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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

255 Treffer:
Tourismus­finanzierung Plus Baden-Württemberg  

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land diesen Unternehmen Zukunftsinvestitionen ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:

- Hotels, Gasthöfe, Pensionen

- Ferienunterkünfte

- Campingplätze

- Restaurants, Gaststätten

 

Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu

touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.

 

Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden

- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen

- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen

- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Beispiele

Finanziert werden können Kosten für:

- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden

- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen

- Inneneinrichtung, Küchentechnik

- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie eines Tilgungszuschusses aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

 

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 EUR

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen EUR

 

Laufzeitvarianten von 5 - 20 Jahren sind möglich.

 

ACHTUNG:

 

Tilgungszuschauss ab dem 01.06.2022 (Zusätzliche Leistung für die ab dem 01.06.2022 eingegangenen Anträge)

 

Nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss für das Darlehen erhalten werden. Damit muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

 

Ab dem 01.06.2022 gilt folgender Tilgungszuschuss:

 

6 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, sollen langfristige, vergünstigte Förderdarlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Berlin - Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten  

Mit den "Landesbürgschaften" können Kredite und Avale durch das Land Berlin besichert und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben für Ihr Unternehmen ermöglicht werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.

Was wird gefördert?

Besicherung von Avalen und Krediten

Beispiele

Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, Kauf von Geschäftsanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag. Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags: Für Vorhaben bis 1,25 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land. Für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft. Für Vorhaben über 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern.

Bewerbungsverfahren

Vor einer formgebundenen Antragstellung bei der finanzierenden Hausbank empfehlen wir Ihnen die Einreichung einer zusammenfassenden Darstellung Ihres Vorhabens und dessen Finanzierung sowie einer kurzen Darstellung Ihres Unternehmens. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Landesbürgschaft gegeben sind und übersenden Ihnen die Antragsformulare. Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass mit Antragsstellung ein Antragsentgelt fällig wird!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
Auftrags­vor­fi­nan­zierung zur Pandemie­ein­dämmung  

Mit den Mitteln des Landes Berlin soll der Zugang zu Vorfinanzierungsdarlehen für kurzfristige Aufträge von (Schutz-) Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, welche der (Corona-) Pandemieeindämmung nutzen, verbessert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gemeinnützig Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

 

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits seit 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.

Was wird gefördert?

Vorfinanzierung von Aufträgen für Produkte und Verfahren im Bereich (Corona)-Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten (u.a. Arzneimittel, Medizin-, Diagnostik-, Schutzprodukte) bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen und hierfür ggf. erforderlicher Zertifizierungen und Herstellungserlaubnisse (siehe auch Merkblatt).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen

 

- zwischen 100 TEUR und 500 TEUR pro Antrag, (rollierende auch parallele)

- Mehrfachantragstellung möglich

- Auszahlung 100%

- Laufzeit i.d.R. 12 Monate bis max. 2Jahre in Abhängigkeit von der Laufzeit des Auftrages

Bewerbungsverfahren

Anträge könnne online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen stellt die IBB auf der Webseite unter Downloads bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit kurzfristigen, zinslosen Darlehen zwischen 100 und 500 TEUR unterstützt die IBB KMUs bei der Implementierung pandemieeindämmernder Maßnahmen.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften der FHH  

Die Freie und Hansestadt Hamburg übernimmt zur Förderung der Wirtschaft Landesbürgschaften für Kredite an Unternehmen aller Branchen, sofern Bürgschaften der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH grundsätzlich nicht in Frage kommen.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen mit Sitz oder bedeutender Betriebsstätte in Hamburg, sofern eine Gewinnerzielungsabsicht besteht.

Was wird gefördert?

Landesbürgschaften der Freien und Hansestadt Hamburg werden insbesondere gewährt

 

- zur Förderung von Vorhaben von innovativen und technologieorientierten Hamburger Unternehmen, um einen Beitrag zur Erreichung der Ziele der InnovationsAllianz Hamburg zu leisten.

- zur Förderung der Hamburger Wirtschaft in den Clustern Luftfahrt, Logistik, Life Science, Medien und IT, Erneuerbare Energien, Maritime Wirtschaft, Gesundheitswirtschaft und Kreativwirtschaft.

 

Landesbürgschaften können insbesondere zur Besicherung von Investitionskrediten, darüber hinaus auch für Betriebsmittelkredite einschließlich Avalkrediten übernommen werden. Die Konditionen sind individuell zu ermitteln.

Art und Höhe der Zuwendung

Bürgschaft

 

Nach formeller Antragstellung wird ein einmaliges Bearbeitungsentgelt fällig. Erst nach Zahlung dieses Bearbeitungsentgeltes startet die Prüfung des Falles durch die IFB Hamburg.

Bewerbungsverfahren

Interessenten oder Kreditiinstitute von Interessenten können für eine erste Infromationsgespräch Kontakt zur IFB Hamburg aufnehmen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem programm unterstützt die FHH die Umsetzung von volkswirtschaftlich förderwürdigen Maßnahmen im Interesse der FHH.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
  • Ansprechpartner (Projektträger) : IFB Hamburg
 
Nachrüstung von Fahrradabstellanlagen im Bestand  

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer/-gemeinschaften von

 

- Mehrfamilienhäusern mit mehr als fünf Wohneinheiten oder

- gewerbliche genutzten Immobilien mit mehr als 20 Arbeitsplätzen,

- deren Baugenehmigungen vor dem 01.01.2011 ausgestellt worden sind.

Was wird gefördert?

Die nachfolgenden Leistungen sind förderfähig:

 

- die Überdachung oder Einhausung von Radabstellanlagen,

- die Errichtung von Fahrradboxen, Fahrradkleingaragen oder Fahrradsammelgaragen

- der Umbau von Räumen in Keller, Erd- oder Obergeschossen, Gewerberäumen oder Garagen zu Fahrradabstellräumen,

- die Ausstattung von Räumen oder überdachten Flächen mit Anlehnbügeln, Doppelstockparkern oder Fahrradabteilen

- der Einbau von Rampen, um die Zugänglichkeit von Räumen in Ober- oder Untergeschossen zu verbessern, sowie von elektrischen Türöffnern,

- die Herstellung von Elektroladeanschlüssen

- die Sanierung von bestehenden Fahrradabstellanlagen, wenn dadurch eine Qualitätsverbesserung erzielt wird

 

Nicht förderfähig sindn:

- Vertikale Aufhängungen,

- Vorderradhalterungen ohne Rahmenhalterungen (sog. „Felgenkiller“),

- Ständer mit sogenannter Hoch-/Tiefstellung bei denen der Abstand zwischen den Rädern weniger als 45 cm beträgt,

- Systeme, bei denen das Rad am Vorderrad aufgehängt oder in Schienen halb senkrecht eingestellt wird,

- Abbruchkosten bestehender Radabstellanlagen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

 

Die Förderung erfolgt in Höhe von 40 % der förderfähigen Kosten; maximal 300 Euro pro Fahrradabstellplatz und maximal 400 Euro pro Abstellplatz mit Elektroanschluss.

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt und bewilligt werden.

 

Anträge können bei der IFB Hamburg eingereicht werden.n

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gefördert wird die Modernisierung und Errichtung von hochwertigen neuen Fahrradabstellanlagen mit und ohne Ladeanschluss außerhalb des öffentlichen Raums.

Weitere Informationen  
MBG H Kleinbeteiligung  

Mit der MBG H Kleinbeteiligung können Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen gefördert werden. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werden.

Fördergebiet

Hessen

Für wen?

Antragsberechtigt sind bereits gegründete kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz in Hessen.

 

Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der finanziellen Förderung ausgeschlossen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen und Aufwendungen im Rahmen der Entwicklung und Markteinführung neuer Produkte oder Verfahren, Umstrukturierungen, Wachstum, die Erweiterung eines Betriebes sowie Unternehmensübernahmen. Ebenso können Liquiditätsengpässe infolge der Corona-Krise gefördert werde

Art und Höhe der Zuwendung

Die maximale Beteiligungshöhe beträgt 100.000 Euro.

 

- Fester Zinssatz 4% p.a.

- Variabler Zinssatz 1,5% p.a.

 

Hinzu kommen die Garantieprovision der BBH von 1,5% p.a. und eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 1,5% des Beteiligungsvolumens.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung erfolgt über die MBG Hessen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Kleinbeteiligung der MBG Hessen förder die Liquidität kleiner und mittelständischer Unternhemen in Hessen.

Weitere Informationen  
ISB Mittelstandskredit  

Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und richtet sich dabei insbesondere an junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm födert

- Investitionen

- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager

- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

 

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

 

Kredithöchstbetrag:

- 5 Mio. EUR für Investitionskredite

- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite

 

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

 

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.

 

Laufzeitvarianten:

 

- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite

- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.

Weitere Informationen  
Innovative Klimaschutzprojekte  

Mit dem Programm fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz innovative Klimaschutzprojekte, die signifikant zu Reduzierung von Treibhausgasen beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30. Juni 2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.

 

Nicht antragsberechtigt sind natürliche Personen.

 

Für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist die jeweilige Kommune antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Ziele der Förderung sind:

- die Entwicklung und pilothafte Erprobung innovativer Ansätze im Klimaschutz zu

initiieren (Modul 1);

- die Verstärkung und nachhaltige Sicherung bereits pilothaft erprobter, erfolgreicher

Ansätze durch eine bundesweite Verbreitung (Modul 2) sowie

- die systematische lokale Verankerung und breite Umsetzung von ambitioniertem

Klimaschutz in bundesweit tätigen Organisationen (Modul 3).

 

 

Die Übertragbarkeit und bundesweite Sichtbarkeit der Projekte wird vorausgesetzt.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei der Förderung handelt es sich um einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, eine Anteilsfinanzierung (i.d.R.) auf Ausgabenbasis. Förderfähig sind somit alle projektbezogenen Kosten bzw. Ausgaben.

 

In allen drei Modulen wird ein angemessener Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens

10 Prozent des Gesamtvolumens der zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten

vorausgesetzt. Abweichungen sind möglich (z.B. für Hochschulen und Forschungseinrichtungen).

 

Bei Unternehmen wird ein Eigenmittelanteil in Höhe von mindestens 50 Prozent der

zuwendungsfähigen Ausgaben bzw. Kosten vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren ist zweistufig, unterteilt in die Einreichung (1.) der Projektskizze und (2.) des Antrags.

 

In Abständen werden Themenaufrufe mit entsprechenden Stichtagen veröffentlicht, zu denen Projektskizzen eingereicht werden können. Für die Erstellung der Projektskizze ist die Gliederung aus dem Förderaufruf zu verwenden.

 

Projektskizzen:

Sofern die formalen Voraussetzungen an die Skizzen erfüllt sind, erfolgt in der ersten Stufe die Prüfung und Bewertung durch eine Auswahljury. Die Bewertungskriterien sind der Förderbekanntmachung zu entnehmen.

 

Antrag:

Die ausgewählten Skizzeneinreicher:innen werden in der zweiten Stufe zur Antragstellung aufgefordert. Die eingereichten Vollanträge werden durch den Projektträger und BMWK hinsichtlich der Förderfähigkeit geprüft.

 

Frist zur Einreichung der Projektskizze: 30 Juni 2022

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Klimaschutzprojekte können durch dieses Programm von der Bundesregierung Unterstützung bei der Finanzierung erhalten.

Weitere Informationen  
Berliner InvestitionsBonus  

Der Berlin Investitionsbonus richtet sich an Unternehmen, die während der Corona-Pandemie Zukunftsinvestitionen zurückstellen und nun schnellstmöglich wieder aufnehmen wollen.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), Soloselbstständige sowie Freiberufler:innen mit Sitz in Berlin und ist grundsätzlich branchenoffen. Antragsberechtigt sind ebenfalls die stark von der COVID-19-Pandemie betroffenen Branchen der Gastronomie, der Tourismuswirtschaft und des stationären Einzelhandels sowie zahlreiche Dienstleistungs- und Handwerksunternehmen.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind ausschließlich externe Sachausgaben für Lieferungen und Leistungen.

 

Zu den förderfähigen Kosten gehören:

 

- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB von Wirtschaftsgütern (u. a. Anlagen, Maschinen, Betriebs- und Geschäftsausstattung),

- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB mobiler Wirtschaftsgüter, die innerhalb Berlins eingesetzt werden,

- Die aktivierungsfähigen Kosten gemäß § 255 HGB immaterieller Wirtschaftsgüter, wie z. B. Patente, Betriebslizenzen oder patentierte technische Kenntnisse sowie nicht patentierte technische Kenntnisse,

- Gemietete oder geleaste Wirtschaftsgüter. Die förderfähigen Kosten sind dabei auf die Höhe der während des Durchführungszeitraums gezahlten Raten begrenzt.

- Im Falle der Übernahme einer Betriebsstätte die förderfähigen Anschaffungskosten der Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens bis zur Höhe des Marktpreises. Anschaffungskosten für Wirtschaftsgüter, die bereits gefördert wurden, sind hiervon abzuziehen.

 

Im Rahmen des Programms angeschaffte bzw. geförderte Wirtschaftsgüter müssen mindestens zwei bzw. drei Jahre nach Abschluss des Investitionsvorhabens in der geförderten Betriebsstätte verbleiben, es sei denn, sie werden durch gleich- oder höherwertige Wirtschaftsgüter ersetzt.

Art und Höhe der Zuwendung

A) Grundförderung auf Basis der Kleinbeihilfenregelung bzw. der De-Minimis-Beihilfe-Regelung.

 

- Regelfördersatz von 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, je Investitionnsvorhaben

- ggf. Nachhaltigkeitsbonus von weitere 5 Prozent möglich

- max. Fördersumme 2,3 Millionen EUR

- max. Fördersumme auf Basis der De-Minimis-Regelung :200.00 EUR

- Die maximal möglichen Fördersummen dürfen auch bei Inanspruchnahme des Nachhaltigkeitsbonus nicht überschritten werden.

 

B) Grundförderung auf Basis der beihilferechtlichen Regelungen aus dem GRW-Koordinierungsrahmen (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO))

Die Regelfördersätze für zuwendungsfähige Kosten von Investitionsvorhaben sind wie folgt gestaffelt:

 

- C-Fördergebiete:

 

Kleine Unternehmen: 25 Prozent

Mittlere Unternehmen: 15 Prozent

 

- D-Fördergebiete:

 

Kleine Unternehmen: 15 Prozent

Mittlere Unternehmen: 5 Prozent

 

Diese Fördersätze können bei Erfüllung des Nachhaltigkeitsbonus um jeweils 5 Prozent der förderfähigen Kosten erhöht werden

 

Der Nachhaltigkeitsbonus greift bei Investitionsmaßnahmen, die besonders nachhaltig sind und bestimmte Nachhaltigkeitskriterien erfüllen.

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen elektronisch über das Portal der IBB eingereicht werden. Die Unterlagen werden online unter Downloads zur Verfügung gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Investitionnsbonus fördert das Land Berlin Investitionsmaßnahmen, die aufgrund der Corona-Pandemie zurückgestellt werden mussten.

Weitere Informationen  
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)  

Mit "WELMO" werden Zuschüsse für den Kauf von Elektroautos, den Aufbau von Ladeinfrastrukturen und für Beratungen rund um Elektromobilität vergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU), die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

Was wird gefördert?

- Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität

- Elektroautos

- Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

- Abwrackbonus - Diesel- od. Benzin- angetriebene Altfahrzeuge der Euro-Norm 4 od. niedriger

 

Ab dem 01.07.2021 können sich Taxibetriebe die Anschaffung von rein batterieelektrisch betriebenen oder Brennstoffzellen-Fahrzeugen, die als Taxis zum Einsatz kommen, mit bis zu 15.000 Euro je Fahrzeug fördern lassen.

Beispiele

Potenzialberatung (für Elektroautos und Ladeinfrastruktur), Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit). Neufahrzeuge, Jahreswagen, Leasingfahrzeuge, motorisierte Zweiräder. Anteilige Förderung des Netzanschlusses auf betrieblichen Flächen.

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsangebot zum Thema Elektromobilität: Potenzialberatung max. 800 EUR Netto-Tagessatz, Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR. Elektroautos: max. 4.000 EUR je PKW, max. 8.000 EUR je Nutzfahrzeug ab 2,25 t. Ladeinfrastruktur/Netzanschluss: 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR), 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss. Abwrackbonus - Diesel- od. Benzin-angetriebene Altfahrzeuge der Euro-Norm 4 od. niedriger: 1.000 EUR für einen PKW (M1), 1.500 EUR für ein leichtes Nutzfahrzeug (N1).

Bewerbungsverfahren

Bitte reichen Sie den Antrag über das elektronische Antragsformular auf www.welmo.de ein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen  
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