Förderwegweiser
Sachsen Sachsen-Anhalt
Natürliche Personen, die eine Unternehmensgründung planen oder vor nicht mehr als 5 Jahren vorgenommen haben bzw. bestehende Unternehmen (auch Einzelunternehmen) einschließlich der Angehörigen freier Berufe.
Investitionen für in der Regel gewerblich eigengenutzte Gebäude und Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz in Gebäuden bzw. von Produktionsanlagen
Grundstücks- und Gebäudeerwerb, Errichtungsinvestitionen und Umbaumaßnahmen sowie die Umsetzung von Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Betriebsgebäuden und Produktionsanlagen
Annuitätische Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Millionen Euro)
Laufzeit bis zu 20 Jahren, kann bis zu zwei Jahre tilgungsfrei gestaltet werden
Einstufiges Verfahern: Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.
ja
Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen, für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-grunderwerbsdarlehen
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Existenzgründer sowie Angehörige freier Berufe.
Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen des Handwerks, der Industrie, des Handels, des Hotel- und Gaststättengewerbes, des Verkehrsgewerbes, des Gartenbaues (sofern nicht landwirtschaftliche Urproduktion), der übrigen Gewerbezweige sowie an Angehörige freier Berufe in Sachsen-Anhalt.
Bauliche und maschinelle, Investitionen,
Innovationen,
Ablösung von ausscheidenden Gesellschaftern,
Auszahlung bei Erbauseinandersetzungen,
Existenzgründungen.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Die Beteiligung soll den Betrag des wirtschaftlichen Eigenkapitals des Antragstellers nicht übersteigen. Die Höhe der Beteiligung beträgt in der Regel bis zu 1 Mio. EUR, in Einzelfällen bis 2,5 Mio. EUR. Die Laufzeit beträgt in der Regel 10 Jahre, max. jedoch 12,5 Jahre.
Anträge sind an die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft zu richten. Sie schließen Garantieanträge bei der Bürgschaftsbank Sachsen-Anhalt GmbH mit ein. Kapitalbeteiligungen werden in der Regel nur für Vorhaben übernommen, mit deren Durchführung zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden ist. Befindet sich das Vorhaben bereits in der Durchführung, so darf das Vorhaben bei Antragstellung in keinem Fall abgeschlossen sein.
nein
Erbauseinandersetzungen und Investitionen u.a. im Hotel- und Gaststättengewerbe können eine Belastung darstellen. Dieses Programm bietet die Möglichkeit, Beteiligungen zu übernehmen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen-Anhalt (MBG) mbH
- https://www.bb-mbg.de/index.php/fuer-unternehmen/dokumente
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen in Schleswig-Holstein.
Das Beteiligungskapital kann zur Stärkung der Eigenkapitalbasis im Rahmen einer Investitionsfinanzierung eingesetzt werden. Gefördert werden Gründungen, Markteinführungen, Wachstumsphasen und Unternehmensübernahmen. Mitfinanziert werden Investitionen, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, Anteils- und Unternehmenskäufe und Betriebsmittelbedarf.
Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung. Das Beteiligungsvolumen liegt zwischen 10.000 EUR und 2,5 Mio. EUR.
Informationen erteilt die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG).
nein
Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein unterstützt mittelständische Unternehmen durch stille Beteiligungen.
- Zuwendungsgeber : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG)
- https://www.mbg-sh.de/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen
Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen.
Die Förderung wird als Garantie gewährt.
Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).
Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.
Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
nein
Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.bb-sh.de/finanzierung/kapitalbeteiligungen/?sword_list%5B0%5D=garantien&sword_list%5B1%5D=für&sword_list%5B2%5D=beteiligungen
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige, Existenzgründer, Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.
Mitfinanziert werden Investitionen im Rahmen von Existenzgründungen, Neuansiedlungen, Verlagerungen, Erweiterungen, Rationalisierungsmaßnahmen, energetische Projekte, Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie außenwirtschaftliche Aktivitäten.
Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.
Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Finanzierungsbedarfs ausmachen.
Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
Die Antragstellung erfolgt formlos durch die Hausbank.
Weitere Informationen erteilt die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).
nein
Die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) unterstützt die gewerbliche Wirtschaft durch die Gewährung zinsgünstiger und langfristiger Investitionsdarlehen. Die Laufzeit beträgt in der Regel zwischen 2 und 10 Jahren.
- Zuwendungsgeber : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/ibsh-investitionsdarlehen-wirtschaft/
Schleswig-Holstein
Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein in den ersten fünf Jahren nach Gründung.
Mitfinanziert werden Maßnahmen in der Seed- und in der Start-up-Phase sowie zur Unternehmensfestigung innerhalb der ersten fünf Jahre nach Unternehmensgründung.
Die Förderung erfolgt in Form einer offenen oder typisch stillen Beteiligung; Die Höhe der stillen Beteiligung beträgt bei Seed-Finanzierungen bei der Erstfinanzierung 50.000 bis 100.000 EUR und kann in begründeten Ausnahmefällen auf bis zu 200.000 EUR erhöht werden; Start-up-Finanzierungen 50.000 bis 350.000 EUR; Für beide Beteiligungsphasen zusammen beträgt das Beteiligungsvolumen maximal 400.000 EUR; Offene Beteiligungen sind nur als Minderheitsbeteiligung bis zu 25% des Kapitals möglich. Das Beteiligungsvolumen beträgt maximal 100.000 EUR; Die Beteiligungsdauer beträgt zehn Jahre bei einer stillen und sieben Jahre bei einer offenen Beteiligung.
Eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem jeweiligen Ansprechpartner wird empfohlen mit: Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH); Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG); bei Ausgründungen mit: Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
nein
Junge und wissensgetriebene Unternehmen sollen mit der Maßnahme unterstützt werden
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Wirtschaftsförderung und Technologietransfer Schleswig-Holstein GmbH (WTSH)
- https://www.ib-sh.de/produkt/seed-und-startup-fonds-ii/
Mecklenburg-Vorpommern
31.12.2019
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern.
Standmiete bei Teilnahme an Messen und Ausstellungen im In- und Ausland.
Zuschuss zur Standmiete; Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50%, mittlere Unternehmen bis zu 40% der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal jedoch 6.000 EUR; Die Bagatellgrenze beträgt 1.000 EUR.
Je Unternehmen und Kalenderjahr können höchstens drei Teilnahmen gefördert werden.
Die Anträge sind vor Beginn des Vorhabens beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI) zu stellen
nein
Förderung von Beteiligungen kleiner und mittlerer Unternehmen an nationalen und internationalen Messen und Ausstellungen außerhalb des Bundeslandes.
- Zuwendungsgeber : Land Mecklenburg-Vorpommern
- Ansprechpartner (Projektträger) : Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI)
- https://www.lfi-mv.de/foerderungen/messen-und-ausstellungen/index.html
Schleswig-Holstein
31.12.2023
Antragsberechtigt sind mittelständische Unternehmen aller Branchen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein, die in der Regel seit mindestens 5 Jahren bestehen müssen und über einen Jahresumsatz zwischen 10 und 100 Mio. EUR verfügen.
Maßnahmen für Investitionen, Umsatzwachstum, Eigenkapitalstärkung, Management-Buy-Out/Management Buy-In
Die Förderung erfolgt überwiegend in Form einer stillen, ggf. auch in Form einer offenen Beteiligung; Die Höhe der Beteiligung beträgt grundsätzlich zwischen 750.000 EUR und 2 Mio. EUR.
Weiterführende Informationen sind bei der Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG) und der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH erhältlich
nein
Ziel der Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein-GmbH ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für etablierte mittelständische Unternehmen mit Sitz in Schleswig-Holstein oder für in Schleswig-Holstein investierende Unternehmen.
- Zuwendungsgeber : Land Schleswig-Holstein
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein GmbH (MBG), Mittelstandsfonds Schleswig-Holstein GmbH
- https://www.ib-sh.de/produkt/mittelstandsfonds-schleswig-holstein-msh/ https://www.mbg-sh.de/
Hamburg
Förderempfänger können Produktions- und Dienstleistungsunternehmen, Handwerksbetriebe und Institutionen mit vergleichbarer Zielrichtung (z.B. Sportvereine, Wohnungsbaugenossenschaften) sein.
Gefördert werden Vorhaben zur effizienten Verwendung von Heizenergie, elektrischem Strom, Wasser und Rohstoffen an Standorten auf dem Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, wie zum Beispiel Maßnahmen zur Reduzierung des Energieeinsatzes und zur Senkung der CO2-Emissionen (z. B.: effektivere Energieerzeugung, Wärmerückgewinnung, energetische Optimierung von Dampferzeugungsanlagen, Kühlanlagen, Druckluftanlagen und raumlufttechnischen Anlagen), Maßnahmen zur Einsparung von Wasser oder zur Substitution von Trinkwasser sowie zur Verringerung der Abwassermenge (z. B.: Kreislaufführung oder Mehrfachnutzung von Wasser), Maßnahmen zur Steigerung der Material- bzw. Energieeffizienz und zur Einsparung von Rohstoffen durch Optimierung von Produktionsprozessen.
Die Förderung wird als Projektförderung gewährt. Beträgt die Zuwendung nicht mehr als 100 000,- Euro, können die Bauleistungen, Dienst- oder Lieferleistungen freihändig vergeben werden. Bei einer Zuwendung von mehr als 100 000,- Euro sind diese Leistungen zumindest beschränkt auszuschreiben. Näheres wird im Bewilligungsbescheid geregelt. Die Förderung kann durch Zuschuss, rückzahlbaren Zuschuss oder (zinssubventioniertes) Darlehen erfolgen. Bei (zinssubventionierten) Darlehen erfolgt die Förderung nach dieser Richtlinie zusammen mit einem speziellen Fördermodul.
Die Förderung wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Der Antrag (1-fach) wird bei der Behörde für Umwelt und Energie Hamburg mit einem - dort vorgehaltenen - ausgefüllten und unterzeichneten Formular und den dort genannten weiteren Unterlagen unter Angabe der Höhe der beantragten Förderung und der Gründe für die Notwendigkeit dieser Förderung beantragt.
nein
Die Freie und Hansestadt Hamburg fördert nach dieser Richtlinie freiwillige Investitionsvorhaben, die zu einer Umweltentlastung durch effizienten Umgang mit Ressourcen wie Energie, Wasser und Rohstoffen oder durch eine nachhaltige Reduzierung der CO2- Emissionen führen und über gesetzliche Anordnungen hinausgehen.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg
- Ansprechpartner (Projektträger) : Behörde für Umwelt und Energie Hamburg
- https://www.hamburg.de/ressourcenschutz/4239160/ifb/
Hamburg
Unternehmen (aber auch Kirchen, Vereine, Stiftungen) als Grundeigentümer oder sonstige dinglich Verfügungsberechtigte (z. B. Erbbauberechtigte) von Wohn- und Nichtwohngebäuden in Hamburg; Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft an Standorten in Hamburg sowie Hamburger Hochschulen / Forschungseinrichtungen; Gebietskörperschaften und Einrichtungen der öffentlichen Verwaltung in Hamburg
Gefördert werden Ausgaben für Hardwarebeschaffung/-leasing (Ladeeinrichtung); Make-Ready-Kosten (vorbereitende technische und bauliche Maßnahmen zur Verlegung des Stromanschlusses, Anbindung an IT-Backend); Installation, Erstinbetriebnahme und Beschilderung; Betrieb während des Forschungsvorhabens
Die Zuwendung wird als Zuschuss gewährt. Die Höhe beträgt mindestens 40 % der förderfähigen Kosten. Bei mittleren Unternehmen erhöht sich die Förderung auf 50 %, bei kleinen und Kleinstunternehmen auf 60 %.
Antragstellung auf dem entsprechenden Vordruck, Einreichung zusammen mit allen erforderlichen Unterlagen bei der Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) ein.
nein
Ziel des Projekts ELBE ist es, eine Vielzahl von Ladepunkten außerhalb des öffentlichen Raumes zu installieren, zu erproben und im Betrieb zu analysieren.
- Zuwendungsgeber : Freie und Hansestadt Hamburg; Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg)
- https://www.ifbhh.de/foerderprogramm/elbe-electrify-buildings-for-evs