Förderwegweiser
Hessen
Hessen Kapital I und III: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU, die unabhängig von einem Großunternehmen sind.
Hessen Kapital II: Antragsberechtigt im Fall einer stillen Beteiligung sind kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitern und einem Umsatzvolumen von unter 75 Mio. EUR, die unabhängig von einem Großunternehmen sind.
Antragsberechtigt im Fall einer offenen Beteiligung sind in allen Fonds nicht börsennotierte kleine Unternehmen mit weniger als 50 Beschäftigten und weniger als 10 Mio. EUR Umsatz, deren Eintragung ins Handelsregister höchstens fünf Jahre zurückliegt und die unabhängig von einem Großunternehmen sind.
Das Programm dient der Wachstums- und Innovationsfinanzierung sowie der Liquiditätssicherung kleiner und mittlerer Unternehemen.
Bei der Förderung handelt es sich um eine stille oder offene Beteiligung am Stamm-/Grundkapital.
Stille Beteiligung:
- Hessen Kapital I und Hessen Kapital II: beträgt zwischen 200.000 EUR und 1,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von 8 bis max. 12 Jahren.
- Hessen Kapital III: beträgt zwischen 100.000 EUR und 1,5 Mio. EUR bei einer Laufzeit von in der Regel 10 Jahren.
Offenen Beteiligung:
- in der Regel max. 200.000 EUR (sofern sie als De-minimis-Beihilfe gewährt wird,).
- andere offene Beteiligungen: max. 400.000 EUR, bei kleinen und innovativen Unternehmen max. 800.000 EUR.
Anträge sind bei der vom Land Hessen beauftragten BM H Beteiligungs-Managementgesellschaft Hessen mbH einzureichen
ja
Mit der stillen und offenen Beteiligungen der Fondsreihe Hessen Kapital I-III können haben KMUs die Möglichkeit ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungs-Managementgesellschaft mbH Hessen (BMH)
- https://www.bmh-hessen.de/downloads
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten.
Gefördert werden:
– die Digitalisierung von Produktion und Verfahren,
– die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
– Strategie und Organisation.
Aufbau von digitalen Plattformen; Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum Beispiel durch künstliche Intelligenz-Anwendungen);
Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens sowie durch einen Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs, jedoch max. 100.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu stellen.
Das Antragsverfahren pausiert bis Mitte Januar.
nein
Die Digitalisierungsprämie unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation und verbindet Zuschussförderung mit einem zinsverbilligten Darlehen. Der Tilgungszuschusses mindert die Rückzahlung des Darlehens.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html
Baden-Württemberg
30.06.2024
Die Digitalisierungsprämie Plus hat zum Ziel, KMU aller Branchen mit bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der digitalen Transformation zu unterstützen.
Gefördert werden konkrete Projekte zur Umsetzung neuer digitaler Lösungen in Produktion und Verfahren, bei Produkten und Dienstleistungen sowie in Strategie und Organisation. Maßnahmen zur Verbesserung der IT-Sicherheit sind ebenfalls förderfähig.
Darüber hinaus können mit der Digitalisierungsprämie auch Mitarbeiterschulungen gefördert werden. Bedingung hierfür ist, dass die Schulungen mit der Anschaffung von IKT-Hard- und Software zusammenhängen, die zu einem erheblichen Digitalisierungsfortschritt des Unternehmens führt. Die Anschaffung von reiner IKT-Grundausstattung (Hardware wie z. B. Laptops, Tablets, Smartphones oder Software wie z. B. übliche Betriebssysteme oder Bürosoftware) ist von der Förderung ausgenommen
Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem, dass das eingereichte Projekt noch nicht gestartet ist.
Praktische KI-Anwendungen und Data Analytics, Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
Unterstützt werden Vorhaben mit einem Kostenvolumen zwischen 10.000 Euro und 200.000 Euro. Die Digitalisierungsprämie Plus steht alternativ als reiner Zuschuss (ohne Darlehen) sowie als Tilgungszuschuss in Kombination mit einem Förderdarlehen der L-Bank zur Verfügung.
Das Unternehmen stellt den Förderantrag bei seiner Hausbank. Diese leitet dann den Antrag, gegebenen-falls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank den Förderkredit, den die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
nein
Zur Unterstützung von Unternehmen bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten hat die Landesregierung Baden-Württemberg die "Digitalisierungsprämie Plus" beschlossen. Damit erhalten auch Unternehmen der Tourismusbranche bei der digitalen Transformation notwendige Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.wirtschaft-digital-bw.de/service/digitalisierungspraemie-plus/
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen
Existenzgründer
Freiberufler
- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei
Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mezzaninedarlehen-fuer-kmu
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die ein Unternehmen übernehmen bzw. sich daran beteiligen.
- Übernahmen von Unternehmen (MBO/MBI) oder Unternehmensteilen (Spin-Off)
- share deals wie auch bei asset deals
- Ablösung eines Mitgesellschafters
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis max. 750.000 EUR und orientiert sich u.a. am Eigenkapital der Firma bzw. den Eigenmitteln des Übernehmers zzgl. ERP-Kapital für Gründung.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Mit einer stillen Beteiligung wird die Finanzierung von Unternehmensübernahmen mit solidem wirtschaftlichen Eigenkapital unterstützt.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/nachfolge/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Start-up-Unternehmen mit Sitz in Baden-Württemberg.
Gefördert werden
– die Teilnahme an Delegationsreisen der bw-i (Baden-Württemberg International) und an Start-up-Konferenzen,
– Messebeteiligungen im In- und Ausland sowie
– Qualifizierung von Start-ups im Vorfeld zu Messen sowie flankierende Maßnahmen zum Matching auf Messen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Delegationsreisen und Start-up Konferenzen:
– Innerhalb der EU werden der Teilnahmebeitrag und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 1.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) übernommen.
– Außerhalb der EU werden die Teilnahmekosten und 50% der Reisekosten (insgesamt max. 2.000 EUR pro Start-up, eine teilnehmende Person pro Start-up) mitfinanziert.
Messebeteiligungen im In- und Ausland:
– Die Höhe der Förderung beträgt 1.000 bis 2.000 EUR der Teilnahmekosten pro Messe (in Abhängigkeit vom Grundpreis für eine 5 qm-Standlösung, maximal drei Teilnahmen pro Messe).
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an
Baden-Württemberg International (bw-i), Gesellschaft für internationale wirtschaftliche und wissenschaftliche Zusammenarbeit mbH zu stellen.
nein
Baden-Württembergische Start-ups werden bei der Teilnahme an internationalen Markterschließungs-, Delegationsreisen sowie Messen und internationalen Start-up Events finanziell unterstützt. Mit dem Programm soll die Sichtbarkeit baden-württembergischer Start-ups und Gründungen auf internationalem Level erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Baden-Württemberg International (bw-i)
- https://www.startupbw.de/finanzierung-foerderung/international/
Berlin
Berliner Unternehmen die Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsempfangende Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen und ortsüblich oder tariflich vergüten, die langzeitarbeitslose ALG-II-Empfangende mit mehreren Vermittlungshemmnissen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, das bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig ist und entsprechend dem gesetzlich gültigen Mindestlohn vergütet wird.
Begleitung und Beratung i. d. R. während der ersten sechs Monate. Bei Bedarf Einzelcoaching für die Arbeitnehmer/-innen. Beratung und Begleitung bei der Auswahl und Beantragung von Förderangeboten der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin. Kostenfreier Stellenpool.
Zuschuss für arbeitsplatzstabilisierende Weiterbildungen i. H. v. max. 1.440 EUR möglich; Unternehmen ab 50 Beschäftigten tragen einen Eigenanteil von mind. 50 % der Weiterbildungskosten.
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme.
nein
Das Programm „Berliner Jobcoaching bei Unternehmen” bietet seit 2014 Prozessbegleitung, Beratung und Coaching für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung. Ziel ist, das aufgenommene Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und für beide Seiten erfolgreich und nachhaltig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- https://www.goldnetz-berlin.org/coaching-fuer-unternehmen.htm
Berlin
Ausbildende Unternehmen, die Unterstützung für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden durch Mentoring suchen. Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die u.a. eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Branchen/Berufsbereiche absolvieren: Hotel/Gastronomie/Tourismus
Den Auszubildenden wird eine ehrenamtliche Mentorin oder ein ehrenamtlicher Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell und vertrauensvoll auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt werden die Auszubildenden dabei unterstützt, den betrieblichen Anforderungen ebenso gerecht zu werden wie denen in der Berufsschule sowie eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Auch bei schwierigen Lebenssituationen im persönlichen Umfeld der Auszubildenden kann eine Mentorin oder ein Mentor stabilisieren und so dazu beitragen, dass die Ausbildung erfolgreich gemeistert wird.
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:u.a. Hotel/Gastronomie/Tourismus, Dienstleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Berlin
In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, Arbeitnehmende aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme, Angestellte, Minijobber und Selbstständige, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.
Finanzielle Unterstützung von KMU in Form von Zuschüssen für Beschäftige und Arbeitsplätze.
Gewährung eines Zuschusses bis max. 12.000 EUR bei Vollzeit (mind. 35 Std./Woche) zu den Arbeitnehmerbruttolohnkosten von monatlich 1.901 EUR je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bei Einhaltung des jeweils gesetzlich gültigen Mindestlohns. Die Förderdauer beträgt bei unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen 30 Monate.
Formgebundene Antragstellung. Beginn des Arbeitsverhältnisses vor Bewilligung des Antrags auf eigenes Risiko. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Der Landeszuschuss gilt bei Einstellung von Arbeitslosen, sog. Aufstocker*innen und Maßnahmeteilnehmenden. Der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn muß gezahlt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände.
Mit dem Brandenburg-Kredit für Kommunen können Sie günstig Investitionen in die kommunale Infrastruktur finanzieren. Auch bei der Umschuldung bestehender Darlehen nach Ablauf der Zinsbindungsperiode begleiten wir Ihr Vorhaben.
Investitionen in die kommunale Verwaltung, öffentliche Sicherheit und Ordnung, Wissenschaft, Technik und Kulturpflege, soziale Infrastruktur, Erschließung und Standortentwicklung, Ver- und Entsorgung energetische Gebäudesanierung.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Möglich sind Annuitätendarlehen, Ratendarlehen oder endfällige Darlehen.
Einstufiges Verfahern: Anträge sind bei der
Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
Babelsberger Straße 21
14473 Potsdam
Tel. (03 31) 6 60-22 11
Fax (03 31) 6 60-17 17
E-Mail: kommunalkredite@ilb.de
Internet: www.ilb.de
zu stellen.
nein
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg stellt verbilligte Darlehen zur Verfügung und ermöglicht so die zinsgünstige, langfristige Finanzierung kommunaler Infrastrukturmaßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/infrastruktur/investitionen-in-forst-und-wasserwirtschaft/brandenburg-kredit-fuer-kommunen/