Förderwegweiser
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.
Gegenstand der Förderung sind investive Digitalisierungsvorhaben. Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services sowie auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge. Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen. Digitale Marketing- und Vertriebsstrategien. Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit. Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.
Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.
Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen, Geschäftsabläufen, Außendarstellung, Marketing und Kommunikationsdesign sowie IT-Sicherheit.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 70.000 EUR. Die Bagatellgrenze beträgt 3.000 EUR.
Die Projektlaufzeit beträgt max. zwölf Monate.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Projektantrag muss eine Projektskizze enthalten, welche Folgendes beinhaltet: Projektbeschreibung (Idee oder Vision bezogen auf das beabsichtigte Ergebnis), schlüssige Analyse der jeweiligen Ausgangssituation, belastbare Bedarfserhebung mit Feststellung des innovativen Mehrwertes, Umsetzungs- und Zeitplanung, sofern bereits vorliegend, das Konzept zur Projektumsetzung, Beschreibung der benötigten Leistungen Dritter, Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Erläuterung der Einzelansätze und Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil und gegebenenfalls Bestätigungen für die Unterstützung durch Dritte.
ja
Ziel ist, die mittelständisch geprägte Wirtschaft des Landes bei der Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels zu unterstützen und dadurch ihre Zukunftsfähigkeit sowie ihre Wettbewerbs- und Wachstumsposition zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB); EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Darunter fallen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
31.12.2030
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften
- freiberuflich Tätige
- Kommunen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen
- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften
Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.
Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.
Förderfähige Kosten sind:
a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-
titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)
b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.
Beispiel:
- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,
- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,
- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,
c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.
Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).
Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.
Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.
Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.
Höchstsätze:
1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie
Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.
Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.
nein
Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : KFW / BAFA
- https://www.deutschland-machts-effizient.de/KAENEF/Redaktion/DE/FAQ/FAQ-Uebersicht/Richtlinien/bundesfoerderung-fuer-effiziente-gebaeude-beg.html
bundesweit
30. Juni 2024
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Ziele der Förderung sind:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu
initiieren (Modul 1);
- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher
Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem
Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).
Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.
In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens
10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).
Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.
In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.
Projektskizzen:
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antrag:
Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022
eingeschränkt
Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/innovative-klimaschutzprojekte
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
bundesweit
Antragsberechtigt ist das Beratungsunternehmen. Durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Unterstützung durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der digitalen Markterschließung und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Im Zuge der Corona-Krise wurde „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50%.
- maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro netto
- Förderumfang von maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten
Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:
1. begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.
2. Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.
Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.
ja
Digitalisierung erfordert Zeit und Know-how. Tourismusunternehmen können dieses Programm nutzen, um sich beim Digitalisierungsprozess professionell begleiten zu lassen.
- Zuwendungsgeber : BMWK
- Ansprechpartner (Projektträger) : EuroNorm GmbH
- https://www.innovation-beratung-foerderung.de/INNO/Navigation/DE/go-digital/go-digital.html
bundesweit
30.06.2024
Antragsberechtigt sind
- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,
- Kommunale Unternehmen,
- Freiberuflich Tätige,
- Landwirte (nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO)
- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,
mit einem Standort in Deutschland.
Nicht antragsberechtigt sind:
– Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe,
Mit dem programm können Maßnahmen finanziert werden, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standardkomponenten bis zu komplexen Systemlösungen.
Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.
Folgende Maßnahemnbereiche werden gefördert:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
Förderung von Transformationskonzepten
Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines eilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss) aus Mitteln des BMWK für Kredite, die die KfW refinanziert.
Modul 1: Querschnittstechnologien
– werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.
– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förder-
fähigen Kosten;
– Die Förderung ist auf maximal 200 000 Euro pro Vorhaben begrenzt;
– Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30 Prozent der Investitionskosten förderfähig
Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien
- werden mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;
– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten
Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware
– werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;
– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.
Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen
werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;
– Abwärmeerschließungen zur außerbetrieblichen Nutzung werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;
– Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).
– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen auf 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO 2 begrenzt;
– Einsparkonzepte erhalten die gleiche Förderquote wie das in dem jeweiligen Einsparkonzept dargestellte investive Vorhaben.
Förderung von Transformationskonzepten
– Die Erstellung von Transformationskonzepten wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten;
– Die maximale Fördersumme beträgt 80 000 Euro pro Transformationskonzept.
Die Antragstellung erfolgt durch die Hausbank oder, das antragsberechtigte Unternehmen oder einen Bevollmächtigten (z. B. Netzwerkmoderator) ausschließlich über das elektronische Antragsformular einschließlich notwendiger Anlagen.
nein
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Energieeffizienz-und-Prozessw%C3%A4rme-aus-Erneuerbaren-Energien-(295)/?redirect=497472
bundesweit
ANtragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Kommunale Unternehmen
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen
- Einzelunternehmer oder Freiberufler
Kommunale Körperschaften (kommunale Gebietskörperschaften, deren unselbstständige
Eigenbetriebe und Zweckverbände) können Ihren Antrag im Förderprodukt “Ladestationen für
Elektrofahrzeuge – Kommunen“ stellen.
Kauf und die Installation von Ladestationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmenfahrzeuge sowie Privatfahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.
Dies beinhaltet
- den Kauf neuer Ladestationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung
- den Einbau und Anschluss der Ladestationen, inklusive aller Installationsarbeiten
- Energiemanagement-Systeme zur Steuerung der Ladestationen
Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf ausgezahlt wird. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt.
Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.
Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt.
Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale
Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen
Der Antrag muss vor Erwerb der Ladesäule direkt bei der KfW gestellt werden.
Hinweis: je nach Unternehmenstyp und Rechtsform sind unterschiedliche Unterlagen im KfW-Zuschussportal hochzuladen – z. B. aktuelle Registerauszüge (nicht älter als 6 Monate).
nein
Das BMDV untersützt Unternehmen bei der Installation von Ladesäulen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der Gesamtkosten, die Mobilitätswende zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Ladestationen-f%C3%BCr-Elektrofahrzeuge-Unternehmen-(441)/?redirect=681408
bundesweit
30.06.2024
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.
- App- oder Plattform-basierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität
- wirtschaftliche Betriebskonzepte
Systemplattformen für das Energiemanagement von Hotels, Sharing-Plattformen
Nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen können im Einzelfall höhere Förderintensitäten gewährt werden.
Projektvorschläge in Form von Skizzen können vorbehaltlich der tatsächlich zur
Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils zum 15. September eines Jahres, erstmalig zum 15. September 2022, eingereicht werden.
ja
Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen in der Elektromobilität eine wichtige Rolle. Sie steuern nicht nur die Funktionen im Elektrofahrzeug sondern schaffen die Grundlage für intelligenten Verkehr und somit auch für die Lenkung von Besucherströmen in touristischen Destinationen.
- Zuwendungsgeber : BMWK
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt e.V. (DLR)
- https://www.digitale-technologien.de/DT/Navigation/DE/ProgrammeProjekte/AktuelleTechnologieprogramme/IKT-EM-3/ikt-em-3.html