Förderwegweiser
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– kommunale Gebietskörperschaften,
– rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften,
– Gemeindeverbände (z.B. kommunale Zweckverbände), die nach dem Standardansatz ein Risikogewicht von Null haben.
Investitionen sowie Investitionsfördermaßnahmen im Rahmen des Vermögenshaushaltes/-planes des aktuellen Haushaltsjahres (inklusive Haushaltsreste des Vorjahres) in die kommunale und soziale Infrastruktur.
Verkehrsinfrastruktur und Stadtbeleuchtung, Fahrzeugbeschaffung
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag beträgt 150 Mio. EUR pro Jahr und Antragsteller. Der Finanzierungsanteil beträgt bei Kreditbeträgen ab 2 Mio. EUR bis zu 50%, bei Kreditbeträgen unter 2 Mio. EUR bis zu 100% der förderfähigen Investitionskosten. Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich als Direktkredit.
Anträge sind auf dem vorgesehenen Antragsformular (KfW 600 000 0166) bei der KfW Bankengruppe zu stellen.
ja
Mit dem IKK -Investitionskredit Kommunen erhalten Kommunen eine langfristige Finanzierungsmöglichkeit durch einen Direktkredit von der KfW.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/208
bundesweit
Antragsberechtigt sind
– Unternehmen mit mindestens 50%igem kommunalem Gesellschafterhintergrund,
– alle gemeinnützigen Organisationsformen einschließlich Kirchen,
– Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in den kommunalen Direktprogrammen der KfW antragsberechtigt sind, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts, jeweils mit mehrheitlich kommunalem Hintergrund sowie
– Unternehmen sowie natürliche Personen im Rahmen von Investor-Betreiber-Modellen.
Kommunale und soziale Infrastruktur. Im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wird u.a. Stadt- und Dorfentwicklung gefördert, beispielsweise auch touristische Infrastruktur sowie Verkehrsinfrastruktur inklusive des öffentlichen Personennahverkehrs.
Die Förderung wird als zinsgünstiges Darlehen gewährt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 50 Mio. EUR pro Vorhaben. Der Finanzierungsanteil kann bis zu 100% der Gesamtinvestitionen betragen.
Die Darlehensvergabe erfolgt ausschließlich über das Kreditinstitut des Antragstellers (Bankdurchleitungsvariante). Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Antragsformulare bei einem Kreditinstitut zu stellen. Dieses leitet den Antrag an die KfW Bankengruppe weiter.
eingeschränkt
Der "IKU -Investitionskredit Kommunale und Soziale Unternehmen" ermöglicht kommunalen Unternehmen und gemeinnützigen Organisationen eine zinsgünstige und langfristige Finanzierung von Investitionen in die touristische Infrastruktur.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- http://www.kfw.de/148
bundesweit
30. Juni 2022
Antragsberechtigt sind u.a. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) unterstützt vorwettbewerbliche Forschungs- und Entwicklungsprojekte (FuE-Projekte) im Bereich digitaler Technologien. Gefördert werden Verbundvorhaben mit Leuchtturmcharakter, die technologische Machbarkeit, wirtschaftliche Umsetzbarkeit und Nutzbarkeit sowie gesellschaftliche Akzeptanz neuer, innovativer digitaler Technologien und Anwendungen demonstrieren.
Methoden der künstlichen Intelligenz, Kommunikationstechnologien, IT-Sicherheitstechnologien, BIG-Data, Service Robotik, Mobilitätsanwendungen, gemeinschaftliche Entwicklung und Abstimmung von kooperativen Geschäftsmodellen
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses in Höhe von bis zu 50% der förderfähigen Kosten für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und richtet sich nach Anwendungsnähe des Vorhabens. Kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.
Zur Umsetzung des Programms werden Bekanntmachungen zu einzelnen Schwerpunkten veröffentlicht. Projektvorschläge können auf Grundlage einzelner Förderaufrufe eingereicht werden, die im Internet bekannt gegeben werden. Das Förderverfahren ist mehrstufig. In der ersten Stufe sind Projektvorschläge über das Internet einzureichen. Die Durchführung der Projekte erfolgt mit Unterstützung eines vom BMWi beauftragten Projektträgers, der als Ansprechpartner im jeweiligen Förderaufruf benannt wird.
eingeschränkt
Im Rahmen dieses Programms mit den drei Schwerpunktbereichen "Technologien", "Anwendungen" und "Ökosysteme" sollen die wirtschaftlichen Potenziale von neuen, digitalen Technologien erschlossen und Wege für eine wirtschaftliche Verwertung in Deutschland oder dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) eröffnet werden. Die Digitalisierung ist ein wesentlicher Treiber der Tourismusentwicklung und von technischen Innovationen, die im Tourismus Anwendung finden. Daher sollte er bei Förderaufrufen entsprechend Beachtung finden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- https://www.digitale-technologien.de
Sachsen
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden.
Antragsberechtigt sind Städte/Gemeinden im Freistaat Sachsen mit mindestens 5.000 Einwohnern, die über ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (INSEK) verfügen.
Es werden in sozial benachteiligten Stadtgebieten niedrigschwellige, informelle Vorhaben zur Förderung von Bildung, Beschäftigungsfähigkeit und sozialer Eingliederung sowie die Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte gefördert.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
Die Förderung erfolgt entsprechend der Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums des Innern, die auf dieser Internetseite veröffentlicht ist. 1. Förderung der Erstellung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte. Die Anträge inkl. Projektskizze zur Förderung der Erstellung gebietsbezogender integrierter Handlungskonzepte können bis zum 07. Mai 2015 bei der SAB gestellt werden. Die Antragstellung erfolgt auf elektronischem Weg. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login. Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Sie erhalten nach Prüfung einen Bescheid.
2. Förderung von Vorhaben zur sozialen Eingliederung und Integration in Beschäftigung von Menschen in sozial benachteiligten Stadtgebieten
Die Anträge auf Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes und Erlass des Rahmenbescheides können bis zum 15.Juli 2016 bei der SAB gestellt werden.
Die Antragstellung erfolgt mittels SAB-Vordruck 60888 und den zugehörigen Anlagen Vordruck 60888-1 und Vordruck 60888-2. Mit dem Antrag ist das vom Gemeinderat beschlossenes gebietsbezogenes integriertes Handlungskonzept einzureichen. Nach Bestätigung des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes durch das Sächsische Staatsministerium des Innern erteilt die SAB einen Rahmenbescheid.
Die Antragstellung der einzelnen Vorhaben des gebietsbezogenen integrierten Handlungskonzeptes erfolgt auf elektronischem Weg fortlaufend nach Erlass des Rahmenbescheides. Dazu steht eine Software auf dem Portal zur Antragstellung bereit. Dafür benötigen Sie ein Login.
Den im Rahmen der Antragstellung auf dem Portal verbindlich gestellten Antrag reichen Sie bitte auch in Papierform mit den weiteren erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtsverbindlich unterschrieben bei der SAB ein. Die SAB entscheidet über das Vorhaben auf der Grundlage des für das Gebiet erteilten Rahmenbescheides durch einen gesonderten Vorhabensbescheid.
Vor Beantragung der Förderung kann eine Beratung bei der SAB in Anspruch genommen werden.
nein
Neben der Finanzierung gebietsbezogener integrierter Handlungskonzepte zielt die Förderung unter anderem auf Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, auf Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt sowie auf ein effektives Quartiersmanagement.
- Zuwendungsgeber : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)
- https://www.sab.sachsen.de/f%C3%B6rderprogramme/sie-ben%C3%B6tigen-unterst%C3%BCtzung-bei-sozialen-f%C3%B6rderthemen/nachhaltige-soziale-stadtentwicklung.jsp
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31.12.2022
Antragsberechtigt sind je nach Förderbereich natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts, das Land, Gemeinden und Gemeindeverbände, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Unternehmen, Erzeugergemeinschaften und deren Vereinigungen im ländliche Raum.
- Integrierte ländliche Entwicklungskonzepte
- Pläne für die Entwicklung ländlicher Gemeinden
- Regionalmanagement
- Dorfentwicklung
- dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen
- Neuordnung ländlichen Grundbesitzes und Gestaltung des ländlichen Raumes
- Breitbandversorgung ländlicher Räume
- Kleinstunternehmen der Grundversorgung
- Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen
- Regionalbudget
Unterstützung landwirtschaftlicher Betriebe bei Investitionen im Bereich "Urlaub auf dem Bauernhof"
Die Förderung erfolgt je nach Vorhaben in Form eines Zuschusses oder einer Bürgschaft.
Die Höhe der Förderung richtet sich nach Art und Umfang der Maßnahme.
Für die Durchführung der Förderung sind ausschließlich die Länder zuständig. Die Förderungsgrundsätze werden durch Förderrichtlinien der Länder konkretisiert.
eingeschränkt
Durch die Fördermaßnahmen der integrierten ländlichen Entwicklung wird der ländliche Raum als Lebens-, Arbeits-, Erholungs- und Naturräume nachhaltig gestärkt und weiterentwickelt. Projekte aus dem Tourismus können dazu einen wertvollen Beitrag leisten.
- Zuwendungsgeber : BMEL
- Ansprechpartner (Projektträger) : Antrag annehmende Stellen in den einzelnen Bundesländern; Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)
- https://www.bmel.de/DE/Laendliche-Raeume/03_Foerderung/BundLaender/_texte/Foerderung_LR_GAK.html
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31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- KMU im Sinne der Definition der Europäischen Kommission (mit einer Betriebsstätte oder einer Niederlassung in Deutschland zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung).
- Mittelständische Unternehmen, die zum Zeitpunkt der Auszahlung der gewährten Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland haben, wenn sie einschließlich verbundener oder Partnerunternehmen (Auslegung gemäß Empfehlung 2003/361/EG der EU-Kommission vom 6. Mai 2003 Anhang I Artikel 3) zum Zeitpunkt der Antragstellung eine Größe von 1 000 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von 100 Millionen Euro nicht überschreiten.
Im Rahmen von Verbundprojekten sind auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Unternehmen, die nicht die in Buchstabe a und b genannten Kriterien erfüllen, können sich auf eigene Kosten am Vorhaben beteiligen.
Gegenstand der Förderung sind risikoreiche industrielle Forschungs- und vorwettbewerbliche Entwicklungsvorhaben, die technologieübergreifend und anwendungsbezogen sind. Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben aus einem breiten Themenspektrum im Bereich Mensch-Technik-Interaktion, die ihren Schwerpunkt an den drei Themenfeldern im MTI-Forschungsprogramm orientieren:
- Intelligente Mobilität
- Digitale Gesellschaft
- Gesundes Leben
"Intelligente Mobilität": Fahrerassistenzsysteme, Intentionserkennung und Nutzererleben
"Digitale Gesellschaft": Robotik, Wohnen/Wohnumfeld, vernetzte Gegenstände (im Kontext von Robotik, Wohnen/Wohnumfeld), Interaktionskonzepte
Die Zuwendungen können im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden. Bemessungsgrundlage für Zuwendungen an Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sind die zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten, die in der Regel – je nach Anwendungsnähe des Vorhabens – bis zu 50 % anteilfinanziert werden können. Nach BMBF-Grundsätzen wird eine angemessene Eigenbeteiligung – grundsätzlich mindestens 50 % der entstehenden zuwendungsfähigen Kosten – vorausgesetzt.
Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt. In der ersten Verfahrensstufe sind beim beauftragten Projektträger des BMBF Projektskizzen über das Online-Skizzentool www.kmu-innovativ.de hochzuladen.
Einreichungs-/Vorlagefrist für Projektskizzen sind jeweils der 15. April und der 15. Oktober.
Bei positiver Bewertung werden die Interessenten in einer zweiten Verfahrensstufe unter Angabe detaillierter Informationen, der formalen Kriterien und eines Termins schriftlich aufgefordert, in Abstimmung mit dem vorgesehenen Verbundkoordinator einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.
nein
Die Fördermaßnahme "KMU-innovativ: Mensch-Technik-Interaktion" adressiert neuartige Technologien in einem interdisziplinären Forschungs- und Handlungsansatz (MTI-Forschungsprogramm). Interaktionen zwischen Mensch und Technik sind auch im Tourismus relevant, z. B. in smarten Hotelzimmern oder in der Urlaubsberatung durch Sprachassistenten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Bildung und Forschung
- Ansprechpartner (Projektträger) : VDI/VDE Innovation + Technik GmbH
- https://www.bmbf.de/de/kmu-innovativ-mensch-technik-interaktion-4276.html
bundesweit
31.12.2025
Antragsberechtigt sind:
- Privatpersonen
- Unternehmen
- Unternehmen mit kommunaler Beteiligung
- Stiftungen
- Körperschaften
- Vereine
Förderfähig ist der Erwerb (Kauf oder Leasing) eines neuen, erstmals zugelassenen, elektrisch betriebenen Fahrzeuges gemäß § 2 des Elektromobilitätsgesetzes, sowie der Erwerb eines Elektrofahrzeuges bei der zweiten Zulassung im Inland.
Das Fahrzeugmodell muss sich auf der Liste der förderfähigen Elektrofahrzeuge befinden, welche unter Publikationen verfügbar ist.
Zusätzlich ist der Erwerb eines akustischen Warnsystems (AVAS) förderfähig, welches zum Zeitpunkt des Erwerbs serienmäßig vom Hersteller oder durch eine autorisierte Werkstatt in ein gemäß dieser Richtlinie zu förderndes Fahrzeug eingebaut wurde.
- Mietwagen und Leihfahrzeuge
- unternehmenseigene Fahrzeugflotten
Die Finanzierung des Umweltbonus erfolgt zur Hälfte durch den Automobilhersteller und zur Hälfte durch einen Bundeszuschuss. Hiervon ausgenommen sind neue Fahrzeuge, die nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erstmalig zugelassen werden sowie junge gebrauchte Fahrzeuge, deren Erstzulassung nach dem 4. November 2019 und die Zweitzulassung nach dem 3. Juni 2020 und bis zum 31. Dezember 2021 erfolgt. Die genannten Fahrzeuge erhalten eine Innovationsprämie, bei der der im Folgenden jeweils genannte Bundesanteil am Umweltbonus verdoppelt wird und der Herstelleranteil unverändert bleibt. Nicht erfasst hiervon ist der Bundesanteil in der Fassung der Förderrichtlinie vom 28. Mai 2019. Ein Antrag auf Förderung durch die Innovationsprämie ist bis einschließlich 31. Dezember 2021 möglich. Bei mehreren Anträgen für ein und dasselbe Fahrzeug ist allein der erste Antrag maßgebend.
Der Bundesanteil am Umweltbonus (Festbetragsfinanzierung) beträgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss für ein reines Batterieelektrofahrzeug oder ein Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 3 000 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 2 500 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem reinen Batterieelektrofahrzeug oder einem Brennstoffzellenfahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Der Bundesanteil am Umweltbonus beträgt für ein von außen aufladbares Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.1 der Richtlinie mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von maximal 40 000 Euro 2 250 Euro und mit einem Nettolistenpreis für das Basismodell in Deutschland von über 40 000 Euro 1 875 Euro. Gleiches gilt für ein anderes Fahrzeug, welches einem von außen aufladbaren Hybridelektrofahrzeug gemäß Nummer 3.2 der Richtlinie gleichgestellt wurde.
Die Förderung erfolgt in einem einstufigem Verfahren. Das Fahrzeug muss vor Antragstellung erworben und zugelassen worden sein. Die Antragstellung erfolgt elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).
nein
Mit der Förderung von Elektrofahrzeugen leistet der Umweltbonus einen nennenswerten Beitrag zur Reduzierung der Schadstoffbelastung der Luft durch den Autoverkehr. Der von Reisenden und touristischen Unternehmen induzierte Verkehr kann dadurch nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/elektromobilitaet_node.html
bundesweit
31.12.2022
Antragsberechtigt sind Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse von Kommunen sowie Betriebe, Unternehmen und sonstige Einrichtungen mit mindestens 25 Prozent kommunaler Beteiligung.
Besonders förderwürdig sind Modellprojekte aus den Handlungsfeldern
- Abfallentsorgung;
- Abwasserbeseitigung;
- Energie- und Ressourceneffizienz;
- Stärkung des Umweltverbunds, grüne City-Logistik und Treibhausgas-Reduktion im Wirtschaftsverkehr;
- Smart-City (Vernetzung, Integration und intelligente Steuerung verschiedener umwelttechnischer Infrastrukturen).
Darüber hinaus kann auch für Modellprojekte aus anderen Bereichen, die die Bedingungen dieses Förderaufrufes erfüllen, eine Projektskizze eingereicht werden.
Von einer Förderung ausgeschlossen sind Neubauten sowie Maßnahmen zur kommerziellen Stromerzeugung und Maßnahmen aus dem Bereich Elektromobilität und des Radverkehrs, die bereits in anderen Förderprogrammen der Bundesregierung zuwendungsfähig sind. Weiterhin können Maßnahmen aus Forschung und Entwicklung nicht im Rahmen der kommunalen Klimaschutz-Modellprojekte gefördert werden.
Zuwendungen erfolgen im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Anteilfinanzierung.
Eigenmittel sind in Abhängigkeit des finanziellen Leistungsvermögens und als Ausdruck des Eigeninteresses in angemessener Höhe einzubringen. Die Förderquote beträgt vorbehaltlich der beihilferechtlichen Zulässigkeit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Für finanzschwache Kommunen wurde die Förderquote auf bis zu 100 % angehoben.
Das Auswahlverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe reichen die Interessenten eine aussagefähige Projektskizze ein. Projektskizzen können in den Jahren 2020, 2021 und 2022 jeweils vom 1. März bis 30. April und vom 1. September bis 31. Oktober beim Projektträger Jülich eingereicht werden. Dafür muss das Antragssystem „easy-Online“ benutzt werden.
eingeschränkt
Das Ziel der Förderung ist es, einen wesentlichen Beitrag zur Minderung jährlicher Treibhausgasemissionen in Kommunen und im kommunalen Umfeld zu leisten. Dadurch kann auch der Tourismus in den betreffenden Destinationen nachhaltiger gestaltet werden.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/modellprojekte
bundesweit
15.11.2023
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts.
Gefördert werden investive regionale Maßnahmen mit Modellcharakter zur klimafreundlichen und radverkehrsgerechten Umgestaltung des Straßenraumes, zur Errichtung notwendiger und zusätzlicher Radverkehrsinfrastruktur sowie zur Etablierung lokaler Radverkehrsdienstleistungen.
Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu vier Jahren.
Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 80% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, mindestens jedoch 200.000 EUR und maximal 20 Mio. EUR. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 100 Prozent gefördert werden. Von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird eine angemessene Eigenbeteiligung in Höhe von mindestens 50 Prozent vorausgesetzt.
Zweistufiges Verfahren: Einreichungsfristen für Projektskizzen sind vom 01. März 2020 bis zum 30. April 2020 sowie vom 1. September 2020 bis zum 31. Oktober 2020.
Weitere Einreichungsfristen in den Jahren 2021 bis 2023 jeweils im Zeitraum vom 01. März bis zum 30. April sowie vom 01. September bis zum 31. Oktober eingehen.
ja
Auch für eine nachhaltige Tourismusentwicklung ist es erforderlich, umweltfreundliche Verkehrsmittel zu stärken. Das Förderprogramm ermöglicht Investitionen in eine Radverkehrsinfrastruktur, die u.a. auch der Naherholung und dem Radtourismus dienlich ist.
- Zuwendungsgeber : BMU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ)
- https://www.ptj.de/klimaschutzinitiative/radverkehr
bundesweit
31. Dezember 2022
u.a.
- Kommunen (Städte, Gemeinden und Landkreise) und Zusammenschlüsse, an denen ausschließlich Kommunen beteiligt sind
- Betriebe, Unternehmen und Organisationen mit mind. 25 Prozent kommunaler Beteiligung
- fachkundige, externe Dienstleister
- Netzwerkmanagerinnen und Netzwerkmanager
- Aufgabenträger des öffentlichen Personennahverkehrs
Im Schwerpunkt "Nachhaltige Mobilität":
- Errichtung verkehrsmittelübergreifender Mobilitätsstationen,
- Einrichtung von Wegweisungssystemen für den Alltagsradverkehr,
- Errichtung von Radverkehrsanlagen wie Radfahrstreifen, Schutzstreifen, Fahrradstraßen oder Lückenschlüssen im Radewegenetz,
- Bau neuer Wege für den Radverkehr,
- hocheffiziente Beleuchtung für bestehende oder geförderte Wege für den Radverkehr,
- Umgestaltung von Radverkehrsanlagen und Knotenpunkten,
- Errichtung frei zugänglicher Radabstellanlagen,
- Errichtung und Einrichtung von diebstahl- und witterungsgeschützten Fahrradparkhäusern,
- technische Maßnahmen zur Einführung von „grünen Wellen“ für den Rad- und Fußverkehr,
- Anschaffung und Nutzung smarter Verkehrsdaten zur intelligenten Verkehrssteuerung (Potenzialstudie erforderlich).
- Errichtung von Fahrradwegen, -straßen, und -schnellwegen
- Wegverbreiterung, Anpassung der Streckenführung
- Echtzeit-Datensätze zur intelligenten Verkehrssteuerung
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art der Maßnahme. Im Förderschwerpunkt Nachhaltige Mobilität bis zu 50% der zuwendungsfähigen Ausgaben, mindestens jedoch 10.000 EUR für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs, für finanzschwache Kommunen bis zu 70% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Mindestzuwendungsbetrag für Mobilitätsstationen und Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs beträgt 5.000 Euro.
Anträge können ab 1. Januar 2020 ganzjährig beim Projektträger Jülich (PtJ) eingereicht werden.
eingeschränkt
Die Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld soll zum klimaverträglichen Mobilitätsverhalten und der Reduzierung von Treibhausgasemissionen beitragen. Von der Attraktivitätssteigerung im Alltagsradverkehrs kann auch die touristisch genutzte Infrastruktur profitieren.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Projektträger Jülich (PtJ); Service- und Kompetenzzentrum Kommunaler Klimaschutz (SK:KK)
- https://klimaschutz.de/kommunalrichtlinie