Förderwegweiser
bundesweit
31.12.2024
Die Innovationsnetzwerke bestehen aus
- kleinen und mittleren Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben,
- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 500 Beschäftigte. Beschäftigte verbundener oder Partnerunternehmen sind zu berücksichtigen.
- weiteren mittelständischen Unternehmen, die eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben und weniger als 1000 Beschäftigte. Mitarbeitende der verbundenen oder Partnerunternehmen werden berücksichtigt. Zudem muss mindestens ein Unternehmen kooperieren, dessen FuE-Projekt gefördert wird.
Gegenstand der Förderung sind in der Bundesrepublik Deutschland durchzuführende FuE-Aktivitäten und diese unterstützende Leistungen zur Markteinführung für innovative Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen ohne Einschränkung auf bestimmte Technologien und Branchen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer Anteilfinanzierung gewährt.
Anträge können nur auf amtlichem Vordruck oder mit gleichen Informationen mittels elektronischer Medien, die mit einer rechtsverbindlichen Unterschrift versehen sind, bei den unter www.zim.de genannten Stellen laufend gestellt werden.
nein
Mittelständische Unternehmen können einen nicht zurückzahlbaren Zuschuss für Projekte aus Forschung und Entwicklung beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/zentrales-innovationsprogramm-zim-innovation.html
Baden-Württemberg
30.06.2031
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Beispielsweise Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss
Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung
Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.
Anträge sind schriftlich über ein spezielles Online-Formular bei der L-Bank einzureichen. Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/digiplus-zuschuss.html#
Baden-Württemberg
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.
- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: Beispielsweise Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.
- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.
- Strategie und Organisation: Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.
Finanzierung: Förderdarlehen im Hausbankenverfahren mit Tilgungszuschuss
Kredithöhe: 15.000–100.000 € (bis 17.09.2023: 25.000-100.000 €)
Anträge sind schriftlich über ein spezielles Online-Formular bei der L-Bank einzureichen. Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.
nein
Für das Förderprogramm "Digitalisierungsprämie Plus" in der Darlehensvariante gewährt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus in Baden-Württemberg zusätzlich einen Tilgungszuschuss.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html#
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu
touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.
Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden
- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Finanziert werden können Kosten für:
- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen
- Inneneinrichtung, Küchentechnik
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.
Die Förderung erfolgt als zinsverbilligtes Darlehen kombiniert mit einem Tilgungszuschuss. Die Zinssätze und die Tilgungszuschüsse können variieren, abhängig von der Erfüllung bestimmter Nachhaltigkeitskriterien durch das Unternehmen.
- Finanzierungsanteil: Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
- Minimaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 10.000 Euro
- Maximaler Bruttodarlehensbetrag: In der Regel 5 Millionen Euro
Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
ja
Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, sollen langfristige, vergünstigte Förderdarlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank); Hausbank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.
nein
Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-transfer-ausbildung-fortsetzen/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe mit weniger als 500 Beschäftigten und mit Sitz in Baden-Württemberg, die einen Ausbildungsvertrag mit einem Auszubildenden abgeschlossen haben (sog. Stammbetriebe).
Betriebe, die nicht in der Lage sind, das gesamte Spektrum der in den Ausbildungsverordnungen vorgeschriebenen fachpraktischen Ausbildungsinhalte abzudecken, können sich mit anderen Betrieben zu einem Verbund zusammenschließen. Gefördert werden die Zusatzkosten der Ausbildung in einem anderen Betrieb. Die Dauer der Ausbildung in diesem Betrieb muss mindestens 20 Wochen betragen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Corona-Krise gilt für kurzarbeitende Betriebe: Statt der sonst geforderten 20 Wochen im Partnerbetrieb kann eine Förderung erfolgen, wenn der Auszubildende während der Kurzarbeits-Phase mindestens vier Wochen seiner Ausbildung in einem Partnerbetrieb absolviert.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
Die Höhe der Prämie beträgt 4.000 Euro pro Auszubildender/Auszubildendem, wenn die Ausbildung im Partnerbetrieb (Betrieb oder Bildungseinrichtung) mindestens 20 Wochen dauert.
Bei vier bis 19 Wochen und der Stammbetrieb in diesem Zeitraum Kurzarbeit angemeldet hat, beträgt die Höhe der Prämie 2.000 Euro pro Auszubildender/Auszubildendem.
Anträge sind vor Beginn der Ausbildung im Stammbetrieb unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu stellen.
nein
Dieses Programm unterstützt Ausbildungsbetriebe, die sich zusammenschließen und kann so zu einer hohen Ausbildungsqualität im Tourismus beitragen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-im-verbund-ausbildung-teilen/
Baden-Württemberg
31.12.2025
Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.
Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens
– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU sowie
– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.
Mitfinanziert werden
– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,
– Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,
– Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,
– EU-Beratungen,
– Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie
– Weiterbildungsberatungen.
Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.
Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:
- Gaststätten/Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.
nein
Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : abhängig von der eigenen Branche; für Gastronomie und Hotellerie: DEHOGA Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/beratungen-fuer-den-mittelstand/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.
(Teil-)Finanzierung eines Vorhabens, beispielsweise bei
- Betriebs-/Kapazitätserweiterungen
- Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen
- Kooperationen
- Produkt-/Sortimentserweiterungen und Markterschließung
- Umstellungen bei Strukturwandel
- Veränderungen im Gesellschafterkreis sowie im Rahmen von Erbauseinandersetzungen
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel bis 1,5 Mio. Euro. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:
- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten
- Investitionen für Prototypen
- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Baden-Württemberg
30.06.2027
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe, die ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in Baden-Württemberg haben.
- Investitionen für Gründung, Erweiterung, Innovation, Digitalisierung, Transformation, Standortverlagerung oder Übernahme eines Unternehmens.
- Betriebsmittel- bzw. Avalfinanzierungen.
- Investitionen im Rahmen unserer Förderdarlehen.
Die L-Bank übernimmt in der Regel maximal 50 % des Finanzierungsrisikos. Dies entspricht einem Bürgschaftsbetrag von über 2 bis 15 Millionen Euro, bezogen auf ein Vorhaben.
Für niedrigere Bürgschaftsbeträge ist grundsätzlich die Bürgschaftsbank Baden-Württemberg zuständig.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens zusammen mit der Hausbank bei der L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg einzureichen.
ja
Die L-Bank übernimmt Bürgschaften für Kredite von Banken und Sparkassen und bietet damit finanzielle Sicherheit für Investitionsvorhaben.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/unternehmensfinanzierung/burgschaftsprogramm.html