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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

359 Treffer:
Beteiligungsprogramm Kapitaloffensive für Existenzgrüner:innen und aufstrebende Unternehmen  

Die Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft (KBG) unterstützt eigenkapitalschwache Existenzgründer (auch Unternehmensnachfolger), junge Unternehmen und KMU durch Bereitstellung von Beteiligungskapital.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.

 

*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission

Was wird gefördert?

Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen

 

Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.

Beispiele

Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsbetrag:

Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00

 

Finanzierungsanteil:

Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages

 

Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.

 

Konditionen:

Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.

Weitere Informationen  
Programm Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)  

Das Programm „Krisenbewältigung und Neustart (KUNST)“ unterstützt sanierungsfähige kleine und mittlere Unternehmen (KMU) finanziell bei der Erstellung eines Insolvenzplans und bei der Finanzierung eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens. Dadurch können sich Unternehmen schneller wieder auf gesunde Beine stellen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe

- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben

 

Nicht nicht förderfähig sind:

- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase

- Unternehmen in sensiblen Sektoren

Was wird gefördert?

- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes

- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen

 

Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit

- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate

 

Kredithöhe und Auszahlung

- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes

- Auszahlung zu 100 %

- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr

- Monatliche Tilgung

 

Verwendungsnachweis

- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten​​​

Bewerbungsverfahren

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten

- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.

- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens

Weitere Informationen  
Rettung und Umstrukturierung von kleinen und mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten (RuB)  

Der Freistaat Sachsen fördert die Konsolidierung bzw. Sanierung von in wirtschaftliche Schwierigkeiten geratenen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Erhaltung von Standort, know how und Arbeitsplätzen in Sachsen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten

Was wird gefördert?

- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)

- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)

 

Voraussetzung:

- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)

- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken

- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen

- Die Förderung ist einmalig

Beispiele

Folgende Kosten sind förderfähig:

 

Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal

 

Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch

- Vergleiche mit Lieferanten

- Kosten der Schließung von Teilbereichen

- Umstellung von Betriebsabläufen

Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).

 

 

Folgende Kosten sind nicht förderfähig:

- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)

- Steuern und öffentliche Abgaben

- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)

- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze

- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen

- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet

 

Laufzeiten und Tilgung

- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten

- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR

 

Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung

- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich

 

Verwendungsnachweis

- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen

 

Sicherheiten

- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)

- Weiterhin freies Anlagevermögen

- Sonstige Drittsicherheiten

​​​​

Beihilferechtliche Regelungen

- De-minimis-Beihilfen​​​​​​​

Bewerbungsverfahren

Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Bürgschaft ohne Bank (BoB)  

Die Bürgschaftsbank Sachsen unterstützt Unternehmen und insbesondere Existenzgründer durch die direkte Übernahme von Ausfallbürgschaften. Durch die verbindliche Bürgschaftszusage und die qualifizierte Prüfung des Vorhabens sollen die Erfolgschancen bei den Kreditverhandlungen mit der Hausbank wesentlich verbessert werden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind direkt zu stellen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - Express  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Kredite zur Sicherung von Finanzierungen.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).

Was wird gefördert?

Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.

Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm für nachhaltiges Wirtschaften  

Zusammen mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und der Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS) unterstützt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bei nachhaltigen Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.

Was wird gefördert?

Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.

Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.

Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
  • https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
 
IB.SH Investitionsdarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.

 

Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von

- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen

- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen

- Rationalisierungsmaßnahmen

- energetischen Projekten

- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben

- außenwirtschaftlichen Aktivitäten

 

Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.

Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes

Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner

Zinsbindung: maximal 10 Jahre

Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich

Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)

Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich

Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank

 

 

Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.

Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.

Weitere Informationen  
Seed- und Start-up-Fonds II  

Eine Tranche des Innovationsfonds SH stellt speziell für Unternehmen in der Seed- und / oder Start-up Risikokapital für die Entwicklung eines innovativen, technologie- und wissensstarken Unternehmens in der Early-Stage-Phase bereit. Dabei kann das Vorhaben seinen Ursprung in einer Hochschule, einem Forschungsinstitut oder in einem forschungsstarken Unternehmen haben. Aber auch als junges Unternehmen ohne wissenschaftlichen Hintergrund wird die innovative Geschäftsidee über typisch stille oder offene Beteiligungen in einer frühen Entwicklungsphase finanziert. Eine beratende Unterstützung bei Ausgründungen aus Hochschulen, Forschungseinrichtungen sowie aus forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Unternehmen wird federführend durch die WTSH – Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH begleitet.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten

- innovative Unternehmen

- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR

- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.

 

mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform:

stille oder offene Beteiligung

 

Stille Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)

Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)

Abgabe von Unternehmensanteilen: nein

 

Offene Beteiligung:

Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €

Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).

Beteiligungsentgelt: nein

Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Weitere Informationen  
Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein (MSH)  

Der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein stellt Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen bereit.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2037

Für wen?

Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.

Was wird gefördert?

Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.

Bewerbungsverfahren

Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.

Weitere Informationen  
Interreg Deutschland-Danmark Schleswig-Holstein  

Es werden Projekte für innovative, grüne, attraktive und funktionelle Regionen gefördert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:

- Öffentliche und halböffentliche Institutionen

- Forschungs- und Bildungseinrichtungen

- Interessenorganisationen

- Private Institutionen und Unternehmen

Was wird gefördert?

Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:

- Eine innovative Region

- Eine grüne Region

- Eine attraktive Region

- Eine funktionelle Region

Art und Höhe der Zuwendung

Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.

Bewerbungsverfahren

Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.

Weitere Informationen  
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