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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

73 Treffer:
„AusbildungWeltweit“  

AusbildungWeltweit ist ein Förderprogramm des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur finanziellen Unterstützung weltweiter und praxisorientierter Auslandsaufenthalte während der Berufsausbildung, in den Ländern, die nicht über das EU-Programm Erasmus+ abgedeckt sind. Im ausländischen Betrieb können Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder internationale Berufskompetenz erwerben, neue Erfahrungen für die Ausbildung sammeln und sich persönlich weiterentwickeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- juristische Personen des öffentlichen Rechts,

- juristische Personen des Privatrechts sowie im Handelsregister eingetragene Personenhandelsgesellschaften des ­privaten Rechts,

- sonstige Ausbildungsbetriebe für ihre Auszubildenden, sofern das Ausbildungsverhältnis bei der zuständigen Stelle eingetragen ist,

- Berufliche Schulen (auch als nicht rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts).

Was wird gefördert?

- Auslandsaufenthalte zu Lernzwecken von Personen in beruflicher Erstausbildung nach BBiG/HWO oder einer anderen bundes- oder landesrechtlich geregelten Berufsausbildung.

- Auslandsaufenthalte von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung zum Zweck des Lernens oder um die Entwicklung der beruflichen Bildung in der Partnereinrichtung zu unterstützen. Die Teilnahme an Kursen wird nicht gefördert. Auslandsaufenthalte zu Lern- und Lehrzwecken von schulischem Bildungspersonal sind nicht förderfähig.

- Vorbereitende Besuche von Ausbilderinnen und Ausbildern sowie Verantwortlichen für die betriebliche berufliche Bildung wie auch schulischem Bildungspersonal zur Vorbereitung der Auslandsaufenthalte von Personen in den genannten beruflichen Erstausbildungen.

 

Genau Details sind in der Bekanntmachung der Bundesministerium für Bildung und Forschung zu entnehmen: www.ausbildung-weltweit.de/SharedDocs/Downloads/de/dateien/Foerderrichtlinie-2023.pdf

Art und Höhe der Zuwendung

Im Wege der Projektförderung kann eine nicht rückzahlbare Zuwendung für einen Bewilligungszeitraum von bis zu 12 Monaten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Voraussetzung für eine Antragstellung ist, dass bereits ein Partnerbetrieb im Ausland gefunden wurde.

 

Die nächste Antragsfrist ist am 06. Juni 2024. Aufenthalte, die in der zweiten Antragsrunde beantragt werden, können zwischen Oktober 2024 und September 2025 durchgeführt werden.

Die dritte Friste in 2024 ist der 10.10.2024 (Durchführung: Februar 2025 - Januar 2026).

 

Die Anträge sind zunächst online im Förderportal (https://www.foerderportal-ausbildungweltweit.de/) an das Bundesinstitut für Berufsbildung zu übermittelt. Der Online-Antrag wird nach der fristgerechten Übermittlung ausgedruckt, unterschrieben und per Post an die NA beim BIBB geschickt.

 

Buchungen für die geförderten Aufenthalte – von Anreise bis Wohnung – können erst nach Erhalt der Förderzusage getätigt werden.

 

Genauere Informationen zur Antragstellung stellt die Nationale Agentur Bildung für Europa in einem Video zur verfügung www.youtube.com/watch

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Internationalisierung ist im Tourismus ein zentrales Thema. Mit dem Förderprogramm AusbildungWeltweit erhalten Auszubildende, Ausbilderinnen und Ausbilder die Chance, in ausländischen Betrieben internationale Berufskompetenzen zu erwerben.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Nationale Agentur Bildung für Europa beim Bundesinstitut für Berufsbildung (NA beim BIBB)
  • www.ausbildung-weltweit.de
 
KfW-Umweltprogramm  

Förderung von Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Die Förderung unterstützt Maßnahmen, die über geltende Unions- oder nationale umweltschutzrechtliche Anforderungen hinausgehen und dadurch den Umweltschutz verbessern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind bei Vorhaben im Inland:

 

- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden,

- in- und ausländische Einzelunternehmerinnen und -unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe,

- Contracting-Geber, die Energie-Dienstleistungen für Dritte erbringen.

 

 

Bei Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

 

- deutsche Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Einzelunternehmerinnen und

-unternehmer sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz in Deutschland

 

- Tochtergesellschaften oben genannter deutscher Unternehmen mit Sitz im Ausland sowie

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung.

Was wird gefördert?

Alle Investitionen, die dazu beitragen, die Umweltsituation wesentlich zu verbessern.

Beispiele

- Maßnahmen zum effizienten und kreislauforientierten Umgang mit Ressourcen („Circular Economy“)

- Luftreinhaltung

- Lärmschutz

- Klimaschutz

- Anpassung an den Klimawandel

- naturnahe Gestaltung von Firmengeländen

- umweltfreundlicher Verkehr

- sonstige Umweltschutzmaßnahmen

 

In Verbindung mit betrieblichen Umweltschutzinvestitionen können auch Aufwendungen für die Planungs- und Umsetzungsbegleitung gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

- maximal 25 Millionen EUR pro Vorhaben

- Es werden bis zu 100 Prozent der Investitionskosten finanziert

- Die Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, sofern die Berechtigung zum Vorsteuerabzug nicht vorliegt

- Der Kredit kann innerhalb von 12 Monaten nach Zusage abgerufen werden

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre

Bewerbungsverfahren

Antragstellung über Ihre Hausbank vor Vorhabensbeginn bei der KfW. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Umweltprogramm mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der Aufwendungen nicht übersteigt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das KfW-Umweltprogramm ermöglicht eine zinsgünstige Finanzierung von allgemeinen Umweltschutzmaßnahmen gewerblicher Unternehmen, wie etwa Maßnahmen zum umwelt- und ressourcenschonenden und kreislauforientierten Wirtschaften (“Circular Economy“).

Weitere Informationen  
Europäische Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen (EUI-IA)  

Die zweite Aufforderung zur Einreichung von Projektvorschlägen für innovative Maßnahmen im Rahmen der Europäischen Städteinitiative (EUI-IA) richtet sich an innovative Projekte, die sich auf die drei Themen Begrünung der Städte, nachhaltiger Tourismus und Talenteentwicklung in schrumpfenden Städten konzentrieren. Finanziert werden Projekte mit einer maximalen Laufzeit von 3,5 Jahren, die konkrete Beispiele aus der Praxis liefern sollen. Im Bereich des Themas „Nachhaltiger Tourismus“ werden Projekte gefördert, die den nachhaltigen ökologischen und digitalen Wandel und die Widerstandsfähigkeit des Tourismusökosystems unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Die folgenden Behörden können eine Unterstützung für die Realisierung innovativer Maßnahmen im Rahmen der EUI beantragen:

 

• Kategorie 1: alle städtischen Behörden einer lokalen Verwaltungseinheit, die nach dem Grad

ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat als Stadt, kleinere Stadt oder Vorort definiert ist

(DEGURBA Code 1 oder DEGURBA Code 2 bei Eurostat) und mindestens 50.000 Einwohner

zählt.

 

• Kategorie 2: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich als organisierte Agglomeration bestehend aus lokalen Verwaltungseinheiten

anerkannt werden, wobei die Mehrheit (mind. 51 Prozent) der Einwohner in lokalen Verwaltungseinheiten lebt, die nach dem Grad ihrer Verstädterung (DEGURBA) von Eurostat

als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA Code 1 oder DEGURBA

Code 2), und die Einwohnerzahl zusammengenommen mindestens 50.000 beträgt.

 

• Kategorie 3: eine Vereinigung oder ein Zusammenschluss von städtischen Behörden, die

rechtlich nicht als organisierte Agglomeration anerkannt werden, wobei alle beteiligten

städtischen Behörden (federführende städtische Behörde und assoziierte städtische

Behörden) lokale Verwaltungseinheiten sind, die nach dem Grad ihrer Verstädterung

(DEGURBA) von Eurostat als Städte, kleinere Städte oder Vororte definiert sind (DEGURBA

Code 1 oder DEGURBA Code 2), wobei die Einwohnerzahl zusammengenommen

(federführende städtische Behörde und assoziierte städtische Behörden) mindestens 50.000

beträgt.

 

Agenturen und Unternehmen (z. B. in den Bereichen Energie-/Abfallwirtschaft, wirtschaftliche

Entwicklung, Tourismusförderung usw.), die vollständiges oder teilweises Eigentum der Gemeinde-/Stadtverwaltung sind, gelten nicht als lokale Verwaltungseinheiten und folglich nicht als förderfähige städtische Behörden. Diese Organisationen können jedoch als Partner für die Projektdurchführung in die Partnerschaft einbezogen werden (nähere Informationen zu den Rollen und Zuständigkeiten der Partner für die Projektdurchführung finden sich im Leitfaden zur EUI-IA, Kapitel 2.1.2 „Typology of the European Urban Initiative – Innovative Actions Partners“ [„Typologie der Partnerschaften im Rahmen der Europäischen Stadtinitiative – Innovative Maßnahmen“]). Alle Partner müssen in der EU ansässig sein.

Was wird gefördert?

Themen der zweiten Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für EUI-IA sind:

 

- Begrünung der Städte:

Erprobung und Bereitstellung konkreter innovativer Lösungen für grüne Infrastrukturen in europäischen Städten in den Bereichen biologische Vielfalt, Umweltverschmutzung, Ressourcen und Klima einschließlich Synergien mit anderen wichtigen Politikbereichen. Die innovativen Lösungen sollen außerdem einen Beitrag zum grünen und gerechten Übergang leisten und den Aspekt der Erschwinglichkeit für Alle einbeziehen.

 

- Nachhaltiger Tourismus:

Unterstützung der langfristigen grünen und digitalen Transformation und der Resilienz im Tourismus. Durch die Einführung neuer Lösungen und umfassender Strategien für die Förderung und das Management eines nachhaltigen Tourismus können Städte ein Beispiel für kleinere Städte, Dörfer und Regionen geben, deren Wirtschaft stärker vom Tourismus abhängt. Dies insbesondere im Hinblick auf die Verringerung der übermäßigen Abhängigkeit von einem einzigen Sektor und die Kombination touristischer Wirtschaftsaktivitäten mit anderen Investitionen und anderen Maßnahmen zur Schaffung von Arbeitsplätzen zur Diversifizierung auf andere Sektoren.

 

- Talententwicklung in schrumpfenden Städten:

Unterstützung von Städten bei der Erprobung neuer Lösungen, um Talente zu halten und anzuziehen. Der Aufruf richtet sich besonders and Regionen, die von der Europäischen Kommission in der Mitteilung "Harnessing talent in Europe’s region" genannt werden. Mit dem Call sollen ortsbezogene und integrierte Pilotprojekte ermittelt werden. Das sind Projekte, die lokale Gemeinschaften in Experimente auf städtischer Ebene einbeziehen und die wirtschaftliche, soziale und ökologische Dimension der demografischen Herausforderungen in einer innovativen Weise angehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung im Rahmen der EUI-IA erfolgt nach dem Gesamtkostenprinzip. Das bedeutet, dass

Projekte zwar eine EFRE-Kofinanzierung von bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten erhalten, aber alle Partner (federführende städtische Behörde, assoziierte städtische Behörden, Partner für die Projektdurchführung und Transferpartner), die EFRE-Mittel erhalten, mindestens 20 Prozent an öffentlichen oder privaten Beiträgen zur Ergänzung ihres Budgets entweder aus eigenen Mitteln oder aus anderen Quellen (jedoch nicht aus einer anderen EU-Finanzierungsquelle) aufbringen müssen. Die Partnerbeiträge können in bar und/oder als Sachleistungen geleistet werden.

 

In einem Gesamtrahmen von 120 Mio. EUR kann jedes Projekt mit bis zu 5 Mio. EUR aus dem EFRE kofinanziert werden.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren erfolgt zu 100 Prozent papierlos über die EEP (https://eep.urban-initiative.eu/Account/Login?ReturnUrl=%2f).

 

Die Frist zur Einreichung des Antragsformulars und des Bestätigungsblatts endet am

05.10.2023 um 14.00 Uhr CEST.

 

Der 6. Start für EUI-IA Call 2 Projekte beginnt am 1. Juni 2024 und dauert 6 Monate bis zum 30. November 2024.

 

Für Unterstützung im Antragsverfahren: Das Personal des ständigen Sekretariats unterstützt die Antragsteller im Rahmen der Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen für die EUI-IA bei Bedarf bei fachlichen Fragen. Nähere Informationen dazu finden sich auf der Website der EUI (https://www.urban-initiative.eu/calls-proposals/second-call-proposals-innovative-actions).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die European Urban Initiative (EUI) bietet Möglichkeiten zum Kapazitätsaufbau in der nachhaltigen Stadtentwicklung und stellt Fördermittel für die Austestung von innovativen städtischen Maßnahmen bereit.

Weitere Informationen  
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