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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

569 Treffer:
Regionalförderung Fördergebiet Gemeinschaftsaufgabe  

Im Rahmen der Programme zur regionalen Wirtschaftsförderung werden Investitionsvorhaben von Unternehmen in strukturschwachen Regionen des Landes Rheinland-Pfalz gefördert. Dabei bestehen Fördermöglichkeiten im Gebiet der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW-Gebiete).

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden überwiegend kleine und mittelständische Beherbergungsbetriebe (ausgenommen Ferienwohnungen und Campingplätze). Die Betriebe müssen nach Abschluss der Maßnahme über mind. 25 Gästebetten in Zimmern mit zeitgemäßer Asusstattung verfügen und spätestens im dritten Jahr nach Abschluss des Vorhabens mindesetn 30% des Umsatzes der Betriebsstätte mit eigenen Beherbergungsgästen erzielen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen) und bestimmte immaterielle Wirtschaftsgüter. Grundsätzlich nicht gefördert werden die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, Luftfahrzeuge, Schiffe, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 50.000 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 36 Monaten durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Art des Vorhabens von 10 % bis zu 30 % der förderfähigen Kosten betragen. Für Investitionsmaßnahmen, deren Investitionsvolumen 10 Mio. Euro überschreitet, wird ein Fördersatz von 5 % für den 10 Mio. Euro übersteigenden Betrag gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe können bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für gewerbliche Tourismusbetriebe für Investitionen zur Betriebserrichtung und -erweiterung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
  • https://isb.rlp.de/foerderung/153.html#tab681-0
 
Verbesserung der Angebotsqualität in der rheinland-pfälzischen Hotellerie  

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt auf Basis der Tourismusstrategie des Landes und im Wege der Projektförderung Zuwendungen an kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Hotellerie in Rheinland-Pfalz. Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur imageprägenden und zukunftsweisenden Verbesserung der Angebotsqualität.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) der Wirtschaftszweige Hotels, Hotels garni, Gasthöfe, Pensionen und Ferienzentren. Unterstützt wird

- die Errichtung eines neuen Hotels,

- die Erweiterung eines bestehenden Hotels. Dies umfasst neben dem Ausbau von Kapazitäten auch eine Angebotsumstellung/-erweiterung oder die Neuaufsetzung des gesamten Betriebsprozesses.

Innerhalb von sechs Monaten nach Maßnahmeabschluss ist die Zertifizierung „ServiceQualität Deutschland -Stufe I“ nachzuweisen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden eigenbetrieblich, gewerblich genutzte Investitionen (nur neue Wirtschaftsgüter) des Anlagevermögens (bauliche Kosten, Maschinen/Einrichtungen). Grundsätzlich nicht gefördert werden z. B. die Kosten für Grunderwerb, Kraftfahrzeuge, gebrauchte Wirtschaftsgüter, Ersatzbeschaffungsinvestitionen sowie Wirtschaftsgüter, die nicht räumlich ausschließlich in der geförderten Betriebsstätte verbleiben und gemietete, geleaste oder im Wege des Mietkaufs angeschaffte Wirtschaftsgüter. Berücksichtigt werden Investitionsvorhaben ab einem förderfähigen Mindestinvestitionsvolumen von 250.000,00 Euro, die innerhalb des höchstmöglichen Investitionszeitraumes von 24 Monaten durchgeführt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als (nicht rückzahlbarer) Investitionszuschuss in Höhe des entsprechenden Förderhöchstsatzes. Dabei kann die Zuwendung je nach Unternehmensgröße von 10 % bis zu 20 % der förderfähigen Kosten betragen. Der Teil der dem Grunde nach förderfähigen Investitionskosten, der bei kleinen Unternehmen einen Betrag von 3,75 Mio. Euro und bei mittleren Unternehmen einen Betrag von 7,5 Mio. Euro übersteigt, ist von der Förderung ausgeschlossen.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Investitionsbeginn bei der ISB eingegangen sein. Vor dem Beginn des Investitionsvorhabens ist die schriftliche Bestätigung der grundsätzlichen Förderfähigkeit durch die Bewilligungsstelle abzuwarten. Mit dem Investitionsvorhaben soll grundsätzlich spätestens drei Monate nach Antragstellung begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm für die rheinland-pfälzische, gewerbliche Hotellerie außerhalb der Fördergebiete Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“.

Weitere Informationen  
Aus- und Weiterbildungskredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Betriebsmittelbedarf, Investitionen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und seiner Hausbank vereinbart.

Kredithöchstbetrag:

- 2 Mio. € für Investitionskredite

- 500.000 € für Betriebsmittelkredite

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstiger Kredit für kleinere und mittlere Unternehmen zur Finanzierung von Aus- und Weiterbildungskosten.

Weitere Informationen  
Innovationskredit RLP  

Mit dem Programm der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) soll ein Beitrag zur Stärkung der Innovationstätigkeit in Rheinland-Pfalz geleistet werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Small-MidCap-Unternehmen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler, die mindestens 3 Jahre am Markt aktiv waren, bzw. mindestens über aussagefähige Jahresabschlussunterlagen von 2 Geschäftsjahren verfügen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Investitionen, Betriebsmittel und Warenlager im Rahmen von Vorhaben oder einer Unternehmensfinanzierung in einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Ein Schwerpunkt liegt bei der Umsetzung von Vorhaben im Rahmen einer Digitalisierung von betrieblichen Abläufen und/oder Produktionsprozessen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerin oder den Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlungen zwischen der Antragstellerin oder dem Antragsteller und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

Kreditrahmen: 25.000 Euro bis 2 Mio. Euro

100 % der förderfähigen Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden. Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Eine Bereitstellungsprovision wird nicht erhoben.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstige Investitions- und Betriebsmittelfinanzierungen für innovative KMU, Small-MidCap-Unternehmen und Freiberufler/innen.

Weitere Informationen  
Gründungs- und Wachstumsfinanzierung Hessen -Wachstum  

Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für freiberuflich Tätige sowie kleinen und mittlere Unternehmen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle freiberuflich Tätigen sowie kleine und mittlere Unternehmen im Sinne der EU-Definition ab 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Die Darlehen dienen zur Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten (GuW Hessen – Wachstum Investitionen) oder Betriebsmittel (GuW Hessen – Wachstum Betriebsmittel).

Art und Höhe der Zuwendung

Im Programm „GuW Hessen –Wachstum“ werden Darlehen mit einem festgeschriebenen Sollzinssatz vergeben. Dieser Sollzinssatz ist für Darlehen mit bis zu 10 Jahren Laufzeit für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben. Die Regel-Laufzeiten betragen 2, 5 und 10 Jahre, wobei in den 10-jährigen Laufzeitvarianten auch kürzere Darlehenslaufzeiten möglich sind. Der Darlehenshöchstbetrag beträgt pro Vorhaben 1 Mio. Euro.

Die Konditionsgestaltung der WIBank entspricht dem risikogerechten Zinssystem der KfW.

Bewerbungsverfahren

Die WIBank gewährt Darlehen nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich im Hausbankenverfahren über Kreditinstitute. Anträge werden auf den KfW-Antragsvordrucken bei einem Kreditinstitut freier Wahl gestellt und von diesem, ggf. über ein Zentralinstitut, der WIBank zugeleitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

GuW Hessen - Gründung ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Weitere Informationen  
Hessen-Mikrodarlehen  

Mit dem Mikrodarlehen werden Gründervorhaben oder Vorhaben junger Unternehmen unterstützt.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Natürliche Personen sowie Angehörige freier Berufe, die ihr/e Vorhaben/Geschäftsidee nicht länger als 5 Jahre in Vollzeit betreiben.

Was wird gefördert?

Mit diesem Darlehen können alle Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden, welche für die Gründung/ Übernahme oder Festigung eines Unternehmens in Hessen innerhalb der ersten fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit bzw. nach dem Wechsel vom Nebenerwerb in den Vollerwerb erforderlich sind.

 

Diese Vorhaben müssen eine tragfähige und erfolgversprechende Geschäftsidee umsetzen. Vor einer Finanzierung des Vorhabens muss ein dokumentiertes Gespräch bei einem Kooperationspartner stattgefunden haben.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dem Hessen-Mikrodarlehen handelt es sich um ein unbesichertes Ratentilgungsdarlehen mit einer Laufzeit von 7 Jahren. Die monatlich gleichbleibenden Tilgungsraten setzen nach dem Verstreichen der ersten sechs Monate ein, welche obligatorisch tilgungsfrei sind. Bis dahin sind lediglich Zinszahlungen zu leisten (aktuelle Zinssätze s. Website WIBank). Für die komplette Laufzeit gilt der gleiche Sollzinssatz. Dieser wird auf der WIBank-Website veröffentlicht.

 

Eine vorzeitige teilweise oder vollständige Rückzahlung ist ohne Kosten und ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Teilrückzahlungen müssen mindestens 20% der ursprünglichen Darlehenssumme betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Einreichung des Antrags erfolgt ausschließlich über die Kooperationspartner (Industrie- und Handelskammern und Handwerkskammern in Hessen; Regionale, hessische Wirtschaftsfördergesellschaften). Vor Antragstellung bei der WIBank, muss zwischen dem Antragsteller und einem Kooperationspartner ein Beratungsgespräch bzgl. der Gründungs-/Geschäftsidee stattgefunden haben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Hessen-Mikrodarlehen können Existenzgründer und junge Unternehmen ihre Finanzierungslücke schließen.

Weitere Informationen  
GuW Thüringen - Gründungs- und Wachstumsfinanzierung  

GuW Thüringen ist ein Förderprogramm mit dem kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler erfolgreich wachsen und ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern können.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Gefördert werden kleine, mittlere und große Unternehmen und Freiberufler mit Sitz oder Betriebstätte in Thüringen sowie natürliche Personen für den Anteilserwerb an solchen Unternehmen im Rahmen einer tätigen Beteiligung.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Werte, Innovationen und Markteinführungen, Anteilserwerbe, laufende Betriebsausgaben und die Umschuldungen bestehender Verbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 5.000.000.

Bis zu 100% der Investitionskosten bzw. laufenden Betriebsausgaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht die langfristige Finanzierung von Investitionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen für das Unternehmen.

Weitere Informationen  
Thüringen - Kapital  

Thüringen-Kapital ist kein klassisches Förderprogramm, sondern eine eigenkapitalähnliche Finanzierung.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Existenzgründer sowie Angehörige Freier Berufe.

Was wird gefördert?

Investitionen, Betriebsmittel, die Markteinführung neuer Produkte, Innovationen oder der Kauf von Unternehmensanteilen können über ein Nachrangdarlehen aus Thüringen-Kapital finanziert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Nachrangdarlehen

- Minimaler Finanzierungsbetrag: EUR 10.000

- Maximaler Finanzierungsbetrag: EUR 200.000 Euro

 

Laufzeiten:

10 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei;

15 Jahre, davon 6 Jahre tilgungsfrei (ausschließlich für die fristenkongruente Finanzierung von Investitionsvorhaben); Außerplanmäßige (Teil-)Rückzahlungen durch den Darlehensnehmer sind nach Ablauf von 10 Jahren jederzeit möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt bei der Thüringer Aufbaubank (TAB) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Nachrangdarlehen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Existenzgründer zu Konditionen auf Basis der mit dem TAB-Ratingsystem ermittelten Ratingklassen.

Weitere Informationen  
Transfer BONUS  

"Transfer BONUS" bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU), nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist.

Was wird gefördert?

Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer, die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen, deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten, bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist. Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.

Beispiele

Einstiegsvariante: Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen. Die Laufzeit des Projektes soll 6 Monate nicht überschreiten. Standardvariante: Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben. Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt eine Laufzeit von 6 Monaten nicht überschreiten. Standardvariante Digitalisierung: Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender). Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt eine Laufzeit von 12 Monate nicht überschreiten. Nach Prüfung der grundsätzlichen Förderfähigkeit erfolgt ein Projektgespräch bei der IBB Business Team GmbH.

Art und Höhe der Zuwendung

Einstiegsvariante: 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 3.000 EUR. Diese Variante gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben, z. B. über "Pro FIT" (Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien) oder ein anderes Bundes- oder Landesprogramm. Standardvariante: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15 TEUR. Die Standardvariante kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden. Standardvariante Digitalisierung: 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45 TEUR. Die Standardvariante Digitalisierung kann nur einmal beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen. Bitte reichen Sie den Antrag für die Förderung Ihres Projekts über das elektronische Antragsformular auf www.transferbonus.de ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs-und Innovationskredit  

Die zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Vorhaben innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind, weniger als 250 Beschäftigte und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Größere mittelständische Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet.

Was wird gefördert?

Digitalisierungsvorhaben (max. 24 Monate ab Vorhabensbeginn). Innovationsvorhaben (max. 24 Monate ab Vorhabensbeginn), Vorhaben innovativer Unternehmen. Es werden bis zu 100 % der förderfähigen Investitionen und Betriebsmittel finanziert.

Art und Höhe der Zuwendung

Kreditmindestbetrag 25 TEUR, Kredithöchstbetrag 25 Mio. EUR (jeweils pro Vorhaben)

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination mit anderen Förderprogrammen ist im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern es nicht zu einer Überfinanzierung kommt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KFW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KFW Bankengruppe
  • www.kfw.de/380
 
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