Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.
Im Unternehmensbereich werden vorrangig kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU gefördert.
Gefördert werden innovative, modellhafte und lösungsorientierte Vorhaben zum Schutz der Umwelt. Es gibt 12 Förderthemen und eine themenoffene Förderung in den Bereichen Umwelttechnik, -forschung und -kommunikation, Natur- und Kulturgüterschutz.
Analysen oder Konzepte zur Abfallvermeidung, Netzwerke zur Schaffung eines umweltfreundlichen Tagungsangebotes
Die Förderung wird grundsätzlich in Form eines Zuschusses gewährt. Die Höhe des Zuschusses wird je nach Projekt und Antragsteller in unterschiedlicher Höhe gewährt. Für Unternehmen, Vereine etc. in der Regel 50 Prozent Förderung der Projektkosten.
Zweitstufiges Verfahren: Anträge können kontinuierlich gestellt werden. Erst kurze Skizze, dann Antrag.
nein
Jeder touristische Betrieb kann einen Beirtrag zu einer nachhaltigen Tourismusentwicklung leisten. Ziele und Ideen gibt es viele. Die DBU fördert die lösungsorientierte Umsetzung.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- https://www.dbu.de/antragstellung
bundesweit
Existenzgründer und Unternehmensnachfolger, Freiberufler, junge mittelständische Unternehmen, die weniger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden alle Formen der Existenzgründung, also Errichtung, Übernahme von Unternehmen oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Existenzgründung im Nebenerwerb sowie Festigungsmaßnahmen.
Übernahme einer Gaststätte im Rahmen einer Nachfolgeregelung
Die Förderung wird als Darlehen gewährt mit einem Finanzierungsanteil von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten bzw. Betriebsmittel. Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. EUR beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 Prozent der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. EUR.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt die KfW für große Unternehmen bis zu 80 Prozent des Risikos, für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90 Prozent.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 EUR auf 1,8 Mio. EUR erhöht.
Laufzeit:
Betriebsmittelfinanzierungen bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit
Investitionsfinanzierungen bis zu fünf Jahre bei höchstens einem tilgungsfreien Anlaufjahr oder bis zu zehn Jahre bei höchstens zwei tilgungsfreien Anlaufjahren oder bis zu 20 Jahre bei höchstens drei tilgungsfreien Anlaufjahren bei Investitionsvorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
Für Kredite bis 3 Mio. EUR pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Kredite bis 10 Mio. EUR werden mit vereinfachter Prüfung vergeben, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – Universell ermöglicht Freiberuflern und klein- und mittelständischen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Gründungen, Betriebsübernahmen oder Unternehmensfestigungen. Die KfW übernimmt einen Teil des Risikos, das erhöht die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Universell-(073_074_075_076)/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).
Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.
Darunter fallen:
- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien
- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen
- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz
- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung
- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen
- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte
- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien
- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik
Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.
Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten
Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.
Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.
Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.
Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.
Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.
Stufe 1: Einreichung der Projektskizze
Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts
Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.
nein
Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.
- Zuwendungsgeber : Bundesminsterium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.wettbewerb-energieeffizienz.de/WENEFF/Navigation/DE/Home/home.html
bundesweit
Existenzgründer (auch Freiberufler), Unternehmensnachfolger, junge Unternehmen.
Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)
- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird
Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 125.000 EUR, davon maximal 50.000 EUR Betriebsmittel.
Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird. Laufzeit: bis zu fünf Jahre, davon bis zu einem Jahr tilgungsfreie Anlaufzeit oder bis zu zehn Jahre, davon bis zu zwei Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit
Haftungsfreistellung: 80-prozentige Haftungsfreistellung für das durchleitende Kreditinstitut.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.
eingeschränkt
Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 125.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : KfW, EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Gr%C3%BCnden-Erweitern/F%C3%B6rderprodukte/ERP-Gr%C3%BCnderkredit-Startgeld-(067)/
bundesweit
Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.
Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.
Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.
Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.
Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
eingeschränkt
Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Mittelständische Beteiligungsgesellschaft
- https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), Organisationen und öffentliche Einrichtungen, die den digitalen Wandel in ihren Produktionsprozessen nutzen möchten.
Es werden Projekte in den folgenden fünf Bereichen finanziert:
1. Hochleistungsrechnen
2. künstliche Intelligenz
3. Cybersicherheit
4. fortgeschrittene digitale Kompetenzen
5. Gewährleistung der breiten Nutzung der digitalen Technik in der gesamten Wirtschaft und Gesellschaft
Die Art und Höhe der Zuwendung variiert je nach Themenbereich und wird im Call fpr Proposals kommuniziert.
Insgesamt umfasst das Programm ein Budget von 7.5 Milliarden EUR.
Das Bewerbungsverfahren ist merhstufig und beginnt mit dem "CALL FOR PROPOSALS" (Interessenbekundungsverfahren). Dieser findet drei bis vier Mal im Jahr statt. Der nächste wird vorassichtlich Anfang Herbst 2022 ausgerufen. Einsendeschluss ist immer um 17.00 Uhr.
eingeschränkt
Die EU stell mit diesem Programm Mittel für den digitalen Wandel zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : DG Connect
- https://ec.europa.eu/info/funding-tenders/find-funding/eu-funding-programmes/digital-europe-programme_de
bundesweit
Antragsberechtigt sind
- Natürliche Personen
- Juristische Personen, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden
- Rechtsfähige Personengesellschaften,
die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder selbständigen freiberuflichen Tätigkeit handeln,
- mit Unternehmenssitz in Deutschland
- mit Unternehmenssitz im Ausland für Vorhaben in Deutschland.
Gefördert werden größere mittelständische Unternehmen, welche gemäß der KMU-Definition der EU-Kommission nicht als kleines oder mittleres Unternehmen gelten, und deren Gruppenumsatz 500 Mio. Euro nicht überschreitet.
Es werden die folgenden Amßnahmen gefördert:
- Investitionen
- Betriebsmittel
- Warenlager
- Übernahme und Beteiligung
Die Förderung erfolgt als Darlehen.
Es werden bis zu 100 Prozent der Förderfähigen Kosten finanziert.
Mindestlaufzeit: 2 Jahre
Der maximale Fördersatz hängt von der Art der Maßnahme ab.
- Investitionen: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Übernahme und Beteiligung: maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben
- Betriebsmittel: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
- Warenlager: maximal 7,5 Millionen Euro pro Vorhaben (Bei als 2 Millionen Euro ist der Kreditbetrag auf maximal 30 Prozent der letzten Bilanzsumme der Unternehmensgruppe beschränkt.)
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank.
nein
Ein vielsietig einsetzbarer Kredit mit vermindertem Risiko für große Unternehmen mit einem Jahresumsatz von bis zu 500 Millionen Euro.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe, Hausbank
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Investitionen-und-Wachstum/F%C3%B6rderprodukte/KfW-F%C3%B6rderkredit-gro%C3%9Fer-Mittelstand-(375-376)/?redirect=686465
Baden-Württemberg
Anträge können jederzeit gestellt werden
Private Denkmaleigentümer, Städte, Gemeinden, Landkreise oder Kirchengemeinden.
Zuwendungen können Sie grundsätzlich beantragen, wenn
- Sie Eigentümerin bzw. Eigentümer, Besitzerin bzw. Besitzer oder sonstiger Bauunterhaltspflichtige bzw. Bauunterhaltspflichtiger eines Kulturdenkmals sind
- die Baumaßnahme noch nicht begonnen wurde (bei einer Auftragsvergabe: Lieferungs- oder Leistungsaufträge wurden noch nicht abgeschlossen)
- die Summe der zuwendungsfähigen Ausgaben die Bagatellgrenze erreicht. Diese liegt bei Objekten im Eigentum der Gemeinden, Landkreise und Kirchen bei einem Mindestbetrag von 30.000 €, bei sonstigen Personen bei 3.000 €. Die genannten Beträge richten sich zudem nach den antragstellenden Besitzerinnen bzw. Besitzern oder Bauunterhaltspflichtigen
- alle notwendigen Genehmigungen oder Zustimmungen (z.B. Baugenehmigung, denkmalschutzrechtliche Genehmigung, o.a.) von der jeweils zuständigen unteren Denkmalschutzbehörde vorliegen
- und die Maßnahme mit dem Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart abgestimmt ist
Gewährung von Zuwendungen für Maßnahmen zur Erhaltung von Kulturdenkmalen, insbesondere Beratung der Denkmaleigentümer, Planer, Fachleute, Prüfung der Zuschussanträge und Ermittlung der Priorität und der zuschussfähigen Kosten, Mitwirkung bei der Aufstellung der Finanzierungspläne zur Verwirklichung der Maßnahmen, Koordination anderer Fördergeber (z. B. Denkmalstiftung Baden-Württemberg, Deutsche Stiftung Denkmalschutz), Prüfung der Verwendung der erteilten Zuschüsse entsprechend den denkmalpflegerischen Zielen.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben, die im Rahmen von notwendigen Sicherungs-, Konservierungs- und Reparaturmaßnahmen an Ihrem Kulturdenkmal anfallen. Dabei stellt das Land Baden-Württemberg im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Fördermittel schwerpunktmäßig für Maßnahmen zur Verfügung, die dem Erhalt der Denkmalsubstanz dienen und ihren historischen Bestand sichern. Ausgaben für den üblichen Bauunterhalt sind nicht zuwendungsfähig.
Private Antragstellerinnen bzw. Antragsteller erhalten die Hälfte (50%), Gemeinden, Landkreise und Kirchen ein Drittel (33,3%) der zuwendungsfähigen Ausgaben als Zuschuss.
Vor der Beantragung von Fördermitteln ist es wichtig, dass Sie sich durch die kompetenten Fachleute des Landesamtes für Denkmalpflege beraten lassen. Bitte vereinbaren Sie mit Ihrer unteren Denkmalschutzbehörde ein erstes gemeinsames kostenloses Beratungsgespräch, in dem das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
Einem Antrag beizufügen:
- die bau- oder denkmalschutzrechtliche Genehmigung (soweit erforderlich)
- Maßnahmen- und Leistungsbeschreibung
- gewerkebezogene Kostenberechnungen
- Kosten- und Finanzierungsplan der Gesamtmaßnahme
- beschriftete maßnahmenbezogene Fotos
Die beantragten Maßnahmen werden vom Landesamt für Denkmalpflege hinsichtlich der Bedeutung des Denkmals, der Dringlichkeit bzw. Notwendigkeit der Maßnahme, des Grades der Erhaltung der historischen Substanz sowie des denkmalpflegerischen Interesses an der Maßnahme bewertet.
Ist nach dieser Bewertung eine Förderung durch das Land aussichtsreich, erfolgt die Ermittlung der zuwendungsfähigen Ausgaben.
ja
Förderung zum Erhaltung und zur Pflege von Bau- und Kunstdenkmalen gemäß konservatorischer Konzepte und fachlicher Ziele nach landeseinheitlichen Grundsätzen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Denkmalpflege
- Ansprechpartner (Projektträger) : Regierungspräsidium Stuttgart
- https://www.denkmalpflege-bw.de/geschichte-auftrag-struktur/bau-und-kunstdenkmalpflege/denkmalfoerderung
bundesweit
Anträge vom 01.03. bis 30.04.2024 und (letztmalig) vom 01.09. bis 31.10.2024 eingereicht werden
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts; dazu zählen Kommunen, Unternehmen, öffentliche Einrichtungen sowie Verbände und Vereinigungen.
Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 4 Jahren.
Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch EUR 200.000 und maximal EUR 20 Millionen. Finanzschwache Kommunen können einen höheren Zuschuss von bis zu 90 Prozent erhalten.
Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Das Antragsverfahren ist zweistufig:
In der 1. Verfahrensstufe sind Projektskizzen beim Projektträger Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH einzureichen.
In der 2. Verfahrensstufe werden Antragsteller positiv bewerteter Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung der Projektskizze und des Antrags ist das elektronische Antragssystem easy-Online zu nutzen.
ja
Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in klimafreundliche Radverkehrsinfrastruktur, die u.a. der Naherholung und dem Radtourismus dienlich ist.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/klimaschutz-durch-radverkehr
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Der Großteil der Förderung fließt in Maßnahmen zur Unterstützung eines innovativen und intelligenten wirtschaftlichen Wandels sowie eines grüneren und CO2-ärmeren Europas. Auch die nachhaltige Stadtentwicklung ist ein wichtiger Bereich des EFRE.
Vor allem folgende Vorhaben werden unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur
- Angewandte Forschung und Innovation
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen
- Produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen
- Investitionen zum Erhalt bestehender Arbeitsplätze und zur Schaffung neuer Arbeitsplätze
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten
- Technische Hilfe
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des EFRE ist ein sozialeres und integrativeres Europa, das u.a. beinhaltet, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen (unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden).
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Die Fonds tragen zur Kofinanzierung nationaler und regionaler Programme bei. Zu diesem Zweck erstellen die Mitgliedsstaaten sogenannte operationelle Programme. In Deutschland hat jedes Bundesland ein eigenes operationelles Programm mit Ansprechpartnern auf Landesebene.
Die Umsetzung erfolgt auf der Grundlage von themenspezifischen Förderrichtlinien.
Ob und in welchem Umfang Ihr Vorhaben gefördert wird, richtet sich nach den Programmen, auf deren Grundlage die Mittel ausgereicht werden.
ja
Der Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) fördert u.a. die effiziente und nachhaltige Entwicklung von Tourismus, um den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken.
- Zuwendungsgeber : EU, Bund und Länder
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-regional-development-cohesion-fund_en?etrans=de