Förderwegweiser
Mecklenburg-Vorpommern Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2022
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Per-sonen, die eine gewerbliche Betriebsstätte in einer der 24 Tourismusschwerpunktgemeinden (Anlage 1 der Richtlinien) haben.
In Ausnahmefällen sind gewerbliche Unternehmen (Immobilienunternehmen) antragsberechtigt, die den geschaffenen Wohnraum ausschließlich an Beschäftigte von gewerblichen Unternehmen in der Tourismusschwer-punktgemeinde oder direkt an die gewerblichen Unternehmen in den Tourismusschwerpunktgemeinden vermieten.
Es werden nur Investitionen zur Schaffung von Wohnungen in Gebäuden gefördert, die ausschließlich auf Dauer angelegten Wohnzwecken dienen.
Die Förderung erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Die Zuwendung beträgt 600 Euro je Quadratmeter geschaffener Wohnfläche, maximal jedoch 500 000 Euro.
Die Anträge sind vor Beginn des Bauvorhabens bei der Bewilligungsbehörde (Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern) einzureichen. Die Nachbewilligung von Zuschüssen ist ausgeschlossen.
nein
Ziel der Förderung ist die Schaffung von bezahl-baren Mietwohnungen für Beschäftigte von gewerblichen Unternehmen in Tourismusschwerpunktgemeinden durch Neubau von Gebäuden.
- Zuwendungsgeber : Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
- Richtlinien: https://www.lfi-mv.de/export/sites/lfi/foerderungen/mitarbeiterwohnungen-in-tourismusschwerpunktgemeinden/download-Mitarbeiterwohnungen/Richtlinie-Mitarbeiterwohnungen-vom-20.02.2020.pdf
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit in der Regel bis zu 500 Beschäftigten sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Baden-Württemberg.
Gefördert werden Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, die der Erweiterung der beruflichen Qualifikation der Beschäftigten dienen.
Kurs- und Prüfungsgebühren, Studiengebühren, Lohn- und Lohnnebenkosten, Kosten für Lern- und Arbeitsmaterial, Reisekosten (Fahrt-, Übernachtungs- und Verpflegungskosten
Die Förderung erfolgt in Form von zinsvergünstigten Darlehen. In der Regel wird eine Pauschalförderung in Höhe von 20.000 EUR pro zu qualifizierendem Beschäftigten ohne Kostennachweis gewährt. Bei höheren (nachgewiesenen) Kosten können bis zu 100% der förderfähigen Kosten finanziert werden.
Anträge sind über die Hausbank unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank zu stellen.
ja
Mit der Weiterbildungsfinanzierung 4.0 können Unternehmen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Ihre Mitarbeiter mit einem Förderdarlehen finanzieren.
- Zuwendungsgeber : L-Bank
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/weiterbildungsfinanzierung-4.0.html
Berlin
Berliner Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige der freien Berufe. Existenzgründerinnen und -gründer in Berlin, die ein Gewerbe gründen oder einen freien Beruf ausüben wollen. Personen, die sich mithilfe des verbürgten Kredits an Unternehmen beteiligen, in denen sie derzeit oder zukünftig in leitender Position tätig sein werden (Unternehmensübernahme/MBO).
Es werden Bürgschaften zur Besicherung von Avalen und Krediten gewährt, die einen möglichen Ausfall gegenüber der Hausbank (Kreditgeber) abdecken.
Finanzierung der Erstinvestitionen, betriebsgerechten Finanzierung von Investitionen, für die zeitlich begrenzte Bereitstellung von Mitteln zur Finanzierung des laufenden Geschäftes, zum Kauf von Geschäftsanteilen.
Je nach der Höhe des Kreditbedarfs ist zwischen folgenden Möglichkeiten bzw. Verfahren und Ansprechpartnern zu unterscheiden: Bis zu 1,25 Mio. EUR von der BürgschaftsBank Berlin für max. 80 % eines Kredites, ab 1,25 Mio. EUR bis zu 10 Mio. EUR vom Land Berlin über die Investitionsbank Berlin für in der Regel 70 % eines Avals oder Kredites. Bei Bürgschaftsbeträgen im Bund-Länder-Verfahren größer als 10 Mio. EUR ist der Ansprechpartner für Bürgschaften die Pricewaterhouse Coopers AG (PwC) Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (besondere Eingrenzungen).
Formgebundene Antragstellung über die Hausbank. Dem Antrag sind alle maßgeblichen Unterlagen zu Vorhaben/Konzept und Gesellschafterinnen/Gesellschaftern/Geschäftsführung (inklusive Sicherheitenvorschlag) beizufügen. Der Antrag muss vor Beginn des Vorhabens gestellt werden. Mit Antragstellung wird ein Antragsentgelt fällig. Die Antragsbearbeitung und -prüfung wird nach Zahlung des Antragsentgelts aufgenommen.
nein
- Zuwendungsgeber : BürgschaftsBank Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : BürgschaftsBank Berlin
- www.ibb.de/de/foerderprogramme/landesbuergschaften.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmen, die noch nicht über eine Unternehmensfinanzierung verfügen, in den ersten fünf Jahren nach Gründung. Es muss sich um kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern handeln.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Einmalaufwendungen in Zusammenhang mit der Gründung, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 80% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt zwischen 25.000 EUR und höchstens 160.000 EUR; Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre; Die begleitende Beratung erfolgt durch einen akkreditierten Berater aus dem Gründercoaching Deutschland und kann mit bis zu 75% gefördert werden.
Die Antragstellung erfolgt formgebunden direkt an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Betriebsgründung oder der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und Angehörigen der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/03_bmv_direkt/index.html
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe mit Investitionsort in Mecklenburg-Vorpommern.
Finanzierung von Investitionen, Warenbeständen, Betriebsmitteln und Avalen.
Die Förderung wird in Form einer Ausfallbürgschaft gewährt; Die Ausfallbürgschaft kann bis zu einem Umfang von 70% des einzelnen Kreditbetrages übernommen werden; Die Höhe der Bürgschaft beträgt mindestens 25.000 EUR und höchstens 175.000 EUR (inklusive bereits von der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern verbürgter Kredite). Die Laufzeit beträgt bis zu 15 Jahre, bei baulichen Maßnahmen bis zu 23 Jahre.
Die Antragstellung erfolgt ausschließlich in digitaler Form an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV): www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
nein
Die verbürgten Kredite sollen der Steigerung bzw. Sicherung der Wettbewerbsfähigkeit der gewerblichen Wirtschaft sowie der Freien Berufe dienen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/opencms/buergschaft/programme/02_bmv_express/index.html https://www.buergschaftsbank-mv.de/buergschaft/downloads/
Mecklenburg-Vorpommern
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleinste, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Anschaffung bzw. Herstellung von Wirtschaftsgütern, die zum Investitionsvorhaben zählen, einschließlich Grundstücke, Baunebenkosten und gebrauchte Wirtschaftsgüter. Erstes Warenlager, Sortimentserweiterung sowie Erweiterung oder Umstellung des Produkt- und/oder Dienstleistungsangebotes, Erwerb eines Unternehmens, eines Unternehmensteiles oder einer unternehmerischen Beteiligung, Auftragsvorfinanzierung, Anzahlungen für geleaste Wirtschaftsgüter sowie sonstige Betriebsmittel
Die Förderung wird als Darlehen gewährt; Die Darlehenshöhe beträgt zwischen mindestens 20.000 EUR und maximal 500.000 EUR; Bei Unternehmen im Bereich des Straßentransportsektors beträgt die Darlehenshöhe bis zu 100.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH
nein
Das Programm BMV-Darlehen wurde in Zusammenarbeit mit dem Ministerium für Wirtschaft, Bau und Tourismus Mecklenburg-Vorpommern und der Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern (BMV) aufgelegt; Damit sollten Anreize geschaffen werden, die unternehmerische Investitionstätigkeit zu erhöhen.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV), Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Mecklenburg-Vorpommern GmbH (BMV)
- https://www.buergschaftsbank-mv.de/darlehen/bmv_darlehen/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz und/oder Vorhaben in Schleswig-Holstein. Der Creditreform-Index des Antragstellers darf maximal 349 betragen.
Es dürfen keine Negativmerkmale der wirtschaftlich verantwortlich handelnden natürlichen Person vorliegen.
Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen ist ausgeschlossen.
Das wirtschaftliche Eigenkapital des Unternehmens muss positiv sein.
Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen. Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.
Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
Die Höhe des Darlehens beträgt 25.000 bis 250.000 EUR je Vorhaben bei einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
eingeschränkt
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU und Angehörige der Freien Berufe in Schleswig-Holstein.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.
Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank. Die Höhe der Bürgschaft beträgt im Rahmen von KMU Standard und KMU 50 bis zu 1,25 Mio. EUR. Der Höchstbetrag im Rahmen von KMU Sofort liegt bei 250.000 EUR und für eine Bürgschaft ohne Bank bei 100.000 EUR. Die Bürgschaft erstreckt sich grundsätzlich auf maximal 80% (bei KMU Sofort 70%, bei KMU 50 50%) des Kreditbetrags.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/
nein
Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/bestehende-unternehmen/?sword_list%5B0%5D=bürgschaften&sword_list%5B1%5D=bestehende&sword_list%5B2%5D=unternehmen
Niedersachsen
Natürliche Personen, die ein Unternehmen oder eine freiberufliche Existenz in Niedersachsen aufbauen, Angehörige der Freien Berufe sowie kleine und mittlere Unternehmen (KMU) im Bereich der gewerblichen Wirtschaft, deren Gruppenumsatz 10 Mio. EUR nicht überschreitet, innerhalb von fünf Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit (Datum der ersten Umsatzerzielung)
Alle Formen der Existenzgründung, Nachfolgen, Festigungsmaßnahmen, Investitionen, Betriebsmittel
Neugründungen, Übernahmen sowie tätige Beteiligungen, die erworben werden, auch im Nebenerwerb. Auch eine erneute Unternehmensgründung, falls keine Verbindlichkeiten aus früherer Selbstständigkeit bestehen; Unternehmensübernahmen sowie der Erwerb oder die Aufstockung einer tätigen Beteiligung sind im Rahmen von Nachfolgeregelungen; Natürliche Personen und Freiberufler, die Unternehmen der gerwerblichen Wirtschaft übernehmen oder im Rahmen von Unternehmensnachfolgen eine tätige Beteiligung oder deren Aufstockung eingehen, wenn sie bereits länger als 5 Jahre selbständig sind; Alle Investitionen in Niedersachsen, die die einer mittel- und langfristigen Unterstützung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen; Betriebsmittel zum Ausgleich von wachstumsbedingten Liquiditätsbedarfen, zur Ausweitung der Unternehmensaktivitäten und zum Ausgleich vorübergehender Liquiditätsengpässe
Kreditbetrag: 20.000 bis 500.000 Euro je Vorhaben; Finanzierungsanteil: bis zu 100 % der förderfähigen Kosten
Anträge sind auf den vorgesehenen Antragsformularen über die Hausbank (dort vorliegend oder zum Download bei der Nbank) an die Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank) einzureichen
nein
Die Förderung ermöglicht kleinen oder mittleren Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründern und Freiberuflern in Niedersachsen langfristige Investitionen oder erleichtern Betriebsmittelfinanzierungen. Die Kredite sind zurückzuzahlen, die Zinskonditionen sind nur mit Aufwand zu durchschauen
- Zuwendungsgeber : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbank.de/Unternehmen/Existenzgr%C3%BCndung/Niedersachsen-Gr%C3%BCnderkredit/index.jsp
Niedersachsen
31.12.2023
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und Angehörige der Freien Berufe gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Niederlassung in Niedersachsen. Unternehmen nahezu aller Branchen (ausgenommen die landwirtschaftliche Primärproduktion), Betriebe des gewerblichen Gartenbaus sowie Angehörige freier Berufe (Steuerberater, Ärzte, Anwälte etc.)
Existenz- und Betriebsgründungen, Investitionen, Unternehmensnachfolgen oder -übernahmen, Betriebserweiterungen bzw. -verlagerungen, Betriebsmittel und Avale, Leasing-Verträge von Leasinggesellschaften. Nicht verbürgt werden Kredite für Sanierungen und Umfinanzierungen sowie für private und wohnwirtschaftliche Zwecke.
Bürgschaft;
Die Höhe der Bürgschaft richtet sich nach der Art des Vorhabens und dem Eigenkapitalanteil.
Der Höchstbetrag der Ausfallbürgschaften darf 1,25 Mio. EUR pro Vorhaben nicht übersteigen.
Im Rahmen von NBB classic werden für Investitionsfinanzierungen abhängig vom Eigenkapitalanteil max. 70% bzw. 80% sowie für Betriebsmittelfinanzierungen grundsätzlich 60% verbürgt.
Bei der Ausfallbürgschaft NBB premium beträgt der Verbürgungsgrad bei Investitionen und Betriebsmitteln 50%, bei NBB combi 70% des zu verbürgenden Kredits.
Die Mindestsumme für Bürgschaften sollte bei NBB classic 20.000 EUR, NBB premium 50.000 EUR und NBB combi 14.000 EUR nicht unterschreiten.
Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare an die Hausbank zu richten. Diese leitet die Anträge an die Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (NBB) weiter. Antragsformulare unter: www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/downloads/
eingeschränkt
Die Förderungsmaßnahme verbürgt Finanzierungen, wenn das Unternehmen der Bank nicht die geforderten Sicherheiten bieten kann. Bürgschaften sind für Investitionen, Existenz- und Betriebsgründungen, Betriebsmittel und Aval sowie für Leasing-Verträge möglich.
- Zuwendungsgeber : Niedersächsische Bürgschaftsbank (NBB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Niedersächsische Bürgschaftsbank GmbH (NBB), Investitions- und Förderbank Niedersachsen (NBank)
- https://www.nbb-hannover.de/fuer-kreditinstitute/downloads/