Förderwegweiser
Saarland
Das Beteiligungsangebot ist auf kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft im Saarland ausgerichtet
Investitionen und / oder Betriebsmittel, bspw. im Rahmen der folgenden Vorhaben:
- Unternehmenswachstum / Rationalisierungen / Umstellungen bei Strukturwandel
- Existenzgründungen
- Unternehmensnachfolgen
- Innovationsprojekte wie Entwicklung und Vermarktung neuer Produkte
Beteiligungsbetrag:
Bis zu 1.000.000 Euro, maximal in Höhe des vorhandenen Eigenkapitals des Unternehmens. Bei der Ermittlung der Eigenmittel des Unternehmens können auch Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritts- und Darlehensbelassung berücksichtigt werden.
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der förderfähigen Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens im Servicebereich zu stellen. Eine kostenlose Vorabprüfung ist möglich unter 0681/3033-0 oder unter info@kbg-saar.de
nein
KMU im Saarland werden mit bis zu 1 mio. Euro für Investitionen und/oder Betriebsmittel gefördert.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-zur-foerderung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen
Saarland
Existenzgründer:innen (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskund:innen und kleine und mittlere Unternehmen 1) der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
1) gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: 30.000 Euro und Höchstbetrag: 100.000 Euro
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens bei der KBG Saarland zu stellen
nein
Existenzgründer:innen sowie aufstrebende Unternehmen können bis zu 100.000 Euro gefördert werden.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen
Rheinland-Pfalz
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß der jeweils gültigen EU Definition für KMU in Form einer Kapitalgesellschaft mit einer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz. Eine Beteiligung des Innovationsfonds Rheinland-Pfalz setzt voraus, dass die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als 6 Jahre zurückliegt. Von den antragstellenden Unternehmen wird ein innovatives Geschäftsmodell mit einer Wachstumsperspektive erwartet.
Die Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung, für die grundsätzlich ein patentrechtlicher Schutz beantragt werden kann. Reine Vertriebsunternehmen können nicht mit Venture Capital finanziert werden. Finanziert werden insbesondere Forschungs- und Entwicklungskosten, Markteinführungskosten und Investitionen im Sachanlagevermögen.
Die Beteiligung kann als Offene Beteiligung über den Erwerb von Gesellschaftsanteilen oder als typisch Stille Beteiligung zur Verfügung gestellt werden.
Die Beteiligung wird im Rahmen einer konkreten Projektfinanzierung zur Verfügung gestellt; die Höchstgrenze für die Beteiligung in einer ersten Finanzierungsrunde liegt bei 500.000 Euro und orientiert sich an Finanzierungsbeiträgen der Gesellschafter bzw. weiterer Investor:innen.
Die Anträge werden direkt bei der ISB gestellt.
Vor einer Antragstellung empfiehlt es sich, eine Beratung des Fachbereichs der ISB in Anspruch zu nehmen, um die Antragsvoraussetzungen und das weitere Vorgehen in einem persönlichen Gespräch zu klären. Zu einer telefonischen Vorab-Information stehen die Mitarbeiter:innen des Beteiligungsbereiches gerne zur Verfügung.
nein
KMU in Rheinland-Pfalz, deren Beginn der Geschäftstätigkeit weniger als 6 Jahre zurückliegt, werden bei der Entwicklung und/oder Markteinführung eines innovativen oder technologieorientierten Produktes/Verfahrens oder einer Dienstleistung mit einer stillen oder offenen Beteiligung unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Kofinanziert vom Land Rheinland-Pfalz
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/300.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2029
Hauptzielgruppe sind Kleinstunternehmen und kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Darüber hinaus sind auch große Unternehmen, Forschungs- und Bildungseinrichtungen, Kammern, Vereine und Stiftungen im Verbundvorhaben mit mindestens einem KMU förderfähig.
Dem Wettbewerb wird ein breites Innovationsverständnis zugrunde gelegt, das auf der Innovationsstrategie des Landes NRW aufbaut und sowohl technische als auch nichttechnische Innovationen umfasst. Dazu zählen:
- Technische Innovationen: Innovationen aus dem Bereich der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, bei denen durch technische Neuerungen neue oder verbesserte Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen entwickelt werden.
- Prozessinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung einer neuen oder wesentlich verbesserten Methode für die Produktion oder die Erbringung von Leistungen abzielen, einschließlich wesentlicher Änderungen bei den Techniken, den Ausrüstungen oder der Software.
- Organisationsinnovationen: Innovationen, die auf die Anwendung neuer Organisationsmethoden in den Geschäftspraktiken, den Arbeitsabläufen oder Geschäftsbeziehungen eines Unternehmens abzielen.
Förderfähig sind Personalausgaben, Gemeinausgaben, Sachausgaben, Investitionen, Reiseausgaben und Dienstleistungen.
Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:
- Im Themenschwerpunkt „Umweltwirtschaft“ werden Innovationen in den Blick genommen, die zur Entwicklung umweltfreundlicher, klimaschützender, ressourcenschonender Produkte, Verfahren und Dienstleistungen beitragen.
- Im Themenschwerpunkt „Circular Economy“ werden Innovationen mit dem Ziel der Ressourceneinsparung und dem Ausbau zirkulärer Produkte, Geschäftsmodelle und Kooperationen gesucht.
- Im Themenschwerpunkt „Klimaanpassung“ werden Innovationen zur Steigerung der Klimaresilienz gefördert.
In Abhängigkeit der Notwendigkeit der Förderung ergeben sich folgende Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
Für kleine Unternehmen:
- von 60 % bis höchstens 80 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für mittlere Unternehmen:
- von 50 % bis höchstens 75 % bei Verbundvorhaben mit technischen Innovationen;
- höchstens 50 % bei Prozess- oder Organisationsinnovationen
Für Akteure im nicht-wirtschaftlichen Bereich:
Zuwendungen aus diesem Programm an Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure in deren nicht-wirtschaftlichem Bereich können höchstens 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
Es gilt das Ausgabenerstattungsprinzip.
Alle Aufrufe des EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027 werden auf der Homepage unter folgendem Link veröffentlicht: www.efre.nrw.de/foerderbekanntmachungen
Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren aus Bewerbungs- und Antragsphase. Im ersten Schritt ist eine Projektskizze bei der Innovationsförderagentur NRW (IN.NRW) einzureichen. Näheres zum Bewerbungsverfahren ist auf der Homepage der IN.NRW veröffentlicht (https://www.in.nrw/green-economy).
nein
Ziel ist die Stärkung des Innovations- und Wirtschaftsstandortes NRW als Vorreiter einer ökologischen Transformation im Sinne des Europäischen Green Deals und der Sustainable Development Goals (SDGs). Klein- und mittelständische Unternehmen sollen dabei unterstützt werden Innovationspotenziale für Klima- und Umweltschutz, Ressourcenschonung, zirkulärer Wertschöpfung und zur Anpassung an den Klimawandel auszuschöpfen.
- Zuwendungsgeber : Kofinanziert von der EU, Landesregierung NRW
- Ansprechpartner (Projektträger) : Innovationsförderagentur NRW
- https://www.in.nrw/massnahmen/green-economy
Nordrhein-Westfalen
Die Zielunternehmen sind etablierte Gesellschaften mit Wachstums- und Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management.
Es können mit der NRW.BANK im Rahmen von Einzelinvestments mit regionalem Fokus auf Nordrhein-Westfalen Finanzierungen vereinbart werden. Das Angebot ist branchenübergreifend.
Es kommen folgende Beteiligungen infrage:
- qualifizierte Minderheiten
- eigenkapitalnahes Mezzanine-Kapital
Förderart: Minderheitsbeteiligung oder Mezzanine-Kapital
Höchstbetrag: bis 20 Mio. €
Förderdauer: 5 bis 7 Jahre
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Unternehmen mit Wachstums- oder Wertsteigerungspotenzial sowie erfahrenem Management können Mezzanine-Kapital oder eine direkte Minderheitsbeteiligung in Höhe von max. 20 mio. Euro erhalten.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15308/nrwbank-einzelinvestments.html
Nordrhein-Westfalen
Zielgruppe sind mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor mit Bezug zum Land Nordrhein-Westfalen, die sich in einer besonderen Finanzierungssituation befinden und deren Umsatz in der Regel 15 bis 200 Mio € beträgt, maximal jedoch 500 Mio €.
Der NRW.BANK.Spezialfonds unterstützt Unternehmen in besonderen Finanzsituationen:
- Turn Around
- Post-Insolvenz
- Restrukturierung
Finanzierungsart: offene Beteiligung, im Einzelfall auch kombiniert mit Mezzanine-Finanzierungsformen
Finanzierungsanteil: Co-Investment, pari passu zu den Bedingungen eines zuvor nicht am Unternehmen beteiligten, privaten Investors mit Sanierungsexpertise, der NRW.BANK.Spezialfonds stellt maximal 49% des erforderlichen Kapitals
Höchstbetrag: 5 Mio. €
Anfrage telefonisch oder per E-Mail an beteiligungen@nrwbank.de bei der NRW.BANK.
nein
Mittelständische Unternehmen aus dem Produktions- und Dienstleistungssektor werden bei besonderen Finanzsituationen mit einer offenen Beteiligung gefördert.
- Zuwendungsgeber : NRW.Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.Bank
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15547/nrwbank-spezialfonds.html
Hamburg
Antragsberechtigt sind
- natürliche Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften (z.B. GbR), die ihre Geschäftstätigkeit noch nicht aufgenommen haben bzw. diese weniger als ein Jahr Bestand hat, und juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen.
- juristische Personen, die weniger als ein Jahr bestehen, die in der Regel weniger als
5 Mitarbeiter/innen (in Vollzeitäquivalenten inkl. tätigen Gründern) beschäftigen und deren
Jahresumsatz oder Jahresbilanzsumme 500 T€ nicht übersteigt.
Gefördert werden Gründungsvorhaben, die innovative Produkte oder Dienstleistungen entwickeln, die sich signifikant vom Wettbewerb abheben und Aussichten auf wirtschaftlichen Erfolg zeigen. Das Programm unterstützt auch Startups, die sich dem Erreichen der Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen widmen.
Zuwendungsart: Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.
Finanzierungsart: Festbetragsfinanzierung.
Form der Zuwendung und Bewilligungszeitraum: Die Förderung wird für einen Zeitraum von maximal 18 Monaten gewährt. Der Maximalbetrag pro Gründungsvorhaben beträgt 75.000 € für Gründungsteams bzw. 45.000 € für Einzelgründungen.
Höhe der Zuwendung: Pauschal 2.500 € pro Monat je geförderter Gründerperson bei Vollzeit.
Antragsformulare sind über die IFB Innovationsstarter GmbH erhältlich, die auch die Antragstellung unterstützt. Anträge sind bei der IFB Innovationsstarter GmbH einzureichen.
nein
InnoFounder unterstützt die Entwicklung und Umsetzung innovativer und wissensbasierter Gründungsvorhaben in Hamburg. Es bietet finanzielle Unterstützung, um die Vorbereitung und Realisierung dieser Vorhaben zu erleichtern und das Gründungsklima in Hamburg zu verbessern.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Innovationsstarter GmbH
- https://innovationsstarter.com/innofounder/
Hamburg
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Arbeitgeber in Hamburg.
Die geförderten Arbeitsplätze sollen auch nach Ablauf der Förderung erhalten bleiben. Geförderte Teilzeitarbeitsverhältnisse müssen eine Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden/Woche umfassen und sozialversicherungspflichtig sein. In Inklusionsbetrieben gilt eine Beschäftigungszeit von mindestens 12 Stunden/Woche.
Die Höhe der zweijährigen Förderung beträgt je Förderjahr von Job4000 30% des Bruttolohnes. Der Wechsel aus Inklusionsbetrieben auf einen anderen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz des ersten Arbeitsmarktes wird mit einem zweijährigen Lohnkostenzuschuss in Höhe von 50% des Bruttolohnes unter Einschluss des Arbeitgeberanteils zum Sozialversicherungsbeitrag gefördert.
Anträge müssen bis zum 31. Dezember 2026 gestellt werden Antragsstelle ist das Integrationsamt Hamburg
nein
„Job4000“ ist ein Programm zur besseren beruflichen Integration besonders betroffener schwerbehinderter Menschen.
- Zuwendungsgeber : Land Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Integrationsamt Hamburg
- https://www.hamburg.de/integrationsamt/114998/job-4000/
Mecklenburg-Vorpommern
Das Land fördert gewerbliche Unternehmen aller Sektoren: das produzierende Gewerbe, das Dienstleistungsgewerbe sowie den Handel. Voraussetzung ist, dass das zu fördernde Unternehmen ein Sitz oder eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern unterhält.
Es werden u.a. folgende Maßnahmen begleitet:
- Investitionsvorhaben, ohne Ausschluss einzelner Kosten
- Bestandsfinanzierungen (Vorräte, Forderungen, Aufträge)
- Liquiditätshilfen
- Neustrukturierung von Finanzierungen
- Nachfolgelösungen, MBOs, MBIs, Spin Offs
- Finanzierung von Konzerntöchtern / Aufbau einer konzernunabhängigen Finanzierung
Bürgschaften werden in Höhe von maximal 80% des Kreditbetrages übernommen.
Die vom Land zu verbürgende Obergrenze liegt für Betriebsmittelkredite bei € 24,9 Mio., für Investitionskredite i.d.R. darüber.
Betriebsmittelkredite werden für die Dauer von maximal 8 Jahren verbürgt, Investitionskredite für maximal 15 Jahre und Immobilienfinanzierungen für maximal 20 Jahre. Für Betriebsmittelkredite wird die Bürgschaft nach der Hälfte der Laufzeit i.d.R. degressiv verlaufen.
Ausnahmen sind beispielsweise für die Finanzierung großvolumiger Einzelprojekte möglich.
Anträge sind rechtzeitig vor Finanzierungsbeginn über den Kreditgeber bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen
nein
Ziel ist es, volkswirtschaftlich förderungswürdige und betriebswirtschaftlich vertretbare Vorhaben zu unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-mecklenburg-vorpommern.html
Mecklenburg-Vorpommern
30.12.2030
Zuwendungsempfänger können juristische Personen des Privatrechts oder öffentlichen Rechts sein.
Zuwendungen werden für Vorhaben gewährt, die auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung durch die Schaffung oder Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ausgerichtet sind, sowie
- einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten,
- die Anpassungsfähigkeit von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder
- zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft, beispielsweise in der Green Economy, beitragen.
Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses oder einer nicht rückzahlbaren Zuweisung gewährt. Grundsätzlich beträgt die Höhe der Zuwendung 55 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Regionen mit besonderen arbeitsmarktlichen Herausforderungen sowie für Ländliche Gestaltungsräume kann ein höherer Zuwendungssatz von bis zu 65 Prozent gewährt werden.
Zuwendungen werden auf schriftlichen Antrag gewährt. Regionale Projektanträge sind über die Geschäftsstelle des zuständigen Regionalbeirates an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten. Die Antragsformulare sind bei den Geschäftsstellen der Regionalbeiräte im zuständigen Ministerium sowie unter www.regierungmv.de/Landesregierung/wm/Arbeit/Regionale-Arbeitsmarkt-und-Strukturentwicklung erhältlich.
Überregionale Projektanträge sind über das zuständige Ministerium an das Landesamt für Gesundheit und Soziales zu richten.
nein
Strukturentwicklungsmaßnahmen unterstützen Aktivitäten, die auf die der Schaffung bzw. Sicherung von Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt dienen, auf die Stärkung der Schwerpunkte der wirtschaftlichen Entwicklung ausgerichtet sind, einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten, die Anpassung von Unternehmen an den digitalen Wandel stärken oder zur Erschließung von Entwicklungspotentialen in der Wirtschaft beitragen.
- Zuwendungsgeber : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- https://www.lagus.mv-regierung.de/static/LAGUS/Inhalte/Seiten/Förderungen/ESF/Anpassung%20an%20den%20Wandel%20ESF+/SEM%20ESF+/Dokumente/Richtlinie%20zur%20Förderung%20von%20Strukturentwicklungsmaßnahmen.pdf