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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

585 Treffer:
Interreg Baltic Sea Region Schleswig-Holstein  

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Interreg Baltic Sea Region richtet sich vor allem an öffentliche Institutionen auf lokaler, regionaler und nationaler Ebene, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, branchenbezogene Verbünde und Vereine sowie Nichtregierungsorganisationen (NGO) und private Unternehmen. Grundsätzliche Regel ist, dass die Projektpartner im Programmraum beheimatet sind.

Was wird gefördert?

Interreg Baltic Sea Region fördert transnationale Kooperationsprojekte, die das Ziel verfolgen gemeinsame Lösungen für gemeinsame Probleme zu erarbeiten oder Herausforderungen angehen, die alleine nicht ausreichend behandelt werden können, wie z.B. die Schaffung einer insgesamt grünen, nachhaltigen und widerstandsfähigen Ostseeregion.

 

In der Förderperiode 2021 – 2027 lauten die Förderschwerpunkte:

- Innovative Gesellschaften

- Intelligente Wassernutzung

- Klimaneutrale Gesellschaften

- Strategische Zusammenarbeit

Art und Höhe der Zuwendung

Projektpartner können sich mit small projects, core projects oder project platforms an Interreg Baltic Sea Region 2021 – 2027 beteiligen.

 

Small projects erleichtern mit vereinfachten Regeln, kürzerer Projektdauer und begrenztem Fördervolumen den Einstieg in die transnationale Zusammenarbeit.

Core Projects haben eine Laufzeit von bis zu 36 Monaten. Die Projekte beinhalten konkrete Pilotvorhaben und leisten damit einen direkten Beitrag zur Bewältigung der gemeinsamen Herausforderungen im Ostseeraum.

Project platforms führen die Ergebnisse von Projekten dieses Programms und anderer EU Förderprogramme thematisch zusammen und unterstützen deren Verbreitung in weitere Zielgruppen.

 

Grundsätzliche Voraussetzung ist der Zusammenschluss von mindestens drei Partner aus drei verschiedenen am Programm beteiligten Staaten. Ein „Lead Partner“ übernimmt dabei die Leitung der Projektpartnerschaft.

Bewerbungsverfahren

Potentielle Projektträger können sich mit Ideen für Kooperationsprojekte im Ostseeraum gerne an die Kollegen des MA/JS in Rostock wenden. Projektideen sind vor allem im Rahmen der Ausschreibungsrunden für Förderanträge willkommen. Die Kontaktdaten des MA/JS, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Programm-Website (https://interreg-baltic.eu/)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Interreg Baltic Sea Region ist das EU-Förderprogramm, das sich auf die besonderen Herausforderungen im Ostseeraum konzentriert.

Weitere Informationen  
Enterprise Europe Network Schleswig-Holstein  

Das Enterprise Europe Network wird von der Europäischen Kommission gefördert und bietet Ihnen daher alle Dienstleistungen kostenfrei an.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Das Enterprise Europe Network unterstützt vor allem kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit internationalen Ambitionen. Außerdem steht unser Beratungsangebot auch Forschungseinrichtungen und allen anderen Organisationen offen, die sich für die europäische Zusammenarbeit interessieren.

Was wird gefördert?

Es wird zu allen EU-Förderprogrammen beraten. Projekte sollten sich entweder mit einem innovativen Vorhaben befassen und/oder international ausgerichtet sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Angebot des Enterprise Europe Network bei der IB.SH:

- Individuelle Beratung zu Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten der EU (z.B. Horizont Europa, Erasmus+ oder LIFE) sowie Unterstützung bei der Antragstellung

- Unterstützung von Unternehmen bei ihrer europaweiten und internationalen Vernetzung, z.B. Suche nach Kooperationspartnern im Ausland

- Nachhaltigkeits-Check für Unternehmen

- Erste Einschätzung der Innovationsfähigkeit Ihres Unternehmens ("Innovationsmanagement-Check")

- Vermittlung von Ansprechpersonen in EU-Institutionen und nationalen Kontaktstellen

- Meldung von Problemen bei der praktischen Anwendung von EU-Recht an die Europäische Kommission

- Aufbereitung von EU-Informationen in Hinblick auf KMU, Innovations- und EU-Förderung

- Organisation von Veranstaltungen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es wird ein umfassendes Beratungs- und Förderprogramm für KMU angeboten.

Weitere Informationen  
Beratung der IB.SH Energieagentur  

Die IB.SH Energieagentur unterstützt die Umsetzung von Projektideen unter Beteiligung der maßgeblichen Akteure im Sinne einer nachhaltigen Entwicklung Schleswig-Holsteins.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltung, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Initialberatung zur Einschätzung der technisch wirtschaftlichen Machbarkeit Ihres Vorhabens unter Berücksichtigung der Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten

- Fördermöglichkeiten von Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen sowie einer integrierten Quartiersentwicklung

- Anforderungen an die Projektentwicklung und erfolgreiche Projektfinanzierungen unter Betrachtung der branchenspezifischen Rahmenbedingungen

Bewerbungsverfahren

Anfrage per Telefon oder E-Mail an die IB.SH Energieagentur

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kommunale Akteure, Unternehmen, Verwaltungen, Institutionen und Verbände in Schleswig-Holstein werden über Energie-, Klima- und Umweltschutzmaßnahmen beraten

Weitere Informationen  
Die IB.SH Förderlotsen für Unternehmen und Gründungen  

Die Förderlotsen der IB.SH beraten neutral über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten und geben Tipps zum Businessplan. Der Rat kann bares Geld wert sein oder Gewissheit bringen, keine Fördermöglichkeit zu verpassen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Gründer:innen

- Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge beschäftigen

Was wird gefördert?

Beratung:

- über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten

- im Vorfeld Ihres Finanzierungsgesprächs

- individuell, neutral und unentgeltlich

- Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen und andere Multiplikatoren für die Kund:innen

- Tipps zum Businessplan

- Gespräch mit den Geldgebern

Bewerbungsverfahren

Terminvereinbarung bei den Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen:

foerderlotsen@ib-sh.de

0431 9905-3365

 

Terminvereinbarung für die IB.SH Förderlotsen für Kommunen - kommunale Förderberatung

volker.ratje@ib-sh.de

0431 9905-2502

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründer:innen sowie Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge auseinander setzen, umfangreich.

Weitere Informationen  
Wachstum im Norden  

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige

- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Investitionsmittel

- Betriebsmittel

- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro

Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)

Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)

Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage

Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre

tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate

wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen

monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen

Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme

bankübliche Besicherung

dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen

Bewerbungsverfahren

- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht

- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)

- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.

Weitere Informationen  
InnoGrowth SH  

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital zur Verfügung. Im Vordergrund stehen Start-ups, die insbesondere ökologische, digitale oder soziale Innovationen verfolgen, sowie mittelständische Unternehmen auf Innovations- und Wachstumskurs. InnoGrowth SH unterstützt mit dieser Zielgruppe auch das Wachstum und die Wirkung von sozialen Innovationen im Zuge der „Nationalen Strategie zur Förderung von Sozialen Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen“.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31-07-2026

Für wen?

- Start-ups

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie wachstumsorientierte Mittelständler mit einem Gruppenumsatz von bis zu 75 Mio. EUR

- mit innovativen (z.B. ökologischen, digitalen und sozialen) Geschäftsmodellen

- mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

- Maßnahmen zur Liquiditätserhöhung

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag: bis maximal 1,3 Mio. EUR

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit:

- stille Beteiligung: 10 Jahre

- offene Beteiligung: 7 Jahre

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Bewerbungsverfahren

Antragstellung: formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

 

Vor Antragstellung empfiehlt sich eine kostenlose und unverbindliche Beratung durch die Förderlotsen der IB.SH www.ib-sh.de/foerderlotsen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InnoGrowth SH stellt in Ergänzung zum Innovationsfonds SH Start-ups, kleinen und mittleren Unternehmen sowie Mittelständlern mit innovativem Geschäftsmodell wirtschaftliches Eigenkapital in Form von einer stillen oder offenen Beteiligung von max. 1,3 mio. Euro zur Verfügung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : IB.SH, Kreditanstalt für Wiederaufbau, Land Schleswig-Holstein, MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
  • https://www.ib-sh.de/produkt/innogrowth-sh/
 
Innovationsfonds SH  

Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

 

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag:

- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Steinburg-Fonds  

Der Kreis Steinburg, die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH (egw) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) wollen durch die Vergabe von Beteiligungskapital die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz im Kreis Steinburg verbessern.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Steinburg

Für wen?

Mit Sitz in Steinburg:

- Existenzgründungen (< 3 Jahre)

- Kleine und mittlere Unternehmen (max. € 50 Mio. Umsatz p.a. & max. 499 Mitarbeiter)

Was wird gefördert?

- Finanzierung investiver Maßnahmen (harte und weiche Kosten)

- Mitfinanzierung von Betriebsmitteln

- Betriebsübernahmen und Unternehmensnachfolgen (nur mit begleitender Beratung)

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung

Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.

Weitere Informationen  
Unternehmensübernahme PLUS Schleswig-Holstein  

Laut IHK Schleswig-Holstein muss eine Vielzahl von IHK-Mitgliedsunternehmen in den kommenden Jahren in Schleswig-Holstein einen geeigneten Unternehmensnachfolger oder -übernehmer finden. Es ist allgemein festzustellen, dass die Anzahl der Unternehmensübergänge steigt. Zudem werden größere schleswig-holsteinische Unternehmen verstärkt aus anderen Regionen aufgekauft. Gerade wenn bisherige Angestellte oder Manager:innen planen, die Nachfolge eines Unternehmens anzutreten, fehlt es oft an ausreichend Eigenkapital

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:

- Unternehmensnachfolgen

- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein

- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben

Art und Höhe der Zuwendung

Es handelt sich um eine stille Beteiligung

 

Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.

Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der

IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich

 

Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische

Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.

Weitere Informationen  
MBG-Beteiligung mit Garantie der Bürgschaftsbank  

Die MBG arbeitet in diesem Beteiligungsprogramm eng mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) zusammen. Sie sind Risikopartner, welche die geplanten Investments jeweils unabhängig voneinander bewerten und entscheiden.

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Kooperationen

- lnnovationsprojekte (inkl. Entwicklung, Kommerzialisierung neuer Produkte)

- Umstellung bei Strukturwandel

- Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung/ Umstellung von Betrieben

- Existenzgründungen

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligungen bis max. 1 Mio. €, in begründeten Ausnahmefällen bis zu 2,5 Mio. €

 

Laufzeit: bis zu 10 Jahre

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden mit einer stillen Beteiligung bis zu 1 Mio. Euro für verschiedene Finanzierungsanlässe gefördert.

Weitere Informationen  
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