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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

589 Treffer:
Förderprogramm Tourismusinfrastruktur (landesweit)  

Mit dem Förderprogramm öffentliche Tourismusinfrastruktur können im Einklang mit der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz Zuschüsse für Investitionen in die Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung öffentlicher Tourismusinfrastrukturen gewährt werden. Ziel der Förderung ist die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der rheinland-pfälzischen Tourismuswirtschaft und der wirtschaftlichen Entwicklung der Tourismusregionen des Landes durch moderne, nachhaltige, marktgerechte und erlebnisorientierte Vor-Orte-Angebote für Gäste und Besucher.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.

 

Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.

Beispiele

Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:

- öffentliche Besucherattraktionen

- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte

- Steganlagen für den Bootstourismus

- Wasserwanderrastplätze

- Anlaufstellen für Besucher

- Tourist-Informationen

- Häuser des Gastes

- Kurparke

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.

 

Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.

Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm für den Mittelstand RLP  

Bei dem Programm handelt es sich um einen verlorenen (nicht rückzahlbaren) Zuschuss zu förderfähigen Beratungsleistungen, die von selbständigen Beratern oder Beratungsunternehmen erbracht werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.

Was wird gefördert?

Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.

 

Der Zuschuss beträgt maximal 500 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).

 

Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.

Bewerbungsverfahren

Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/136.html
 
Business Angels Gründerfonds  

Das Saarland stellt der Sparkasse Saarbrücken aus dem Sondervermögen „Zukunftsinitiative” Darlehensmittel zur Förderung von Existenzgründungsvorhaben zur Verfügung. Die Sparkasse verwaltet die zur Verfügung gestellten Mittel treuhänderisch im Rahmen eines revolvierenden Sonderfonds.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.

 

Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.

Weitere Informationen  
Zuwendungen an landwirtschaftliche Unternehmen - Förderung von Investitionen zur Diversifizierung (FRL-FID)  

Das Saarland fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes” (GAK) sowie des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) Investitionen landwirtschaftlicher Unternehmen zur Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen aus selbständiger Tätigkeit im ländlichen Raum.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere landwirtschaftliche Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Das Unternehmen muss

– mehr als 25% seiner Umsatzerlöse durch Bodenbewirtschaftung oder bodengebundene Tierhaltung erzielen,

– die Mindestgröße nach dem Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte (§ 1 Abs. 2 ALG) erreichen bzw. überschreiten oder

– einen landwirtschaftlichen Betrieb bewirtschaften, der unmittelbar kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Zwecke verfolgt.

Was wird gefördert?

– Errichtung, Erwerb oder Modernisierung von unbeweglichem Vermögen,

– Erstanschaffung von neuen Maschinen und Anlagen im Rahmen der Schaffung zusätzlicher Einkommensquellen, einschließlich Computersoftware, sowie

– allgemeine Aufwendungen, etwa für Architektur- und Ingenieurleistungen sowie für Beratung, Betreuung von baulichen Investitionen, Durchführbarkeitsstudien, den Erwerb von Patentrechten und Lizenzen.

Beispiele

Entwicklung und Angebot von Tourismusaktivitäten sowie Freizeit- und Erholungsaktivitäten, z.B. Pensionspferdehaltung, Urlaub auf dem Bauernhof, Straußwirtschaft oder Hofcafé

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 25% des förderfähigen Investitionsvolumens. Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 30.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare spätestens bis zum 1. Januar eines Jahres beim Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, Referat A/4

einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderprogramm sollen landwirtschaftliche Betriebe bei Investitionen in nicht-landwirtschaftlichen Aktivitäten unterstützt werden. Angebote für Touristen können hierbei Diversifizierungsmöglichkeiten darstellen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm der Saarländischen Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG)  

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt – in Kooperation mit weiteren Investoren – innovative und technologieorientierte Existenzgründer und Unternehmen mit Beteiligungskapital vorrangig zur Finanzierung der Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) unterstützt innovative und technologieorientierte Existenzgründerinnen und Existenzgründer sowie Unternehmen. Sie stellt in Zusammenarbeit mit anderen Investoren Beteiligungskapital zur Verfügung, mit dem vor allem die Entwicklung und Markteinführung innovativer Produkte finanziert werden soll.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Innovationsvorhaben für

– Investitionen zur Markteinführung,

– angewandte Forschung und Entwicklung bis zur Aufnahme der kommerziellen Produktion,

– für Anpassungsentwicklungen bis zur Markteinführung der technisch neuen bzw. wesentlich verbesserten Produkte, Verfahren oder technischen Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in der Regel als stille Beteiligung, in Ausnahmefällen kombiniert mit einer offenen Beteiligung.

 

Normalerweise muss die Beteiligung nicht mit Sicherheiten unterlegt werden.

 

Je nach Bedarf stehen zwischen EUR 125.000 und EUR 2 Millionen pro Technologieunternehmen zur Verfügung.

 

Die stille Beteiligung ist normalerweise auf eine Laufzeit von 10 Jahren begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn Ihres Vorhabens an die Hausbank zustellen. Diese leitet den Antrag an die Saarländische Wagnisfinanzierungsgesellschaft (SWG) weiterleitet. Der Antrag kann auch direkt an die SWG gerichtet werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Technologien werden die Reisebranche verändern. Dieses Beteiligungsprogramm erleichtert Start-ups aus dem Bereich TravelTech die Umsetzung Ihrer Geschäftsideen.

Weitere Informationen  
Go International  

Im Rahmen des Förderprojekts „Go International” fördert saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) mit Unterstützung des saarländischen Wirtschaftsministeriums internationale Geschäftstätigkeiten von Unternehmen, die noch keine Internationalisierungserfahrungen haben oder einen völlig neuen Markt erschließen möchten.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.

Was wird gefördert?

Förderbare Maßnahmen sind z.B.:

- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland

- individuelle Marktanalysen

- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen

- Internationalisierungsberatung

- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug

 

Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der SEK Saarland GmbH  

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die SEK Saarland GmbH als Aktionärin oder Gesellchafterin an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.

 

Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.

Was wird gefördert?

Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch

 

- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),

- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,

- das Eingehen stiller Beteiligungen oder

- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.

 

Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Weitere Informationen  
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) Saarland  

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur fördert die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie sind Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart und können gleichzeitig touristische Attraktionen darstellen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.

Beispiele

Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

 

Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

 

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

 

Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

Weitere Informationen  
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland  

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:

- dient dem Unternehmenszweck,

- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,

- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)

 

Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.

 

Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.

- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.

 

Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.

 

Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:

 

FITT - Institut für Technologietransfer

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH

Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken

Fon 0681/ 5867-651

Fon 0681/ 5867-652

Fon 0681/ 5867-660

Fax 0681/ 5867-659

Mail kdw@fitt.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgrüner:innen und aufstrebende Unternehmen  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

 

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

 

Konditionen:

Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen  
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