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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

557 Treffer:
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern - MBMV classic  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.

Beispiele

Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.

Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
  • https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
 
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert mit den Innovationsprogrammen innoPRO und innoSTARTup Unternehmen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme von Beteiligungen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Investitionen und Betriebsmittel

Beispiele

Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.

Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern – MBMV Mikromezzanin  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV) fördert Unternehmen und Existenzgründer durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben wie Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen, Betriebsmittel.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR; Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).

Weitere Informationen  
Auftragsgarantien  

Die LfA Förderbank Bayern unterstützt mittelständische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, um ihnen den Zugang zu internationalen Märkten zu erleichtern und ihre Leistungskraft und Wettbewerbsfähigkeit zu steigern.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Auftragsgarantien für

– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie

– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),

die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern – BMV classic  

Die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite zur Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.

Weitere Informationen  
Ausfallbürgschaften der Bürgschaftsbank Bayern  

Die Bürgschaftsbank Bayern übernimmt Ausfallbürgschaften für Kredite von Kreditinstituten, Bausparkassen und Versicherungsunternehmen an kleine und mittlere Unternehmen aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe, denen bankmäßig ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen. Auch die Verbürgung von Leasingfinanzierungen ist möglich.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen u.a. aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe.

Was wird gefördert?

Verbürgt werden insbesondere Kredite für folgende Vorhaben:

– Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,

– Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,

– Deckung des Betriebsmittelbedarfs,

– Konsolidierungsmaßnahmen,

– Kontokorrent- und Avalkredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft.

Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR, die Haftung des Bürgen darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%).

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen. Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit einer Ausfallbürgschaft können touristische Betriebe finanzielle Hürden überwinden und Geschäftsideen in die Tat umsetzen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
  • https://www.bb-bayern.de
 
Bayerisches Energiekreditprogramm / Energiekredit  

Der Freistaat Bayern unterstützt in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe bei Investitionen zur Steigerung der Energieeinsparung/-effizienz im Bereich Produktionsanlagen und -prozesse.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a. Neu- und Modernisierungsinvestitionen in

– Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,

– Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik

– elektrische Antriebe, Pumpen,

– Prozesswärme,

– Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,

– Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),

– Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,

– Informations- und Kommunikationstechnik,

– Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt in der Regel bis zu 100%.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei derLfA Förderbank Bayern zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden somit erleichtert.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Mecklenburg-Vorpommern  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten, die in Mecklenburg-Vorpommern ansässigen Unternehmen gewährt werden sollen.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird gefördert?

Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt; Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit; Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Beteiligungskapital der BayBG  

Die BayBG unterstützt mittelständische Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital und Beratungsleistungen.

Fördergebiet

Bayern

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Existenzgründer und Unternehmen in der Existenzfestigungsphase während der ersten fünf Jahre sowie Erwerber von bestehenden Unternehmen mit Sitz in Bayern.

– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.

– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.

– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.

– Unternehmen in/nach akuter Krise mit erfolgversprechendem Fortführungskonzept und einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

– Existenzgründung: Grund-/Unternehmenserwerb, Investitionen, Warenlager, Betriebsmittel,

– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,

– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,

– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder

– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Wenn die BayBG auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann, gibt sie diese Vorteile an ihren Beteiligungspartner weiter. Die Beteiligung erfolgt bei kleinen Existenzgründungen und etablierten Unternehmen in der Regel still, in den anderen Geschäftsfeldern häufig in einer auszuhandelnden Mischform von stiller und offener Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 7 Mio. EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
  • http://www.baybg.de/
 
Förderung von Unternehmensgründungen und -entwicklungen von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern unterstützt die Gründung und Erweiterung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum.

Fördergebiet

Mecklenburg-Vorpommern

Geltungsdauer

31.12.2023

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, des Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbes, der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge, sowie der Tourismusbranche mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren, Der Hauptabsatz der hergestellten Güter bzw. erbrachten Leistungen muss im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern von der Betriebsstätte erfolgen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Errichtung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte zur Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30%, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000 EUR betragen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. November eines Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) zu richten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommem mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.

Weitere Informationen  
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