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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

19 Treffer:
Förderung der Naturparke in Baden-Württemberg  

Die Förderung soll dazu beitragen, die Naturparke als attraktive Landschaften für eine naturnahe Erholung zu planen, zu pflegen und zu entwickeln und so die ländlichen Räume stärken. Unter Berücksichtigung der regionalen Besonderheiten jedes einzelnen Naturparks sollen Erholungs- und Naturerlebnislandschaften gestaltet werden, die auf ein Gleichgewicht zwischen Naturschutz und Naturnutzung abzielen und einen naturverträglichen Tourismus fördern. Ziel ist insbesondere, die Naturparke des Landes darin zu unterstützen, die biologische Vielfalt zu sichern, das Miteinander von Mensch und Natur zu optimieren, nachhaltiges Wirtschaften und Leben zu fördern, den Wert einer intakten Umwelt bewusst zu machen und die aus Natur und Landschaft resultierende Wertschöpfung gezielt zu steigern.

Fördergebiet

Geltungsdauer

2023-2027

Für wen?

Natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts (zum Beispiel Kommunen, Landkreise, Vereine, Privatpersonen). Nur für Gebiete, die rechtskräftig als Naturpark ausgewiesen sind oder für die ein Verfahren zur Ausweisung nach gleichen Bestimmungen eingeleitet wurde, und nur für Maßnahmen im ländlichen Gebiet gemäß GAP-SP.

Was wird gefördert?

Zuwendungen werden für Maßnahmen gewährt, die den Zielsetzungen des Naturparks und insbesondere dem Naturparkplan entsprechen und denen in rechtlicher Hinsicht keine Bedenken entgegenstehen. Direkte Förderziele sind die Erhaltung der Vielfalt, Eigenart und Schönheit von Natur und Landschaft in den Naturparken; die Pflege und Entwicklung der Naturparke als vorbildliche Erholungslandschaften und Förderung eines naturverträglichen Tourismus; die integrierte Entwicklung des ländlichen Raums; und die Förderung des Bewusstseins für den Wert einer intakten Umwelt.

Beispiele

- Erstellung, Fortschreibung, Evaluierung und Aktualisierung von Naturparkplänen

- Entwicklung des Erholungswertes (inklusive Infrastruktureinrichtungen)

- Studien zu / Investitionen in natürliches Erbe (inklusive Auswirkungen von Erholungsnutzungen)

- Studien zu / Investitionen in kulturelles Erbe (inklusive Erhaltung und Entwicklung materiellen kulturellen Erbes)

- Maßnahmen zur Sensibilisierung der Bevölkerung zur Zielsetzungen des Naturparks (inklusive Ausgaben für Investitionen in den Neu-, Aus- und Umbau von Naturparkzentren und Neubau und Neugestaltung von Infopoints und Themenwegen, aber auch Investitionen in Ausstellungen, Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit, Aus- und Fortbildung von Naturparkführerinnen und -führern, Bildungsangebote, Erlebnissen bezüglich Zusammenhängen von Kultur und Natur im ländlichen Raum)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung wird zur Projektförderung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben im Wege der Anteilsfinanzierung gewährt.

Nur die Nettokosten sind förderfähig.

 

Höhe der Zuwendung:

- Entwicklung des Erholungswertes 60 %

- Natürliches Erbe 70 %

- Kulturelles Erbe 65 %

- Sensibilisierung 60 %

 

Mindestauszahlungsbetrag:

- 4000 € bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Gemeinden, Landkreise)

- 500 € bei natürlichen und juristischen Personen des privaten Rechts

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Bewilligung von Zuwendungen sind von den Zuwendungsempfangenden vor Beginn der Maßnahme über die zuständige Naturparkgeschäftsstelle an die Bewilligungsbehörde zu richten.

 

Der Förderantrag muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:

- Name der oder des Antragstellenden und Angaben zur Größe des Unternehmens

- Beschreibung des Vorhabens oder der Tätigkeit, einschließlich Angaben zum Standort sowie zum Zeitpunkt des Beginns und zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorhabens

- Angaben zur Höhe des für die Durchführung des Vorhabens beziehungsweise der Tätigkeit benötigten Beihilfebetrags

- Aufstellung der zuwendungsfähigen Kosten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Umfassendes Förderprogramm von für Naturparke im Land Baden-Württemberg mit einem Förderzeitraum von fünf Jahren (2023-2027) und einem breiten Spektrum an Förderzielen, die Wechselwirkungen zwischen natürlichen und kulturellen Werten im ländlichen Raum berücksichtigen.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) – Gewerbliche Wirtschaft  

Das Land Mecklenburg-Vorpommern fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionen der gewerblichen Wirtschaft.

Fördergebiet

Für wen?

Antrags­berechtigt sind Unter­nehmen der gewerb­lichen Wirt­schaft nach § 2 Gewerbe­steuergesetz, die in Mecklen­burg-Vorpom­mern inves­tieren.

Ein Investitions­vorhaben kann grund­sätzlich gefördert werden, wenn in der zu fördernden Betriebs­stätte eine Tätig­keit ausgeübt wird, die auf der Positiv­liste oder der bedingten Positiv­liste (siehe unter Rechts­grundlagen ab 2023) aufge­führt ist. (Die Tätig­keit muss dem dort genannten WZ 2008 Code zuzu­ordnen sein.)

Eine weitere Förder­voraus­setzung ist die Schaf­fung oder Sicherung von Dauer­arbeits­plätzen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschüsse werden in der Regel für Anschaffungs- und Herstellungskosten der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Sach­anlagevermögens (Gebäude, Anlagen, Maschinen) gewährt.

Nicht zuwendungsfähig sind grundsätzlich Ausgaben für Grund und Boden, Fahrzeuge, geringwertige, gebrauchte und immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für Eigenleistungen.

 

Insbesondere folgende Ausgaben sind nicht förderfähig

 

Ausgaben für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Wert bis 250 EUR und nicht aktivierte geringwertige Wirt­schafts­güter

Eine lohnkostenbezogene Förderung erfolgt lediglich im Ausnahmefall.

Art und Höhe der Zuwendung

Die im Koordinierungsrahmen festgelegten Förderhöchstsätze beziehen sich sowohl auf Mittel der GRW als auch auf gewährte Förderungen aus anderen öffentlichen Mitteln.

Die Ermittlung der konkreten Fördersätze richtet sich ins­besondere nach der Unter­nehmensgröße, des Investitions­standorts sowie der Erfüllung besonderer Kriterien.

 

Für Investitions­vorhaben in den Landkreisen Nordwest­mecklenburg, Ludwigslust-Parchim, Rostock, Mecklen­burgische Seen­platte, Vorpommern-Rügen liegt der Basis­fördersatz bei 25 % für kleine Unternehmen und bei 15 % für mittlere Unternehmen.

 

In den kreis­freien Städten Schwerin und Hanse­stadt Rostock liegt der Basis­fördersatz bei 20 % für kleine Unternehmen und bei 10 % für mittlere Unternehmen. Für den Standort Hansestadt Rostock sind im Koordinierungsrahmen Wohngebiete ausgewiesen, für die die Fördersätze des D-Förder­gebietes gelten.

 

Für Investitionsvorhaben im Landkreis Vorpommern-Greifswald liegt der Basis­fördersatz bei 35 % für kleine Unternehmen und bei 25 % für mittlere Unternehmen.

 

Im Fall von Erweiterungs­vorhaben zum Ausbau der Kapazitäten ist entweder die Anzahl der bestehenden Dauer­arbeitsplätze um 10 % zu erhöhen oder die Investitions­summe bezogen auf ein Jahr über­steigt die durch­schnittlich verdiente Abschreibungs­summe der letzten drei Jahre um 50 %.

Bewerbungsverfahren

Die GRW-Mittel sind vor Ab­schluss jeglicher Liefer- und Leistungs­verträge schriftlich und form­gebunden im LFI M-V zu beantragen. Nach Antrags­eingang kann auf eigenes Risiko begonnen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderrichtlinie ist der Abbau von regionalen Unterschieden in der Wirtschaftsentwicklung durch Schaffung und Sicherung wettbewerbsfähiger Arbeitsplätze.

Weitere Informationen  
AusbildungWeltweit  

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung, in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des ­privaten Rechts,

- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,

- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.

- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.

- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.

 

Genau Details sind in der Bekanntmachung der Bundesministerium für Bildung und Forschung zu entnehmen: www.ausbildung-weltweit.de/SharedDocs/Downloads/de/dateien/Foerderrichtlinie-2023.pdf

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

 

Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermittelt. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.

 

Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.

 

Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur verfügung www.youtube.com/watch

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • www.ausbildung-weltweit.de
 
Investive und nicht-investive Maßnahmen im Rad- und Radtourismusverkehr („Ab aufs Rad-Förderrichtlinie“)  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt Sie bei investiven und nichtinvestiven Maßnahmen des Radwegenetzes zur Umsetzung der Radstrategie 2030.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte, Ämter und juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet und im Bereich Radverkehr tätig sind, mit Sitz in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Sie bekommen die Förderung für investive Vorhaben einschließlich der erforderlichen Planungsleistungen Dritter (externe Leistungen) wie

 

- Maßnahmen zur grundlegenden Qualitätsverbesserung bestehender Radfernwege sowie regionaler Themenrouten einschließlich begleitender Infrastrukturelemente,

- Optimierung und Ausbau der Radwegweisung für den Alltags- und Freizeitradverkehr sowie

- Radschnellverbindungen, die nicht im Rahmen des Programm „Radschnellwege 2017–2023“ gefördert werden können.

 

Darüber hinaus bekommen Sie die Förderung für nichtinvestive Vorhaben wie

 

- Konzepte, Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen zur Verbesserung des Radverkehrs,

- kommunale und interkommunale Planungen für den Radverkehr im Zusammenhang mit daraus folgenden investiven Maßnahmen,

- Rad-Kampagnen und -Aktionen mit landesweiter Ausstrahlung,

- präventive Schulungs- und Aufklärungsmaßnahmen zur Verbesserung der Radverkehrssicherheit und

- Modellvorhaben im Radverkehr.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Wenn Sie eine finanzschwache Kommune sind, können Sie bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bekommen

Bewerbungsverfahren

Richten Sie bitte Ihren Antrag vor Beginn der Maßnahme an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie investive und nichtinvestive Maßnahmen im Bereich des Radverkehrs planen, um mehr Menschen aufs Rad zu bringen, die Verkehrssicherheit zu verbessern und den Radtourismus im Land zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Weitere Informationen  
Erlebnis.NRW – Zukunft von Kultur, Natur und nachhaltigem Tourismus gestalten  

Ziel des Aufrufs „Erlebnis.NRW“ ist es, den Tourismus mit innovativen und authentischen Erlebnisangeboten und dem Ausbau von Infrastruktur im Zusammenwirken mit Kultur und im Einklang mit der Natur weiterzuentwickeln sowie seine Wettbewerbsfähigkeit zu erhöhen. Durch einen integrativen Ansatz haben die Tourismusregionen in Nordrhein-Westfalen in regionsspezifischen Territorialen Strategiekonzepten die Herausforderungen und Disparitäten ihrer touristischen Entwicklungsräume unter Einbeziehung von Kultur und Natur dargestellt und Handlungsfelder aufgezeigt. Mit diesen strategischen Ansätzen kann eine qualitativ verbesserte und lebenswertere Entwicklungspolitik für eine jede Region und in der Gesamtsicht landesweit erreicht und die Ausrichtung in Bezug auf den Tourismus geschärft werden. Hinweis: Die erste Einreichungsrunde der Fördermaßnahme „Erlebnis.NRW“ endete zum 01. Februar 2023. Eine weitere Einreichungsrunde startet im Herbst 2023.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt ist, wer zu einer der folgenden Zielgruppen gehört:

 

- Kleine und mittlere Unternehmen

- Kommunen

- Kommunale Unternehmen und Einrichtungen

- Kammern, Vereine und Stiftungen

 

und seinen Sitz oder eine Niederlassung in Nordrhein-Westfalen hat.

 

Ebenfalls teilnahmeberechtigt ist, wer seinen Sitz oder eine Niederlassung in der Europäischen Union hat, wenn das Vorhaben vorwiegend in Nordrhein-Westfalen durchgeführt und verwertet wird.

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt Sie auf Grundlage der EFRE/JTF-Rahmenrichtlinie NRW bei Vorhaben zur Stärkung von nachhaltigem Tourismus, Kultur- und Naturtourismus in den 3 Themenbereichen „Nachhaltiger Tourismus – Wirtschaft“, „Intakte Natur – ganzheitlicher Tourismusansatz“ und „Kultur – touristischer Pull-Faktor“.

 

Sie erhalten die Förderung für bevorzugt in Kooperationen durchgeführte Vorhaben in folgenden Bereichen:

 

- nachhaltige Infrastrukturmaßnahmen,

- nachhaltige digitale Maßnahmen sowie

- Projekte zur Entwicklung nachhaltiger und innovativer touristischer Produkte sowie Dienstleistungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderempfänger erhalten die Förderung als Zuschuss.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt abhängig von Ihnen als Antragstellerin oder Antragsteller und von Ihrem Vorhaben normalerweise zwischen 40 und 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei einer Projektlaufzeit von 36 Monaten.

 

Als Kommune, die sich in der Haushaltssicherung befindet, und als Trägerverein einer Biologischen Station, Träger eines Naturparks, Stiftung mit dem Satzungszweck Naturschutz, Träger von außerschulischen Lernorten sowie in Nordrhein-Westfalen anerkannter Naturschutzverband, die oder der Vorhaben im Bereich Naturtourismus umsetzt, kann ein Zuschuss von 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig.

 

Die Projektskizze muss über das Submission Tool zu festgelegten Einreichungsterminen bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) eingereicht werden. Wird die Projektskizze positiv bewertet, kann der Antrag über das EFRE-Online-Portal bei der Innovationsförderagentur NRW gestellt werden.

 

 

Weitere Angaben zur Einreichung:

Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021–2027 werden auf der Homepage www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Projektaufruf „Erlebnis.NRW“ sollen der nachhaltige Tourismus sowie der Kultur- und der Naturtourismus in den Tourismusregionen des Landes in ihrer Attraktivität gestärkt werden. Dabei sollen Infrastrukturen qualitativ und nachhaltig aufgewertet, fortentwickelt oder auch neu geschaffen werden. Die Nutzung digitaler Lösungen und Innovationen sollen den Tourismus zukunftsfähig aufstellen und neue Potenziale fördern. Der Aufruf adressiert auch Projektideen, die neue, noch nicht adaptierte technische Entwicklungen aufgreifen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW), Projektträger Jülich (PtJ)
  • https://www.in.nrw/massnahmen/erlebnis-nrw
 
Start?Zuschuss!  

Mit dem Förderprogramm Start?Zuschuss! werden u.a. Gründerinnen und Gründer gefördert, deren Gründung maximal 24 Monate zurckliegt.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Gründer, deren Gründung maximal zwei Jahre zurückliegt, können sich für die Unterstützung von Unternehmensneugründungen durch Anlaufförderung nach Nr. 10 bewerben.

Was wird gefördert?

Auf Grundlage der Verordnung (EU) Nr. 2023/2831 soll die Förderung technologieorientierte Unternehmensneugründungen in der Startphase unterstützen und dazu beitragen, dass sich diese Neugründungen am Markt etablieren können.

Beispiele

Gefördert werden die Anlaufkosten, das heißt insbesondere die Ausgaben für Miete und Personal, Markteinführung des Produkts, Forschung und Entwicklung. Sämtliche Ausgaben müssen mit der Neugründung des Unternehmens einhergehen und einen Bezug zu dieser Neugründung aufweisen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Anteilfinanzierung durch Zuschüsse im Rahmen einer Projektförderung.

 

Die Höhe der Förderung beträgt 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal bis zu 36 000 Euro im Förderzeitraum von zwölf Monaten.

Bewerbungsverfahren

Zuständig für Antragsverfahren für die Förderung von Unternehmensneugründungen durch Anlaufförderung ist die Regierung, in deren Bezirk die Unternehmensneugründung ansässig ist.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Neben der direkten Unterstützung von Gründerinnen und Gründern werden die Errichtung von Gründerzentren, Netzwerkaktivitäten und Aktivitäten zum Erhalt und zur Weiterentwicklung des Start-up-Ökosystems gefördert, um die notwendige Infrastruktur für Gründerinnen und Gründer zu schaffen bzw. aufrechtzuerhalten.

Weitere Informationen  
Unternehmen machen Klimaschutz  

Das Förderprogramm zielt darauf ab, die Klimaneutralität der Unternehmen in Baden-Württemberg zu beschleunigen. Das Programm unterstützt Unternehmen bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgasemissionen und Energieverbrauch, um einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu steigern.

Fördergebiet

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderbaustein 1: Beratungsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.

 

Förderbaustein 2: Investitionsförderung

 

- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.

Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.

 

Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:

 

Karlsruher Institut für Technologie (KIT)

Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)

Hermann-von-Helmholtz-Platz 1

76344 Eggenstein-Leopoldshafen

bwp@ptka.kit.edu

Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.

Weitere Informationen  
Digitalisierungs­prämie Plus – Darlehensvariante  

Darlehen an Unternehmen im Hausbankenverfahren

Fördergebiet

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Beispielsweise Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss

Kredithöhe: 15.000–100.000 € (bis 17.09.2023: 25.000-100.000 €)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über ein spezielles Online-Formular bei der L-Bank einzureichen. Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für das Förderprogramm "Digitalisierungsprämie Plus" in der Darlehensvariante gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg zusätzlich einen Tilgungszuschuss.

Weitere Informationen  
EU-Forschungs- und Innovationsprogramm HORIZON EUROPE – EIC Pathfinder  

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz in der EU

Was wird gefördert?

Das Programm bietet Unterstützung für die frühesten Phasen der wissenschaftlichen,

technologischen oder technologieorientierten Forschung und Entwicklung. Pathfinder-Projekte zielen darauf ab, neue, bahnbrechende Richtungen in Wissenschaft und Technologie weiterzuentwickeln, um durch die Realisierung von innovativen technologischen Lösungen einen spezifischen Bereich und Markt zu verändern oder neue Möglichkeiten zu schaffen.

Art und Höhe der Zuwendung

Budget: 343 Mio. € (in 2023)

Förderquote: 100 %

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Europäische Innovationsrat (European Innovation Council – EIC) des EU-Rahmenprogramms für Forschung und Innovation, HORIZON EUROPE, unterstützt innovative Ideen von der Grundlagenforschung bis zur Markteinführung für KMU.

Weitere Informationen  
LEADER (2023-2027) Bayern  

Der Freistaat Bayern unterstützt innovative Vorhaben und Maßnahmen, die unter Berücksichtigung der LEADER-Elemente Vernetzung, Nachhaltigkeit, Wertschöpfung und Bürgerbeteiligung zur eigenständigen und selbstbestimmten Entwicklung der ländlichen Regionen beitragen.

Fördergebiet

Bayern

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- Ergänzend zu den Regelungen in der RRL EU-Invest ist eine Antragstellung durch Bund und Länder sowie Bundes- und Landesbehörden nicht möglich.

- Für das Projekt „LAG-Management“ sind nur entweder die jeweilige LAG oder eine Gebietskörperschaft (Landkreis, Kommune) des LAG-Gebiets oder eine für das LAG-Gebiet zuständige regionale Entwicklungsgesellschaft o. Ä. antragsberechtig.

- Eine Antragstellung durch einen anderen als die LAG ist dabei nur möglich, wenn eine entsprechende schriftliche Vereinbarung zwischen LAG und Antragsteller vorliegt und die LAG dem Antragsteller für die Übernahme des LAG-Managements kein Entgelt bezahlt.

- Für das Projekt „Unterstützung Bürgerengagement“ ist nur die LAG antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

- die vorbereitende Unterstützung zur Erstellung einer Lokalen Entwicklungsstrategie (LES) – (Antragstellung bereits abgeschlossen),

- Projekte zur Umsetzung der LES einer Lokalen Aktionsgruppe (LAG),

- gebietsübergreifende und transnationale Kooperationsprojekte zwischen LAGs,

- das LAG-Management.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in unterschiedlicher Höhe je nach Art des Projektes.

Die jeweilige Anteilsfinanzierung und maximale Förderhöhe entnehmen Sie der aktuellen Förderrichtlinie.

Bewerbungsverfahren

Zentraler Ansprechpartner für Information, Beratung und Koordination ist der Leader-Koordinator beim jeweils zuständigen Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. Ansprechpartner und Anschriften sind im Internet veröffentlicht. Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare an das zuständige Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER steht für "Liaison entre les actions de développement de l'économie rurale" und bedeutet übersetzt "Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft". Mit den geförderten LEADER-Projekten der Lokalen Aktionsgruppen (LAGs) wird die ländliche Entwicklung auch in Bayern vorangetrieben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten des Landes Bayern; Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
  • https://www.stmelf.bayern.de/leader/leader-2023-2027/index.html
 
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