Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.
Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie auch Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Investitionen und Betriebsmittel
Programm innoPRO: Forschungs- und Entwicklungsarbeiten, auch Herstellung und Erprobung von Prototypen; Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife; Markteinführung; Schaffung der Produktionsvoraussetzungen; Produktionsaufnahme.
Im Programm innoSTARTup werden Investitionen und Betriebsmittel mitfinanziert, z.B. während der FuE-Phase bis zum Markteintritt; zur Herstellung und Erprobung von Prototypen; zur Produktanpassung bis zur Serienreife; für den Markt-, Vertriebs- und Produktionsaufbau sowie für digitale Geschäftsmodelle.
Die Förderung erfolgt im Programm innoPRO als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 1 Mio. EUR; Im Programm innoSTARTup erfolgt die Förderung als stille Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 500.000 EUR; als offene Beteiligung in Höhe von höchstens 50.000 EUR, bei Einbindung des High-Tech Gründerfonds (HTGF) oder vergleichbarer Finanzierungspartner höchstens 400.000 EUR, oder als Kombination von offener und stiller Beteiligung in Höhe von mindestens 50.000 EUR und höchstens 750.000 EUR. Die Laufzeit beträgt im Programm innoPRO max. 10 Jahre und im Programm innoSTARTup max. 15 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit ihrem Kapital bietet die MBMV kleinen und mittleren Firmen die Möglichkeit, Erfolg versprechende Ideen oder zukunftsträchtige Geschäftsstrategien zu realisieren.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_innovation/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Existenzgründer mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben wie Investitionen in Sachanlagevermögen, Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen, Baumaßnahmen, Betriebsmittel.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel zwischen 10.000 EUR und 50.000 EUR; Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV) zu richten
ja
Besondere Zielgruppe sind kleine und junge Unternehmen; Unternehmen, die ausbilden; Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit heraus; von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen sowie gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen (ESF-Zielgruppenmerkmal).
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/programme/mbmv_mikromezzanin/
Bayern
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Übernommen werden Auftragsgarantien für
– Bietungs-, Anzahlungs-, Vertragserfüllungs-, Lieferungs-, Leistungsgarantien und ähnliche Avale bei Auslandsaufträgen (Exportgarantien) und Inlandsaufträgen (Inlandsavale) sowie
– auftragsbezogene Betriebsmittelkredite und sonstige auftragsbezogene Vorfinanzierungen bei In- und Auslandsaufträgen (Vorfinanzierungen),
die von den Hausbanken bzw. – im Fall von Exportgarantien und Inlandsavalen – von den Versicherungsunternehmen der Antragsteller übernommen bzw. eingeräumt werden.
Die Förderung erfolgt durch die Übernahme von Auftragsgarantien. Auftragsgarantien werden bis zu einem Höchstbetrag von 50% des Gegenwertes des von der Hausbank zu stellenden Avals bzw. des eingeräumten Kredits übernommen. Das Risiko aus Auftragsgarantien soll den Höchstbetrag von 5 Mio. EUR je Kreditnehmer grundsätzlich nicht überschreiten.
Anträge sind auf den vorgesehenen Formularen über die Hausbank an die LfA Förderbank Bayern zu stellen.
ja
Mit den Auftragsgarantien unterstützt die LfA bayerische Unternehmen bei der Finanzierung von Aufträgen aus dem In- und Ausland, damit wird der Zugang zu internationalen Märkten erleichtert.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/finanzierung/auslandsauftraege/index.php
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Freiberufler mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Bürgschaftshöhe beträgt in der Regel zwischen 25.000 EUR und 1,25 Mio. EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden über die Hausbank an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
nein
Die mit BMV classic verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Freiberufler dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/01_bmv_classic/index.html
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen u.a. aus dem Hotel- und Gaststättengewerbe.
Verbürgt werden insbesondere Kredite für folgende Vorhaben:
– Investitionen zur Rationalisierung, Modernisierung, Erweiterung und Umstellung bestehender Betriebe,
– Errichtung neuer und Übernahme bestehender Betriebe, Erwerb von Gesellschaftsanteilen,
– Deckung des Betriebsmittelbedarfs,
– Konsolidierungsmaßnahmen,
– Kontokorrent- und Avalkredite.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Ausfallbürgschaft.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt maximal 1,25 Mio. EUR, die Haftung des Bürgen darf 80% des Kreditbetrags nicht übersteigen (bei Betriebsmittelfinanzierungen 70%).
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt maximal 15 Jahre, bei Finanzierung baulicher Maßnahmen für betriebliche Zwecke maximal 23 Jahre. Bei zu verbürgenden Programmdarlehen der öffentlichen Hand mit längeren Laufzeiten kann davon abgewichen werden.
Anträge sind über die Hausbank bei der Bürgschaftsbank Bayern GmbH zu stellen. Antragsformulare können im Internet abgerufen werden.
nein
Mit einer Ausfallbürgschaft können touristische Betriebe finanzielle Hürden überwinden und Geschäftsideen in die Tat umsetzen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Bayern GmbH
- https://www.bb-bayern.de
Bayern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Niederlassung in Bayern.
Gefördert werden u.a. Neu- und Modernisierungsinvestitionen in
– Maschinen, Anlagen, Prozesstechnik,
– Druckluft, Vakuum, Absaugtechnik
– elektrische Antriebe, Pumpen,
– Prozesswärme,
– Prozesskälte, Kühlhäuser, Kühlräume,
– Wärmerückgewinnung, Abwärmenutzung (für Produktionsprozesse),
– Mess-, Regel- und Steuerungstechnik,
– Informations- und Kommunikationstechnik,
– Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
Die Förderung erfolgt durch zinsverbilligte Darlehen und Tilgungszuschüsse. Der Finanzierungsanteil des Darlehens am förderfähigen Vorhaben beträgt in der Regel bis zu 100%.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der vorgesehenen Formulare über die Hausbank bei derLfA Förderbank Bayern zu stellen.
eingeschränkt
Bei Energiekrediten vermindert sich der zurückzuzahlende Darlehensbetrag durch die Gewährung von Tilgungszuschüssen. Investitionen zur Erhöhung der Energieeffizienz werden somit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/foerderangebote/umweltschutz/foerderangebot/darlehen/index.php
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Absicherung von Investitions- und Betriebsmittelkrediten oder der Finanzierung einer Nachfolgeregelung
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt; Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages. Dabei entspricht die Laufzeit der Bürgschaft der Kreditlaufzeit; Bürgschaften werden grundsätzlich nur für den nicht banküblich besicherbaren Teil des Kredits übernommen und müssen auf das für die Finanzierung notwendige Maß beschränkt sein.
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen
nein
Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-mecklenburg-vorpommern.html
Bayern
Antragsberechtigt sind
- Existenzgründer und Unternehmen in der Existenzfestigungsphase während der ersten fünf Jahre sowie Erwerber von bestehenden Unternehmen mit Sitz in Bayern.
– Solide mittelständische Unternehmen aller Branchen, die ihre Nachfolge regeln oder die Betriebsteile ausgliedern wollen, sowie Führungskräfte, die ein Unternehmen oder Teile hiervon übernehmen wollen.
– Industrie- oder Dienstleistungsunternehmen sowie industriell orientierte Handwerksbetriebe mit interessantem Wachstumspotenzial.
– Etablierte Unternehmen mit technologiegetriebenen Produkten/Dienstleistungen sowie junge Technologieunternehmen mit überdurchschnittlichen Wachstumspotenzialen.
– Unternehmen in/nach akuter Krise mit erfolgversprechendem Fortführungskonzept und einem Jahresumsatz von mehr als 5 Mio. EUR.
– Existenzgründung: Grund-/Unternehmenserwerb, Investitionen, Warenlager, Betriebsmittel,
– Unternehmensnachfolge: Ablösung von Gesellschaftern, Ausgliederung von Unternehmensteilen, Firmenübernahmen durch betriebsinterne oder -externe Manager,
– Wachstum: u.a. Kapazitätserweiterung, Investition in neue Märkte, Rationalisierung und Modernisierung, Betriebsverlagerung, Investitionen in Digitalisierung,
– Venture Capital: u.a. Produktentwicklung, Vertriebsausbau, Markterschließung, Investitionen, Internationalisierung oder
– Turn Around: u.a. Mitfinanzierung von Restrukturierungsmaßnahmen, Rationalisierung betrieblicher Abläufe, Investitionen.
Konditionen und Beteiligungsmodell werden individuell ausgehandelt. Wenn die BayBG auf öffentliche Mittel zurückgreifen kann, gibt sie diese Vorteile an ihren Beteiligungspartner weiter. Die Beteiligung erfolgt bei kleinen Existenzgründungen und etablierten Unternehmen in der Regel still, in den anderen Geschäftsfeldern häufig in einer auszuhandelnden Mischform von stiller und offener Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung richtet sich nach dem Fördergegenstand und kann bis zu 7 Mio. EUR betragen.
Informationen erteilt die BayBG – Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH.
nein
Mit Beteiligungsgarantien der BayBG wird die Eigenkapitalausstattung von touristischen Investoren bei der Umsetzung von Finanzierungsanlässen wie der Unternehmensnachfolge gezielt gestärkt.
- Zuwendungsgeber : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerische Beteiligungsgesellschaft mbH (BayBG)
- http://www.baybg.de/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Kleinstunternehmen gemäß KMU-Definition der EU des verarbeitenden Gewerbes mit Ausnahme der Verarbeitung von Produkten der Land- und Forstwirtschaft, Aquakultur und Fischerei, des Handwerks mit Ausnahme des Baugewerbes, der Dienstleistungsbranche, insbesondere der Daseinsvorsorge, sowie der Tourismusbranche mit Betriebsstätte außerhalb von Ober- und Mittelzentren, Der Hauptabsatz der hergestellten Güter bzw. erbrachten Leistungen muss im lokalen Markt im Umkreis von 50 Kilometern von der Betriebsstätte erfolgen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Errichtung oder der Erweiterung einer Betriebsstätte zur Schaffung und Entwicklung nicht-landwirtschaftlicher Tätigkeiten dienen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses; Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 30%, bei Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen bis zu 35% der zuwendungsfähigen Ausgaben; Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mehr als 10.000 EUR betragen.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare bis zum 30. November eines Jahres an das Staatliche Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg (StALU WM) zu richten
nein
Das Land gewährt Zuwendungen für die Gründung und Entwicklung von Kleinstunternehmen im ländlichen Raum in Mecklenburg-Vorpommem mit dem Ziel der Diversifizierung der ländlichen Wirtschaftsstruktur.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg
- http://www.stalu-mv.de/wm/ https://www.service.m-v.de/foerderfibel/?sa.fofifoerderung.foerderung_id=110&sa.fofi.kategorie_id=1