristische Infrastruktur, Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer, Klima- und Umweltschutz, Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden in Form von Zuschüssen gewährt,

 

Bei der Höhe der Zuwendung wird danach unterschieden, ob in Bezug auf die Maßnahme eine wirtschaftliche oder nicht wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt:

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts mit wirtschaftlicher Tätigkeit im Bezug auf die Maßnahme:

 

- 35 - 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal 15 Mio. EUR abhängig vom Fördergegenstand

- 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Förderung nach Maßgabe der Deminimis-Verordnung (maximal 200.000,00 EUR), der DAWI-Deminimis-Verordnung (maximal 500.000,00 EUR) oder des DAWI-Freistellungsbeschlusses (maximal Nettokostenabdeckung)

 

Juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, die im Rahmen der Maßnahmenumsetzung nicht wirtschaftlich tätig sind

 

- bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Aufstockung des Fördersatzes in begründeten Einzelfällen und nach Maßgabe der LHO

Bewerbungsverfahren

Die Projektakteure reichen die Projektideen bei der Wirtschaftsregion Lausitz GmbH (WRL) ein (www.wirtschaftsregion-lausitz.de).

 

Die WRL legt nach erfolgter Qualifizierung der Interministeriellen Arbeitsgruppe Lausitz (IMAG Lausitz) Förderempfehlungen zu den Projekten vor.

 

Die IMAG Lausitz nimmt eine Bewertung und Priorisierung der Projekte vor und bestätigt die Förderwürdigkeit.

 

Die als förderwürdig bestätigten Projekte können im Anschluss bei der Bewilligungsbehörde (ILB) vor Beginn des Projektes online über das Kundenportal beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programms ist der Ausgleich unterschiedlicher Wirtschaftskraft sowie die Förderung wirtschaftlichen Wachstums zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung im Zuge des Ausstiegs aus dem Braunkohleabbau und der Verstromung der Braunkohle.

Weitere Informationen  
NEUSTART KULTUR (Theater und Festivals)  

Mit NEUSTART KULTUR hat die Bundesregierung ein milliardenschweres Rettungs- und Zukunftsprogramm für den Kultur- und Medienbereich aufgelegt. Gefördert werden unter anderem pandemiebedingte Investitionen und Projekte verschiedener Kultursparten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen deren Regelbetrieb nicht überwiegend von der öffentlichen Hand finanziert wird.

 

Antragsberechtigt für dieses Teilprogramm von Neustart Kultur sind die Rechtsträger nachfolgender Kultureinrichtungen:

 

Theater: künstlerische Produktionsorte, Festspielhäuser, auch Festivals

Kleinkunstbühnen und Varieté-Theater

 

Es kann nur ein Antrag pro Kultureinrichtung gestellt werden. Erneute Anträge, Aufstockungen oder Erweiterungen sind nicht möglich.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Umbau-, Modernisierungs- und Ausstattungsmaßnahmen von Kultureinrichtungen (ortsfeste und kulturelle Träger mit dezentralen Aktivitäten) sowie im Rahmen von Festivals und anderen kulturellen Veranstaltungen, die zur nachhaltigen Reduktion von Ansteckungsgefahren (insbesondere mit dem SARS-CoV-2-Virus) in deren öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereichen erforderlich sind, sowie projektbezogene Personal- und Sachausgaben.

 

Die Maßnahmen müssen bis zum 31.12.2022 umgesetzt werden.

Beispiele

Förderfähige Maßnahmen sind z.B.

 

Einbau von Schutzvorrichtungen (z.B. Schutzscheiben an Kassen, Garderoben, Proberäumen, Arbeitsplätzen usw.),

Optimierung der Besuchersteuerung vor und in der Einrichtung. Dazu zählen beispielweise die Umstrukturierung von Einlasskontrollen und der Wegeführung bzw. Personenleitsysteme wie auch ggf. der Umbau, die Erweiterung oder der Ersatz von Ausstattungsgegenständen, z.B. fester Bestuhlungen und Bühnen,

Erstellung und Veröffentlichung von Hinweisen v.a. für Besucher vor und in der Einrichtung (z.B. Informationen, Aushänge, Beschilderungen und sonstige Visualisierungen,

Anschaffung von Technik und Ausstattung für Open-Air-Veranstaltungen und dezentralen Einsatz, mobile Formate,

Maßnahmen zum Ausbau der eigenen IT-Infrastruktur (z.B. Telefon- und Videokonferenz-Technik; Laptops und sichere Internet-Lösungen für „Mobiles Arbeiten“),

Technische und sonstige Ausstattung und Anwendungen einschließlich Programmierung (z.B. bargeldlose Kassensysteme, Online-Ticketing-Systeme ggf. mit Termin-/Platzvergabe-Tool, Lautsprecher-Anlagen, digitale Präsentations-, Veranstaltungs- und Bühnentechnik, Audioguides, App-Techniken, marktunabhängige Streamingdienste),

Beschaffung von Reinigungs- und Infektionsschutzausstattung inkl. Bedarf an Desinfektionsmitteln, Einweg-Handschuhen und Mund-Nasen-Bedeckungen,

Modernisierung und Einbau von sanitären Einrichtungen,

Klima- bzw. Belüftungssysteme inkl. entsprechender Filteranlagen,

Pandemiebedingt notwendige Erweiterung oder Veränderung der Nutzflächen für Publikum, Künstler und Verwaltung/Organisation

Art und Höhe der Zuwendung

Es sollen mindestens 10% an Eigen- und/oder Drittmitteln eingebracht werden. In begründeten Ausnahmefällen kann hiervon abgewichen werden.

Der Eigenanteil kann durch zweckgebundene Zuwendungen Dritter (auch Sponsoring, Spenden) und durch Eigenmittel erbracht werden. Hierzu zählen auch Einnahmen aus allen Formen von Bezahlangeboten und Teilnehmergebühren.

Bundesmittel können in einer Höhe von 5.000 Euro bis 100.000 Euro pro Kultureinrichtung bzw. -akteur bewilligt werden. Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich.

Pro Kultureinrichtung wird maximal eine Zuwendung aus diesem Programmteil gewährt. Aufstockungsanträge sind grundsätzlich ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Online-Formular der DTHG:

neustartkultur.dthg.de/antragsformular/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm NEUSTART KULTUR zielt auf einen Neustart des kulturellen Lebens in Deutschland in Zeiten von Corona und danach, indem Kultureinrichtungen und -akteure zur Wiedereröffnung ihrer Häuser, Programme und Aktivitäten ertüchtigt werden.

Weitere Informationen  
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen  

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen werden mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, freiberuflich Tätige und kommunalnahe Unternehmen zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro finanziert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,

Freiberuflich Tätige,

Kommunalnahe Unternehmen

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs

Art und Höhe der Zuwendung

- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank

- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich

- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen

- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

- vierteljährliche Leistungstermine

- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage

- Keine Umschuldung

Bewerbungsverfahren

Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm Wirtschaft NRW (BPW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Beratungen zur Entwicklung, Prüfung und Umsetzung von Gründungskonzepten vor der Realisierung.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe. Es gelten die Kriterien für kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Gründung oder Übernahme eines Unternehmens oder zur mehrheitlichen Beteiligung an einem Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss beträgt 50% eines Tagewerksatzes, maximal jedoch 400 EUR je Tagewerk. Bei Personen, die Arbeitslosengeld II beziehen sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrenden mit vergleichbarer Einkommenslage kann der Zuschuss auf 80% des Tagewerksatzes, max. jedoch 400 EUR erhöht werden. Bei Zirkelberatungen beträgt der Zuschuss für Arbeitslosengeld-Empfänger sowie Hochschulabsolventen und Berufsrückkehrende mit vergleichbarer Einkommenslage 90% des Tageswerksatzes, maximal jedoch 720 EUR. Der Eigenanteil beträgt mindestens 50 EUR. Innerhalb von 12 Monaten ab erster Antragstellung können insgesamt bis zu vier Tagewerke für Beratungen zu Neugründungen und Beteiligungen sowie bis zu sechs Tagewerke für Beratungen zu Betriebsübernahmen gefördert werden. Bei einer Zirkelberatung wird pro teilnehmende Person ein Tagewerk gefördert. Die Förderung einer Gründungsberatung kann innerhalb von fünf Jahren nur einmal in Anspruch genommen werden.

Bewerbungsverfahren

Die Anträge sind vor Beginn der Beratung über eine zugelassene Anlaufstelle zu richten an die

Landes-Gewerbeförderungsstelle des nordrhein-westfälischen Handwerks e.V. (LGH)

Auf'm Tetelberg 7

40221 Düsseldorf

Tel. (02 11) 3 01 08-2 62

Fax (02 11) 3 01 08-5 00

E-Mail: raczek@lgh.de

Internet: www.lgh.de

oder die

IHK Beratungs- und Projektgesellschaft mbH (IBP)

Berliner Allee 12

40212 Düsseldorf

Tel. (02 11) 3 67 02-50

Fax (02 11) 3 67 02-48

E-Mail: ibp.gmbh@duesseldorf.ihk.de

Internet: www.ibp-ihk.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Gründungen verstärkt auf innovative Geschäftsmodelle, Produkte und Dienstleistungen auszurichten sowie die Chancen für die Schaffung neuer sowie die Sicherung bestehender Arbeits- und Ausbildungsplätze zu erhöhen.

Weitere Informationen  
Auslandsmesseprogramm des Landes Nordrhein-Westfalen  

Um kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern, fördert das Land Nordrhein-Westfalen die Beteiligung an Auslandsmessen und Delegations- und Unternehmerreisen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Beteiligungen an Auslandsmessen sowie Delegations- und Unternehmerreisen.

Beispiele

NRW.International koordiniert folgende Beteiligungsformen, um Unternehmen aus Nordrhein-Westfalen auf internationalen Messen im Ausland zu präsentieren:

Firmengemeinschaftsstände (mindestens 10 Unternehmen), Info-Service-Center (ab 5 Unternehmen auf einem Stand des Bundeswirtschaftsministeriums), Kleingruppenförderung (mindestens 3, maximal 10 Unternehmen). Im Rahmen von Delegationsreisen unterstützt NRW.International zudem Kooperationsbörsen und Fachsymposien.

Art und Höhe der Zuwendung

Es gibt regelmäßig keine finanzielle Förderung. Die Unterstützung erfolgt in Form der Organisation der Maßnahmen (Messestand, Delegationsreise, Symposium etc.).

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen:

NRW.International GmbH

Völklinger Straße 4

40219 Düsseldorf

Tel. (02 11) 71 06 71-0

Fax (02 11) 71 06 71-20

E-Mail: info@nrw-international.de

Internet: www.nrw-international.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gerade für kleine und mittlere Unternehmen kann eine Messeteilnahme im Ausland ein hervorragendes Sprungbrett in den Export sein – das von der Landesregierung Nordrhein-Westfalens im Rahmen der NRW-Außenwirtschaftsförderung unterstützt wird.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.International GmbH
 
Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft  

Das saarländische Wirtschaftsministerium übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen zur Besicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten für volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben, sofern bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht in dem erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen und eine Besicherung durch eine Bürgschaft der Bürgschaftsbank Saarland GmbH ausgeschlossen ist.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind außerdem Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können nach dieser Richtlinie nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (1) gewährt werden zur Finanzierung von Erstinvestitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Investitionskredite bis zu max. 80% und für Betriebsmittelkredite (einschl. Avale) in der Regel bis zu 60%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über den Kreditgeber (Hausbank) unter Verwendung der Antragsformulare beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaftsprogramm für Maßnahmen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninbeteiligungen für Klein-und Kleinstunternehmenin Hessen  

Beteiligungen helfen bei Finanzierungen, stärken das Eigenkapital und damit die Bonität und das Rating eines Unternehmens.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründer mit weniger als 50 Beschäftigten und einem Umsatz von max. 10 Mio. € oder einer Bilanzsumme von höchstens10 Mio. €. Spezielle Zielgruppen: Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Personen mit Migrationshintergrund geführt werden.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel (keine Ablösung bestehender Hausbankkredite). Eine Kombination mit Bankfinanzierungen ist möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Typisch stille Beteiligung

Beteiligungshöhe: 5.000,00 € bis 50.000,00 € (bei Existenzgründungen maximal € 35.000,00)

Konditionen: 8% p.a. der Beteiligung, zahlbar jeweils vierteljährlich.Variable Gewinnbeteiligung in Höhe von 50% des Gewinns, maximal 1,5% p.a. der Beteiligung. Einmalige Zusageprovision von 3,5% der Beteiligung, zahlbar bei Auszahlung. Max. 500,00 € Bearbeitungsentgelt bei Nichzustandekommen der Beteiligung.

Keine Stellung von Sicherheiten erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Interessierte Unternehmen aus Hessen wenden sich an die MBGH Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Hessen mbH. Das Antragsformular kann heruntergeladen werden unter:www.mbg-hessen.de/download.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleinvolumige stille Beteiligung für kleine und junge Unternehmen, auch Existenzgründer.

Weitere Informationen  
Hamburg-Kredit Mikro  

Die IFB Hamburg fördert mit dem Hamburg-Kredit Mikro in Beratungskooperation mit weiteren Partnern ein Darlehen für Investitionen und Betriebsmittel an kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe.

Fördergebiet

Hamburg

Geltungsdauer

30.04.2024

Für wen?

Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro haben, mit Unternehmenssitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.

Was wird gefördert?

Existenzgründung und -festigungen,

Betriebsübernahmen,

Erweiterungen / Wachstumsfinanzierung / Investitionen,

Betriebsmittel / Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge,

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.

Bewerbungsverfahren

Zunächst Kontaktaufnahme bei den Förderlotsen der IFB, Suche nach Kooperationspartnern, der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Siehe Link.

 

Zu den Kooperationspartnern gehören derzeit:

 

Handelskammer,

Handwerkskammer,

Unternehmer ohne Grenzen e. V.,

Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Migranten e. V.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen.

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt ZUKUNFT: IB-Darlehen für Start-ups und kleine Mittelständler  

Mit dem Mezzaninedarlehen aus der Säule 2 des Maßnahmepakets der Bundesregierung für Start-ups und kleine Mittelständler bietet die Investitionsbank im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt jungen technologie- und wissensbasierten bzw. innovativen Unternehmen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie unverschuldet in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, die Möglichkeit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Das Finanzierungsangebot richtet sich an:

 

- technologie- und wissensbasierte bzw. innovative Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 75 Mio. EUR

- bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die

- ihren Sitz oder eine wesentliche Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt haben und

- infolge der COVID-19-Pandemie in Schwierigkeiten geraten

sind.

Was wird gefördert?

Ausgaben zur Umsetzung geplanter Finanzierungsvorhaben, die infolge der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf das Unternehmen nicht realisiert werden können, insbesondere für Investitionen im Zusammenhang mit der Markterschließung / -einführung eines Produktes oder der Liquiditätssicherung.

Art und Höhe der Zuwendung

Eine Darlehensgewährung ist unter Berücksichtigung der Kumulationsregeln der Bundesreglung Kleinbeihilfen 2020 in der jeweils geltenden Fassung bis zur vollen Höhe der finanzierungsfähigen

Investitionskosten bzw. der Betriebsmittel möglich.

 

- Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 25.000 Euro

- Die maximale Darlehenssumme beträgt 800.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, siehe Link.

 

 

Achtung: (Stand: 13.07.2021)

 

Aktuell können keine Anträge eingereicht werden. Eine Verlängerung des Programms ist seitens des Bundes und der KfW in Aussicht gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Darlehensmittel werden vonder Kreditanstalt für Wiederauf-bau (KfW) und der Investitionsbank Sachsen-Anhaltbereitgestellt und werden durch eine Bundesgarantie im Rahmen der Säule II des Maßnahmenpakets der Bundesregierun für Start-ups und kleine Mittelständler sowie eine Garantie des Landes Sachsen-An-halt abgesichert

Weitere Informationen  
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