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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

14 Treffer:
Gründungszuschuss  

Der Gründungszuschuss unterstützt den Einstieg arbeitsloser Menschen in die Selbständigkeit.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht.

Was wird gefördert?

Existenzgründungen, Selbständigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.

Bewerbungsverfahren

Die Förderung muss vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbständigkeit dar.

Weitere Informationen  
ERP-Kapital für Gründung  

Das Programm fördert Gründungs- und Festigungsvorhaben im Bereich der mittelständischen Wirtschaft durch Nachrangdarlehen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz oder ein gewerbliches Unternehmen einschließlich eines gewerblichen Sozialunternehmens mit Gewinnerzielungsabsicht, in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen und bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung und Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit. Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Finanzierung erfolgt als zinsgünstiges, nachrangiges Darlehen. Die durchleitenden Banken werden von den Risiken durch eine 100-prozentige Haftungsfreistellung auf Grundlage einer Bundesgarantie entlastet. Zudem wird der Zinssatz in den ersten 10 Jahren der Laufzeit aus Mitteln des ERP-Sondervermögens vergünstigt.

Es können bis zu 30% (alte Länder) beziehungsweise 40% (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions-und sonstigen Kosten finanziert werden. Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50% (neue Länder und Berlin) finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 500.000 Euro pro Antragsteller. Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 Euro nicht übersteigt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über jedes Kreditinstitut an die KfW Bankengruppe gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ERP-Kapital für Gründung ermöglicht eine anteilige Vorhabensfinanzierung für Gründer, Freiberufler und Mittelständler, die noch keine 3 Jahre am Markt aktiv sind.

Weitere Informationen  
ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit  

Das Programm dient der Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie von Investitionen und Betriebsmitteln innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden, Unternehmensgründer und Freiberufler.

Was wird gefördert?

Gefördert wird der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben (Investitionen, Betriebsmittel).

Beispiele

Entwicklung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie, Entwicklung und Implementierung eines Social-Media-Kommunikationskonzepts, betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung, Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 25 Mio. EUR pro Innovations-und Digitalisierungsvorhaben und maximal 7,5 Mio. EUR pro Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Beantragung des Kredits erfolgt nicht direkt bei der KfW, sondern über einen Finanzierungspartner in der Nähe des Unternehmenssitzes.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
ERP-Beteiligungsprogramm  

Das Programm dient der Erweiterung der Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen durch Bereitstellung von Haftungskapital über private Kapitalbeteiligungsgesellschaften.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Privatbesitz und mit Betriebssitz in Deutschland mit einem Gruppenumsatz von bis zu 50 Mio. EUR, in begründeten Fällen bis zu 75 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder Konsolidierung der Finanzverhältnisse, um hiermit vornehmlich zu finanzieren: Kooperationen, Innovationsprojekte einschließlich Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen. Ebenso kommt die Förderung einer Beteiligung an einer Unternehmensnachfolge in Betracht. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen unter Berücksichtigung etwaiger im Zusammenhang mit der Nachfolgeregelung stehender Eigenkapitalveränderungen über eine angemessene Eigenkapitalbasis bei Übernahme der Beteiligung verfügt. Die Förderung einer Beteiligung an einer zwischengeschalteten Gesellschaft ist dabei zulässig.

Beteiligungen können auch bei Erbauseinandersetzungen oder in Ausnahmefällen beim Ausscheiden von Gesellschaftern gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Refinanzierung von Beteiligungen.

Die Beteiligung kann in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR betragen, jedoch soll die Beteiligung das vorhandene Eigenkapital nicht übersteigen. In Ausnahmefällen sind Beteiligungen bis zu 2,5 Mio. EUR möglich.

Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, in den neuen Ländern und Berlin in der Regel 12,5 Jahre.

Der Finanzierungsanteil der Refinanzierungskredite beträgt bis zu 100% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Beteiligungsnehmer können Anträge nur bei privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften stellen. Diese beantragen anschließend einen Refinanzierungskredit über eine primärhaftende Hausbank bei der KfW. Zum Zeitpunkt der Antragstellung darf der Beteiligungsvertrag noch nicht abgeschlossen sein; eine nachträgliche Finanzierung bereits bestehender Beteiligungen ist ausgeschlossen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe dieses Programms wird Unternehmen, insbesondere KMU, der Zugang zu Eigenkapital erleichtert, indem die KfW den Kapitalbeteiligungsgesellschaften, welche eine Beteiligung am Unternehmen erwerben, günstige Refinanzierungskredite gewährt.

Weitere Informationen  
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 125.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 500.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
Erasmus für Jungunternehmer  

Das grenzüberschreitende Austauschprogramm Erasmus für Jungunternehmer bietet neuen bzw. angehenden Unternehmern die Möglichkeit, von einem erfahrenen Unternehmer zu lernen, der in einem anderen teilnehmenden Land ein kleines Unternehmen leitet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.

Beispiele

-

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.

Bewerbungsverfahren

Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.

Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.

 

Link zu den Kontaktstellen:

www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
  • https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
 
Bürgschaftsprogramm der L-Bank  

Im Rahmen der Finanzierung mittelständischer Unternehmen entlastet die L-Bank das finanzierende Institut von einem Teil des Risikos.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.

Was wird gefördert?

Folgende Finanzierungen werden abgesichert:

– Investitionsfinanzierungen,

– Finanzierung von Existenzgründungen und Betriebsübernahmen,

– Betriebsmittelfinanzierungen,

– Avalfinanzierungen.

Beispiele

Erweiterung, Wachstum, Modernisierung, Standortverlagerung

Art und Höhe der Zuwendung

Die L-Bank vergibt Bürgschaften mit einem Volumen von 1,25 Mio. bis 5 Mio. EUR. Für Bürgschaftsbeträge bis 2,5 Mio. EUR ist die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig. Die L-Bank verbürgt bis zu 80 Prozent der Finanzierung.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern. Der Liquiditätskredit kann dabei helfen, die durch den Coronavirus entstandenen Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

Mit Hilfe des Liquiditätskredits können Betriebsmittelfinanzierungen, Konsolidierungen sowie Betriebsübernahmen mitfinanziert werden.

 

Die Erweiterung "Liquiditätskredit Plus" unterstützt Unternehmen mit Liquiditätsbedarf aufgrund der Corona-Krise, z. B. aufgrund von Umsatzausfällen durch Betriebsschließungen und Abstandsregeln oder aufgrund von Problemen in den Lieferketten

Zusätzilch finanziert das Programm (1) Liquiditätsengpässe nach größeren Investitionen bei jungen Unternehmen oder bei Unternehmen, die coronabedingt das erwartete Umsatz-Plus nicht erzielen können, (2) die Verlängerung des Zahlungsziels für Kunden oder Vorfinanzierung von Aufträgen und (3) Umschuldungen von coronabedingter Inanspruchnahme des Kontokorrents

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
ERP-Gründerkredit – Universell  

Mit dem ERP-Gründerkredit – Universell gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, auch im Nebenerwerb oder eine erneute Gründung.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen.

Beispiele

Übernahme einer Gaststätte im Rahmen einer Nachfolgeregelung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. EUR beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. EUR.

 

Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt die KfW für große Unternehmen bis zu 80 Prozent des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.

 

Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.

 

Laufzeit:

Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit

Investitionsfinanzierungen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.

 

Für Kredite bis 3 Mio. EUR pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR werden mit vereinfachter Prüfung vergeben, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen oder Unternehmensfestigungen. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos, das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.

Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens

– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU sowie

– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,

– Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,

– Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,

– EU-Beratungen,

– Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie

– Weiterbildungsberatungen.

Beispiele

Unternehmensprozesse verbessern; Betriebserweiterungen planen; Onlinebuchungen erhöhen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Handels- und Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensberatung Handel GmbH

- Gaststätten/Hotellierie: DEHOGA Baden-Württemberg

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
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