Förderwegweiser
bundesweit
Förderzeitraum ist vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2026, Anträge können ganzjährig eingereicht werden
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Im Detail bedeutet das:
- in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland
- sonstige juristische Personen des privaten Rechts
- kommunale Gebietskörperschaften, Eigenbetriebe und kommunale Zweckverbände
- sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert!
Gefördert werden großtechnische Anlagen mit Demonstrationscharakter, d.h. die geplante Technik wird in Deutschland noch nicht angewendet oder bekannte Techniken werden neuartig kombiniert. Dies beinhaltet Vorhaben in Bezug auf:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung und Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Maßnahmen zur Energieeinsparung, Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz sowie Materialeinsparung und -effizienz
Die Investition muss in Deutschland realisiert werden und die positiven Umweltschutzeffekte müssen der Tätigkeit des Antragstellers zugeordnet werden können.
Umbau eines Altbaus zu einem Hotelgebäude nach Passivhaus-Standard (siehe untenstehender Link zum aquaTurm Hotel)
Für die Förderung stehen zwei Möglichkeiten zur Verfügung:
Investitionszuschuss von bis zu 20% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Großunternehmen und bis zu 30% der zuwendungsfähigen Ausgaben für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sonstige juristische Personen des privaten Rechts sowie Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände, Zweckverbände, sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie Eigengesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften. Der mögliche Investitionszuschuss ist grundsätzlich auf den Höchstbetrag von 7,5 Millionen EUR begrenzt.
Zinszuschuss zur Verbilligung eines Darlehens der KfW in Höhe von maximal 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Die Konditionen für einen Kredit können über die Seite der KfW direkt aufgerufen werden.
Die Art der gewünschten Förderung ist im Antrag anzugeben. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden von der KfW in Zusammenarbeit mit dem Umweltbundesamt ermittelt.
Die Bewerbung erfolgt in einem zweistufigen Verfahren, das mit der Einreichung einer Projektskizze zur Begutachtung durch die KfW und das Umweltbundesamt beginnt. Bei positivem Prüfergebnis werden Bewerber durch die KfW zur Antragstellung aufgefordert. Es erfolgt eine Förderempfehlung an das Bundesumweltministerium, das die Förderentscheidung trifft.
nein
Ein Förderprogramm, das den mutigen Einsatz von fortschrittlichen Verfahren zur Vermeidung oder Verminderung von Umweltbelastungen unterstützt, und touristische Unternehmungen bei klimafreundlicher Entwicklung dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.umweltinnovationsprogramm.de/foerderinformationen
Baden-Württemberg
31.12.2029
Die Zielgruppen sind Bildungsträger und -einrichtungen sowie Kleinstunternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten. Nicht förderfähig sind Arzt- und Zahnarztpraxen, Psychotherapiepraxen und Apotheken sowie der Erwerb von Fahrzeugen außer mobilen Verkaufseinrichtungen.
Qualifizierungs- und Coachingmaßnahmen für Frauen im ländlichen Raum und Investitionen in die Entwicklung nichtlandwirtschaftlicher Unternehmen von Frauen in ländlichen Gebieten.
Die Zuwendungen werden als Zuschüsse gewährt. Bei Bildungs- und Coachingmaßnahmen können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden, bei Investitionen in Unternehmen bis zu 40 Prozent in der Regel und 50 Prozent in LEADER-Gebieten, maximal jedoch 160.000 Euro.
Anträge sind bei den zuständigen Regierungspräsidien einzureichen. Die Antragsformulare sind von der Bewilligungsbehörde erhältlich oder können online heruntergeladen werden.
eingeschränkt
Das Förderprogramm unterstützt die wirtschaftliche Entwicklung und Stärkung von Frauen im ländlichen Raum durch Bildungs- und Unternehmensförderung, um nachhaltige Einkommens- und Beschäftigungsperspektiven zu erschließen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg; Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
- https://lw.landwirtschaft-bw.de/pb/MLR.Foerderung,Lde/Startseite/Foerderwegweiser/Innovative+Massnahmen+fuer+Frauen+im+laendlichen+Raum+_IMF_
Baden-Württemberg
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
bundesweit
31.12.2027
KMU aus verschiedenen Sektoren, die eine nachhaltige Personalpolitik und Organisationsentwicklung anstreben und sich den Herausforderungen des demografischen, digitalen und ökologischen Wandels stellen wollen.
Beteiligungsorientierte Beratungsprozesse, die sowohl die Unternehmensführung als auch die Mitarbeitenden einbeziehen, um gemeinsame Lern- und Entwicklungsprozesse zu ermöglichen. Die Beratung umfasst personalpolitische und arbeitsorganisatorische Handlungsfelder, die auf die nachhaltige Veränderung der Arbeitsorganisation und Personalpolitik abzielen.
Zuwendungsart: Projektförderung
Finanzierungsart: Anteilfinanzierung
Form der Zuwendung: Nicht rückzahlbare Zuschüsse. Die genauen Fördersätze sind von der regionalen Zugehörigkeit des Unternehmens abhängig und variieren zwischen maximal 40 Prozent und 60 Prozent.
Anträge müssen entsprechend der Förderrichtlinie gestellt werden. Details zum Antragsprozess und zur Auswahl der Berater werden auf der Programmwebsite und über die zuständigen Beratungsstellen bereitgestellt.
eingeschränkt
Das INQA-Coaching-Programm bietet KMU eine umfassende Unterstützung zur Verbesserung ihrer Personalpolitik und Arbeitsorganisation, um den zukünftigen Herausforderungen in einer sich wandelnden Arbeitswelt erfolgreich zu begegnen und die Wettbewerbs- und Innovationsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- Ansprechpartner (Projektträger) : Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) unter Einbezug des Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
- https://www.inqa.de/DE/angebote/inqa-coaching/uebersicht.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Einzelunternehmen, Freiberufler, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, gemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen, Unternehmen und sonstige juristische Personen des Privatrechts.
- Neubau und Ersterwerb von Nichtwohngebäuden, die den aktuellen Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes entsprechen und die technischen Mindestanforderungen für klimafreundliche Nichtwohngebäude erfüllen.
- Gefördert werden Maßnahmen, die auf die Verringerung des Primärenergiebedarfs und der Treibhausgasemissionen im Lebenszyklus des Gebäudes abzielen.
Zuwendungsart: Darlehen
Finanzierung von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten, bis zu einem Höchstbetrag von 10 Millionen Euro pro Vorhaben für Standardbauten und bis zu 15 Millionen Euro für Gebäude mit einem Nachhaltigkeitszertifikat.
Anträge müssen vor Baubeginn gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt über einen Finanzierungspartner (Bank oder Sparkasse), der den Kredit beantragt und die Einhaltung der Förderrichtlinien sicherstellt. Diese Finanzierungspartner leiten die Anträge an die KfW Bankengruppe weiter, die dann die Förderung bearbeitet und entscheidet.
eingeschränkt
Das Programm "Klimafreundlicher Neubau Nichtwohngebäude" fördert den Bau und Erwerb von Nichtwohngebäuden, die durch energieeffiziente und nachhaltige Bauprinzipien einen Beitrag zum Klimaschutz leisten. Es bietet finanzielle Unterstützung durch zinsgünstige Darlehen, um die Realisierung von umweltfreundlichen und ressourcenschonenden Gebäuden zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe im Auftrag des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Klimafreundlicher-Neubau-%E2%80%93-Nichtwohngeb%C3%A4ude-(299)/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber, die förderungsbedürftige Arbeitnehmer sowie behinderte und schwerbehinderte Menschen einstellen.
Personalkosten
Den Eingliederungszuschuss kann höchstens für 12 Monate erhalten werden. Es werden während dieser Zeit maximal 50 Prozent des Arbeitsentgelts als Zuschuss ausgezahlt. Über die genaue Höhe und Dauer entscheidet die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter.
Für bestimmte Personengruppen kann der Eingliederungszuschuss länger und in einer anderen Höhe gezahlt werden.
Der Antrag auf Eingliederungszuschuss muss vor Arbeitsaufnahme bei der für den Betriebssitz zuständigen Agentur für Arbeit gestellt werden.
nein
Finanzieller Anreiz für Arbeitgeber, Personen einzustellen, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist: behinderte und schwerbehinderte Menschen sowie Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben und arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/foerderung-arbeitsaufnahme
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind KMU der gewerblichen Wirtschaft oder der Freien Berufe, die ihren Hauptsitz in Baden-Württemberg haben. Unternehmen dürfen bis zu 100 Beschäftigte haben und einen Vorjahresumsatz oder eine Vorjahresbilanzsumme von höchstens 20 Mio. Euro aufweisen. Existenzgründer:innen sind antragsberechtigt, sofern diese ihr Unternehmen in Baden-Württemberg gründen.
- Innovationsgutschein BW: Förderung wissenschaftlicher Tätigkeiten und umsetzungsorientierter Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten für die Entwicklung innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen bis zur Markt- oder Fertigungsreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten sowie Materialkosten im Rahmen der Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, die älter als fünf Jahre sind.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Unterstützung für wissenschaftliche Tätigkeiten und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten zur Entwicklung besonders anspruchsvoller innovativer Vorhaben in Wachstumsfeldern wie Digitalisierung, Green Economy, Life Science, Social Innovation und GovTech. Dieser Gutschein richtet sich an KMU, welche vor weniger als fünf Jahren gegründet wurden.
Innovationsvorhaben in der Vorgründungsphase können ebenso mit dem Innovationsgutschein BW und dem Innovationsgutschein Start-up BW gefördert werden.
- Innovationsgutschein BW: Bis zu 7.500 Euro für wissenschaftliche und umsetzungsorientierte FuE-Aktivitäten zur Marktreife.
- Innovationsgutschein Hightech BW: Bis zu 20.000 Euro für umsetzungsorientierte FuE-Tätigkeiten anspruchsvoller Innovationen für KMU älter als fünf Jahre.
- Innovationsgutschein Start-up BW: Ebenfalls bis zu 20.000 Euro für Start-ups bis zu fünf Jahre nach der Gründung zur Förderung von Innovationen in Zukunftsfeldern wie Digitalisierung und Green Economy.
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss, der 50 Prozent der förderfähigen Ausgaben abdeckt.
Anträge können fortlaufend online eingereicht werden und werden nach formalen Kriterien sowie inhaltlich durch einen Innovationsausschuss bewertet.
nein
Die Innovationsgutscheine des Landes Baden-Württemberg stellen eine wesentliche finanzielle Unterstützung für die FuE-Aktivitäten von KMU und Start-ups dar und fördern deren Innovationsfähigkeit und Wettbewerbsstärke.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landeskreditbank Baden-Württemberg – Förderbank (L-Bank)
- https://www.l-bank.de/produkte/finanzhilfen/innovationsgutschein.html
Baden-Württemberg
31.12.2025
Teilnahmeberechtigt sind Unternehmen, Verbände, Vereine, Kammern, Kommunen, kommunale Einrichtungen und weitere Organisationen mit Standort in Baden-Württemberg.
Gefördert werden KLIMAfit-Konvois, die Beratungstage und Workshops umfassen, geleitet durch ein Beratungsunternehmen. Die Workshops sollen die Teilnehmenden befähigen, ihre Treibhausgasemissionen zu bilanzieren und Reduktionsmaßnahmen zu entwickeln.
Die Förderung wird als Gruppenförderung im Rahmen von KLIMAfit-Konvois gewährt. Die Konvois umfassen individuelle Beratungstage sowie Workshops zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und zur Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen.
Höhe der Förderung:
- Beratungsunternehmen für Workshops:
Jeder Workshop (max. sechs Workshops) wird mit bis zu 1.000 Euro gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Abschließende Ortsbegehungen durch unabhängige Kommission:
Jede abschließende Ortsbegehung wird mit 400 Euro pro teilnehmender Organisation gefördert.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
- Zuschüsse für Projektträger:
Der Projektträger erhält für die Durchführung eines Konvois 80 Prozent der nachgewiesenen Kosten, maximal jedoch 5.000 Euro.
Bei Projektträgern, die nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind, erhöht sich dieser Betrag ebenfalls um den anwendbaren Mehrwertsteuersatz.
Anträge sind vor Beginn des Konvois bei der bewilligenden Stelle einzureichen. Die Antragsformulare sind elektronisch verfügbar.
nein
KLIMAfit unterstützt baden-württembergische Organisationen durch finanzielle Förderung von Workshops und Beratungen zur Erstellung von Treibhausgasbilanzen und der Entwicklung von Klimaschutzmaßnahmen, um langfristig eine klimaneutrale Organisation zu fördern.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- https://www.nachhaltigkeitsstrategie.de/wirtschaft/klimaschutz/klimafit
Baden-Württemberg
31.12.2027
Förderfähig sind in Deutschland tätige juristische Personen des Privatrechts, Personengesellschaften, ins Handelsregister eingetragene Kaufleute und sonstige Gewerbetreibende, mit Ausnahme von Kleingewerbetreibenden und von privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, die zu mehr als fünfzig Prozent im Eigentum des Landes Baden-Württemberg stehen.
Das Programm bietet Beratungsförderung für die Erstellung von Treibhausgasbilanzen und die Entwicklung von Transformationskonzepten sowie Investitionsförderung für Projekte, die Treibhausgasemissionen wesentlich reduzieren.
Förderbaustein 1: Beratungsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben für Beratungsleistungen werden auf 1.200 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden festgesetzt. Der Zuschuss zu Beratungen beträgt 75 Prozent und maximal 900 Euro netto pro Personentag mit acht Zeitstunden. Abrechenbar sind mindestens zwei vollständig geleistete Personentage. Darüber hinaus können vollständig geleistete halbe oder volle Personentage abgerechnet werden. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist.
Förderbaustein 2: Investitionsförderung
- Art der Förderung: Die Zuwendung wird ebenfalls als Projektförderung auf Antrag als Anteilsfinanzierung in Form eines Zuschusses gewährt.
Höhe der Förderung: Der Zuschuss beträgt maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 80.000 Euro. Förderfähig sind Nettopreise, soweit der Antragsstellende gemäß § 15 Umsatzsteuergesetz vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Aufwendungen, die mit dem geförderten Investitionsprojekt in unmittelbarem Zusammenhang stehen, sind zuwendungsfähig. Dies beinhaltet Planungs- und Investitionsausgaben für die Anschaffung und Installation sowie Schulungs- oder weitere Kosten für die Inbetriebnahme der neuen Anlage. Nicht zuwendungsfähig sind laufende Betriebskosten.
Anträge sind schriftlich zu stellen und durch das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg zu bewilligen. Die Antragsformulare sind online verfügbar. Die Formulare für den Antrag stehen auf der Webseite des Förderprogramms „Unternehmen machen Klimaschutz“ zur Verfügung.
Anträge können im Jahr 2023 zum Stichtag 15. November 2023 und in den nachfolgenden Jahren zu den Stichtagen 31. März und 30. September in elektronischer Form (PDF digital ausgefüllt ohne Unterschrift) und in Papierform (ausgedruckt und rechtsverbindlich unterschrieben) bei nachfolgender Anschrift eingereicht werden:
Karlsruher Institut für Technologie (KIT)
Projektträger Karlsruhe (PTKA-BWP)
Hermann-von-Helmholtz-Platz 1
76344 Eggenstein-Leopoldshafen
bwp@ptka.kit.edu
Dabei gilt jeweils das Datum des Poststempels.
nein
Das Förderprogramm „Unternehmen machen Klimaschutz“ zielt darauf ab, die Emissionen von Treibhausgasen in der Wirtschaft von Baden-Württemberg zu reduzieren. Durch Beratungs- und Investitionsförderungen unterstützt es Unternehmen bei der Umsetzung von klimafreundlichen Maßnahmen und fördert damit die ökologische Transformation der regionalen Wirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Kompetenzzentrum Klimaschutz in Unternehmen BW angesiedelt bei Umwelttechnik BW GmbH; Projektträger Karlsruhe (PTKA).
- https://um.baden-wuerttemberg.de/de/umwelt-natur/umwelt-und-wirtschaft/angebote-fuer-unternehmen/foerderprogramm-unternehmen-machen-klimaschutz
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/