Förderwegweiser
Bayern
Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe
- die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben
- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren
- die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)
Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)
Löhne und Gehälter, Miete, Lagerkosten
Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR (max. 5 Mitarbeiter) bzw. 100.000 EUR (max. 10 Mitarbeiter). Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Erhaltene Zuschüsse in Form von Soforthilfen (Bund bzw. Freistaat Bayern) sind von der Darlehenssumme abzuziehen.
100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung
Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren
Zinssatz: 3 %
Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich
Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.
eingeschränkt
Der LfA-Schnellkredit ergänzt die bereits in Bayern erlassenen Hilfsprogramme zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz [Konzernumsatz] sowie Angehörige der freien Berufe. Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Bayern sein.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen infolge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist, die vorher noch nicht vorlagen. Stichtag ist hier der 31. Dezember 2019.
Gefördert wird die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Die aktuelle Corona Krise hat dazu geführt, dass ein mittelständischer Hotelier seinen Betrieb vorübergehend schließen muss. Aus diesem Grund benötigt er nun eine Betriebsmittelfinanzierung über 100.000 Euro zur Deckung der laufenden Kosten – weiterhin steht eine planmäßige Tilgungsrate für ein Altdarlehen über 10.000 Euro an. Passend zu dem aktuellen Bedarf setzt die Hausbank den zinsgünstigen Corona-Schutzschirm-Kredit über 110.000 Euro mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung ein. Die LfA Förderbank Bayern übernimmt in diesem Fall 99.000 Euro des Risikos der Hausbank.
Der Darlehenshöchstbetrag ist 10 Millionen Euro je Vorhaben und kann bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens betragen.
Der Kredit wird Corona-betroffenen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro mit flexibler Laufzeit bis zu sechs Jahren angeboten. Der Kredit ist mit festen Zinssätzen und Einheitskonditionen ausgestattet:
- Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition) gilt: Ein Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
- Für größere Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz gilt: Zwei Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
Den Corona-Schutzschirm-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank. Bei einem LfA-Gesamtrisiko bis zu 500 000 Euro werden die Entscheidungen im vereinfachten Verfahren getroffen und grundsätzlich auf persönliche Mithaftung verzichtet.
ja
Der Corona-Schutzschirm-Kredit ist eine schnelle Liquiditätshilfe für kleine und größere Mittelständler sowie Freiberufler, die in Folge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Bayern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.
Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.
Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.
KMU können den Universalkredit mit einer 50-prozentiger Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit der Hausbank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften KMU zu 100 Prozent für die Rückzahlung.
Soweit ein Darlehen bis 4 Millionen Euro bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich.
Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.
Für Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro gilt – in allen LfA-Förderkrediten mit Haftungsfreistellung – ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren.
nein
Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit dem Universalkredit.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.
nein
Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-transfer-ausbildung-fortsetzen/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden: Personal- und Materialkosten, externe FuE-Kosten, Beratungskosten, Investitionen für Prototypen sowie Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen ab dem dritten Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme mit einer Regelumsatzgrenze von 1 Mrd. EUR, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.
Gefördert werden unter anderem: Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarfe, Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bar- bzw. Risikounterbeteiligung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Der Obligoanteil der NRW.BANK beträgt mindestens 1 Mio. EUR pro Vorhaben. Das Darlehen wird dem Kreditnehmer unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.
Anträge sind formlos und frühzeitig durch die Hausbank (Konsortialführer) zu stellen bei der
NRW.BANK
Abteilung Konsortialkredite Mittelstand (10268700)
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKKonsortialkredit-gewerbliche-Wirtschaft/15685/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU bis drei Jahre nach Gründung.
- Gründungen in nahezu allen Branchen
- Franchisenehmer
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.
Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
nein
Auf dem Weg zur Selbststädigkeit tragen stelle Beteiligungen zu einer soliden Finanzierungsstruktur bei.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/existenzgruendung/
Nordrhein-Westfalen
keine Angabe
Antragsberechtigt sind im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.
Unterstützt werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR. An Konsortialfinanzierungen beträgt die Beteiligung bis zu 50%.
Anträge sind durch den Endkreditnehmer oder die Hausbank zu stellen an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40188 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Tel. (02 11) 9 17 41-12 45
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei Konsortialfinanzierungen muss die Hausbank die Konsortialführung übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastrukturfinanzierungen-fuer-Projektfinanzierungen/15365/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Baden-Württemberg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe, die weniger als fünf Jahre am Markt tätig sind. Natürliche Personen können unabhängig von der Dauer ihrer bisherigen Selbstständigkeit Anträge stellen, wenn sie eine tätige Beteiligung eingehen oder aufstocken.
Mitfinanziert werden
– alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),
– Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),
– Investitionsvorhaben, z.B. zur Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, oder zum Erwerb von Unternehmen,
– Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionsvorhaben).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel jedoch max. 5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 5.000 EUR. Der Tilgungszuschuss beträgt 1,5% des Bruttodarlehensbetrags.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die L-Bank.
ja
Mit diesem Programm werden Existenzgründer und junge Unternehmen auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/gruendungsfinanzierung.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU (auch Existenzgründer und Unternehmensnachfolger).
Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.
Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR je Vorhaben. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens.
Der Umfang der Bürgschaft beträgt 50% der Darlehenssumme.
Anträge sind von der Hausbank über die
L-Bank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH zu stellen. Anträge auf MBG-Beteiligung sind von Unternehmen an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
ja
Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH; MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.buergschaftsbank.de/buergschaftsbank-baden-wuerttemberg/fuer-kreditinstitute/programme?no_cache=1