Förderwegweiser
Hamburg
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Produktions- und Dienstleistungsunternehmen gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission, Handwerksbetriebe sowie Institutionen mit vergleichbarer Zielsetzung.
Freiwillige Investitionen in Vorhaben zur Ressourcenschonung und zum Klimaschutz, z.B. Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen oder Maßnahmen zur Verringerung des Verbrauchs von Rohstoffen und Wasser
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens; Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der Investitionskosten zwischen 10.000 und 100.000 EUR; Die Zinsverbilligung beträgt bis zu 2,5%. Informationen zu den aktuellen Zinssätzen sind bei der IFB Hamburg erhältlich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare zu richten an die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
nein
Die Förderung leistet einen Beitrag zur Reduzierung der CO2-Emissionen und zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen durch zinsverbilligte Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/klimaschutzkredit#downloads
Hessen
Antragsberechtigt sind:
– Eigentümer und Erbbauberechtigte des Kulturdenkmals,
– Inhaber eines dinglich gesicherten Nutzungsrechts,
– bei kleineren Vorhaben Inhaber eines auf mindestens 15 Jahre abgeschlossenen Nutzungsvertrages,
– Inhaber eines auf mindestens 25 Jahre abgeschlossenen Pachtvertrages, wenn sich das Kulturdenkmal im Eigentum einer Gebietskörperschaft oder des Landes Hessen befindet,
– untere Denkmalschutzbehörden, um Ersatzvornahmen nach § 12 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) durchzuführen, soweit deren Haushaltsmittel hierfür erschöpft sind.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen der Substanzerhaltung. In ihrem Bestand bedrohte Kulturdenkmäler haben bei der Förderung Vorrang vor anderen Maßnahmen.
Bezuschusst werden denkmalbedingte Aufwendungen, also solche, die allein oder überwiegend aus Gründen der Denkmalpflege erforderlich werden.
Denkmalbedingte Aufwendungen: u.a. anteilige Architekten- und Ingenieurhonorare, Gerüstkosten, Kosten vorbereitender Untersuchungen einschließlich Dokumentationen, Kosten restauratorischer Befunduntersuchungen und Sicherungen, Denkmalbedingte Mehraufwendungen: Aufwendungen für die Wiederherstellung von teilzerstörten Kulturdenkmälern, wenn hierbei die originale Substanz gesichert wird, sowie Aufwendungen für die rekonstruierende Wiederherstellung, soweit untergegangene, aber für den Gesamtzusammenhang, in dem das Kulturdenkmal steht, unverzichtbare Teile eines noch bestehenden Kulturdenkmals ergänzt werden.
Die Zuwendung wird in der Regel als Anteilfinanzierung gewährt. Zuwendungsfähig ist der nachzuweisende denkmalbedingte Aufwand. Die Höhe der Zuwendung richtet sich bei Maßnahmen privater und kirchlicher Eigentümer nach der Bedeutung des Kulturdenkmals und der Dringlichkeit des Falles, nach der Zahl der vorliegenden Anträge, den im Landeshaushalt ausgewiesenen Mitteln sowie nach der Leistungsfähigkeit der UDSchB und der Gemeinde.
Anträge sind bis spätestens zum 31. Januar eines Jahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Landesamt für Denkmalpflege Hessen zu richten.
nein
Förderprogramm, welches der Erhaltung u.a. kulturtouristisch bedeutsamer Bauten dienen kann.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Denkmalpflege Hessen
- https://lfd.hessen.de/service/hinweise-f%C3%BCr-denkmaleigent%C3%BCmer/zusch%C3%BCsse-und-steuererleichterungen
Bremen
Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung im Land Bremen.
Beratungsdienstleistungen im Bereich der Digitalisierung
Beratung in den Bereichen IT-Sicherheitskonzepte, Organisationsentwicklung, Changemanagement, 3D-Druck, Digitale Prozessberatung, Prozesmanagement, Big-Data Potenziale erkennen, Projektmanagement, Cloud Service, Arbeit 4.0, Entwicklung neuer digitaler Geschäftsmodelle, Konzepte und Anwendungsebeispiele 4.0.
Beratung und Unternehmensfinanzierung wird mit 50 % der Kosten und einem maximalen Betrag von 5.000 Euro in Form eines Zuschusses gefördert.
Vor Beauftragung einer Beratungsdienstleistung reichen Sie einen Antrag auf Förderung ein. Diesen können Sie unter digitalisierung@wah.bremen.de, unter wirtschaft@bis-bremerhaven.de oder unter der Telefonnummer 0421 9600 316 anfordern. Nach Prüfung und Bewilligung des Antrages (Zuwendungsbescheid) erteilen Sie einen Auftrag an den Dienstleister. Sie dokumentieren die Auswahl des Dienstleisters aus dem Pool. Im Anschluss an das abgeschlossene Beratungsprojekt erstatten wir Ihnen den förderfähigen Anteil. Förderfähig sind ausschließlich KMU mit Sitz oder Niederlassung in Bremen und Bremerhaven.
nein
Im Rahmen des Beratungsförderprogrammes werden Unternehmensprozesse durch externe Unternehmensberater analysiert. Ziel ist es, gemeinsam mit Mitarbeitern und Unternehmensführung Digitalisierungsprozesse im Unternehmen zu etablieren. Mitfinanziert werden Beratungen zu Themengebieten wie beispielsweise Big Data, IT-Sicherheit oder Cloud.
- Zuwendungsgeber : WFB, Bremerhavener BIS, Land Bremen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WFB Wirtschaftsförderung Bremen GmbH, BIS Bremerhavener Gesellschaft für Investitionsförderung und Stadtentwicklung mbH
- https://www.digitalisierung-bremen.de/beratungsfoerderung-zu-digitalisierung-und-arbeit-40/
Bremen
Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen) und Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmern) werden von der BAFA gefördert. Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten) werden gefördert.
Bezuschussung allgemeiner und spezieller Beratungsleistungen.
Allgemeine Beratungen: Allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung. Spezielle Beratungen: weitere Beratungsleistungen können gefördert werden. Hierzu gehören Beratungen von Unternehmen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens; Junge Unternehmen nicht länger als 2 Jahre am Markt 4.000 EUR, 50 % 2.000 EUR. Bestandsunternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung 3.000 EUR, 50 % 1.500 EUR. Unternehmen in Schwierigkeiten 3.000 EUR, 90 % 2.700 EUR.
Einstufiges Verfahren
nein
Die Bezuschussung von Beratungsleistungen durch Unternehmensberatung ermöglicht jungen Untrnehmen oder Unternehmen in Schwierigkeiten die Inanspruchnahme von Beratungsleistungen.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bafa-beratung
Bremen
Natürliche Personen, die Gewerbeimmobilien vermieten oder verpachten. Gewerbliche Unternehmen sowie freiberuflich Tätige, die seit mindestens fünf Jahren existieren und die die Voraussetzungen für kleineundmittlere Unternehmen (KMU) erfüllen.
Investitionen im Land Bremen, die einer mittel- bzw. langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Durchführung von Baumaßnahmen, Erwerb von Maschinen, Anlagen und Einrichtungsgegenständen, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittel zur Deckung wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfs.
Auf die ohnehin schon günstigen Mittel des ERP-Gründerkredits gewährt die Bremer Aufbau- Bank GmbH aus eigenen Mitteln eine weitere Zinsvergünstigung von bis zu 0,20 % p. a. Eine zusätzliche Zinsvergütung von nochmals bis zu 0,20 % p.a. wird generell für Vorhaben in Bremerhaven sowie für Firmenansiedlungen in der Stadt Bremen gewährt.
Einstufiges Verfahren direkt über die Bremer Aufbau-Bank GmbH.
nein
Den besonders günstigen BGK-ERP Kredit erhalten Antragstellende in Kooperation mit Ihrer Hausbank. Der Kredit wird nicht unmittelbar an den Investor, sondern ausschließlich über Kreditinstitute, die für den durchgeleiteten Kredit vollständig die Haftung übernehmen, zur Verfügung gestellt und ermöglicht den Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Einrichtungsgegenständen aber auch die Übernahme eines bestehden Unternehmens. Dieses Programm wird aus Mitteln der KfW (ERP-Gründerkredit – Universell) refinanziert.
- Zuwendungsgeber : BAB Bremer Aufbau Bank GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Starthaus Bremen
- https://starthaus-bremen.de/foerderprogramme/bremer-gruenderkredit
Berlin
Arbeitgebende, die im Land Berlin einen neuen Arbeits- oder Ausbildungsplatz für einen schwerbehinderten Menschen schaffen.
Schaffung von neuen Arbeitsplätzen
Zuschuss von maximal 15 TEUR je neu geschaffenem Arbeits- oder Ausbildungsplatz bei einer Eigenbeteiligung der Antragstellenden von mindestens 20 %, bezogen auf die behinderungsunabhängigen Investitionskosten für diesen Arbeits- oder Ausbildungsplatz. In Einzelfällen kann ein zinsloses Darlehen von bis zu 10 TEUR gewährt werden. Im Regelfall werden die Kosten für eine eventuell erforderliche behinderungsbedingte Zusatzausstattung vom zuständigen Träger der Rehabilitation übernommen. Die zu fördernden Arbeits- oder Ausbildungsplätze müssen für einen nach Lage des Einzelfalles langfristigen Zeitraum schwerbehinderten Menschen vorbehalten bleiben.
Formloser schriftlicher Antrag vor Einstellung der schwerbehinderten Arbeitnehmerin bzw. Auszubildenden oder des schwerbehinderten Arbeitnehmers bzw. Auszubildenden.
nein
Die Förderung ermöglicht die Schaffung neuer Arbeitsplätze branchenunabhängig.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesamt für Gesundheit und Soziales
- www.berlin.de/lageso
bundesweit regionale (GRW-) Fördergebiete
Antragsberechtigt sind
– in- und ausländische Unternehmen gem. KMU-Definition der EU sowie
– Angehörige der Freien Berufe,
die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Darüber hinaus können auch natürliche Personen sowie antragsberechtigte Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe unabhängig vom Zeitpunkt der Aufnahme der Geschäftstätigkeit gefördert werden, die Gewerbeimmobilien und/oder gewerblich bzw. freiberuflich genutzte Mobilien vermieten oder verpachten, sofern die Gewinnerzielungsabsicht im Vordergrund steht.
Wichtig ist, dass der Investitionsort in einem Regionalfördergebiet liegt - und nicht Ihr Firmensitz.
Mitfinanziert werden
– Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
– gewerbliche Baukosten,
– gewerbliche Investitionen zur Barrierereduzierung,
– Kauf von Maschinen, Anlagen, Fahrzeugen, Einrichtungen,
– Betriebs- und Geschäftsausstattung,
– immaterielle Investitionen in Verbindung mit Technologietransfer,
– Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich Übernahmen und tätiger Beteiligungen,
– Warenlager sowie
– Betriebsmittel (einschl. Beratungsleistungen und Kosten für Messeteilnahmen).
Kaufpreisfinanzierung im Rahmen von Firmenübernahmen, sofern der Kaufpreis auf Basis der Aktiva ermittelt wurde (Asset Deal), Beratungsdienstleistungen durch externe Berater, die einmalige Informationserfordernisse sicherstellen, z.B. bei Erschließung neuer Märkte, Kosten für die erste Teilnahme des Unternehmens an einer Messe/Ausstellung
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, maximal 3 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge werden über die Hausbank an die KfW Bankengruppe gerichtet. Förderanträge können auch über die elektronische Formularsammlung der KfW ausgefüllt werden. Die ausgedruckten Formulare werden nach der Prüfung durch die Hausbank bei der KfW eingereicht.
ja
Mit dem ERP-Regionalförderprogramm erhalten kleine und mittlere in- und ausländische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler bis zu 3 Millionen Euro Kredit zur mittel- und langfristigen Finanzierung von Investitionen im Fördergebiet.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi); KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/ERP-Regionalf%C3%B6rderprogramm-(062-072)
bundesweit
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR und Angehörige der Freien Berufe, die seit mindestens zwei Jahren am Markt aktiv sind.
Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.
Mitfinanziert werden:
– Betriebsmittel,
– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ
– vereinfacht ermittelte Kosten.
Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die
KfW Bankengruppe zu richten.
nein
Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/360
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in der Rechtsform einer GmbH, AG oder GmbH & Co. KG deren Sitz / Betriebsstätten sowie Investitionsorte sich in Berlin befinden und die entsprechende Kapitaldienstfähigkeit oder Wertsteigerungspotenzial vorweisen können. Junge Unternehmen, die bereits erfolgreich am Markt aktiv sind und bereits den Break-even erreicht haben.
Unternehmensbeteiligungen
Darlehen zur Wachstumsfinanzierung für stille Beteiligungen.
Es werden mezzanine Mittel in Form von typischen stillen Beteiligungen und Nachrangdarlehen bis zu 5 Mio. EUR vergeben. Eine weitere mindestens 50%ige Kofinanzierung durch einen privaten Eigenkapitalgeber (Geschäftsbank, Beteiligungsgesellschaft etc.) ist notwendig. Bei Finanzierungen bis zu 1 Mio. EUR ist eine Kofinanzierung durch eine Beteiligungsgesellschaft Voraussetzung. Es sind Laufzeiten bis zu 10 Jahren möglich. Art und Höhe der Finanzierung sowie die jeweiligen Konditionen werden individuell vereinbart. Marktübliches Beteiligungsentgelt bestehend aus einer ertragsunabhängigen und einer ertragsabhängigen Komponente.
Die Antragstellung erfolgt formlos und schriftlich direkt an die Investitionsbank Berlin. Kundenberatung beantwortet nicht nur Detailfragen zum Programm, diese unterstützen auch bei der Antragstellung!
nein
Bankübliche Sicherheiten sind grundsätzlich erforderlich. Nachzuweisen ist eine geschlossene Finanzierung. Die Unternehmensbeteiligungen werden mit Rangrücktritt ausgestattet. Die Rückzahlung erfolgt zum Ende der Laufzeit in einer Tilgungsstruktur.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berlin-kapital.html
Berlin
Dieses Programm ist für Existenzgründungen und junge Unternehmen besonders geeignet. Personen mit Wohnsitz in Berlin, die beabsichtigen, eine unternehmerische Vollexistenz oder eine selbstständige Tätigkeit – ggf. neben einer abhängigen Beschäftigung oder einer bestehenden Selbstständigkeit – zu beginnen
Förderung des Aufbaus einer unternehmerischen Vollexistenz. Unterstützung einer selbstständigen Tätigkeit neben einer abhängigen Beschäftigung.
Themen wie: Produktentwicklung, Identifizierung des Kundenkreises, Businessplan, Entwicklung von Marketing- und Preisstrategien, Begleitende Kompetenzentwicklung der „Unternehmerpersönlichkeit“.
Gründungswillige vereinbaren mit zgsconsult GmbH vor Antragstellung einen Termin für ein Orientierungsgespräch. Hier legen Sie Ihr Gründungsvorhaben hinsichtlich Geschäftszweck, Kundenzielgruppe und Finanzierungsaspekten dar.Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen anschließend ein viertägiges Assessment. Nach einer entsprechenden Coachingempfehlung kann ein Coaching im Umfang von bis zu 30 Stunden beauftragt werden. Coachingleistungen können nur durch Coaches erbracht werden, die bei der zgs consult GmbH gelistet sind.
nein
Gründer verschiendener Branchen erhalten Beratung zur Minimierung von Risiken.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- http://www.zgs-consult.de/arbeit/coaching/