Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2024
Die Innovationsnetzwerke bestehen aus
- kleinen und mittleren Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,
- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 500 Beschäftigte. Beschäftigte verbundener oder Partnerunternehmen sind zu berücksichtigen.
- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 1000 Beschäftigte. Mitarbeitende der verbundenen oder Partnerunternehmen werden berücksichtigt. Zudem muss mindestens ein Unternehmen kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende FuE-Aktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, bei den unter www.zim.de genannten Stellen laufend gestellt werden.
nein
Mittelständische Unternehmen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für Projekte aus Forschung und Entwicklung beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zentrales-innovationsprogramm-zim-innovation.html
bundesweit Grenzregionen
31.12.2026
Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.
Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende
- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,
- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,
- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.
Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.
Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:
- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,
- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,
- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,
- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu richten.
nein
Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMI/grenzscouts.html