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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

73 Treffer:
Einstiegsqualifizierung Jugendlicher  

Betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung. Zuschuss für Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten:

– Ausbildungsbewerbern mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss der bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben,

– Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen,

– Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende.

 

Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Von der Förderung ausgeschlossen sind Jugendliche, die noch der Vollzeitschulpflicht unterliegen.

Was wird gefördert?

Unterhaltskosten

Beispiele

Einstiegsqualifizierung Tourismus- und Freizeitangebote in den Tätigkeitsbereichen Leistungsangebot, Arbeitsorganisation, Informations- und Kommunikationssysteme, Kundenorientierte Kommunikation, Betriebliche Arbeitsorganisation, Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit; Umweltschutz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu der vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung. Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 243 EUR monatlich (Stand: 01.08.2019) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bei der zuständigen Agentur für Arbeit zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Jugendliche erhalten mit der Einstiegsqualifizierung die Möglichkeit, in einem Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten Teile eines Ausbildungsberufes, einen Betrieb und das Berufsleben kennen zu lernen. Die Einstiegsqualifizierung dient als Türöffner für Ausbildung oder Beschäftigung.

Weitere Informationen  
Eingliederungszuschüsse  

Bezuschussung von Arbeitgebern bei Einstellung förderungsbedürftiger Arbeitnehmer, um bestimmte Defizite bei neu eingestellten Arbeitskräften ausgleichen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.

Was wird gefördert?

Personalkosten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Lohnkostenzuschusses. Förderhöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach den Bruttoarbeitsentgelten, der Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers und den jeweiligen Eingliederungserfordernissen. Sie darf 50% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts nicht übersteigen und längstens für eine Förderdauer von zwölf Monaten erbracht werden. Für schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen kann die Förderhöhe bis zu 70% des berücksichtigungsfähigen Arbeitsentgelts und die Förderdauer bis zu 24 Monate betragen. Bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen erhöht sich die Förderdauer auf bis zu 60 Monate und bei besonders betroffenen schwerbehinderten Menschen, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, auf bis zu 96 Monate. Die Höhe des Eingliederungszuschusses ist nach Ablauf von zwölf Monaten um 10% jährlich zu vermindern. Sie darf 30% des zu berücksichtigenden Arbeitsentgelts nicht unterschreiten. Für besonders betroffene schwerbehinderte Menschen ist der Eingliederungszuschuss erst nach Ablauf von 24 Monaten zu vermindern. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben, können bis zu 36 Monate gefördert werden, wenn die Förderung bis zum 31. Dezember 2019 begonnen wurde.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.

Weitere Informationen  
ERP-Regionalförderprogramm  

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Fördergebiet

bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie

– Angehörige der Freien Berufe,

die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

 

Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

 

Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,

– Warenlager sowie

– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).

Beispiele

Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.

Weitere Informationen  
KfW-Kredit für Wachstum  

Der KfW-Kredit für Wachstum dient der Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln für größere Vorhaben gewerblicher Unternehmen in den Bereichen Innovation und Digitalisierung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 2 Mrd. EUR nicht überschreitet, sowie

– Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-Vereinbarung (Energie-) Dienstleistungen für einen Dritten erbringen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden

– Produkt- und Prozessinnovationen zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen und

– Vorhaben zur deutlichen Intensivierung der Digitalisierung eines Unternehmens.

Beispiele

Innovationsvorhaben: Interne und externe Forschungs-­ und Entwicklungs­ausgaben zur Erschließung neuer Märkte oder neuer Kundengruppen.

 

Digitalisierungsvorhaben: Projekte und Maßnahmen zur Erneuerung oder Verbesserung der IT-Struktur und zur Nutzung digitaler Anwendungen in einem Unternehmen, sowie Maßnahmen zum Ausbau von firmen­spezifischem Wissen im Zusammenhang mit digitalen Anwendungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Risikounterbeteiligung an Fremdkapitalfinanzierungen von Finanzierungspartnern.

Der Umfang der Risikoübernahme beträgt

– bei Vorhaben bis 50 Mio. EUR maximal 70% der Vorhabenfinanzierung, sofern die Risikoübernahme der KfW 50% der Gesamtfinanzierung nicht übersteigt,

– bei Vorhaben über 50 Mio. EUR maximal 50% der Vorhabenfinanzierung.

 

Optional können alle am Konsortium teilnehmenden Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

Der Risikoanteil der KfW beträgt i.d.R. zwischen 7,5 Mio. EUR bis maximal 100 Mio. EUR. Das Gesamtvolumen von Risikounterbeteiligung zzgl. Refinanzierungsmittel ist je Maßnahme auf maximal 100 Mio. EUR begrenzt.

Bewerbungsverfahren

Unternehmen erhalten ihren Kredit nicht direkt bei der KfW, sondern bei einem Finanzierungspartner, z.B. der Hausbank. Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners über eine gesonderte Vereinbarung (Risikounterbeteiligungsvertrag) zwischen dem jeweiligen Finanzierungspartner und der KfW.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem KfW-­Kredit für Wachstum werden Investitionen und Betriebs­mittel für größere Vorhaben in den Bereichen Innovation und Digitalisierung gewerblicher Unternehmen finanziert. Digitalisierungs- und Innovationsprozesse touristischer Unternehmen werden so gezielt unterstützt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/290
 
ERP-Mezzanine für Innovation  

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bei etablierten mittelständischen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.

 

Mitfinanziert werden:

– Betriebsmittel,

– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ

– vereinfacht ermittelte Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.

 

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die

KfW Bankengruppe zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/360
 
Umweltinnovationsprogramm  

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) unterstützt großtechnische Erstanwendungen von technologischen Verfahren und Verfahrenskombinationen, die Umweltbelastungen möglichst vermeiden oder vermindern.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts, Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften.

Kleine und mittlere Unternehmen werden bevorzugt gefördert.

Was wird gefördert?

Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert.

Beispiele

Umnutzung von Altbau zu Hotelgebäuden nach Passivhaus-Standard

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.

In der Regel können bis zu 70% der förderfähigen Kosten zinsverbilligt werden. Bei Investitionszuschüssen erfolgt eine Anteilfinanzierung von bis zu 30%.

Bewerbungsverfahren

Zweistufiges Verfahren: Einreichung einer Projektskizze zur Vorbegutachtung bei der KfW Bankengruppe

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Nutzung von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen ist auch im Tourismus wichtig für eine nachhaltige Entwicklung.

Weitere Informationen  
Gründungszuschuss  

Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbständigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.

Was wird gefördert?

Existenzgründungen, Selbständigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit dar.

Weitere Informationen  
ERP-Kapital für Gründung  

Das Programm fördert Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung und Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiges, nachrangiges Darlehen. Die durchleitenden Banken werden von den Risiken durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

Es können bis zu 30% (alte Länder) beziehungsweise 40% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions-und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50% (neue Länder und Berlin) finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 500.000 Euro pro Antragsteller. Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 Euro nicht übersteigt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über jedes Kreditinstitut an die KfW Bankengruppe gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ERP-Kapital für Gründung ermöglicht eine anteilige Vorhabensfinanzierung für Gründer, Freiberufler und Mittelständler, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit  

Das Programm dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmensgründer und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben (Investitionen, Betriebsmittel).

Beispiele

Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 25 Mio. EUR pro Innovations-und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Mio. EUR pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Beantragung des Kredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner in der Nähe des Unternehmenssitzes.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
ERP-Beteiligungsprogramm  

Das Programm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. EUR, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen. Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig.

Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen.

Die Beteiligung kann in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR betragen, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EUR möglich.

Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 12,5 Jahre.

Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsnehmer können Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe dieses Programms wird Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Eigenkapital erleichtert, indem die KfW den Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche eine Beteiligung am Unternehmen erwerben, günstige Refinanzierungskredite gewährt.

Weitere Informationen  
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