Diese Webseite nutzt Cookies

Diese Webseite nutzt Cookies zur Verbesserung des Erlebnisses unserer Besucher. Indem Sie weiterhin auf dieser Webseite navigieren, erklären Sie sich mit unserer Verwendung von Cookies einverstanden.

Zum Hauptinhalt springen

Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

255 Treffer:
Klimaschutzkredit für kleine und mittlere Unternehmen  

Die Hansestadt Hamburg fördert Investitionen zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, insbesondere zur Reduzierung der CO 2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen bei Hamburger Gewerbebetrieben.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission, Handwerksbetriebe sowie Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung.

Was wird gefördert?

Freiwillige Investitionen in Vorhaben zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, z.B. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen oder Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und Wasser

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten zwischen 10.000 und 100.000 EUR; Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2,5%. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen sind bei der IFB Hamburg erhältlich.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung leistet einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen durch zinsverbilligte Darlehen.

Weitere Informationen  
Denkmalförderrichtlinie Hessen  

Das Land Hessen unterstützt die Erhaltung von hessischen Kulturdenkmälern. Gefördert werden Maßnahmen der Substanzerhaltung sowie denkmalbedingte Mehraufwendungen.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

– Eigentümer und Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals,

– Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,

– bei kleineren Vorhaben Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages,

– Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,

– untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Substanzerhaltung. In ihrem Bestand bedrohte Kulturdenkmäler haben bei der Förderung Vorrang vor anderen Maßnahmen.

Bezuschusst werden denkmalbedingte Aufwendungen, also solche, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.

Beispiele

Denkmalbedingte Aufwendungen: u.a. anteilige Architekten- und Ingenieurhonorare, Gerüstkosten, Kosten vorbereitender Untersuchungen einschließlich Dokumentationen, Kosten restauratorischer Befunduntersuchungen und Sicherungen, Denkmalbedingte Mehraufwendungen: Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmälern, wenn hierbei die originale Substanz gesichert wird, sowie Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für den Gesamtzusammenhang, in dem das Kulturdenkmal steht, unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig ist der nachzuweisende denkmalbedingte Aufwand. Die Höhe der Zuwendung richtet sich bei Maßnahmen privater und kirchlicher Eigentümer nach der Bedeutung des Kulturdenkmals und der Dringlichkeit des Falles, nach der Zahl der vorliegenden Anträge, den im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln sowie nach der Leistungsfähigkeit der UDSchB und der Gemeinde.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderprogramm, welches der Erhaltung u.a. kulturtouristisch bedeutsamer Bauten dienen kann.

Weitere Informationen  
Beratungsförderungsprogramm zu Digitalisierung und Arbeit 4.0  

Das Land Bremen unterstützt kleine und mittlere Unternehmen mit 50% (max. 5000 €) im Rahmen der Digitalisierung.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.

Was wird gefördert?

Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung

Beispiele

Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.

Bewerbungsverfahren

Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.

Weitere Informationen  
BAFA-Beratung  

Bezuschussung von Beratungsleistungen von jungen und Bestandsunternehmen sowie Unternehmen in Schwierigkeiten.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.

Was wird gefördert?

Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.

Beispiele

Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.

Weitere Informationen  
Bremer Gründerkredit ERP  

Der ERP Kredit unterstützt Antragstellende insbesondere bei dem Erweb von Anlagevermögen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.

Was wird gefördert?

Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.

Art und Höhe der Zuwendung

Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.

Weitere Informationen  
Arbeits- und Ausbildungsplätze für Schwerbehinderte  

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, insbesondere für langzeitarbeitslose und im Arbeitsleben besonders betroffene schwerbehinderte Menschen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Arbeitgebende, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen.

Was wird gefördert?

Schaffung von neuen Arbeitsplätzen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitionskosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Einzelfällen kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 10 TEUR gewährt werden. Im Regelfall werden die Kosten für eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.

Bewerbungsverfahren

Formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze branchenunabhängig.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
  • www.berlin.de/lageso
 
ERP-Regionalförderprogramm  

Das ERP-Regionalförderprogramm dient der mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen in deutschen Regionalfördergebieten zu einem günstigen Zinssatz. Dazu zählen alle Standorte in den neuen Ländern und Berlin sowie die Regionalfördergebiete in den alten Ländern.

Fördergebiet

bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie

– Angehörige der Freien Berufe,

die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.

 

Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.

 

Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,

– gewerbliche Baukosten,

– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,

– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,

– Betriebs- und Geschäftsausstattung,

– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,

– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,

– Warenlager sowie

– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).

Beispiele

Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.

Weitere Informationen  
ERP-Mezzanine für Innovation  

Das Programm dient der langfristigen Finanzierung marktnaher Forschung und der Entwicklung neuer Produkte, Verfahren/Prozesse oder Dienstleistungen sowie ihrer wesentlichen Weiterentwicklung bei etablierten mittelständischen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.

 

Mitfinanziert werden:

– Betriebsmittel,

– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ

– vereinfacht ermittelte Kosten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.

 

Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die

KfW Bankengruppe zu richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
  • Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
  • https://www.kfw.de/360
 
Berlin Kapital - Nachhaltige Unternehmensförderung durch stille Beteiligungen  

Unternehmensförderung zur Finanzierung von Wachstum und Innovationen sowie Verbesserung der Kapitalstruktur bei Vorhaben in Berlin.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können. Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.

Was wird gefördert?

Unternehmensbeteiligungen

Beispiele

Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden mezzanine Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR vergeben. Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber (Geschäftsbank, Beteiligungsgesellschaft etc.) ist notwendig. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Es sind Laufzeiten bis zu 10 Jahren möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart. Marktübliches Beteiligungsentgelt bestehend aus einer ertragsunabhängigen und einer ertragsabhängigen Komponente.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.

Weitere Informationen  
Coachingleistungen in der Vorgründungsphase  

Ziel ist die nachhaltige Integration bisher arbeitsloser bzw. von Arbeitslosigkeit bedrohter Personen in den ersten Arbeitsmarkt im Rahmen einer Selbstständigkeit. Dabei sollen die Risiken der Gründung durch Unterstützung bei der Entwicklung der Markteintrittsstrategie minimiert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen

Was wird gefördert?

Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.

Beispiele

Themen wie: Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Businessplan, Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien, Begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.

Bewerbungsverfahren

Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.

Weitere Informationen  
Suchergebnisse 11 bis 20 von 255