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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

641 Treffer:
NRW.BANK Baudenkmäler  

Die NRW.BANK fördert Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- mittelständische Unternehmen

- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund

- gemeinnützige Einrichtungen

- Einrichtungen der öffentlichen Hand

- Religionsgemeinschaften

- natürliche Personen

Was wird gefördert?

Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Annuitätendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten

Mindestbetrag: 25.000 €

Höchstbetrag: 2 Mio. €

Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres

- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich

Auszahlung: 100%

Bereitstellungsprovision: keine

Sicherheiten: banküblich

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.

Informationen erteilt auch die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.

Weitere Informationen  
NRW Mikrodarlehen  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Gründung und Weiterentwicklung von in der Regel Kleinstunternehmen durch Mikrodarlehen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,

- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,

- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.

Was wird gefördert?

Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:

- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,

- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

 

Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.

 

 

Voraussetzungen:

- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden

- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen

- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten

- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen

- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum

- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit

- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierungsart: Ratendarlehen

Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs

Höchstbetrag: 50.000 €

Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei

Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung:

- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate

- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital

- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich

Auszahlung: 100%

Sicherheiten: keine

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.

Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.

Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.

Weitere Informationen  
Mittelstand innovativ - Innovations- und Digitalisierungsgutschein  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Programms „Mittelstand.innovativ!” innovative mittelständische Unternehmen. Das Programm besteht aus den Komponenten Innovations- und Digitalisierungsgutschein und Innovationsassistent.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz in Nordrhein-Westfalen.

Was wird gefördert?

Die Innovationsgutscheine und Digitalisierungsgutscheine decken verschiedene Projektformen an. Allgemein fördert das Programm die Neu- und Weiterentwicklung sowie die Digitalisierung von Produkten, Dienstleistungen und Produktionsverfahren.

 

 

Voraussetzungen:

- Geschäftsidee lässt nachhaltige wirtschaftliche Erfolgsaussichten erkennen

- Auftragsvergabe erfolgt nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu wirtschaftlichen Bedingungen

- das auftragnehmende Unternehmen hat seinen Sitz in der EU

- das auftragnehmende Unternehmen kann nicht zugleich auftraggebendes Unternehmen in derselben Gutscheinvariante sein

- Vergabe keiner Unteraufträge im Rahmen der Leistungserbringung, auch nicht an freiberuflich Mitarbeitende

- der/die Auftragnehmende weist in dem entsprechenden Themengebiet einschlägige Referenzen/Kompetenzen auf

Beispiele

1. MID-Digitalisierung (Analyse und Umsetzung von Digitalisierungsthemen) mit den Förderschwerpunkten:

- Produkte und Dienstleistungen – Intelligente Applikationen unterstützen Handwerk, Dienstleistung und Handel

- Cyber Physical Systems und Industrie 4.0 – Vernetzung von Maschinen in der Produktion

 

Als Erweiterung werden durch das Corona-Sonderprogramm MID-Plus bis zum 30.06.2021 die folgenden Vorhaben gefördert:

- erstmalige Umstellung von bisher physisch stattfindenden Dienstleistungen (Beratungs- und Kursangebote) auf digitale Instrumente sowie

- Neuentwicklung entsprechender digitaler Angebote für Kunden (z.B. Beratungsangebote wie Produktschulungen, Prozess-Trainings, Patientenaufklärung, Reklamationsabwicklung, aber auch Weiterbildungsseminare oder Sportkurse)

- ausschließlich Umsetzungstätigkeiten im Back-End, nicht hingegen Software-Entwicklungen im Front-End

 

2. MID-Analyse (Technologieanalysen für Produkt oder Dienstleistungsinnovationen und innovative Produktionsverfahren)

3. MID-Innovation (Forschung, Entwicklung und Umsetzung)

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderhöhe:

- MID-Digitalisierung: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)

- MID- Analyse: bis zu 15.000 € (Bagatellgrenze: 4.000 €)

- MID-Innovation: bis zu 40.000 € (Bagatellgrenze: 10.000 €)

Förderumfang (für alle 3 Varianten):

- Kleinst- und kleine Unternehmen: 70% der erforderlichen Ausgaben

- mittlere Unternehmen: 50% der erforderlichen Ausgaben

Förderdauer: 6, 9 oder 12 Monate

 

Wichtig: Jedes Unternehmen kann in der Regel innerhalb von 2 Jahren nur eine Gutscheinvariante in Anspruch nehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bei dem

Projektträger Jülich (PTJ)

Geschäftsbereich Technologische und regionale Innovationen (TRI)

Forschungszentrum Jülich GmbH

52425 Jülich

Tel. (0 24 61) 61-91 61

E-Mail: f.ortmann@fz-juelich.de

Internet: www.ptj.de

einzureichen. Antragstellern wird empfohlen, vor Einreichung des Antrages eine Beratung durch den Projektträger Jülich in Anspruch zu nehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Innovations- und der Digitalisierungsgutschein erleichtern kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Kooperation mit innovativen Partnern aus Wissenschaft und Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Interkommunale Kooperationen in Nordrhein-Westfalen (IKZ NRW)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Anbahnung, Vorbereitung und Einrichtung von neuen Kooperationen interkommunaler Zusammenarbeit.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Kommunen, kommunale Zusammenschlüsse sowie kommunale Unternehmen in Nordrhein-Westfalen

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Anschubfinanzierungen für neue Kooperationen, Erweiterungen bestehender Kooperationen, grenzüberschreitende Kooperationen.

 

 

Voraussetzungen:

- es handelt sich um ein neues interkommunales Kooperationsprojekt

- die Zusammenarbeit leistet wesentliche Beiträge zur Aufgabenerfüllung und hat Vorbildcharakter

- die Kooperation ist auf Dauer, mind. jedoch auf 5 Jahre angelegt. Im Einzelfall sind Abweichungen möglich.

- die Kooperation soll

-> zu einer Kosteneinsparung bei Personal- und Sachaufwendungen oder einer Ertragssteigerung in dem jeweiligen Aufgabenbereich von mind. 15% oder

-> zu einer wesentlichen Verbesserung des öffentlichen Leistungsangebots führen oder

-> einen erheblichen und nachhaltigen Beitrag zur gemeinsamen Lösung kommunaler Aufgabenstellungen leisten, die ansonsten auf örtlicher Ebene nicht gleich wirksam erledigt werden können.

- es liegen entsprechende Beschlüsse der Entscheidungsgremien der Beteiligten vor

Beispiele

Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:

 

- verwaltungsmäßige Erledigung aller Geschäfte der laufenden Verwaltung der Kommunen, z.B.:

-> Finanzverwaltung und Rechnungswesen

-> Abgabewesen

-> Haupt- und Personalverwaltung

-> Ordnungswesen

-> Informations- und Kommunikationstechnologien

-> E-Government

-> Datenschutz

-> Denkmalrecht

-> Baurecht

-> Bauhof

- Aufgaben der sozialen und kulturellen Daseinsvorsorge und der kommunalen Infrastruktur, z.B.:

-> Brand- und Katastrophenschutz

-> Sportanlagen

-> Tourismusförderung

-> strukturellen Wirtschaftsförderung

-> Breitbandversorgung

- grenzüberschreitende Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Förderhöhe:

- bei Kooperationsprojekten mit zwei nordrhein-westfälischen Beteiligten 175.000 €; für jeden weiteren nordrhein-westfälischen Beteiligten Erhöhung um jeweils 35.000 €

- bei Kooperationsprojekten mit nur einem nordrhein-westfälischen Beteiligten 75.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei der zuständigen Bezirksregierung zu stellen, in deren Bezirk das Vorhaben durchgeführt werden soll.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, Anreize zu schaffen, neue für interkommunale Zusammenarbeit geeignete Aufgabenbereiche zu identifizieren und sie der gemeinsamen Aufgabenwahrnehmung zu öffnen.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen  

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.

 

Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

 

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Weitere Informationen  
Förderrichtlinien Nahmobilität (FöRi-Nah)  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nichtmotorisiertem Individualverkehrs (Nahmobilität) in den Gemeinden.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- Gemeinden und Gemeindeverbände

- privatrechtlich organisierte Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung, die satzungsgemäß Verkehrsinfrastrukturaufgaben wahrnehmen

- die Arbeitsgemeinschaft fußgänger- und fahrradfreundlicher Städte, Gemeinden und Kreise in NRW (AGFS NRW)

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Planungen, Service, Kommunikation und Information zur Verbesserung des nicht motorisierten Individualverkehrs. Förderfähig sind in kommunaler Baulast liegende Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung sowie weitere Vorhaben der Nahmobilität.

 

Voraussetzung:

- Vorhaben ist in das Jahresförderprogramm aufgenommen worden

- für investiven Maßnahmen oder Infrastrukturmaßnahmen muss uneingeschränktes Baurecht vorliegen. Der erforderliche Grunderwerb muss gesichert sein (ggf. Abschluss einer Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung zwischen der antragsberechtigten Kommune und der Eigentümerin oder dem Eigentümer).

- Vorhaben

->schafft ein umweltschonendes, sicheres und nutzerorientiertes Angebot der Nahmobilität,

-> verlagert motorisierten Individualverkehr auf die Nahmobilität,

-> verbessert die Verkehrssicherheit,

-> erhöht die Teilhabe an Mobilität für mobilitätseingeschränkte Personen,

-> trägt der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr angemessen Rechnung.

- Belange des Einsatzes von Lastenfahrrädern zum Transport von Personen und Gütern sowie von Spezialfahrrädern berücksichtigen

- Einhaltung der anerkannten Regeln der Technik

- Eigenanteil in Höhe von 10% der förderfähigen Ausgaben

Beispiele

Mit dem Zuschuss können insbesondere folgende Vorhaben finanziert werden:

- Radverkehrsanlagen

- Fußverkehrsanlagen

- Fahrradstationen

- Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum

- Service- und Rastplätze

- Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze

- Nahmobilitätskonzepte

- investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit, z.B. Dauerzählstellen für den Radverkehr, Radservicestationen, digitale Informationstafeln

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang: abhängig vom Fördersatz, den das für Verkehr zuständige Ministerium im Jahresförderprogramm aufgestellt hat, max. 90% der förderfähigen Ausgaben

Bagatellgrenze:

- 20.000 € (Bau- und Ausbauvorhaben, grundhafte Sanierung, Radverkehrsanlagen, Fußverkehrsanlagen, weitere Vorhaben)

- 5.000 € (Fahrradstationen, Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Verkehrsraum, Service- und Rastplätze, Erfassung des Zustandes der Radverkehrsnetze, Nahmobilitätskonzepte, investive Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit)

Bewerbungsverfahren

Anträge können fünf Jahre im Voraus, spätestens jedoch bis zum 1. Juni des dem vorgesehenen Maßnahmenbeginn vorausgehenden Jahres unter Verwendung der Antragsformulare bei der örtlich zuständigen Bezirksregierung gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss geeignet sein, sicheren Rad- und Fußverkehr zu gewährleisten und motorisierten Individualverkehr auf den Rad- und Fußverkehr zu verlagern. Der Vernetzung mit dem öffentlichen Personenverkehr ist angemessen Rechnung zu tragen. Rad- und Gehwege an verkehrswichtigen Straßen sind aus Mitteln der Nahmobilität nur dann förderfähig, wenn sie nicht im Zusammenhang mit dem Aus- und Umbau verkehrswichtiger Straßen nach den Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau förderfähig sind.

Weitere Informationen  
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von besonderem Gewicht.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft

- Angehörige der freien Berufe

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.

 

Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:

- Neuinvestitionen

- Nachfinanzierung von Investitionen

- Beschaffung von Betriebsmitteln

- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

 

 

Voraaussetzung:

- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt

- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten

- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel. (02 11) 9 81-0

Fax (02 11) 9 81-10 00

Internet: www.pwc.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben

Beispiele

Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:

- Existenzgründungen

- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen

- Betriebsverlagerungen

- Gewährleistungen

- Betriebsmittelfinanzierungen

 

es wird folgendes nicht gefördert:

- Sanierungen von Unternehmen

- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €

Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.

Weitere Informationen  
NRW.SeedCap  

Gefördert werden Beteiligungen der NRW.BANK an KMU in der Gründungsphase (bis maximal 36 Monate nach Gründung). Finanziert werden Maßnahmen, die im Zusammenhang mit der Unternehmensgründung stehen oder Unternehmen, die einen Finanzierungsbedarf für Investitionen und/oder Betriebsmittel haben. Die zur Verfügung gestellten Finanzmittel müssen der Wachstumsfinanzierung des Unternehmens dienen. Diese Fördermaßnahme steht nun allen Branchen offen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft (UG/GmbH), die nicht älter als 36 Monate sind. Für Folgefinanzierungen sind bis zu 60 Monate möglich.

Was wird gefördert?

Wachstumskapital fürKMU durch eine Beteiligung der NRW.BANK, die das Kapital einer/s Investorin/Investors (Business Angel oder privater Seedinvestor) in gleicher Höhe ergänzt. Der/die Investor:in bringt außer Kapital auch ihre/seine Expertise zum Beispiel in Form von Know-how und Netzwerk ein.

 

Mit dem Kapital können Sie unter anderem folgende Investitionen finanzieren:

- neuartige Verfahren, Produkte oder Dienstleistungen

- Betriebsmittel

- Investitionen zur Validierung des Geschäftsmodells

- Markteinführung und Wachstum

 

Die Unterstützung kann in mehreren Finanzierungsrunden erfolgen.

 

Voraussetzung:

- Der Sitz und wesentliche Tätigkeitsschwerpunkt Ihres Unternehmens liegen in Nordrhein-Westfalen

- Das Unternehmen darf bei der Erstfinanzierung nicht älter als 36 Monate, bei Folgefinanzierung nicht älter als 60 Monate sein

- Für die Antragsstellung bedarf es der Bereitschaft zur Finanzierung und Unterstützung einer oder mehrerer (noch nicht beteiligter) erfahrenen Business Angel oder privater Seedinvestoren

- Privater Seedinvestor bzw. Business Angel und NRW.BANK beteiligen sich zu gleichen Konditonen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: offene Beteiligung (Gesellschaftsanteile)

Mindestfinanzierung: 100.000 €

Maximalfinanzierung: 500.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist auf dem dafür vorgesehenen Vordruck zuzüglich der Anlagen frühzeitig über seedcap@nrwbank.de bei der

 

NRW.BANK

Bereich Eigenkapitalfinanzierungen

Abteilung 101-68100

Kavalleriestraße 22

40213 Düsseldorf

 

zu stellen.

 

Die Mittel werden von der NRW.BANK direkt an den Antragsteller gewährt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung besonders für Startups und innovative Unternehmen, die investieren wollen bzw. wachsen wollen. Das Förderprogramm dient der Unterstützung von Finanzierungen von Unternehmen sowohl durch private als auch durch öffentliche Investoren.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden

 

Voraussetzung:

- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab

- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach

- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung

- Nachweis Eigenbeteiligung

Beispiele

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

 

Phase 1: Machbarkeitsstudien

Phase 2: Umsetzungsberatung

 

Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

- frühzeitige Umstrukturierung

- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Förderdauer: max. 3 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Weitere Informationen  
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