Förderwegweiser
Bayern
alle angehende Unternehmen aller Branchen und in jeder Gründungsphase in Bayern
Beratungsleistung
Die Lotsen sind erreichbar per E-Mail (gruenderlotse-bayern@bayern-innovativ.de) und Telefon (0911-20671-380)
nein
Die Gründungslotsen unterstützen alle angehenden Unternehmen in den Bereichen Finanzierung & Förderung, Beratung & Coaching, Netzwerken & Infrastruktur
- Zuwendungsgeber : Bayrisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : bayern innovativ
- https://www.bayern-innovativ.de/de/beratung/ptb/gruenderlotse-bayern
Bayern
31.12.2027
Zur Antragstellung sind für bayerische Projektpartner folgende Typen zugelassen: Öffentliche Institutionen, Forschungseinrichtungen, Bildungseinrichtungen, Institutionen der öffentlichen Verwaltung (Gemeinde, Gebietskörperschaft, etc.), Vereine / Verbände, Kammern / Gewerkschaften, EVTZ, KMU / Unternehmen und Sonstige.
Für tschechische Projektpartner sind folgende Typen zugelassen: Forschungseinrichtungen, Universitäten und Hochschulen, Bildungseinrichtungen, Subjekte der öffentlichen Verwaltung (Staat, Bezirk Gemeinde, vom Staat, von den Bezirken und den Gemeinden eingerichtete/gegründete Organisationen), gemeinnützige Organisationen, Kammern, Verbände und EVTZ.
An einem Projekt müssen mindestens ein bayerischer und ein tschechischer Partner beteiligt sein!
- Forschung und Wissenstransfer
- Anpassung an den Klimawandel und Umweltschutz
- Bildung
- Kultur und nachhaltiger Tourismus
- Bessere INTERREG Governance
Jedes Projekt muss thematisch einer Priorität (bzw. einem spezifischen Ziel) zugeordnet sein!
Bis zu 80% der kofinanzierungsfähigen Gesamtkosten des Projekts
Die Antragstellung erfolgt online über das Joint Electronic Monitoring System (JEMS).
Projektanträge werden einer formalen Prüfung, Plausibilitätsprüfung und Prüfung der Programmkonformität unterzogen. Im nächsten Schritt wird der Inhalt des Antrags zu (1) grenzübergreifende Zusammenarbeit, (2) grenzübergreifende Wirkung, (3) inhaltliche Qualität und (4) Beitrag zu den Programmzielen bewertet.
Insgesamt kann ein Projektantrag in der Bewertung maximal 100 Punkte erreichen. Ab einer Punktzahl von 70 und mehr werden die Projektanträge dem Begleitausschuss zur Entscheidung vorgelegt.
ja
Grenzübergreifendes Förderprojekt mit Fördermöglichkeiten für eine Vielzahl unterschiedlicher Antragsteller. Besonderer Fokus auf die Stärkung der Rolle, die Kultur und nachhaltiger Tourismus für die Wirtschaftsentwicklung, die soziale Inklusion und die soziale Innovation spielen.
- Zuwendungsgeber : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie und Ministerium für Regionalentwicklung der Tschechischen Republik (kofinanziert von der Europäischen Union)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Die jeweiligen bayrischen Bezirksregierungen
- https://www.by-cz.eu/
Hessen
- Juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund),
- Juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind
Zu den Zielgruppen gehören hessische Unternehmen, v.a. KMU (Personalverantwortliche und Beschäftigte)
Hierfür werden Bildungscoaches gefördert, die Unternehmen, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), und Beschäftigte in Hessen über den Nutzen und die Möglichkeiten der beruflichen Weiterbildung beraten. Bei Bedarf begleiten die Bildungscoaches Beschäftigte und Unternehmen über die gesamte Dauer eines Qualifizierungsvorhabens, erleichtern damit die Integration des Vorhabens in den betrieblichen und persönlichen Alltag und steigern die Wahrscheinlichkeit eines erfolgreichen Abschlusses.
Förderfähig sind Maßnahmen (einschließlich vorbereitender Maßnahmen), die durch Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss hinführen. Die Höchstfördersumme liegt bei 4.000 Euro.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben.
Auf www.esf-hessen.de wird im Rahmen eines Förderaufrufs zur Antragstellung mit Fristsetzung aufgerufen. Der Antrag ist elektronisch über das Kundenportal zu stellen. Nähere Angaben zu den geförderten Themenbereichen, dem Projektumfang, erforderlichen Antragsinhalten und zum Antragsverfahren werden im Rahmen von Förderaufrufen mitgeteilt.
Darüber hinaus können Koordinierungsleistungen für das Förderprogramm Bildungscoaches über ein Vergabeverfahren beauftragt werden.
ja
Die Förderung soll dazu beitragen, dass hessische Unternehmen und ihre Beschäftigten verstärkt für den Nutzen beruflicher Weiterbildung sensibilisiert und Beschäftigte und Unternehmen in ihrer Weiterbildungsbereitschaft gestärkt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/bildungscoaches/bildungscoaches/306870
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen konkreter Vorhaben einschließlich Ablösungen im Zusammenhang mit Gesellschafter- bzw. Erbauseinandersetzungen sowie Betriebsübernahmen.
Erwerb von Grund und Boden; bauliche und maschinelle Investitionen; Anschaffung von Geräten und Betriebsausstattung; Finanzierung von Warenbeständen; Für ein erstes Warenlager und Warenlageraufstockung ist ein Betriebsmittelanteil zulässig.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt mindestens 50.000 EUR und max. 1 Mio. EUR; Die Beteiligung sollte nicht höher als das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens sein.
Die Laufzeit beträgt maximal 10 Jahre. Die Rückzahlung erfolgt zum Nominalwert.
Die Antragstellung erfolgt formlos an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern mbH (MBMV)
ja
Mit neuem Kapital schließt die Förderung Finanzierungslücken und stellt zugleich die Eigenkapitalbasis kleiner und mittlerer Unternehmen auf eine breitere Grundlage. Das stärkt langfristig die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, sodass konjunkturelle Schwankungen besser ausgeglichen und Marktpotenziale vorausschauend genutzt werden können.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Mecklenburg-Vorpommern (MBMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/beteiligung/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht. Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
Existenzgründungen, Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
ja
Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit dar.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
bundesweit
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
Sachsen-Anhalt Sachsen-Anhalt
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.
Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden
Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale
Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.
Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.
ja
Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/landesbuergschaften-sachsen-anhalt
Niedersachsen
30.12.2026
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen
Teilnahme mit einem Einzelstand an einer Messe im In- oder Ausland, auf der das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung nicht mit einem Gemeinschaftsstand vertreten ist. Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben.
Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.
Maximale Förderhöhe als Festbetrag 2.000 Euro für Messen innerhalb der Europäischen Union und 4.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern, Förderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, Auszahlung erfolgt nach dem Abschluss der Messe und bei einer positiven Prüfung des Verwendungsnachweises, Bei Messebeteiligung mit einem Einzelstand im Inland beträgt die Förderung als Festbetrag 2.000 Euro.
Über das Kundenportal der NBank
Der letzte Antragsstichtag für dieses Programm ist der 30.11.2025.
nein
Kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) oder Freiberufler, die Ihre Exportorientierung steigern wollen, können über internationale Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern. Mithilfe der Messeförderung können die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduziert und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgeglichen werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/F%C3%B6rderprogramme/Aktuelle-F%C3%B6rderprogramme/Messef%C3%B6rderung-Einzelstand-Inland-und-Ausland.html#aufeinenblick
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2027
Es werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können gefördert werden, wenn die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bzw. für Zwecke im Sinne des GRW-Koordinierungsrahmens im öffentlichen Auftrag und im GRW-Fördergebiet einsetzen
- Regionale Tourismusentwicklungskonzepte (TEK)
- Planungs- und Beratungsleistungen / Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische
Infrastruktureinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für regionale Tourismusentwicklungskonzepte ist die Förderung auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-bis-2027/) bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein, die Positionierung der touristischen Regionen und Orte als nachhaltige Urlaubsdestinationen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-nicht-investive-tourismusvorhaben
Sachsen-Anhalt
keine
Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt
Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.
Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.
Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.
Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.
nein
„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.
- Zuwendungsgeber : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-gemeinsam
