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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

57 Treffer:
Investitionsfinanzierung  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen von Unternehmen in Gemeinden mit dörflichem Charakter bereit. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.

Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen. Die Mindestförderhöhe beträgt 5.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der

L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.

Weitere Informationen  
Klimopass  

Das Programm adressiert die Herausforderungen des Klimawandels in Baden-Württemberg, wo die Durchschnittstemperatur seit 1881 um 1,5 °C gestiegen ist. Ziel ist es, die Anpassungsfähigkeit an die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels zu erhöhen, insbesondere für Kommunen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und kommunale Körperschaften.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Das Programm richtet sich an Kommunen, Landkreise, Regionalverbände, Nachbarschafts- und Zweckverbände, Gemeindeverwaltungsverbände, kommunale Unternehmen, kommunale Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie kleine und mittlere Unternehmen in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Beratungsprojekte, Schulungsmaßnahmen, Vorbereitungsprojekte für Anpassungsmaßnahmen und Umsetzungsprojekte, speziell im Bereich des Hitzeschutzes.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden in Form von Anteils- und Festbetragsfinanzierungen vergeben. Förderhöhe und der Förderanteil variieren je nach Maßnahme.

Bewerbungsverfahren

Anträge können ab dem 28. Juli 2022 bei der L-Bank eingereicht werden. Die Bewilligung erfolgt nach Prüfung der Unterlagen und Verfügbarkeit der Mittel.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KLIMOPASS zielt darauf ab, durch finanzielle Unterstützung die Resilienz gegenüber Klimafolgen zu stärken, wobei ein besonderer Fokus auf die Förderung von adaptiven Maßnahmen und Investitionen im Bereich des Hitzeschutzes liegt. Das Programm unterstützt eine breite Palette von Beteiligten, von öffentlichen Verwaltungen bis zu KMUs, und bietet finanzielle Anreize für innovative und modellhafte Projekte zur Klimaanpassung.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg und die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützen eigenkapitalschwache Unternehmen, die nicht über genügend bankübliche Sicherheiten verfügen, durch eine Kombination von Bürgschaften für Förderkredite der L-Bank und Beteiligungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Existenzgründer, Betriebsübernehmer und bestehende gewerbliche Unternehmen bzw. Freie Berufe aller Branchen nach KMU-Kriterien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Vorhaben (Gründungs-, Wachstums- und Investitionsfinanzierungen, Betriebsmittel, Anlauf-/ Markteinführungskosten, Kaufpreise für Übernahmen, Produktentwicklung, FuE).

Art und Höhe der Zuwendung

Im Programm Kombi-Bürgschaft50 werden standardisierte Bürgschaften in Höhe von 50 % der L-Bank-Darlehen ausgereicht (Bürgschaftsobergrenze max. € 2,0 Mio.). Von 50 % abweichende Bürgschaftsquoten können für alle gewerblichen L-Bank-Darlehen im Standardprogramm der Bürgschaftsbank dargestellt werden.

Bewerbungsverfahren

Für die L-Bank-Programme mit 50-prozentiger Bürgschaft der Bürgschaftsbank stellt die Hausbank den Antrag direkt bei der L-Bank (Kombi-Bürgschaft50).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Kombi-Programm bietet eine stille Beteiligung zur Stärkung des Eigenkapitals und niedrige Zinsen für die L-Bank-Förderkredite.

Weitere Informationen  
Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW – Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (Charge@BW)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt im Rahmen der Landesinitiative III Marktwachstum Elektromobilität BW den flächendeckenden Aufbau verlässlicher Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind juristische Personen mit Sitz oder Betriebsstätte in Baden-Württemberg, die den Bau und Betrieb von Ladeinfrastruktur gewährleisten können.

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Errichtung von Ladesäulen inkl. Netzanschluss im nichtöffentlichen Raum und öffentlichen Raum.

Beispiele

z.B. Mitarbeiterparkplätze, Parkplätze von Freizeiteinrichtungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt mit einem Fördersatz von bis zu 40 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 2.500 Euro je Ladeplatz in WEG und je öffentlich zugänglichem Ladepunkt.

Pro Antragsteller können max. 250 Ladepunkte bezuschusst werden.

Die Bewilligungssumme eines Vorhabens muss mindestens 5.500 Euro (Mindestgrenze) betragen.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung ist bis spätestens 31. Dezember 2025 bei der L-Bank möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Baden-Württemberg will mit diesem Programm den Anteil an Lademöglichkeiten mit Versorgung durch erneuerbare Energien erhöhen und damit die Nutzung von Elektrofahrzeugen voranbringen.

Weitere Informationen  
Liquiditätskredit der L-Bank  

Die L-Bank gewährt Darlehen zur Finanzierung von Vorhaben mittelständischer Unternehmen in Baden-Württemberg, um deren Kreditversorgung zu stabilisieren und zu verbessern. Der Liquiditätskredit kann dabei helfen, die durch den Coronavirus entstandenen Liquiditätsengpässe zu überwinden.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Freiberufler (i.d.R. bis 500 Beschäftigte).

Was wird gefördert?

- Betriebsmittelfinanzierung: Liquiditätsbedarf für das Unternehmenswachstum

 

- Betriebsübernahmen: Kaufpreis, Folgeinvestitionen, Betriebsmittel, Abfindungen

 

- Konsolidierungen: Betriebsmittel, Anpassungsinvestitionen und Umschuldungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsgünstiger Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten. Der Darlehenshöchstbetrag beläuft sich in der Regel auf maximal 5 Mio. EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die Hausbank bei der L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Förderdarlehen können KMU ihren Liquiditätsbedarf decken, insbesondere für nichtinvestive Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Startfinanzierung 80  

Die L-Bank fördert in Zusammenarbeit mit der KfW Bankengruppe Vorhaben zur Existenzgründung durch Neugründung, Betriebsübernahme oder tätige Beteiligung sowie Vorhaben zur Existenzfestigung innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der selbständigen Tätigkeit.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– der Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– Bau- und Umbaumaßnahmen,

– Betriebsausstattung (Maschinen, Einrichtungen und Fahrzeuge),

– der Erwerbspreis für einen zu übernehmenden Betrieb oder Gesellschaftsanteil,

– die Erstausstattung oder Aufstockung des Waren-, Material- und Ersatzteillagers,

– Betriebsmittel (z.B. Löhne und Gehälter, Mietkosten, Unternehmerlohn, Patentanmeldungen, Markteinführungskosten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten längerfristigen Darlehens. Das Darlehen kann bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs betragen. Die Höhe des Darlehens beträgt max. 150.000 EUR pro Gründer oder Unternehmer, bei Teamgründern oder Unternehmen mit mehreren Gesellschaftern max. 600.000 EUR.

Die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg übernimmt eine obligatorische Bürgschaft in Höhe von 80% des Darlehensbetrags.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei der Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge an die L-Bank weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer und junges Unternehmen erhalten für Ihre Vorhaben ein Förderdarlehen. Das Darlehen ist zusätzlich mit einer 80%igen Bürgschaft der Bürgschaftsbank Baden-Württemberg abgesichert.

Weitere Informationen  
Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)  

Das Bundesministerium des Inneren und Heimat (BMI) unterstützt Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen.

Fördergebiet

bundesweit Grenzregionen

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind etablierte rechtsfähige grenzregionale Zusammenschlüsse mit deutscher Beteiligung. Als etabliert gelten solche grenzregionalen Zusammenschlüsse, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits eine mehrjährige Erfahrung in der grenzregionalen Zusammenarbeit aufweisen können.

Was wird gefördert?

Das förderpolitische Ziel kann je nach Situation in der jeweiligen Grenzregion zum Beispiel erreicht werden durch die entsprechende

- Schaffung einer neuen Beratungsinfrastruktur,

- qualitative Erweiterung, quantitative Erweiterung, Verbesserung des bestehenden Beratungsangebots,

- Zusammenführung, Umstrukturierung, Digitalisierung bestehender (zum Beispiel themenspezifischer) Beratungsangebote.

 

Es können nur solche Projekte gefördert werden, die geeignet sind, einen Beitrag zur Erreichung der konkreten förderpolitischen Zielstellungen zu leisten.

Beispiele

Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:

- Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,

- Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,

- Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,

- Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,

- Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beratungsinfrastrukturen, die in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
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