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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

359 Treffer:
ERP-Digitalisierungs- und Innovations­kredit  

Die zinsgünstige Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben in Deutschland sowie von Vorhaben innovativer Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Digitalisierungs­kredit werden Mittelständische Unternehmen, Frei­berufler und junge Unter­nehmen in Gründung

- mit Sitz in Deutschland

- mit Sitz im Ausland für Tochter­gesellschaften, Nieder­lassungen, Betriebs­stätten oder Filialen in Deutschland

gefördert.

Was wird gefördert?

Der Finanzierungsbedarf im Zusammenhang mit einem Digitalisierungs- und Innovations­vorhaben wird gefördert für:

- Investitionen

- Betriebsmittel

- den gesamten Finanz­ierungs­bedarf eines innovativen Unter­nehmens

 

Als innovatives Vorhaben gilt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Prozesse oder Dienst­leistungen.

 

Als innovatives Unternehmen gelten z.B. Unternehmen mit einem überdurchschnittlichen Unter­nehmens­wachstum, hohen Investitionen in Forschung und Entwicklung oder auch Unternehmen, die bereits eine Innovations­förderung erhalten haben.

Beispiele

- Vernetzung von ERP- und Produktions­systemen für die Produktion von Morgen (Industrie 4.0)

- Entwicklung und Implemen­tierung eines IT- und/oder Daten­sicherheits­konzepts, um Unternehmens­daten erfolgreich zu schützen und Cyber-Attacken abzuwehren

- Digitale Plattformen, Apps und digitale Vetriebs­kanäle zum Aufbau digitaler Plattform­konzepte und des elektronischen Handels

- Additive Fertigungs­verfahren wie 3D-Druck als neue innovative Produktions­methode in der Fertigung

- Ausbau innerbetriebliche Breitband­netze für eine höhere Daten­übertragungs­rate im Unternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben erfolgt in drei Stufen:

 

Digitalisierungsvorhaben:

- Stufe 1 – Basisdigitalisierung: nur Förderung von kleinen oder mittleren Unternehmen, kein Zuschuss

- Stufe 2 – LevelUp-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Digitalisierung: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 5 % des ausgezahlten Kreditbetrags

 

Innovationsvorhaben:

- Stufe 1 - Basisinnovationen: kein Zuschuss

- Stufe 2 - LevelUp-Innovationen: maximale Zuschusshöhe von 200.000 Euro, Förderzuschuss in Höhe von 3 % des ausgezahlten Kreditbetrags

- Stufe 3 – HighEnd-Innovationen

 

Kreditbetrag bis maximal 7,5 Mio. Euro in den Stufen 1 oder 25 Mio. Euro in den Stufen 2 und 3

kein Mindestbetrag

Auszahlung: 100 % des Kreditbetrags

Bewerbungsverfahren

Der Kredit ist bei der Hausbank zu beantragen. Ein Finanzierungspartner wird benötigt. Bei dem Antrag und dem Finden von einem Finanzierungspartner kann die KFW unterstützen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit ermöglicht innovativen Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmern und Freiberuflern im Inland eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben in Deutschland. Gefördert werden auch gewerbliche Sozialunternehmen mit Gewinnerzielungsabsicht.

Weitere Informationen  
LEADER Thüringen  

LEADER Thüringen ist ein Förderprogramm zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft. In Thüringen ist LEADER mit 15 Regionen flächendeckend präsent.

Fördergebiet

Thüringen

Für wen?

Bewerben können sich Kommunen, Unternehmen, Vereine, Verbände oder Privatpersonen aus den Landkreisen Hildburghausen, Sonneberg, Schmalkalden-Meiningen, dem Suhler Umland und dem Ilm-Kreis.

Was wird gefördert?

Das Projekt sollte folgende Punkte beinhalten:

- innovativer Ansatz,

- regionale Bedeutung und

- mindestens eines der folgenden Themenfelder als Schwerpunkt: Wirtschaft/Landwirtschaft, Tourismus, Natur- und Landschaftsschutz, Bildung/Umweltbildung, Mobilität, Kulturlandschaft, Lebensqualität, Vereinsleben, Ehrenamt oder regionale Produkte

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Projektes.

Bewerbungsverfahren

Die Projektanträge werden nach einem transparenten Auswahlverfahren bewertet und ausgewählt. Die Bewertung erfolgt anhand einer Bewertungsmatrix bzw. Kriterien zur Auswahl der beantragten Projekte. Ihre Projektidee muss die Mindestpunktzahl erreichen, um die Möglichkeit auf Förderung zu haben.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

LEADER ermöglicht es den Menschen, vor Ort ihren Lebensraum mitzugestalten. Finanziert wird LEADER aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie Mitteln des Freistaates Thüringen.

Weitere Informationen  
Sonderprogramm Inklusive Arbeitswelt Thüringen  

Das Sonderprogramm "Inklusive Arbeitswelt Thüringen" ist ein Förderprogramm für Arbeitgeber vom Land, das die Ausbildung und Einstellung von Schwerbehinderten fördern soll. Das Programm hilft, Barrieren abzubauen, und eröffnet sowohl den Betroffenen als auch den Unternehmen neue Wege.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

30.06.2030

Für wen?

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber können Förderleistungen auf Antrag erhalten, wenn der Arbeitsplatz in Thüringen liegt. Förderfähig sind nur Beschäftigungsverhältnisse, die ab dem 01.07.2025 begonnen haben. Schwerbehinderte Menschen sind in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis unter Wahrung des gesetzlichen Mindestlohns zu beschäftigen. Der Antrag kann beim Integrationsamt bis spätestens zum Ablauf von 6 Monaten nach Beginn des Beschäftigungsverhältnisses gestellt werden.

Was wird gefördert?

- Schaffung von Ausbildungsplätzen

- Schaffung von Arbeitsplätzen

- Förderung Mobilität

- Ausbilder-Zusatzqualifikation ReZa

- Stabilisierung von Arbeitsplätzen

- Projektförderung für Inklusionsbetriebe

Art und Höhe der Zuwendung

Die Leistungen werden unter dem Vorbehalt der verfügbaren Mittel der Ausgleichsabgabe als Zuschuss gewährt. Insgesamt stehen Mittel der Ausgleichsabgabe in Höhe von bis zu 10 Millionen Euro für die Leistungen nach diesem Sonderprogramm zur Verfügung. Auf die Förderleistungen nach diesem Programm besteht kein Rechtsanspruch.

 

Es werden Prämien in unterschiedlicher Höhe gezahlt für die Schaffung von Ausbildungsplätzen, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Förderung der Mobilität, die Stabilisierung von Arbeitsplätzen, die Kosten einer rehabilitationspädagogischen Zusatzqualifizierung und für Inklusionsbetriebe.

Bewerbungsverfahren

Für eine Bewerbung ist das örtlich zuständige Integrationsamt zu kontaktieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
Sachsen-Anhalt INVESTIERT  

Mit dem Förderprogramm für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) aus Sachsen-Anhalt werden Investitionsanreize gegeben, um die Resilienz der geförderten Unternehmen zu stärken und Dauerarbeitsplätze zu schaffen und zu sichern.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

KMU des produzierenden Gewerbes, Handwerks, Einzelhandels, Dienstleistungs-, Beherbergungs- und Gaststättengewerbes mit Betriebsstätte in Sachsen-Anhalt

Was wird gefördert?

- Investitionen in neue, aktivierungsfähige, betrieblich genutzte materielle Wirtschaftsgüter z. B. Maschinen, Anlagen, technische Ausstattung (einschließlich geringwertiger Wirtschaftsgüter, die eine Sachgesamtheit bilden)

- Investitionen in immaterielle Wirtschaftsgüter, z. B. Software, Patente, Lizenzen – wenn sie als Anlagevermögen dienen

 

Innovative Vorhaben, die:

- neue oder verbesserte Produkte, nicht angewendete Verfahren, Techniken oder Dienstleistungen im Unternehmen einführen („Innovation to the firm“ gemäß Oslo-Handbuch 2018) und damit ein Bereich, ein Produkt oder eine Dienstleistung erneuert wird.

- Vorhaben die zur Produktivitätssteigerung, Prozessoptimierung oder Qualitätsverbesserung sowie zur Schaffung und Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen

 

Nicht-innovative Investitionen, wenn:

- sie mindestens 5 neue Arbeitsplätze schaffen,

- einen besonderen Beitrag zu Umwelt-/Klimaschutz leisten (z. B. >20 % Energieeinsparung),

- Beherbergungsinfrastruktur gemäß Masterplan Tourismus ausbauen oder

- Gastronomie erheblich modernisieren (Investitionsvolumen >50 % des 3-Jahres-Umsatzdurchschnitts)

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 35 % der förderfähigen Ausgaben, maximal 300.000 Euro

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsstelle ist die Investitionsbank Sachsen-Anhalt, Domplatz 12, 39104 Magdeburg. Die Antragstellung erfolgt mittels von der Bewilligungsstelle bereitgestellten Formularen.

Die aktuelle Antragsrunde startet am 06.10. und endet am 20.10.2025.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Nachhaltige Investitionen tätigen, das wird kleinen und mittleren Unternehmen mit dem Förderprogramm „Sachsen-Anhalt INVESTIERT“ ermöglicht. Ziel ist es Investitionsanreize zu schaffen und Unternehmen in ihrer Entwicklung zu unterstützen.

Weitere Informationen  
Berlin Kredit Transformation  

Zur Unterstützung der nachhaltigen Transformation fördert Berlin Kredit Transformation Investitionsvorhaben von KMU mit zinsgünstigen Krediten im Hausbankenverfahren aus dem EU-kofinanzierten KMU-Fonds. Nachhaltige Vorhaben profitieren von zusätzlichen Tilgungsnachlässen.

Fördergebiet

Berlin

Für wen?

- Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft,

- inkl. überwiegend markttätige Sozialunternehmen

- Freiberufler:innen

zur Umsetzung von Vorhaben in Berlin.

Was wird gefördert?

- Alle Investitionen in Unternehmen für Innovation und Wachstum, inkl. energieeffiziente Sanierungen von Nicht-Wohngebäuden

- Betriebsübernahmen und Beteiligungen zwischen unabhängigen Geschäftspartner:innen, wenn zusätzliches neues Kapital in wesentlicher Höhe zugeführt wird.

- Betriebsmittel nur im Zusammenhang mit einer Erweiterung des Unternehmens oder dessen Wachstum

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehenshöhe: i.d.R. von 100 T EUR bis zu 10 Mio. EUR

100% Auszahlung

Tilgung erfolgt vierteljährlich und nachschüssig

flexible Laufzeiten zwischen 3 und 10 Jahren

günstiger, risikodifferenzierter Festzins für die gesamte Laufzeit

Bewerbungsverfahren

Der Kreditantrag ist bei der Hausbank mit den erforderlichen Unterlagen zu stellen. Die Entscheidung über die Kreditvergabe trifft Ihre Hausbank nach Bonitäts- und Besicherungsprüfung. Fällt die Prüfung positiv aus, befürwortet die Bank den Kredit auf dem Antragsformular und reicht die Unterlagen an die IBB weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Programm Berlin Kredit Transformation stärkt das Land Berlin die nachhaltige Entwicklung kleiner und mittlerer Unternehmen. Durch zinsgünstige Kredite und optionale Tilgungsnachlässe werden Investitionen gefördert, die den Wandel zu einer zukunftsfähigen, klimafreundlichen Wirtschaft unterstützen.

Weitere Informationen  
InnoInvest Thüringen  

Mit dem Programm InnoInvest sollen kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) unterstützt werden. Gefördert werden innovative Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (u.a. verarbeitendes Gewerbe, produktionsnahe Dienstleistungen, Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe, Handwerk, Handel, Veranstaltungsbranche ohne Freizeitwirtschaft sowie Kreativwirtschaft) sowie wirtschaftsnah und/oder kreativwirtschaftlich tätige Freiberufler.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind zum Investitionsvorhaben gehörende

- Anschaffungen aktivierter und betrieblich genutzter materieller sowie immaterieller Wirtschaftsgüter,

- Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Anschaffung o.g. immaterieller oder materieller Wirtschaftsgüter stehen.

 

Gefördert werden Investitionsvorhaben, die zu einer Innovation, mindestens für das Unternehmen, führen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung beträgt bis zu 200.000 EUR und ist ab einer Investitionssumme von mindestens 5.000 EUR möglich. Die Auszahlung erfolgt in Form eines Zuschusses. Kombiniert werden kann der Zuschuss mit einem zinsvergünstigten Darlehen des Programms Thüringen Dynamik -innovativ- . Anträge hierfür können über die jeweilige Hausbank gestellt werden. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt. Die dem Unternehmen/ Unternehmensverbund („ein einziges Unternehmen“) gewährten De-minimis-Beihilfen dürfen den maximalen Gesamtbetrag von 300.000,00 EUR in einem Zeitraum von drei Jahren nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Die für das Programm zuständige Behörde ist das TMWLLR. Die Beantragung der Zuschüsse erfolgt formgebunden bei der TAB. Die Bewilligung des Zuschusses erfolgt namens und im Auftrag des TMWLLR durch die TAB.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm InnoInvest stärkt kleine und mittlere Unternehmen durch die Förderung innovativer Investitionen in materielle und immaterielle Wirtschaftsgüter. Es leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Wettbewerbsfähigkeit und Zukunftssicherung des Mittelstands.

Weitere Informationen  
Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante  

Das Programm unterstützt Unternehmen sowie Angehörige freier Berufe bei der Umsetzung von Digitalisierungsprojekten. Es zielt darauf ab, die Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit durch Digitalisierung zu steigern, insbesondere in Reaktion auf die wirtschaftlichen Herausforderungen durch die Corona-Pandemie.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Geltungsdauer

29.06.2031

Für wen?

Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 500 Mitarbeitenden, die kleinere Digitalisierungsvorhaben umsetzen wollen. Die Unternehmen müssen in Baden-Württemberg ansässig sein.

Was wird gefördert?

- Digitalisierung von Produktion und Verfahren: u.a. Integration von CRM- und MES-Systemen, Industrie 4.0-Anwendungen, Implementierung additiver Fertigungsverfahren wie 3D-Druck, und Einbindung von Big Data-Anwendungen.

 

- Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen: u.a. Aufbau digitaler Plattformen, Projekte im Bereich der Usability-Verbesserung, Entwicklung von Anwendersteuerungssoftware und datenbasierten Dienstleistungen.

 

- Strategie und Organisation: u.a. Entwicklung umfassender Digitalisierungsstrategien, Nutzung von Cloudtechnologie, und Einführung digitaler Vertriebskanäle.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendungsart: Nicht rückzahlbarer Zuschuss

Finanzierungsart: Anteilsfinanzierung

Projekte mit zuwendungsfähigen Ausgaben zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro können gefördert werden. Förderfähige Kosten können bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gedeckt werden, wobei der maximale Zuschuss 3.000 Euro beträgt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind schriftlich über das Förderportal der L-Bank einzureichen: portal.l-

bank.de Wichtige Dokumente, wie die De-minimis-Erklärung und die Legitimation des Vertragspartners, müssen beigefügt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die „Digitalisierungsprämie Plus – Zuschussvariante“ bietet finanzielle Unterstützung für kleinere Digitalisierungsprojekte, um mittelständische Unternehmen in Baden-Württemberg zu unterstützen. Das Programm fördert die Einführung neuer Technologien und Systeme zur Steigerung der Effizienz und Innovation.

Weitere Informationen  
Thüringen Dynamik  

THÜRINGEN-DYNAMIK ist ein Förderprogramm, mit dem kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer*innen sich nachhaltig wirtschaftlich entwickeln und die Produktion steigern können. Es ermöglicht die langfristige Finanzierung insbesondere von innovativen Vorhaben zu besonders günstigen Konditionen. Dies bedeutet finanzielle Entlastung, Planungssicherheit und die Sicherung von Arbeitsplätzen in Ihrem Unternehmen.

Fördergebiet

Thüringen

Geltungsdauer

31.12.2029

Für wen?

- kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, des Tourismus- und Beherbergungsgewerbes, des Dienstleistungssektors

- Angehörige der wirtschaftsnahen Freien Berufe; Existenzgründer*innen in den genannten Branchen sowie natürliche Personen für den Geschäftsanteilserwerb

Was wird gefördert?

Das Förderprogramm bietet zinsgünstige Darlehen für alle zu einem Vorhaben gehörenden, neu anzuschaffenden, betrieblich genutzten materiellen und immateriellen Wirtschaftsgüter sowie für Modernisierungs- und Erhaltungsaufwendungen. Es speist sich aus den Förderprogrammen THÜRINGEN-DYNAMIK - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 und THÜRINGEN-DYNAMIK.

Art und Höhe der Zuwendung

Maximaler Finanzierungsbetrag:

- 4 Millionen Euro für alle innovativen Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik - innovativ - EU-Förderperiode 2021-2027 gefördert werden können

- 2 Millionen Euro für alle Vorhaben, die nach der Richtlinie Thüringen-Dynamik gefördert werden können

Die gleichzeitige Beantragung einer 50-prozentigen Haftungsfreistellung ist für alle Vorhaben möglich.

Bewerbungsverfahren

Anträge stellen Sie über Ihre Hausbank. Mit der Antragstellung ist die Bereitschaftserklärung eines Kreditinstitutes (Hausbank) einzureichen. Sofern vorhanden, ist das Zentralinstitut in die Antragstellung einzuschalten.

Auf Basis der De-minimis-Verordnung können alle im Thüringen-Dynamik förderfähigen Verwendungszwecke finanziert werden. Hierfür ist die nach der De-minimis-Verordnung maximale Beihilfegrenze von 300.000 Euro innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren zu berücksichtigen. Bei Beantragung von Thüringen-Dynamik-Darlehen auf der Grundlage der De-minimis-Verordnung gilt das erste aktenkundige Finanzierungsgespräch mit der Hausbank als fristgerechte Antragstellung.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm Thüringen Dynamik dient der Stärkung des Wachstums und der Wettbewerbsfähigkeit von KMU.

Weitere Informationen  
WIR! – Wandel durch Innovation in der Region  

Das Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) unterstützt regionale Bündnisse in strukturschwachen Regionen, die einen innovationsbasierten Strukturwandel in ihrer Region vorantreiben, regionale strategische Innovationskonzepte erarbeiten und zukunftsweisende Ideen umsetzen. WIR! richtet sich an breit angelegte regionale Bündnisse unterschiedlichster Akteure, sodass auch der Tourismus ein zentrales Innovationsfeld darstellen kann.

Fördergebiet

bundesweit Strukturschwache Regionen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind Hochschulen, außeruniversitäre Bildungs- und Forschungseinrichtungen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, gemeinnützige Organisationen, Gebietskörperschaften sowie sonstige Einrichtungen wie z.B. Stiftungen, Vereine und Verbände, die zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundprojekte in folgenden Phasen:

– Konzeptphase: Erarbeitung des regionalen Innovationskonzeptes („WIR!-Konzepte”) mit den Schwerpunkten auf der Analyse der Potenziale und der Hemmnisse des Innovationsfeldes und auf der Entwicklung von Strategien zur Stärkung der Region durch Forschung, Entwicklung und Innovation.

– Umsetzungsphase: Maßnahmen zur Umsetzung des „WIR!-Konzepts” zum Aufbau und zur Unterhaltung eines Innovationsmanagements sowie die kontinuierliche Weiterentwicklung der Bündnisstrategie.

 

Die Förderung ist themenoffen und bezieht technologische, organisatorische, Produkt-, Dienstleistungs- und Geschäftsmodellinnovationen als auch soziale Innovationen mit ein.

Beispiele

Innovationswerkstatt WASSER-LANDSCHAFT-LAUSITZ

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten

für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

 

In der Konzeptphase können in jedem Bündnis Vorhaben mit einer Fördersumme von bis zu 250.000 EUR und einer Laufzeit von bis zu neun Monaten beantragt werden.

 

In der Umsetzungsphase werden ausgewählte Bündnisse in den ersten zwei Jahren mit maximal 8 Mio. EUR gefördert. Über die Bereitstellung weiterer Fördermittel je Bündnis wird nach einer Zwischenbegutachtung im dritten Jahr der Umsetzungsphase entschieden.

Bewerbungsverfahren

Das Verfahren ist mehrstufig. In der ersten Phase können Projektskizzen bei dem vom BMFTR beauftragten Projektträger Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden. Zur Erstellung von förmlichen Förderanträgen ist das elektronische Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen „easy-online“ zu nutzen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Tourismus kann in strukturschwachen Regionen einen wertvollen Beitrag zum Strukturwandel leisten und als Innovationsfeld dienen.

Weitere Informationen  
Beteiligungen für Innovationen  

Die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg unterstützt Unternehmen bei Innovations- und Technologieprojekten im Rahmen der Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte, Verfahren und Dienstleistungen.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU in Baden-Württemberg.

Was wird gefördert?

Innovations- und Technologieprojekte zur Entwicklung und Verbesserung neuer Produkte und Verfahren/Dienstleistungen. Finanzierbar sind dem Vorhaben zurechenbare Kosten, zum Beispiel:

- Personal-, Material-, Beratungs- und externe FuE-Kosten

- Investitionen für Prototypen

- Kosten für Markteinführung (Marktforschung, Investitionen)

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt bis zu 1,5 Mio. EUR bei Genehmigung von 1,5% des Beteiligungsbetrags. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich. Kombination von fester Vergütung und erfolgsabhängigen Komponenten, wird individuell vereinbart.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die typisch stillen Beteiligungen eignen sich für nahezu alle unternehmerischen Herausforderungen, die damit verbunden sind innovative Projektideen umzusetzen.

Weitere Informationen  
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