Förderwegweiser
Baden-Württemberg
30.06.2024
Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:
- Hotels, Gasthöfe, Pensionen
- Ferienunterkünfte
- Campingplätze
- Restaurants, Gaststätten
Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu
touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.
Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:
- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden
- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen
- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen
- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind
Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.
Finanziert werden können Kosten für:
- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden
- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen
- Inneneinrichtung, Küchentechnik
- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)
- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.
- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie eines Tilgungszuschusses aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.
Finanzierungsanteil:
- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten
Minimaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 10.000 EUR
Maximaler Bruttodarlehensbetrag:
- In der Regel 5 Millionen EUR
Laufzeitvarianten von 5 - 20 Jahren sind möglich.
ACHTUNG:
Tilgungszuschauss ab dem 01.06.2022 (Zusätzliche Leistung für die ab dem 01.06.2022 eingegangenen Anträge)
Nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss für das Darlehen erhalten werden. Damit muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.
Ab dem 01.06.2022 gilt folgender Tilgungszuschuss:
6 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €
Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.
ja
Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, sollen langfristige, vergünstigte Förderdarlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Land Baden-Württemberg; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Staatsbank Baden-Württemberg (L-Bank); Hausbank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/tourismusfinanzierung.html
Berlin
Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.
Besicherung von Avalen und Krediten
Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, Kauf von Geschäftsanteilen.
Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag. Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags: Für Vorhaben bis 1,25 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land. Für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft. Für Vorhaben über 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern.
Vor einer formgebundenen Antragstellung bei der finanzierenden Hausbank empfehlen wir Ihnen die Einreichung einer zusammenfassenden Darstellung Ihres Vorhabens und dessen Finanzierung sowie einer kurzen Darstellung Ihres Unternehmens. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Landesbürgschaft gegeben sind und übersenden Ihnen die Antragsformulare. Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass mit Antragsstellung ein Antragsentgelt fällig wird!
ja
Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften.html
Berlin
Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gemeinnützig Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.
Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits seit 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.
Vorfinanzierung von Aufträgen für Produkte und Verfahren im Bereich (Corona)-Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten (u.a. Arzneimittel, Medizin-, Diagnostik-, Schutzprodukte) bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen und hierfür ggf. erforderlicher Zertifizierungen und Herstellungserlaubnisse (siehe auch Merkblatt).
Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen
- zwischen 100 TEUR und 500 TEUR pro Antrag, (rollierende auch parallele)
- Mehrfachantragstellung möglich
- Auszahlung 100%
- Laufzeit i.d.R. 12 Monate bis max. 2Jahre in Abhängigkeit von der Laufzeit des Auftrages
Anträge könnne online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen stellt die IBB auf der Webseite unter Downloads bereit.
nein
Mit kurzfristigen, zinslosen Darlehen zwischen 100 und 500 TEUR unterstützt die IBB KMUs bei der Implementierung pandemieeindämmernder Maßnahmen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/auftragsvorfinanzierung-zur-pandemieeindaemmung.html
Hamburg
Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.
Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt
- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.
- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.
Landesbürgschaften können insbesondere zur Besicherung von Investitionskrediten, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkrediten übernommen werden. Die Konditionen sind individuell zu ermitteln.
Bürgschaft
Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Erst nach Zahlung dieses Bearbeitungsentgeltes startet die Prüfung des Falles durch die IFB Hamburg.
Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.
nein
Mit dem programm unterstützt die FHH die Umsetzung von volkswirtschaftlich förderwürdigen Maßnahmen im Interesse der FHH.
Hamburg
Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von
- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder
- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen,
- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.
Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:
- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,
- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen
- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,
- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen
- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,
- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen
- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird
Nicht förderfähig sindn:
- Vertikale Aufhängungen,
- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),
- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,
- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,
- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.
Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.
Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.
Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.n
nein
Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
- https://www.ifbhh.de/programme/gruender-and-unternehmen/infrastruktur-ausbauen-gu/infrastruktur-ausbauen-gundu/fahrradabstellanlagen
Hessen
Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Hessen.
Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.
Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werde
Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro.
- Fester Zinssatz 4% p.a.
- Variabler Zinssatz 1,5% p.a.
Hinzu kommen die Garantieprovision der BBH von 1,5% p.a. und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des Beteiligungsvolumens.
Die Antragsstellung erfolgt über die MBG Hessen.
nein
Die Kleinbeteiligung der MBG Hessen förder die Liquidität kleiner und mittelständischer Unternhemen in Hessen.
- Zuwendungsgeber : MBG Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank und MBG Hessen
- https://www.wibank.de/wibank/mbg-h-kleinbeteiligung/mbg-h-kleinbeteiligung-524114
Rheinland-Pfalz
Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.
Das Programm födert
- Investitionen
- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager
- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen
Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie
Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.
Kredithöchstbetrag:
- 5 Mio. EUR für Investitionskredite
- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite
100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.
Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.
Laufzeitvarianten:
- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite
- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit
- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre
Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.
nein
Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
- https://isb.rlp.de/foerderung/665-667.html#tab10785-0
bundesweit
30. Juni 2024
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.
Ziele der Förderung sind:
- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu
initiieren (Modul 1);
- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher
Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie
- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem
Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).
Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.
Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.
In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens
10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten
vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).
Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der
zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.
Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.
In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.
Projektskizzen:
Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.
Antrag:
Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.
Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022
eingeschränkt
Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.klimaschutz.de/de/foerderung/foerderprogramme/innovative-klimaschutzprojekte
Berlin
31.12.2024
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit Sitz in Berlin und ist grundsätzlich branchenoffen. Antragsberechtigt sind ebenfalls die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.
Förderfähig sind ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.
Zu den förderfähigen Kosten gehören:
- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB von Wirtschaftsgütern (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung),
- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden,
- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse,
- Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf die Höhe der während des Durchführungszeitraums gezahlten Raten begrenzt.
- Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen.
Im Rahmen des Programms angeschaffte bzw. geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.
A) Grundförderung auf Basis der Kleinbeihilfenregelung bzw. der De-Minimis-Beihilfe-Regelung.
- Regelfördersatz von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je Investitionnsvorhaben
- ggf. Nachhaltigkeitsbonus von weitere 5 Prozent möglich
- max. Fördersumme 2,3 Millionen EUR
- max. Fördersumme auf Basis der De-Minimis-Regelung :200.00 EUR
- Die maximal möglichen Fördersummen dürfen auch bei Inanspruchnahme des Nachhaltigkeitsbonus nicht überschritten werden.
B) Grundförderung auf Basis der beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW-Koordinierungsrahmen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO))
Die Regelfördersätze für zuwendungsfähige Kosten von Investitionsvorhaben sind wie folgt gestaffelt:
- C-Fördergebiete:
Kleine Unternehmen: 25 Prozent
Mittlere Unternehmen: 15 Prozent
- D-Fördergebiete:
Kleine Unternehmen: 15 Prozent
Mittlere Unternehmen: 5 Prozent
Diese Fördersätze können bei Erfüllung des Nachhaltigkeitsbonus um jeweils 5 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht werden
Der Nachhaltigkeitsbonus greift bei Investitionsmaßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.
Anträge müssen elektronisch über das Portal der IBB eingereicht werden. Die Unterlagen werden online unter Downloads zur Verfügung gestellt.
eingeschränkt
Mit dem Investitionnsbonus fördert das Land Berlin Investitionsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt werden mussten.
- Zuwendungsgeber : Land Berliln
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Berlin (IBB)
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/berliner-investitionsbonus.html
Berlin
Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.
- Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität
- Elektroautos
- Ladeinfrastruktur / Netzanschluss
- Abwrackbonus - Diesel- od. Benzin- angetriebene Altfahrzeuge der Euro-Norm 4 od. niedriger
Ab dem 01.07.2021 können sich Taxibetriebe die Anschaffung von rein batterieelektrisch betriebenen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, mit bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug fördern lassen.
Potenzialberatung (für Elektroautos und Ladeinfrastruktur), Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit). Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge, motorisierte Zweiräder. Anteilige Förderung des Netzanschlusses auf betrieblichen Flächen.
Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität: Potenzialberatung max. 800 EUR Netto-Tagessatz, Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR. Elektroautos: max. 4.000 EUR je PKW, max. 8.000 EUR je Nutzfahrzeug ab 2,25 t. Ladeinfrastruktur/Netzanschluss: 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR), 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss. Abwrackbonus - Diesel- od. Benzin-angetriebene Altfahrzeuge der Euro-Norm 4 od. niedriger: 1.000 EUR für einen PKW (M1), 1.500 EUR für ein leichtes Nutzfahrzeug (N1).
Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.welmo.de ein.
nein
Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : IBB Business Team GmbH
- https://www.ibb.de/de/foerderprogramme/wirtschaftsnahe-elektromobilitaet.html