Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen.
Übernahme einer Gaststätte im Rahmen einer Nachfolgeregelung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. EUR beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. EUR.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt die KfW für große Unternehmen bis zu 80 Prozent des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.
Laufzeit:
Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
Investitionsfinanzierungen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
Für Kredite bis 3 Mio. EUR pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR werden mit vereinfachter Prüfung vergeben, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen oder Unternehmensfestigungen. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos, das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
Nordrhein-Westfalen
31.12.2021
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Tourismusgewerbes gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen.
Das Unternehmen muss älter als fünf Jahre sein.
Flughäfen sind von der Förderung ausgeschlossen.
Die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen im Zuge:
- einer Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur,
- einer frühzeitigen Umstrukturierung,
- einer notwendigen Erschließung neuer Absatzmärkte,
- einer geplanten Übergabe des Unternehmens an eine Unternehmensnachfolgerin oder einen -nachfolger,
- einer geplanten vollständigen oder teilweisen Übernahme eines KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU oder
- der Gewährung einer Bürgschaft des Landes NRW oder der Bürgschaftsbank NRW oder
einer stillen Beteiligung, für die das Land NRW eine Garantie übernimmt.
Mitfinanziert werden insbesondere Beratungen in folgenden Bereichen: Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur, frühzeitige Umstrukturierung, notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte, geplante Übergabe des Unternehmens auf einen Unternehmensnachfolger, geplante vollständige oder teilweise Übernahme des Unternehmens durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes Unternehmen und Vorhaben im Zusammenhang mit der Gewährung von Landesbürgschaften und Bürgschaften der Bürgschaftsbank NRW sowie im Zusammenhang mit stillen Beteiligungen, für die das Land eine Garantie übernimmt.
Die Förderung erfolgt in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50%, bei Belegschaftsinitiativen 80% der Beratungskosten, die Bemessungsgrundlage beträgt max. 1.500 EUR pro Tagewerk.
Es werden zunächst bis zu zehn Tagewerke und in einer ggf. notwendigen zweiten Phase nach erneuter Antragstellung bis zu zehn weitere Tagewerke gefördert.
Die Auszahlung der Zuwendung kann erst nach Beendigung der zu fördernden Beratung und Beibringung eines Tätigkeitsnachweises, eines Beratungsberichtes und des Nachweises über die vom Antragsteller geleistete Eigenbeteiligung erfolgen.
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK
nein
Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die betriebliche Investitionen in Betriebsstätten im Land Nordrhein-Westfalen vornehmen. Gefördert werden ausschließlich Investitionen in den ausgewiesenen Fördergebieten.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden.
Förderfähig sind: die Errichtung neuer oder Erweiterung bestehender Betriebsstätten, der erstmalige Erwerb bzw. die erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte in der Gründungsphase, die Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte, die Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte, die grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe:
Bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
- Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
- Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
Bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
- bei Schulungen: bis zu 40 Prozent in C-Fördergebieten und bis zu 35 Prozent in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 EUR
- bei Markteinführung innovativer Produkte: 50Prozent der förderfähigen Ausgaben, max. 200.000 EUR auf Basis der De-minimis-Regelung
Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 EUR
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Darunter fallen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Förderfähige Kosten sind:
a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-
titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)
b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiel:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.
nein
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW / BAFA
- https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
bundesweit
30. Juni 2024
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Ziele der Förderung sind:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu
initiieren (Modul 1);
- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher
Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem
Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).
Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.
In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens
10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).
Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.
In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.
Projektskizzen:
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antrag:
Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022
eingeschränkt
Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/innovative-klimaschutzprojekte
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
bundesweit
Antragsberechtigt ist das Beratungsunternehmen. Durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Unterstützung durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der digitalen Markterschließung und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Im Zuge der Corona-Krise wurde „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50%.
- maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro netto
- Förderumfang von maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten
Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:
1. begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
2. Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.
Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.
ja
Digitalisierung erfordert Zeit und Know-how. Tourismusunternehmen können dieses Programm nutzen, um sich beim Digitalisierungsprozess professionell begleiten zu lassen.
- Zuwendungsgeber : BMWK
- Ansprechpartner (Projektträger) : EuroNorm GmbH
- https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html