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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

357 Treffer:
Bürgschaften des Landes Niedersachsen  

Das Land Niedersachsen übernimmt Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite zur Finanzierung volkswirtschaftlich förderungswürdiger und betriebswirtschaftlich vertretbarer Maßnahmen von KMU und Einrichtungen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Unternehmen der Ernährungs-, Land- und Forstwirtschaft, Träger sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen, Angehörige der freien Berufe. Antragsteller müssen in Niedersachsen eine Betriebsstätte unterhalten oder dort eine förderungsfähige Maßnahme durchführen.

Was wird gefördert?

Sicherheiten (Bürgschaften, Garantien und sonstige Gewährleistungen für Kredite) für diverse Finanzierungsanlässe wie Investitionsmittel, Betriebsmittel und Avale, konjunkturelle Finanzierungen, Nachfolge und Neuordnungen

Beispiele

Neugründungen; Kapazitätserweiterungen; Vorfinanzierung von Aufträgen und Beständen; klassische Nachfolgen; Übernahmen nach Insolvenz

Art und Höhe der Zuwendung

Die Bürgschaften werden grundsätzlich als Ausfallbürgschaften übernommen; Sie sind in der Regel auf 80% des Ausfalls zu beschränken; Für die Bearbeitung des Antrages hat der Antragsteller ein einmaliges Entgelt zu zahlen, dass je nach der Kreditsumme des beantragten Kredites unterschiedlich hoch ist, jedoch bei höchstens 125.000 EUR liegt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare bei der PricewaterhouseCoopers GmbH einzureichen. Zuvor erfolgt die Kontaktaufnahme mit der PricewaterhouseCoopers GmbH sowie ein Vorgespräch mit der PricewaterhouseCoopers GmbH und dem Finanzierungsgeber

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Diverse Finanzierungsanlässe, wie u.a. Neugründungen oder Kapazitätserweiterungen von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Trägern sozialer, kultureller und wissenschaftlicher Einrichtungen sowie von Angehörigen der freien Berufe durch die Übernahme von Sicherheiten (i.d.R. Ausfallbürgschaften) gegenüber dem Finanzierungsgeber abgesichert werden.

Weitere Informationen  
Leben auf dem Land  

Die L-Bank stellt in Zusammenarbeit mit der Landwirtschaftlichen Rentenbank zinsgünstige Kredite für Investitionen im ländlichen Raum bereit. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensbedingungen sowie die Infrastruktur in ländlichen Regionen des Landes Baden-Württemberg zu verbessern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (z.B. Zusammenschlüsse von verschiedenen Akteuren im ländlichen Raum mit eigener Rechtspersönlichkeit unter Einschluss von Gemeinden oder Gemeindeverbänden, Wasser- und Bodenverbände, Vereine, gemeinnützige Organisationen oder Bürgerinitiativen sowie natürliche Personen).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus:

- Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter

– Investitionen in touristische Angebote in Verbindung mit landwirtschaftlichen Produktionsbetrieben sind im Programm Agrar- und Ernährungswirtschaft – Umwelt- und Verbraucherschutz zu den LR-Top-Konditionen förderfähig

Beispiele

Rad- , Wander- oder Reitwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche; Urlaub beim Winzer, Strauß- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form zinsvergünstigter Darlehen. In Abhängigkeit des Zinsumfeldes können die Darlehen durch einen Zuschuss ergänzt werden.

Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten und soll je Kreditnehmer und Jahr 10 Mio. EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Schriftliche Anträge sind vor Beginn des Vorhabens über die vom Antragsteller gewählte Hausbank an die L-Bank zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die L-Bank unterstützt Betriebe, die mit ihren Investitionen das Leben, Wohnen und Arbeiten auf dem Land verbessern.

Weitere Informationen  
Kombi-Programm Bürgschaft plus Beteiligung  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein.

Was wird gefördert?

Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Das Geschäftskonzept muss Erfolg versprechend sein.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung.

Das Finanzierungsvolumen liegt zwischen 100.000 EUR und 500.000 EUR. Dabei stehen Beteiligungsbetrag und verbürgter Hausbankkredit im Verhältnis von 1:3 zueinander.

Die Ausfallbürgschaftssumme liegt zwischen 75.000 EUR und 375.000 EUR und beträgt maximal 80% der Darlehenssumme.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank zu stellen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) unterstützen Unternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote durch eine Kombination von Bürgschaften und Beteiligungen. Mitfinanziert werden der Investitions- und/oder Betriebsmittelbedarf. Die Förderung erfolgt als Kombination von Bürgschaft und stiller Beteiligung

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein, Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH
  • https://www.bb-sh.de
 
Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland  

Die Bürgschaftsbank Saarland übernimmt Garantien für Beteiligungen von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften an KMU, wenn eine Beteiligung ohne die Garantie nicht zustande käme.

Fördergebiet

Saarland

Für wen?

Antragsberechtigt sind u.a. kleine und mittlere Unternehmen (KMU) des Gast- und Beherbergungsgewerbes

Was wird gefördert?

Gefördert werden Beteiligungen zur Schaffung und Sicherung nachhaltig wettbewerbsfähiger Existenzen durch Erweiterung der Eigenkapitalbasis oder durch Konsolidierung der Finanzverhältnisse.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt. Die Garantie deckt bis zu 70% der Beteiligungssumme und die vertraglich vereinbarten und nicht erbrachten Entgeltansprüche der Kapitalbeteiligungsgesellschaft aus der Beteiligung für maximal 1 Jahr.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist unter Verwendung der Antragsformulare bei der Kapitalbeteiligungsgesellschaft, die die Beteiligung übernimmt, zu stellen. Die Kapitalbeteiligungsgesellschaft leitet den Garantieantrag mit den erforderlichen Angaben und Unterlagen an die

Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) weiter.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit den Beteiligungsgarantien der Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS) soll verhindert werden, dass innovative Ideen an fehlendem Eigenkapital scheitern.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bürgschaftsbank Saarland GmbH (BBS)
  • http://www.bbs-saar.de/
 
SACHSEN-ANHALT MUT. Die IB-Zwischenfinanzierung  

Mit der IB-Zwischenfinanzierung werden finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt, wenn Zuschüsse oder andere öffentliche Mittel erst zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Sachsen-Anhalt

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler, Existenzgründer

Was wird gefördert?

Zwischenfinanzierung von Zuschüssen und sonstigen öffentlichen Mitteln

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen bis zur vollen Höhe des Finanzierungsbedarfs (min. 25.000 Euro, max. 3 Mio. Euro), Laufzeit: bis zu 3 Jahre, die Rückzahlung erfolgt aus den zwischenfinanzierten Zuschüssen.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist formgebunden bei der Investitionsbank Sachsen-Anhalt einzureichen. Dem Antrag ist eine Stellungnahme der Hausbank beizufügen, deren Beteiligung an der Gesamtfinanzierung angestrebt wird.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank gewährt im Auftrag des Landes Sachsen-Anhalt Darlehen aus dem KMU-Folgefonds Sachsen-Anhalt. Durch die Bereitstellung von Darlehen für Existenzgründungen sowie für solvente Unternehmen einschließlich der Angehörigen freier Berufe, welche zusätzliche finanzielle Mittel für Gründung und Wachstum benötigen, sollen die Schwierigkeiten von kleinen und mittleren Unternehmen bei dem Zugang zu Fremdkapital für die Zwischenfinanzierung von Zuschüssen verringert werden.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Sachsen - GuW-Bürgschaft  

Die Bürgschaftsbank Sachsen verbürgt Darlehen aus dem Förderprogramm Gründungs- und Wachstumsfinanzierung (GuW) der Sächsischen Aufbaubank (SAB).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer und bestehende kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Was wird gefördert?

Finanzierung von Maschinen, Anlagen und selbstgenutzten gewerblichen Immobilien, Unternehmensnachfolgen und tätigen Beteiligungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer Bürgschaft. Die Höhe der Bürgschaft beträgt bis zu 60% des Kreditbetrages bzw. maximal 1,5 Mio. EUR. Die Laufzeit der Bürgschaft beträgt bis zu 20 Jahre. Kosten für Förderung unternehmerischen Know-hows werden bis 500 EUR übernommen. Die Förderung wird als De-minimis-Beihilfe gewährt.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der

Sächsische Aufbaubank – Förderbank – (SAB)

Pirnaische Straße 9

01054 Dresden

Tel. (03 51) 49 10-0

Fax (03 51) 49 10-40 00

E-Mail: servicecenter@sab.sachsen.de

Internet: www.sab.sachsen.de

Diese leitet den Antrag weiter an die

Bürgschaftsbank Sachsen GmbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@bbs-sachsen.de

Internet: www.bbs-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Weitere Informationen  
IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen  

Mit dem IB.SH Schleswig-Holstein Darlehen werden mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, freiberuflich Tätige und kommunalnahe Unternehmen zur Abdeckung eines mittel- oder langfristigen Finanzierungsbedarfs von mindestens 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro finanziert.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Mittelständische Unternehmen oder Existenzgründende, deren Gruppenumsatz i. d. R. 500 Millionen Euro nicht überschreitet,

Freiberuflich Tätige,

Kommunalnahe Unternehmen

mit Firmensitz oder Investitionstätigkeit in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

Abdeckung des mittel- und langfristigen Finanzierungsbedarfs

Art und Höhe der Zuwendung

- Höhe ab 25.000 Euro bis 5 Millionen Euro pro Vorhaben pro Hausbank

- Laufzeiten zwischen 3 und 20 Jahren, Tilgungsfreijahre möglich

- Tilgungsdarlehen und endfällige Darlehen

- Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)

- vierteljährliche Leistungstermine

- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat ab 1 Monat nach Darlehenszusage

- Keine Umschuldung

Bewerbungsverfahren

Antragseinreichung bei einem Kreditinstitut Ihrer Wahl (Hausbank)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zinsgünstige Refinanzierungsmittel der IB.SH mit einer Sollzinsbindung von bis zu 20 Jahren.

Weitere Informationen  
ISB Mittelstandskredit  

Der Mittelstandskredit ersetzt den bisherigen Unternehmerkredit RLP sowie den ERP-Gründerkredit RLP und richtet sich dabei insbesondere an junge Unternehmen und Unternehmen mit Vorhaben in Regionalfördergebieten.

Fördergebiet

Rheinland-Pfalz

Für wen?

Antragsberichtigt sind kleine und mittlere gewerbliche Unternehmen, freiberuflich Tätige und Existenzgründende im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und der freien Berufe aus Rheinland-Pfalz.

Was wird gefördert?

Das Programm födert

- Investitionen

- zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager

- Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

 

Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie

Art und Höhe der Zuwendung

Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart.

 

Kredithöchstbetrag:

- 5 Mio. EUR für Investitionskredite

- 2 Mio. EUR für Betriebsmittelkredite

 

100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

 

Die Auszahlung des Kredites erfolgt zu 100 %. Die Hausbank legt den Zinssatz fest.

 

Laufzeitvarianten:

 

- 2 Jahre mit einer endfälligen Tilgung und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit für Warenlager- und Betriebsmittelkredite

- bis zu 5 Jahre bei höchstens 1 tilgungsfreien Anlaufjahr (bei Betriebsmittelkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 10 Jahre bei höchstens 2 tilgungsfreien Anlaufjahren (bei Warenlagerkrediten maximale Laufzeit) und einer Zinsbindung für die gesamte Kreditlaufzeit

- bis zu 20 Jahre bei höchstens 3 tilgungsfreien Anlaufjahren und einer Zinsbindung für die ersten 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

Anträge müssen über die Hausbank gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mittelstandskredit der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) unterstützt KMUs, Freiberufler und Existenzgründende mit Finanzierungshilfen von bis zu 5 Mio EUR.

Weitere Informationen  
NRW-Förderprogramm Mittelstand Innovativ & Digital  

Mit dem Programm Mittelstand Innovativ & Digital (MID) stellt das Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen (MWIDE) kleineren und mittleren Unternehmen (KMU) ein Instrumentarium zur Verfügung, um die Innovationskraft ihrer Betriebe zu stärken, sich mehr zu digitalisieren und ihre Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren digital weiterzuentwickeln. Mittelstand Innovativ & Digital gliedert sich dabei in mehrere Teilprogramme mit unterschiedlichen Ausrichtungen: Die drei Varianten der Gutscheinförderung MID-Digitalisierung, MID-Analyse und MID-Innovation ermöglichen es Unternehmerinnen und Unternehmern, projektbezogen externe Unterstützung für speziell auf den Betrieb zugeschnittene Beratungs-, Entwicklungs- und Umsetzungsdienstleistungen hinzuzuziehen. Mithilfe eines MID-Assistenten oder einer MID-Assistentin kann eine Hochschulabsolventin oder ein Hochschulabsolvent eingestellt werden und so ein konkreter Wissenstransfer von Hochschulen in den Betrieb hinein vollzogen werden. Das dritte Teilprogramm MID-Digitale Sicherheit unterstützt Unternehmen dabei, ihre IT-Infrastruktur resilienter gegenüber Cyberangriffen zu machen, und fördert Risikoanalysen, Schulungen von Mitarbeitenden und den Erwerb von Software für den IT-Basisschutz.

Fördergebiet

Nordrhein-Westfalen

Für wen?

Das Teilprogramm MID-Gutscheine wendet sich an kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro.

Der Sitz des Unternehmens muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

Das Programm MID-Assistent richtet sich an kleine Unternehmen aller Branchen mit maximal 50 Angestellten, von denen maximal fünf einen akademischen Abschluss vorweisen.

Der Sitz des Unternehmens und der Arbeitsplatz der Assistentin/des Assistenten muss in Nordrhein-Westfalen liegen.

 

MID-Digitale Sicherheit können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR aufweisen.

Was wird gefördert?

Die Gutscheinvariante MID-Digitalisierung fördert einen umfassenden Digitalisierungsauftrag rund um die (Weiter-)Entwicklung intelligenter Produkte, Dienstleistungen und Fertigungsverfahren, bei dem die Umsetzung eines digitalen Produkts, einer digitalen Dienstleistung oder eines digitalen Fertigungsverfahrens bindend ist.

Bei den "Digitalen Produkten" stehen smarte Produkte, Dienstleistungen und Produktionsverfahren im Zentrum. Insbesondere wird die branchenspezifische Integration technologischer Großtrends wie maschinellem Lernen, Augmented/Virtual Reality (AR/VR) und Data Mining gefördert. Der Schwerpunkt "Digitale Prozesse" richtet sich an unternehmensinterne Prozesse, wie der Einsatz von branchenspezifischer Hard- und Software.

 

Die Gutscheinvariante MID-Analyse fördert eine externe wissenschaftliche oder technologische Beratung im Vorfeld der Entwicklung, z. B. für Technologierecherchen, Werkstoffstudien oder die Konzeption neuer Produktideen/Machbarkeitsstudien.

Die Gutscheinvariante MID-Innovation fördert externe, umsetzungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeiten.

 

MID-Assistent: Gefördert wird die Beschäftigung von neu einzustellenden Akademikern und Akademikerinnen aus dem Bereich der Ingenieurs-, Natur-, Wirtschafts-, Sozial- oder Geisteswissenschaften zur Umsetzung von Innovations- oder Digitalisierungsprojekten.

 

MID-Digitale Sicherheit unterstützt Kleinst-, kleine und mittlere Unternehmen dabei, Sicherheitslücken im eigenen Betrieb aufzudecken und zu beheben und so resilienter gegenüber Cyberangriffen zu werden. Im Mittelpunkt steht die Förderung spezifische Maßnahmen, die die digitale Sicherheit im Unternehmen analysieren und erhöhen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Höhe der Förderung hängt von der Größe des antragstellenden Unternehmens ab. Es gelten folgende max. Förderquoten:

 

Für Kleinst- und kleine Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 50 Prozent

MID-Analyse: 80 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 80 Prozent

 

Für mittlere Unternehmen:

 

MID-Digitalisierung: 30 Prozent

MID-Analyse: 60 Prozent

MID-Digitale Sicherheit: 60 Prozent

 

MID-Assistent: Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits bis zu fünf Mitarbeiter/innen mit Hochschulabschluss, beträgt der maximale Zuschuss 15.000 EUR pro Jahr.

Beschäftigt ein Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung noch keine/n Akademiker/in, beträgt der maximale Zuschuss 22.500 EUR pro Jahr.

 

MID-Invest: Fördersumme von mindestens 4.000 bis maximal 15.000 EUR. für Kleinst- sowie kleine und mittlere Unternehmen.

Der Durchführungszeitraum beträgt drei, sechs, neun oder zwölf Monate.

 

Weitere Informationen unter: www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-gutscheine und www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-assistentin

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein neu aufgelegtes und aufgestocktes Programm zur Förderung der Digitalisierung und Innovation für KMU aus allen Bereichen in NRW.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Forschungszentrum Jülich GmbH
  • https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/mid
 
Messeförderung Gemeinschaftsstände im Inland und Ausland  

Das Land Niedersachsen fördert kleine oder mittlere Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler, die mit einem Gemeinschaftsstand auf internationalen Leitmessen im Inland und Ausland Ihre Absatzmärkte erweitern wollen.

Fördergebiet

Niedersachsen

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen, Freiberufler mit Sitz oder Betriebsstätte in Niedersachsen

Was wird gefördert?

Organisation und Betrieb der Gemeinschaftsstände des Landes mit mindestens acht niedersächsischen Unternehmen, Teilnahme an Messen oder Ausstellungen auf Gemeinschaftsständen in Deutschland mit besonderer branchenspezifischer und überregionaler Bedeutung

Beispiele

Förderfähig sind alle für die Organisation und den Betrieb des Standes notwendigen und geleisteten Ausgaben; Nicht förderfähig sind Eigenleistungen sowie Ausgaben für Reisen, Unterkunft, Verpflegung und Bewirtung des letztbegünstigten Unternehmens.

Art und Höhe der Zuwendung

Messebeteiligungen Gemeinschaftsstand Inland: maximal 80 % der förderfähigen Ausgaben, höchstens 12.000 Euro bzw. bei neugegründeten KMU bis zu 90 %, höchstens 13.500 Euro

 

Messebeteiligung Gemeinschaftsstand des MW im Ausland: maximal 50% der förderfähigen Ausgaben, höchstens 5.000 Euro bei Messen innerhalb der EU und 8.000 Euro bei Messen in den übrigen Ländern

Bewerbungsverfahren

Anträge für die Förderung von Gemeinschaftsständen sind unter Verwendung der Antragsformulare an die Organisatoren der jeweiligen Messe zur richten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mithilfe der Messeförderung Gemeinschaftsstände der NBank können KMU die Kosten und Risiken einer solchen Messebeteiligung auf ein vertretbares Maß reduzieren und so betriebsgrößenspezifische Nachteile ausgleichen.

Weitere Informationen  
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