Förderwegweiser
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Angehörige freier Berufe mit bis zu 100 Beschäftigten.
Gefördert werden:
– die Digitalisierung von Produktion und Verfahren,
– die Digitalisierung von Produkten und Dienstleistungen sowie
– Strategie und Organisation.
Aufbau von digitalen Plattformen; Einführung datenbasierter Dienstleistungen (zum Beispiel durch künstliche Intelligenz-Anwendungen);
Einführung einer umfassenden Digitalisierungsstrategie
Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens sowie durch einen Tilgungszuschuss. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% des Finanzierungsbedarfs, jedoch max. 100.000 EUR. Die Bagatellgrenze liegt bei 10.000 EUR.
Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare an die L-Bank, Staatsbank für Baden-Württemberg zu stellen.
Das Antragsverfahren pausiert bis Mitte Januar.
nein
Die Digitalisierungsprämie unterstützt Unternehmen bei der digitalen Transformation und verbindet Zuschussförderung mit einem zinsverbilligten Darlehen. Der Tilgungszuschusses mindert die Rückzahlung des Darlehens.
- Zuwendungsgeber : L-Bank; KfW; Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau
- Ansprechpartner (Projektträger) : L-Bank
- https://www.l-bank.de/produkte/wirtschaftsfoerderung/digitalisierungspraemie.html
Sachsen Sachsen-Anhalt
Kleine und mittlere Unternehmen
Existenzgründer
Freiberufler
- Investitionen (z.B. in Grundstücke und Gebäude, Baumaßnahmen, Maschinen)
- Auftragsvorfinanzierung
- Betriebsmittel/-ausgaben
- Ausgaben der Markterschließung oder Markteinführung
Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 1,5 Millionen Euro), Laufzeit bis zu 15 Jahren, davon fünf Jahre tilgungsfrei
Antragsunterlagen auf der Internetseite der Inverstitionsbank, siehe Link.
nein
Durch die Bereitstellung von Darlehen für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital verringert werden. Die Gewährung von Mezzaninedarlehen erfolgt mit dem Ziel, KMU den Zugang zum Kapitalmarkt für zukünftige Vorhaben zu erleichtern.
- Zuwendungsgeber : Land Sachsen-Anhalt
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/unternehmen/investieren-finanzieren/ib-mezzaninedarlehen-fuer-kmu
Berlin
Berliner Unternehmen die Berliner ALG-II-Empfangende oder nichtleistungsempfangende Arbeitslose in ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis einstellen und ortsüblich oder tariflich vergüten, die langzeitarbeitslose ALG-II-Empfangende mit mehreren Vermittlungshemmnissen in einem Arbeitsverhältnis beschäftigen, das bis auf die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung sozialversicherungspflichtig ist und entsprechend dem gesetzlich gültigen Mindestlohn vergütet wird.
Begleitung und Beratung i. d. R. während der ersten sechs Monate. Bei Bedarf Einzelcoaching für die Arbeitnehmer/-innen. Beratung und Begleitung bei der Auswahl und Beantragung von Förderangeboten der Berliner Jobcenter und/oder des Landes Berlin. Kostenfreier Stellenpool.
Zuschuss für arbeitsplatzstabilisierende Weiterbildungen i. H. v. max. 1.440 EUR möglich; Unternehmen ab 50 Beschäftigten tragen einen Eigenanteil von mind. 50 % der Weiterbildungskosten.
Formlose Antragstellung bzw. Kontaktaufnahme.
nein
Das Programm „Berliner Jobcoaching bei Unternehmen” bietet seit 2014 Prozessbegleitung, Beratung und Coaching für Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber während der ersten sechs Monate einer Beschäftigung. Ziel ist, das aufgenommene Arbeitsverhältnis zu stabilisieren und für beide Seiten erfolgreich und nachhaltig zu sichern.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales
- https://www.goldnetz-berlin.org/coaching-fuer-unternehmen.htm
Berlin
Ausbildende Unternehmen, die Unterstützung für eine Auszubildende oder einen Auszubildenden durch Mentoring suchen. Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die u.a. eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Branchen/Berufsbereiche absolvieren: Hotel/Gastronomie/Tourismus
Den Auszubildenden wird eine ehrenamtliche Mentorin oder ein ehrenamtlicher Mentor zur Seite gestellt, die/der im Tandem individuell und vertrauensvoll auf die jeweilige Situation eingeht. Im 1:1-Kontakt werden die Auszubildenden dabei unterstützt, den betrieblichen Anforderungen ebenso gerecht zu werden wie denen in der Berufsschule sowie eigene Fähigkeiten weiterzuentwickeln und gesteckte Ziele zu verfolgen. Auch bei schwierigen Lebenssituationen im persönlichen Umfeld der Auszubildenden kann eine Mentorin oder ein Mentor stabilisieren und so dazu beitragen, dass die Ausbildung erfolgreich gemeistert wird.
Zur Auswahl stehende Projekte verschiedener Träger werden auf der Internetseite des Programms vorgestellt. Auswahl eines Projektes, das sich auf die Branche des Unternehmens konzentriert. Formlose Kontaktaufnahme per E-Mail oder Anruf.
nein
Die zu hohe Zahl vorzeitiger Vertragslösungen in der dualen Ausbildung soll mit dem Landesprogramm Mentoring reduziert und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement weiterentwickelt werden. Das Programm richtet sich an Jugendliche mit abgeschlossenem Ausbildungsvertrag in einem anerkannten Ausbildungsberuf nach Berufsbildungsgesetz bzw. Handwerksordnung, die eine betriebliche Ausbildung in einem Berufsbild der folgenden Berufsbereiche absolvieren:u.a. Hotel/Gastronomie/Tourismus, Dienstleistungen.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- https://www.zgs-consult.de/berufliche-bildung/landesprogramm-mentoring/
Berlin
In Berlin ansässige, rechtlich selbstständige kleine und mittlere Unternehmen mit bis zu 250 Beschäftigten können Zuschüsse für Arbeitsplätze erhalten, wenn sie Menschen mit Wohnsitz in Berlin einstellen, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Arbeitslose, die seit mindestens sechs Monaten arbeitslos sind, Arbeitnehmende aus Förderung von Arbeitsverhältnissen (FAV) nach § 16e SGB II sowie Teilnehmende aus anderen Arbeitsgelegenheiten nach § 16d SGB II, Teilnehmende einer geförderten beruflichen Bildungsmaßnahme, Angestellte, Minijobber und Selbstständige, wenn sie ergänzendes ALG II beziehen.
Finanzielle Unterstützung von KMU in Form von Zuschüssen für Beschäftige und Arbeitsplätze.
Gewährung eines Zuschusses bis max. 12.000 EUR bei Vollzeit (mind. 35 Std./Woche) zu den Arbeitnehmerbruttolohnkosten von monatlich 1.901 EUR je Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer bei Einhaltung des jeweils gesetzlich gültigen Mindestlohns. Die Förderdauer beträgt bei unbefristet geschlossenen Arbeitsverträgen 30 Monate.
Formgebundene Antragstellung. Beginn des Arbeitsverhältnisses vor Bewilligung des Antrags auf eigenes Risiko. Die Förderlaufzeit beträgt mindestens zwölf Monate.
nein
Der Landeszuschuss gilt bei Einstellung von Arbeitslosen, sog. Aufstocker*innen und Maßnahmeteilnehmenden. Der jeweils geltende gesetzliche Mindestlohn muß gezahlt werden.
- Zuwendungsgeber : Land Berlin
- Ansprechpartner (Projektträger) : zgs consult GmbH
- www.landeszuschuss-kmu.de
Brandenburg
Antragsberechtigt sind kleine oder mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.
Der Antragsteller muss kreditwürdig sein. Der zu verbürgende Kredit darf nicht vor Beantragung der Bürgschaft gewährt worden sein. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.
Für kleinere Vorhaben steht das klassische Bürgschaftsprogramm der Bürgschaftsbank Brandenburg zur Verfügung. Nicht-KMU können gegebenenfalls über die PricewaterhouseCoopers GmbH Landesbürgschaften beantragen.
Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 75% des Kreditbetrages, wobei der maximale Kreditbetrag die Höhe von 2 Mio. EUR nicht übersteigen darf. Die verbleibenden 25% des Risikos trägt das antragstellende Kreditinstitut. Das Land unterstützt die Bürgschaftsbank mit einer Rückbürgschaft in Höhe von 80% des Bürgschaftsbetrags.
Anträge sind über die Hausbank zu stellen.
nein
Bürgschaften helfen, wenn ein betriebswirtschaftlich sinnvolles Vorhaben zu finanzieren ist, aber bankübliche Sicherheiten fehlen. Durch die Ausfallbürgschaft der Bürgschaftsbank wird das Risiko der Hausbank um bis zu 80 Prozent gesenkt und die Kreditvergabe damit erleichtert.
- Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Brandenburg GmbH
- https://www.bbimweb.de/
Hamburg
Kleine und mittelständische Unternehmen und Existenzgründer
mit Sitz oder Betriebsstätte in Hamburg.
Finanzierung von Investitionen für Digitalisierungsprojekte zur Erneuerung und/oder Verbesserung der IT-Strukturen
Programmierung neuer Software,
Grundlegende Neugestaltung der Unternehmenswebsite (neue Funktionalitäten),
Anschaffung neuartiger oder deutlich verbesserter Hardware,
IT-Weiterbildung von Mitarbeitern,
Entwicklung von neuen digitalen Marketing- und Vertriebskonzepten,
utzung neuer IT-Bezugsformen (z. B. Cloud Computing)
Beteiligungshöhe: Typisch stille Beteiligung bis 250.000,- €
Eigenkapitalparität
Laufzeit: max. 10 Jahre, endfällig.
5 % p. a. Festentgelt zuzüglich bis zu 2 % p. a. gewinnabhängig
Konditionen sind fest für die gesamte Vertragslaufzeit
Einmaliges Bearbeitungsentgelt von bis zu 2 % der Beteiligungssumme
Beteiligungsanträge können direkt an die BTG gerichtet werden, siehe Link.
ja
Reicht die Firmenliquidität eines Unternehmens für den „Weg in die Digitalisierung“ nicht aus, bietet das Sonderprogramm „BTG Digitalisierung 5.0“ Beteiligungskapital in Form einer stillen Beteiligung bis 250.000,- €.
- Zuwendungsgeber : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Beteiligungsgesellschaft Hamburg mbH (BTG)
- https://www.btg-hamburg.de/produkte/digitalisierungs-finanzierung/
bundesweit
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU), große Unternehmen sowie Freiberuflich Tätige. Das Programm steht Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind.
Gefördert werden:
- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)
- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahme, Beratungskosten)
- Warenlager
- Leasing
Die Förderung erfolgt in Form eines klassischen Kredits. Es können bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten beziehungsweise der förderfähigen Betriebsmittel finanziert werden.
Unternehmensgruppen können bis zu 1 Mrd. Euro beantragen. Der Kredithöchstbetrag ist begrenzt auf 25 % des Jahresumsatzes 2019 oder das doppelte der Lohnkosten von 2019 oder den aktuellen Finanzierungsbedarf für die nächsten 18 Monate bei kleinen und mittleren Unternehmen bzw. 12 Monate bei großen Unternehmen oder 50 % der Gesamtverschuldung Ihres Unternehmens bei Krediten über 25 Mio. Euro.
Bei Laufzeiten von mehr als 6 Jahren wurde die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Mio. Euro erhöht.
Wenn Sie einen Kredit zur Überwindung der Corona-Krise beantragen, übernimmt Die KfW übernimmt für Investitionen und Betriebsmittel einen Teil des Risikos der Bank. Für große Unternehmen wird bis zu 80% und für kleine und mittlere Unternehmen bis zu 90% des Risikos übernommen.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens bei einem örtlichen Kreditinstitut zu stellen.
Für Kredite bis 3 Mio. Euro pro Unternehmen verzichtet die KfW auf eigene Risikoprüfung. Die Risikoprüfung erfolgt nur durch die Hausbank, um Prozesse zu beschleunigen. Bei Krediten bis 10 Mio. EUR erfolgt eine vereinfachte Prüfung, die einzureichenden Nachweise sind einfach gehalten.
eingeschränkt
Mit dem KfW-Unternehmerkredit werden Investitionen gefördert, die einer mittel- und langfristigen Mittelbereitstellung bedürfen und einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Risikoübernahmen der KfW erhöhen die Chance, eine Kreditzusage zu erhalten.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Unternehmen-erweitern-festigen/Finanzierungsangebote/KfW-Unternehmerkredit-Fremdkapital-(037-047)/
Baden-Württemberg
Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU-Definitionder EU.
Mitfinanziert werden u.a.
– Betriebs- und Kapazitätserweiterungen,
– Rationalisierungs-, Modernisierungs- und Umstellungsmaßnahmen,
– Kooperationen, Markterschließungen, Warenlageraufstockung sowie Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen.
Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung. Die Beteiligungshöhe orientiert sich am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens und beträgt in der Regel max. 1 Mio. EUR. Im Einzelfall sind auch Beteiligungen bis insgesamt 2,5 bis 3 Mio. EUR möglich.
Anträge werden über die Hausbank gestellt oder direkt an die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH gerichtet.
ja
Die stillen Beteiligungen können die Finanzierungsstruktur von Unternehmen verbessern, sodass Investitionsvorhaben realisiert werden können.
- Zuwendungsgeber : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH
- https://www.mbg.de/wachstum-innovation/
Nordrhein-Westfalen
Antragsberechtigt sind in- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden und deren Gruppenumsatz 500 Mio. EUR nicht überschreitet, sowie Angehörige der Freien Berufe, die grundsätzlich seit mindestens fünf Jahren am Markt aktiv sind.
Mitfinanziert werden folgende Maßnahmen:
- Erwerb von Grundstücken und Gebäuden,
- Baumaßnahmen und Kosten für Außenanlagen,
- Anschaffung und/oder Herstellung von Betriebs- und Geschäftsausstattung,
- Kauf von immateriellen Wirtschaftsgütern, soweit diese mindestens drei Jahre in der Bilanz aktiviert werden,
- Beschaffung und Aufstockung des Material-, Waren- oder Ersatzteillagers,
- Übernahme eines bestehenden mittelständischen Unternehmens oder einer bestehenden freiberuflichen Praxis oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Unternehmen,
- Betriebsmittelbedarf (einschließlich Kosten für extern erworbene Beratungsdienstleistungen, die einmalige Informationserfordernisse bei der Erschließung neuer Märkte oder der Einführung neuer Produktionsmethoden sicherstellen, sowie Kosten für erste Messeteilnahmen).
Die Förderung von Immobilieninvestitionen mit anschließender Fremdvermietung ist auch möglich, sofern auch der Mieter die Antragskriterien erfüllt.
Die Förderung erfolgt in Form eines zinsgünstigen Darlehens.
Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Kosten, maximal jedoch 10 Mio. EUR (Mindestkredit: 25.000 EUR).
Kleinen und mittleren Unternehmen bietet das Programm zusätzlich die Option der Beantragung einer Bürgschaft der Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 80% des Darlehens, maximal 1,25 Mio. EUR. Bei Unternehmen ist alternativ zur Bürgschaft optional die Beantragung einer 50%igen Haftungsfreistellung für die Hausbank für Investitions- und Betriebsmitteldarlehen ab 125.000 EUR möglich.
Mittels der NRW.BANK Konsortialfinanzierung ist eine Unterstützung bei höhervolumigen Investitionsvorhaben möglich.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare über die jeweilige Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die
NRW.BANK
Kavalleriestraße 22
40213 Düsseldorf
Internet: www.nrwbank.de
Service-Center
Tel. (02 11) 9 17 41-48 00
Fax (02 11) 9 17 41-78 32
E-Mail: info@nrwbank.de
Informationen erteilt auch die
Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
Kreditgarantiegesellschaft
Hellersbergstraße 18
41460 Neuss
Tel. (0 21 31) 51 07-0
Fax (0 21 31) 51 07-3 33
E-Mail: info@bb-nrw.de
Internet: www.bb-nrw.de
ja
Das Vorhaben muss einen nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg erwarten lassen. Die Gesamtfinanzierung muss gesichert sein. Die Maßnahme muss einen positiven Effekt für das Land Nordrhein-Westfalen haben, wobei der Investitionsort nicht im Ausland liegen darf.
- Zuwendungsgeber : Land Nordrhein-Westfalen; KFW
- Ansprechpartner (Projektträger) : NRW.BANK; Bürgschaftsbank Nordrhein-Westfalen GmbH
- https://www.nrwbank.de/de/foerderlotse-produkte/NRWBANKMittelstandskredit/15207/nrwbankproduktdetail.html