Förderwegweiser
Thüringen Thüringen
31.12.2029
Die Zuwendungen werden für Vorhaben von KMU des verarbeitenden Gewerbes, des Handwerks sowie der wirtschaftsnahen Dienstleistungen mit Sitz oder Betriebsstätte in Thüringen gewährt.
Des Weiteren können große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen bei Beteiligungen an Gemeinschaftsständen des Messeprogramms des TMWWDG gefördert werden.
Es sind Unternehmen folgender Wirtschaftszweige nach der WZ 2008-Klassifikation förderfähig:
- Verarbeitendes Gewerbe (C10 – C33),
- Wirtschaftsnahe Dienstleistungen (J58-63; M71; M72, M74.1),
- Großhandel (ohne Handel mit Kraftfahrzeugen) (G46) sowie
- Handwerksunternehmen, die in der Handwerksrolle bzw. im Verzeichnis der handwerksähnlich betriebenen Gewerbe gemäß Anlage A sowie B1 und B2 der Handwerksordnung bei den Handwerkskammern eingetragen sind, außer Autohändler.
WZ 2008-Klassifikationen: www.destatis.de/DE/Methoden/Klassifikationen/Gueter-Wirtschaftsklassifikationen/klassifikation-wz-2008.html
Gefördert werden Maßnahmen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehöriger wirtschaftsnaher Freier Berufe zur Erschließung von Absatzmärkten im Ausland.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke mit Sitz und Betriebsstätte in Thüringen können ebenfalls eine Zuwendung erhalten, wenn sie an einem Gemeinschaftsstand beteiligt sind, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Gegenstand der Förderung
Messeförderung:
KMU des verarbeitenden Gewerbes: Förderfähig sind Beteiligungen (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher) in Form von Einzelständen an internationalen Messen im Ausland und Messen in Deutschland, soweit die Messen in der "AUMA-Messedatenbank Deutschland" (www.auma.de) als Messen mit der AUMA-Kategorie „international“ oder „international wandernd“ gekennzeichnet sind. Darüber hinaus sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist, förderfähig.
Handwerksunternehmen oder -organisationen: Förderfähig sind Beteiligungen an Fachmessen im In- und Ausland sowie Endverbrauchsmessen mit internationaler Beteiligung (ohne direkten Verkauf von Produkten an Endverbraucher*innen). Für das Kunsthandwerk ist bei Endverbrauchsmessen keine internationale Beteiligung erforderlich und ein direkter Verkauf von Produkten auf der Messe gestattet.
Große Unternehmen, wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen, Unternehmensverbände und -netzwerke: Förderfähig sind Beteiligungen an einem Gemeinschaftsstand, der im Messeprogramm des TMWWDG gelistet ist.
Kontaktanbahnungskosten im Ausland:
Förderfähig sind Maßnahmen zur Kontaktanbahnung und -vermittlung zu ausländischen Geschäftspartner:innen, die mit einer Kontaktaufnahme der antragstellenden Person zu den vermittelten Kontakten verbunden ist. Die förderfähigen Leistungen können nur durch Berater:innen oder Beratungsunternehmen, die in dem Formblatt "Vom TMWWDG anerkannte Beratungsunternehmen für Kontaktanbahnungen im Ausland" gelistet sind, erbracht werden.
Die Zuschüsse für Messebeteiligungen werden mit einem Fördersatz von 50 % der Ausgaben für Standmiete und Standbau gewährt. Diese Ausgaben müssen insgesamt mindestens 1.000 EUR betragen. Die zuwendungsfähigen Ausgaben werden pauschal um 10 % erhöht. Mit dieser Erhöhung sind alle weiteren Ausgaben im Zusammenhang mit der Messebeteiligung abgegolten.
Die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Bei turnusmäßig stattfindenden Messen können je Zuwendungsempfänger bis zu vier Beteiligungen gefördert werden.
Der Erwerb von Messeständen, -bauteilen, -möbeln und Eigenleistungen ist nicht zuwendungsfähig.
Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund ("ein einziges Unternehmen") gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 200.000 EUR innerhalb des laufenden und der letzten 2 Kalenderjahre nicht übersteigen.
Der über unser Antragsportal gestellte und unterzeichnete Förderantrag mit allen erforderlichen Anlagen ist spätestens 6 Wochen vor Messebeginn im Original bei der Thüringer Aufbnbaubank einzureichen ist. Vorhaben der Außenwirtschaftsförderung dürfen am Folgetag nach dem Antragseingang bei der Thüringer Aufbaubank auf eigenes Risiko begonnen werden.
Zum Zeitpunkt der Zusage einer Förderung darf das Vorhaben noch nicht abgeschlossen sein.
nein
Unternehmen und Handwerksbetriebe in Thüringen können sich die Teilnahme an Messen und die Kontaktanbahnung zu ausländischen Geschäftspartner:innen fördern lassen. Die Messeteilnahme wird anteilig gefördert, die maximale Zuschusshöhe beträgt 10.000 EUR. Die Zuschüsse für Kontaktanbahnungskosten werden in Form einer Festbetragsfinanzierung in Höhe von 1.600 EUR gewährt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft; Kofinanziert von der Europäischen Union
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Aussenwirtschaftsfoerderung
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 2 Mio Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1%, min. 250 Euro, max. 10.000 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 2 Mio Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen (min. 3 Jahre) mit Sitz in Thüringen
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 70% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 0,5%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
nein
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel
- Investitionen
- Anteilserwerb
Bürgschaftsbetrag: max. 250.000 Euro
Bürgschaftsquote: 80% vom Kreditbetrag
Laufzeit:
- 15 Jahre
- 23 Jahre (Baufinanzierung)
- 20 Jahre (Programmkredit)
- 8 Jahre (Betriebsmittel)
Bearbeitungsentgelt: 1,25%, min. 250 Euro
Provision: jährlich vom aktuellen Kreditbetrag: 1%
eingeschränkt
Unternehmen in Thüringen werden mit einer Bürgschaft von max. 250.000 Euro von der Bürgschaftsbank unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Thüringen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Thüringen
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Anteilserwerb
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 50.000 Euro, max. 1.500.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 2%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 50.000 Euro bis 1,5 Mio Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden bestehende Unternehmen mit einer Geschäftstätigkeit von mindestens 3 Jahren
Beteiligungsbetrag: max. 140.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 1%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): festes & gewinnabhängiges Entgelt (marktgerecht, bonitätsabhängig)
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 140.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
gefördert werden:
- Existenzgründer:innen
- bestehende Unternehmen
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Beteiligungsbetrag: min. 00.000 Euro, max. 50.000 Euro
Auszahlungsquote: 100%
Laufzeit: 7 bis 10 Jahre
Bearbeitungsentgelt (einmalig vom Beteiligungsbetrag): 3,5%
Entgelte (jährlich vom Beteiligungsbetrag): 8% festes Entgelt, 1,5% Gewinnbeteiligung
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH vergibt Beteiligungen für Unternehmen mit Sitz in Thüringen in Höhe von 00.000 Euro bis 50.000 Euro.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Thüringen mbH
- https://mbg-thueringen.de/files/2024/02/BBT-MBG-Programmuebersicht-02-2024.pdf
Thüringen
31.12.2026
Betriebsstätten des produzierenden Gewerbes sowie bestimmte Dienstleistungsunternehmen, die den Wirtschaftszweigen der Positivliste (siehe Anlage I der GRW-Richtlinie) oder der bedingten Positivliste (siehe Anlage II der GRW-Richtlinie) zugeordnet werden können.
Der Aufbau und die Entwicklung von Kooperationsnetzwerken und Innovationsclustern kann gefördert werden, wenn der Freistaat Thüringen an der Realisierung ein erhebliches wirtschaftspolitisches Interesse hat. Für die Einstufung als Innovationscluster sind besondere Kriterien zu erfüllen.
Gemeinnützige, wirtschaftsnahe, außeruniversitäre, im Auftrag des für die Förderung zuständigen Thüringer Ministeriums evaluierte Forschungseinrichtungen in Thüringen sind ebenfalls förderfähig.
Gegenstand der Förderung
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte
- Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Produktion einer bestehenden Betriebsstätte durch vorher dort nicht hergestellte Produkte*
- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte*
- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist
- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre
- Besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nach haltigen Wirtschaft.
- Bauinvestitionen zur Errichtung und zum Aufbau von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO bzw. bauliche Investitionen und Investitionen in die Erstausstattung als Unternehmen, wenn die Regelungen zur Förderung von Forschungsinfrastrukturen auf der Grundlage von Artikel 26 der AGVO nicht in Frage kommt.
* Für Investitionsvorhaben von Unternehmen, die keine kleinen und mittleren Unternehmen sind, ist eine Förderung nicht möglich.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Größe des Unternehmens sowie des Fördergebietes
Anträge sind vor dem Vorhaben bei der Tühringer Aufbaubak einzureichen
ja
Über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) werden produzierende Unternehmen oder produktionsnahe Dienstleister:innen, Handwerksunternehmen und Tourismusvorhaben mit Investitionszuschüssen unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gemeinschaftsaufgabe-GRW
Thüringen
31.12.2029
Für den Fördergegenstand Intensivberatungen können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für den Fördergegenstand Existenzgründungspässe können natürliche Personen einen Antrag stellen, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen und bis zum Zeitpunkt der Beratung noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind.
Für die Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer können juristische Personen des privaten Rechts, Thüringer Kammern, Verbände der Thüringer Wirtschaft oder andere geeignete Einrichtungen einen Antrag stellen, die ihren Sitz, Betriebsstätte oder Niederlassung in Thüringen haben.
Für die Gründungsprämie können natürliche Personen mit einem konkreten Gründungsvorhaben einen Antrag stellen, die noch nicht wirtschaftlich selbständig tätig sind. Weitere Voraussetzungen sind, dass das Vorhaben innovationsbasiert und die Gründung in Thüringen beabsichtigt ist.
Zuwendungszweck dieser Richtlinie ist es, Gründungsinteressierte, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen u. a. bei den Themen Unternehmensstrategien, Finanzierung, Wettbewerbsfähigkeit, Innovationsmanagement, Internationalisierung und Technologiemanagement zu unterstützen.
Gefördert werden:
- das Wirtschaftswachstum und die Beschäftigung in Thüringen und die damit verbundene Erhöhung der Leistungsfähigkeit und der Wachstumsdynamik von Gründungsvorhaben
- die Verbesserung und die Weiterentwicklung der konzeptionellen und strategischen Unternehmensführung in KMU
- Vorhaben zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit von Gründungsvorhaben
Diese Unterstützung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden, zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
Folgende Förderthemen stehen zur Auswahl:
- Intensivberatungen für Existenzgründungen und Nachfolgen durch selbständige Unternehmensberater:innen
- Existenzgründungspässe für Gründungen und Nachfolgen
- Einrichtung und Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründer:innen
- Gründungsprämien zur Existenzsicherung in der Vorgründungsphase
Die Zuwendung für Intensivberatungen wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 80 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben werden auf Grundlage der Standardeinheitskosten bestimmt. Für Intensivberatungen nach Ziffer 2.1 gilt ein Standardeinheitskostensatz in Höhe von 865 Euro pro Tagwerk (ein Tagwerk umfasst 8h) Beratung einschließlich der Dienstleistungen der Qualitätssicherung bemessen. Es werden bis zu 20 Tagwerke pro Beratungsfall gefördert.
Die Zuwendung für Existenzgründungspässe wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses in Höhe von 90 Prozent des Standardeinheitskostensatzes gewährt. Die Höhe der Zuwendung ist bei Existenzgründungen auf einen Betrag von 1.580 Euro und bei Unternehmensnachfolgen auf einen Betrag von 2.210 Euro begrenzt. Die gründungsinteressierte Person hat die Möglichkeit aus Förderbausteinen verschiedener Beratungs- und Weiterbildungsbereichen zu wählen bzw. diese zu kombinieren.
Die Zuwendung für Einrichtung und den Betrieb von Beratungs- und Vernetzungsprojekten für Gründerinnen und Gründer werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung gewährt. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 48 Monate mit der Option einer Anschlussförderung. Dabei kann die Zuwendung im Einzelfall bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes betragen, soweit Drittmittel nicht in ausreichender Höhe zur Verfügung stehen und ein erhebliches Landesinteresse besteht.
Die Zuwendung als Gründungsprämie wird im Wege der Projektförderung in Form eines Festbetrages als nicht rückzahlbarer Zuschuss je Monat, bis zu sechs Monate nach der erfolgten Gründung, höchstens jedoch für die Dauer von zwölf Monaten gewährt. Gefördert werden Ausgaben zur Sicherung des Lebensunterhalts in Form von Standardeinheitskosten. Diese sind abhängig von der Qualifikation der geförderten Person und variieren von 2.500,00 Euro bis 3.500 Euro.
Anträge sind formgebunden einzureichen. Nähere Informationen und die Antragsunterlagen sind auf der Homepage der TAB (www.aufbaubank.de) erhältlich.
nein
Mit der Gründungsrichtlinie werden Gründungsinteressierte unterstützt, die eine Existenzgründung oder Betriebsübernahme in Thüringen beabsichtigen. Die Förderung kann zum einen direkt an die Gründungsinteressierten in Form einer geförderten Intensivberatung, als Existenzgründungspass oder als Gründungsprämie ausgereicht werden. Zum anderen können Thüringer Kammern und Verbände, juristische Personen des privaten Rechts oder andere geeignete Einrichtungen im Rahmen von Beratungsnetzwerken Unterstützung erhalten und an Gründungsinteressierte weitergeben.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft Thüringen, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Thüringer Aufbaubank
- https://www.aufbaubank.de/Foerderprogramme/Gruendungsrichtlinie
Schleswig-Holstein
31.12.2037
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/