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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

358 Treffer:
Landesbürgschaften Nordrhein-Westfalen  

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.

 

Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.

 

Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

 

Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt

Weitere Informationen  
Bürgschaften für die Wirtschaft, die freien Berufe und die Land- und Forstwirtschaft  

Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften, die dazu dienen, gewerblichen Unternehmen, Freiberuflern sowie land- und forstwirtschaftlichen Betrieben, die keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt haben und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügen, bei der Verwirklichung ihrer Vorhaben zu helfen. Dabei ist die Schaffung neuer Arbeitsplätze von besonderem Gewicht.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- gewerbliche Unternehmen und sonstige Einrichtungen der Wirtschaft

- Angehörige der freien Berufe

- land- und forstwirtschaftliche Betriebe

- natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung

Was wird gefördert?

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt mit einer Landesbürgschaft, wenn es keinen ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt gibt und/oder nicht über die erforderlichen bankmäßigen Sicherheiten verfügt wird. Dabei sind die Schaffung neuer und die Sicherung bestehender Arbeitsplätze beim Vorhaben von besonderem Gewicht.

 

Es können die Bürgschaft zur Besicherung von Avalen und Krediten für folgende Maßnahmen genutzt werden für:

- Neuinvestitionen

- Nachfinanzierung von Investitionen

- Beschaffung von Betriebsmitteln

- Konsolidierungen und Sanierungen von Unternehmen

 

 

Voraaussetzung:

- Die Rückzahlung des Kredits findet bei normalem wirtschaftlichen Ablauf innerhalb der vereinbarten Zahlungstermine statt

- Es werden alle zumutbaren Sicherheiten angeboten

- Es stehen Sicherheiten nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung

- Der Kreditvertrag wird innerhalb von 6 Monaten nach der schriftlichen Bekanntgabe der Bewilligung der Bürgschaft abgeschlossen und an die beauftragte Stelle geleitet

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: i.d.R. 80% der Kreditsumme bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. €

Bewerbungsverfahren

Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Mio. EUR (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80% einem Kreditvolumen von 1.562.500 EUR) unterliegen den Richtlinien für die Übernahme von Bürgschaften und sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.

Beträge über 1,25 Mio. EUR werden nach den Bürgschaftsrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen für die Wirtschaft und die freien Berufe sowie die Forst- und Landwirtschaft vergeben. Die Anträge sind an die

PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moskauer Straße 19

40227 Düsseldorf

Tel. (02 11) 9 81-0

Fax (02 11) 9 81-10 00

Internet: www.pwc.de

zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Programmes ist es, Bürgschaften zu übernehmen und den Unternehmen oder den Angehörigen der freien Berufe somit bei der Realisation Ihrer geplanten Vorhaben zu unterstützen. Die gewerblichen Unternehmen, Freiberufler und land- und forstwirtschaftlichen Betriebe, die nicht über erforderliche bankübliche Sicherheiten oder über einen nicht ausreichenden Zugriff zum Kapitalmarkt verfügen, sollen von dem Förderprogramm profitieren.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen  

Die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen übernimmt Bürgschaften zur Besicherung von Krediten und Avalen von mittelständischen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörigen der Freien Berufe in Nordrhein-Westfalen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

- Existenzgründerinnen und -gründer

- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben

Beispiele

Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:

- Existenzgründungen

- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen

- Betriebsverlagerungen

- Gewährleistungen

- Betriebsmittelfinanzierungen

 

es wird folgendes nicht gefördert:

- Sanierungen von Unternehmen

- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Ausfallbürgschaft

Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €

Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH

Hellersbergstraße 18

41460 Neuss

Tel. (0 21 31) 51 07-0

Fax (0 21 31) 51 07-3 33

E-Mail: info@bb-nrw.de

Internet: www.bb-nrw.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - Beratung  

Das Land Nordrhein-Westfalen unterstützt im Rahmen des Regionalen Wirtschaftsförderungsprogramms Beratungen für betriebliche Maßnahmen, die von qualifizierten externen Beratern durchgeführt werden und für das Unternehmen und seine Entwicklung von besonderem Gewicht sind.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU, die mehr als 5 Jahre operativ tätig sind.

Was wird gefördert?

Zuschuss für umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen, die von externen, qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern durchgeführt werden

 

Voraussetzung:

- die Beratungsgegenstände sind für die KMU und seine weitere Entwicklung von besonderem Gewicht und heben sich von den Maßnahmen der laufenden normalen Geschäftstätigkeit deutlich ab

- die beauftragte Beratungsgesellschaft weist eine mind. 2-jährige Beratungserfahrung im relevanten Beratungsfeld nach

- Tätigkeitsnachweis und den Beratungsbericht nach der Beratung

- Nachweis Eigenbeteiligung

Beispiele

Es sind Beratungen in folgenden Phasen möglich:

 

Phase 1: Machbarkeitsstudien

Phase 2: Umsetzungsberatung

 

Zuschuss für Beratungsdienstleistungen:

- Neuausrichtung der Finanzierungsstruktur Ihres Unternehmens

- frühzeitige Umstrukturierung

- notwendige Erschließung neuer Absatzmärkte

- geplante Übergabe Ihres Unternehmens im Rahmen einer Unternehmensnachfolge

- geplante vollständige oder teilweise Übernahme Ihres KMU durch eine Belegschaftsinitiative oder ein anderes KMU

- Gewährung einer Bürgschaft des Landes Nordrhein-Westfalen oder der Bürgschaftsbank NRW

- stille Beteiligung, für die das Land Nordrhein-Westfalen eine Garantie übernimmt

 

Die erste und zweite Phase der Beratungsförderung können innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren nur jeweils einmal in Anspruch genommen werden, wenn nicht außergewöhnliche Umstände ausnahmsweise die Verkürzung dieses Zeitraums erforderlich machen.

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang:

- für Phase 1: bis zu 5 Tagewerke / max. 25 % der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

- für Phase 2: bis zu 10 Tagewerke / max. 50% der Beratungskosten (auf Grundlage des Art. 18 AGVO)

Belegschaftsinitiativen: bis zu 70% der Beratungskosten (auf Grundlage der De-minimis-Verordnung) je Phase

Förderdauer: max. 3 Monate

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

zu stellen. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, umfassende betriebswirtschaftliche, organisatorische und technische Beratungen zu fördern, die von externen und qualifizierten, sachverständigen Beraterinnen oder Beratern mit mindestens 2-jähriger Beratungserfahrung im jeweils relevanten Beratungsinhalt für betriebliche Maßnahmen erbracht werden.

Weitere Informationen  
Regionales Wirtschaftsförderungsprogramm (RWP) - gewerblich  

Das Land Nordrhein-Westfalen fördert aus Mitteln der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich des Tourismusgewerbes sowie nicht-investive Maßnahmen.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.

Was wird gefördert?

Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.

 

Voraussetzung:

- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung

- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“

- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich

- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten

Beispiele

Zuschuss für folgende Maßnahmen

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen

- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte

- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung

- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte

- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten

- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten

- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist

- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind

Art und Höhe der Zuwendung

Förderart: Zuschuss

Förderumfang und -höhe

- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort

-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.

-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).

- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:

-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €

-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €

- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der

NRW.BANK

Friedrichstraße 1

48145 Münster

Internet: www.nrwbank.de

Service-Center

Tel. (02 11) 9 17 41-48 00

Fax (02 11) 9 17 41-78 32

E-Mail: info@nrwbank.de

gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Weitere Informationen  
Go International  

Im Rahmen des Förderprojekts „Go International” fördert saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) mit Unterstützung des saarländischen Wirtschaftsministeriums internationale Geschäftstätigkeiten von Unternehmen, die noch keine Internationalisierungserfahrungen haben oder einen völlig neuen Markt erschließen möchten.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.

Was wird gefördert?

Förderbare Maßnahmen sind z.B.:

- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland

- individuelle Marktanalysen

- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen

- Internationalisierungsberatung

- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug

 

Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.

Bewerbungsverfahren

Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.

Weitere Informationen  
Beteiligungen der SEK Saarland GmbH  

Unter bestimmten Voraussetzungen beteiligt sich die SEK Saarland GmbH als Aktionärin oder Gesellchafterin an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der Realwirtschaft, die in dem letzten abgeschlossenen Geschäftsjahr eine Bilanzsumme von mehr als EUR 10 Millionen oder Umsatzerlöse von mehr als EUR 10 Millionen erzielt haben und mindestens 50, aber nicht mehr als 249 Arbeitnehmende beschäftigen.

 

Der Sitz oder wesentlichen Tätigkeitsschwerpunkt des Unternehens ist im Saarland.

Was wird gefördert?

Die Beteiligung dient der Luquiditätssicherung des Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Beteiligung erfolgt ausschließlich durch

 

- den Erwerb von Anteilen an einer GmbH, GmbH & Co. KG oder Unternehmen anderer Rechtsform sowie von Stamm- und/oder Vorzugsaktien (Anteilserwerb),

- die Übernahme sonstiger Bestandteile des Eigenkapitals nach Anteilserwerb,

- das Eingehen stiller Beteiligungen oder

- die Gewährung von Gesellschafterdarlehen.

 

Die SEK Saarland GmbH erwirbt grundsätzlich mindestens 25,1 Prozent Firmenanteil.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über den Online-Antrag "Antrag auf eine Stabilisierungsmaßnahme durch die SEK Saarland GmbH" auf der Webseite der SHS Strukturholding Saar GmbH. Die Entscheidung über die Beteiligung der SEK trifft die Geschäftsführung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die SEK beteiligt sich an Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind.

Weitere Informationen  
Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern (Denkmalförderrichtlinie – DFRL) Saarland  

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur fördert die Erhaltung und Instandsetzung von Kulturdenkmälern. Sie sind Zeugnisse menschlicher Geschichte und örtlicher Eigenart und können gleichzeitig touristische Attraktionen darstellen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.

Beispiele

Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung als Zuschuss

 

Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.

 

Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.

 

Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.

 

Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.

 

Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.

Weitere Informationen  
Kompetenz durch Weiterbildung (KdW) Saarland  

Das Saarland fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds (ESF) die Teilnahme von Beschäftigten aus kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen.

Fördergebiet

Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Saarland.

Was wird gefördert?

Grundsätzlich ist die betrieblich bedingte Teilnahme eines/einer Beschäftigten an einer Weiterbildung förderfähig, wenn diese der Erweiterung der fachlichen, methodischen oder sozialen Kompetenzen des/der Beschäftigten dient und die folgenden Kriterien erfüllt:

- dient dem Unternehmenszweck,

- betrifft die Tätigkeit im Unternehmen,

- allen Interessenten offen steht (d.h. die Maßnahme ist veröffentlicht und basiert nicht auf einem individuellen Angebot)

 

Onlineschulungen sind förderfähig, wenn sie interaktiv und audiovisuell stattfinden. Auch Schulungen oder Seminare mit einer Kombination aus Online – und Präsenz-Anteilen sind förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von 50 Prozent der Seminarkosten, jedoch max. 2.000 EUR je Mitarbeiter. Die Bagatellgrenze liegt bei 100 EUR. Die max. Fördersumme pro KMU und Jahr richtet sich nach der Unternehmensgröße.

 

Damit möglichst viele durch KdW unterstützt werden können, ist die Förderung pro Unternehmen und Jahr limitiert.

- Unternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten können maximal 20.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 10 bis 49 Beschäftigten können maximal 100.000 EUR im Jahr erhalten.

- Unternehmen mit 50 bis 249 Beschäftigten können maximal 250.000 EUR im Jahr erhalten.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss sich der Antragsteller EDV-gestützt bei der KdW-Servicestelle registrieren und seine KMU-Eigenschaft nachweisen. Der Antrag auf Gewährung eines Weiterbildungszuschusses ist grundsätzlich drei Arbeitstage vor Seminarbeginn bei der KdW-Servicestelle einzureichen.

 

Die Abrechnungsunterlagen müssen innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars bei der KdW-Servicestelle eingereicht werden.

 

Kontakt zur KdW-Servicestelle - Förderprogramm Kompetenz durch Weiterbildung:

 

FITT - Institut für Technologietransfer

an der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes gGmbH

Saaruferstraße 16, 66117 Saarbrücken

Fon 0681/ 5867-651

Fon 0681/ 5867-652

Fon 0681/ 5867-660

Fax 0681/ 5867-659

Mail kdw@fitt.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm sollen KMU Mitarbeitern die Teilnahme an Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen ermöglichen, um damit ihre Wettbewerbsfähigkeit zu stärken.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgrüner:innen und aufstrebende Unternehmen  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

 

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

 

Konditionen:

Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen  
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