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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

429 Treffer:
LfA-Schnellkredit Corona Bayern  

Schnelles Kreditprogramm während der Corona-Krise für Unternehmen, Einzelunternehmer und Freiberufler, die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben. Für den Kredit erfolgt eine hundertprozentige Risikoübernahme durch den Freistaat Bayern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Erwerbswirtschaftlich ausgerichtete Unternehmen, Einzelunternehmer und Angehörige der Freien Berufe

- die mindestens seit 01.10.2019 am Markt sind und bis zu 10 Beschäftigte haben

- die zum 31.12.2019 nicht in Schwierigkeiten nach EU-Definition waren

- die im Jahr 2019 oder in der Summe der Jahre 2017 bis 2019 einen Gewinn erzielt haben (bei Unternehmen, die nicht den gesamten Zeitraum aktiv waren, gilt ein entsprechend verkürzter Zeitraum)

Was wird gefördert?

Investitionen (Anschaffungen) und Betriebsmittel (laufende Kosten)

Beispiele

Löhne und Gehälter, Miete, Lagerkosten

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen in Höhe von bis zu 50.000 EUR (max. 5 Mitarbeiter) bzw. 100.000 EUR (max. 10 Mitarbeiter). Der Kreditbetrag darf maximal 25 % des Jahresumsatzes 2019 betragen. Erhaltene Zuschüsse in Form von Soforthilfen (Bund bzw. Freistaat Bayern) sind von der Darlehenssumme abzuziehen.

 

100% Risikoübernahme durch die LfA (rückverbürgt durch den Freistaat Bayern), keine Risikoprüfung

 

Laufzeit: 5 Jahre mit 1 Tilgungsfreijahr oder 10 Jahre mit 2 Tilgungsfreijahren

Zinssatz: 3 %

Außerplanmäßige Tilgungen: Vollständige außerplanmäßige Tilgung ohne Vorfälligkeitsentschädiung möglich

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung und Auszahlung erfolgt über die Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der LfA-Schnellkredit ergänzt die bereits in Bayern erlassenen Hilfsprogramme zur Eindämmung der Auswirkungen der Corona-Pandemie.

Weitere Informationen  
Corona-Schutzschirm-Kredit Bayern  

Der Corona-Schutzschirm-Kredit mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung wird speziell zur Unterstützung der bayerischen Wirtschaft bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise angeboten.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz [Konzernumsatz] sowie Angehörige der freien Berufe. Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Bayern sein.

 

Voraussetzung ist, dass das Unternehmen infolge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist, die vorher noch nicht vorlagen. Stichtag ist hier der 31. Dezember 2019.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.

Beispiele

Die aktuelle Corona Krise hat dazu geführt, dass ein mittelständischer Hotelier seinen Betrieb vorübergehend schließen muss. Aus diesem Grund benötigt er nun eine Betriebsmittelfinanzierung über 100.000 Euro zur Deckung der laufenden Kosten – weiterhin steht eine planmäßige Tilgungsrate für ein Altdarlehen über 10.000 Euro an. Passend zu dem aktuellen Bedarf setzt die Hausbank den zinsgünstigen Corona-Schutzschirm-Kredit über 110.000 Euro mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung ein. Die LfA Förderbank Bayern übernimmt in diesem Fall 99.000 Euro des Risikos der Hausbank.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Darlehenshöchstbetrag ist 10 Millionen Euro je Vorhaben und kann bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens betragen.

 

Der Kredit wird Corona-betroffenen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro mit flexibler Laufzeit bis zu sechs Jahren angeboten. Der Kredit ist mit festen Zinssätzen und Einheitskonditionen ausgestattet:

 

- Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition) gilt: Ein Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.

 

- Für größere Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz gilt: Zwei Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.

Bewerbungsverfahren

Den Corona-Schutzschirm-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank. Bei einem LfA-Gesamtrisiko bis zu 500 000 Euro werden die Entscheidungen im vereinfachten Verfahren getroffen und grundsätzlich auf persönliche Mithaftung verzichtet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Corona-Schutzschirm-Kredit ist eine schnelle Liquiditätshilfe für kleine und größere Mittelständler sowie Freiberufler, die in Folge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Weitere Informationen  
Universalkredit Bayern  

Der Freistaat Bayern fördert Investitionen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz bis zu EUR 500 Millionen und von Angehörigen der freien Berufe.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Jahresumsatz (Konzernumsatz) bis einschließlich 500 Millionen Euro und Angehörige der Freien Berufe.

Was wird gefördert?

Finanziert werden Investitionen, die Anschaffung von Warenlagern sowie der allgemeine Betriebsmittelbedarf einschließlich Umschuldung kurzfristiger Verbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Darlehens beträgt mindestens EUR 25.000 und höchstens EUR 10 Millionen je Vorhaben. Damit können bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten finanziert werden.

 

KMU können den Universalkredit mit einer 50-prozentiger Haftungsfreistellung „HaftungPlus“ abschließen. Das bedeutet, die LfA vereinbart mit der Hausbank eine Risikoverteilung in Höhe von 60 zu 40 Prozent. Das Kreditausfallrisiko übernimmt dann mit 60 Prozent die LfA. Die restlichen 40 Prozent trägt Ihre Bank. Häufig sind Banken erst durch diese Risikoübernahme zur Finanzierung eines Vorhabens bereit. Als Kreditnehmer haften KMU zu 100 Prozent für die Rückzahlung.

 

Soweit ein Darlehen bis 4 Millionen Euro bankmäßig nicht ausreichend abgesichert werden kann, ist für Unternehmen mit einem Konzernumsatz bis einschließlich 500 Millionen Euro eine 80-prozentige Haftungsfreistellung möglich.

Bewerbungsverfahren

Den Universalkredit beantragen Sie bei Ihrer Hausbank.

 

Für Haftungsfreistellungen bis 500.000 Euro gilt – in allen LfA-Förderkrediten mit Haftungsfreistellung – ein vereinfachtes Beantragungs- und Bearbeitungsverfahren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit dem Universalkredit.

Weitere Informationen  
Azubi transfer – Ausbildung fortsetzen  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.

Was wird gefördert?

Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden: Personal- und Materialkosten, externe FuE-Kosten, Beratungskosten, Investitionen für Prototypen sowie Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
 
NRW.BANK Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft  

Die NRW.BANK unterstützt Banken und Sparkassen bei der Bereitstellung von Finanzierungen für betriebliche Zwecke gewerblicher Unternehmen, insbesondere für Wachstums-, Innovations- und Umweltmaßnahmen, durch Konsortialfinanzierungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen ab dem dritten Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme mit einer Regelumsatzgrenze von 1 Mrd. EUR, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem: Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarfe, Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bar- bzw. Risikounterbeteiligung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Der Obligoanteil der NRW.BANK beträgt mindestens 1 Mio. EUR pro Vorhaben. Das Darlehen wird dem Kreditnehmer unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind formlos und frühzeitig durch die Hausbank (Konsortialführer) zu stellen bei der

NRW.BANK

Abteilung Konsortialkredite Mittelstand (10268700)

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen zur Existenzgründung  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH unterstützt Existenzgründer sowie junge Unternehmen durch die Mitfinanzierung der im Zusammenhang mit der Existenzgründung und -festigung stehenden Kosten sowie des Investitions- und Betriebsmittelbedarfs.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU bis drei Jahre nach Gründung.

Was wird gefördert?

- Gründungen in nahezu allen Branchen

- Franchisenehmer

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz zzgl. ERP-Kapital für Gründung und beträgt bis max. 250.000 EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis zu 1 Mio. EUR möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Auf dem Weg zur Selbststädigkeit tragen stelle Beteiligungen zu einer soliden Finanzierungsstruktur bei.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
  • https://www.mbg.de/existenzgruendung/
 
NRW.BANK Infrastrukturfinanzierungen  

Die NRW.BANK vergibt zinsverbilligte Darlehen zur Unterstützung des Ausbaus der Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung erfolgt direkt oder im Rahmen von Konsortialfinanzierungen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

keine Angabe

Für wen?

Antragsberechtigt sind im Rahmen von direkten Finanzierungen Gebietskörperschaften (einschließlich rechtlich unselbstständiger Eigen- und Regiebetriebe) und Wasser-/Abwasserverbände sowie im Rahmen von Konsortialfinanzierungen alle sonstigen öffentlichen Einrichtungen und Unternehmen.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Unternehmens- und Projektfinanzierungen für Investitionen in Umweltschutz-, Energie- und Verkehrsinfrastrukturmaßnahmen sowie Versorgung, soziale Infrastruktur und Bildung, öffentlich-private Partnerschaften, Kauf von Anteilen an Versorgungsbetrieben und von Netzen/Produktionskapazitäten im Rahmen der Rekommunalisierung im Energiebereich, damit in Verbindung stehende Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt je Vorhaben mindestens 5 Mio. EUR. An Konsortialfinanzierungen beträgt die Beteiligung bis zu 50%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind durch den Endkreditnehmer oder die Hausbank zu stellen an die

NRW.BANK

Kavalleriestraße 22

40188 Düsseldorf

Internet: www.nrwbank.de

Tel. (02 11) 9 17 41-12 45

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Bei Konsortialfinanzierungen muss die Hausbank die Konsortialführung übernehmen.

Weitere Informationen  
Gründungsfinanzierung  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW die Finanzierung von Existenzgründungen und Investitionsvorhaben junger Unternehmen und Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Selbstständigkeit bzw. Geschäftstätigkeit. Das Angebot eignet sich auch bei kurzfristigem Liquiditätsbedarf.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe, die weniger als fünf Jahre am Markt tätig sind. Natürliche Personen können unabhängig von der Dauer ihrer bisherigen Selbstständigkeit Anträge stellen, wenn sie eine tätige Beteiligung eingehen oder aufstocken.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– alle Formen der Existenzgründung (Gründung eines neuen Unternehmens, Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),

– Nachfolgeregelungen (Übernahme eines bestehenden Unternehmens, Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung an einem Unternehmen),

– Investitionsvorhaben, z.B. zur Erweiterung (auch Standortverlagerung), Modernisierung, Rationalisierung, Umstellung von Produktionsverfahren und Produktpalette, oder zum Erwerb von Unternehmen,

– Betriebsmittel und Warenlager (auch unabhängig von Investitionsvorhaben).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens und eines Tilgungszuschusses. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, in der Regel jedoch max. 5 Mio. EUR je Vorhaben. Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 5.000 EUR. Der Tilgungszuschuss beträgt 1,5% des Bruttodarlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die L-Bank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden Existenzgründer und junge Unternehmen auf dem Weg in die Selbständigkeit unterstützt.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften für Förderkredite der L-Bank und Beteiligungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU (auch Existenzgründer und Unternehmensnachfolger).

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen mindestens 100.000 EUR und maximal 500.000 EUR je Vorhaben. Dabei stehen Darlehens- und Beteiligungsbetrag im Verhältnis von 75:25 zueinander. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens.

Der Umfang der Bürgschaft beträgt 50% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind von der Hausbank über die

L-Bank an die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg GmbH zu stellen. Anträge auf MBG-Beteiligung sind von Unternehmen an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.

Weitere Informationen  
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