Förderwegweiser
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.
nein
Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft
- Angehörige der freien Berufe
- land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.
Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:
- Neuinvestitionen
- Nachfinanzierung von Investitionen
- Beschaffung von Betriebsmitteln
- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen
Voraaussetzung:
- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt
- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten
- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung
- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet
Förderart: Ausfallbürgschaft
Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die
PricewaterhouseCoopers GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Moskauer Straße 19
40227 Düsseldorf
Tel. (02 11) 9 81-0
Fax (02 11) 9 81-10 00
Internet: www.pwc.de
zu stellen.
eingeschränkt
Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Buergschaften-fuer-die-Wirtschaft-die-freien-Berufe-und-die-Land-und-Forstwirtschaft/15396/produktdetail.html
Nordrhein-Westfalen
- Existenzgründerinnen und -gründer
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
- Angehörige der freien Berufe
Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben
Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:
- Existenzgründungen
- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
- Betriebsverlagerungen
- Gewährleistungen
- Betriebsmittelfinanzierungen
es wird folgendes nicht gefördert:
- Sanierungen von Unternehmen
- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind
Förderart: Ausfallbürgschaft
Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €
Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15203/buergschaften-der-buergschaftsbank-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.
Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden
Voraussetzung:
- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab
- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach
- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung
- Nachweis Eigenbeteiligung
Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:
Phase 1: Machbarkeitsstudien
Phase 2: Umsetzungsberatung
Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:
- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens
- frühzeitige Umstrukturierung
- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte
- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge
- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU
- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW
- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt
Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.
Förderart: Zuschuss
Förderumfang:
- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)
Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase
Förderdauer: max. 3 Monate
Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK
nein
Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-Beratung/15367/produktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Voraussetzung:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich
- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten
Zuschuss für folgende Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true
Saarland
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.
Förderbare Maßnahmen sind z.B.:
- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland
- individuelle Marktanalysen
- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
- Internationalisierungsberatung
- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug
Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.
Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.
Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.
ja
Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/international-messen/foerderprogramme/
Saarland
Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.
Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.
Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.
Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch
- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),
- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,
- das Eingehen stiller Beteiligungen oder
- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.
Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.
Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.
eingeschränkt
Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.
- Zuwendungsgeber : SEK Saarland GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : SEK Saarland GmbH
- https://www.strukturholding.de/start-der-eigenkapitalgesellschaft-sek-saarland-gmbh/
Saarland
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.
Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.
Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen
Förderung als Zuschuss
Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.
nein
Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Bildung und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/denkmalfoerderrichtlinie-dfrl.html
Saarland
31.12.2027
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.
Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:
- dient dem Unternehmenszweck,
- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,
- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)
Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.
Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.
- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.
- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.
Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.
Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.
Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:
FITT - Institut für Technologietransfer
an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH
Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken
Fon 0681/ 5867-651
Fon 0681/ 5867-652
Fon 0681/ 5867-660
Fax 0681/ 5867-659
Mail kdw@fitt.de
nein
Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; Europäischer Sozialfonds (ESF)
- Ansprechpartner (Projektträger) : KdW-Servicestelle
- https://www.saarland.de/mwide/DE/portale/ausundweiterbildung/weiterbildung/kdw_/kdw_node
Saarland
Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.
Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Konditionen:
Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
ja
Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen