Förderwegweiser
Thüringen
31.12.2021
Antragsberechtigt sind:
– für Qualifizierungsentwickler: Industrie- und Handelskammern sowie Handwerkskammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft sowie auf Landesebene der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Spitzenverbände der Wohlfahrtspflege,
– für die landesweite Einrichtung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung: die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG Thüringen),
– für Projekte zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung mit transnationalem Bezug sowie Projekte, die zusätzliche Wege der Fachkräftesicherung und der Deckung des Fachkräftebedarfs konzipieren, bereitstellen, erproben und begleiten: juristische Personen und Personengesellschaften mit Sitz oder Niederlassung in Thüringen.
Antragstellende Unternehmen müssen kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sein.
Gefördert werden:
– Qualifizierungsentwickler, die in den Bereichen Aus- und Weiterbildung einschließlich des Fördergegenstands „ Weiterbildungsscheck” beraten, begleiten und unterstützen,
– eine landesweite Einrichtung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung,
– Projekte zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung mit transnationalem Bezug sowie
– Projekte, die zusätzliche Wege der Fachkräftesicherung und der Deckung des Fachkräftebedarfs konzipieren, bereitstellen, erproben und begleiten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Förderung beträgt für
– Qualifizierungsentwickler bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben für maximal 36 Monate,
– die landesweite Einrichtung zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung 100% der förderfähigen Ausgaben,
– Projekte zur Fachkräftegewinnung und zur Fachkräftesicherung bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,
– Projekte, die zusätzliche Wege der Fachkräftesicherung und der Deckung des Fachkräftebedarfs konzipieren, bereitstellen, erproben und begleiten, bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben.
Projektanträge sind spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Projektbeginn zu stellen. Bei Projekten zur Fachkräftegewinnung und Fachkräftesicherung soll bzw. kann die Antragstellung auf der Grundlage von Konzeptauswahlverfahren erfolgen. Anträge sind formgebunden einzureichen bei der Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW) mbH
nein
Die Fachkräftesicherung und -gewinnung stellt eine der größten Herausforderungen für die Unternehmen der Tourismuswirtschaft dar. Mit der Fachkräfterichtlinie des Freistaates Thüringen sollen kleine und mittlere Unternehmen unterstützt werden, ihren Fachkräftebedarf zu erkennen und zu decken.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Gesellschaft für Arbeits- und Wirtschaftsförderung (GFAW)
- https://www.gfaw-thueringen.de/cms/?s=gfaw_esf_aktuell&pid=14&fid=74&
Thüringen
31.12.2021
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, als gemeinnützig anerkannte juristische Personen, Kultureinrichtungen in kommunaler Trägerschaft und Kommunen und sonstige Träger nichtkommerzieller kultureller Projekte
mit Sitz oder Wohnsitz in Thüringen.
Gefördert werden
- kulturelle, künstlerische und kulturgeschichtliche Projekte (zeitlich befristete Vorhaben von überregionaler oder beispielgebender Bedeutung mit Schwerpunkten in den Bereichen Archive, Bibliotheken, Bildende Kunst, Brauchpflege, Darstellende Kunst, Gedenkstätten, Jugendkultur, Landes- und Kulturgeschichte, Literatur, Museen, Musik, Soziokultur, Spartenübergreifendes). Darüber hinaus können auch Projekte zur Bewahrung und Aneignung des kulturellen Erbes und zur Ausbildung des künstlerischen Nachwuchses gefördert werden.
- Bau- und Sanierungsmaßnahmen, Erhaltung, Erneuerung, Erweiterung und Verbesserung der Ausstattung von kulturellen Einrichtungen (z.B. Theater, Museen, Galerien, Orchester, Musikschulen, öffentliche Bibliotheken, soziokulturelle Zentren, Kulturhäuser, Kultur- und Begegnungsstätten).
- Stipendien
- Erweiterung des Medienbestandes in öffentlichen Bibliotheken bzw. der Sammlungen in Museen und Galerien
- Tätigkeit und Ausstattung der Geschäftsstellen von kulturellen Verbänden mit überörtlicher oder vernetzender Wirkung oder sonstigen Trägern freier Kulturarbeit, die kulturpolitisch bedeutsame Maßnahmen durchführen.
Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Zuwendungsfähig sind alle unmittelbar mit dem Vorhaben entstehenden Ausgaben. Die Zuwendung wird je nach Lage im Einzelfall und gegebenenfalls in Abstimmung mit weiteren Zuwendungsgebern als Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung gewährt. In begründeten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens für das Folgejahr bis spätestens zum 31. März für Zuwendungen über 50.000 EUR und bis spätestens zum 31. Oktober für Zuwendungen bis 50.000 EUR einzureichen. Für die Antragstellung steht das EFRE-Portal http://www.efre20-thueringen.de zur Verfügung. Schriftliche Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare einzureichen bei der Thüringer Staatskanzlei.
nein
Förderprogramm, welches u.a. zur finanziellen Unterstützung kulturtouristisch bedeutsamer Projekte genutzt werden kann. Zur Erfüllung des Zuwendungszwecks soll pro Vorhaben mindestens ein allgemeines Leistungsziel umgesetzt werden, z.B.: - Erhöhung der öffentlichen Wirkung bzw. überregionalen Ausstrahlung oder Verbesserung der touristischen Vermarktung, z.B. durch Einbindung in ein touristisches Gesamtkonzept und eine herausragende Einzelvermarktung (Indikatoren: Besucherzahlen, Presseresonanz, Übernachtungszahlen)
- Zuwendungsgeber : Freistaat Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Staatskanzlei, Abteilung 4 (Kultur und Kunst)
- https://www.staatskanzlei-thueringen.de/arbeitsfelder/kultur/foerderungen/
bundesweit
31.12.2022
Antragsberechtigt sind private Unternehmen, kommunale Unternehmen, Angehörige der Freien Berufe und Contractoren, die Maßnahmen für ein antragsberechtigtes Unternehmen durchführen.
Gefördert werden:
Modul 1 – Querschnittstechnologien: investive Einzelmaßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen durch den Einsatz von hocheffizienten und am Markt verfügbaren Technologien
Modul 2 – Maßnahmen zur Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien (Solarkollektoranlagen, Biomasse-Anlagen, Wärmepumpen),
Modul 3 – Erwerb und Installation von Mess-, Steuer- und Regelungstechnik und Sensorik sowie Erwerb und Installation von Energiemanagement-Software und Schulung des Personals durch Dritte im Umgang mit der Software
Modul 4 – Maßnahmen zur energiebezogenen Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen, die zur Erhöhung der Energieeffizienz und damit zur Senkung des fossilen Energieverbrauchs in Unternehmen beitragen.
z.B. Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern in Hotels
Die Förderung wird wahlweise als Zuschuss oder als zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss gewährt. Die Förderung ist bei Querschnittstechnologien auf 200.000 EUR pro Vorhaben, in den anderen Modulen auf maximal 10 Mio. EUR pro Vorhaben begrenzt.
Anträge für Zuschüsse sind vor Beginn des Vorhabens über das elektronische Antragsformular des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
nein
Mit diesem Programm können Betriebe ihre Energieeffizienz durch die Nutzung erneuerbarer Energien steigern.
- Zuwendungsgeber : BMWi
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA); KfW Bankengruppe
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme/Energieeffizienz_und_Prozesswaerme_node.html
bundesweit
31.12.2021
Antragsberechtigt sind Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen.
Stationäre Anlagen oder Fahrzeug-Klimaanlagen
Flüssigkeitskühlsätze; Komponenten und Systeme; Speicher für Wärme und Kälte
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Kälteleistung und der Art der Anlage. Für die Förderung gilt eine Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 EUR pro Maßnahme sowie eine Begrenzung auf maximal 50% der förderfähigen Ausgaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zu stellen.
nein
Mit der Förderung im Bereich Kälte- und Klimatechnik wird ein Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele geleistet.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Klima_Kaeltetechnik/klima_kaeltetechnik_node.html
bundesweit
30.06.2022
Antragsberechtigt sind Tarifvertragspartner, Sozialpartner und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit Betriebsstätte in Deutschland, die in den Regelungsbereich eines Qualifizierungstarifvertrages oder anderer Vereinbarungen der jeweils zuständigen Sozialpartner fallen.
Gefördert werden Projekte in fünf Handlungsfeldern:
– Aufbau von Personalentwicklungsstrukturen,
– Aufbau von vernetzten Weiterbildungsstrukturen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU),
– Initiierung von Branchendialogen,
– Stärkung der Handlungskompetenz betrieblicher Akteure zur Förderung der Chancengleichheit von Frauen und Männern,
– Entwicklung lebensphasenorientierter Arbeitszeitmodelle und Karrierewegplanungen.
Mobile Learning, Personalentwicklung, anpassungsfähige Arbeitsplätze im Gastgewerbe
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für die Höchstdauer von bis zu drei Jahren. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Art des Vorhabens sowie dem Antragsteller und beträgt maximal 70% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Das Antragsverfahren ist zweistufig. Dem eigentlichen Antragsverfahren ist ein Auswahlverfahren vorgeschaltet. Voraussichtlich zweimal jährlich wird ein Aufruf zur Interessenbekundung gestartet. Die Steuerungsgruppe kann in den Aufrufen eine Eingrenzung auf prioritäre Themen aus den Handlungsfeldern vornehmen. Interessenbekundungen werden in das bereitgestellte EDV-System (ZUWES) eingegeben und durch die Regiestelle nach den vom Begleitausschuss für das ESF Bundes OP gebilligten Auswahlkriterien bewertet. Anschließend schlägt die Steuerungsgruppe dem Zuwendungsgeber (BMAS) vor, welche Teilnehmer am Interessenbekundungsverfahren aus fachlicher Sicht einen Antrag auf Förderung stellen können. Die Teilnehmenden am Auswahlverfahren, deren Projekte positiv bewertetet wurden, werden nach Entscheidung des Zuwendungsgebers aufgefordert, einen formellen Förderantrag an das BVA zu stellen, das hierüber abschließend entscheidet. Termine und Ergebnisse des Auswahlverfahrens werden rechtzeitig bekannt gegeben.
nein
Fachkräftesicherung durch deutliche Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung in kleinen und mittleren Unternehmen, stärkere Verankerung der Weiterbildungskultur, Aufbau von nachhaltigen Weiterbildungsstrukturen sowie die Verbesserung der Aufstiegs- und Karrierechancen von Frauen gehören zu den Zielen, die im Rahmen der Förderung erreicht werden sollen.
- Zuwendungsgeber : BMAS
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regiestelle "Fachkräfte sichern"; Bundesverwaltungsamt (BVA)
- https://www.initiative-fachkraefte-sichern.de/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:
– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,
– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,
– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.
Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.
Unterhaltskosten
Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.
Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.
nein
Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/ausbildungsbetriebe/einstiegsqualifizierung-arbeitgeber
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
bundesweit
Antragsberechtigt sind Eigentümer von Kulturdenkmalen (Ausnahme: Kulturdenkmale in unmittelbarem Eigentum der Länder).
Gefördert werden unbewegliche Kulturdenkmäler von nationaler Bedeutung. Hierzu zählen Denkmäler, in denen sich beispielhaft architektonische, städtebauliche, wissenschaftliche, geschichtliche oder politische Leistungen abbilden. Die nationale Bedeutung des Denkmals kann sich weiterhin daraus ergeben, dass das Objekt maßgeblich zur Entwicklung einer Kulturlandschaft oder des Gesamtstaates als Kulturnation beigetragen hat.
Baudenkmäler, historische Parks und Gärten, Bodendenkmäler
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu fünf Jahren in den alten Bundesländern und bis zu sieben Jahren in den neuen Bundesländern einschließlich Ost-Berlin. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der zu fördernden Maßnahme und den jährlich zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln.
Das Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgartist für die verwaltungsmäßige Abwicklung des Denkmalpflegeprogramms der BKM zuständig. Der Antrag auf Förderung aus dem Denkmalpflegeprogramm ist bis spätestens 31. Oktober für das Folgejahr auf dem entsprechenden Vordruck zu stellen. Nach dem 31. Oktober eingehende Anträge werden nicht berücksichtigt. Erst- und Folgeanträge sind ausschließlich beim Bundesverwaltungsamt (BVA) – Außenstelle Stuttgart - einzureichen.
nein
Kulturell bedeutsame Denmale können, sofern öffentlich zugänglich, das kulturtouristische Angebot einer Destination prägen. Investitionen zum Erhalt solcher Denkmale sind daher auch aus touristischer Sicht zu begrüßen.
- Zuwendungsgeber : Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesverwaltungsamt (BVA); Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM)
- https://www.bva.bund.de/DE/Home/home_node.html
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen
Existenzgründer/-innen, die im Land Bremen eine gewerbliche oder wirtschaftsnahe freiberufliche Existenz gründen bzw. ein solches Unternehmen erwerben wollen.
Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen mit einem anteiligen Zuschuss an den Beratungskosten.
Beratung von Existenzgründer/-innen durch hauptberufliche Unternehmensberater/-innen.
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten (bis zu einem Tagewerksatz von 700 EUR) zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
Antragstellung über 80 % der in Rechnung gestellten Beratungskosten, zuzüglich pauschalierte Reisekosten gemäß Entfernungszonen, maximal 2.800 EUR pro Antragsteller/-in.
nein
Im Rahmen der Existenzgründungsberatung wird eine Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung für Gründungsvorhaben im Land Bremen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/existenzgruendungsberatung