Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.
Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
ja
Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/208
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
eingeschränkt
Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de/148
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).
- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben
"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-mensch-technik-interaktion-4276.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Im Mittelpunkt der EU-Kohäsionspolitik für den Zeitrahmen 2021-2027 stehen nach wie vor die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit durch Forschung und Innovation, die digitale Wende und die Agenda zum europäischen grünen Deal sowie das Vorantreiben der europäischen Säule sozialer Rechte.
Es werden förderfähige Augaben bis zu 100 Prozent finanziert. Die jeweilige Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ReactEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Mit der REACT-EU-Initiative stellt die Europäische Union zusätzliche Mittel zur Verfügung, um die Folgen der COVID-19-Pandemie abzumildern. Sie sollen zu einer grünen, digitalen und stabilen Erholung der Wirtschaft in Förderperiode 2021-2027 beitragen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen geförderten Unterprogramme
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/react-eu_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des InvestEU-Fonds entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
- Forschungseinrichtungen
Der Fonds „InvestEU“ ist ein marktbasiertes und nachfrageorientiertes Instrument, aber auch ein politikorientiertes Instrument. Investitionen werden in vier Kategorien verwaltet und umgesetzt.
- Nachhaltige Infrastruktur
- Forschung, Innovation und Digitalisierung
- KMU
- Soziale Investitionen und Kompetenzen
In allen vier Bereichen können strategische Investitionen getätigt werden, einschließlich wichtiger Projekte von gemeinsamem europäischem Interesse zur Unterstützung von Empfängern, deren Aktivitäten für die EU von strategischer Bedeutung sind, insbesondere im Hinblick auf den ökologischen und digitalen Wandel, eine verbesserte Widerstandsfähigkeit und die Stärkung strategischer Wertschöpfungsketten.
Im touristischen Bereich:
Das Programm „InvestEU“ fördert Investitionen zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Nachhaltigkeit und der Wertschöpfungsketten des Tourismus. Es wird nachhaltige, innovative und digitale Maßnahmen erleichtern, die dazu beitragen könnten, den ökologischen und klimatischen Fußabdruck des Sektors zu verringern.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds und den operationellen Programmen entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des InvestEU-Fonds sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der InvestEU-Fonds wird der EU durch die Mobilisierung privater und öffentlicher Mittel zur Unterstützung eines nachhaltigen Aufschwungs langfristige Mittel zur Verfügung stellen. Damit werden Unternehmen entscheidend unterstützt, insbesondere angesichts der immer noch andauernden Krise. Darüber hinaus soll der Fonds dazu beitragen, private Investitionen für die politischen Prioritäten der EU zu mobilisieren, etwa für den Europäischen Green Deal und den digitalen Wandel.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des InvestEU-Fonds
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/investeu_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ESF+ entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- öffentliche Einrichtungen
Im touristischen Bereich:
- Unterstützung junger Menschen, die von der COVID-19-Krise besonders betroffen sind - ESF+-Mittel werden diesen jungen Menschen helfen, eine Qualifikation und einen hochwertigen Arbeitsplatz zu finden und ihre allgemeine und berufliche Bildung zu verbessern.
- Umschulung und Höherqualifizierung von Menschen für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft.
- Transnationale Zusammenarbeit zur Förderung der sozialen Innovation in der gesamten EU.
- Direkte Unterstützung für soziale Innovation durch den Aktionsbereich Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI).
- Begleitung des ökologischen und digitalen Wandels
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ESF+ und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Sozialfonds Plus (ESF+) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der neue Europäische Sozialfonds Plus (ESF+) ist ein wichtiges EU-Instrument für Investitionen in die Menschen der EU - zur Bewältigung der sozioökonomischen Folgen der COVID-19-Pandemie, zur Förderung eines hohen Beschäftigungsniveaus, zum Aufbau von Sozialschutz und zur Entwicklung qualifizierter und widerstandsfähiger Arbeitskräfte, die für den Übergang zu einer grünen und digitalen Wirtschaft bereit sind.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Sozialfonds Plus
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-social-fund-plus_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des EFRE entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Um die ökologische, sozioökonomische Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Tourismus langfristig zu stärken, werden die Regionen und Länder ermutigt, den Sektor durch innovative Lösungen zu verändern. Investitionen in den Tourismus sind durch alle fünf vom EFRE unterstützten politischen Ziele möglich, sofern sie die einschlägigen Ziele, die Voraussetzungen oder Mindestanforderungen für die betreffenden politischen Ziele erfüllen.
Ein spezifisches Ziel im Rahmen des politischen Ziels 4 (Ein sozialeres und integrativeres Europa) zielt darauf ab, das volle Potenzial von Kultur und Tourismus für eine wirtschaftliche Erholung in Verbindung mit sozialer Inklusion und ökologischer und finanzieller Nachhaltigkeit auszuschöpfen, unbeschadet der Möglichkeiten, die aus dem EFRE für diese Sektoren im Rahmen anderer spezifischer Ziele bereitgestellt werden.
Der Kohäsionsfonds kann tourismusbezogene Investitionen in die Umwelt und in die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) unterstützen, insbesondere in Regionen mit stark vom Tourismus abhängiger Wirtschaft.
Eine Förderung aus dem EFRE erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben folgende Tätigkeiten unterstützt:
- Investitionen in die Infrastruktur,
- Investitionen in den Zugang zu Dienstleistungen,
- produktive Investitionen in kleine und mittlere Unternehmen (KMU),
- Ausrüstung, Software und immaterielle Vermögenswerte,
- Information, Kommunikation, Studien, Vernetzung, Zusammenarbeit, Erfahrungsaustausch und Cluster-Aktivitäten,
- technische Hilfe,
- allgemeine und berufliche Bildung, lebenslanges Lernen und Umschulung, sofern sie der Förderung des Zieles 1. dienen.
Eine Förderung aus dem Kohäsionsfonds erhalten Sie insbesondere dann, wenn Ihr Vorhaben folgende Tätigkeiten unterstützt:
- Investitionen im Umweltbereich, zum Beispiel im Zusammenhang mit nachhaltiger Entwicklung und Energie, die Vorteile für die Umwelt aufweisen,
- Investitionen in das TEN-V sowie technische Hilfe,
- Information, Kommunikation und Studien.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des EFRE und den operationellen Programmen, die durch die Mitgliedsstaaten erarbeitet werden, entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der EFRE zielt darauf ab, den wirtschaftlichen, territorialen und sozialen Zusammenhalt in der Europäischen Union durch Korrektur von Entwicklungsungleichgewichten zwischen seinen Regionen zu stärken. Der Kohäsionsfonds zielt auf die Verringerung der wirtschaftlichen und sozialen Ungleichheiten durch Investitionen in die Umwelt und die transeuropäischen Verkehrsnetze (TEN-V) ab.
- Zuwendungsgeber : Bund; Länder; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-regional-development-cohesion-fund_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2026
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des DARP entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
In den nationalen Aufbau- und Resilienzplänen wird festgelegt, wie die Mittel zugewiesen werden. Je nach EU-Land kann der Tourismus entweder durch tourismusspezifische Maßnahmen zur Modernisierung des Sektors oder durch horizontale Maßnahmen abgedeckt werden, die für alle Sektoren relevant sind. Die Europäische Kommission hat sieben Leitinitiativen festgelegt, für die sie die EU-Länder ermutigt, Investitionen und Reformen vorzuschlagen. Einige dieser Flaggschiffs, wie die unten aufgeführten, können sich für Investitionen im Tourismus eignen.
- Renovierung: Renovierung der touristischen Infrastruktur zur Verbesserung ihrer Energieeffizienz („fast Null Energiegebäude“), Zugänglichkeit und Ressourcenmanagement sowie Entwicklung kreislauforientierter Geschäftsmodelle (Beispiel: für Lebensmittel & Abfallwirtschaft)
- Reskill und Upskill: Schulung von Tourismusunternehmern, Arbeitnehmern und Destinationsmanagern zur Unterstützung des ökologischen und digitalen Wandels
- Modernisieren: Unterstützung der Digitalisierung der für die Tourismuspolitik zuständigen öffentlichen Verwaltungen und Förderung des Datenaustauschs zwischen öffentlichen Verwaltungen, Destinationsmanagern und Unternehmen
- Aufladung und Betankung: Investitionen in saubere Mobilität und Verbesserung der Konnektivität zu Reisezielen, insbesondere zu touristischen Hotspots (Beispiele: Wasserfahrzeuge, Busse, öffentliche Verkehrsmittel)
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland stehen aus den ARF-Mitteln ca. 28 Milliarden EUR zur Verfügung.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des DARP entnommen werden. In Deutschland umfasst der deutsche Aufbau- und Resilienzplan (DARP) 40 Maßnahmen in 6 Schwerpunktbereichen, aber nicht alle mit touristischem Bezug.
Mehr dazu unter: www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/1-allgemeine-ziele-und-kohaerenz.pdf
ja
Die Corona-Krise ist eine der größten Herausforderungen in der Geschichte der Europäischen Union und der Bundesrepublik Deutschland – in gesundheitlicher, gesellschaftlicher und insbesondere auch ökonomischer Hinsicht. Die Europäische Union hat auf die Krise kraftvoll reagiert. Mit dem Aufbauinstrument „Next Generation EU“ in Höhe von 750 Mrd. EUR und dessen größtem Ausgabeninstrument - der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) mit einem Volumen von 672,5 Mrd. EUR - wurde der Grundstein gelegt, um gemeinsam gestärkt aus der Krise hervorzugehen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium der Finanzen; EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des DARP
- https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Europa/DARP/deutscher-aufbau-und-resilienzplan.html
bundesweit
31.12.2027
Antragsberechtigte können den jeweiligen geförderten Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Zu ihnen gehören unter anderem:
- private sowie juristische Personen
- kleine und mittlere Unternehmen
- wissenschaftliche Einrichtungen
- öffentliche Einrichtungen
Die EU-Länder haben die Möglichkeit, tourismusbezogene Investitionen in ihre strategischen Pläne für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) aufzunehmen. Diese Unterstützung könnte beispielsweise Maßnahmen im Zusammenhang mit der territorialen wirtschaftlichen Entwicklung und der ländlichen Infrastruktur, der Erneuerung von Dörfern und/oder Maßnahmen zur Erhaltung des kleinbaulichen Erbes (Kapellen, Brücken, öffentliche Einrichtungen), den Bau und die Modernisierung von touristischen Informationszentren, Besucherinformationen und andere Freizeit-, Freizeit- und/oder Sportaktivitäten umfassen.
Zu den drei langfristigen Zielen für die Entwicklung des ländlichen Raums für die EU gehören:
- Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der Landwirtschaft
- Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der natürlichen Ressourcen und Klimaschutzmaßnahmen
- Verwirklichung einer ausgewogenen territorialen Entwicklung der ländlichen Wirtschaft und der ländlichen Gemeinschaften, einschließlich Schaffung und Erhaltung von Arbeitsplätzen
Darüber hinaus fungiert der ELER über Finanzierungsinstrumente als Quelle für Darlehen, Mikrokredite, Garantien und Aktien, die Empfängern in Land-, Forst- und ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen, die finanziell tragfähige Projekte zur Unterstützung der Prioritäten des ELER durchführen.
Die Art und Höhe der Zuweisungen können den jeweiligen Unterprogrammen des ELER entnommen werden.
Anweisungen sowie Erklärungen zur Antragsstellung und Bewerbungsverfahren können den jeweiligen Unterprogrammen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) sowie auf der Internetseite der europäischen Kommission (siehe Link) entnommen werden.
ja
Der ELER ist das Finanzierungsinstrument der gemeinsamen Agrarpolitik, mit dem Strategien und Projekte zur Entwicklung des ländlichen Raums unterstützt werden.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projekträger der jeweiligen Unterprogramme des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums
- https://ec.europa.eu/growth/sectors/tourism/funding-guide/european-agricultural-fund-rural-development_en?etrans=de
bundesweit
31.12.2024
Antragsberechtigt sind Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhaber (Privatpersonen sowie Unternehmen), die im Rahmen des Bundesförderprogramms Breitband als schwer erschließbare Einzellagen von einer Begrenzung der Gigabit-Förderung betroffen sind und nicht von einer teilgeförderten Erschließung mit gigabitfähigen Technologien Gebrauch machen. Die Adresse muss sich in einem Bundesland befinden, das sich der Verwaltungsvereinbarung angeschlossen hat. Maßgeblich sind die Regelungen des Förderaufrufs für das Digitalisierungszuschussprogramm.
Förderfähig sind Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers für den Erwerb fabrikneuer, technischer Ausrüstung und deren Installation für die nicht-leitungsgebundene Datenübertragung, um einen breitbandigen Internetzugang zu ermöglichen.
Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig.
Zuwendungsfähig sind Ausgaben zur Verbesserung der Internetversorgung an der Adresse der schwer erschließbaren Einzellage für aktive Komponenten, z.B. Funkanlagen, die Funkwellen zum Zweck der Funkkommunikation oder der Funkortung ausstrahlen und/oder empfangen inkl. des erforderlichen Zubehörs wie z.B. Antenne, Masten und Modem/Router sowie hierfür notwendige Installationsarbeiten.
Die Förderung erfolgt durch einen nicht rückzahlbaren Zuschuss, der nach Abschluss des Vorhabens auf das Bankkonto der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers überwiesen wird.
Der Zuschuss für die Anschaffung und Installation technischer Ausrüstung beträgt pro ausgebauten Anschluss:
a) 500 EUR (Festbetragsfinanzierung) oder
b) 90 Prozent der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Ausgaben (Anteilfinanzierung) bis zu einer Förderhöhe von maximal 10.000 EUR.
Der Eigenanteil der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers in Höhe von 10 Prozent und die Ausgaben, die über die Zuwendung hinausgehen, können von den Ländern übernommen werden.
Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können im Graue-Flecken-Förderprogramm von Kommunen, Landkreisen, kommunalen Zweckverbänden, anderen kommunalen Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft gestellt werden.
Die Durchführung des Förderprogramms erfolgt durch zwei Projektträger, die jeweils für rund die Hälfte der Förderfälle zuständig sind. Die Projektträgerschaft wird von der atene KOM GmbH und der PwC GmbH übernommen.
Projektträger atene KOM
Ansprechpartner für:
Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Schleswig-Holstein
Telefon: 030/233249777
E-Mail: projekttraeger@atenekom.eu
Projektträger PwC
Ansprechpartner für:
Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen
Telefon: 030/26365050
E-Mail: kontakt@gigabit-pt.de
ja
Der Bund gewährt im Rahmen des Förderprogramms privaten oder gewerblichen Anschlussinhaberinnen/Anschlussinhabern einen Zuschuss zur Verbesserung der Internetversorgung.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Ansprechpartner (Projektträger) : PwC GmbH und atene KOM GmbH
- https://www.bmvi.de/DE/Themen/Digitales/Breitbandausbau/Breitbandfoerderung/breitbandfoerderung.html