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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

69 Treffer:
Förderung von Digitalisierungsprozessen in Unternehmen (Richtlinien Digital Innovation und Digital Creativity)  

Das Land Sachsen-Anhalt fördert mit Unterstützung des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) die Konzeption und Umsetzung investiver Digitalisierungsprojekte in kleinen und mittleren Unternehmen.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind investive Digitalisierungsvorhaben. Digitalisierung unternehmensinterner Abläufe und Services sowie auf Außenwirkung bezogene digitale Vorgänge. Entwicklung von neuen, innovativen digitalen Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen und Geschäftsabläufen. Digitale Marketing- und Vertriebsstrategien. Einrichtung und Erhöhung der IT-Sicherheit. Ausgaben für Personal, das im Rahmen des Projektes zusätzlich eingestellt wird, sowie Sachkosten, Leistungen Dritter und Investitionen.

Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe.

Beispiele

Digitalisierung von Produkten und Produktionsprozessen, Geschäftsmodellen, Geschäftsabläufen, Außendarstellung, Marketing und Kommunikationsdesign sowie IT-Sicherheit.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. jedoch 70.000 EUR. Die Bagatellgrenze beträgt 3.000 EUR.

Die Projektlaufzeit beträgt max. zwölf Monate.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme zu stellen. Der Projektantrag muss eine Projektskizze enthalten, welche Folgendes beinhaltet: Projektbeschreibung (Idee oder Vision bezogen auf das beabsichtigte Ergebnis), schlüssige Analyse der jeweiligen Ausgangssituation, belastbare Bedarfserhebung mit Feststellung des innovativen Mehrwertes, Umsetzungs- und Zeitplanung, sofern bereits vorliegend, das Konzept zur Projektumsetzung, Beschreibung der benötigten Leistungen Dritter, Ausgaben- und Finanzierungsplan mit Erläuterung der Einzelansätze und Finanzierungsbestätigung für den Eigenanteil und gegebenenfalls Bestätigungen für die Unterstützung durch Dritte.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist, die mittelständisch geprägte Wirtschaft des Landes bei der Bewältigung der Herausforderungen des digitalen Wandels zu unterstützen und dadurch ihre Zukunftsfähigkeit sowie ihre Wettbewerbs- und Wachstumsposition zu verbessern.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

 

Darunter fallen:

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz

- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung

- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen

- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Innovative Klimaschutzprojekte  

Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz innovative Klimaschutzprojekte, die signifikant zu Reduzierung von Treibhausgasen beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30. Juni 2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

 

Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Ziele der Förderung sind:

- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu

initiieren (Modul 1);

- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher

Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie

- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem

Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).

 

 

Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.

 

In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens

10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten

vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).

 

Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der

zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.

 

In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.

 

Projektskizzen:

Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

 

Antrag:

Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.

 

Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.

Weitere Informationen  
ERP-Gründerkredit – StartGeld  

Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.

Was wird gefördert?

Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)

- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.

Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit

Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninfonds Deutschland  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzaninfonds Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.

Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.

Was wird gefördert?

Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.

Weitere Informationen  
go-digital  

Mit dem Förderprogramm go-digital fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die fachliche Beratung sowie Begleitung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft bei der Umsetzung von Maßnahmen zum Auf- bzw. Ausbau der IT-Systeme.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt ist das Beratungsunternehmen. Durch die Förderung von Beratungsleistungen begünstigt werden rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.

Was wird gefördert?

Unterstützung durch autorisierte Beratungsunternehmen bei der Digitalisierung von Geschäftsprozessen, der digitalen Markterschließung und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Im Zuge der Corona-Krise wurde „go-digital“ um ein neues Modul zur Einrichtung von Homeoffice-Arbeitsplätzen erweitert.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt. Die Förderquote beträgt bis zu 50%.

 

- maximaler Beratertagessatz von 1.100 Euro netto

- Förderumfang von maximal 30 Tage in einem Zeitraum von sechs Monaten

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren besteht aus zwei Teilschritten:

 

1. begünstigten Unternehmen und gegebenenfalls dem Drittleister. Dazu gehören auch die notwendigen ausgefüllten Formulare / Dokumente (De-minimis-Erklärung, KMU-Erklärung sowie ein aktueller Auszug aus dem Handelsregister). Bitte verwenden Sie dafür diese Antragsformulare.

2. Dann beginnt Schritt zwei über das Antragsportal easy-Online. Damit wird der "Antrag auf Gewährung einer Bundeszuwendung (AZA)" ausgelöst.

 

Die Anträge werden anschließend durch den Projektträger EURONORM GmbH geprüft.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Digitalisierung erfordert Zeit und Know-how. Tourismusunternehmen können dieses Programm nutzen, um sich beim Digitalisierungsprozess professionell begleiten zu lassen.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft  

Mit dem Programm unterstütz die Bundesregierung Maßnahmen, welche die Strom- oder Wärmeeffizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energieverbrauchs beitragen. Damit trägt es zur Erreichung der Klima- und Ernegieziele bei.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind

 

- In- und ausländische gewerbliche Unternehmen und Contractoren,

- Kommunale Unternehmen,

- Freiberuflich Tätige,

- Landwirte (nur in Modul 2 und nur unter Artikel 41 AGVO)

- Gemeinnützige Antragsteller, sofern diese wirtschaftlich tätig sind,

 

mit einem Standort in Deutschland.

 

 

Nicht antragsberechtigt sind:

– Kommunen und deren unselbständige Eigenbetriebe,

Was wird gefördert?

Mit dem programm können Maßnahmen finanziert werden, welche die Strom- oder Wärme­effizienz deutlich erhöhen und damit zur Senkung des Energie­verbrauchs beitragen: Von hocheffizienten Standard­komponenten bis zu komplexen Systemlösungen.

 

Die Investition muss mindestens 3 Jahre in Betrieb sein.

 

Folgende Maßnahemnbereiche werden gefördert:

 

Modul 1: Querschnittstechnologien

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware

Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

Förderung von Transformationskonzepten

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form der Anteilsfinanzierung (ein Teil der Kosten der Maßnahme wird gefördert) entweder durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss oder in Form eines eilschuldenerlasses (Tilgungszuschuss) aus Mitteln des BMWK für Kredite, die die KfW refinanziert.

 

Modul 1: Querschnittstechnologien

– werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert.

– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förder-

fähigen Kosten;

– Die Förderung ist auf maximal 200 000 Euro pro Vorhaben begrenzt;

– Nebenkosten sind bis zu einem Anteil von 30 Prozent der Investitionskosten förderfähig

 

 

Modul 2: Prozesswärme aus erneuerbaren Energien

- werden mit 45 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;

– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten

 

 

Modul 3: MSR, Sensorik und Energiemanagementsoftware

– werden mit 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;

– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten.

 

 

Modul 4: Energie- und Ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen

werden mit bis zu 30 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;

– Abwärmeerschließungen zur außerbetrieblichen Nutzung werden mit bis zu 40 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert;

– Die maximale Förderung ist auf einen Betrag von 500 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO2 begrenzt (Fördereffizienz).

– Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten. Die maximale Förderung ist für kleine und mittlere Unternehmen auf 900 Euro pro jährlich eingesparte Tonne CO 2 begrenzt;

– Einsparkonzepte erhalten die gleiche Förderquote wie das in dem jeweiligen Einsparkonzept dargestellte investive Vorhaben.

 

Förderung von Transformationskonzepten

– Die Erstellung von Transformationskonzepten wird mit bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert. Kleine und mittlere Unternehmen erhalten zusätzlich einen Bonus in Höhe von zehn Prozentpunkten auf die förderfähigen Kosten;

– Die maximale Fördersumme beträgt 80 000 Euro pro Transformationskonzept.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Hausbank oder, das antragsberechtigte Unternehmen oder einen Bevollmächtigten (z. B. Netzwerkmoderator) ausschließlich über das elektronische Antragsformular einschließlich notwendiger Anlagen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Ladestation für Elektrofahrzeuge  

Mit dem Förderprodukt wird die Beschaffung und Errichtung von Ladestationen für Elektrofahrzeuge an nicht öffentlich zugänglichen Stellplätzen zum Aufladen gewerblich genutzter Elektrofahrzeuge (Flottenfahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge) sowie zum Aufladen von Elektrofahrzeugen von Beschäftigen eines Unternehmens gefördert. Das Produkt ist eine Fördermaßnahme des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

ANtragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden

- Kommunale Unternehmen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände

- Gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Einzelunternehmer oder Freiberufler

 

Kommunale Körperschaften (kommunale Gebietskörperschaften, deren unselbstständige

Eigenbetriebe und Zweckverbände) können Ihren Antrag im Förderprodukt “Ladestationen für

Elektrofahrzeuge – Kommunen“ stellen.

Was wird gefördert?

Kauf und die Installation von Lade­stationen an Stellplätzen, die nicht öffentlich zugänglich sind. An den Stationen können Firmen­fahrzeuge sowie Privat­fahrzeuge der Beschäftigten aufgeladen werden.

Dies beinhaltet

 

- den Kauf neuer Lade­stationen mit bis zu 22 kW Ladeleistung und intelligenter Steuerung

- den Einbau und An­schluss der Lade­stationen, inklusive aller Installations­arbeiten

- Energie­management-Systeme zur Steuerung der Lade­stationen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf ausgezahlt wird. Der Zuschuss beträgt 70% der förderfähigen Gesamtkosten, jedoch maximal 900,00 Euro pro Ladepunkt.

Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens 1.285,71 Euro, wird keine Förderung gewährt.

Insgesamt ist die Förderung auf maximal 45.000 Euro je Standort (Investitionsadresse) beschränkt.

 

Sind unter einer Investitionsadresse mehrere Unternehmen ansässig, so gilt der maximale

Zuschussbetrag je Investitionsadresse und Unternehmen

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Erwerb der Ladesäule direkt bei der KfW gestellt werden.

 

Hinweis: je nach Unternehmenstyp und Rechtsform sind unterschiedliche Unter­lagen im KfW-Zuschussportal hochzuladen – z. B. aktuelle Register­auszüge (nicht älter als 6 Monate).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das BMDV untersützt Unternehmen bei der Installation von Ladesäulen mit einem Zuschuss von bis zu 70 % der Gesamtkosten, die Mobilitätswende zu fördern.

Weitere Informationen  
Technologiewettbewerb „IKT für Elektromobilität: intelligente Anwendungen für Mobilität, Logistik und Energie“  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) fördert anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die IKT-basierte Elektromobilitätslösungen im Anwendungsbereich Mobilität, Verkehr, Logistik und Energienetze erarbeiten. Dazu gehört auch die Entwicklung von IKT-basierten technischen Lösungen für Tourismusbetriebe.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Forschungseinrichtungen mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Deutschland.

Was wird gefördert?

- App- oder Plattform-basierte Konzepte zur Digitalisierung der Mobilität

- wirtschaftliche Betriebskonzepte

Beispiele

Systemplattformen für das Energiemanagement von Hotels, Sharing-Plattformen

Art und Höhe der Zuwendung

Nicht rückzahlbare Anteilsfinanzierung. Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft kann die Förderung je nach Marktnähe der zu entwickelnden Lösungen 25 % bis 50 % der zuwendungsfähigen Gesamtkosten betragen. Für kleine und mittlere Unternehmen können im Einzelfall höhere Förderintensitäten gewährt werden.

Bewerbungsverfahren

Projektvorschläge in Form von Skizzen können vorbehaltlich der tatsächlich zur

Verfügung stehenden Haushaltsmittel jeweils zum 15. September eines Jahres, erstmalig zum 15. September 2022, eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) spielen in der Elektromobilität eine wichtige Rolle. Sie steuern nicht nur die Funktionen im Elektrofahrzeug sondern schaffen die Grundlage für intelligenten Verkehr und somit auch für die Lenkung von Besucherströmen in touristischen Destinationen.

Weitere Informationen  
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