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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

359 Treffer:
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW)  

Die "GRW"-Förderung richtet sich an bestehende Berliner Unternehmen und Existenzgründer der gewerblichen Wirtschaft. Mit einem Investitions- oder Lohnkostenzuschuss unterstützt die IBB im Auftrag der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Energie und Betriebe Investitionsvorhaben zur Schaffung und Sicherung von Dauerarbeitsplätzen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Existenzgründungen und bestehende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die bedeutende regionalwirtschaftliche Effekte hervorbringen.

Was wird gefördert?

Investitionszuschuss in das Anlagevermögen

 

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU):

- Errichtungsinvestitionen

- Erweiterungsinvestitionen

- Diversifizierung der Produktion

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Modernisierung des Produktionsprozesses

 

Großunternehmen (GU)

- Errichtungsinvestitionen

- Diversifizierung der Tätigkeit einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

- Erwerb von Vermögenswerten einer Betriebsstätte unter bestimmten Voraussetzungen

 

Darüber hinaus sind besondere Investitionsvorhaben zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft als eigenständige oder als Teil der oben genannten Vorhaben förderfähig.

 

Alternativ Lohnkostenzuschuss

- lohnkostenbezogene Zuschüsse für neue Arbeitsplätze unter bestimmten Voraussetzungen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss für Investitionsvorhaben mit einem Mindestvolumen von 10.000 EUR

- Investitionszeitraum maximal 36 Monate

 

Schaffung von Dauerarbeitsplätzen

- Grundsätzlich ist die Zahl der Dauerarbeitsplätze um mindestens 10% zu erhöhen oder der Investitionsbetrag muss, bezogen auf ein Jahr, die in den letzten 3 Jahren durchschnittlich verdienten Abschreibungen – ohne Berücksichtigung der Sonderabschreibungen – um mindestens 50% übersteigen.

- Die Dauerarbeitsplätze und die geförderten Wirtschaftsgüter müssen für mindestens 5 Jahre nach Abschluss des Vorhabens im Unternehmen verbleiben.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag muss vor Beginn des Investitionsvorhabens bei der Investitionsbank Berlin über den digitaen Antragsprozess im IBB Kundenportal gestellt werden.

 

Die Kundenberatung der IBB unterstützt gerne bei der Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der "GRW"-Förderung können geplanten Investitionen realisiert werden und Stärken am nationalen und internationalen Markt ausgebaut werden. Die IBB trägt damit zur Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen in Berlin bei.

Weitere Informationen  
Landeszuschuss für kleine und mittlere Unternehmen  

Kleine und mittlere Unternehmen in Berlin werden durch finanzielle Unterstützung gestärkt und mehr Menschen kommen in gute, d. h. sozialversicherungspflichtige Arbeit mit Mindestlohn und in Vollzeit.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Voraussetzung für eine Förderung ist die Schaffung eines neuen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatzes in einem Berliner KMU mit einer Wochen-

arbeitszeit von mindestens 35 Stunden und einer Laufzeit von mindestens zwölf Monaten.

Was wird gefördert?

Förderfähig ist die Einstellung einer Person mit folgenen Voraussetzungen:

 

- Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind

- Arbeitnehmende aus Förderungen nach § 16e und 16i SGB II sowie Teilnehmende aus Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II

- Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme

- Erwerbstätige Bürgergeld-Empfangende, einschließlich geringfügig Beschäftigter sowie Selbstständige

- geringfügig Beschäftigte ohne ergänzendes Bürgergeld zur Umwandlung in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei unbefristeten Arbeitsverträgen können die Unternehmen in Abhängigkeit vom Gehalt eine Höchstfördersumme von bis zu 17.000 Euro erhalten. Aber auch befristete Arbeitsverträge (mindestens 12 Monate) werden gefördert. Es besteht keine Verpflichtung zur Nachbeschäftigung.

Der Zuschuss ist abhängig von der Höhe der Vergütung und der Dauer des Arbeitsvertrages.

Bewerbungsverfahren

Die Antragsstellung muss vor der Einstellung erfolgen und wird postalisch bei der Bewilligungsstelle eingereicht. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Durch den Landeszuschuss KMU setzt das Land Berlin finanzielle Anreize für die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung von Langzeitarbeitslosen bzw. von Langzeitarbeitslosigkeit Bedrohten sowie von geringfügig Beschäftigten bei Berliner KMU.

Weitere Informationen  
Landesprogramm Mentoring  

Frühzeitige und präventive Förderung von Projekten, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren und abschließen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:

 

- Hotel/Gastronomie/Tourismus

- Baugewerbe

- Schutz und Sicherheit

- Gesundheit

- Dienstleistungen

Was wird gefördert?

Im Landesprogramm Mentoring werden Projekte gefördert, die dazu beitragen, Ausbildungsverhältnisse zu stabilisieren und Jugendliche so zu stärken, dass diese ihre Ausbildung erfolgreich absolvieren.

Art und Höhe der Zuwendung

Den Auszubildenden wird eine Mentorin oder ein Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell auf die jeweilige Situation eingeht.

• 1:1-Kontakt

• Unterstützung bei Herausforderungen in Betrieb und Berufsschule

• Weiterentwicklung von Fähigkeiten

• Reflektion und Klärung von Schwierigkeiten im Alltag

Bewerbungsverfahren

Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf unter +49 30 69 00 85 - 49.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild u.a. der Berufsbereiche Hotel, Gastronomie, Tourismus, Dienstleistungen absolvieren.

Weitere Informationen  
#4.0 - Blended Working, Digitalkompetenz und Work-Life-Balance für Berliner KMU  

Das Projekt hat sich zum Ziel gesetzt, den Wettbewerbsnachteil kleiner und mittelständischer Unternehmen zu untersuchen und diese mit zielorientiertem Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung sowie bei der Gleichstellung und Life-Balance zu unterstützen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) in Berlin

Was wird gefördert?

Coaching, Beratung und Workshops in Fragen der Personal- und Organisationsentwicklung, Gleichstellung und Life-Balance

Bewerbungsverfahren

Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme per E-Mail oder telefonisch unter 030 28 88 37 51.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm bietet kostengünstige Beratungen und Coachings im Zusammenhang mit Arbeit 4.0 an, um die Lücke zwischen großen Unternehmen und KMU zu schließen.

Weitere Informationen  
Förderung der Berufsausbildung im Land Berlin  

Berliner Betriebe und Auszubildende können über das Förderprogramm finanzielle Unterstützung zur Steigerung der Anzahl der Ausbildungsplätze und der Ausbildungsqualität erhalten.

Fördergebiet

Berlin

Geltungsdauer

31.07.2029

Für wen?

• Berliner Unternehmen der privaten Wirtschaft und aller Wirtschaftsbereiche aus Handwerk, Industrie, Handel, Land- und Forstwirtschaft sowie der freien Berufe

• Berliner Auszubildende

Was wird gefördert?

Für Unternehmen:

• Ausbildung im Verbund mit anderen Betrieben, freien Trägern, schulischen oder hochschulischen Einrichtungen

• Prüfungsvorbereitung

• Ausbildung bestimmter Zielgruppen (Benachteiligte , geschlechteratypische Berufe, Erziehende/Pflegende, Übernahme aus Insolvenzbetrieben / Betriebsstilllegungen)

• Arbeitsmarktintegration Geflüchteter

 

Für Auszubildende:

• auswärtiger Berufsschulbesuch bei einer Ausbildung in sog. Splitterberufen

Art und Höhe der Zuwendung

Variiert je nach geförderter Person. Details sind den Förderrichtlinien zu entnehmen.

Bewerbungsverfahren

Formgebundene Antragstellung bei der Handwerkskammer Berlin.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programmbietet Berliner Unternehmen aller Wirtschaftszweige (inkl. Handwerk, Industrie, Handel und Freie Berufe) und deren Auszubildenden gezielte finanzielle Zuschüsse zur Sicherung und Steigerung der Ausbildungsqualität.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Land Berlin
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Handwerkskammer Berlin
  • www.hwk-berlin.de/fbb
 
Stadtgrün, Lärm, Radon  

Der Freistaat Sachsen gewährt zur Umsetzung des Programms für den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) Zuwendungen für Vorhaben zur Stärkung und Sicherung biodiversitätsfördernder grüner Infrastrukturen im Siedlungsbereich, für Lärmschutzmaßnahmen an hochbelasteten Straßenverkehrswegen sowie Vorhaben zur Reduzierung der Radonkonzentration an Arbeitsplätzen und Aufenthaltsräumen, insbesondere in Radonvorsorgegebieten.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Für Vorhaben innerhalb des Freistaates Sachsen von:

 

• kommunalen Gebietskörperschaften und kommunalen Unternehmen

• gemeinnützigen Organisationen

• anerkannten Religionsgemeinschaften

• Verbandskörperschaften

• Vereinen, Stiftungen, Genossenschaften, Kammern

• kleinen und mittleren Unternehmen (KMU)

 

Für Lärmminderungsförderungen sind nur kommunale Gebietskörperschaften und kommunale Unternehmen zulässig.

Was wird gefördert?

Stadtgrün

• Vorhaben und Konzepte zur Stärkung der Biodiversität im Siedlungsbereich

• biodiversitätsfördernde Anlage, Aufwertung und Vernetzung von Grün- und Freiflächen

• bodengebundene Fassadenbegrünung

• extensive Dachbegrünung

• Ausgaben für die Entwicklungspflege im 2. und 3. Standjahr

 

Lärmminderung

 

• aktiver, vorrangig grüner Lärmschutz an der Quelle sowie auf dem Ausbreitungsweg

• bei grünem Lärmschutz: Ausgaben für die Pflanzung, Fertigstellungs- und Entwicklungspflege

• passiver Lärmschutz

 

Radonreduzierung

Art und Höhe der Zuwendung

Stadtgrün:

• Anteilsfinanzierung in Höhe von 85 % der förderfähigen Ausgaben bei Vorhaben

• Gesamtausgaben müssen für Vorhaben mindestens 100.000 EUR sein

• Konzepte mit Gesamtausgaben von mehr als 50.000 EUR werden nicht gefördert

• indirekte Ausgaben (z. B. Projektkoordinierung, Projektbetreuung, Koordinierung von Auftagsvergaben) werden in Höhe von 7 % der förderfähigen direkten Ausgaben pauschal als förderfähig anerkannt

 

Lärmminderung:

• Fördersatz bei aktivem grünen Lärmschutz: 85 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei aktivem nicht grünen Lärmschutz: 75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Fördersatz bei passivem Lärmschutz: ​​​​​​75 % der förderfähigen Gesamtausgaben

• Die Förderung von Vorhaben mit förderfähigen Gesamtausgaben bis einschließlich 200.000 Euro und mehr als 800.000 Euro ist ausgeschlossen

Bewerbungsverfahren

Die Beantragung ist ausschließlich online über das Förderportal der SAB möglich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses EFRE-finanzierte Programm in Sachsen fördert den Klima- und Umweltschutz durch Zuschüsse für Kommunen, Vereine und KMU. Im Fokus stehen Maßnahmen wie die Begrünung von Ortskernen (Stadtgrün) und die Lärmminderung an relevanten Standorten. Das Ziel ist die Steigerung der Aufenthaltsqualität und der Resilienz ländlicher Destinationen.

Weitere Informationen  
Stille Beteiligungen der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft  

Finanzierung von Vorhaben durch variable Kombination von verbürgtem Kredit und Beteiligung aus einer Hand. Eine Bürgschaft dient zur Sicherstellung der Finanzierung, die stille Beteiligung sorgt für eine Eigenkapitalstärkung. Daraus folgen positive Effekte auf die Unternehmensbilanz, die Bonität und das Rating sowie eine verbesserte Verhandlungsposition bei der Hausbank.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Was wird gefördert?

Beteiligungen der MBG sind für jedes aussichtsreiche Vorhaben einsetzbar. Dazu gehören u.a. Erweiterungs-, Rationalisierungs- und Ersatzinvestitionen ebenso wie die Finanzierung von Existenzgründungen oder Innovationen. Gut nutzen lässt sich eine Beteiligungsfinanzierung auch bei der Finanzierung von Unternehmensnachfolgen.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung ab 50.000 Euro.

Zusätzlich bietet die MBG ein Sonderprogramm für Tranchen zwischen 10.000 und 50.000 Euro: Mikromezzanin.

Die MBG vergibt Beteiligungen ab TEUR 15 bis zu EUR 1,5 Mio. In begründeten Einzelfällen können wir sogar bis zu EUR 2,5 Mio. vergeben.

Bewerbungsverfahren

Beantragung entweder bei der BürgschaftsBank Berlin oder der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Beteiligungen werden an wirtschaftlich erfolgversprechende kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft vergeben. Voraussetzungen sind die fachliche und kaufmännische Qualifikation des Unternehmers, ein überzeugendes Unternehmenskonzept sowie geordnete wirtschaftliche Verhältnisse.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Berlin-Brandenburg GmbH
  • www.mbg-bb.de/beteiligungskapital/
 
BBB-Express  

Unternehmer haben gute Ideen, aber nicht immer die erforderlichen Sicherheiten. Damit Kredite nicht an fehlenden Sicherheiten scheitern, übernimmt die BürgschaftsBank Berlin Bürgschaften für die gewerbliche Wirtschaft in Berlin. BBB-Express ermöglicht dank des elektronischen Antragsweges eine Bürgschaftszusage innerhalb von fünf Arbeitstagen zur Absicherung des Bankkredites.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittelständische Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe, die seit mindestens drei Jahren bestehen, ihr Vorhaben in Berlin umsetzen und deren Bilanz bzw. Einnahmen-/Überschussrechnung (nicht älter als 15 Monate) ein positives Betriebsergebnis und ein positives Eigenkapital ausweist.

Was wird gefördert?

Das BBB-Express-Programm ist für Bestandsunternehmen:

• zur Realisierung von Ersatz- und Erweiterungsinvestitionen

• zur Sicherung von Betriebsmitteln/Avalen

• zur Anpassung von Warenbeständen

Art und Höhe der Zuwendung

Besicherung von Unternehmensfinanzierungen bis zu 250.000 Euro mit einer 70-prozentigen Bürgschaft.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt durch die Bank. Die Bank kann mittels eines Online-Antrags direkt bei der BürgschaftsBank Berlin eine Bürgschaft zur Absicherung des Kredites an das Unternehmen erhalten. Die Bürgschaftsurkunden werden innerhalb von fünf Arbeitstagen vergeben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Bürgschaftsprogramm BBB-Express werden Entscheidungen über eine Bürgschaft innerhalb von fünf Werktagen vergeben.

Weitere Informationen  
Wirtschaftsnahe Elektromobilität (WELMO)  

Mit "WELMO" werden Zuschüsse für den Kauf von Elektroautos, den Aufbau von Ladeinfrastrukturen und für Beratungen rund um Elektromobilität vergeben.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Selbstständige sowie kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Selbstständige, die ihren Unternehmenssitz, eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Berlin haben und zur Ausübung ihrer gewerblichen, gemeinnützigen oder freiberuflichen Tätigkeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen.

 

Außerdem antragsberechtigt ist, wer über das Förderprogramm SolarPLUS eine Förderung erhält bzw. erhalten hat.

Was wird gefördert?

Beratungsangebot

• Potenzialberatung (für Elektrofahrzeuge und stationäre Ladeinfrastruktur)

• Realisierungsberatung (Fuhrparkintegration, Mobilitätsbedarfe, Netzanschluss, Sektorenkopplung, Versorgungssicherheit)

 

Elektrisch betriebene Fahrzeuge

• Neufahrzeuge

• Jahreswagen

• Leasingfahrzeuge

• motorisierte Zweiräder, S-Pedelec, Pedelec

 

Ladeinfrastruktur/Netzanschluss

• öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

• nicht öffentlich zugängliche privat-betriebliche Flächen

• anteilige Förderung des Netzanschlusses

Art und Höhe der Zuwendung

Beratungsangebot

• 1-tägige Potenzialberatung 100% der Beratungskosten max. 800 EUR Netto-Tagessatz

• Realisierungsberatung 80% der Netto-Beratungskosten zum max. Netto-Tagessatz von 1.000 EUR

 

Leichte Nutzfahrzeuge (Klasse N1, N2, für Taxibetriebe auch M1)

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1)

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

PKW (Fahrzeuge der Klasse M1, M2) als E-Inklusionstaxi

• 25 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 15.000 EUR)

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Umbauten und Einbauten bereits angeschaffter elektrisch betriebener PKW in ein E-Inklusionstaxi

• max. 15.000 EUR

• Beantragung über das Modul „Taxiförderung“

 

Klein- und Leichtfahrzeuge (Klassen L2e, L5e, L6e, L7e)

• 30 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (max. 5.000 EUR)

 

Versicherungs- und zulassungspflichtige motorisierte Zweiräder (Klassen L1e, L3e, L4e, S-Pedelec, Pedelec)

• 500 EUR

 

Ladeinfrastruktur / Netzanschluss

• 50% der Gesamtkosten einer Ladeinfrastruktur (max. 30.000 EUR)

• 50% der förderfähigen Ausgaben für den Energieanschluss (max. 55.000 EUR)

 

Betriebliches Mobilitätsmanagement

• 50% der Netto-Investitionskosten, max. 10.000 € (jede Einzelmaßnahme wird mit 10.000 € gefördert)

 

Pro Antragsteller:in kann max. jeweils eine Potenzial- und eine Realisierungsberatung gefördert werden.

 

Bei der Beantragung von PKW der Klasse M1, M2 als E-Inklusionstaxi können je Antragsteller:in insgesamt maximal 50 förderfähige Fahrzeuge bezuschusst werden.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag wird über das elektronische Antragsformular eingereicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm ermöglicht selbstständigen oder kleinen oder mittelständischen Unternehmen, die für ihre Arbeit ein motorisiertes Fahrzeug benötigen und auf Elektromobilität setzen möchten, Beratung oder finanzielle Unterstützung.

Weitere Informationen  
Transfer BONUS  

"Transfer BONUS" bezuschusst die Zusammenarbeit von Unternehmen und Forschungseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg.

Fördergebiet

Berlin Brandenburg

Für wen?

• technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU)

• nicht- technologieorientierte KMU, deren Projekt einen ausgeprägten Technologiebezug aufweist

• Unternehmen der sozialen Ökonomie

 

, die ihren Sitz (bzw. mindestens eine rechtlich selbständige Betriebsstätte) in Berlin haben und die Förderkriterien der aktuellen Richtlinie des Landes Berlin erfüllen.

 

Die Antragstellerin/der Antragsteller, soweit es sich um eine juristische Person handelt, muss sich vor Antragstellung zur Forschungsförderung gem. Nr. 1.5 AV § 44 LHO in der Transparenzdatenbank des Landes Berlin registrieren lassen.

Was wird gefördert?

Aufträge an Wissenschaftseinrichtungen aus Berlin und Brandenburg aus dem Bereich Technologie- und Wissenstransfer,

• die ein Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung umfassen,

• deren Projektziel und Projektinhalt keine kommerziellen Standardleistungen beinhalten,

• bei denen die technische Umsetzbarkeit des Vorhabens gegeben und

• die Finanzierung des Eigenanteils gesichert ist.

 

Dabei bestehen drei Varianten: Einstiegsvariante, Standardvariante und Standardvariante Digitalisierung.

Beispiele

Einstiegsvariante

• Förderung von Ausgaben für externe wissenschaftliche Tätigkeiten im Vorfeld der Entwicklung eines neuen oder veränderten Produktes, einer neuen oder veränderten Dienstleistung oder im Hinblick auf eine Verfahrensinnovation, die im Zusammenhang mit der ersten konkreten Kooperation des Unternehmens mit einer Wissenschaftseinrichtung anfallen.

• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate

 

Standardvariante

• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte - Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren bis zur Markt- bzw. Fertigungsreife voranzutreiben.

• Sie kann auch beantragt werden, wenn bereits die Einstiegsvariante für ein vorhergehendes, eigenständiges Projekt beantragt wurde.

• Laufzeit des Projektes: max. 6 Monate

 

Standardvariante Digitalisierung

• Förderung von Ausgaben für externe planungs-, entwicklungs- und umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten, die darauf ausgerichtet sind, neue oder veränderte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Bereich der Digitalisierung zu entwickeln (Anbieter) oder im eigenen Unternehmen zu implementieren (Anwender).

• Laufzeit des Projektes: max. 12 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Einstiegsvariante

• 100% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 7.500 EUR

• gilt einmalig und ausschließlich für Unternehmen, die noch keine projektbezogene Kooperation mit Wissenschaftseinrichtungen umgesetzt haben

 

Standardvariante

• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 15.000 EUR

• kann mit inhaltlich klar voneinander abgegrenzten Projekten in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren maximal dreimal (inkl. einem Digitalisierungsprojekt) beantragt werden

 

Standardvariante Digitalisierung

• 70% Förderquote vom Auftragsvolumen, jedoch max. 45.000 EUR

• kann nur einmal beantragt werden

Bewerbungsverfahren

Eine Förderung für Aufträge an wissenschaftliche Einrichtungen kann bei der IBB Business Team GmbH elektronisch beantragt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine oder mittlere Unternehmen, die bei der Weiterentwicklung von Produkten und Dienstleistungen Unterstützung einer wissenschaftlichen Einrichtung benötigen.

Weitere Informationen  
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