Förderwegweiser
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:
- Kleine und mittlere Unternehmen
- Kommunen
- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen
- Kammern, Vereine und Stiftungen
und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.
Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.
Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:
- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,
- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie
- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.
Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.
Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Das Antragsverfahren ist zweistufig.
Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.
Weitere Angaben zur Einreichung:
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.
ja
Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
Gefördert werden:
- Unternehmen*,
- Stiftungen,
- Angehörige der freien Berufe.
*erfasst privat-, öffentlich-rechtlich- und gemeinnützig organisierte Rechtsformen
zinsgünstiges Darlehen zur Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben
Voraussetzung:
- Der Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Das Vorhaben verspricht einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg
- Die Gesamtfinanzierung ist gesichert
Digitalisierungsvorhaben:
- Digitale Produktion, Leistungserbringung und Verfahren wie z.B.:
->Integration von digitalen Schnittstellen/Workflows zur medienbruchfreien Datendurchgängigkeit über verschiedene IT-Systeme zur vollumfänglichen Vernetzung der Ressourcenplanung und Produktions- und Dienstleistungssysteme; auch mit Lieferanten und Kunden,
-> Aufbau der Infrastruktur für die Erhebung und Analyse großer Datenmengen (Big Data-Anwendungen etc.) oder
-> Integration mobiler Betriebsgeräte in die Steuerung von Produktion und Dienstleistungen, Vernetzung von Geräten, Neueinbindung von Hardware.
- Digitale Produkte und Leistungen wie z.B.:
-> Aufbau von digitalen Plattformen (Software),
-> Entwicklung produkt-/leistungsbegleitender Software und/oder Anwendersteuerungssoftware (Apps etc.) oder
-> Entwicklung und/oder Anwendung von (digitalen) Standards und Normen.
- Digitale Strategie und Organisation wie z.B.:
-> Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
-> Initialisierungsaufwand für die Nutzung von Cloud-Technologien
-> Entwicklung und Implementierung eines IT-, Datensicherheits- und/oder Social-Media-Kommunikationskonzept
Innovationsvorhaben:
- Aufnahme neuer, technologisch fortschrittlicher Produkte und Leistungen in das Angebotsprogramm
- Einführung neuer, technologisch fortschrittlicher (Produktions-/Leistungs-)Verfahren
- wesentliche Verbesserung bestehender Produkte/Leistungen und Verfahren
In diesem Zusammenhang können Sie ein Förderdarlehen für folgende Maßnahmen in zukunftsweisenden Technologiefeldern erhalten:
- Investitionen für das Anlagevermögen, sofern sie im eigenen Betrieb installiert werden und im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Investitionsvorhaben stehen
- Ausgaben für Nullserien, Vorführanlagen oder den Bau von Demonstrationsanlagen
- betriebsspezifische Anpassungsentwicklungen von Anlagen, Maschinen und Geräten
- Lizenzerwerbe
- extern erworbene Beratungsdienstleistungen bei Erschließung neuer Märkte oder Einführung neuer Produktionsmethoden
- erste Messeteilnahmen
Die Mehrwertsteuer kann nur mitfinanzieren, wenn keine Berechtigung zum Vorsteuerabzug vorhanden ist.
Förderart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionen und/oder Betriebsmittel
Höchstbetrag: 10 Mio. €
Laufzeiten Ratendarlehen:
- 3 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
- 5, 7 und 10 Jahre bei 1 optionalen Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Raten mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss, ggf. nach Ablauf der Tilgungsfreijahre
- außerplanmäßige Tilgungen mit Vorfälligkeitsentschädigung
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, ab dem 7. Monat nach Vertragsschluss
Sicherheiten: banküblich
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens mit den vorgesehenen Formularen bei einem Kreditinstitut (z.B. Hausbank) gestellt werden. Von dort werden die Unterlagen an die NRW.BANK weitergeleitet.
nein
Ein umfangreiches Darlehen für Unternehmen in NRW bezüglich Innovation und Digitalisierung.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKDigitalisierung-und-Innovation/15914/nrwbankproduktdetail.html
Der Fonds NRW.Venture finanziert als Co-Investor in Nordrhein-Westfalen innovative Unternehmen in attraktiven Zukunftsbranchen.
Dabei konzentriert sich die NRW.Venture vorwiegend auf die Branchen
- Climate Tech
- Informations- und Kommunikationstechnologien, KI, Enterprise Software, SaaS, IT Security, ...
- Life Sciences – Diagnostik, Neue Medikamente, Medizintechnik, …
- Robotics, Photonics, Neue Materialien, …
- Digitalisierung von Industrie, Wirtschaft und Verwaltung
- Digitale Wirtschaft
- Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
Der Fonds NRW.Venture stellt Unternehmen mit hohem Wachstumspotenzial Eigenkapital für die Expansion zur Verfügung.
Finanziert werden unter anderem folgende Maßnahmen:
- Aufbau von Produktionskapazitäten
- Vertriebsaufbau und -ausbau
- Markteinführung
- Erschließung von Absatzmärkten
- Produktentwicklung
Voraussetzung:
- Das Unternehmen hat die Frühphase und bereits erste Finanzierungsrunden erfolgreich durchlaufen
- Das Management des Unternehmens belegt durch fundierte Planungen, dass ein positiver operativer Cashflow in max. 3 Jahren erreichbar und die Finanzierung sichergestellt ist
- Das Unternehmen hat seinen Sitz oder wirtschaftlichen Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen
- Mindestens ein weiterer Investor stellt ebenfalls Kapital zur Verfügung
Finanzierungsart: direkte Minderheitsbeteiligung oder Wandeldarlehen
Mindestbetrag: typischerweise 1 Mio. EUR
Höchstbetrag: Erstinvestment bis zu 5 Mio. EUR, über mehrere Runden bis zu 15 Mio. EUR
Finanzierungsdauer: 3 bis 7 Jahre
Anfragen können telefonisch oder via Mail an beteiligungen@nrwbank.de erfolgen.
Für eine detaillierte Erstprüfung sind folgende Unterlagen hilfreich:
Eine aktuelle Planung oder ein Business-Plan mit einer Beschreibung des Finanzierungsanlasses sowie testierte Jahresabschlüsse (soweit vorhanden).
nein
Umfangreiche Hilfe für Jungunternehmen z.B. aus den Branchen Informations- und Kommunikationstechnologie, Software (IKT), Life Sciences, Clean Technologies Optische Technologien/Mechatronik, Werkstoffwissenschaften, der Kreativwirtschaft, der digitalen Wirtschaft und Unternehmen mit innovativen Geschäftskonzepten
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKVenture-Fonds/15261/nrwbankproduktdetail.html
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) des Gastgewerbes - darunter zu verstehen sind die unten genannten Arten von Beherbergungsbetrieben, einschließlich Campingbetriebe, sowie als speisengeprägte Gastronomiebetriebe Restaurants mit herkömmlicher Bedienung außerhalb von Verkehrsmitteln.
Das heißt, in
- Hotels, Hotels garni, Gasthöfen und Pensionen müssen nach Maßnahmeabschluss mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz außerhalb der Fördergebiete der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW-Gebiete) befinden.
- Gastronomiebetrieben müssen mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- Campingbetrieben müssen mindestens 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Die Lage außerhalb von GRW-Gebieten ist hier nicht erforderlich.
- gastgewerblichen Mischbetrieben, die sowohl Beherbergung als auch eine speisengeprägte Gastronomie anbieten, müssen mindestens 25 Zimmer mit zeitgemäßer Ausstattung oder mindestens 40 Sitzplätze im Innenbereich oder 40 touristische Stellplätze - die nicht dem Dauercamping zuzurechnen sind - und zeitgemäße sanitäre Einrichtungen zur Verfügung stehen. Die Betriebsstätte muss sich in Rheinland-Pfalz befinden. Befindet sich der gastgewerbliche Mischbetrieb innerhalb eines GRW-Gebiets, kann er nur dann gefördert werden, wenn zum Zeitpunkt der Antragstellung im Jahresdurchschnitt weniger als 30 % des Umsatzes der Betriebsstätte mit reinen Übernachtungen erzielt wird. Diese Einschränkung gilt nicht für einen gastgewerblichen Mischbetrieb, der ausschließlich einen Campingplatz und einen speisegeprägten Gastronomiebetrieb umfasst
Das Investitionsvorhaben muss in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden. Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.
Unterstützt werden Investitionen in die Errichtung neuer gastgewerblicher Betriebsstätten sowie die Erweiterung bestehender gastgewerblicher Betriebsstätten. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung oder -erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.
Die zu fördernden Maßnahmen müssen einen wesentlichen Beitrag zur Verbesserung der Angebotsqualität des rheinland-pfälzischen Gastgewerbes leisten und mit den Zielen der Tourismusstrategie in Einklang stehen. Sie müssen auf die Bereitstellung marktfähiger Angebote zielen, die einen deutlichen Mehrwert gegenüber dem Status quo aufweisen und eine bessere Wertschöpfung erwarten lassen.
Zur Bewertung der Förderwürdigkeit ist ein aussagekräftiges touristisches Konzept für das geplante Vorhaben vorzulegen.
Gefördert werden Investitionen in eigenbetrieblich, gewerblich genutzte neue Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen).
Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter.
Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 125.000,00 Euro. Grundsätzlich sind Vorhaben innerhalb von 24 Monaten nach Maßnahmebeginn durchzuführen.
Aufstockung der Zimmerkapazität/Sitzplätze/Stellplätze, Veränderungen zur Ansprache neuer Zielgruppen, Investitionen in besondere Gästebereiche wie Wellnessanlagen, Investitionen zur Vorbereitung einer erstmaligen Klassifizierung/ Höherklassifizierung, Investitionen im Bereich der Digitalisierung, Maßnahmen, die nachhaltig wirken, Erweiterung der Angebotspalette im Hinblick auf die Saisonverlängerung etc.
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße 10 bis 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Regel 500.000 EUR.
Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn - grundsätzlich der Abschluss eines Lieferungs- oder Leistungsvertrages - bei der ISB eingegangen sein. Als Investitionsbeginn gilt auch ein auf die Finanzierung des Vorhabens abgeschlossener Darlehens- oder Finanzierungsvertrag sowie die Aufnahme von Eigenleistungen. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die ISB abzuwarten.
nein
Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/299-verbesserung-der-angebotsqualitaet-in-der-rheinland-pfaelzischen-hotellerie.html#tab5301-0
Antragsberechtigt sind innovative Freiberufler und Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von
mindestens 3 Jahren bzw. die mindestens aber über eine Unternehmenshistorie mit aussagefähigen
Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen
Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz.
Ein Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen sowie bei der Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen von Wirtschaft 4.0, insb. Industrie 4.0 und Handwerk 4.0.
Beim Kauf von Unternehmensanteilen müssen mindestens 50 % des Kreditbetrages dem Zielunternehmen als zusätzliches neues Kapital zugeführt werden.
Bei Betriebsmittelfinanzierungen müssen dem Unternehmen durch den Kredit in vollem Umfang zu den bereits bestehenden Kreditlinien zusätzliche Finanzmittel bereitgestellt werden.
Förderfähig sind grundsätzlich nur die Nettokosten (Rechnungsbetrag ohne Umsatzsteuer), es sei denn, der Antragsteller ist nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt.
Kreditbetrag:
Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 % der förderfähigen Kosten. Der Kreditmindestbetrag liegt bei 25.000 EUR.
Der Kredithöchstbetrag liegt bei 2 Mio. EUR.
Laufzeit:
Die möglichen Kreditlaufzeiten betragen:
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit)
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren
Die Laufzeit bei Investitionskrediten soll sich grundsätzlich an der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der zu finanzierenden Gegenstände orientieren.
Zinssatz:
Der Programmzinssatz orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes.
Bereitstellung/Bereitstellungsprovision:
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrages.
Kredite können in einer Summe oder in Teilbeträgen abgerufen werden. Die Abruffrist beträgt grundsätzlich 12 Monate. Für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge wird keine Bereitstellungsprovision erhoben.
Kreditabrufe sollen in bis zu 3 Tranchen erfolgen.
Die ISB gewährt Kredite nicht unmittelbar an den Kreditnehmer, sondern ausschließlich über Kreditinstitute.
Der Antrag ist daher vor Beginn des Vorhabens bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Kreditnehmers zu stellen. Die Antragsformulare liegen den Kreditinstituten vor und können im Internet unter www.isb.rlp.de heruntergeladen werden.
Vom Antragsteller wird erwartet, dass er der Hausbank die Schwerpunkte seiner unternehmerischen Tätigkeit erläutert sowie anhand geeigneten Zahlenmaterials die Erfolgsaussichten des Vorhabens, die Sicherung der Gesamtfinanzierung und die positiven Zukunftsaussichten des Unternehmens darlegt. Dies ist in den Unterlagen der Hausbank entsprechend zu dokumentieren.
Der Innovationskredit RLP kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:
- Investitionskredit mit Haftungsfreistellung (608)
- Betriebsmittelkredit mit Haftungsfreistellung (609)
eingeschränkt
Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für innovative KMU, Small-MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/fileadmin/user_upload/Foerderprogramme/608__609/Richtlinie.pdf
Gefördert werden Existenzgründer/-innen und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 500 Beschäftigten und weniger als 50 Mio. Euro Umsatz (in Ausnahmefällen 75 Mio. Euro Umsatz) im Durchschnitt der letzten drei Wirtschaftsjahre sowie Existenzgründer.
Die MBG fördert unter anderem:
- Neuerrichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben
- Nachfolgen/Betriebsübernahmen
- die Gründung einer ersten selbstständigen Vollexistenz (maximal 250.000 Euro)
- in Ausnahmefällen auch die Entwicklung und Einführung neuer Technologien sowie innovativer Produkte und Verfahren bei etablierten Unternehmen (maximal 100.000 Euro).
Die MBG beteiligt sich regelmäßig als typisch stiller Gesellschafter. Das mögliche Beteiligungskapital ist begrenzt durch die Höhe des vorhandenen Eigenkapitals (Kapitalparität) und beträgt maximal 1 Mio. Euro. Dabei können im Einzelfall subventionsrechtliche Vorschriften die Höhe der Kapitalbeteiligung beeinflussen. Die Laufzeit beträgt maximal zehn Jahre. Am Ende der Laufzeit erfolgt eine Rückzahlung zum Nennwert. Das Entgelt für die Kapitalbeteiligung setzt sich aus einer gewinnunabhängigen Festvergütung sowie einer gewinnabhängigen Vergütung zusammen.
Anträge sind zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
nein
Mittelständische Unternehmen sind die zentralen Träger unserer Marktwirtschaft. Mit dem Programm soll die knappe Eigenkapitalausstattung verbessert werden.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Rheinland-Pfalz mbH (MBG)
- https://mbg-rlp.ermoeglicher.de/
Gefördert werden bestehende Unternehmen mit Sitz und/oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, z.B. gewerbliche Industrie-, Handels- und Handwerksbetriebe, Unternehmen der Wohnungswirtschaft, Bauträger, Angehörige freier Berufe und Existenzgründerinnen und Existenzgründer.
Bürgschaften können für Investitionskredite oder für Betriebsmittelkredite (Bar-/Avalkredite) gewährt werden.
Die Bürgschaftsquote beträgt
- bei Investitionskrediten maximal 80 %
- bei Avalkrediten maximal 70 % und
- bei Betriebsmittelkrediten maximal 60 %
Die Bürgschaftszusage erfolgt gegenüber der Hausbank des Unternehmens.
Bürgschaften von i.d.R. 2,0 Mio. Euro bis 3,5 Mio. EUR werden als ISB-Bürgschaften ausgereicht, ab 3,5 Mio. EUR gilt das Landesbürgschaftsprogramm.
Für die Übernahme einer Bürgschaft werden nach Maßgabe der allgemeinen Bürgschaftsbedingungen ein einmaliges Bearbeitungsentgelt und ein laufendes Bürgschaftsentgelt erhoben (vgl. Konditionentableau).
Die Laufzeit richtet sich nach den Vorgaben der Hausbank und beträgt i.d.R. 10 bis 15 Jahre, bei Betriebsmittelkrediten oder Avalen 6 bis 8 Jahre. Die Laufzeit darf 15 Jahre (bei baulichen Maßnahmen für betriebliche Zwecke 23 Jahre) nicht überschreiten.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.
nein
Mit den Bürgschaftsvergaben werden Unternehmen bei der Finanzierung von volks- und betriebswirtschaftlich förderfähigen Vorhaben unterstützt, sofern von Unternehmerseite keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung gestellt werden können. Es handelt sich dabei um Höchstbetragsbürgschaften, die gegenüber Kreditinstituten, Versicherungsgesellschaften und Bausparkassen zur Absicherung von Investitions-, Betriebsmittel- und Avalkrediten zur Verfügung gestellt werden.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/900.html#tab502-0
Zuwendungsempfänger sind kommunale Gebietskörperschaften und Zweckverbände. Darüber hinaus können auch sonstige juristische Personen, an denen kommunale Gebietskörperschaften oder Zweckverbände beteiligt sind, mit Zustimmung der kommunalen Gebietskörperschaften oder der Zweckverbände Zuwendungsempfänger sein.
Förderfähig sind Ausgaben im Zusammenhang mit der Attraktivitätssteigerung, Erweiterung und Errichtung von öffentlicher Tourismusinfrastruktur, die für die Leistungsfähigkeit und wirtschaftliche Entwicklung von Tourismusbetrieben von unmittelbarer Bedeutung ist und überwiegend dem Tourismus dient.
Förderfähig sind auch touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien (Tourismus 4.0). Dies können zum Beispiel innovative Besucherzentren zu profilierten regionaltypischen und touristisch bedeutsamen Themen im Sinne der Tourismusstrategie Rheinland-Pfalz sein. Auch entsprechend innovative, erlebnisorientierte und digital unterstütze Vorhaben der regionalen Besucherinformation und –lenkung können hierunter fallen.
Zu den förderfähigen Einrichtungen gehören zum Beispiel:
- öffentliche Besucherattraktionen
- Beschilderung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege im Rahmen regionaler Konzepte
- Steganlagen für den Bootstourismus
- Wasserwanderrastplätze
- Anlaufstellen für Besucher
- Tourist-Informationen
- Häuser des Gastes
- Kurparke
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Investitionen in materielle und immaterielle Güter. Es können auf Antrag Investitionszuschüsse bis zu 85 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt werden. Für die Beschilderung, Markierung und Möblierung qualitätszertifizierter Wanderwege und touristisch bedeutsamer Radwege kann der Fördersatz bis zu 75 % der förderfähigen Ausgaben betragen.
Mindestvolumen – je nach Art der Maßnahme – zwischen 75.000 EUR und 300.000 EUR (förderfähige Ausgaben) sind zu beachten.
Förderanträge können nur nach vorheriger Beratung durch die Bewilligungsbehörde gestellt werden. Es gibt derzeit keine jährliche Fristen für Antragstellungen.
Für Projekte, die mit EFRE-Mitteln gefördert werden sollen (Tourismus 4.0, touristische Erlebniswelten unter Anwendung digitaler Technologien), gelten gesonderte Verfahrenswege. Die Bewilligungsbehörde führt über einen oder mehrere Förderaufrufe eine Vorauswahl von Projekten durch, die dem formalen Förderantrag vorgelagert sind (zweistufiges Verfahren). Projektträger bewerben sich mit ihrem Vorhaben im Rahmen eines Förderaufrufs („Call“). Antragsberechtigte werden im Zuge des Förderaufrufes ermittelt. Für die zur Antragstellung genehmigten Beiträge schließt sich ein reguläres Antrags- und Bewilligungsverfahren an. Förderaufrufe mit der Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen werden auf dieser Homepage veröffentlicht.
nein
Destinationen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz können mit Hilfe dieses Förderprogrammes ihre Infrastrukturprojekte mit Investitionszuschüssen von bis zu 85 % von der Landesregierung fördern lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Rheinland-Pflaz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- https://mwvlw.rlp.de/de/themen/finanzierung-und-foerderung/fuer-kommunen/
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz, die förderfähige Beratungsleistungen in Anspruch nehmen wollen.
Beratungen über alle strategischen, wirtschaftlichen, organisatorischen und technischen Fragen der Unternehmensführung sowie Fragen zum Produkt- und Kommunikationsdesign.
Die Förderung erfolgt durch die Vergabe eines Zuschusses zu den von der Beraterin oder dem Berater in Rechnung gestellten Beratungskosten.
Der Zuschuss beträgt maximal 500 EUR pro Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden (inkl. Vor- und Nachbereitung sowie Berichterstellung und Fahrzeiten).
Zuwendungsfähig sind maximal 15 Tagewerke je Unternehmen innerhalb von drei Jahren. Die Beraterinnen und Berater müssen über die für den Beratungsauftrag erforderlichen Fähigkeiten und ausreichenden Erfahrungen verfügen. Ein Nachweis der Befähigung kann durch Listung bei einer im Fachgebiet allgemein anerkannten Akkreditierungsstelle erfolgen.
Antragsannehmende Stelle und Bewilligungsbehörde ist die ISB. Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten müssen vor der Beauftragung der Beratung gestellt werden.
ja
Durch die Zuwendung soll die Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz durch die Inanspruchnahme externer Beratungsleistungen gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/136.html
Saarland
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die eine Existenz gründen (auch für anfänglichen Nebenerwerb), sowie kleine Unternehmen im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe mit bis zu zehn Beschäftigten.
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung für eine gewerbliche und freiberufliche Existenzgründung oder beim Kauf eines Unternehmens oder von Unternehmensanteilen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 25.000 EUR, in begründeten Ausnahmefällen (insbesondere bei Gründungen aus Hochschulen) bis zu 50.000 EUR.
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
Anträge sind beim Business Angels Netzwerk Saarland (BANS) zu stellen. Die Kreditvergabe erfolgt durch die Sparkasse Saarbrücken aufgrund einer schriftlichen Beurteilung und Empfehlung des Projektes durch das Business Angels Netzwerk Saarland.
ja
Der Kredit muss nicht besichert werden und stärkt durch seine besondere Gestaltung die Eigenkapitalausstattung junger Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Business Angels Netzwerk Saarland (BANS)
- https://www.business-angels-saarland.de/