Förderwegweiser
Saarland
31.12.2025
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Antragsberechtigt sind außerdem Personen, die sich mit Hilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sein wollen. Der Kreditnehmer muss kreditwürdig und kreditfähig sein.
Bürgschaften können nach dieser Richtlinie nach Maßgabe der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) (1) gewährt werden zur Finanzierung von Erstinvestitionen in materielle und/oder immaterielle Vermögenswerte.
Die Förderung wird als Ausfallbürgschaft gewährt.
Die Höhe der Bürgschaft beträgt für Investitionskredite bis zu max. 80% und für Betriebsmittelkredite (einschl. Avale) in der Regel bis zu 60%.
Anträge sind über den Kreditgeber (Hausbank) unter Verwendung der Antragsformulare beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr zu stellen.
ja
Bürgschaftsprogramm für Maßnahmen, die sonst nicht durchgeführt werden könnten, weil keine ausreichenden Sicherheiten zur Verfügung stehen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
- https://www.saarland.de/ministerium_wirtschaft_arbeit_energie_verkehr.htm
Hamburg
30.04.2024
Kleine Unternehmen, Selbstständige und Angehörige der freien Berufe, die weniger als 50 Mitarbeitende und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von maximal 10 Mio. Euro haben, mit Unternehmenssitz oder wesentlicher Betriebsstätte in Hamburg.
Existenzgründung und -festigungen,
Betriebsübernahmen,
Erweiterungen / Wachstumsfinanzierung / Investitionen,
Betriebsmittel / Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge,
Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von vorhandenen Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitions- und Betriebsmittelkosten. Der Darlehensbetrag wird zu 100 % und in einer Summe ausgezahlt.
Zunächst Kontaktaufnahme bei den Förderlotsen der IFB, Suche nach Kooperationspartnern, der Antrag ist ausschließlich in digitaler Form über das eAntragsportal zu stellen. Siehe Link.
Zu den Kooperationspartnern gehören derzeit:
Handelskammer,
Handwerkskammer,
Unternehmer ohne Grenzen e. V.,
Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Migranten e. V.
eingeschränkt
Ziel des Programms ist es, die antragsberechtigten Unternehmen durch schnelle Bereitstellung der Darlehensmittel zu attraktiven Förderzinssätzen zu unterstützen und damit Investitionen und Betriebsmittelfinanzierungen für den Standort Hamburg vor allem zur Bewältigung der Corona-Krise und der wirtschaftlichen Folgen zu ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : IFB Hamburg in Beratungskooperation mit weiteren Partnern
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/hamburg-kredit-mikro
Sachsen Sachsen-Anhalt
Anträge sind bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg (Bewilligungsstelle) einzureichen. Mit dem Vorhaben darf erst begonnen werden, wenn der Antrag bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt eingegangen ist.
Betriebsstätten (selbständig oder unselbständig) der gewerblichen Wirtschaft. Eine Förderung im Tourismusbereich kommt nur in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
Sachanlageinvestitionen, unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten
Förderfähige Sachanlageinvestitionen im Zusammenhang mit der Schaffung/Sicherung von Dauerarbeitsplätzen für eine Vorhabenslaufzeit von maximal drei Jahren alternativ unter bestimmten Voraussetzungen Lohnkosten für Arbeitsplätze während eines Zeitraumes von zwei Jahren (im Bereich der Bruttolohnkosten von mindestens 36.000 Euro bis höchstens 70.000 Euro je Dauerarbeitsplatz pro Jahr zuzüglich Arbeitgeberanteil an den gesetzlichen Sozialabgaben)
Sachkostenbezogene Förderung: Der Basisfördersatz beträgt für Betriebsstätten von kleinen Unternehmen 25 %, Betriebsstätten von mittleren Unternehmen 15 %, sonstige Betriebsstätten 5 % des förderfähigen Investitionsvolumens. Lohnkostenbezogene Förderung: Der Fördersatz beträgt 10 % der festgesetzten Lohnkosten. Der Basisfördersatz kann im Rahmen eines Zuschlagssystems um bis zu 5 % erhöht werden, wenn bestimmte Struktureffekte erfüllt werden. Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Mio. Euro).
Die Förderung erfolgt im Rahmen der für Sachsen-Anhalt festgelegten Subventionswertobergrenzen. Weitere Subventionen für das Vorhaben (z. B. Inanspruchnahme öffentlicher Darlehen, Beteiligungen oder Bürgschaften) werden angerechnet.
Achtung: (Stand: August 2021)
Aufgrund der Vielzahl an vorliegenden Anträgen ist eine Antragstellung auf Basis der Bundesregelung Kleinbeihilfen nicht mehr möglich. Anträge über die Regionalbeihilfe mit den bekannten Fördersätzen (kleine Unternehmen: max. 30 Prozent, mittlere Unternehmen: max. 20 Prozent, Großunternehmen max. 10 Prozent) können weiterhin eingereicht werden.
ja
Eine Förderung im Tourismusbereich kommt in Betracht, wenn das Vorhaben im besonderen Landesinteresse steht und mit den Vorhaben grundsätzlich die Herstellung der Barrierefreiheit im touristischen Angebot unterstützt wird. Zur Überprüfung des Landesinteresses ist die Einreichung eines touristischen Konzepts erforderlich, aus dem die überregionale Bedeutung des Vorhabens hervorgeht.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/grw-unternehmensfoerderung
bundesweit
Neue Unternehmer, die fest vorhaben, ein eigenes Unternehmen zu gründen, oder deren neues Unternehmen höchstens drei Jahre alt ist.
Gefördert werden Unternehmersgründer, die während einer ein- bis sechsmonatigen Zusammenarbeit mit einem erfahrenen Unternehmer Wissen und Geschäftsideen erwerben und auszutauschen können. Die Reise- und Aufenthaltskosten werden von der Europäischen Kommission bezuschusst.
-
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen zu den Reisekosten und den Unterhaltskosten. Die Höhe der finanziellen Unterstützung und die damit verbundenen Bedingungen sind in einer Vereinbarung zwischen dem Jungunternehmer und der Vermittlungsstelle zu regeln.
Die Vermittlung der Jungunternehmer und der gastgebenden Unternehmer erfolgt mit Hilfe von regionalen und nationalen Wirtschaftsorganisationen, die als Vermittlungsstellen fungieren.
Interessierte Jung- und Gastunternehmer nehmen Kontakt mit der von ihnen ausgewählten Vermittlungsstelle auf und bewerben sich mit Hilfe eines Online-Tools. Die zuständigen Vermittlungsstellen sichten und prüfen die eingegangenen Anträge. Die Anmeldungen werden in einer Datenbank gespeichert, in der Gastunternehmer und Jungunternehmer, deren Anträge angenommen wurden, die Möglichkeit haben, nach Geschäftspartnern zu suchen.
Link zu den Kontaktstellen:
ja
Erasmus für Jungunternehmer unterstützt angehende europäische Unternehmer beim Erwerb der nötigen Fähigkeiten, um ein kleines Unternehmen in Europa zu gründen bzw. erfolgreich zu leiten.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Unterstützungsbüro Erasmus für Jungunternehmer (Brüssel); Europäische Kommission - Generaldirektion Binnenmarkt, Industrie, Unternehmertum und KMU (DG GROW)
- https://www.erasmus-entrepreneurs.eu/page.php?cid=20
bundesweit
Jährlich. Nächste Wettbewerbsrunde startet im Frühjahr 2022.
Am Wettbewerb teilnehmen können nationale, regionale oder lokale Behörden, Bildungseinrichtungen und Wirtschaftsorganisationen sowie öffentlich-private Partnerschaften aus allen EU-Mitgliedsstaaten einschließlich Island, Norwegen, Serbien und der Türkei.
Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die nachweisbar zur Entwicklung eines unternehmerischen Umfeldes, zur Stärkung unternehmerischer Initiative und zu verantwortlichem Handeln bei Unternehmen beigetragen haben. Dabei werden sechs Wettebwerbskategorien unterschieden
Veranstaltungen und Kampagnen, die das Image von Unternehmern und unternehmerischer Tätigkeit verbessern und eine Kultur unterstützen, die Kreativität, Innovation und Risikobereitschaft fördert; Initiativen auf regionaler, lokaler oder nationaler Ebene, die unternehmerische und betriebswirtschaftliche Fähigkeiten und Kenntnisse verbessern.
Für jede Wettbewerbskategorie wird ein Preis vergeben. Zusätzlich vergibt die EU einen Großen Preis der Jury für die kreativste und am stärksten zur Nachahmung inspirierende Initiative.
Konzipiert ist der Europäische Unternehmensförderpreis als zweistufiger Wettbewerb. Im Rahmen eines vorgeschalteten nationalen Auswahlprozesses werden in Deutschland von einer Expertenjury zwei Kandidaten nominiert, die anschließend am Wettbewerb auf europäischer Ebene teilnehmen.
Achtung: (Stand: August 2021)
Die Bewerbungsfrist für die Teilnahme an den Europäischen Unternehmensförderpreisen 2021 ist am 14. Mai 2021 abgelaufen.
Die Bewerbungsphase zum nächsten Vorentscheid beginnt im Frühjahr 2022.
ja
Mit dem Wettbewerb sollen erfolgreiche Förderer von Unternehmergeist und Unternehmertum in Europa identifiziert und gewürdigt werden. Die Preisträger sollen europaweit als Vorbilder dienen und dazu anregen, günstige Bedingungen für unternehmerische Tätigkeit zu schaffen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : RKW Kompetenzzentrum
- http://www.europaeischer-unternehmensfoerderpreis.de/
Sachsen Sachsen-Anhalt
Das Finanzierungsangebot richtet sich an bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe unter den Voraussetzungen, dass der Darlehensnehmer der Definition der Europäischen Union für kleine und mittlere Unternehmen – KMU – in ihrer jeweils gültigen Fassung entspricht und entweder einen Firmensitz oder eine Betriebsstätte, in der das Vorhaben durchgeführt wird, in Sachsen-Anhalt hat.
Ausgaben für Digitalisierungsmaßnahmen in das eigene bestehende Geschäftsmodell bzw. dem Geschäftsbetrieb im Zusammenhang mit dem Wachstum, der Expansion, der Stärkung von Aktivitäten, der Umsetzung neuer Projekte bzw. der Erschließung neuer Märkte bestehender Unternehmen, Dazu gehören die mit dem Projekt unmittelbar im Zusammenhang stehenden Ausgaben, insbesondere für:
a) materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter
b) Personalausgaben
c) Projektausgaben
d) Ausgaben für Fremdleistungen
Gewährt werden kann ein Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs.
Die Mindestdarlehenssumme beträgt grundsätzlich 10.000 EUR.
Die maximale Darlehenssumme beträgt in der Regel 1,5 Mio. EUR.
Eine Darlehensgewährung aus Mitteln des Fonds ist in der Regel nur bis zu einer Gesamtsumme von 3 Mio. EUR möglich. Voraussetzung für eine weitere Antragstellung ist, dass das Vorhaben, welches zunächst finanziert wurde, abgeschlossen ist, die bereitgestellten Kredite vollständig eingesetzt sowie die Mittelverwendungskontrolle durchgeführt wurden.
In begründeten Einzelfällen kann von den minimalen oder maximalen Darlehenssummen abgewichen werden.
Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital – insbesondere bei in Unternehmen geplanten Digitalisierungsmaßnahmen - verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/digitalisieren/ib-digitalisierungsdarlehen
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (entsprechend gültiger EU-Definition) der gewerblichen Wirtschaft,
freiberufliche Unternehmen, Existenzgründer/innen mit Betriebsstätte in Berlin.
Mit der KMU-Förderung können Investitionen und die zugehörenden Betriebsmittel im Rahmen folgender Maßnahmen mitfinanziert werden:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Betriebsübernahmen, jedoch nicht zwischen Familienmitgliedern ersten Grades-
- Neuansiedlungen
- Investitionen wie z. B. Grundstücke, Maschinen / Anlagen und Materiallager, auch bei
- Umstrukturierungen wie z. B. Rationalisierungen, Verlagerungen oder Erweiterungen
- Vorfinanzierung konkret vorliegender Aufträge (inkl. dazugehörender Betriebsmittel) für bestehende Unternehmen
- Betriebsmittel im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Mit einer Kofinanzierung aus dem EFRE bietet der KMU-Fonds:
Wachstumsdarlehen bis 10 Mio. EUR gemeinsam mit einer Geschäftsbank oder einem sonstigen privaten Kofinanzierer (im Rahmen von Berlin Kredit Vergabe nach dem Hausbankenverfahren),
Gründungs- und Wachstumsdarlehen bis zu 250.000 EUR auch als Direktdarlehen (darüber hinaus auch über Berlin Start finanzierbar).
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss i.d.R. vor Beginn des Vorhabens (z.B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrages, Beginn des Innovationsvorhabens etc.) gestellt werden.
eingeschränkt
Freiberufler, Gründer oder kleine bzw. mittlere gewerbliche Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin werden mit Darlehen bei der Neuansiedlung, Übernahme oder Investition in die Zukunft des Betriebes unterstützt.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/kmu-fonds-gruendung-wachstum.html
Berlin
- Gründer eines kleinen oder mittleren gewerblichen Unternehmens (KMU),
- Gründer eines freiberuflichen Unternehmens,
- gewerbliche oder freiberufliche Unternehmen,
die eine Betriebsstätte in Berlin errichten bzw. haben.
Mitfinanzierung von Investitionen und zugehörigen Betriebsmitteln im Rahmen folgender Maßnahmen:
- Existenzgründungen und -festigungen
- Erweiterungen
- Realisierung neuer Projekte oder Produkte und deren Vermarktung.
Das zu finanzierende Vorhaben muss in einer Berliner Betriebsstätte durchgeführt werden.
Für förderfähige Vorhaben kann die IBB zinsgünstige Mikrokredite bis 25.000 EUR aus dem mit Mitteln des EFRE der Europäischen Union kofinanzierten KMU-Fonds vergeben.
Durch eine Kombination mit Crowdfunding können zusätzliche Unterstützer für die Finanzierung gewonnen und Rückmeldungen potentieller Kunden zur Marktakzeptanz erzielt werden.
Anträge können online im Kundenportal der IBB eingereicht werden, siehe Link.
Alternativ kann das Antragsformular ausgedruckt und ausgefüllt per Post oder persönlich übermittelt werden.
Achtung:
Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens (z. B. erster verbindlicher Auftrag, Abschluss eines Kaufvertrags, Beginn des Innovationsvorhabens, etc.) gestellt werden, denn Umschuldungen und Nachfinanzierungen sind nicht möglich.
eingeschränkt
"IBB MikroCrowd" vergibt zinsgünstige Mikrokredite Existenzgründungen und KMU in Berlin von bis zu 25.000 EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/ibb-mikrocrowd.html
Hessen
Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen Rechts (ausgenommen Land Hessen und Bund) sowie juristische Personen des privaten Rechts, die auf dem Gebiet der beruflichen Bildung tätig sind.
Gefördert wird der Aufbau eines Netzwerkes aus 28 Bildungscoaches, verteilt über alle Landkreise und kreisfreien Städte in Hessen. Sie sind der erste Ansprechpartner für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und deren Beschäftigte bei Fragen zur beruflichen Weiterbildung, insbesondere der abschlussbezogenen Nachqualifizierung.
Die Bildungscoaches beraten Unternehmen, insbesondere KMU, und Beschäftigte über geeignete Qualifizierungswege hin zu einem Berufsabschluss und begleiten sie bei der Nachqualifizierung. Dabei arbeiten sie eng mit den zuständigen Kammern und den Anerkennungsberatungsstellen zusammen.
Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung als Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben auf Basis eines Ausgaben- und Finanzierungsplans gewährt. Die Förderung kann aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sowie aus Landesmitteln erfolgen. Der Fördersatz beträgt in der Regel 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Die Projektlaufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
Zur Antragstellung wird über Projektaufrufe des HMWEVW aufgefordert, die im Hessischen Staatsanzeiger, auf der Homepage des HMWEVW unter www.wirtschaft.hessen.de (Aus- und Weiterbildung) und der Homepage des ESF Hessen unter www.esf-hessen.de veröffentlicht werden.
Anträge sind elektronisch über das Kundenportal auf www.esf-hessen.de zu stellen und der WIBank in ausgedruckter Form unterschrieben vorzulegen.
Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen rechtlich unselbstständige Anstalt in der Landesbank Hessen-Thüringen Girozentrale
Kaiserleistraße 29-35
63067 Offenbach
Fax: 0611/774-7429
www.esf-hessen.de
ja
Durch die Bildungscoaches soll ein Beitrag zur Steigerung der Weiterbildungsbereitschaft und zur Erhöhung und dem Erfolg der Qualifizierungsaktivitäten geleistet werden.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank)
- https://www.wibank.de/wibank/bildungscoaches/bildungscoaches/306870
Hessen
Sozialversicherungspflichtig und geringfügige Beschäftigte, für die vom Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge geleistet werden mit Hauptwohnsitz in Hessen, die über keinen beruflichen Abschluss verfügen oder in der ausgeübten Tätigkeit über keinen Berufsabschluss verfügen, wobei ein Berufsabschluss in einem anderen beruflichen Bereich länger als 4 Jahre zurückliegt. Erforderlich ist ein Mindestalter von 21 Jahren.
Gegenstand der Förderung sind Maßnahmen, die von einem zertifizierten Weiterbildungsanbieter angeboten werden und über Nachqualifizierungen zu einem Berufsabschluss führen. Geeignete Maßnahmen sollen in der Hessischen Weiterbildungsdatenbank eingestellt sein. Auch die Förderung von Teilabschnitten auf dem Weg zu einer abschlussbezogenen Qualifizierung ist möglich. Voraussetzung ist eine Beratung durch einen Bildungscoach, eine Nachqualifizierungsberatungsstelle oder eine zuständige Stelle.
Es können mehrere aufeinander aufbauende Teilabschnitte einer Qualifizierung bei einem Weiterbildungsanbieter gefördert werden. Eine erneute Förderung ist erst nach Ende der letzten Maßnahme aus dem vorherigen Qualifizierungsscheck möglich.
Die Höchstfördersumme beträgt pro Qualifizierungsscheck 4.000 EUR. Die Förderung wird als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben gewährt.
Förderfähig sind darüber hinaus die Teilnahme- und Prüfungsgebühren der Qualifizierung. Bei einer einfachen Entfernung über 50 km zwischen Wohn- und Qualifizierungsort wird zusätzlich einmalig pro Qualifizierungsscheck eine Aufwandspauschale von 105 Euro gezahlt. Der Beginn der Maßnahme muss innerhalb von 6 Monaten nach Ausstellung des Qualifizierungsschecks liegen. Unterkunfts- oder Verpflegungskosten sind nicht förderfähig.
Die Förderung durch einen Qualifizierungsscheck basiert für Beschäftigte auf mehreren kostenfreien Verfahrensschritten (weitere Infos hierzu bei Weiterbildung Hessen e.V.).
Ansprechpartner / in für Umsetzungsfragen:
Weiterbildung Hessen e.V.
Eschersheimer Landstr. 61-63
60322 Frankfurt am Main
Telefon: 069/9150129-0
Fax: 069/9150129-29
ja
Qualifizierungsschecks sollen Beschäftigungschancen von gering qualifizierten Beschäftigten steigern.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank); Weiterbildung Hessen e.V.
- https://www.wibank.de/wibank/qualifizierungsschecks/qualifizierungsschecks/307194