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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

253 Treffer:
WIPANO – Förderung von Patentierung und Verwertung  

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO führt die bisherige „KMU-Patentaktion“ des vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) geförderten Programms SIGNO fort. Dabei werden kleine und mittlere Unternehmen, Handwerksbetriebe und Ingenieurbüros bei der erstmaligen Sicherung ihrer Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung unterstützt und angeleitet in Verbindung mit der Orientierung auf zusätzliche Optionen auf Gebieten der Entwicklung und Anwendung von Normen und Standards.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ wendet sich ausdrücklich an Neulinge, die bisher noch kein Patent angemeldet haben oder deren letzte Patentanmeldung mehr als fünf Jahre zurückliegt. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Handwerksbetrieben und Ingenieurbüros, mit Geschäftssitz in Deutschland, mit bis zu 250 Beschäftigten und entweder einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Jahresbilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR, die in den letzten fünf Jahren kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben.

Was wird gefördert?

Die „Förderung von Patentierung und Verwertung“ ist in fünf Leistungspakete (LP) mit bis zu 50 % Zuschüssen untergliedert. LP 1: Grobprüfung der Erfindung: max. 375 EUR; LP 2: Detailprüfung der Erfindung: max. 1.200 EUR; LP 3: (Strategie-)Beratung und Koordinierung der Patentanmeldung: max. 2.000 EUR; LP 4: Patentanmeldung (Amtsgebühren und Ausgaben für Patentanwälte): max. 10 TEUR; LP 5: Aktivitäten zur Verwertung der Erfindung: max. 3.000 EUR.; Der Zuschuss pro Unternehmen beträgt max. 16.575 EUR. Der Förderzeitraum umfasst max. 24 Monate.

Art und Höhe der Zuwendung

Unterstützung bei der Sicherung von Ergebnisse aus Forschung und Entwicklung durch gewerbliche Schutzrechte und bei deren Nutzung. Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen mit dem Förderschwerpunkt Unternehmen.

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Teilnahme an der „Förderung von Patentierung und Verwertung“ im Rahmen von WIPANO werden über das Portal „easy-online“ beim Forschungszentrum Jülich (Projektträger) eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wirtschafts- und Technologieförderung für Unternehmen, Investoren und Wissenschaftseinrichtungen in Berlin – das bietet die Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH. Zahlreiche Fachexperten bilden mit maßgeschneiderten Services und einer exzellenten Vernetzung zur Wissenschaft ein optimales Angebot, um Innovations-, Ansiedlungs-, Expansions- und Standortsicherungsprojekte zum Erfolg zu führen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Berlin Partner für Wirtschaft und Technologie GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Forschungszentrum Jülich
  • www.wipano.de
 
LANDESBÜRGSCHAFTEN SACHSEN-ANHALT  

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige freier Berufe sowie Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen.

Was wird gefördert?

Bürgschaften können für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite gewährt werden

Beispiele

Gründung, Erweiterung, Modernisierung, Aufstockung des Warenlagers, Vorfinanzierung von Aufträgen, Anzahlungs-,Vertragserfüllungsavale

Art und Höhe der Zuwendung

Ausfallbürgschaften. Die Höhe der Bürgschaft wird jeweils für den Einzelfall festgesetzt und beträgt in der Regel maximal 70 %. Die Gesamtsumme der Bürgschaften je Unternehmen ist auf 10,5 Mio. € begrenzt. Eine höhere Risikoübernahme ist im Einzelfall möglich. Die Laufzeit der Bürgschaft für Investitionskredite beträgt höchstens 15 Jahre. Die Laufzeit der Bürgschaft für Betriebsmittel- und Avalkredite beträgt höchstens 8 Jahre. Das Bürgschaftsobligo ist in der Regel nach der Hälfte der Laufzeit gleichmäßig zurückzuführen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag auf Gewährung einer Landesbürgschaft ist in zweifacher Ausfertigung über die Kreditgeberin vor Maßnahmebeginn bei der IB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der Vergabe von Bürgschaften unterstützt das Land Sachsen-Anhalt Unternehmen bei der Finanzierung von volkswirtschaftlich förderungswürdigen und betriebswirtschaftlich vertretbaren Maßnahmen, die im Interesse des Landes liegen. Bürgschaften werden grundsätzlich nur übernommen, wenn die Maßnahmen unternehmensseitig sonst nicht durchgeführt werden können, insbesondere weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen und andere Bürgschaften nicht erreicht werden können für Kredite, die bereits vor der Beantragung einer Landesbürgschaft gewährt worden sind, werden nachträglich keine Bürgschaften übernommen. Der Antrag ist auf dem hierfür vorgesehenen Antragsformular in zweifacher Ausfertigung vor Maßnahmebeginn über den Kreditgeber bei der Investitionsbank einzureichen

Weitere Informationen  
Allgemeine Beratungsförderung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatungen in Höhe von 50% der Beratungskosten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz / Betriebsstätte im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungen externer Unternehmensberater/-innen über wirtschaftliche, organisatorische und technische Fragen.

Beispiele

Aufbau eines Managementsystems, Unternehmenserweiterung, Restrukturierung des Unternehmens, Neupositionierung am Markt, innovative Kostenstrukturanalyse, innerbetriebliche Qualifizierung. U. a. mit folgenden Themen: Unternehmensleitbilder, Beurteilungssysteme, Unternehmensführung, Change-, Projekt- und Qualitätsmanagement, Qualifizierungen von Meister/-innen und Vorarbeiter/-inne.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten. Förderfähig ist ein Tageshonorar von maximal 700 EUR zuzüglich pauschalierter Reisekosten gemäß Entfernungszonen. Die maximale Förderung beträgt 7.000 EUR pro Antragsteller/-in.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht Unternehmen die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
IB Gemeinsam - Das IB-Kooperationsdarlehen für den Mittelstand  

Mit dem IB-Kooperationsdarlehen finanziert die Investitionsbank konsortial mit den Geschäftsbanken gewerbliche Unternehmen in Sachsen-Anhalt.

Fördergebiet

Sachsen Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

keine

Für wen?

Bestehende gewerbliche und kommunale Unternehmen in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

Ausgaben zur Vorfinanzierung / Auftragssicherung, Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Ausgaben zur Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb von Beteiligungen.

Beispiele

Ausgaben im Zusammenhang mit der Auftragsvorfinanzierung/ Auftragssicherung, anderweitige Betriebsausgaben, Investitionen in das Anlagevermögen, Umfinanzierungen bestehender Kredite, die zur Finanzierung von Vorhaben dienen, deren erster Bilanzausweis nicht länger als drei Jahre zurückliegt oder an denen die Investitionsbank bereits beteiligt ist, Ausgaben für die Vorfinanzierung von Zulagen und Zuschüssen, Erwerb einer tätigen Beteiligung, insbesondere im Rahmen der Unternehmensnachfolge bzw. Unternehmensfortführung.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Finanzierungsbedarfs, Avalkredit (inkl. Möglichkeit der Unterbeteiligung) bis zur Hälfte des Avalkreditbedarfs, beteiligen sich mehrere Geschäftsbanken an der Finanzierung, so ist der Finanzierungsanteil der IB quotal so zu begrenzen, als würden sich alle Banken zu gleichen Teilen an der Finanzierung beteiligen, Mindestdarlehenssumme beträgt i.d.R. 1 Mio. EUR; maximale Darlehenssumme beträgt i.d.R. 10 Mio. Eur.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formlos über die Geschäftsbank bei der IB einzureichen. Die Darlehensvergabe erfolgt in privatrechtlicher Form.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

„IB Gemeinsam – das IB-Kooperationsdarlehen“ Die Investitionsbank (IB) gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen zur Finanzierung von Unternehmen zusammen mit einer Geschäftsbank und / oder beteiligt sich am Kreditrisiko der Geschäftsbank durch Übernahme einer Risikobeteiligung.

Weitere Informationen  
Bürgschaften des Landes Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen von KMU und Einrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.

Was wird gefördert?

Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen

Beispiele

Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.

Weitere Informationen  
BBB-Express!  

Unternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erforderlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, übernimmt die BürgschaftsBank Berlin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Berlin. BBB-Express! ermöglicht dank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszusage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung des Bankkredites.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.

Was wird gefördert?

Übernahme von Bürgschaften für Investitionskredite, Betriebsmittel- und Avalkredite, öffentliche Kredite (z. B. KfW- und IBB-Darlehen) sowie Leasingkredite.

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaften in Höhe von bis zu 70 %, maximale Bürgschaftshöhe 100 TEUR. Damit können – je nach Sicherheitenbedarf – Kredite zwischen 142 TEUR (70 %) und 200 TEUR (50 %) ermöglicht werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags über das Internet direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Berlin Kredit  

Berlin Kredit dient der langfristigen Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln kleiner und mittlerer Unternehmen. Ersatz- und Neuinvestitionen, die wesentliche Energieeinspareffekte erzielen, erhalten eine zusätzliche Zinsvergünstigung („Umweltfenster“).

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten, große Unternehmen sowie freiberuflich Tätige ausschließlich im Rahmen des Umweltfensters.

Was wird gefördert?

Investitionen, Betriebsübernahmen zwischen unabhängigen Geschäftspartnern, Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Unternehmenserweiterung. Grundsätzlich ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Investitionsvorhaben sowie Sanierungsfinanzierungen. Zu besonders günstigen Konditionen werden (Teil-)Investitionsmaßnahmen gefördert, die eine wesentliche Endenergieeinsparung bei Ersatzinvestitionen (mindestens 20 %, gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre) und bei Neuinvestitionen (mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt) erzielen.

Beispiele

Maschinenpark, Anlagentechnik, Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Informations- und Kommunikationstechnik, Energie-/Wärmeerzeugung

Art und Höhe der Zuwendung

Es gelten folgende Förderkonditionen: Tilgungsdarlehen bis maximal 10 Mio. EUR. Bis zu 100-prozentige Finanzierung. Attraktive kundenindividuelle Festzinssätze. Variable Darlehenslaufzeiten mit tilgungsfreier Anlaufzeit. Vorzeitige, auch teilweise Tilgung gegen Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Zusätzlich kann in einem integrierten Antragsverfahren eine bis zu 80-prozentige Bürgschaft der BürgschaftsBank Berlin beantragt werden.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt vor Beginn des Vorhabens über Ihre Hausbank.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel des Programmes ist es, dass Berliner Unternehmen in energiekostenrelevante Maßnahmen investieren.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
  • www.ibb.de/berlinkredit
 
GRW Gemeinschaftsaufgabe  

Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen in allen Bezirken Berlins durch Unterstützung von Investitionen im gewerblichen Bereich. Die Förderung des Landes Berlin konzentriert sich vorrangig auf Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen sowie auf die Bereiche der Gesundheitswirtschaft, Energietechnik, Verkehr/Mobilität und Logistik, optische Technologien, IKT/Medien und Kreativwirtschaft. Vorhaben aus anderen Bereichen sind bei Vorliegen entsprechender struktureller Effekte ebenfalls förderfähig.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit vorwiegend überregionalem Absatz.

Was wird gefördert?

Es wird ein anteiliger Zuschuss für Investitionen gewährt. Gefördert wird die Anschaffung bzw. Herstellung der zum Investitionsvorhaben zählenden Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ausgenommen sind u. a. Kraft-, Luft-, Schienenfahrzeuge, Schiffe und Investitionen, die der Ersatzbeschaffung dienen. Förderfähig sind grundsätzlich auch aktivierte Anschaffungskosten von bestimmten immateriellen Wirtschaftsgütern.

Beispiele

Bei kleinen und mittleren Unternehmen:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

– Ausbau der Kapazitäten einer bestehenden Betriebsstätte (Erweiterungsinvestitionen)

– Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte:

– Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte:

– Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

Bei großen Unternehmen:

– Errichtung einer neuen Betriebsstätte (Errichtungsinvestitionen)

– Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen (neue Tätigkeit)

– Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen und sofern eine andere Tätigkeit in der Betriebsstätte ausgeübt wird

– Diversifizierung einer bestehenden Betriebsstätte durch Hinzunahme neuer Produkte oder Prozessinnovationen (in C-Fördergebieten und unter bestimmten Voraussetzungen)

– Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die nationalen und Unionsnormen für den Umweltschutz hin-auszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz zu verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung einer Verlagerungsinvestition von Brandenburg nach Berlin ist grundsätzlich ausgeschlossen. Investitionsvorhaben sind u. a. nur förderfähig, wenn sie ein Volumen von mindestens 10 TEUR umfassen. In den Berliner C-Fördergebieten (siehe www.businesslocationcenter. de/foerdergebietskarte) sind folgende Höchstfördersätze zulässig: kleine Unternehmen: 30 %, mittlere Unternehmen: 20 %, sonstige Betriebsstätten: 10 %. Einige Gebiete Berlins sind als D-Fördergebiet ausgewie-sen. Hier können kleine Unternehmen mit 20 % gefördert werden und mittlere Unternehmen mit 10 %. Investitionsvorhaben von Großunternehmen können in C- und D-Fördergebieten auch mit max. 200 TEUR innerhalb von drei Steuerjahren gefördert werden. Wenn neu geschaffene, hoch qualifizierte Dauerarbeitsplätze mit Frauen besetzt werden, kann ein besonderer Zuschuss für jeden Frauenarbeitsplatz in Höhe von 5.000 EUR gezahlt werden. Der Höchstfördersatz darf dadurch nicht überschritten werden.

Bewerbungsverfahren

Antragstellung bei der Investitionsbank Berlin auf amtlichem Formular. Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der IBB einge-gangen sein. Erst dann darf mit dem Vorhaben begonnen werden. Eine vorzeitige Kontaktaufnahme mit der Investitionsbank Berlin wird dringend empfohlen. Eine nachträgliche Förderung ist nicht zulässig. Auf die Gewährung des Investitionszuschusses besteht kein Rechtsanspruch. Gleiches gilt für die Höhe des Fördersatzes.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Voraussetzung für eine "GRW"-Förderung ist, dass das Investitionsvorhaben geeignet ist, durch Schaffung von zusätzlichen Einkommensquellen das Gesamteinkommen in dem jeweilgen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich zu erhöhen (Primäreffekt). Diese Voraussetzung wird als erfüllt angesehen, wenn in der zu fördernden Betriebsstätte in Berlin Güter hergestellt oder Leistungen erbracht werden, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden. Hierzu zählen die Tätigkeiten, die in der sog. Positivliste aufgeführt sind: u.a. Tourismusbetriebsstätten, die mindestens 30 % des Umsatzes mit eigenen Beherbergungsgästen erreichen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
  • www.ibb.de/grw
 
Beteiligungskapital der BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH  

Die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH unterstützt Wachstumsunternehmen und Existenzgründer aller Branchen mit einer typisch stillen Beteiligung.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende mittelständische Unternehmen aller Branchen (in der Regel mit Ausnahme von Human- und Zahnmedizinern) mit Firmensitz in Hamburg.

Was wird gefördert?

Wachstums- und Investitionsvorhaben, Nachfolge, Digitalisierungsvorhaben

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung besteht in der Übernahme einer typisch stillen Beteiligung.

Die Höhe der Beteiligung beträgt 50.000 bis 500.000 EUR, maximal jedoch bis zur Kapitalparität einschließlich künftiger Perspektiven.

Bewerbungsverfahren

Ansprechpartner ist die BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH; Anträge sind zum Download vorhanden unter: www.btg-hamburg.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Insbesondere für das Wachstum mittelständischer Unternehmen, Unternehmensnachfolgen und Digitalisierungsvorhaben kann bei der BTG Hamburg in branchenoffener Weise eine Beteiligung beantragt werden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BTG Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH
  • https://www.btg-hamburg.de/
 
Frühphasen- und Wachstumsfonds  

Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) unterstützt die Eigenkapitalausstattung von Unternehmen sämtlicher Branchen mittels offener Beteiligungen, beteiligungsähnlicher Investitionen und Nachrangdarlehen. Angeboten werden Finanzierungen in der Gründungs- und Frühphase sowie in der Wachstums- und Erweiterungsphase.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

Beteiligungsgrundsätze für den Frühphasen- und Wachstumsfonds, Stand 28. Januar 2016; Informationen der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB), Stand Oktober 2018

Für wen?

Antragsberechtigt sind für eine Frühphasenfinanzierung nicht börsennotierte kleine Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit innovativer, technologischer Ausrichtung in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, für eine Wachstumsfinanzierung kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU. Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht finanziert.

Was wird gefördert?

Nachrangdarlehen; Beteiligung

Beispiele

Finanziert werden Investitionen in Sachanlagen und immaterielle Anlagegüter sowie Betriebsmittel. In der Wachstums- und Erweiterungsphase kann auch der Erwerb von Unternehmensanteilen unterstützt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Frühphasenfinanzierung erfolgt in Form einer offenen Beteiligung in Kombination mit einem Nachrangdarlehen, je nach Kapitalbedarf und Liquiditäts- und Bilanzsituation. Eingegangen werden Minderheitsbeteiligungen in Höhe von 15% am Stamm- bzw. Grundkapital ohne Unternehmensbewertung. Die Höhe von Nachrangdarlehen und offener Beteiligung beträgt zusammen maximal 1,2 Mio. EUR.

Die Wachstumsfinanzierung erfolgt in Form von offenen Beteiligungen und/oder beteiligungsähnlichen Investitionen. Die Beteiligungshöhe je Unternehmen sollte nicht unter 300.000 EUR liegen. Das Gesamtinvestment ist auf maximal 3,875 Mio. EUR je Unternehmen begrenzt. Die Beteiligung am Stammkapital darf 49% nicht überschreiten.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Frühphasen- und Wachstumsfonds verfolgt das Ziel der Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Die KMU sollen befähigt werden, sich am Wachstum der regionalen, nationalen und internationalen Märkte sowie am Innovationsprozess zu beteiligen.

Weitere Informationen  
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