Förderwegweiser
Berlin
In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, Arbeitnehmende aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme, Angestellte, Minijobber und Selbstständige, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.
Finanzielle Unterstützung von KMU in Form von Zuschüssen für Beschäftige und Arbeitsplätze.
Gewährung eines Zuschusses bis max. 12.000 EUR bei Vollzeit (mind. 35 Std./Woche) zu den Arbeitnehmerbruttolohnkosten von monatlich 1.901 EUR je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bei Einhaltung des jeweils gesetzlich gültigen Mindestlohns. Die Förderdauer beträgt bei unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen 30 Monate.
Formgebundene Antragstellung. Beginn des Arbeitsverhältnisses vor Bewilligung des Antrags auf eigenes Risiko. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Der Landeszuschuss gilt bei Einstellung von Arbeitslosen, sog. Aufstocker*innen und Maßnahmeteilnehmenden. Der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn muß gezahlt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 2 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bbimweb.de/
Hamburg
Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer
mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen
Programmierung neuer Software,
Grundlegende Neugestaltung der Unternehmenswebsite (neue Funktionalitäten),
Anschaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Hardware,
IT-Weiterbildung von Mitarbeitern,
Entwicklung von neuen digitalen Marketing- und Vertriebskonzepten,
utzung neuer IT-Bezugsformen (z. B. Cloud Computing)
Beteiligungshöhe: Typisch stille Beteiligung bis 250.000,- €
Eigenkapitalparität
Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig.
5 % p. a. Festentgelt zuzüglich bis zu 2 % p. a. gewinnabhängig
Konditionen sind fest für die gesamte Vertragslaufzeit
Einmaliges Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % der Beteiligungssumme
Beteiligungsanträge können direkt an die BTG gerichtet werden, siehe Link.
ja
Reicht die Firmenliquidität eines Unternehmens für den „Weg in die Digitalisierung“ nicht aus, bietet das Sonderprogramm „BTG Digitalisierung 5.0“ Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung bis 250.000,- €.
- Zuwendungsgeber : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- https://www.btg-hamburg.de/produkte/digitalisierungs-finanzierung/
Schleswig-Holstein
- Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten
- innovative Unternehmen
- Gründungen
- bestehende Unternehmen (jünger als 5 Jahre)
mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Maßnahmen in der Seed- und Start-Up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung in den ersten 5 Jahren.
Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.
Beteiligungsform:
stille oder offene Beteiligung
Beteiligungsbetrag (still):
Seed-Phase: 50.000 Euro bis 100.000 Euro, in begründeten Ausnahmefällen maximal 200.000 Euro
Start-Up-Phase: 50.000 Euro bis 350.000 Euro
pro Unternehmen: maximal 400.000 Euro für beide Phasen
Beteiligungsbetrag (offen):
maximal 100.000 Euro als Minderheitsbeteiligung, bis zu 600.000 Euro
formlos
über das Fondsmanagement
über die IB.SH
über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH
nein
Das Ziel des Seed- und Start-up-Fonds II ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für Ausgründungen aus Hochschulen, aus Forschungseinrichtungen und aus Unternehmen mit forschungs-, entwicklungs- oder wissenschaftsbasierten Aktivitäten sowie für innovative Neugründungen kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
- Zuwendungsgeber : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/seed-und-startup-fonds-ii/
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.
Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel. Nicht gefördert werden: Primärerzeugung landwirtschaftlicher Produkte, Fischerei und Aquakultur, Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits abgeschlossener Vorhaben, Anschlussfinanzierungen und Prolongationen bestehender Darlehen, Unternehmen in Schwierigkeiten und Sanierungskredite.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens sowie einer Bürgschaft.
Die Darlehenssumme beträgt 25.000 bis 1,5 Mio. EUR.
Eine Ausfallbürgschaft der BB-SH (60%, 70% oder 80%) ist obligatorisch.
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank an die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsunterlagen: www.ib-sh.de/produkt/gruendung-und-nachfolge-in-schleswig-holstein/
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen sowie Unternehmensfestigungen innerhalb von fünf Jahren nach Gründung bzw. Übernahme. Gefördert werden Investitionen und Betriebsmittel.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/gruendung-und-nachfolge-in-schleswig-holstein/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.
Mitfinanziert werden u.a.
– Betriebs- und Kapazitätserweiterungen,
– Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen,
– Kooperationen, Markterschließungen, Warenlageraufstockung sowie Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel max. 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie Angehörige der Freien Berufe, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
- Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Unternehmen,
- Betriebsmittelbedarf (einschließlich Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie Kosten für erste Messeteilnahmen).
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist auch möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).
Kleinen und mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen ist alternativ zur Bürgschaft optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR möglich.
Mittels der NRW.BANK Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Informationen erteilt auch die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Kreditgarantiegesellschaft
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
ja
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen; KFW
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK; Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandskredit/15207/nrwbankproduktdetail.html
Sachsen
Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der
Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)
Pirnaische Straße 9
01054 Dresden
Tel. (03 51) 49 10-0
Fax (03 51) 49 10-40 00
E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de
Internet: www.sab.sachsen.de
Diese leitet den Antrag weiter an die
Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
Anton-Graff-Straße 20
01309 Dresden
Tel. (03 51) 44 09-0
Fax (03 51) 44 09-4 50
E-Mail: info@bbs-sachsen.de
Internet: www.bbs-sachsen.de
Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.
ja
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB); Bürgschaftsbank Sachsen GmbH
- http://www.bbs-sachsen.de/buergschaften/guw-buergschaft/
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Übernahme von Bürgschaften, exklusive Sanierungskredite. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 400.000 EUR nicht übersteigen darf.
Die Bürgschaftszusage bleibt zwei Monate bestehen. Innerhalb dieser Frist muss der zu verbürgende Kredit von einer Hausbank gewährt werden.
Anträge sind einzureichen bei der
Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
Schwarzschildstraße 94
14480 Potsdam
Tel. (03 31) 6 49 63-0
Fax: (03 31) 6 49 63-21
E-Mail: info@BBimWeb.de
Internet: www.bbimweb.de
Die Bürgschaftsbank übernimmt zusammen mit den Betriebsberatern der zuständigen Kammern weitgehend die Prüfung des Vorhabens.
nein
Seit rund 20 Jahren gibt es über die Bürgschaftsbank Brandenburg das Sonderprogramm „Bürgschaft ohne Bank“ (BOB), das zu einem erfolgreichen Finanzierungswerkzeug für Brandenburger Unternehmer und Unternehmerinnen geworden ist. Das Sonderprogramm erleichtert Unternehmen den Zugang zu Krediten.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bbimweb.de/antrag/