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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

273 Treffer:
Leben auf dem Land  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Investitionen im ländlichen Raum bereit. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen des Landes Baden-Württemberg zu verbessern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus:

- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter

– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig

Beispiele

Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.

Weitere Informationen  
KMU-Fonds Finanzierung für kleinere und mittlere Unternehmen (KMU)  

Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz in Berlin können bei Neuansiedlung, Übernahme, Verlagerung, Rationalisierung, Erweiterung oder Reinvestition eines Betriebes die KMU-Förderung zur Mitfinanzierung nutzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gründungsfinanzierung: Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU), Gründer eines freiberuflichen Unternehmens, gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen, die max. 5 Jahre am Markt sind und die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben. Wachstumsfinanzierung: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Freie Berufe mit Betriebsstätte in Berlin.

Was wird gefördert?

Investitionen und zugehörende Betriebsmittel

Beispiele

Existenzgründungen und -festigungen, Betriebsübernahmen - jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades, Neuansiedlungen, Verlagerungen oder Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen und Reinvestitionen, Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Im Auftrag der zuständigen Senatsverwaltung vergibt die IBB Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen, Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR für Unternehmen, die länger als 5 Jahre am Markt tätig sind. Die Finanzierung für KMU über 25.000 EUR erfolgt vorrangig gemeinsam mit einer Geschäftsbank (Hausbank) oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden. Finanzierung ohne Hausbankenbeteiligung (Darlehen bis zu 250 TEUR): Nutzen Sie zur Antragstellung bitte unser Antragsformular und das Infoblatt zu den erforderlichen Unterlagen. Alternativ können Sie den Antrag online im IBB Kundenportal unter www.ibb.de/kundenportal stellen. Nach Eingang Ihres Antrages erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Sobald sämtliche Unterlagen vollständig vorliegen, erfolgt deren Prüfung. Finanzierung mit Hausbankenbeteiligung: Sie stellen ggf. formlos den Antrag bei Ihrer Hausbank unter Hinweis auf den "KMU-Fonds" bei der Investitionsbank Berlin. Die ansonsten benötigten Unterlagen und Informationen stimmen Sie bitte mit Ihrer Hausbank ab. Im Allgemeinen dürften diese mit den im Antragsformular für Direktdarlehen genannten Erfordernissen identisch sein. Sofern Ihre Hausbank das Darlehen bewilligen möchte, beantragt sie die Kofinanzierung aus dem "KMU-Fonds" bei uns. Wenn auch wir Ihren Antrag positiv entschieden haben, erhalten Sie von Ihrer Hausbank den entsprechenden Darlehensvertrag.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzierung von Betriebsübernahmen und Wachstumsfinazierungen werden durch das Programm ermöglicht.

Weitere Informationen  
IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich. Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der MBG - Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH (MBG)  

Die Beteiligung dient der Schaffung oder Sicherung einer nachhaltig wettbewerbsfähigen Existenz durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Existenzgründungen sowie kleine und mittlere Unternehmen in Berlin und Brandenburg

Was wird gefördert?

Stille Beteiligungen

Beispiele

Kooperationen, Innovationen, Errichtung, Erweiterung, Umstellung oder grundlegende Rationalisierung von Betrieben, Existenzgründungen, Erbauseinandersetzungen, Ausscheiden von Gesellschafterinnen oder Gesellschaftern (in Ausnahmefällen). Warenlager, Anlaufkosten und Maßnahmen zur Markterschließung können anteilig mitfinanziert werden. Ausgeschlossen sind Umschuldungen, Nachfinanzierungen und Sanierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Der Beteiligungsbetrag beträgt in der Regel bis zu 1,25 Mio. EUR. Das Beteiligungsentgelt ist ratingabhängig und besteht aus einem Festentgelt und einer gewinnabhängigen Komponente. Bei Antragstellung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1 %, bei Auszahlung ein Haftungsfondsbeitrag von ebenfalls 1 % fällig.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Beteiligung können unter Beifügung des Investitionskonzeptes gestellt werden. Das Vorhaben darf noch nicht beendet sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Allerdings beteiligt sich die MBG nur dann, wenn die Vorhaben betriebswirtschaftlichen Erfolg versprechen und auch in Krisenzeiten noch tragfähig sind. Die MBG ist nicht auf bestimmte Branchen fokussiert, sondern wendet sich an den breiten Mittelstand.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
Brandenburg - Kredit für den Mittelstand  

Der Kredit für den Mittelstand ist ein Darlehen für bis zu 100 Prozent des Finanzierungsbedarfs mit zusätzlichem Zinsvorteil für KMU & Investitionen.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Antragsteller, die seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind: Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die weniger als 250 Mitarbeiterund einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR haben. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz bis 500 Mio. EUR. Freiberufler, natürliche Personen, unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten.

Was wird gefördert?

Die ILB fördert mit dem Brandenburg-Kredit den Mittelstand unter der Voraussetzung, dass Sie als Antragsteller seit mindestens 5 Jahren am Markt tätig sind.

Beispiele

Baumaßnahmen, Betriebsgrundstücke und Gebäude, Betriebsausstattung, Beschaffung bzw. Aufstockung des Warenlagers, Beteiligungen, Betriebsübernahmen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben, Darlehen für Betriebsmittel max. 25 Mio. EUR, 100 Prozent Auszahlung, max. Zinsbindung 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Eintufiges Verfahren über die Hausbanken: Die Antragsformulare sind bei allen Kreditinstituten erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs geboten. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten.

Weitere Informationen  
Bürgschaft (Klassik)  

Erleichterung bei der Kreditvergabe. Ersetzt fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten eines Unternehmens bis zu einem Maximalbetrag von 1,25 Mio EUR.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Existenzgründer und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft aus nahezu allen Branchen und in allen Unternehmensphasen.

Was wird gefördert?

Bürgschaft, verbürgt werden gewerbliche Kredite aller Art, auch Betriebsmittel, für KMU.

Beispiele

Erweiterung des Unternehmens, Nachfolgefinanzierungen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaftsbank übernimmt Bürgschaften bis zu einem Maximalbetrag von 1,25 Mio. EUR, womit ein Kredit von über 1,5 Mio. EUR besichert werden kann.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren. Anträge sind über die Bürgschaftsbank Brandenburg downloadbar.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaft der Bürgschaftsbank Brandenburg ist der Ersatz für fehlende oder nicht bewertbare Sicherheiten des Unternehmens. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg
  • www.bbimweb.de/buergschaften
 
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschaftern.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um die Neugründung, die Übernahme oder die Festigung eines Unternehmens in Schleswig-Holstein handeln. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Der Antragsteller muss die erforderliche kaufmännische und fachliche Qualifikation besitzen. Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 25.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 25.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
Investitionsfinanzierung  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite zur Finanzierung von Investitionen von Unternehmen in Gemeinden mit dörflichem Charakter bereit. Darüber hinaus sind Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen förderfähig.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der Freien Berufe in Gemeinden bis 50.000 EW.

Was wird gefördert?

Folgende Vorhaben sind förderfähig:

Investitionen von Unternehmen, die mit ihrer Geschäftstätigkeit zur Verbesserung der Wirtschaftsstruktur und der Ausweitung beziehungsweise Sicherung des Arbeitsplatzangebots in ländlichen Regionen beitragen. Immobilieninvestitionen zur Fremdvermietung an entsprechende Unternehmen werden ebenfalls gefördert.

Der Investitionsort muss im ländlichen Raum Baden-Württembergs liegen. Als ländlicher Raum gelten alle Kommunen mit weniger als 50.000 Einwohnern. In der Region Stuttgart (hierzu gehören die Kreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr) gelten nur Kommunen mit weniger als 30.000 Einwohnern als ländlicher Raum.

Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports können für den Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport keine Förderung erhalten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von mittel- bis langfristigen zinsgünstigen Darlehen. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten. Die Höhe des Darlehens sollte je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank bei der

L-Bank einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diese Förderdarlehen sind für alle Arten von Investitionen und für alle mittelständischen Unternehmen im ländlichen Raum geeignet.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.

Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://www.bb-sh.de
 
Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung: perfekt passend zum Engagement Ihrer Hausbank  

Die Wachstums- und Ergänzungsfinanzierung unterstützt KMU unter anderem bei der Finanzierung von Nachfolgeregelungen in Form von Barkrediten oder Bürgschaften.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Mittelständische Unternehmen mit Sitz im Land Bremen vor allem in beratungsintensiven Phasen wie Gründung, Wachstum, Umstrukturierung, aber auch Konsolidierung.

Was wird gefördert?

Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen, wirtschaftliche Aktivitäten, die im Interesse des Landes Bremen liegen.

Beispiele

Materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter, Finanzierung von Nachfolgeregelungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Bereitstellung als Barkredit oder als Bürgschaft zugunsten Ihrer Hausbank. Mindestbetrag EUR 150.000 (BAB-Anteil). Bei Bürgschaften an KMU unter EUR 1,25 Mio. ist vorrangig eine Bürgschaftsübernahme durch die Bürgschaftsbank Bremen GmbH zu prüfen. Grundsätzlich gelten die Konditionen der Hausbank. Zinsfestschreibung bis zu 10 Jahre. Tilgungsfreijahre sind möglich Besicherung gleichrangig mit der Hausbank.

Bewerbungsverfahren

Mit Krediten oder Bürgschaften (Bürgschaften zugunsten der Hausbank). Die Kredite sind mit KfW-Programmen kombinierbar. So kann ggf. zusätzlich von den günstigen KfW-Zinssätzen profitiert werden. Der Antrag auf ergänzende BAB-Finanzierung wird über die Hausbank gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmenswachstum erfordert oft zusätzliche Finanzmittel und Sicherheiten für Investitionen, neue Projekte oder die Vorfinanzierung von Aufträgen. Mit klassischen Darlehen, Auftragsfinanzierungen oder durch Gewährung von Bürgschaften wird das Engagement der Hausbank gestärkt und beispielsweise Finanzierungen im Rahmen von Nachfolgeregelungen ermöglicht.

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