Förderwegweiser
Sachsen
Der Antrag ist nach Aufforderung zur Antragstellung und vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang des Antrages bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden.
Träger (juristische Personen des privaten oder des öffentlichen Rechts), sowie natürlichen Personen mit Unternehmereigenschaft
Zusätzliche beschäftigungswirksame Vorhaben für am Arbeitsmarkt besonders benachteiligter und von sozialer Ausgrenzung bedrohter Menschen, die durch Tätigkeiten und Aufgaben außerhalb traditioneller Erwerbsarbeit zum Erhalt und zur Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit sowie zur Integration in das gesellschaftliche Leben beitragen.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses als Anteilfinanzierung gewährt. Sie beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Pro Vorhaben werden maximal 20 000 Euro ausgereicht.
Für die Antragstellung ist ein zweistufiges Verfahren vorgesehen. 1. Stufe: Projektvorschlag Die grundsätzliche Förderwürdigkeit wird anhand eines aussagekräftigen Projektvorschlages vorgeprüft (ESF_Projektvorschlag, Vordruck: 60716) . Der Projektvorschlag ist verbunden mit einer Erklärung von der Gemeinde zum LOS-Projektvorschlag (Vordruck: 62051) , einer Stellungnahme des örtlich zuständigen Trägers der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Vordruck: 60749) sowie gegebenenfalls einer Unbedenklichkeitsbescheinigung zur Wettbewerbsneutralität von der fachlich zuständigen Stelle bei der SAB einzureichen. Die Bewertung des Projektvorschlages erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz vom 14. August 2017 (PDF, 55 kB) . Nach der Prüfung des Projektvorschlages erhalten positiv bewertete Träger die Aufforderung zur Erstellung von formgebundenen Anträgen mit der Antragssoftware PRANO der SAB. 2. Stufe: Antragstellung Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht die Software PRANO auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Den hierfür benötigten Login erhalten Sie nach Beantragung der Freischaltung einer Antragshülse von der SAB (Vordruck 60800) . Den im Rahmen der elektronischen Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
nein
Das Förderangebot hat zum Ziel, besonders benachteiligte und von sozialer Ausgrenzung bedrohte Menschen in den Arbeitsalltag zu integrieren. Insbesondere Kleinprojekte können hier Förderung finden.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/lokales-kapital-f%C3%BCr-soziale-zwecke.jsp
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.
Gewährt werden Beteiligungen zur Mitfinanzierung: der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung (bis drei Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen, Kosten für ein erstes Warenlager sowie einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung (MBO/MBI).
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH Anton-Graff-Straße 20 01309 Dresden Tel. (03 51) 44 09-0 Fax (03 51) 44 09-4 50 E-Mail: info@mbg-sachsen.de Internet: http://www.mbg-sachsen.de Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Für die Inanspruchnahme muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen und der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=10737
Sachsen
zunächst bis Ende 2021
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismus, die förderfähige Investitionsvorhaben in Sachsen durchführen. Unternehmen, deren Gesellschafter zu mehr als 50% Banken, Versicherungen, Bund, Land oder Kommunen sind, werden nicht gefördert. Bestimmte Branchen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Unternehmen in Schwierigkeiten sind nicht antragsberechtigt. Förderfähig sind auch gemeinnützige wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, die nicht zum Hochschulbereich zählen.
Im Tourismusbereich werden Investitionen gefördert, die zur Erhöhung der Übernachtungszahlen in den Tourismusregionen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen sowie zur Saisonverlängerung beitragen.
Die Errichtung und Erweiterung von Betriebsstätten, Erwerb eines Betriebes, der stillgelegt oder von Stilllegung bedroht ist, im Falle kleiner Unternehmen einschließlich des Erwerbes einer Betriebsstätte durch Familienangehörige oder ehemalige Beschäftigte.
Investitionshilfen können in Form von sachkapitalbezogenen oder lohnkostenbezogenen Zuschüssen gewährt werden.
Die Höhe der für ein Investitionsvorhaben maximal zulässigen öffentlichen Förderung (Beihilfehöchstsatz) beträgt bis zum 31. Dezember 2020 in den prädefinierten C-Fördergebieten Dresden und Chemnitz sowie im C-Fördergebiet Leipzig für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 30%, mittleren Unternehmen 20% und großen Unternehmen 10% der förderfähigen Kosten, im prädefinierten C-Fördergebiet (mit Grenzzuschlag) Landkreis Görlitz für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 40%, mittleren Unternehmen 30% und großen Unternehmen 20% der förderfähigen Kosten. Die Beihilfehöchstsätze werden ausgeschöpft, wenn mit dem Investitionsvorhaben ein besonderer Struktureffekt erzielt wird. Liegt dieser nicht vor, gelten für kleine und mittlere Unternehmen (gemäß KMU-Definition der EU) um 5% niedrigere Fördersätze. Für Investitionsvorhaben über 50 Mio. EUR gelten ebenfalls herabgesetzte Beihilfehöchstsätze. Für Investitionen gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen in Forschungsinfrastrukturen beträgt der Fördersatz bis zu 50%.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu richten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10-0 Fax (03 51) 49 10-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: https://www.sab.sachsen.de Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
nein
Das Wirtschaftsministerium hat am 27. August 2019 beschlossen, die Fördermöglichkeiten der Richtlinie zu erweitern, um die Attraktivität für Investitionen in Sachsen zu verbessern. Davon sollen insbesondere die Tourismus-, die Logistik- und die Bauwirtschaft sowie der Großhandel profitieren.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=8161&typ=KU
Sachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen.
Unterstützt werden bei E-Business-Projekten: Planung, Konzipierung und Vorbereitung, technische Realisierung, Erwerb von Soft- und notwendiger Hardware sowie Einführung der entwickelten Lösungen in die betriebliche Praxis einschließlich Schulung. Bei Projekten des Informationsschutzes: Schutzbedarfsfeststellung sowie Umsetzung der Handlungsempfehlungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 50.000 EUR je Projekt. Der Fördersatz erhöht sich um einen Bonus von 10%-Punkten, wenn der Antragsteller während der Projektlaufzeit tarifgebunden ist oder eine tarifgleiche Vergütung zahlt. Innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren können jeweils ein E-Business- und ein Informationsschutz-Projekt gefördert werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu richten an die Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB) Pirnaische Straße 9 01069 Dresden Tel. (03 51) 49 10-0 Fax (03 51) 49 10-40 00 E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de Internet: https://www.sab.sachsen.de Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich, jeweils für E-Business und Informationsschutz.
nein
Voraussetzung für eine Förderung ist die Inanspruchnahme nachweislich qualifizierter Dienstleister, vorzugsweise mit Sitz im Freistaat Sachsen.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=923ef237910f8cbd7990b30ebe758509;views;document&doc=9566
Sachsen Sachsen-Anhalt
Unternehmen, Selbstständige und Einrichtungen in Sachsen-Anhalt
Förderung der beruflichen Weiterbildung und der Personal- und Organisationsentwicklung (POE) in Unternehmen.
Deckung des Fachkräftebedarfs und Erhöhung des Fachkräftepotentials durch attraktive Arbeitsbedingungen und bedarfsgerechte Erhöhung des Qualifikationsniveaus der Beschäftigten. Teilnahme-, Studien- und Prüfungsgebühren, Fahrt- und Übernachtungskostenpauschale. Weiterbildungen zur Vorbereitung von Unternehmensnachfolgen. Weiterbildungen von Unternehmerinnen und Unternehmern für Aufgaben des Unternehmensmanagements, der Fachkräftesicherung, der Gestaltung von Arbeitsprozessen, der aktivierenden und wertschätzenden Personalführung oder der Implementierung neuer Technologien.
Förderung von betrieblichen Weiterbildungen: Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit bis zu 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40% für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten. Zuschuss erhöht sich um 10% für Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten sowie für Unternehmen, die an einen Tarifvertrag im Sinne des Tarifvertragsgesetzes gebunden sind. Zuschuss erhöht sich um 20 % für die Weiterbildung bestimmter Personengruppen. Gesamtzuwendung unter Berücksichtigung der Zuschläge darf 80 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben nicht übersteigen. Personal- und Organisationsentwicklung: Zuschuss in Höhe von 80% für Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 60% für Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten. Zuschuss in Höhe von 40 % für Unternehmen mit 250 und mehr Beschäftigten.
Zweistufiges Verfahren: In der FSIB gehen die Anträge ein und werden auf Vollständigkeit, Förderfähigkeit sowie sachliche und rechnerische Richtigkeit geprüft. Das Ergebnis wird der bewilligenden Stelle (IB-LSA) zur abschließenden Entscheidung vorgelegt. Durch die IB-LSA werden die relevanten Förderbescheide ausgereicht. Des Weiteren erfolgt auch die Prüfung der Abrechnungen (Auszahlungsanträge und Verwendungsnachweise) durch die FSIB. Die Auszahlungen und die Erteilung der Endbescheide erfolgt dann wiederum durch die IB-LSA.
nein
Sachsen-Anhalt WEITERBILDUNG BETRIEB fördert die Weiterbildung von Beschäftigten, Selbstständigen, freiberuflich Tätigen und Unternehmern und unterstützt Beratungs- und Begleitleistungen zur Entwicklung und Umsetzung einer zukunftsgerechten und mitarbeiterorientierten Personalpolitik.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB-LSA)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Förderservice GmbH der Investitionsbank Sachsen-Anhalt (FSIB)
- https://www.foerderservice-ib.de/index.php/unternehmen/sachsen-anhalt-weiterbildung.html
Sachsen Sachsen-Anhalt
31.12.2023
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts sowie sonstige Unternehmen unabhängig von ihrer Rechtsform.
Arbeitsmarktpolitische Projekte, die sich von der Regelförderung absetzen.
Fachkräftebedarf sichern, Fachkräftepotential erhöhen, Lebensperspektiven eröffnen. Gesellschaftliche Teilhabe durch Arbeitsmarktintegration unterstützen, „Gute Arbeit” gestalten, um faire und attraktive Rahmenbedingungen auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen. Unterstützung von Jugendlichen bei der Berufsorientierung und der Integration in Ausbildung und in das Erwerbsleben, Verbesserung der Anpassungsfähigkeit an den Wandel durch Vernetzung regionaler und internationaler Akteure mit arbeitsmarktpolitischem Bezug sowie durch Strategie- und Kompetenzentwicklung sowie Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und Arbeitsmarktintegration von Langzeitarbeitslosen und weiteren am Arbeitsmarkt besonders benachteiligten Personengruppen. Ziel ist, in Sachsen-Anhalt eine Wirtschaft mit hoher Beschäftigung und ausgeprägtem sozialen und territorialen Zusammenhalt zu entwickeln.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Zunächst sind Konzeptvorschläge beim Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt einzureichen. Nach positiver Bewertung des Konzeptvorschlags können Anträge beim Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt gestellt werden.
nein
Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) besondere arbeitsmarktpolitische Projekte, die sich von der Regelförderung absetzen. Hierbei geht es unter anderem um die Fachkräftesicherung und eine verbesserte Anpassungsfähigkeit an den Wandel.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration Sachsen-Anhalt; Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=views;document&doc=13039&typ=RL
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und kommunale Zweckverbände, die der Kommunalaufsicht unterstehen.
Gewerbliche und touristische Infrastruktur
Mitfinanziert werden im Bereich der gewerblichen Wirtschaft: Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung, integrierte regionale Entwicklungskonzepte und Regionalmanagement, Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Planungs- und Beratungsleistungen, Kommunikationsverbindungen (bis zur Anbindung an das Netz bzw. den nächsten Knotenpunkt).
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Der Regelfördersatz beträgt für alle Vorhaben der gewerblichen und der touristischen Infrastruktur 60%, bei Maßnahmen von besonderem Landesinteresse bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen.
nein
Kooperationsnetzwerke und Innovationscluster, Errichtung und Erweiterung öffentlicher Einrichtungen des Tourismus sowie Geländeerschließung sind Ziele des Förderprogrammes.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- http://www.foerderdatenbank.de/Foerder-DB/Navigation/Foerderrecherche/suche.html?get=99b4b6e684b80dd64a02019667e64eca;views;document&doc=8895
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU - Energieeffizient Bauen und Sanieren
– Unternehmen mit mindestens 50-prozentigem kommunalen Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts – sofern keine Antragsberechtigung in den Direktprogrammen der KfW besteht, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund und
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Öffentlich-Privaten Partnerschaften, sonstigen Investor-Betreiber-Modellen sowie Contracting.
im Programm IKK - Energieeffizient Bauen und Sanieren:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
Im Einzelnen werden folgende Maßnahmen gefördert:
– Neubau: Errichtung oder Ersterwerb energieeffizienter Nichtwohngebäude der kommunalen und sozialen Infrastruktur, Ausbau bislang nicht unter den Anwendungsbereich der EnEV fallender Nichtwohngebäude sowie Erweiterung bestehender Nichtwohngebäude um mehr als 50 m 2 Nettogrundfläche, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Neubauten erreichen.
– Sanierung zum Effizienzgebäude: Energetische Sanierung von Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur, die das energetische Niveau eines KfW-Effizienzgebäudes für Bestandsgebäude erreichen.
– Sanierung mit Einzelmaßnahmen: Umsetzung von Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und/oder der technischen Gebäudeausrüstung zur Verbesserung der Energieeffizienz an bestehenden Nichtwohngebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur.
– Sonstige Maßnahmen, die zur Vorbereitung, Realisierung und Inbetriebnahme der im Programm geförderten Maßnahmen erforderlich sind.
Neubau oder Sanierung von Touristinformationen
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Anträge des IKU-Programms sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe weiter. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Anträge des IKK-Programms sind vor Beginn des Vorhabens auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten Energieeffizient Bauen und Sanieren finanziert die KfW den Neubau energieeffizienter Gebäude oder die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur (keine Wohngebäude). Auch touristisch genutzte Gebäude öffentlicher Einrichtungen können so nachhaltig gebaut oder saniert werden.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
im Programm IKK – Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
- Wärme- und Kälteversorgung: Neubau, Erweiterung oder Modernisierung von Anlagen wie Wärmeerzeugung mit hocheffizienten strom- oder thermisch geführten/ führbaren Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen auf Basis von Erd-/ Biogas sowie zur Kälte- und Wärmeversorgung; Neubau von Anlagen zur Nutzung industrieller Abwärme; dezentrale Wärme- und Kältespeicher; Wärmenetze zur Wärmeversorgung sowie Kältenetze,
- Energieeffiziente Wasserver- und Abwasserentsorgung: Errichtung oder Erweiterung von Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen zur Nutzung von Klär- oder Faulgasen sowie zugehörige Komponenten; Einbau energieeffizienter Motoren; investive Maßnahmen zur Errichtung oder Erweiterung der Mess- und Regeltechnik sowie des Energiemanagements; Einbau oder Errichtung von Anlagen zur Wärmegewinnung beziehungsweise -rückgewinnung in öffentlichen Kanalsystemen; Errichtung oder Umrüstung von Energierückgewinnungssystemen in Gefällestrecken durch Turbinen beziehungsweise rückwärtslaufende Pumpen; Austausch der Belüfter in aeroben Klärbecken.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Es werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten finanziert.
Anträge kommunaler Unternehmen sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Kommunale Gebietskörperschaften und Gemeindeverbände reichen die Anträge direkt bei der KfW ein.
eingeschränkt
Mit den Förderprodukten "Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung" (IKU und IKK) können nachhaltige Investitionen in die Energieeffizienz kommunaler Wärme-, Kälte-, Wasser- und Abwassersysteme im Quartier innerhalb Deutschlands gefördert werden. Kommunen können so einen Beitrag zum nachhaltigen Tourismus leisten.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de
bundesweit
Antragsberechtigt sind
im Programm IKU - Barrierearme Stadt:
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
im Programm IKK - Barrierearme Stadt:
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Kreditrisikostandardansatz (KSA) ein Risikogewicht von Null haben.
Mitfinanziert werden Maßnahmen an bestehenden Gebäuden der kommunalen und sozialen Infrastruktur und Maßnahmen an bestehenden Verkehrsanlagen und im öffentlichen Raum.
Wege zu Gebäuden und Stellplätze, Gebäudezugänge und Servicesysteme, Sanitärräume, Innenräume, Bedienelemente, Sportstätten, Straßenraum, Haltestellen, Park- und Grünanlagen, Spielplätze
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten.
Anträge für das IKU-Programm können vor Beginn des Vorhabens oder bei Großprojekten je Vorhabenabschnitt unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei jeder Bank oder Sparkasse gestellt werden. Diese leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter. Anträge für das Programm IKK-Programm sind direkt auf dem vorgesehenen Antragsformular bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
eingeschränkt
Mit diesem Förderprodukt kann die barrierefreie oder barrierearme Umgestaltung der Infrastruktur in Städten und Gemeinden in Deutschland, einschließlich der notwendigen Nebenarbeiten sowie Beratungs- und Planungsleistungen, finanziert werden.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de