Förderwegweiser
Saarland
Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen des Gast- und Beherbergungsgewerbes und des Dienstleistungssektors und des Dienstleistungssektors
Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Betriebsgründungen, von Beteiligungen an Unternehmen oder zur Steigerung oder Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Verbürgt werden Investitionskredite, Betriebsmittelkredite, Avalkredite und Leasingverträge. Die Höchstgrenze für eine Bürgschaftsübernahme liegt bei 1,25 Mio. EUR. Die Ausfallbürgschaften erstrecken sich auf höchstens 80% der zu verbürgenden Kredite.
Anträge sind entweder über die Hausbank/Leasinggesellschaft an die
Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB), als Geschäftsbesorgerin der
Bürgschaftsbank Saarland GmbH
oder als „Bürgschaft ohne Bank” direkt an die Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB) zu richten
ja
Mit einer Ausfallbürgschaft können touristische Betriebe finanzielle Hürden überwinden und Geschäftsideen in die Tat umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Investitionskreditbank AG (SIKB); Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
- https://www.bbs-saar.de
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
- Mietwagen und Leihfahrzeuge
- unternehmenseigene Fahrzeugflotten
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Der Bundesanteil am Umweltbonus (Festbetragsfinanzierung) beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 3 000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 2 500 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem reinen Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 2 250 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 1 875 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
nein
Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen leistet der Umweltbonus einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft durch den Autoverkehr. Der von Reisenden und touristischen Unternehmen induzierte Verkehr kann dadurch nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
Schleswig-Holstein
Private Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätten in Schleswig-Holstein, die durch die Corona-Krise in den Monaten Juli bis Dezember 2020 voraussichtlich einen Umsatzrückgang von mindestens 50 % erwarten (verglichen mit dem zweiten Halbjahr 2019).
Nicht gefördert werden Unternehmen, die in der Fischerei, der Aquakultur oder in der Primärerzeugung landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind. Ebenso werden exportbezogene Tätigkeiten nicht gefördert. Für den gewerblichen Straßengüterverkehr bestehen eingeschränkte Fördermöglichkeiten.
Die Förderung ist auf Betriebsstätten in Schleswig-Holstein ausgerichtet.
Förderung von nur durch die Corona-Krise bedingten, im Zuge von erwarteten Umsatzausfällen zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe, die nicht durch bereits beantragte oder bewilligte Fördermittel im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gedeckt sind oder werden.
Darlehen ab 100.000 Euro bis 750.000 Euro (max. 25 % vom Umsatz des Jahres 2019 von schleswig-holsteinischen Betriebsstätten).
Zinssatz: Zinslos für die ersten fünf Jahre.
Laufzeit: fünf Jahre mit anschließender optionaler Anschlussfinanzierung für weitere sieben Jahre (Gesamtlaufzeit zwölf Jahre).
Die Antragstellung kann nur über die Hausbank an die IB.SH erfolgen.
Die Hausbank bestätigt und plausibilisiert den erwarteten Umsatzausfall von mindestens 50 % für die Monate Juli bis Dezember 2020 im Vergleich zum 2. Halbjahr 2019, ggf. unter Einbindung eines Steuerberaters / Wirtschaftsprüfers.
Die Hausbank sendet den Antrag an die zentrale E-Mail Adresse haertefallfonds[at]ib-sh.de.
ja
Der IB.SH Härtefallfonds Mittelstand unterstützt private Unternehme, die im Zuge der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass geraten sind. Dies erfolgt durch Darlehen für zu erwartede Umsatzausfälle für krisenbedingte zusätzliche Liquiditätsengpässe / Betriebsmittelbedarfe.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-haertefallfonds-mittelstand/
bundesweit
15.11.2023
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch 200.000 EUR und maximal 20 Mio. EUR. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Zweistufiges Verfahren: Einreichungsfristen für Projektskizzen sind vom 01. März 2020 bis zum 30. April 2020 sowie vom 1. September 2020 bis zum 31. Oktober 2020.
Weitere Einreichungsfristen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. April sowie vom 01. September bis zum 31. Oktober eingehen.
ja
Auch für eine nachhaltige Tourismusentwicklung ist es erforderlich, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu stärken. Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in eine Radverkehrsinfrastruktur, die u.a. auch der Naherholung und dem Radtourismus dienlich ist.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
Baden-Württemberg
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Start-ups und kleine Mittelständler bis zu 75 Mio. EUR Gruppenumsatz
Eine Beteiligungsgesellschaft stellt Mittel zur Eigenkapitalstärkung und Liquiditätssicherung zur Verfügung. Möglich ist eine breite Palette an Finanzierungsformen wie z. B. offene Beteiligungen, stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen, Wandeldarlehen. Die Mittel müssen für coronabedingten Finanzierungsbedarf für Investitionen oder Betriebsmittel (alle laufenden Kosten wie Miete, Gehälter (einschließlich Unternehmer-Gehälter) und Warenlager) verwendet werden.
Beteiligung oder beteiligungsähnliche Finanzierung in von bis zu 800.000 Euro pro Unternehmen.
Laufzeit oder Exit-Zeitraum: bis zu 10 Jahre
Wenden Sie sich an eine der Beteiligungsgesellschaften, die die L‑Bank für dieses Förderprogramm zugelassen hat. Veröffentlichung unter www.l-bank.de/mezzanine-bw
Die Beteiligungsgesellschaft prüft Ihre Finanzierungsanfrage und verhandelt mit Ihnen, wie eine mögliche Finanzierung für Ihr Unternehmen aussehen könnte. Danach stellt die Beteiligungsgesellschaft eine formlose Refinanzierungsanfrage bei der L‑Bank. Nach positiver Rückmeldung können Sie dann die Verträge mit Ihrer Beteiligungsgesellschaft abschließen.
nein
Mit dem Mezzanine-Beteiligungsprogramm sollen vor allem Start-ups und mittelständische Unternehmen mit typisch stillen Beteiligungen unterstützt werden und so zusätzliche Möglichkeiten erhalten, die Finanzierung in der Krise sicherzustellen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/mezzanine-beteiligungsprogramm-bw.html
Niedersachsen
31.12.2023
Juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Forschungseinrichtungen mit Standort in Niedersachsen,
Träger landesweiter oder regionaler Logistiknetzwerke/-cluster sowie Gebietskörperschaften, die als Mitglieder landesweiter Logistiknetzwerke/-cluster eine herausgehobene Rolle spielen.
... Investitionen zur Fortentwicklung/Ausweitung der Automatisierung im Verkehr im Rahmen des Testfeldes Niedersachsen,
... Investitionen im Verkehrsmanagement zur Lenkung des Verkehrs,
... Investitionen zur Digitalisierung des öffentlichen Personenverkehrs und des Nahverkehrs (ÖPNV/SPNV),
... Investitionen bezüglich Projekten im Luftverkehr, Investitionen zur Digitalisierung der Logistik.
Einmaliger Zuschuss in Höhe von 50% der förderfähigen Ausgaben.
In Einzelfällen Erhöhung auf bis zu 80% möglich:
… zusätzlich 10% für Projekte, die thematisch im Masterplan Digitalisierung aufgeführt sind,
… zusätzlich 10% für Projekte, für die eine Förderung von mehr als 1 Millionen Euro angefordert wird,
… zusätzlich 10% für Projekte, die von herausragendem Landesinteresse sind
Förderhöhe mindestens 25.000 Euro, maximal 5 Millionen Euro.
Anträge können vom 01.09.2020 bis zum 31.12.2023 gestellt werden.
Nach einer Erstberatung bei der NBank kann das Antragsformular unter dem angegebenen Link heruntergeladen und ausgefüllt werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm "Digitalisierung im Verkehr" ist interessant für Unternehmen und Öffentliche Einrichtungen, die Ivestitionsvorhaben in den Bereichen Management, Lenkung und Digitalisierung des Verkehrs planen.
- Zuwendungsgeber : NBank Hannover
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank Hannover
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalisierung-im-Verkehr/index.jsp
Niedersachsen
... eingetragene Vereine im Sinne des § 21 BGB oder ähnliche Einrichtungen (z.B. Familienbildungsstätten), die einen ideellen, musischen, kulturellen, sportlichen, ökologischen oder sozialen Zweck zum Ziel haben und zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens einem Jahr im Vereinsregister eingetragen sind oder den genannten Zweck durch ihre Tätigkeit verfolgen
... rechtsfähige gemeinnützige Körperschaften im Sinne des §1 Abs. 1 Körperschaftssteuergesetz
... Investitionen in IKT-Hardware, -Software oder Softwarelizenzen, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
... Investitionen in Hard- und Software zur Einführung oder Verbesserung der IT-Sicherheit, mit einem Kaufpreis von mehr als 5.000 Euro brutto
... ein oder mehrere Exemplar/e derselben Hardware, Software oder Softwarelizenz
... Nutzungsdauer der Hard- und Software von mehr als einem Jahr
... Einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 70 %
... Förderhöhe mindestens 3.500 Euro und maximal 10.000 Euro
... förderfähig sind alle notwendigen Ausgaben für Investitionen zur Förderung der Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen oder Prozessen sowie der Verbesserung der IT-Sicherheit
... Nicht förderfähig sind Finanzierungskosten, Umsatzsteuer (die nach dem Umsatzsteuergesetz als Vorsteuer abziehbar ist), Leasing oder Mieten von Hardware, Software oder Softwarelizenzen, Personalausgaben, Eigenleistungen des Vereins, Beratungsleistungen, Ersatzbeschaffungen ohne Digitalisierungsfortschritt, Schulungen zu Hard- und Software
Den Antrag auf Förderung im Rahmen des Förderprogramms Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen stellen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens über das Kundenportal der NBank.
nein
Mit einem nicht rückzahlbarem Zuschuss von bis zu 70 % werden Vereine oder gemeinnützige Körperschaften mit Sitz in Niedersachsen gefördert, die in Digitalisierung oder in IT-Sicherheit investieren möchten.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Digitalbonus.Vereine.Niedersachsen/index.jsp
Niedersachsen
30.11.2020
Betreiber von Flugplätzen in Niedersachsen, die von wesentlicher Bedeutung für die Daseinsvorsorge sowie die regionale Wirtschaft oder die Gesamtwirtschaft Niedersachsen sind
... unabwendbare laufende Betriebskosten, die im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 entstanden sind
... Für die Flugplätze Baltrum, Langeoog, Harle, Norddeich und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 29.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 24.000 Euro
... Für die Flugplätze Wangerooge, Norderney, Juist, Borkum, Wilhelmshaven, Emden, Nordhorn-Lingen, Cuxhaven/Nordholz, Hildesheim und von den Bewegungszahlen vergleichbare Plätze im Jahr 2020 je 93.000 Euro sowie im Jahr 2021 je 72.000 Euro
... Für Verkehrsflughäfen je 800.000 Euro
... Für internationale Verkehrsflughäfen mit mehr als einer Million Passagiere im Jahr 2019 zusätzlich bis zu 1.703.000 Euro
... nicht rückzahlbarer Zuschuss
... Höhe des Zuschusses abhängig von den Bewegungszahlen der Flugplätze
... eine Reduzierung des Betriebes im Zeitraum vom 04.03.2020 bis zum 30.06.2020 um mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahr 2019
... ausgeschlossen sind Antragsteller, die die Geschäftstätigkeit vor dem 31.12.2021 dauerhaft eingestellt haben
... Zuschuss erfolgt im Rahmen der “Bundesregelung Kleinbeihilfen 2020“, der “De-Minimis-Beihilfen“ oder der „Bundesrahmenregelung Beihilfen für Flugplätze“
Unter dem angegebenen Link der NBank finden Sie den Antrag sowie die zusätzlichen Dokumente.
eingeschränkt
Mit einem nicht rückzahlbaren Zuschuss können Flugplätze in Niedersachsen, die aufgrund der COVID-19-Pandemie bedingten Schließung wirtschaftliche Defizite zu verzeichnen hatten, gefördert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsens – NBank
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Investition-Wachstum/Unterst%C3%BCtzung-Flugpl%C3%A4tze/index.jsp
Rheinland-Pfalz
Gefördert werden bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- bei Avalkrediten maximal 70 % und
- bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens. Bürgschaften von i.d.R. 1,25 Mio. Euro bis 3,5 Mio. Euro werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. Euro gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/900.html#tab502-0
Schleswig-Holstein
Grundsätzlich alle gewerblichen Unternehmen und Freiberufler, denen wegen nicht ausreichender Sicherheiten die Kreditaufnahme erschwert wurde.
Betriebliche Existenzgründungen, innovative Geschäfts- oder Produktideen, Moderniesierungs-Investitionen, Firmen-Übernahmen.
Übernahme einer Ausfallbürgschaft
Online bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Über die Hausbank können Unternehmen, deren Hausbank für die Finanzierung durch einen Kredit weitere Sicherheiten benötigt, bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH eine Ausfallbürrgschaft beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/home/was-ist-eine-ausfallbuergschaft/