Förderwegweiser
Niedersachsen
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus in Niedersachsen.
Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben sowie Errichtung von Zweigstellen, Betriebsübernahmen, Umstellungen bei Strukturwandel, Kooperationen
Beteiligung. Die Beteiligung soll mindestens EUR 50.000 betragen und nicht höher sein als die vorhandenen Eigenmittel und den Betrag von EUR 2.500.000 je Beteiligungsnehmer nicht übersteigen. Diese Begrenzungen gelten auch für mehrere Beteiligungen an demselben Unternehmen oder derselben Unternehmensgruppe. Dauer mindestens 5 Jahre, maximal 10 Jahre. Nach Ablauf des Beteiligungsvertrages ist die gesamte Beteiligung zum Nennwert zurückzuzahlen. Die Rückzahlung beginnt in der Regel nach 5 Jahren in anteiliger Höhe.
Anträge sind unter Verwendung des Antragsformulars an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH zu richten
eingeschränkt
Die Beteiligungsvarianten der Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen erhöhen jeweils in unterschiedlicher Weise die Eigenmittelquote der geförderten Unternehmen und ermöglichen so das Einwerben von Fremdkapital.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Niedersachsen/Beteiligungen-zur-foerderung-investiver-projekte.html
Niedersachsen
- Natürliche Personen, die eine Voll- oder Teilzeitgründung eines Unternehmens mit Betriebsstätte in Niedersachsen planen oder eine Unternehmensnachfolge in Niedersachsen anstreben
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen, die sich in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit befinden.
Ausgaben, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung bzw. Wachstum des Unternehmens stehen
Investitionen, Betriebsmittel, Aus- und Weiterbildungskosten
- Kreditbetrag: 5.000 Euro bis 40.000 Euro
- Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten;
Die Kreditlaufzeit beträgt sieben Jahre.
Der Zinssatz beträgt aktuell nominal 5,45 % pro Jahr fest für die gesamte Kreditlaufzeit. Die Zinsen sind monatlich nachträglich, jeweils zum Ende eines jeden Monats fällig.
Der Kredit kann nur in seiner Gesamtsumme abgerufen werden.
Der Kredit ist spätestens drei Monate nach der Zusage abzurufen.
Die Auszahlung erfolgt zu 100 %.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme über das Kundenportal sowie postalisch an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) zu richten: www.nbank.de/Service/Kundenportal/Zugang-zum-Kundenportal/index.jsp
nein
Mit dieser Förderung unterstützen das Land Niedersachsen und die NBank nachhaltige Gründungen aus der Arbeitslosigkeit bzw. Nichterwerbstätigkeit. Diese werden als einmöglicher Zugang zur Beschäftigung aufgezeigt. Zugleich kanndie geringe Bonität von Kleinstgründern bei der Fremdkapitalvergabe bei Kreditinstituten erhöht werden.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Förderprogramme/Aktuelle-Förderprogramme/MikroSTARTer-Niedersachsen.html#foerdercheck
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit attraktiver Technologie- oder Wettbewerbsposition
Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.
Finanzierungsart: Mezzanine-Finanzierung (z.B. in Form einer stillen Beteiligung) oder offene Beteiligung
Mindestbetrag: 1 Mio. €
Höchstbetrag: 7 Mio. €
Laufzeiten: i.d.R. 5 bis 7 Jahre
Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandsfonds/15206/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind:
- mittelständische Unternehmen
- Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund
- gemeinnützige Einrichtungen
- Einrichtungen der öffentlichen Hand
- Religionsgemeinschaften
- natürliche Personen
Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz.
Förderart: Annuitätendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten
Mindestbetrag: 25.000 €
Höchstbetrag: 2 Mio. €
Laufzeiten: 10, 15, 20 oder 30 Jahre bei jeweils 1 Tilgungsfreijahr
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in vierteljährlichen Annuitätennach Ablauf des Tilgungsfreijahres
- außerplanmäßige Tilgungen ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: keine
Sicherheiten: banküblich
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen. Die Hausbank leitet die Unterlagen an die NRW.BANK weiter.
Informationen erteilt auch die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
ja
Ziel des Programms ist die Förderung von Vorhaben zur Instandhaltung und Sanierung von Baudenkmälern und Gebäuden mit besonders erhaltenswerter Bausubstanz durch zinsgünstige Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKBaudenkmaeler/15690/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) sowie Unternehmergesellschaften (UG haftungsbeschränkt) bis zu 5 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit,
- die eine selbstständige Tätigkeit als gewerbliches Unternehmen oder als freiberufliche Tätigkeit aufnehmen wollen,
- die ein gewerbliches Unternehmen betreiben oder eine freiberufliche Tätigkeit ausüben.
Es werden Darlehen für folgende Vorhaben vergeben:
- Existenzgründungen, sofern das Gründungsvorhaben einen nachhaltigen Erfolg erwarten lässt,
- Vorhaben zur Erweiterung/ Wachstum innerhalb von 5 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.
Finanziert werden Ausgaben des Unternehmens, die im Zusammenhang mit dem Vorhaben zur Gründung oder Erweiterung/Wachstum stehen.
Voraussetzungen:
- erforderliche fachliche und kaufmännische Qualifikation für das Vorhaben vorhanden
- Unternehmens- bzw. Investitionsort liegt in Nordrhein-Westfalen
- Vorhaben lässt einen nachhaltigen Erfolg erwarten
- bei Gründung im Nebenerwerb, sollte dasUnternehmen innerhalb von 3 Jahren zur Vollerwerbstätigkeit führen
- Beratung vor Antragstellung in einem STARTERCENTER NRW beraten und Erhalt eines positiven Votum
- bei einem Gründungsvorhaben beratend begleiten, z.B. durch einen SeniorCoach aus dem Netzwerk SeniorCoach NRW oder eine freiberufliche Beratung, für 2 Jahre ab Beginn der Darlehenslaufzeit
- bei einem Erweiterungs- oder Wachstumsvorhaben kann die NRW.BANK im Einzelfall eine Begleitberatung verlangen
Finanzierungsart: Ratendarlehen
Finanzierungsanteil: bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs
Höchstbetrag: 50.000 €
Laufzeiten: max. 10 Jahre, 6 Monate tilgungsfrei
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung:
- in monatlichen Raten nach Ablauf der tilgungsfreien Monate
- 56 Monate 0,75% pro Monat vom Kapital, dann 58 Monate 1% pro Monat vom Kapital
- außerplanmäßige Tilgungen jederzeit ohne Kosten möglich
Auszahlung: 100%
Sicherheiten: keine
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgesehenen Formularen bei einem STARTERCENTER NRW zu stellen.
Die Anschriften der STARTERCENTER NRW können im Internet abgerufen werden.
Das STARTERCENTER leitet den Antrag zusammen mit einer fachlichen Stellungnahme weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
eingeschränkt
Wesentliches Ziel der Wirtschaftspolitik der Landesregierung Nordrhein-Westfalen ist die Unterstützung von Gründungen, die zur Existenzsicherung sowie zur Schaffung und Erhaltung dauerhafter Arbeitsplätze vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : STARTERCENTER NRW; NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWMikrodarlehen/15262/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, Freiberufler, land- und forstwirtschaftliche Betriebe sowie natürliche Personen als Existenzgründer im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung
Gegenstand der Förderung ist die Gewährung einer Garantie zur Sicherung einer Beteiligung an KMU.
Die Kosten einer Landesbürgschaft setzen sich aus dem einmalig zu zahlenden Antragsentgelt und dem laufenden Bürgschaftsentgelt zusammen. Gleichzeitig kann eine Landesbürgschaft aufgrund ihrer Werthaltigkeit als Kreditsicherheit zu einem verminderten Kreditzins führen.
Das einmalige Antragsentgelt beläuft sich auf 0,5 Prozent des Bürgschaftsbetrages, höchstens 25.000,00 Euro.
Das laufende Bürgschaftsentgelt beträgt mindestens 0,5 Prozent des verbliebenen Bürgschaftsbetrages. Die Bemessung des Bürgschaftsentgeltes erfolgt auf Basis der vom Kreditgeber vorgegebenen 1-Jahres-Ausfallwahrscheinlichkeit sowie dem Tilgungsprofil und der Besicherung. Die exakte Ermittlung des laufenden Bürgschaftsentgeltes erfolgt unter Berücksichtigung des Beihilfewertes der Bürgschaft zum Zeitpunkt der Bürgschaftsbewilligung in der Regel unter Anwendung des Beihilfewertrechners.
Anträge bis zu einem Bürgschaftsvolumen von 1,25 Millionen Euro (dies entspricht bei der üblichen Bürgschaftsquote von 80 Prozent einem Kreditvolumen von 1.562.500,00 Euro) sind grundsätzlich an die Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH zu richten.
Bei einem Bürgschaftsvolumen über 1,25 Millionen Euro sind die Anträge bei der PricewaterhouseCoopers GmbH WPG, Düsseldorf einzureichen. PwC übernimmt die Bearbeitung dieser Anträge sowie die Verwaltung der Engagements während der Bürgschaftslaufzeit.
nein
Es werden Existenzgründer:innen im Rahmen einer Neugründung oder einer Nachfolgelösung in NRW unterstützt
- Zuwendungsgeber : PricewaterhouseCoopers GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : PricewaterhouseCoopers GmbH
- https://www.pwc.de/de/branchen-und-markte/oeffentlicher-sektor/landesbuergschaften-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
- Existenzgründerinnen und -gründer
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft und des Gartenbaus
- Angehörige der freien Berufe
Bürgschaft als Besicherung bei zahlreichen Finanzierungsvorhaben
Mitfinanziert werden z.B. folgende Vorhaben:
- Existenzgründungen
- Investitionen für Geschäfts- und Betriebserweiterungen
- Betriebsverlagerungen
- Gewährleistungen
- Betriebsmittelfinanzierungen
es wird folgendes nicht gefördert:
- Sanierungen von Unternehmen
- Kredite, die vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sind
Förderart: Ausfallbürgschaft
Förderumfang: 50 bis 80% des Kreditbetrags bei max. Bürgschaftshöhe von 2 Mio. €
Förderdauer: i.d.R. bis zu 15 Jahren
Anträge auf Übernahme einer Bürgschaft sind von dem Kreditnehmer bei einem Kreditinstitut seiner Wahl (Hausbank) zu stellen. Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Eine Bürgschaft wird in der Regel nur übernommen, wenn sonstige Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Umfang zur Verfügung stehen. Der Antragsteller hat alle zumutbaren Sicherheiten anzubieten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderung/foerderprodukte/15203/buergschaften-der-buergschaftsbank-nordrhein-westfalen.html
Nordrhein-Westfalen
31.12.2027
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, wenn sie betriebliche Investitionen vornehmen und die zu fördernde Betriebsstätte in einem Fördergebiet des Landes Nordrhein-Westfalen liegt.
Unterstützt werden Investitionsvorhaben vorrangig von kleinen und mittleren Unternehmen in den ausgewiesenen Fördergebieten des Landes, durch die Dauerarbeitsplätze neu geschaffen oder gesichert werden. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) können zudem Maßnahmen zur Schulung und zur Markteinführung innovativer Produkte durchführen.
Voraussetzung:
- Grundsätzlich gelten die Regelungen des GRW-Koordinierungsrahmens „Regelungen über Voraussetzungen, Art und Intensität der Förderung“ in der jeweils geltenden Fassung
- Die zu fördernden Betriebsstätten befinden sich innerhalb der Fördergebiete der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
- Das Vorhaben schafft zusätzliche Einkommensquellen und erhöht dadurch das Gesamteinkommen im jeweiligen Wirtschaftsraum unmittelbar und auf Dauer nicht unwesentlich
- Durchführung des Vorhaben innerhalb von 36 Monaten
Zuschuss für folgende Maßnahmen
- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, ausgenommen reine Betriebsverlagerungen
- Erweiterung einer bestehenden Betriebsstätte
- erstmaliger Erwerb bzw. erstmalige Errichtung einer Betriebsstätte innerhalb von 5 Jahren nach Gründung
- Übernahme einer von Stilllegung bedrohten Betriebsstätte
- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in vorher dort nicht hergestellte Produkte und grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses einer bestehenden Betriebsstätte
- Investitionsvorhaben mit besonderen Umweltschutzeffekten
- Investitionsvorhaben mit besonderen Energieeffizienzeffekten
- Investitionsvorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen
- Schulung in gewerblichen KMU, wenn diese Maßnahme für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens bzw. für seine weitere Entwicklung von besonderer Bedeutung ist
- Markteinführung neuer innovativer Produkte durch KMU in der Gründungsphase, die maßgeblich vom Unternehmen selbst entwickelt worden sind
Förderart: Zuschuss
Förderumfang und -höhe
- bei Investitionsvorhaben: abhängig von Vorhaben, Größe des Unternehmens und Investitionsort
-> Grundsätzlich werden Investitionen in C-Fördergebieten stärker gefördert als in D-Fördergebieten.
-> Grundsätzlich erhalten kleine Unternehmen höhere Fördersätze als mittlere Unternehmen (im Sinne der KMU-Definition der EU).
- bei nicht investiven Vorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen:
-> bei Schulungen: bis zu 40% in C-Fördergebieten und bis zu 35% in D-Fördergebieten, insgesamt max. 50.000 €
-> bei Markteinführung innovativer Produkte: 50% der förderfähigen Ausgaben, max. 400.000 €
- Bagatellgrenze bei Investitionsvorhaben: 150.000 €
Anträge müssen vor Beginn der Maßnahme unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der
NRW.BANK
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
gestellt werden. Weiterführende Informationen, Formulare und Merkblätter finden Sie auf den Internetseiten der NRW.BANK.
nein
Ziel ist es, in den strukturschwachen Regionen (Fördergebieten) des Landes Investitionsanreize zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeits- und Ausbildungsplätzen zu schaffen, die mit sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern besetzt werden. Die Investitionsvorhaben sollen zur Verbesserung der Einkommenssituation und zur Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/Regionales-Wirtschaftsfoerderungsprogramm-RWP-gewerblich/15354/produktdetail.html?backToResults=true
Saarland
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Chancen auf neuen Märkten nutzen oder das Sourcing auf internationale Beine stellen wollen und bisher keine Erfahrungen auf diesem Gebiet haben, unterstützt das Förderprogramm GOInternational schnell, unbürokratisch und effizient bei den ersten Schritten.
Förderbare Maßnahmen sind z.B.:
- individuelle Kontakt- und Kooperationsvermittlung durch eine:n definierte:n Partner:in im Zielland
- individuelle Marktanalysen
- die erstmalige Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland mit internationaler und fachspezifischer Ausrichtung, sofern diese nicht überwiegend einem Direktverkauf dienen
- Internationalisierungsberatung
- die Erstellung von Homepages oder Publikationen mit Auslandsbezug
Auch weitere Internationalisierungsmaßnahmen können nach Absprache mit Saarland International @ co:hub66 gefördert werden.
Gefördert werden 50 Prozent bis maximal 7.500 Euro bzw. maximal zwei Maßnahmen für zwei verschiedene Länder oder Messen pro Jahr.
Um die grundsätzliche Förderfähigkeit des internationalen Vorhabens zu prüfen, ist ein Teilnahmeantrag bei der saarland.innovation&standort e.V. (saar.is) zu stellen.
ja
Das Förderprogramm „Go International“ unterstützt bei den ersten Schritten der Internationalisierung und Erschließung neuer Märkte.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : saarland.innovation&standort e.V. (saar.is)
- https://www.saaris.de/international-messen/foerderprogramme/
Saarland
31.12.2026
Antragsberechtigt sind Eigentümer eines Kulturdenkmals sowie durch Zustimmung des Eigentümers Berechtigte.
Gefördert werden Maßnahmen, die unmittelbar dazu dienen, Kulturdenkmäler im Sinne des § 2 Abs. 1 SDschG denkmalgerecht zu erhalten oder instand zu setzen (denkmalbezogene Maßnahmen), soweit sie den Bestimmungen des Denkmalschutzes unterliegen.
Restaurierung von Fassaden, Dachdeckungen, Gewölben, Decken, Fußböden, Fenster, Türen und Treppen; Leistungen zur Sicherung wirtschaftlich nicht genutzter Denkmale, wie z.B. Mahnmale, Standbilder, Kleinarchitektur, Stadtmauern, Ruinen usw.; Pflege und Kultivierung von historischen Parkanlagen
Förderung als Zuschuss
Die Höhe der Landesförderung beträgt normalerweise höchstens 10 % der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch höchstens EUR 10.000 je Maßnahme.
Wenn die Maßnahme aus Drittmitteln (bspw. der Deutschen Stiftung Denkmalschutz) gefördert wird, aber nur mit einer Kofinanzierung des Landes ausfinanziert werden kann, richtet sich der Fördersatz der Landesförderung nach der Höhe der erforderlichen Kofinanzierung.
Eine Vollfinanzierung ist in Ausnahmefällen und nur dann möglich, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt werden.
Die Bagatellgrenze liegt bei EUR 500,00.
Es wird ein Eigenanteil von normalerweise 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben aufgebracht.
Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme an das Landesdenkmalamt zu richten.
nein
Kulturdenkmäler sind besondere Anziehungspunkte für Einheimische und Touristen. Mit diesem Programm ist es möglich, sie durch Pflege und Instandsetzung auch für zukünftige Generationen zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Bildung und Kultur
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Bildung und Kultur
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Land/Saarland/denkmalfoerderrichtlinie-dfrl.html
