Förderwegweiser
Rheinland-Pfalz
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.
Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.
Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:
- öffentliche Besucherattraktionen
- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte
- Steganlagen für den Bootstourismus
- Wasserwanderrastplätze
- Anlaufstellen für Besucher
- Tourist-Informationen
- Häuser des Gastes
- Kurparke
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
nein
Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pflaz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/
Rheinland-Pfalz
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
ja
Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/136.html
Saarland
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.
ja
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Business Angels Netzwerk Saarland (BANS)
- https://www.business-angels-saarland.de/
Saarland
31.12.2025
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Das Unternehmen muss
– mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,
– die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder
– einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.
– Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,
– Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie
– allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.
Entwicklung und Angebot von Tourismusaktivitäten sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten, z.B. Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, Straußwirtschaft oder Hofcafé
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare spätestens bis zum 1. Januar eines Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4
einzureichen.
eingeschränkt
Mit diesem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt werden. Angebote für Touristen können hierbei Diversifizierungsmöglichkeiten darstellen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, Referat A/4
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/landwirtschaftliche-unternehmen-diversifizierung.html
Saarland
Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanziert werden soll.
Gefördert werden Innovationsvorhaben für
– Investitionen zur Markteinführung,
– angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,
– für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen bzw. wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.
Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung, in Ausnahmefällen kombiniert mit einer offenen Beteiligung.
Normalerweise muss die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegt werden.
Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.
Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.
Der Antrag ist vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hausbank zustellen. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Der Antrag kann auch direkt an die SWG gerichtet werden.
ja
Technologien werden die Reisebranche verändern. Dieses Beteiligungsprogramm erleichtert Start-ups aus dem Bereich TravelTech die Umsetzung Ihrer Geschäftsideen.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft mbH (SWG)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/wagnisfinanzierungsgesellschaft.html
Saarland
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.
Förderbare Maßnahmen sind z.B.:
- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland
- individuelle Marktanalysen
- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
- Internationalisierungsberatung
- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug
Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.
Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.
Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.
ja
Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/international-messen/foerderprogramme/
Saarland
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.
Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.
Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.
Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch
- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),
- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,
- das Eingehen stiller Beteiligungen oder
- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.
Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.
Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.
eingeschränkt
Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Zuwendungsgeber : SEK Saarland GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SEK Saarland GmbH
- https://www.strukturholding.de/start-der-eigenkapitalgesellschaft-sek-saarland-gmbh/
Saarland
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.
Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.
Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen
Förderung als Zuschuss
Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.
nein
Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Bildung und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/denkmalfoerderrichtlinie-dfrl.html
Saarland
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:
- dient dem Unternehmenszweck,
- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,
- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)
Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.
Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.
Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.
Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:
FITT - Institut für Technologietransfer
an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH
Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
Fon 0681/ 5867-651
Fon 0681/ 5867-652
Fon 0681/ 5867-660
Fax 0681/ 5867-659
Mail kdw@fitt.de
nein
Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KdW-Servicestelle
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/ausundweiterbildung/weiterbildung/kdw_/kdw_node
Saarland
Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.
Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Konditionen:
Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
ja
Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen