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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

253 Treffer:
Betriebsmittelkredit Corona-Krise  

Zur Bewältigung der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bietet die BAB als Förderbank des Landes Bremen Finanzierungsalternativen. Das Programm setzt sich aus dem BAB-Mirkokredit und der Corona-Hilfe der KFW zusammen.

Fördergebiet

Bremen

Für wen?

Antragsberechtigt sind freiberuflich Tätige, Soloselbstständige sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit bis zu 249 Beschäftigten und einem Jahresumsatz bis zu 50 Mio. Euro oder einer Bilanzsumme bis zu 43 Mio. Euro, die aufgrund der Corona-Krise in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Was wird gefördert?

Mit dem Betriebsmittelkredit können verschiedene Betriebsmittelbedarfe zur Bewältigung der Corona-Krise finanziert werden, wie z.B.

- laufende Kosten für Miete, Personal, sonstige Kosten

- offene Rechnungen für Waren / Material,

die voraussichtlich nicht durch die aufgrund der Corona-Krise deutlich reduzierten / wegfallenden Einnahmen bzw. vorhandene liquide Mittel gedeckt werden kann

 

Investitionen zur Stabilisierung oder Erweiterung in Anlagen oder Warenlager sind ebenfalls förderfähig.

Art und Höhe der Zuwendung

Bei dieser Förderung handelt es sich um einen Kredit, der von der BAB vergeben wird. Die Zuwendung wird aus unterschiedlichen Mitteln refinanziert.

 

Bei Bedarfen bis TEUR 50

 

Grundsätzlich Einsatz des BAB-Mikrokredites:

 

- Zinssatz: im 1. Jahr 0%, danach 3% nominal

- Tilgung: 1 – 2 Jahre tilgungsfrei, danach monatliche Ratentilgung

- Laufzeit: i.d.R. bis 6 Jahre, in Ausnahmen bis zu 10 Jahren

- Sondertilgung jederzeitig ohne Vorfälligkeitsentschädigung möglich.

 

Bei Bedarfen über TEUR 50

 

Grundsätzlich Einsatz von KfW-Krediten der KfW-Corona-Hilfe:

 

- Zinssatz: ratingabhängig nach dem risikogerechten Zinssystem

- Laufzeit variiert in Abhängigkeit von Finanzierungsbedarf und Unternehmensgröße zwischen 2 und 10 Jahren

- 1-2 Jahre tilgungsfrei

Bewerbungsverfahren

Der Antrag kann online ausgefüllt werden und soll per E-mail an die im Kreditanfrageformular genannte Adresse gesendet werden. Das Formular finden Sie auf www.bab-bremen.de/bab/betriebsmittelkredit-corona-krise.html.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm unterstützt die BAB KMUs, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, bei der Finanzierung verschiedener Betriebsmittelbedarfe. Die Zuwendung wird aus dem BAB-Mikrokredit und der KFW Corona-Hilfe refinanziert.

Weitere Informationen  
Beratungen für den Mittelstand  

Das Land Baden-Württemberg fördert externe Einzel- oder Gruppenberatungen für kleine und mittlere Unternehmen sowie für Angehörige der Freien Berufe, um sie bei der Anpassung an sich verändernde Wettbewerbsbedingungen bzw. bei Gründungs-/Übernahmevorhaben zu unterstützen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

31.12.2025

Für wen?

Zuwendungsempfänger sind Kammern und weitere Wirtschaftsorganisationen in Baden-Württemberg in ihrer Funktion als koordinierende Träger der Förderung.

Förderbegünstigte sind je nach Art des Vorhabens

– kleine und mittlere Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen gemäß KMU-Definition der EU sowie

– natürliche und juristische Personen mit Gründungsabsichten.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden

– konzeptionelle Beratungen über alle wirtschaftlichen, technischen, finanziellen und organisatorischen Fragestellungen der Unternehmensführung,

– Lotsen- und Erstberatungen in der Vorgründungsphase,

– Energieeinspar- und Umweltschutzberatungen,

– EU-Beratungen,

– Beratung von Handwerksunternehmen über Messebeteiligungen und Kooperationsanbahnungen sowie

– Weiterbildungsberatungen.

Beispiele

Unternehmensprozesse verbessern; Betriebserweiterungen planen; Onlinebuchungen erhöhen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss zu den Kosten der Beratung. Der Zuschuss beträgt 350 EUR je Tagewerk à acht Stunden. Für Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel, Hotellerie und Gastronomie sowie sonstige Dienstleistungen und Angehörige der Freien Berufe werden max. zwei Beratungstagewerke pro Unternehmen und Jahr bezuschusst.

Bewerbungsverfahren

Die Beratung wird geleistet von und ist anzumelden bei folgenden Institutionen, Kammern und Verbänden:

- Handels- und Dienstleistungsunternehmen: Unternehmensberatung Handel GmbH

- Gaststätten/Hotellierie: DEHOGA Baden-Württemberg

Förmliche Förderanträge der Trägerorganisationen sind beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit diesem Programm werden touritische Betriebe durch die Beratung von Experten unterstützt. Gemeinsam mit den Branchenexperten werden individuelle Lösungen für den Betrieb entwickelt.

Weitere Informationen  
Beratungsprogramm für Existenzgründung RLP  

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,

– bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beratungen

– von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

– von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

– von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss. Die Höhe der Förderung beträgt max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens acht Beratungsstunden. Beratungen unter vier Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen. Je nach Art des Vorhabens sind bis zu neun Tagewerke förderfähig.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beauftragung des Beraters an die zuständige Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK)
  • https://isb.rlp.de/foerderung/134.html
 
Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz (Förderwettbewerb)  

Mit dem Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz unterstützt das Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz von Unternehmen in Deutschland.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen jeglicher rechtsform und Freiberufler (sofern ihre Betriebsstätte überwiegend für die freiberufliche Tätigkeit genutzt wird).

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Maßnahmen, bei denen Unternehmen in neue hocheffiziente Technologien investieren sowie den Anteil der erneuerbaren Energien zur Bereitstellung von Prozesswärme ausbauen, die sich ohne Förderung erst nach einem Zeitraum von mindestens vier Jahren (energiekostenbezogene Amortisationszeit) rechnen würden.

 

Darunter fallen:

- Prozess- und Verfahrensumstellungen auf energie- und ressourceneffiziente Technologien

- Energetische Optimierung von industriellen und gewerblichen Anlagen und Prozessen

- Maßnahmen zur Steigerung der Energie- oder Wärmeeffizienz

- Verstromung von Abwärme oder außerbetriebliche Abwärmenutzung

- Optimierungen an Anlagen zur Wärmeversorgung, Kühlung und Belüftung, sofern diese eindeutig und überwiegend zum Einsatz bei Prozessen der Herstellung, Weiterverarbeitung oder Veredelung von Produkten kommen

- Einsatz von Technologien zurund Optimierung von Wärme- oder Kältespeicherung für eine energieeffiziente Bereitstellung von Prozesswärme oder -kälte

- Wechsel auf CO2-ärmere Ressourcen oder Wärme- oder Kältespeicherung zur Reduktion oder Vermeidung von Energie- und Ressourcenverlusten im Produktionsprozess Prozesswärmebereitstellung aus erneuerbaren Energien

- Erwerb und Installation von Sensorik, Mess-, Steuer- und Regelungstechnik

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Projektförderung in Form einer Anteilsfinanzierung. Sie wird als nicht rückzahlbarer Investitionszuschuss gewährt.

 

Maximale Förderquote: 60 Prozent der effizienzbezogenen Kosten

Maximale Fördersumme: zehn Mio. Euro pro Investitionsvorhaben.

Bewerbungsverfahren

Das Bewerbungsverfahren entspricht einem Förderwettbewerb. Vorgesehen sind immer mehrere Wettbewerbsrunden pro Jahr mit entsprechenden Stichtagen.

 

Alle Anträge, die resultierend aus eingereichten Skizzen zu einem Wettbewerbsstichtag (Bewerbungsschluss) vollständig und in bewilligungsreifer Qualität vorliegen, werden zur jeweiligen Wettbewerbsrunde zugelassen und entsprechend ihrer Fördereffizienz in ein Ranking eingeordnet. Gefördert werden absteigend nach dem Ranking alle Projekte, bis das jeweils pro Runde zur Verfügung stehende Budget erschöpft ist. Anträge die nach Ablauf des Stichtages eingereicht werden, werden in der nächsten Förderrunde berücksichtigt. Es können somit kontinuierlich Anträge eingereicht werden.

 

Der Bewerbungszeitraum der aktuellen Wettbewerbsrunde endet spätestens am 16. Mai 2022.

 

Es handelt sich um ein zweistufiges Antragsverfahren.

Stufe 1: Einreichung der Projektskizze

Stufe 2: Antragsstellung und Erstellung eines Einsparkonzepts

 

Alle Unterlagen müssen im Förderportal des Bundes (easy Online) hochgeladen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen und Freiberufler können mit Hilfe des Förderwettbewerbs Energie- und Ressourceneffizienz nichtrückzahlbare Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz beantragen.

Weitere Informationen  
Betriebliches und Behördliches Mobilitätsmanagement (B2MM)  

Das Land Baden-Württemberg unterstützt Maßnahmen des Mobilitätsmanagements in Behörden und Unternehmen, um die verkehrsbedingten Belastungen durch Feinstaub, Stickoxide und CO 2-Emissionen zu verringern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

Die Richtlinie tritt am 1. April 2022 in Kraft und hat eine Geltungsdauer bis zum 31. Dezember 2024.

Für wen?

Antragsberechtigt sind

– Unternehmen und Betriebe,

– Landesbehörden und Landesbeteiligungen im vollständigen Landesbesitz, kommunale Behörden sowie Verbände, Vereinigungen und Körperschaften ohne Erwerbscharakter, soweit sie nicht wirtschaftlich tätig sind.

Was wird gefördert?

Gefördert werden u.a. Untersuchungen, Programme und Maßnahmen zur Vermeidung, Verlagerung und Effizienzsteigerung des mit fossilen Kraftstoffen betriebenen Personen- und Straßengüterverkehrs von und zu Betriebs- bzw. Behördenstandorten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig vom Antragsteller (Unternehmen oder Behörde) und von der Art des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an das Ministerium für Verkehr Baden-Württemberg, Referat 14, Mobilitätsmanagement und Recht zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm werden Unternehmen und Behörden auf dem Weg zu einer nachhaltigen Mobilität unterstützt. Beim Thema nachhaltige Tourismusentwicklung spielt Mobilitätsmanagement eine wichtige Rolle.

Weitere Informationen  
Brandenburg Kredit Gründung  

Mit dem Kredit werden mittel- und langfristige Finanzierungen von Investitionen und Betriebsmitteln im Rahmen von Unternehmensgründungen, Unternehmensnachfolgen und Unternehmensfestigungen ermöglicht. Das Darlehen hat ein Gesamtbudget bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben.

Fördergebiet

Brandenburg

Für wen?

Existenzgründer, Freiberufler sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) [bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit, d. h. dem Datum der ersten Umsatzerzielung.]

Was wird gefördert?

Existenzgründungen im Haupt- oder Nebenerwerb sowie bei Übernahme eines Unternehmens oder Übernahme einer tätigen Beteiligung, Festigungsmaßnahmen, Investitionen

Beispiele

Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, gewerbliche Kosten, Kauf von Maschinen/ Anlagen/ Fahrzeugen/ Einrichtungen, Betriebs- und Geschäftsausstattung, Betriebsmittel, Erweiterungen und Modernisierungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis max. 25 Mio. EUR pro Vorhaben - Kreditauszahlung in einer Summe, Laufzeit von max. 20 Jahren, bis zu fünf Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit.

Bewerbungsverfahren

Einstufiges Verfahren. Anträge sind über die Hausbank bei der ILB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Im Rahmen des Programms werden zinsgünstige Darlehen für bis zu 100 % des Finanzierungsbedarfs vergeben. Zusätzlich werden besondere Zinsvorteil für kleine und mittlere Unternehmen geboten, was insbesondere in der Gründungsphase einen Mehrwert darstellen kann.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über ein elektronisches Antragsformular.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Tourismus­finanzierung Plus Baden-Württemberg  

Mit der Tourismusfinanzierung Plus soll die Investitionskraft des Gastgewerbes (umfasst Beherbergung und Gastronomie) langfristig gestärkt und die Wettbewerbsfähigkeit des Tourismus in Baden-Württemberg erhöht werden. Die Förderung richtet sich an Unternehmen aus dem Gastgewerbe, soweit sie überwiegend dem Tourismus dienen, die mit ihren Ideen und Investitionen das Tourismusangebot in Baden-Württemberg aktiv mitgestalten wollen. Mit zusätzlichen Fördermitteln will das Land diesen Unternehmen Zukunftsinvestitionen ermöglichen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

30.06.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen aus dem Beherbergungs- und Gastronomiegewerbe, entsprechend der Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Das sind zum Beispiel:

- Hotels, Gasthöfe, Pensionen

- Ferienunterkünfte

- Campingplätze

- Restaurants, Gaststätten

 

Die Antragsteller müssen einen Gewerbebetrieb angemeldet haben und diesen überwiegend zu

touristischen Zwecken betreiben. Antragsberechtigt sind in der Regel nur die Unternehmen, nicht die Gesellschafter.

 

Natürliche Personen als Investoren werden in der Tourismusfinanzierung Plus nur gefördert, wenn sie die geförderten Immobilien und Mobilien an eine Betriebsgesellschaft vermieten, die diese Wirtschafts-güter gewerblich nutzt. Außerdem muss eine wirtschaftliche Einheit zwischen dem Investor (natürliche Person) und der Betriebsgesellschaft vorliegen. Die Unternehmen müssen sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Investitionen in touristische Einrichtungen wie zum Beispiel:

- Modernisierungen und Sanierungen von Gebäuden

- Erweiterungen in Verbindung mit Modernisierungen

- Neubauten in Verbindung mit Modernisierungen

- Betriebsübernahmen, sofern mit der Übernahme Investitionen in eine touristische Einrichtung verbunden sind

 

Der Investitionsort muss in Baden-Württemberg liegen.

Beispiele

Finanziert werden können Kosten für:

- Erwerb von Betriebsgrundstücken und -gebäuden

- Bau- und Umbaumaßnahmen (einschließlich Baunebenkosten) und technische Anlagen

- Inneneinrichtung, Küchentechnik

- Betriebsausstattung (zum Beispiel Maschinen, Geräte, Büroeinrichtung, Betriebsfahrzeuge)

- Erwerb von Vermögenswerten aus anderen Unternehmen einschließlich tätiger Übernahmen und Beteiligungen. Die alleinige Übernahme von Unternehmensanteilen im Sinne von Finanzinvestitionen ist nicht förderfähig.

- Immaterielle Investitionen, sofern sie von Dritten, die in keiner Beziehung zum Käufer stehen, zu Marktbedingungen erworben wurden und nur von der Betriebsstätte genutzt werden, die die Beihilfe erhält, sowie drei Jahre als abschreibungsfähige Kosten in der Bilanz aktiviert werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines zinsverbilligten Darlehens, das über Hausbanken ausgereicht wird, sowie eines Tilgungszuschusses aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus.

 

Finanzierungsanteil:

- Bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten

Minimaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 10.000 EUR

Maximaler Bruttodarlehensbetrag:

- In der Regel 5 Millionen EUR

 

Laufzeitvarianten von 5 - 20 Jahren sind möglich.

 

ACHTUNG:

 

Tilgungszuschauss ab dem 01.06.2022 (Zusätzliche Leistung für die ab dem 01.06.2022 eingegangenen Anträge)

 

Nach erfolgreicher Durchführung der Investitionen kann zusätzlich ein Tilgungszuschuss für das Darlehen erhalten werden. Damit muss das Darlehen nicht in voller Höhe zurückgezahlt werden. Der Tilgungszuschuss stammt aus Mitteln des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg.

 

Ab dem 01.06.2022 gilt folgender Tilgungszuschuss:

 

6 Prozent des Bruttodarlehensbetrags, max. 200.000 €

Bewerbungsverfahren

Der Förderantrag ist bei der eigenen Hausbank zu stellen. Diese leitet dann den Antrag, gegebenenfalls über ihr Zentralinstitut, an die L-Bank weiter. Die Hausbank erhält von der L-Bank das Darlehen aus dem Programm "Tourismusfinanzierung Plus", das die Hausbank in eigenem Namen und in eigenem Risiko an das Unternehmen auszahlt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine und mittlere Tourismusunternehmen, wie zum Beispiel Hotels, Gaststätten, Campingplätze in privater Trägerschaft und gewerblich genutzte Ferienwohnungen, sollen langfristige, vergünstigte Förderdarlehen in Kombination mit einem Tilgungszuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Landesbürgschaften Berlin - Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten  

Mit den "Landesbürgschaften" können Kredite und Avale durch das Land Berlin besichert und volkswirtschaftlich förderungswürdige Vorhaben für Ihr Unternehmen ermöglicht werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Gewerbliche Unternehmen oder freiberuflich Tätige mit einer Betriebsstätte in Berlin sowie Personen, die sich mit Hilfe des landesverbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie in leitender Funktion tätig sind.

Was wird gefördert?

Besicherung von Avalen und Krediten

Beispiele

Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, die zeitlich begrenzten Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, Kauf von Geschäftsanteilen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gewährung von Bürgschaften zur Besicherung von neu zu gewährenden Avalen und Krediten für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag. Bei welcher Institution Sie den Bürgschaftsantrag einreichen, ist abhängig von der Höhe des Bürgschaftsbetrags: Für Vorhaben bis 1,25 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die BBB Bürgschaftsbank zu Berlin-Brandenburg GmbH in einem parallelen Rückbürgschaftsverfahren von Bund und Land. Für Vorhaben von 1,25 bis 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die Investitionsbank Berlin mittels Landesbürgschaft. Für Vorhaben über 10 Mio. EUR Bürgschaftsbetrag über die PricewaterhouseCoopers AG (PwC) im gemeinsamen Großbürgschaftsverfahren von Bund und Ländern.

Bewerbungsverfahren

Vor einer formgebundenen Antragstellung bei der finanzierenden Hausbank empfehlen wir Ihnen die Einreichung einer zusammenfassenden Darstellung Ihres Vorhabens und dessen Finanzierung sowie einer kurzen Darstellung Ihres Unternehmens. Anhand dieser Unterlagen überprüfen wir, ob die grundsätzlichen Voraussetzungen zur Übernahme einer Landesbürgschaft gegeben sind und übersenden Ihnen die Antragsformulare. Die Beantragung einer Landesbürgschaft erfolgt formgebunden über den Kreditgeber, d.h., dass der Kreditnehmer seinen Antrag über die finanzierende Hausbank bei der IBB einreicht. Die Hausbank ergänzt den Bürgschaftsantrag um eine eigene Stellungnahme zum Kreditnehmer und zum zu finanzierenden Vorhaben. Bitte beachten Sie, dass mit Antragsstellung ein Antragsentgelt fällig wird!

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Bei fehlenden Sicherheiten ermöglicht dieses Programm die Aufnahme von neuen Krediten oder eines Avals für die Finanzierung von Vorhaben.

Weitere Informationen  
Auftrags­vor­fi­nan­zierung zur Pandemie­ein­dämmung  

Mit den Mitteln des Landes Berlin soll der Zugang zu Vorfinanzierungsdarlehen für kurzfristige Aufträge von (Schutz-) Produkten, Dienstleistungen und Verfahren, welche der (Corona-) Pandemieeindämmung nutzen, verbessert werden.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und gemeinnützig Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Berlin.

 

Ausgeschlossen sind Unternehmen, die sich bereits seit 31.12.2019 in (wirtschaftlichen) Schwierigkeiten befinden.

Was wird gefördert?

Vorfinanzierung von Aufträgen für Produkte und Verfahren im Bereich (Corona)-Pandemieeindämmung entlang der gesamten Wertschöpfungskette über den Lebenszyklus von Produkten (u.a. Arzneimittel, Medizin-, Diagnostik-, Schutzprodukte) bis hin zum Recycling, einschließlich der damit verbundenen Dienstleistungen und hierfür ggf. erforderlicher Zertifizierungen und Herstellungserlaubnisse (siehe auch Merkblatt).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als zinsloses Darlehen

 

- zwischen 100 TEUR und 500 TEUR pro Antrag, (rollierende auch parallele)

- Mehrfachantragstellung möglich

- Auszahlung 100%

- Laufzeit i.d.R. 12 Monate bis max. 2Jahre in Abhängigkeit von der Laufzeit des Auftrages

Bewerbungsverfahren

Anträge könnne online im Kundenportal der IBB eingereicht werden. Die notwendigen Unterlagen stellt die IBB auf der Webseite unter Downloads bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit kurzfristigen, zinslosen Darlehen zwischen 100 und 500 TEUR unterstützt die IBB KMUs bei der Implementierung pandemieeindämmernder Maßnahmen.

Weitere Informationen  
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