Förderwegweiser
Hessen
Antragsberechtigt sind:
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft
- Einzelpersonen die in gewerblichen Unternehmen oder freiberuflich tätig sind
- wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von gemeinnützigen Körperschaften bei besonderem Landesinteresse.
Für Unternehmen in Schwierigkeiten gemäß EU-Definition gelten für die Vergabe besondere Auflagen.
Unternehmen, die aufgrund der Corona-Pandemie in einen Liquiditätsengpass geraten sind, können das Sonderprogramm für Bürgschaften im Zusammenhang mit dem Ausbruch von COVID-19 beantragen "WIBank Bürgschaften (COVID-19)".
Mit den Ausfallbürgschaften des Landes Hessen können sowohl Betriebsmittelkredite/-rahmen, Avalrahmen und Investitionskredite abgesichert werden. Sie begleiten u.a. Innovationen, Restrukturierungen, Nachfolgeregelungen oder ein Management-Buy-Out/In und können Liquiditätslücken schließen.
Die Höhe der Landesbürgschaft wird im Einzelfall festgesetzt.
- Sie darf, außer bei Rettungs- und Umstrukturierungsbürgschaften, 80 Prozent der Kreditsumme nicht überschreiten.
- Bei Investitionskrediten beträgt die Regelquote 70 Prozent, für Betriebsmittel- und Avalkredite 50 Prozent. Im Rahmen der "Bundesregelung Bürgschaften 2020" sind 90% für Investitions- und Betriebsmittelkredite möglich.
Laufzeit: max. sechs Jahre.
- Die Antragsbearbeitungsgebühr beträgt 1 Prozent des Bürgschaftsobligos (max. 60.000 Euro); die jährliche Verwaltungsgebühr beträgt bis zu 1 Prozent der Bürgschaftssumme.
Bürgschaftsinteressenten wenden sich an ihre Hausbank. Diese prüft, ob die Bedingungen für eine Landesbürgschaft erfüllt sind und nimmt mit der WIBank Kontakt auf, welche für das Land Hessen die Bürgschaften prüft und verwaltet.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens von Bürgschaften durch das Land Hessen hat sich die Kurzvorstellung des Finanzie-rungsbedarfes in komprimierter Zusammenfassung als Anfrage an die eingebundenen Ministerien (Finanz-, Wirt-schafts- und Sozialministerium) als zielführend erwiesen.
Die Antragstellung erfolgt auf dem vorgesehenen Vordruck nebst beigefügten Unterlagen bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen
Wirtschaftsförderung Bürgschaften
MAIN PARK
Kaiserleistraße 29
3563067 Offenbach
Einzureichende Unterlagen sind unteranderem:
- Zusage des Kreditinstituts
- detaillierte Beschreibung des Unternehmens und des Vorhabens
- Jahresabschlüsse und Planzahlen
- Liquiditätsplan und Investitionsplan
- Auftragslage
- Beschäftigtenzahlen
- Handelsregisterauszug
- Gesellschaftsverträge
- Vermögensstatus Gesellschafter
- Sicherheitsangebot
- gegebenenfalls Sanierungskonzept (bei Unternehmen in Schwierigkeiten)
nein
Die Landesbürgschaften der WIBank helfen Lücken bei fehlenden Sicherheiten im Finanzierungsbedarf des Mittelstandes mit Hilfe von individuell konzipierten Angeboten zu schließen.
- Zuwendungsgeber : Land Hessen
- Ansprechpartner (Projektträger) : WIBank
- https://www.wibank.de/landesbuergschaften
Bayern
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit bis zu 500 Millionen Euro Jahresumsatz [Konzernumsatz] sowie Angehörige der freien Berufe. Betriebsstätte oder Niederlassung muss in Bayern sein.
Voraussetzung ist, dass das Unternehmen infolge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten ist, die vorher noch nicht vorlagen. Stichtag ist hier der 31. Dezember 2019.
Gefördert wird die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln.
Die aktuelle Corona Krise hat dazu geführt, dass ein mittelständischer Hotelier seinen Betrieb vorübergehend schließen muss. Aus diesem Grund benötigt er nun eine Betriebsmittelfinanzierung über 100.000 Euro zur Deckung der laufenden Kosten – weiterhin steht eine planmäßige Tilgungsrate für ein Altdarlehen über 10.000 Euro an. Passend zu dem aktuellen Bedarf setzt die Hausbank den zinsgünstigen Corona-Schutzschirm-Kredit über 110.000 Euro mit obligatorischer 90-prozentiger Haftungsfreistellung ein. Die LfA Förderbank Bayern übernimmt in diesem Fall 99.000 Euro des Risikos der Hausbank.
Der Darlehenshöchstbetrag ist 10 Millionen Euro je Vorhaben und kann bis zu 100% des förderfähigen Vorhabens betragen.
Der Kredit wird Corona-betroffenen Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis zu 500 Millionen Euro mit flexibler Laufzeit bis zu sechs Jahren angeboten. Der Kredit ist mit festen Zinssätzen und Einheitskonditionen ausgestattet:
- Für KMU (kleine und mittlere Unternehmen nach EU-Definition) gilt: Ein Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
- Für größere Unternehmen bis 500 Millionen Euro Jahresumsatz gilt: Zwei Prozent Jahreszins und 90 Prozent Haftungsfreistellung.
Den Corona-Schutzschirm-Kredit beantragen Sie über Ihre Hausbank. Bei einem LfA-Gesamtrisiko bis zu 500 000 Euro werden die Entscheidungen im vereinfachten Verfahren getroffen und grundsätzlich auf persönliche Mithaftung verzichtet.
ja
Der Corona-Schutzschirm-Kredit ist eine schnelle Liquiditätshilfe für kleine und größere Mittelständler sowie Freiberufler, die in Folge der Corona-Krise in vorübergehende Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
- Zuwendungsgeber : LfA Förderbank Bayern
- Ansprechpartner (Projektträger) : LfA Förderbank Bayern
- https://lfa.de/website/de/aktuelles/_informationen/Coronavirus/index.php
Nordrhein-Westfalen
Gewerbliche Unternehmen; Freie Berufe; Existenzgründer/-innen
Voraussetzungen:
Die Maßnahme muss einen positiven NRW-Effekt haben, wobei auch Investitionsvorhaben im Ausland gefördert werden.
Das Darlehen ist im Rahmen der Möglichkeiten des Antragstellers banküblich zu besichern.
Vorhaben die der Erzeugung von land-, forst- und fischereiwirtschaftlichen Produkten dienen sowie der Erwerb von Fahrzeugen für den Straßengütertransport durch Unternehmen des gewerblichen Straßengütertransports sind nur in der beihilfefreien Variante förderfähig.
Umschuldungen von Förderdarlehen des Landes Nordrhein-Westfalen, der NRW.BANK sowie der KfW Bankengruppe sind nicht möglich.
Die Darlehen können zur Abdeckung des mittel- bis langfristigen Finanzierungsbedarfs eingesetzt werden, z.B. für Investitionsmaßnahmen und /oder Liquiditäts-/Betriebsmittelbedarf.
Förderfähig sind grundsätzlich nur Vorhaben, die einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen und deren Gesamtfinanzierung gesichert ist.
Bei Finanzierungen von Vorhaben im Ausland sind folgende Bedingungen zu beachten:
Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
Förderfähig sind bei
Investitionsdarlehen:
– Investitionen, die einer mittel- bis langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen, einschließlich des Erwerbs beziehungsweise der Errichtung von Unternehmen und Unternehmensbeteiligungen
Betriebsmitteldarlehen:
– Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten wie zum Beispiel Maßnahmen zur Erschließung von Auslandsmärkten, Markterkundungsreisen und Messebeteiligungen, Marktanalysen und Machbarkeitsstudien, die Einrichtung von Vertriebsbüros und der Einsatz von Vertriebsmitarbeitern vor Ort. Für diese Vorhaben stehen nur die beihilfefreien Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Ausländische Umsatzsteuerbeträge können nicht mitfinanziert werden und die Finanzierung von Umschuldungen ist generell ausgeschlossen.
Die Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – die von 138 Staaten der Vereinten Nationen ratifiziert wurden – sind für Investitionen im Ausland vom antragstellenden Unternehmen mindestens einzuhalten. Ebenso müssen die Maßnahmen des Unternehmens im Einklang mit den gesetzlichen Umweltregelungen im Investitionsstaat stehen.
Förderart:
Ratendarlehen und endfällige Darlehen
Finanzierungsanteil:
bis zu 100% der förderfähigen Ausgaben
Ein Mindest-/Höchstbetrag ist nicht festgelegt.
Laufzeiten Ratendarlehen:
3 bis 9 Jahre ohne Tilgungsfreijahr
3, 4 oder 5 Jahre (1 oder 2 Tilgungsfreijahre)
10 Jahre (0 oder 1 Tilgungsfreijahr)
15 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
20 Jahre (0 oder 2 Tilgungsfreijahre)
Laufzeiten endfällige Darlehen: 2, 3, 4, 5 oder 12 Jahre
Zinssatz: fest für die gesamte Laufzeit
Tilgung: Die Tilgung erfolgt in gleichen Vierteljahresraten und setzt, gegebenenfalls nach Ablauf der tilgungsfreien Zeit, mit Beginn des übernächsten Quartals nach Vertragsabschluss ein.
Auszahlung: 100%
Bereitstellungsprovision: 0,15% pro Monat, sofern das Darlehen nicht spätestens sechs Monate nach Zusage bei der NRW.BANK abgerufen wird.
Betriebsmittel können maximal mit einer Laufzeit von 10 Jahren finanziert werden.
Ab einem Darlehensbetrag von 5 Mio. € können im Einzelfall und in Abstimmung mit der NRW.BANK flexible Darlehenskonditionen festgelegt werden.
Die NRW.BANK bietet alle Laufzeiten des Programms sowohl mit beihilferelevanten Zinssätzen, als auch in einer beihilfefreien Variante mit entsprechend angepassten Zinssätzen an. Betriebsmittel für exportbezogene Tätigkeiten stehen nur als beihilfefreie Betriebsmitteldarlehen zur Verfügung.
Bei Überschreitung eines Darlehensbetrags von 10 Mio. € ist die besondere förderpolitische Bedeutung des Vorhabens für Nordrhein-Westfalen darzulegen.
Ein höherer Finanzierungsbedarf kann auch im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Konsortialkredit gewerbliche Wirtschaft“ begleitet werden.
Der Antrag und gegebenenfalls die Bürgschaft der BÜRGSCHAFTSBANK NRW ist bei einem Kreditinstitut nach Wahl des Antragstellers (Hausbank) zu stellen.
nein
Zinsgünstiges Darlehen für Unternehmen aus NRW aufgrund der Corona-Krise.
- Zuwendungsgeber : NRW.BANK
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKUniversalkredit/15260/nrwbankproduktdetail.html
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie der freien Berufe mit Sitz in Baden-Württemberg und weniger als 500 Beschäftigten.
Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz oder unvorhersehbarer Schließung ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs.
Die Förderung erfolgt in Form eines einmaligen Zuschusses. Die Höhe des Zuschusses beträgt 1.200 EUR je übernommenen Auszubildenden.
Anträge sind innerhalb von drei Monaten nach Übernahme der Auszubildenden unter Verwendung des Antragsformulars an das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg zu richten.
nein
Dieses Förderprogramm unterstützt Unternehmen, die verhindern, dass Auszubildende auf Grund von Betriebschließungen ihre Ausbildung abrechnen müssen.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg
- https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/foerderprogramme-und-aufrufe/liste-foerderprogramme/azubi-transfer-ausbildung-fortsetzen/
Niedersachsen
31.12.2022
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, die vor dem 01.03.2020 gegründet wurden und einen Umsatzrückgang im zweiten Quartal 2020 gegenüber dem zweiten Quartal 2019 nachweisen.
Leistungen externer Forschungs- und Entwicklungsdienstleister zum Zweck der Entwicklung effizienter Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, wie z.B.:
... Konstruktionsleistungen
... Service Engineering
... Prototypenbau
... Design
... Produkttests zur Qualitätssicherung
... Werkstoffstudien
... Studien sowie Konzepte zur Fertigungstechnik
... Unterstützung und Schulung im Bereich Wissenstransfer
... Bereitstellung von Datenbanken, Bibliotheken, Laboratorien
... Tests und Zertifizierungen
... Nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 80% der förderfähigen Ausgaben
... Förderhöhe maximal 30.000 Euro
... Förderung auf Grundlage der De-minimis-Verordnung
... gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer öffentlicher Mittel aus Bundes-, Landes- oder kommunalen Programmen oder aus anderen Mitteln der EU für denselben Zweck ist ausgeschlossen
Antragstellung über das Kundenportal der NBank.
Eine Antragstellung über das Kundenportal ist ab 23.09.2020 möglich.
Die Antragstellung muss bis zum 30.11.2020 erfolgen.
nein
Ziel der Förderung ist die Entwicklung verbesserter oder neuer Produkte, Produktionsverfahren oder Dienstleistungen durch kleine und mittlere Unternehmen mit Hilfe von Forschungsinfrastrukturen. Gefördert wird die Inanspruchnahme ext. Forschungsinfrastrukturen durch Zuschuss.
- Zuwendungsgeber : Land Niedersachsen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NBank
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Innovation/Innovationsgutscheine/index.jsp
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz oder wirtschaftlichem Schwerpunkt in Nordrhein-Westfalen.
Unterstützt werden insbesondere folgende Vorhaben: Akquisitionen, Markterschließung, Vertriebsausbau, Nachfolgeregelungen, MBO/MBI, Produktionserweiterungen und Diversifizierungen.
Die Bereitstellung des Kapitals erfolgt in der Regel in Form einer Mezzanine-Finanzierung oder einer direkten Beteiligung. Die Höhe der Eigenkapitalfinanzierung beträgt zwischen 1 und 7 Mio. EUR.
Die Laufzeit der Finanzierung beträgt mindestens fünf Jahre und auf bis zu sieben Jahre erweitert werden.
Finanzierungsanfragen sind an die NRW.BANK zu richten.
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Unternehmen muss über eine gute Technologie- oder Wettbewerbsposition in Nordrhein-Westfalen verfügen. Die Umsatz- und Cashflow-Entwicklung muss in der Vergangenheit positiv gewesen sein und zukünftig stabile Erwartungen zulassen. Das Unternehmenskonzept bzw. das Geschäftsmodell müssen stabil sein. Die Eigenkapitalquote muss vor der Investition mindestens 10% betragen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandsfonds/15206/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.
Es können folgende, einem Vorhaben zurechenbare Kosten finanziert werden: Personal- und Materialkosten, externe FuE-Kosten, Beratungskosten, Investitionen für Prototypen sowie Kosten für die Markteinführung (Marktforschung und Investitionen).
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.
nein
Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische gewerbliche Unternehmen ab dem dritten Geschäftsjahr nach Geschäftsaufnahme mit einer Regelumsatzgrenze von 1 Mrd. EUR, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden. Der Sitz des Unternehmens oder der Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Regelumsatzgrenze überschritten werden.
Gefördert werden unter anderem: Betriebserrichtungen/-erweiterungen, Standortverlagerungen, Unternehmensnachfolgen, Umweltschutz- und Innovationsmaßnahmen, Betriebsmittelbedarfe, Anschlussfinanzierungen sowie Umfinanzierungen im Rahmen der Neustrukturierung der Passivseite.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bar- bzw. Risikounterbeteiligung. Der Finanzierungsanteil beträgt bis zu 50% der förderfähigen Ausgaben. Der Obligoanteil der NRW.BANK beträgt mindestens 1 Mio. EUR pro Vorhaben. Das Darlehen wird dem Kreditnehmer unter Konsortialführung der Hausbank zur Verfügung gestellt.
Anträge sind formlos und frühzeitig durch die Hausbank (Konsortialführer) zu stellen bei der
NRW.BANK
Abteilung Konsortialkredite Mittelstand (10268700)
Friedrichstraße 1
48145 Münster
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKKonsortialkredit-gewerbliche-Wirtschaft/15685/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind unabhängig von der Rechtsform: In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen mit mehrheitlich öffentlichem Gesellschaftshintergrund, gemeinnützige Organisationen (inklusive Kirchen), Angehörige der Freien Berufe sowie private Investoren.
Gefördert werden alle Investitionen in die öffentliche oder/und soziale Infrastruktur in Nordrhein-Westfalen in den Bereichen.
Umweltschutz, Städtebau, Verkehr, Soziales, Pflege und Betreuung behinderter Menschen, Bildung und Qualifizierung, Entwicklung des ländlichen Raums, öffentliche Verwaltung.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten, in der Regel maximal 150 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt zwischen 3 und 30 Jahren.
Anträge sind auf den dafür vorgesehenen Vordrucken bei der Hausbank einzureichen. Diese leitet die Anträge an die NRW.BANK weiter.
Weiterführende Informationen:
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
nein
Für die Nutzung der Infrastruktureinrichtungen sind öffentliche oder gemeinnützige Träger vorzusehen. Infrastruktureinrichtungen, die fast ausschließlich durch gewerbliche Unternehmen oder Freiberufler genutzt werden, und reine wohnwirtschaftliche Vorhaben sind von einer Förderung aus diesem Programm ausgeschlossen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKInfrastruktur/15197/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet und die grundsätzlich seit maximal fünf Jahren am Markt aktiv sind, sowie Angehörige der Freien Berufe bis fünf Jahre nach Geschäftsaufnahme und natürliche Personen, die Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen einer Unternehmensnachfolge eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, unabhängig davon ob und ggf. wie lange sie bereits selbständig tätig sind.
Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen: Erwerb von Grundstücken und Gebäuden, Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen, Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung (Maschinen, Fahrzeuge etc.), Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese aktiviert werden, Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers, Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens, einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder Erwerb oder Aufstockung einer tätigen Beteiligung, Betriebsmittelbedarf (einschließlich extern erworbener Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, und erster Messeteilnahmen).
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens. Zusätzlich kann eine Ausfallbürgschaft in Anspruch genommen werden. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten bis maximal 10 Mio. EUR. Der Mindestkredit beträgt 25.000 EUR. Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden Sonderkonditionen des so genannten „KMU-Fensters” angeboten. Zur Verstärkung der banküblichen Sicherheiten bietet das Programm die Option der Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank NRW. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen, die bereits seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätig sind, sowie neu gegründeten Unternehmen und Existenzgründern, die ein seit zwei Jahren erfolgreich am Markt tätiges Unternehmen übernehmen, ist alternativ zur Bürgschaft optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank möglich. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
und die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
nein
Das Gründungsvorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Der Gründungs- bzw. Investitionsort muss in Nordrhein-Westfalen liegen.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKGruendungskredit/15195/nrwbankproduktdetail.html?backToResults=true