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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

557 Treffer:
Hamburger Stabilisierungs-Fonds (HSF)  

Der Hamburger Stabilisierungs-Fonds dient der Abmilderung wirtschaftlicher Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf mittelständische Unternehmen der Realwirtschaft in der Freien und Hansestadt Hamburg. Gefördert wird in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung der Kapitalbasis

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen, die die nachstehenden Zugangskriterien erfüllen:

 

1. Unternehmensgröße: Gefördert werden Unternehmen, die zwei der drei Faktoren zur Unternehmensgröße erfüllen. Unerhebliche Abweichungen (bis zu 30 Prozent) von den Kriterien sind möglich.

Bilanzsumme (10 bis 43 Mio. Euro)

Umsatzerlöse (10 bis 50 Mio. Euro)

Anzahl der Beschäftigten (50 bis 249)

2. „Hamburg-Kriterium“: Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Hamburg. Dabei muss der wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt in Hamburg liegen.

3. Realwirtschaft: Gefördert werden Unternehmen der Realwirtschaft, also Wirtschaftsunternehmen, die keine Unternehmen des Finanzsektors und keine Kreditinstitute oder Brückeninstitute sind.

4. Abgrenzung zum Wirtschaftsstabilisierungsfonds: Gefördert werden Unternehmen, die nicht förderberechtigt im Rahmen des Wirtschaftsstabilisierungsfonds des Bundes sind.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel

Art und Höhe der Zuwendung

Das Mindestvolumen einer Förderung beläuft sich auf 800.000 Euro. Bei einer Kombination von stiller Beteiligung und Bürgschaft bzw. Garantie darf der Anteil der stillen Beteiligung nicht unter 500.000 Euro liegen.

Der HSF kann Bürgschaften für bis zum 31. Dezember 2020 neu begebene nicht nachrangige Schuldtitel

oder neu begründete Verbindlichkeiten für Investitionen und Betriebsmittel wie

a) Bankkredite und Kreditlinien oder

b) sonstige Kreditformen (wie Avale, Akkreditive, Derivate)

übernehmen.

Bewerbungsverfahren

1. Anfragenstellung: Im ersten Schritt wird auf Basis einer Anfrage mit eingeschränkten Informationsanforderungen überprüft, ob das antragstellende Unternehmen grundsätzlich den Kriterien für eine Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds entspricht. Diese Prüfung findet in enger Abstimmung mit den antragstellenden Unternehmen statt und enthält optional ein Erstgespräch.

2. Antragstellung: Nach der Vorab-Prüfung (Anfrage) kann der eigentliche Antrag auf Förderung durch den Hamburger Stabilisierungs-Fonds eingereicht werden. Hierbei sind zusätzliche, vertiefende Unterlagen einzureichen.

3. Antragsprüfung: Der Antrag wird von Treuhändern und der IFB Innovationsstarter GmbH auf Förderwürdigkeit überprüft. Hierbei findet bei Bedarf ein Zweitgespräch mit dem antragstellenden Unternehmen statt.

 

Die Anfragen- und Antragstellung erfolgt über ein Online-Portal unter www.hamburger-stabilisierungs-fonds.de. Fragen zum Anfragen- und Antragsverfahren können Sie an die IFB Innovationsstarter GmbH richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einem Gesamtvolumen von bis zu einer Milliarde Euro stellt der HSF Unternehmen branchenübergreifend Stabilisierungsmaßnahmen in Form von stillen Beteiligungen und Bürgschaften bzw. Garantien zur Stärkung ihrer Kapitalbasis bereit.

Weitere Informationen  
Förderung von nachhaltigen Mobilitätskonzepten  

Im Rahmen des Sofortprogramms „Saubere Luft“ unterstützt das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) Kommunen mit besonders hohen Stickstoffdioxid (NO2)-Belastungen bei der Umsetzung von Vorhaben im Bereich der Digitalisierung des Verkehrssystems, um kurz-bis mittelfristig eine Emissionsreduzierung der Luftschadstoffe zu erreichen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kommunen (kommunale Gebietskörperschaften inkl. deren rechtlich unselbstän-dige Eigenbetriebe), die in mindestens einer der letzten beiden vom Umweltbundesamt jährlich veröffentlichten Listen zu NO2-Grenzwertüberschreitungen aufgeführt werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden externe Personal-und Sachkosten für die Erstellung von Mobilitätskonzepten zur nachhaltigen, digitalen und klimafreundlichen Mobilität (wie z.B. Verkehrskonzepte, integrierte Verkehrs-entwicklungspläne, SUMP -Sustainable Urban Mobility Plans), die einen Beitrag zur Emissionsreduzie-rung von NO2und CO2aufzeigen. Die Fortschreibung bestehender Mobilitätspläne und die Entwicklung von Teilkonzepten (wie z.B. Stadtteil-, Radverkehrs-oder Parkraumkonzepten) sind ebenfalls förderfähig

Art und Höhe der Zuwendung

Der Zuschuss beträgt 80 Prozentder förderfähigen Kosten bei der Erstellung von Mobilitätskonzepten. Der Förderhöchstbetrag beträgt 300.000 EUR je Kommune. Die Kommunen können ihren Eigenanteil durch die Einbeziehung von Finanzmitteln Dritter auf bis zu 10 Prozent der förderfähigen Kosten reduzie-ren.

Bewerbungsverfahren

Antrag über die Internetseite der KfW Bankengruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kommunen können bei der Erstellung von Mobilitätskonzepte durch Zuschüsse unterstützt werden, um die Mobilität vor Ort so zugestalten, dass die Mobilitätsbedürfnisse heutiger und zukünftiger Generationen berücksichtigt werden, um die Lebensqualität urbaner Räume langfristig zu verbessern und eine Reduzierung der Luftschadstoffe zu erreichen

Weitere Informationen  
Landesbürgschaft Hessen  

Die Landesbürgschaften der WIBank helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes zu schließen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind

- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.

 

Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten für die Vergabe besondere Auflagen.

 

Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können das Sonderprogramm für Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen "WIBank Bürgschaften (COVID-19)".

Was wird gefördert?

Mit den Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.

 

- Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.

- Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent. Im Rahmen der "Bundesregelung Bürgschaften 2020" sind 90% für Investitions- und Betriebsmittelkredite möglich.

 

Laufzeit: max. sechs Jahre.

 

- Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 1 Prozent der Bürgschaftssumme.

Bewerbungsverfahren

Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.

 

Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzie-rungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirt-schafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.

 

Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen

Wirtschaftsförderung Bürgschaften

MAIN PARK

Kaiserleistraße 29

3563067 Offenbach

 

Einzureichende Unterlagen sind unteranderem:

 

- Zusage des Kreditinstituts

- detaillierte Beschreibung des Unternehmens und des Vorhabens

- Jahresabschlüsse und Planzahlen

- Liquiditätsplan und Investitionsplan

- Auftragslage

- Beschäftigtenzahlen

- Handelsregisterauszug

- Gesellschaftsverträge

- Vermögensstatus Gesellschafter

- Sicherheitsangebot

- gegebenenfalls Sanierungskonzept (bei Unternehmen in Schwierigkeiten)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Landesbürgschaften der WIBank helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes mit Hilfe von individuell konzipierten Angeboten zu schließen.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Digitalisierung und Innovation  

Zinsgünstige Darlehen für kleine, mittlere und große Unternehmen und freiberuflich Tätige zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden Gründer/-innen, kleine, mittlere und große Unternehmen (inländische und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich im Privatbesitz befinden) und Angehörige der freien Berufe.

Was wird gefördert?

Der Verwendungszweck richtet sich nach dem gewählten Förderprogramm:

 

Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit

Investitionsvorhaben aus den Bereichen digitale Produktion und Verfahren, digitale Produkte und digitiale Strategie und Organisation

 

Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Digitalisierungskredit 80% HF Variante:Corona-verschuldete Liquiditätsengpässe

 

Verwendungszweck Förderbaustein NRW.BANK.Innovationskredit

Förderfähig sind Investitionsvorhaben, welche (1) die Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte in das Produktionsprogramm, (2) die Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher Produktionsverfahren oder (3) die wesentliche Verbesserung bestehender Produkte und Verfahre zum Ziel haben

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ratendarlehen und endfällige Darlehen, Haftungsfreistellung und Bürgschaft (letzten beiden optional)

 

Weitere Informationen unter: www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html (Rubrik Umfang und Konditionen)

Bewerbungsverfahren

Der Antrag für das Darlehen und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW sind bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein umfangreiches Darlehen-Garantie oder Bürgschaftsprogramm für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.

Weitere Informationen  
Förderung der Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben  

Um dem Fachkräftemangel entgegenzuwirken, können Unternehmen für die Übernahme eines Auszubildenen aus einemInsolvenzbetrieb, einen Zuschuss beantragen.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Der Ausbildungsbetrieb, der Auszubildende aus Insolvenzbetrieben zur Fortsetzung der Ausbildung übernimmt. Voraussetzung dabei ist, dass die oder der Auszubildende im Zusammenhang mit der Beantragung, Eröffnung oder Abweisung eines Insolvenzverfahrens, eines Liquidations- oder Gesamtvollstreckungsverfahrens, einer Betriebsstilllegung oder –schließung oder durch den Wegfall der Ausbildungsberechtigung den jeweiligen Ausbildungsplatz verloren hat.

 

Es muss sich um einen Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung handeln, der in das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle nach dem Berufsbildungsgesetz eingetragen worden ist.

 

Der Ausbildungsbetrieb muss seine Betriebsstätte oder Praxis in Rheinland-Pfalz haben.

Was wird gefördert?

Das Programm fördert die Aufwendungen, die durch die Ausbildung und die Integration der Auszubildenden in den Betrieb entstehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines nicht rückzahlbaren Zuschusses. Je Ausbildungsverhältnis kann ein einmaliger Zuschuss in Höhe von 2.500 Euro gewährt werden. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag des Ausbildungsbetriebes nach Ablauf der restlichen Ausbildungszeit.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die zuständige Kammer (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) oder den sonstigen Stellen gem. Berufsbildungsgesetz spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.

 

Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt durch die ISB

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei dem Programm handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der sicherstellen soll, dass Auszubildende, die ihre Ausbildung auf Grund einer Insolvenz des bisherigen Ausbildungsbetriebes nicht fortführen können, die Ausbildung in einem neuen Betrieb fortsetzen und abschließen können.

Weitere Informationen  
CO2-arme Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme  

Mit dem Programm werden modellhafte Verkehrsprojekte gefördert und es dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen. Mit der Förderung von Verkehrsvorhaben zur Einführung der Förderung "CO2-armen Mobilität - Modellprojekt Elektrobussysteme" in Thüringen sollen insbesondere Ziele wie die Reduzierung der Emission von Treibhausgasen, die Verringerung von Luftschadstoff- und Lärmbelastung und die Einsparung fossiler Treibstoffe verfolgt werden.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Träger*innen der Daseinsvorsorge des ÖPNV, sowie von diesen beauftragte Verkehrsunternehmen.

 

Nicht gefördert werden:

 

-Projekte, für die bereits öffentliche Fördermittel aus anderen Programmen in Anspruch genommen werden.

- Unternehmen in Schwierigkeiten

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen zur Einführung CO2-armer Mobilität – Modellprojekt Elektrobussysteme in Thüringen. Die Förderung wird für modellhafte Verkehrsprojekte gewährt und dient der Entwicklung alternativer technischer Lösungen.

Gefördert werden Investitionen in den ÖPNV für folgende Modellvorhaben:

 

- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zum Aufbau einer modellhaften Ladeinfrastruktur für Elektromobilität im ÖPNV. Hierzu gehören insbesondere Ausgaben in den Ausbau der Infrastruktur zum Betrieb von elektrisch angetriebenen Linienbussen einschließlich erforderlicher Oberleitungssysteme,

- Vorhabenbezogene Ausgaben für Investitionen zur Umstellung der ÖPNV-Busflotte im städtischen Nahverkehr, insbesondere zum Erwerb neuer Elektrobusse,

- Vorhabenbezogene Ausgaben für Erwerb und Ersatzbeschaffung von Batterien bzw. Energieanhängern, um die elektrisch angetriebenen Linienbusse zu betreiben,

- Vorhabenbezogene Ausgaben für Modellvorhaben, um CO2-armen ÖPNVs im ländlichen Raum bzw. für den Bereich Stadt-Umland anzubieten,

- Vorhabenbezogene Ausgaben

 

Nicht gefördert werden:

- Ausgaben für Grundstücke.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als Vorhabenförderung im Rahmen einer Anteilsfinanzierung alsZuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.

Das Programm fördert bis zu 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben.

Bei Elektrobussen werden bis zu 75 Prozent der förderfähigen Ausgaben gefördert.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann elektronisch oder schriftlichbei der Bewilligungsbehörde eingereicht werden. Die zuständige Behörde für dieses Förderprogramm ist die Thüringer Aufbaubank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm "CO2-arme Mobilität in Thüringen - Modellprojekt Elektrobussysteme" fördert das Land Thüringen modellhafte Verkehrsprojekte und die Entwicklung alternativer technischer Lösungen, um im Rahmen der Energiewende die CO2-Einsparung im ÖPNV zu unterstützen.

Weitere Informationen  
inKontakt – Sonderprogramm Corona  

Im Auftrag des Landes unterstützt saaris Unternehmen aus dem Saarland finanziell bei der Kontaktaufnahme mit Kooperationspartnern im Ausland. Unternehmen erhalten bis zu 3.000 Euro für die individuelle Suche nach Kooperationspartnern, eigene Marktanalysen und Informationsreisen in Zielländer z. B. zu Fachmessen und Kongressen.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (inklusive Angehörige freier Berufe) mit Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind im Programm der individuellen Förderung von Internationalisierungsmaßnahmen die folgenden Maßnahmen:

- Individuelle Kontakt-/Kooperationsvermittlung durch einen definierten Partner im Zielland

- Individuelle Marktanalysen durch einen definierten Partner im Zielland

- Individuelle Entwicklung von Marktidentifikations- und Erschließungsplänen durch einen definierten Partner

- Die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen (B2B-Messen, einmalige Förderung der erstmaligen Teilnahme).

Art und Höhe der Zuwendung

Für die Umsetzung der oben genannten Maßnahmen beträgt der Zuschuss bis zu 70% der realisierten Maßnahmen, maximal jedoch 7.500 EUR pro Förderfall. Pro Kalenderjahr können Unternehmen, die der o.g. Definition entsprechen, Förderung für max. 2 Maßnahmen für 2 verschiedene Länder bzw. Messen erhalten.

Bewerbungsverfahren

Sind Sie an einer Förderung Ihrer Internationalisierungsmaßnahmen interessiert, wenden Sie sich an saaris. Auf der Website steht ein Bewerbungsformular zum Download zur Verfügung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Exportwirtschaft und damit auch der internationale Tourismus ist von der Corona-Krise hart getroffen. Um saarländische Unternehmen bei der Anbahnung internationaler Kooperationen zu unterstützen wurden die Förderquoten der Internationalisierungs-Programme vorerst bis Ende 2020 deutlich erhöht.

Weitere Informationen  
Soforthilfe Kredit RLP für gemeinnützige Organisationen  

Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) vergibt Liquiditätshilfekredite zur Überbrückung von vorübergehenden Finanzierungschwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässen durch die Corona-Krise 2020 in Rheinland-Pfalz.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen und Unternehmen unabhängig von Größe, Rechtsform und Trägerschaft.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Liquiditätsengpässe und Finanzierungsschwierigkeiten von Betriebsmitteln, Investitionen, Gehältern, Löhnen und Honoraren, die auf die Corona-Pandemie zurückzuführen sind.

Art und Höhe der Zuwendung

Pro Organisation kann ein Kredit in Höhe von maximal 800.000 Euro zu einem Zinssatz von 1,5 Prozent beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Der Kredit wird im Hausbankverfahren beantragt. Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an den Endkreditnehmer. Das Antragsformular liegt den Kreditinstituten vor oder kann im Internet unter isb.rlp.de/corona.html heruntergeladen werden. .

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Soforthilfekredit unterstützt gemmeinnützige Organisationen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Weitere Informationen  
NRW.BANK.Venture Fonds  

Finanzierung von jungen, innovativen und wachstumsstarken Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Mittels der angebotenen Finanzierungskonzepte können Investitionen je Unternehmen zwischen 0,25 Mio € und 6 Mio € bereitgestellt werden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Der NRW.BANK.Venture Fonds fördert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen. Hierbei haben die Unternehmen die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen.

Was wird gefördert?

Der NRW.BANK.Venture Fonds stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.

 

Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:

 

Aufbau von Produktionskapazitäten,

Vertriebsaufbau und -ausbau,

Markteinführung,

Erschließung von Absatzmärkten,

Forschung und Entwicklung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bereitstellung des Eigenkapitals erfolgt i.d.R. in Form einer direkten Minderheitsbeteiligung oder eines Wandeldarlehens. Der Mindestbetrag der Eigenkapitalfinanzierung beträgt 0,25 Mio €, der Höchstbetrag beläuft sich im ersten Schritt auf 3,0 Mio €. Insgesamt liegt der Maximalbetrag bei 6,0 Mio € pro Unternehmen. Die Beteiligungsdauer beträgt i.d.R. zwischen 3 und 7 Jahren.

Die Bereitstellung erfolgt im Rahmen eines Prozesses, der auf die individuellen Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens eingeht.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzungen: Das Management des Unternehmens kann durch fundierte Planungen belegen, dass ein positiver operativer Cash Flow in höchstens 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist. Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.

Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung.

 

Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.

Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:

Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie

testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten

Weitere Informationen  
LfA-Schnellkredit Corona Bayern  

Schnelles Kreditprogramm während der Corona-Krise für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben. Für den Kredit erfolgt eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe

- die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben

- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren

- die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)

Was wird gefördert?

Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)

Beispiele

Löhne und Gehälter, Miete, Lagerkosten

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR (max. 5 Mitarbeiter) bzw. 100.000 EUR (max. 10 Mitarbeiter). Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Erhaltene Zuschüsse in Form von Soforthilfen (Bund bzw. Freistaat Bayern) sind von der Darlehenssumme abzuziehen.

 

100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung

 

Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren

Zinssatz: 3 %

Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der LfA-Schnellkredit ergänzt die bereits in Bayern erlassenen Hilfsprogramme zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Weitere Informationen  
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