Förderwegweiser
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).
Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/express-bürgschaft/
Sachsen
Antragsberechtigt sind Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie gemeinnützige Vereinigungen, die nach ihrer Saztung Denkmalpflege betreiben. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Träger von unteren Denkmalschutzbehörden sind antragsberechtigt, sofern sie Ersatzvornahmen vollziehen. Der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt.
Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.
Eine Zuwendung kann bewilligt werden für
1. Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Dazu gehören auch:
a) Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung eines früheren Zustandes,
b) Maßnahmen, um ein zerstörtes Denkmal wiederzugewinnen oder um ein Denkmal oder Teile desselben nachzubilden,
c) Maßnahmen, um ein Kulturdenkmal an einen anderen Ort zu versetzen,
2. Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,
3. Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes (§ 21 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes), die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, sofern diese auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde durchzuführen sind,
4. technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,
5. Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,
6. Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,
7. Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,
8. Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Landesprogramm Denkmalpflege 50% und im Sonderprogramm (für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung) 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 EUR ist eine Festbetragsförderung mit einer Förderquote bis zu 25% möglich.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen, für die Dokumentation und Sicherung archäologischer Funde und für den Schutz archäologischer Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie 100% des denkmalbedingten Aufwands bei Ersatzvornahmen durch die Denkmalschutzbehörden.
Anträge für das Landesprogramm sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Anträge ohne Beachtung der Frist eingereicht werden.
Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege können laufend gestellt werden.
Antragstelle ist das
Landesamt für Denkmalpflege Sachsen
Schloßplatz 1
01067 Dresden
Tel. (03 51) 48 43 04 00
Fax (03 51) 48 43 04 99
E-Mail: post@lfd.smi.sachsen.de
Internet: www.lfd.sachsen.de
nein
Die Maßnahme muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständiger Landkreis, zuständige kreisfreie Stadt; Landesamt für Denkmalpflege Sachsen; Sächsisches Staatsministerium des Innern
- https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18370-RL-Denkmalfoerderung#x8
Sachsen
Antragsberechtigt sind
- Gemeinden,
- Landkreise,
- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,
- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,
- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,
- Forschungs- und Kultureinrichtungen und
- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens
Zuwendungsfähige Ausgaben:
- alle investiven projektbezogenen Ausgaben
- Ausgaben für Grunderwerb bis zur Höhe von 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben (Wertermittlung eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich)
- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)
- Baunebenkosten einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien bis zu einer Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes (ohne Planungskosten)
Maßnahmen in folgenden Bereichen:
- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,
- Verkehr,
- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,
- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,
- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,
- touristische Infrastruktur,
- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,
- Klima- und Umweltschutz sowie
- Naturschutz und Landschaftspflege.
Zuwendung mindestens 25.000 TEUR
Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben
Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:
- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)
- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)
- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse
Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.
Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.
Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag
Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:
- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.
- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.
Für Projektträger von Landesmaßnahmen:
Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.
Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.
Förderergänzungsdarlehen:
Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung
nein
Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/investitionsgesetz-kohleregionen#tab_program_examples
Sachsen
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind
- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen
- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)
- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren
Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)
- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)
Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen
- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen
- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.
- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.
- detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung file:///C:/Users/id156675/Downloads/übersicht-vorhabensarten-und-förderhöhen_final_20(8).pdf
- Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-fördergebietskarte-freistaat-sachsen-2022-2027_20(8).pdf
- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).
- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.
- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen (file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-riga_aufstellung-einzureichender-unterlagen.pdf)
- Förderantrag über das Förderportal erstellen
- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben
- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen
- Nach Registrierung desAntrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer
nein
Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/gemeinschaftsaufgabe-verbesserung-der-regionalen-wirtschaftsstruktur-richtlinie-grw-riga
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.
Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.
Bauliche und maschinelle, Investitionen,
Innovationen,
Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,
Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,
Existenzgründungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.
nein
Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/
Sachsen
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründer
BoB bescheinigt den Kreditinstituten eine wirtschaftliche Tragfähigkeit des Vorhabens. BoB beschleunigt den Kreditzugang durch Übernahme von 80 % des Kreditausfallrisikos und Wegfall der Erstprüfung bei der Hausbank. Verbesserte Kreditkonditionen durch eine werthaltige Sicherheit. Stärkung der Verhandlungsposition gegenüber den Kreditinstitute.
Verbürgung von Investitionen und Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, die Kreditobergrenze liegt bei 500.000 EUR.
Mehrstufiges Verfahren. Erster Schritt: Sie als Unternehmer/-in nehmen Kontakt zur BB auf. Zusammen mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner gehen Sie im Kundengespräch das Finanzierungskonzept durch und stellen uns Ihre aussagekräftigen Unterlagen vor. Zweiter Schritt: Die BB prüft den Antrag und holt eine Stellungnahme der zuständigen Kammer ein. Bei einer positiven Entscheidung erhalten Sie eine Bürgschaftzusage der BB, die für drei Monate Gültigkeit besitzt. Dritter Schritt: Mit dieser Bürgschaftszusage suchen Sie innerhalb der gesetzten Dreimonatsfrist ein Kreditinstitut, das Sie mit einer Finanzierung begleiten soll. Die Bürgschaft kommt zustande, wenn die Bank in die Finanzierung eintritt und 20 % des Kreditbetrags im eigenen Risiko übernimmt.
Anträge sind an die
Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
Große Diesdorfer Straße 228
39108 Magdeburg
Tel. (03 91) 7 37 52-0
Fax (03 91) 7 37 52-15
E-Mail: info@bb-mbg.de
Internet: www.bb-mbg.de
zu richten.
Die Antragsunterlagen können im Internet abgerufen werden. Anträge werden bei fehlender oder nicht ausreichender bankmäßiger Besicherung entgegengenommen.
Die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers muss gegeben sein.
Der Unternehmer muss eine SCHUFA-Auskunft vorlegen.
nein
Für kleinere Kreditbeträge finden Unternehmer besonders schwer einen Finanzierungspartner. Bei BoB übernimmt die BB die Erstprüfung des Geschäftsvorhabens bei einem Kreditbedarf bis zu 500.000 Euro. Überzeugt die wirtschaftliche Tragfähigkeit, erhält der Antragssteller eine schriftliche Bürgschaftszusage.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH
- https://st.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen
Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft im Land Sachsen-Anhalt mit überwiegender Geschäftstätigkeit gemäß den in der Positivliste aufgeführten Gütern oder Leistungen bzw. mit überwiegend überregionalem Absatz (mehr als 50 % des Umsatzes erfolgt durch einen Absatz außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte), die gem. den erlassenen Landesregelungen förderfähig sind.
Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
- förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren
- alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 EUR bis höchstens 80.000 EUR je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
Voraussetzung:
- Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen bei Vorhaben mit einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 30.000 EUR
- Dabei können pro geschaffenem Dauerarbeitsplatz bis zu 750.000 EUR und pro gesichertem Dauerarbeitsplatz bis zu 500.000 EUR förderfähigem Investitionsvolumen gefördert werden
In Sachsen-Anhalt werden bei der Förderung folgende Subventionswertobergrenzen festgelegt:
- für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen i.d.R. 35 %
- für Betriebsstätten von mittleren Unternehmen i.d.R. 25 %
- für sonstige Betriebsstätten i.d.R. 15 %
des förderfähigen Investitionsvolumens.
Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
ja
Es wird die Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in Sachsen-Anhalt gefördert wobei sich die Höhe der Förderung an der Größe des Unternehmens richtet.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung/grw-unternehmensfoerderung
Sachsen
Das Finanzierungsangebot richtet sich an natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen, bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe, bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Der Darlehensnehmer muss der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entsprechen und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt haben.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Existenzgründung, insbesondere für
- Investitionen (Grundstücke und Gebäude bis maximal 10% der Darlehenssumme)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 Euro.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 500.000 Euro.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. Euro möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
(abrufbar unter www.ib-sachsen-anhalt.de)
Anschrift:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
Domplatz 12
39104 Magdeburg
nein
Ziel ist, dass sich Unternehmensgründer und junge Unternehmen nachhaltig etablieren und neue Arbeitsplätze entstehen. Vorhandenen Gründungshemmnissen soll mit dem Angebot von zinsgünstigen Finanzierungsformen begegnet werden. Gleichzeitig soll der Privatsektor mit diesem Angebot angeregt werden, zusätzliche Mittel für Unternehmensfinanzierungen bereitzustellen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investtionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/gruender/neue-existenz-gruenden/ib-gruendungsdarlehen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die die Gründung bzw. Übernahme eines Unternehmens planen.
Neugründungen, Übernahmen und Erweiterungen bis 5 Jahre nach Aufnahme der Selbstständigkeit.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von EGP Standard bis zu 1,25 Mio. EUR und im Rahmen von EGP Sofort bis zu 250.000 EUR.
Im Rahmen von EGP GuN werden Refinanzierungsdarlehen für Hausbanken von 25.000 EUR bis 1,5 Mio. EUR je Vorhaben gewährt.
Bei EGP Standard werden maximal 70% (80% in Kombination mit einer begleitenden Beratung möglich), bei EGP Sofort und EGP GuN maximal 80% der Kreditsumme verbürgt.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH einzureichen. Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, die im Rahmen von Unternehmensgründungen und -übernahmen gewährt werden.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://sh.ermoeglicher.de/unternehmen/gruenden/