Förderwegweiser
Sachsen Sachsen-Anhalt
Antragsberechtigt sind
- Landkreise, kreisfreie Städte, Verbandsgemeinden, Gemeinden, Gemeindeverbände sowie kommunale Zweckverbände,
- Verbände und Vereine,
- gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung,
- staatlich anerkannte Glaubens- oder Religionsgemeinschaften,
- öffentlich-rechtliche und gemeinnützige privatrechtliche Stiftungen sowie
- öffentliche Unternehmen.
Gefördert werden:
- die Zusammenarbeit von Gemeinden zur Stärkung teilräumlicher Entwicklungen,
- die Umsetzung der regionalen Entwicklungskonzepte und der Zusammenarbeit von Kommunen. Hierzu zählen:
• Modellvorhaben der Raumordnung, die den überregionalen Kooperations-, Handlungs- und Entwicklungsprozess besonders beispielhaft fördern
• Vorhaben zur nachhaltigen Raumnutzung im Zusammenhang mit der Entwicklung und Gestaltung von gewachsenen und neu gestalteten Kulturlandschaften
• Standortuntersuchungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, insbesondere zur Nutzung von Flächenpotentialen
• Aufbau und Stabilisierung eines regionaltypisch ausgeprägten Tourismus im Zusammenhang mit Naherholung, Naturerlebnis, Regionalkultur, Bildung oder Sozialfürsorge
• Aufbau soziokultureller Initiativen zur sozialen Selbsthilfe und zur Kulturarbeit
• Aufbau von Einrichtungen für Kommunikationsvermittlung und Wissenstransfer
• Regionales Standortmarketing
- Vorhaben zur Bündelung, Kombination und Nutzung raumbezogener Informationen.
- Leistungen zur Aufstellung, Änderung und Ergänzung von Flächennutzungsplänen
- die Antragstellung und die Kofinanzierung von Projekten im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).
Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuschuss beträgt maximal EUR 80.000 beziehungsweise für Projekte im Rahmen des EFRE maximal EUR 16.000.
zum 31.3. eines Jahres an die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
ja
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Sachsen-Anhalt (IB)
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/sachsen-anhalt-regio
Rheinland-Pfalz
30.06.2023
Gefördert werden kleine und mittlere gewerbliche, touristische
- Beherbergungsbetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme mindestens zehn Betten und 10 Prozent der Zimmer barrierefrei ausgebaut haben,
- Gastronomiebetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme über mindestens zehn Tische verfügen und insgesamt 50 Prozent der Tische barrierefrei nutzbar haben,
- Campingbetriebe, die nach Abschluss der Maßnahme über mindestens zehn Stellplätze verfügen
Gefördert wird die Durchführung von Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit. Aufwendungen können für folgende Vorhaben gewährt werden: Umbau, Errichtung und Erweiterung von Gebäuden zur Erreichung der Barrierefreiheit sowie Anschaffung von Einrichtungsgegenständen und sonstigen Wirtschaftsgütern, die der Schaffung der Barrierefreiheit dienlich sind. Es sind nur solche Ausgaben förderfähig, die im Katalog der förderfähigen Ausgaben als solche aufgeführt sind.
Türverbreiterung sowie Neuanschaffung und Um- und Einbau barrierefreier Eingangs-/Durchgangstüren; Anschaffung/Bau/Einbau von Rampen oder eines Treppen- oder Hubliftes oder einer Hebebühne; Einbau Aufzug/Lift in geeigneter Größe und entsprechender Bedienung; Baumaßnahmen zur Vergrößerung von Bewegungsflächen und Verbreiterung von Fluren und Wegen; Absenkung von Stufen im Innen bereich, Herstellung geeigneter Oberflächenbeschaffenheit, Herstellung geeigneter Parkplätze und Zuwege; Anschaffung von Wegebegrenzungen; Absenkung von Stufen im Außenbereich; Um- und Ausbau von Sanitärräumen; Anschaffung/Einbau geeigneter WC, Waschbecken, Dusche, Sitze; Anschaffung/Einbau von Umlaufschranken, Handläufen und Haltestangen, Stütz- und Haltegriffen; Bau/Umbau/Anschaffung einer barrierefreien Umkleidekabine sowie Anschaffung/Einbau von Badelift und geeigneten Badevorrichtungen (bei Betrieben mit barrierefreiem Schwimmbad/Sauna); Anschaffung/Einbau geeigneter Möbel, sowohl für Gemeinschaftsflächen (z.B. Empfang, gastronomischer Bereich, Wellnessbereich) als auch für die barrierefreien Zimmer bzw. Wohnungen (z. B. Bett, Schrank, Bad- und Balkonmöbel)
Die Förderung erfolgt als Investitionszuschuss in Höhe des Förderhöchstsatzes von bis zu 40 Prozent, wenn das Investitionsvorhaben in den Modellregionen, die mittels des Wettbewerbs „Tourismus für Alle – Wettbewerb zur Entwicklung barrierefreier touristischer Modellregionen in Rheinland-Pfalz“ festgelegt wurden, umgesetzt wird. Im übrigen Rheinland-Pfalz beträgt der Förderhöchstsatz bis zu 30 Prozent. Der Mindestzuschussbetrag zum Bewilligungszeitpunkt liegt bei 20.000 EUR. Die Förderung erfolgt als De-minimis-Beihilfe. Die Höchstgrenze von maximal 200.000 EUR innerhalb von drei Steuerjahren ist zu beachten.
Anträge interessierter Beherbergungs-, Gastronomie- und Campingbetriebe müssen vor Beginn der Maßnahme bei der Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) gestellt werden. Zur Antragstellung ist die Registrierung im ISB-Kundenportal notwendig. (https://kundenportal.isb.rlp.de/irj/portal)
Anträge können bis 31.12.2022 angenommen werden.
nein
Fördermittel zur Verbesserung der Barrierefreiheit gemäß dem Qualitäts- und Komfortmerkmal „Reisen für Alle“ (www.reisen-fuer-alle.de) werden aus dem EU-Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Verfügung gestellt.
- Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz; Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau; Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz
- https://isb.rlp.de/foerderung/282.html
Baden-Württemberg
01.10.2023
Antragsberechtigt sind Gemeinden, gemeindliche Zusammenschlüsse und Unternehmen mit überwiegend öffentlichen Tourismusaufgaben, an denen Gemeinden, Gemeindeverbände oder Landkreise mit mindestens 50% beteiligt sind. Die kommunale Beteiligung muss dabei mindestens 25% betragen.
Gefördert werden bauliche Investitionen für die Errichtung, Sanierung und die Modernisierung öffentlicher Tourismusinfrastruktureinrichtungen, die für die Gestaltung eines marktorientierten, zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Auf eine flächensparende Realisierung ist grundsätzlich zu achten.
Errichtung oder Modernisierung von Tourist- und Informationszentren,
Rad- und Wanderwegen, Strand- und Badestelleneinrichtungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses, je nach Vorhaben und Antragsteller zwischen 15% und 50% der zuwendungsfähigen Kosten, jedoch maximal 2,5 Mio. EUR.
Die Bagatellgrenzen liegen für bauliche Investitionen bei 50.000 EUR, für sonstige investive Vorhaben an zertifizierten Wanderwegen oder zur begleitenden Radinfrastruktur bei 25.000 EUR.
Der Antrag ist unter Verwendung der jeweiligen Antragsformulare in fünffacher Ausfertigung bis spätestens 1. Oktober des Vorjahres zum jeweiligen Förderjahr über die Rechtsaufsichtsbehörde beim zuständigen Regierungspräsidium zu stellen.
eingeschränkt
Mit diesem Programm werden Anreize für Kommunen geschaffen, in touristische Infrastruktur zu investieren.
- Zuwendungsgeber : Ministerium der Justiz und für Europa Baden-Württemberg
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständiges Regierungspräsidium in Baden-Württemberg
- https://www.service-bw.de/zufi/leistungen/6006083