Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2027
KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen mit Sitz und Arbeitsstätte in Deutschland.
Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Der Höchstsatz beträgt maximal 1.200 Euro netto. Der Zuschuss wird wie folgt gewährt: pro Beratungstag: 80 Prozent (ESF Plus- und Bundesmittel) des oben genannten maximal zulässigen Tageshöchstsatzes. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.
Das INQA-Coaching im Rahmen des Programms umfasst maximal zwölf Beratungstage à acht Stunden.
Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen INQA-Beratungsstellen (IBS) bereitgestellt.
eingeschränkt
Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html
bundesweit
Mit dem ERP-Digitalisierungskredit werden Mittelständische Unternehmen, Freiberufler und junge Unternehmen in Gründung
- mit Sitz in Deutschland
- mit Sitz im Ausland für Tochtergesellschaften, Niederlassungen, Betriebsstätten oder Filialen in Deutschland
gefördert.
Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben wird gefördert für:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- den gesamten Finanzierungsbedarf eines innovativen Unternehmens
Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienstleistungen.
Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unternehmenswachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovationsförderung erhalten haben.
- Vernetzung von ERP- und Produktionssystemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)
- Entwicklung und Implementierung eines IT- und/oder Datensicherheitskonzepts, um Unternehmensdaten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren
- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebskanäle zum Aufbau digitaler Plattformkonzepte und des elektronischen Handels
- Additive Fertigungsverfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktionsmethode in der Fertigung
- Ausbau innerbetriebliche Breitbandnetze für eine höhere Datenübertragungsrate im Unternehmen
Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:
Digitalisierungsvorhaben:
- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss
- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags
Innovationsvorhaben:
- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss
- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags
- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen
Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3
kein Mindestbetrag
Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags
Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.
eingeschränkt
Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW-Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Innovation-und-Digitalisierung/Innovation-und-Digitalisierung.html?kfwmc=kk.o.kfwon.presse.na.na.na.innovation.erp-511514-2025.na.na.pressemitteilung.journalisten.na
Brandenburg
30.06.2027
Zielgruppe sind Beschäftigte, einschließlich Haupt- und Ehrenamtlicher, in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie rechtsfähigen Vereinen mit Sitz oder einer Betriebsstätte in Brandenburg.
• Bildungsscheck für individuelle Weiterbildungsbedarfe von Beschäftigten
• Weiterbildung in Unternehmen und rechtsfähigen Vereinen zur Kompetenzentwicklung
• Servicepakete zur Unterstützung von Ansiedlung, Erweiterung und Umstrukturierung in Unternehmen
• Aufbau akademischer Weiterbildungsangebote an staatlichen Hochschulen
• Zuwendungsart: Projektförderung
• Finanzierungsart: Anteilfinanzierung und Fehlbedarfsfinanzierung, je nach Maßnahme
• Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse
Höhe der Zuwendung:
• Bildungsscheck für Beschäftigte: 60 % Zuschuss, max. 3.000 EUR pro Vorhaben
• Weiterbildung in Unternehmen/Vereinen: Max. 50 % Zuschuss der zuwendungsfähigen Ausgaben
• Servicepaket (bei Umstrukturierung/Ansiedlung): Max. 60 % Zuschuss für KMU
Die Anträge auf Förderung für alle Fördertatbestände einschließlich der erforderlichen Anlagen sind über das Internetportal der Bewilligungsbehörde ILB zu stellen.
nein
Die Weiterbildungsrichtlinie 2022 fördert vielfältige Weiterbildungsmaßnahmen zur Stärkung der Arbeitsmarktfähigkeit und zur Unterstützung struktureller Anpassungen in der Arbeitswelt Brandenburgs, wobei sie ein breites Spektrum an Zielgruppen und Bedürfnissen abdeckt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie sowie das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kultur des Landes Brandenburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/weiterbildungsrichtlinie-2022/
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://investeu.europa.eu/index_en?prefLang=de
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Mittel werden von der EU bereitgestellt und in Deutschland als nicht rückzahlbare Zuschüsse über die jeweiligen Fachministerien an die Endempfänger weitergeleitet.
Die genaue Förderhöhe ist den spezifischen Unterprogrammen des DARP zu entnehmen.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Europäische Union (EU) und die Bundesregierung
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen Fachministerien der Bundesregierung und deren nachgeordnete Stellen
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-agricultural-fund-rural-development-eafrd_en?prefLang=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://commission.europa.eu/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/european-regional-development-fund-erdf_en?prefLang=de
Brandenburg
30.12.2028
Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die zum Zeitpunkt der Antragstellung der Beihilfen ihren Sitz, mindestens jedoch eine Betriebsstätte im Land Brandenburg haben.
Das Programm bezuschusst die Gehaltskosten für die Anstellung von qualifiziertem Personal in KMU im Rahmen einer betrieblichen Innovationsaufgabe.
Dabei werden zwei Positionen gefördert:
• Werkstudierende: Teilzeitbeschäftigung von in Vollzeit immatrikulierten Studierenden.
• Innovationsassistenten: Absolventen von Hochschulen oder der beruflichen Aufstiegsfortbildung.
Die innovative Aufgabe muss eine gezielte Veränderung im Unternehmen darstellen, bei der Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren erstmalig eingeführt werden. Die Aufgabe darf zuvor nicht im Unternehmen bearbeitet worden sein.
Zuwendungsart: Projektförderung als Zuschuss
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung
Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Position (Werkstudierende oder Innovationsassistenten) und dem Bruttogehalt.
Ihren Antrag können Sie online ab dem 1. Juli 2024 über das Kundenportal der ILB stellen.
Bei Inanspruchnahme von mehreren Förderungen ist für jede Förderung jeweils ein Antrag zu stellen.
nein
Die Richtlinie „Brandenburger Innovationsfachkräfte 2022“ bietet KMU in Brandenburg finanzielle Unterstützung für die Einstellung von qualifizierten jungen Fachkräften, um Innovationsprojekte voranzutreiben und die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit der regionalen Wirtschaft zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg mit Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF+)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)
- https://www.ilb.de/de/arbeit/uebersicht-der-foerderprogramme/brandenburger-innovationsfachkraefte-2022/
bundesweit
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.
- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.
- Auslandsvorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochtergesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben ausländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.
Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäftsmodell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umweltzielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förderfähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:
- Modul A: Herstellung klimafreundlicher Technologien und Produkte, die in nachgelagerten Bereichen (auch privaten Haushalten) einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz leisten
- Modul B: Klimafreundliche Produktionsverfahren in energieintensiven Industrien
- Modul C: Energieversorgung
- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall
- Modul E: Transport und Speicherung von CO2
- Modul F: Nachhaltige Mobilität
- Modul G: Green IT
Die KfW beteiligt sich in marktüblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremdkapitalfinanzierungen, wobei der KfW-Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.
Die Finanzierung der KfW:
- erfolgt direkt als Konsortialpartner oder indirekt im Rahmen einer Risikounterbeteiligung,
- kann bis zu 50 % der Vorhabenfinanzierung betragen,
- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risikoträger wird, um eine adäquate Risikopartnerschaft zwischen KfW und Finanzierungspartnern sicherzustellen.
Das Gesamtvolumen von Risikoübernahme zuzüglich Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.
Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risikoanteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremdfinanzierung beträgt.
Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortialpartner oder indirekt mittels Risikounterbeteiligung.
Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.
Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programmgemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.
ja
Der KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/
bundesweit
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründerinnen und Existenzgründer, die selbst nur über wenig Eigenkapital verfügen. Besonders angesprochen sind Unternehmen die aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder die von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch Gemeinwohlorientierte Unternehmen im Sinne der Nationale Strategie für Soziale Innovationen und Gemeinwohlorientierte Unternehmen (Soziale Unternehmen im Sinne von Art. 2 Nr. 13 (EU) 2021/1057) sowie ökologisch nachhaltige Unternehmen können durch den Mikromezzaninfonds III gefördert werden und gehören zu den besonderen Zielgruppen-Unternehmen des Fonds.
Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Für Zielgruppen-Unternehmen liegt die maximale Beteiligungshöhe bei 150.000 Euro. Die Tilgung erfolgt ab dem 7. Jahr in 3 gleichhohen Jahresraten.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
