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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

256 Treffer:
Kooperationsprogramm INTERREG VI Großregion (2021-2027)  

In der Großregion Rheinland-Pfalz, Saarland, Lothringen, Luxemburg und der Region Wallonien werden grenzüberschreitende kleine Kooperationen und großangelegte Projekte aus EFRE-Mitteln gefördert. Ziel ist es, den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt des großregionalen Raums zu stärken und grenzbedingte Hemmnisse zu verringern. Achtung: Für die Periode 2021-2027 wird bereits ein neuer Programmplan ausgearbeitet und soll noch im Jahr 2021 veröffentlich werden.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz Saarland

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Voraussetzung für die Förderung ist die grenzüberschreitende Zusammenarbeit innerhalb eines Projektes (mindestens zwei Projektpartnern aus mindestens zwei verschiedenen Mitgliedstaaten im Kooperationsraum der Großregion).

 

Antragsberechtigt sind öffentliche Einrichtungen oder gleichgestellte Stellen, Gebietskörperschaften (lokale, regionale etc.), universitäre oder wissenschaftliche Einrichtungen, einschließlich Kompetenzzentren und Forschungseinrichtungen sowie Einrichtungen, die Unternehmen unterstützen, wie Handwerkskammern, Handelskammern, Entwicklungsagenturen, Technologietransfereinrichtungen.

 

Darüber hinaus Bildungseinrichtungen, Einrichtungen der zivilen Gesellschaft (Vereinssektor, gemeinnützige Organisationen), Vereine und Verbäde sowie Unternehmen im Programmgebiet INTERREG V A Großregion.

Was wird gefördert?

Für die Periode 2021-2027 wurden die folgenden Ziele fromuliert.

 

1. ein grüneres, CO2-freies Europa: Förderung von Vorhaben zum Klimawandel

2 . ein sozialeres Europa: Fördeung zur Verbesserung der Effektivität der Arbeitsmärkte und Zugang zu hochwertigen Arbeitsplätzen

3. ein bürgernäheres Europa: Förderung der integrierten und inklusiven sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen lokalen Entwicklung, der Kultur, des Naturerbes, des nachhaltigen Tourismus und der Sicherheit in anderen als städtischen Gebieten.

4. eine bessere Governance (INTERREG-Ziel): Förderung der rechtlichen und administrativen Zusammenarbeit sowie zwischenmenschlicher Aktionen für mehr Vertrauen

 

Die Strategie des Programms ist schwerpunktmäßig auf die Bereiche Beschäftigung, räumliche Entwicklung und Wirtschaft ausgerichtet, wobei die Förderung der Beschäftigung auf dem großregionalen Arbeitsmarkt an erster Stelle der Prioritäten steht.

Die geförderten Projekte müssen sich inhaltlich in eine der vier großen Prioritätsachsen des Programms einordnen:

- Prioritätsachse 1: Voranbringen der Entwicklung eines integrierten Arbeitsmarktes durch die Förderung von Bildung, Ausbildung und Mobilität

- Prioritätsachse 2: Förderung einer umweltfreundlichen Entwicklung der Großregion und einer Verbesserung des Lebensumfelds

- Prioritätsachse 3: Verbesserung der Lebensbedingungen

- Prioritätsachse 4: Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit und Attraktivität der Großregion steigern

Beispiele

- Digitale Kommunikationsstrategien in der touristischen Großregion

- Grenzüberschreitendes Ticketing

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Allgemeinen bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Projektvorschläge können im Rahmen von Ausschreibungen eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Förderung grenzüberschreitender Zusammenarbeit ist ein wichtiges Anliegen der EU. Dieses Programm bietet die Chance, durch grenzüberschreitendende Kooperationen wie z.B. bei der Erschließung gemeinsamer Naturräume oder der digitalen Vermarktung Synergien der Zusammenarbeit gezielt nutzen zu können.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr des Landes Saarland; EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD); Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
  • http://www.interreg-gr.eu
 
EIC: Accelerator Pilot (ehemals KMU-Instrument) Brandenburg  

Das Instrument ist Teil des Programms Horizont 2020, welches in themenspezifischen Aufrufen den Innovationszyklus eines Unternehmens abbildet und innovative KMU bei der Ideenfindung, Entwicklung und Vermarktung ihres Produktes/Dienstleistung/Vorhabens fördert.

Fördergebiet

Brandenburg

Geltungsdauer

keine/ jederzeit

Für wen?

Unterstützung hochinnovativer KMU aller Sektoren mit Wachstumspotenzial und internationaler Strategie.

Was wird gefördert?

Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad sowie europäisch bzw. international ausgerichteter Geschäftstätigkeit. Fördergelder können für Phase 1 und Phase 2 beantragt werden undgefördert wird in der Regel die marktnahe Entwicklung. Coaching und Mentoring als Unterstützung während Phase 1 (bis zu drei Tage) und Phase 2 (bis zu zwölf Tage) möglich. In Phase 3 werden erfolgreiche Projekte in der Kommerzialisierung durch Coachingmaßnahmen unterstützt.

Beispiele

- Ideen mit hohem Marktpotenzial und Innovationsgrad

- Machbarkeit – von der Idee zum Konzept (Phase 1)

- Umsetzung – vom Konzept zur Marktreife (Phase 2)

- Markteinführung – Kommerzialisierung (Phase 3)

- Neben technologischen können auch nicht-technologische Ansätze, wie soziale Innovationen oder Innovationen im Dienstleistungssektor unterstützt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Phase 1: Machbarkeitsstudie wird pauschal mit 50.000 EUR gefördert. Kern des Antrags ist ein erster Businessplan. Als Ergebnis soll ein solider Businessplan entstehen, der die Grundlage für eine Bewerbung in Phase 2 darstellt.

 

Phase 2: Die Förderquote beträgt i. d. R. 70 Prozent und liegt zwischen 0,5 und 2,5 Mio. EUR. Innerhalb von 1 bis 2 Jahren werden Innovationsmaßnahmen durchgeführt. Am Ende von Phase 2 soll ein/e Produkt/Verfahren/Dienstleistung stehen, welche/s reif für die Kommerzialisierung ist, sowie ein weiterentwickelter Businessplan als Basis für Phase 3.

 

Phase 3: Keine direkten Fördergelder, sondern indirekte Unterstützungsmaßnahmen, um den Markteintritt zu erleichtern. Diese Phase wird – ebenso wie das Coaching in den ersten beiden Phasen – durch das Enterprise Europe Network (EEN) unterstützt.

Bewerbungsverfahren

Für Phase 1 und 2 sind Anträge online jederzeit einreichbar. Die Begutachtung der Projektanträge erfolgt zu festgelegten Stichtagen (insgesamt vier pro Jahr).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Förderung innovativer KMU bei der Ideenfindung, Entwicklung und Vermarktung ihres Produktes/Dienstleistung/Vorhabens.

Weitere Informationen  
Erasmus+ 2021-2027  

Erasmus+ ist das EU-Programm zur Förderung der allgemeinen und beruflichen Bildung, der Jugend und des Sports in Europa. Sie bietet den Europäern die Möglichkeit, im Ausland zu studieren, auszubilden und Erfahrungen zu sammeln.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Gefördert werden: Studierende, Lehrkräfte, Auszubildende, Ehrenamtliche, Jugendbetreuer sowie im Breitensport tätige Menschen.

 

Finanziell gefördert werden ferner Partnerschaften zwischen Bildungseinrichtungen, Jugendorganisationen, Unternehmen, lokalen und regionalen Behörden und Nichtregierungsorganisationen; auch werden die Mitgliedstaaten bei ihren Reformen zur Modernisierung der allgemeinen und beruflichen Bildung und der Förderung von Innovation, Unternehmertum und Beschäftigungsfähigkeit unterstützt.

Was wird gefördert?

Erasmus+ unterstützt Prioritäten und Aktivitäten, die im Europäischen Bildungsraum, im Aktionsplan für digitale Bildung und in der Europäischen Agenda für Kompetenzen festgelegt sind. Sie trägt dazu bei, die europäische Säule sozialer Rechte Wirklichkeit werden zu lassen, die EU-Jugendstrategie 2019-2027 umzusetzen und die europäische Dimension im Sport zu entwickeln.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm hat keine direkte Tourismuskomponente. Indirekt können Tourismusunternehmen und ihr (künftiges) Personal von der Kompetenzentwicklung und Ausbildung junger Menschen profitieren.

 

Tourismusorganisationen, die an Erasmus+ teilnehmen möchten, können sich an einer Reihe von Entwicklungs- und Vernetzungsmaßnahmen in den Bereichen akademische und berufliche Bildung, Schulen, Erwachsenenbildung, Jugend- und Sportveranstaltungen beteiligen. Die Projekte können Mobilität, die Entwicklung von Kompetenzen und Beschäftigungsfähigkeit junger Menschen im Tourismus, digitale Kompetenzen im kulturellen Erbe, Lernen von Gastlichkeit und Innovation im Bereich der Tourismusforschung umfassen.

Art und Höhe der Zuwendung

Gefördert wird in Form von Stipendien oder Zuschüssen. Die Art und Höhe der Zuwendung bei Auslandssemestern, Ausbildungen und Praktikas hängt von der Ländergruppe, der Dauer des Auslandsaufenthalts sowie der Bezahlung ab. Bei Partnerschaften hängt die Höhe des Zuschusses vom jeweiligen Projekt ab.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen für Erasmus+ können von Interessierten direkt an den Universitäten, Hochschulen, Schulen oder auch über Unternehmen gestellt werden.

 

Vier Nationale Agenturen setzen in Deutschland das EU-Programm Erasmus+ um.

Weitere Informationen unter: www.erasmusplus.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Erasmus+ fördert lebenslanges Lernen, nachhaltiges Wachstum, sozialen Zusammenhalt und stärkt die europäische Identität. Im Zentrum des Programms stehen dabei die Themen Inklusion und Diversität, Digitalisierung, politische Bildung und Nachhaltigkeit, die eng miteinander verbunden sind.

Weitere Informationen  
ReactEU 2021-2027  

REACT-EU steht für „Recovery Assistance for Cohesion and the Territories of Europe“ (Aufbauhilfe für den Zusammenhalt und die Gebiete Europas) und ist eine Initiative, mit der die Maßnahmen zur Krisenbewältigung und zur Linderung der Krisenfolgen im Wege der Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise und der Investitionsinitiative Plus zur Bewältigung der Coronavirus-Krise weitergeführt und ausgebaut werden. Sie wird zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Im Mittelpunkt der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitrahmen 2021-2027 stehen nach wie vor die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die digitale Wende und die Agenda zum europäischen grünen Deal sowie das Vorantreiben der europäischen Säule sozialer Rechte.

Art und Höhe der Zuwendung

Es werden förderfähige Augaben bis zu 100 Prozent finanziert. Die jeweilige Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ReactEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft in Förderperiode 2021-2027 beitragen.

Weitere Informationen  
InvestEU 2021-2027  

InvestEU ist ein Investitionsprogramm, das mehrere Finanzierungsinstrumente der EU für interne Politikbereiche unter einem Dach vereint. Es handelt sich um ein Programm zur Unterstützung tragfähiger Investitionen, die der EU bei der Erholung von der Wirtschaftskrise mit langfristigen Finanzmitteln helfen werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

- Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.

 

- Nachhaltige Infrastruktur

- Forschung, Innovation und Digitalisierung

- KMU

- Soziale Investitionen und Kompetenzen

 

In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.

 

Im touristischen Bereich:

Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.

Weitere Informationen  
Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) 2021-2027  

Der Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges Finanzinstrument für die Umsetzung der europäischen Säule sozialer Rechte, die Förderung von Arbeitsplätzen und Kompetenzen und die Schaffung einer gerechten und sozial inklusiven Gesellschaft. Sie stellt den EU-Ländern dringend benötigte Ressourcen für die Erholung unserer Gesellschaften und Volkswirtschaften nach der Coronavirus-Krise bereit. Er besitzt ein Budget von über 99 Milliarden EUR für die Förderperiode 2021-2027.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Im touristischen Bereich:

 

- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.

 

- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.

 

- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.

 

- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).

 

- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.

Weitere Informationen  
Deut­scher Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 2021-2026  

Die Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) ist das Herzstück des europäischen Aufbauplans NextGenerationEU. Ziel ist es, die wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen der COVID-19-Krise abzumildern und die europäischen Volkswirtschaften und Gesellschaften nachhaltiger, widerstandsfähiger und besser auf die Herausforderungen und Chancen des ökologischen und digitalen Wandels vorzubereiten. Sie ist für alle industriellen Ökosysteme, einschließlich des Tourismus, relevant. Die EU-Länder sind für die Entwicklung nationaler Aufbau- und Resilienzpläne verantwortlich, die Investitionen und Reformen enthalten, um die im Rahmen des Europäischen Semesters ermittelten zentralen Herausforderungen zu bewältigen und den ökologischen und digitalen Wandel zu unterstützen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.

 

- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)

 

- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels

 

- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen

 

- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deut­sche Auf­bau- und Re­si­li­enz­plan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.

 

Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.

Weitere Informationen  
Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) 2021-2027  

Die Europäische Union unterstützt mit dem Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) strukturschwache ländliche Gebiete in der Europäischen Union. Viele ländliche Gebiete in der EU leiden unter strukturellen Problemen wie dem Mangel an attraktiven Beschäftigungsmöglichkeiten, Qualifikationsdefiziten, unzureichenden Investitionen in Konnektivität, Infrastrukturen und wesentlichen Dienstleistungen sowie der Abwanderung von Jugendlichen. Es ist von grundlegender Bedeutung, das sozioökonomische Gefüge in diesen Gebieten zu stärken, insbesondere durch die Schaffung von Arbeitsplätzen und den Generationswechsel, die Schaffung von Arbeitsplätzen und Wachstum in den ländlichen Gebieten, die Förderung der sozialen Inklusion und die Entwicklung von „intelligenten Dörfern“ in ganz Europa. Neue ländliche Wertschöpfungsketten wie erneuerbare Energien, die entstehende Bioökonomie, die Kreislaufwirtschaft und verschiedene Arten von Tourismusaktivitäten können für den ländlichen Raum ein gutes Wachstum und die Schaffung von Arbeitsplätzen bieten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

 

Zu ihnen gehören unter anderem:

 

- private sowie juristische Personen

- kleine und mittlere Unternehmen

- wissenschaftliche Einrichtungen

- öffentliche Einrichtungen

Was wird gefördert?

Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.

 

Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:

 

- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft

- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen

- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen

 

Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.

Bewerbungsverfahren

Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.

Weitere Informationen  
Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung (Digitalisierungszuschuss)  

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) unterstützt Internetanschlüsse in Einzel- und Randlagen, die mit Gigabit-Festnetzanschlüssen nur schwer oder überhaupt nicht zu erschließen sind. Mit dem Digitalisierungszuschuss ergänzt das BMVI die Graue-Flecken-Förderung in den Gebieten, in denen der Aufwand für eine Anbindung an das Netz zu hoch ist.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2024

Für wen?

Antragsberechtigt sind Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhaber (Privatpersonen sowie Unternehmen), die im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband als schwer erschließbare Einzellagen von einer Begrenzung der Gigabit-Förderung betroffen sind und nicht von einer teilgeförderten Erschließung mit gigabitfähigen Technologien Gebrauch machen. Die Adresse muss sich in einem Bundesland befinden, das sich der Verwaltungsvereinbarung angeschlossen hat. Maßgeblich sind die Regelungen des Förderaufrufs für das Digitalisierungszuschussprogramm.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers für den Erwerb fabrikneuer, technischer Ausrüstung und deren Installation für die nicht-leitungsgebundene Datenübertragung, um einen breitbandigen Internetzugang zu ermöglichen.

 

Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.

Beispiele

Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Verbesserung der Internetversorgung an der Adresse der schwer erschließbaren Einzellage für aktive Komponenten, z.B. Funkanlagen, die Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen inkl. des erforderlichen Zubehörs wie z.B. Antenne, Masten und Modem/Router sowie hierfür notwendige Installationsarbeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers überwiesen wird.

 

Der Zuschuss für die Anschaffung und Installation technischer Ausrüstung beträgt pro ausgebauten Anschluss:

 

a) 500 EUR (Festbetragsfinanzierung) oder

 

b) 90 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung) bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 EUR.

 

Der Eigenanteil der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers in Höhe von 10 Prozent und die Ausgaben, die über die Zuwendung hinausgehen, können von den Ländern übernommen werden.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.

 

Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.

 

Projektträger atene KOM

 

Ansprechpartner für:

Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein

 

Telefon: 030/233249777

E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu

 

 

Projektträger PwC

 

Ansprechpartner für:

Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen

 

 

Telefon: 030/26365050

E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Bund gewährt im Rahmen des Förderprogramms privaten oder gewerblichen Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhabern einen Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung.

Weitere Informationen  
Express-Bürgschaft Sonderprogramm Liquidität (Hamburg)  

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH unterstützt kleine oder mittlere Unternehmen durch die schnelle Übernahme von Bürgschaften für Kredite. Durch die Förderung können Liquiditätsengpässe überbrückt werden, die unmittelbar durch die Corona-Krise entstanden sind.

Fördergebiet

Hamburg

Für wen?

Etablierte Kleine und Mittlere Unternehmen (KMU) nach der Definition der EU, die seit mehr als 5 Jahren am Markt sind und über ein tragfähiges Konzept zum 31.12.2019 verfügt haben.

Was wird gefördert?

Die Bürgschaften können zur Absicherung von Krediten für:

 

- Investitionen,

- Betriebsmittel,

- Avale oder

- Filialerrichtungen

 

eingesetzt werden.

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Bürgschaft. Der Verbürgungsgrad liegt bei 90 Prozent.

 

Die Höhe der dargestellten Kreditmittel kann bis zu 275.000 EUR je Antrag betragen. Das Bürgschaftsobligo darf 250.000 EUR nicht übersteigen.

 

Die Höhe der Kreditsumme beträgt höchstens:

 

- 25 Prozent des Gesamtumsatzes des Jahres 2019 des Kreditnehmers oder

- 200 Prozent der jährlichen Lohn- und Gehaltssumme 2019 oder

- die Höhe des Liquiditätsbedarfs des Kreditnehmers für die nächsten 18 Monate.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt, unter Beiziehung banküblicher Unterlagen, grundsätzlich über die Hausbank. Das Antragsverfahren ist digitalisiert. Es können nur eAnträge entgegen genommen werden. Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren können der Internetseite der Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH entnommen werden, siehe Link.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsgemeinschaft Hamburg GmbH unterstützt hiermit etablierte Unternehmen, die aufgrund der Corona-Krise in einen Liquiditätsengpass gekommen sind. Diese können unter bestimmten Bedingungen eine Bürgschaft erhalten.

Weitere Informationen  
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