Förderwegweiser
Saarland
Existenzgründer (auch im Rahmen einer Unternehmensnachfolge) sowie Gewerbetreibende, Geschäftskunden und kleine und mittlere Unternehmen* der gewerblichen Wirtschaft im Saarland.
*gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission
Erweiterung der Eigenkapitalbasis zur Verbesserung der Finanzierungsrelationen und zur Schaffung finanzieller Spielräume, insbesondere zur Darstellung von Investitions- und/oder Betriebsmittelfinanzierungen
Die Übernahme von Beteiligungen, die der Sanierung oder nur der Konsolidierung der Finanzierungsverhältnisse dienen, ist ausgeschlossen. Umfinanzierungen bzw. Umschuldungen sind jedoch begleitend zum Engagement der Hausbank im Zusammenhang mit der Weiterentwicklung/Expansion des Unternehmens möglich.
Existenzgründungen; Unternehmensnachfolgen; Innovationsprojekte
Beteiligungsbetrag:
Mindestbetrag: € 30 000,00 und Höchstbetrag: € 100 000,00
Finanzierungsanteil:
Bis zu 100 % der anfallenden Kosten im Rahmen des Beteiligungshöchstbetrages
Die Laufzeit der Beteiligung beträgt in der Regel 10 Jahre. Kürzere Laufzeiten können in Anpassung an die erwartete Unternehmensentwicklung individuell vereinbart werden.
Konditionen:
Jahr 1-3: 3,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 4-7: 5,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Jahr 8-10: 7,00 % p. a. zzgl. 2,00 % p. a. cash-flow-abhängig
Der Antrag ist bei der Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH vor Beginn des Vorhabens zu stellen.
ja
Mit Hilfe von Beteiligungsprogrammen kann die Eigenkapitalbasis touristischer Unternehmen gestärkt und die Darstellung der Finanzierung der Hausbank erleichtert werden.
- Zuwendungsgeber : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Saarländische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH
- https://kbg-saar.de/beteiligungsprogramm-kapitaloffensive-fuer-existenzgruender-und-aufstrebende-unternehmen
Sachsen
- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Handwerks, des Handels und des Dienstleistungssektors, die ihre Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben und Angehörige der freien Berufe
- Förderfähig sind solche Unternehmen, bei denen die Insolvenz ansteht, die jedoch sanierungsfähig sind und damit gute Aussichten auf eine Betriebsfortführung im Insolvenzverfahren und im Rahmen eines Insolvenzplanes haben
Nicht nicht förderfähig sind:
- Existenzgründer und Unternehmen in der Gründungsphase
- Unternehmen in sensiblen Sektoren
- anteilige Übernahme der Kosten zur Erstellung eines Insolvenzplanes
- Nach Vorlage eines bestätigten Insolvenzplanes die anteilige Finanzierung von Neu- bzw. Ersatzinvestitionen sowie Auftragsfinanzierungen, die der Existenzfestigung und Stabilisierung der Wettbewerbsfähigkeit dienen
Die Sanierungsfähigkeit muss im Rahmen eines Insolvenzplanverfahrens belegt werden
Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung
- Marktüblicher Festzinssatz für die gesamte Laufzeit
- Laufzeit des Darlehens maximal 48 Monate
Kredithöhe und Auszahlung
- In der Regel mindestens 25.000 EUR bis maximal 1 Million EUR, jedoch maximal 80 % des Gesamtbedarfes
- Auszahlung zu 100 %
- Das Darlehen ist bis zu vier Wochen nach Darlehenszusage abrufbar
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Ggf. bis zu ein tilgungsfreies Jahr
- Monatliche Tilgung
Verwendungsnachweis
- Es ist ein sachlicher und zahlenmäßiger Bericht über die Verwendung der Mittel einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung), ansonsten freies Anlagevermögen, sonstige Drittsicherheiten
- Der Antrag muss vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens gestellt werden. Der maßgebliche Zeitpunkt ist das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch bei der SAB.
- Soweit die Komplementärfinanzierung des Insolvenzplanes aus Vermögenswerten des insolventen Unternehmens finanziert werden soll, ist der Antrag auf Zuwendung zu den Planerstellungskosten im vorläufigen und eröffneten Insolvenzverfahren durch den Insolvenzverwalter zu stellen.
ja
Finanzielle Unterstützung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) bei der Erstellung eines Insolvenzplans und eines Neustarts nach Abschluss eines Insolvenzplanverfahrens
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/programm-krisenbew%C3%A4ltigung-und-neustart-kunst-
Sachsen
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Sachsen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten
- Vorübergehende Stützung der Liquidität in der Regel bis zur Erstellung eines Umstrukturierungskonzeptes (Rettungsbeihilfe)
- Finanzierung von Maßnahmen zur leistungswirtschaftlichen und finanziellen Unternehmensumstrukturierung (Umstrukturierungsbeihilfe)
Voraussetzung:
- Vor Inanspruchnahme sind alle anderen geltenden Fördermöglichkeiten auszuschöpfen (Subsidiaritätsprinzip)
- Die Beihilfen sind auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken
- Die Gesellschaft(er), die Hausbank(en) und weitere an der Finanzierung des Unternehmens Beteiligte haben zusätzlich zu ihrem bisherigen Engagement zur Deckung des Finanzierungsbedarfes beizutragen
- Die Förderung ist einmalig
Folgende Kosten sind förderfähig:
Rettungsbeihilfe: Kosten für die Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebes bis zur Erstellung des Umstrukturierungsplanes z.B. für Wareneinkauf und für Personal
Umstrukturierungsbeihilfe: zusätzlich zu o.g. Kosten auch
- Vergleiche mit Lieferanten
- Kosten der Schließung von Teilbereichen
- Umstellung von Betriebsabläufen
Die Ausreichung dieser Beihilfen erfolgt als Darlehen (Anteilsfinanzierung).
Folgende Kosten sind nicht förderfähig:
- Zins und Tilgung, sowie die Ablösung von Bankkrediten (auch nicht im Rahmen von Vergleichen)
- Steuern und öffentliche Abgaben
- Entnahmen/Leistungen an die Inhaber/Gesellschafter (auch stille Gesellschafter)
- Investitionen und Ausweitung der Geschäftstätigkeit
Zinssätze
- Marktüblicher Zinssatz für Rettungs- und Umstrukturierungsdarlehen
- Die vereinbarten Darlehenszinsen werden in der Regel monatlich belastet
Laufzeiten und Tilgung
- Rettungsbeihilfen: endfälliges Darlehen mit einer Laufzeit von maximal sechs Monaten
- Umstrukturierungsbeihilfe: Darlehen mit einer Laufzeit bis zu 60 Monate mit monatlicher Tilgung
Kredithöhe und Auszahlung
- Zwischen 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR
Rückzahlung / vorzeitige Rückzahlung und Sondertilgung
- Eine Rückzahlung und Sondertilgung ist jederzeit möglich
Verwendungsnachweis
- Zahlenmäßiger Nachweis über die Verwendnung der Mittel und sachlicher Bericht sind einzureichen
Sicherheiten
- Persönliche Haftung der Inhaber/Gesellschafter sind obligatorisch (Bürgschaft mit notariellem Schuldanerkenntnis mit Zwangsvollstreckungsunterwerfung)
- Weiterhin freies Anlagevermögen
- Sonstige Drittsicherheiten
Beihilferechtliche Regelungen
- De-minimis-Beihilfen
Es wird empfohlen, vor Antragstellung ein Gespräch im Beratungszentrum Konsolidierung (BZK) wahrzunehmen.
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Der Antrag ist vor Beginn des zu finanzierenden Vorhabens zu stellen.
nein
Zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten mit Sitz oder Betriebsstätte im Freistaat Sachsen können Rettungsdarlehen, Umstrukturierungsdarlehen und vorübergehende Umstrukturierungsdarlehen mit dem Ziel der vorübergehenden Stützung der Liquidität, der Erhaltung von Arbeitsplätzen beziehungsweise der Wiederherstellung der langfristigen Rentabilität sowie Zuschüsse zu den Kosten der Erstellung eines Insolvenzplans werden.
- Zuwendungsgeber : Freistaat Sachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank SAB
- https://www.sab.sachsen.de/rettung-und-umstrukturierung-von-kleinen-und-mittleren-unternehmen-in-schwierigkeiten
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Die Bürgschaft dient der Besicherung der Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen, tätigen Beteiligungen, Warenlagern, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, in der Regel bis zu 160.000 EUR, bei Nachfolgefinanzierungen bis zu 520.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen bei etablierten Unternehmen (älter als fünf Jahre) werden in der Regel zu 60% verbürgt. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind direkt zu stellen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
Der Unternehmer erhält ein Bürgschaftsangebot, auf Grundlage dessen die Hausbank ihre Finanzierungszusage unterbreitet.
ja
Es muss ein tragfähiges Unternehmenskonzept vorliegen. Der Investitionsort muss im Freistaat Sachsen liegen. Es sind bestmögliche Sicherheiten zu stellen. Dazu zählt auch die persönliche Mithaftung der Gesellschafter.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/bürgschaft-ohne-bank-bob/
Sachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU, die seit über zwei Jahren am Markt bestehen (mindestens zwei Jahresabschlüsse).
Maschinen, Anlagen und selbstgenutzte gewerbliche Immobilien sowie Warenlager, Betriebsmittel und Avale.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 70% des Kreditbetrages bzw. maximal 100.000 EUR. Betriebsmittelfinanzierungen werden in der Regel zu 60% verbürgt.
Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 15 Jahre, bei Baumaßnahmen und Förderdarlehen bis zu 23 Jahre, für Betriebsmittel bis zu acht Jahre. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
Die Entscheidung über die Bürgschaft erfolgt binnen zwei Arbeitstagen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- https://sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/buergschaftsprogramme/express-bürgschaft/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft in Schleswig-Holstein, die die Voraussetzungen der KMU-Definition der EU erfüllen.
Nachhaltige Investitionen, Produktentwicklungen oder Prozessinnovationen werden unterstützt.
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
Das Beteiligungsvolumen liegt grundsätzlich zwischen 200.000 EUR und 1 Mio. EUR.
Die Beteiligungsdauer beträgt in der Regel 10 Jahre.
Die Kosten dieses Vorhabens müssen mindestens der Höhe der aus diesem Programm beantragten Beteiligung entsprechen.
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare zu stellen an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
eingeschränkt
Ziel ist eine erhöhte Umsetzung von Vorhaben, die zu mehr Umwelt-, Energie- und Ressourceneffizienz beitragen. Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein, Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTHS)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/finanzierungsvorhaben/nachhaltig-wirtschaften/
Schleswig-Holstein
Gefördert werden gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer:innen, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz < 500 Mio. Euro.
Von der Förderung ausgenommen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.
Mitfinanzierung von Investitionen im Rahmen von
- Ersatz- und Erweiterungsmaßnahmen
- Neuansiedlungen und Sitzverlagerungen
- Rationalisierungsmaßnahmen
- energetischen Projekten
- Forschungs- und Entwicklungsvorhaben
- außenwirtschaftlichen Aktivitäten
Von der Förderung ausgenommen ist die Ablösung von Bankverbindlichkeiten.
Für Projektfinanzierungen aus dem Bereich der Erneuerbaren Energien gelten spezielle Rahmenbedingungen
Darlehensbetrag: grundsätzlich ab 250.000 Euro; in der Regel max. 50 % des Fremdfinanzierungsbedarfes
Zinssatz: individueller Marktzinssatz analog zum Finanzierungspartner
Zinsbindung: maximal 10 Jahre
Einbindung von zinsgünstigen Darlehen der KfW-Bankengruppe und der Landwirtschaftlichen Rentenbank (LR) möglich
Laufzeit: grundsätzlich bis zu 20 Jahren (Ausnahmen sind in begründeten Einzelfällen möglich)
Eigenbeteiligung: grundsätzlich erforderlich
Besicherung: banküblich gemeinsam mit der Hausbank
Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.
Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.
Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-wirtschaft/
Schleswig-Holstein
- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten
- innovative Unternehmen
- Gründungen Kapitalgesellschaft mit Eigenmittel (Stammkapital) von mindestens 25.000 EUR
- die Kernkompetenz, die für die Entwicklung und Nachhaltigkeit des Unternehmens maßgeblich ist, sollte "inhouse" vorhanden sein, bspw. die Produkt- oder Service-Entwicklung.
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Stille Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: > 50.000 EUR oder ≤ 500.000 EUR über mehrere Finanzierungsrunden (bitte beachten Sie die Detailangaben zu Spin-Offs und innovativen Unternehmen unter “nach Ideen-Ursprung”)
Laufzeit der Beteiligung: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung der ausgezahlten Mittel möglich
Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig; größtenteils fest und zu einem kleinen Teil gewinnabhängig (i.d.R. 8,25 % + 1,25% pro Jahr)
Abgabe von Unternehmensanteilen: nein
Offene Beteiligung:
Finanzierungsvolumen über den Fonds: ≤ 1.000.000 €
Laufzeit der Beteiligung: entsprechend der Dauer der Beteiligung; Ziel ist der gemeinsame Verkauf des Unternehmens, der Verkauf der MBG-Anteile an einen Dritten oder (Rück)-Kauf der MBG-Anteile durch die Gesellschafter des Unternehmens (Ø 7-10 Jahre).
Beteiligungsentgelt: nein
Abgabe von Unternehmensanteilen: zum Nominalwert (+ Aufgeld in die Kapitalrücklage) oder nach Verhandlung; in den meisten Fällen ≤ 25 %
formlos
- über das Fondsmanagement
- über die IB.SH
- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
- Zuwendungsgeber : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/seed-und-start-up-fonds-innovationsfonds-sh/
Schleswig-Holstein
31.12.2037
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/
Schleswig-Holstein
31.12.2027
Folgende Zielgruppen können von dem Programm gefördert werden und sich an einem Interreg-Projekt beteiligen:
- Öffentliche und halböffentliche Institutionen
- Forschungs- und Bildungseinrichtungen
- Interessenorganisationen
- Private Institutionen und Unternehmen
Projekte können in den folgenden vier Bereichen gefördert werden:
- Eine innovative Region
- Eine grüne Region
- Eine attraktive Region
- Eine funktionelle Region
Projekte erhalten einen Zuschuss von 65 % der förderfähigen Gesamtkosten. Der Fördersatz ist von der inhaltlichen Ausrichtung des Projektes abhängig.
Projektakteure können sich mit Ideen für grenzüberschreitende Projekte gerne an das Sekretariat in Kruså wenden. Projektideen sind jederzeit willkommen. Die Kontaktdaten des Sekretariates, aktuelle Antragsfristen sowie weitere Informationen zum Programm finden Sie auf der Homepage des Programms "Interreg Deutschland-Danmark" unter www.interreg-de-dk.eu.
nein
Die weitläufige Programmregion bietet vielseitige Möglichkeiten für neue Kooperationen und Projektpartnerschaften. Insgesamt stehen 93,8 Mio. Euro im Programm Interreg 6A Deutschland-Danmark für deutsch-dänische Projekte in der Programmlaufzeit von 2021 bis 2027 zur Verfügung.
- Zuwendungsgeber : Interreg, Kofinanziert von der EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Förderbank
- https://www.ib-sh.de/produkt/interreg-6a-deutschland-danmark/
