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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

443 Treffer:
SACHSEN-ANHALT MUT. Das IB-Mezzaninedarlehen für KMU  

Investitionsbank Sachsen-Anhalt gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt kleinen und mittleren Unternehmen, Existenzgründer und Freiberufler Darlehen, um in das Unternehmenswachstum investieren, Finanzierung sicherstellen und die Wirtschaftskraft zu stärken.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen

Existenzgründer

Freiberufler

Was wird gefördert?

- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)

- Auftragsvorfinanzierung

- Betriebsmittel/-ausgaben

- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei

Bewerbungsverfahren

Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Unternehmensnachfolge  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer durch Mitfinanzierung des im Rahmen einer Betriebsübernahme/tätigen Beteiligung entstehenden Kapitalbedarfs (u.a. Kaufpreis, Investitionen).

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ein Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen.

Was wird gefördert?

- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)

- share deals wie auch bei asset deals

- Ablösung eines Mitgesellschafters

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis max. 750.000 EUR und orientiert sich u.a. am Eigenkapital der Firma bzw. den Eigenmitteln des Übernehmers zzgl. ERP-Kapital für Gründung.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/nachfolge/
 
Start-up BW International  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landeskampagne „Start-up BW” die gezielte Vernetzung von heimischen Start-ups mit internationalen Kunden und Lieferanten.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,

– Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie

– Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:

– Innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 1.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) übernommen.

– Außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 2.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) mitfinanziert.

Messebeteiligungen im In- und Ausland:

– Die Höhe der Förderung beträgt 1.000 bis 2.000 EUR der Teilnahmekosten pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe).

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an

Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.

Weitere Informationen  
Berliner Jobcoaching bei Unternehmen  

Das Berliner Jobcoaching bei Unternehmen ist ein Projekt der Goldnetz gGmbH und wird durch die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales aus Mitteln des Landes Berlin gefördert sowie von allen Berliner Jobcentern und der Bundesagentur für Arbeit unterstützt. Ziel ist die Wiedereingliederung von Berliner Arbeitslosen in den ersten Arbeitsmarkt. Unterstützung von Berliner Unternehmen (auch Neugründungen/Start-ups) bei der Schaffung eines Arbeitsplatzes für Berliner Arbeitslose. Festigung des neuen Beschäftigungsverhältnisses für eine nachhaltige Integration Berliner Arbeitsloser in dauerhafte Arbeitsverhältnisse.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Berliner Unternehmen die Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsempfangende Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen und ortsüblich oder tariflich vergüten, die langzeitarbeitslose ALG-II-Empfangende mit mehreren Vermittlungshemmnissen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, das bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig ist und entsprechend dem gesetzlich gültigen Mindestlohn vergütet wird.

Was wird gefördert?

Begleitung und Beratung i. d. R. während der ersten sechs Monate. Bei Bedarf Einzelcoaching für die Arbeitnehmer/-innen. Beratung und Begleitung bei der Auswahl und Beantragung von Förderangeboten der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin. Kostenfreier Stellenpool.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss für arbeitsplatzstabilisierende Weiterbildungen i. H. v. max. 1.440 EUR möglich; Unternehmen ab 50 Beschäftigten tragen einen Eigenanteil von mind. 50 % der Weiterbildungskosten.

Bewerbungsverfahren

Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm „Berliner Jobcoaching bei Unternehmen” bietet seit 2014 Prozessbegleitung, Beratung und Coaching für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung. Ziel ist, das aufgenommene Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und für beide Seiten erfolgreich und nachhaltig zu sichern.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring - Ausbildungserfolg sichern - Abbrüche vermeiden  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Ausbildende Unternehmen, die Unterstützung für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden durch Mentoring suchen. Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die u.a. eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Branchen/Berufsbereiche absolvieren: Hotel/Gastronomie/Tourismus

Was wird gefördert?

Den Auszubildenden wird eine ehrenamtliche Mentorin oder ein ehrenamtlicher Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell und vertrauensvoll auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt werden die Auszubildenden dabei unterstützt, den betrieblichen Anforderungen ebenso gerecht zu werden wie denen in der Berufsschule sowie eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Auch bei schwierigen Lebenssituationen im persönlichen Umfeld der Auszubildenden kann eine Mentorin oder ein Mentor stabilisieren und so dazu beitragen, dass die Ausbildung erfolgreich gemeistert wird.

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:u.a. Hotel/Gastronomie/Tourismus, Dienstleistungen.

Weitere Informationen  
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen  

Kleine und mittlere Unternehmen in Berlin werden durch finanzielle Unterstützung gestärkt und mehr Menschen kommen in gute, d. h. sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Mindestlohn und in Vollzeit.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, Arbeitnehmende aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme, Angestellte, Minijobber und Selbstständige, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.

Was wird gefördert?

Finanzielle Unterstützung von KMU in Form von Zuschüssen für Beschäftige und Arbeitsplätze.

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährung eines Zuschusses bis max. 12.000 EUR bei Vollzeit (mind. 35 Std./Woche) zu den Arbeitnehmerbruttolohnkosten von monatlich 1.901 EUR je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bei Einhaltung des jeweils gesetzlich gültigen Mindestlohns. Die Förderdauer beträgt bei unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen 30 Monate.

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung. Beginn des Arbeitsverhältnisses vor Bewilligung des Antrags auf eigenes Risiko. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Landeszuschuss gilt bei Einstellung von Arbeitslosen, sog. Aufstocker*innen und Maßnahmeteilnehmenden. Der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn muß gezahlt werden.

Weitere Informationen  
Brandenburg-Kredit für Kommunen  

Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen fördert die ILB Infrastrukturprojekte für Kommunen und kommunale Zweckverbände in Brandenburg.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.

Was wird gefördert?

Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.

Beispiele

Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Möglich sind Annuitätendarlehen, Ratendarlehen oder endfällige Darlehen.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahern: Anträge sind bei der

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Babelsberger Straße 21

14473 Potsdam

Tel. (03 31) 6 60-22 11

Fax (03 31) 6 60-17 17

E-Mail: kommunalkredite@ilb.de

Internet: www.ilb.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaftsprogramm für den Mittelstand  

Um Investoren ohne ausreichende Sicherheiten bei der Finanzierung von betriebswirtschaftlich sinnvollen Projekten zu unterstützen, übernimmt die Bürgschaftsbank Brandenburg Bürgschaften für Kredite.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 2 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
  • https://www.bbimweb.de/
 
BTG Digitalisierung 5.0  

Das BTG Sonderprogramm „Digitalisierung 5.0“ dient der Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer

mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen

Beispiele

Programmierung neuer Software,

Grundlegende Neugestaltung der Unternehmenswebsite (neue Funktionalitäten),

Anschaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Hardware,

IT-Weiterbildung von Mitarbeitern,

Entwicklung von neuen digitalen Marketing- und Vertriebskonzepten,

utzung neuer IT-Bezugsformen (z. B. Cloud Computing)

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungshöhe: Typisch stille Beteiligung bis 250.000,- €

Eigenkapitalparität

Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig.

5 % p. a. Festentgelt zuzüglich bis zu 2 % p. a. gewinnabhängig

Konditionen sind fest für die gesamte Vertragslaufzeit

Einmaliges Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % der Beteiligungssumme

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsanträge können direkt an die BTG gerichtet werden, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Reicht die Firmenliquidität eines Unternehmens für den „Weg in die Digitalisierung“ nicht aus, bietet das Sonderprogramm „BTG Digitalisierung 5.0“ Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung bis 250.000,- €.

Weitere Informationen  
Seed- und Start-up-Fonds II  

Die IB.SH fördert in Verbindung mit der Europäischen Union aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft (2014 - 2020), mit dem Land Schleswig-Holstein und mit der MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten

- innovative Unternehmen

- Gründungen

- bestehende Unternehmen (jünger als 5 Jahre)

 

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Beteiligungsbetrag (still):

Seed-Phase: 50.000 Euro bis 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen maximal 200.000 Euro

Start-Up-Phase: 50.000 Euro bis 350.000 Euro

pro Unternehmen: maximal 400.000 Euro für beide Phasen

 

Beteiligungsbetrag (offen):

maximal 100.000 Euro als Minderheitsbeteiligung, bis zu 600.000 Euro

Bewerbungsverfahren

formlos

 

über das Fondsmanagement

über die IB.SH

über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen  
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