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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

72 Treffer:
Förderung aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) – Innovationsnetzwerk  

Innovationsnetzwerke können für Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE) einen Zuschuss aus dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) beantragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Die Innovationsnetzwerke bestehen aus

- kleinen und mittleren Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,

- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 500 Beschäftigte. Beschäftigte verbundener oder Partnerunternehmen sind zu berücksichtigen.

- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 1000 Beschäftigte. Mitarbeitende der verbundenen oder Partnerunternehmen werden berücksichtigt. Zudem muss mindestens ein Unternehmen kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende FuE-Aktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, bei den unter www.zim.de genannten Stellen laufend gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mittelständische Unternehmen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für Projekte aus Forschung und Entwicklung beantragen.

Weitere Informationen  
Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)  

Das Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI) unterstützt Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen.

Fördergebiet

bundesweit Grenzregionen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.

Was wird gefördert?

Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende

- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,

- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,

- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.

 

Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.

Beispiele

Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:

- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,

- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,

- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
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