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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

92 Treffer:
Innovationsfonds SH  

Das Ziel des Fonds ist die Bereitstellung von Beteiligungskapital für kleine und mittlere Unternehmen (KMU). Dies kann sowohl zur Finanzierung von innovativen Vorhaben und Unternehmen, zur Unternehmensgründung als auch zur Nachfolgefinanzierung innovativer Unternehmen genutzt werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Europäische Union, Landesregierung Schleswig-Holstein, MBG Schleswig-Holstein, Innovationsfonds SH

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein

Was wird gefördert?

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmenserweiterung und -festigung

- Innovative Maßnahmen während der Unternehmensgründung

- Innovative Maßnahmen zur Unternehmensnachfolge

 

Von der Förderung ausgenommen sind Sanierungen und die Ablösung vorhandener Bankverbindlichkeiten.

Art und Höhe der Zuwendung

Beteiligungsform: stille oder offene Beteiligung

Beteiligungsbetrag:

- stille Beteiligung: 50.000 EUR bis 1 Mio. EUR

- offene Beteiligung: Max. 1 Mio. EUR

Beteiligungsentgelt: bonitätsabhängig

Tilgungsrate:

- stille Beteiligung: endfällig oder ab dem 6. Jahr ratierlich

- offene Beteiligung: endfällig

Laufzeit stille Beteiligung: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlos

- über das Fondsmanagement

- über die IB.SH

- über die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU werden mit einer stillen oder offenen Beteiligung in Höhe von max. 1 mio. Euro für innovative Maßnahmen gefördert.

Weitere Informationen  
Steinburg-Fonds  

Der Kreis Steinburg, die Entwicklungsgesellschaft Westholstein mbH (egw) und die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH (MBG) wollen durch die Vergabe von Beteiligungskapital die wirtschaftliche Eigenkapitalbasis von kleinen und mittleren Unternehmen mit Sitz im Kreis Steinburg verbessern.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Steinburg

Für wen?

Existenzgründungen in Steinburg

Bestehende kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz in Steinburg.

Was wird gefördert?

- Förderung der Umsetzung neuer Geschäftsidee

- Stabilisierung d. mittelständ. Wirtschaft

- Schaffung & Sicherung von Arbeitsplätzen

- Unternehmensansiedlung

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung

Beteiligungsbetrag: 50.000€ bis 200.000€

Laufzeit: 10 Jahre

Bewerbungsverfahren

formlose Kontaktaufnahme per Mail/ telefonisch über die MBG Mittelständische Beteilogungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen sowie KMU werden mit einer stillen Beteiligung zur Stärkung des wirtschaftlichen Eigenkapitals, Verbesserung des Unternehmensratings bei Banken und der Verbesserungder Ausgangslage zur Beschaffung von Fremdkapital mit max. 200.00€ gefördert.

Weitere Informationen  
Regionale Kooperationen SH  

Im Rahmen des Landesprogramm Wirtschaft werden Regionale Kooperationen durch die Förderung von Regionalen Entwicklungskonzepten, Regionalmanagements und Regionalbudgets unterstützt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)

Geltungsdauer

30.06.2029

Für wen?

Begünstigte der Zuwendung sind

- Gemeinden und Kreise

- juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, wenn die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 Abgabenordnung erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist

- juristische Personen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind (z.B. Industrie- und Handelskammern)

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Bildung, Verstetigung und Weiterentwicklung von regionalen Kooperationen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines

zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.

Bewerbungsverfahren

Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143 Kiel.

 

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027 bereit.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Stärkung der regionalen Wirtschaftsentwicklung. Die Förderung erfolgt dabei mit Mitteln der GRW und Landesmitteln.

Weitere Informationen  
Einzelbetriebliche Investitionsförderung  

Mit dieser Förderung soll durch die Unterstützung von betrieblichen Investitionen von KMU ein Beitrag zur Stärkung des Wirtschaftsfaktors Tourismus und die Verbesserung der Wettbewerbsposition der Tourismuswirtschaft in Schleswig-Holstein erreicht werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft, deren zu fördernde Betriebsstätte in Schleswig-Holstein liegen muss und welche überwiegend (d.h. zu mehr als 50 Prozent des Umsatzes) Güter herstellen oder Leistungen erbringen, die ihrer Art nach regelmäßig überregional abgesetzt werden.

Was wird gefördert?

Investitionen zur Errichtung oder Erweiterung einer Betriebsstätte.

 

 

Des Weiteren gefördert wird der Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätte infolge wirtschaftlicher Schwierigkeiten geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre (drohende Stilllegung). Wird mit dem Gesamtkaufpreis ein Geschäfts- oder Firmenwert vergütet, spricht dies gegen die Annahme einer drohenden Stilllegung. Der Erwerb von Unternehmensanteilen (sog. Share Deal) ist nicht förderfähig. Investor und Verkäufer dürfen in keiner Beziehung zueinander stehen (mit Ausnahme kleiner Unternehmen (KU), die von Familienmitgliedern ursprünglicher Eigentümer oder ehemaligen Beschäftigten übernommen werden).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird im Wege der Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer, sachkapitalbezogener Investitionszuschuss gewährt.

Förderhöhe (in % der förderfähigen Investitionskosten):

KU

• C- und D-Gebiet: max. 20 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 15 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

 

MU

• C-Gebiet: max. 15 %, D-Gebiet: max. 10 %

• Hamburg-Rand-Raum: max. 10 % (nur Errichtung bei erstmaliger Ansiedlung)

Bewerbungsverfahren

Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens zu stellen.

 

Die Antragsunterlagen sind im Original bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als Antrags- und Bewilligungsstelle auf dem Postweg (Investitionsbank Schleswig-Holstein, Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) oder persönlich (Zur Helling 5-6, 24143 Kiel) einzureichen.

 

Die Feststellung von Förderfähigkeit und -würdigkeit von Vorhaben erfolgt grundsätzlich durch die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm bietet touristischen KMU in Schleswig-Holstein einen Investitionszuschuss zur Errichtung, Erweiterung oder Modernisierung von Beherbergungsbetrieben. Ein besonderer Bonus (erhöhte Förderquote) wird gewährt, wenn das Vorhaben gleichzeitig Umweltschutzmaßnahmen, Energieeffizienz oder die Nutzung erneuerbarer Energien beinhaltet.

Weitere Informationen  
Leben auf dem Land  

Die Rentenbank fördert mit diesem Programm Investitionen, die zur Verbesserung der Wohn- und Lebensbedingungen sowie der Infrastruktur ländlicher Räume beitragen. Die Förderung des ländlichen Tourismus ist dabei ein wesentlicher Förderschwerpunkt.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen gem. KMU-Definition der EU und sonstige Antragsteller im ländlichen Raum (Gemeinden bis 50.000 EW).

Was wird gefördert?

Investitionen in den ländlichen Tourismus

Dazu zählen:

– Investitionen in die Infrastruktur sanfter Tourismusformen (z.B. Investitionen in Naturparks, Kur- und Kneipphäuser, Rad- , Wander- oder Reitwege)

– Investitionen in Beherbergungsbetriebe einschließlich Ferienwohnungen (nur Kreditnehmer, deren Übernachtungskapazität 25 Gästebetten nicht übersteigt)

– Investitionen in Gastronomiebetriebe mit regionalem Charakter (z.B. Landgasthöfe, Gasthöfe mit regionaler Küche). Investitionen in Systemgastronomie oder Franchisevorhaben werden nicht gefördert

– Investitionen in sonstige touristische Angebote mit regionalem Charakter (z.B. Angebote, die auf traditionelle Landbau- und Handwerkstechniken, überliefertem Brauchtum oder Kunsthandwerk aufbauen).

Beispiele

Rad- und Wanderwege; Urlaub auf dem Bauernhof; Hofcafés; Straußen- und Besenwirtschaften

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehen in Höhe von bis zu 100 Prozent der förderfähigen Investitionskosten

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist bei der Leasinggesellschaft oder der Hausbank zu stellen. Das Programm ist befristet bis längstens 30. Juni 2024.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der Rentenbank erleichert Gründungen und Investitionen touristischer Projekte jeglicher Art und stärkt damit den Tourismus im ländlichen Raum.

Weitere Informationen  
Kulturhauptstadt Europas (2020-2033)  

Mit der Auszeichnung "Kulturhauptstadt Europas" sollen die Vielfalt und Gemeinsamkeiten der europäischen Kulturen herausgestellt sowie das Gefühl der Zugehörigkeit zu einem gemeinsamen Kulturraum als auch die langfristige Entwicklung der Städte gefördert werden.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

bis 2033

Für wen?

Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.

Was wird gefördert?

Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden. Dieses Kulturprogramm sollte Teil einer langfristigen Strategie sein, die nachhaltige Auswirkungen auf die lokale wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung hat.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Dieses wird derzeit mit 1,5 Mio. EUR aus dem EU-Programm Kreatives Europa finanziert.

Bewerbungsverfahren

Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.

Weitere Informationen  
EaSI (Programm für Beschäftigung und soziale Innovation)  

Das Programm dient der Förderung der Beschäftigung und sozialen Innovation in den Mitgliedstaaten der EU. Im Zeitraum 2021–2027 wird das EaSI-Programm eine Komponente des Europäischen Sozialfonds plus (ESF+).

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen mit einem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EU-Beitrittsstaat oder – unter bestimmten Bedingungen – auch in einem Drittstaat. Des Weiteren können nach Unionsrecht gegründete Rechtsträger sowie internationale Organisationen gefördert werden.

Was wird gefördert?

Aus den Mitteln können in den Politikfeldern Beschäftigung und Soziales

 

- evidenzbasierte Studien,

- networking Aktivitäten (Informationsaustausch, gegenseitiges Lernen),

- soziale Erprobungen,

- geografische Mobilität,

- Mikrofinanzierungen (von Kleinstunternehmen) sowie

- der Aufbau institutioneller Kapazitäten (Sozialinvestitionen, soziale Infrastruktur, transnationale Zusammenarbeit und Unterstützungsleistungen bei der Umsetzung von internationalen Sozial- und Arbeitsnormen)

 

gefördert werden.

Beispiele

- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen

- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten

- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen

- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die jährlichen Zuwendungsbeträge werden durch die jeweiligen Finanzierungsbeschlüsse und Jahresarbeitsprogramme festgelegt. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Projektaufrufen im Rahmen des EaSI-Strangs des ESF+. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung können Mitgliedsstaaten mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 Prozent rechnen.

Bewerbungsverfahren

Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.

Projektaufrufe werden gezielt veröffentlicht. Daraufhin erfolgt eine Phase zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die Bewerber, gefolgt von einer Bewertung durch die Kommission auf Basis der Relevanz, Wirkungspotenziale und Qualität der Nachweise.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.

Weitere Informationen  
Blaues Band Deutschland - Auen  

Deutschlands Wasserstraßen sollen wieder naturnäher werden! Das ist das Ziel des Bundesprogramms „Blaues Band Deutschland“ (BBD), einer gemeinsamen Initiative von Bundesverkehrsministerium (BMV) und Bundesumweltministerium (BMUKN).

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche oder juristische Personen oder Personenvereinigungen mit Sitz bzw. Geschäftsbetrieb in der Bundesrepublik Deutschland.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Einzel- und Verbundvorhaben an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen zur Wiederherstellung und Entwicklung von naturnahen Flussauen.

Beispiele

- Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen (z. B. Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede)

- Entwicklung und Anlage standortheimischer Auenwälder/Gehölze

- Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse

- Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen (z. B. Hecken, Feldraine)

- Extensivierung der Auennutzung

- Förderung standortgerechter Nutzungen

- Wiederherstellung naturnaher Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen

- Rück- und Umbau/Verlegung von Infrastrukturelementen (z. B. Wege, Versorgungsleitungen, Meliorationsmaßnahmen)

- Entwicklung naturnaher Uferbereiche (z. B. Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen)

- Entfernung/Schlitzung/Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen

- Förderung von Maßnahmen zur Bestandssicherung und Wiederansiedlung auentypischer Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen (z. B. Wiederansiedlung von Pflanzenarten).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses und werden im Wege der Projektförderung gewährt Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel höchstens 75% der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt. Die Vorhaben sollen nach spätestens zehn Jahren Laufzeit abgeschlossen sein.

Bewerbungsverfahren

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der ersten Stufe sind Projektskizzen unter Verwendung der Mustergliederung und des Musterfinanzierungsplans per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN) einzureichen. In der zweiten Verfahrensstufe ist dem BfN ein förmlicher Förderantrag vorzulegen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Renaturierung von Flüssen und Auen schafft Lebensräume für die Tier- und Pflanzenwelt unserer Gewässerlandschaften und setzt neue Akzente für Freizeit, Erholung und Tourismus.

Weitere Informationen  
ERP-Gründerkredit – StartGeld  

Kredit zur Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln von Existenzgründern und jungen Unternehmen mit einem geringen Fremdfinanzierungsbedarf.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Mit dem ERP-Gründerkredit – StartGeld fördern werden alle gefördert, die

ein Unternehmen gründen,

in ein junges‍‌ Unternehmen investieren möchten,

sich als Geschäfts­führerin oder Geschäfts­führer an einem Unternehmen beteiligen,

ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmens­nachfolge übernehmen oder

ein Unternehmen im Haupterwerb oder im Nebenerwerb führen möchten.

 

Auch gemeinnützige Unternehmen werden gefördert.

 

Hinweis: Sowohl der Sitz des Unter­nehmens als auch der Ort der Investition muss sich in Deutsch­land befinden.

Was wird gefördert?

Im Wesentlichen gefördert werden folgende Maßnahmen:

- Investitionen (z. B. Einrichtungsgegenstände, Firmenfahrzeuge, Computer, Grundstücke und Gebäude)

- Betriebsmittel (Mittel zur Gewährleistung des laufenden Betriebes, u.a. Personalkosten, Mieten, Marketingmaßnahmen, Messeteilnahmen, Beratungskosten)

- Material- und Warenlager

- Kauf eines Unternehmens oder Unternehmensanteils, wenn eine Geschäftsführerfunktion übernommen wird

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Darlehen gewährt. Die Höhe des Darlehens beträgt bis zu 100 Prozent des Gesamtfremdfinanzierungsbedarfs, maximal jedoch 200.000 EUR, davon maximal 80.000 EUR Betriebsmittel.

Das StartGeld kann mehrmals je Antragsteller gewährt werden, sofern der Darlehenshöchstbetrag nicht überschritten wird.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind unter Verwendung der vorgesehenen Formulare bei der jeweiligen Hausbank zu stellen. Diese leitet die Anträge weiter an die KfW Bankengruppe.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der ERP-Gründerkredit – StartGeld ermöglicht Gründern sowie Freiberuflern und kleinen Unternehmen eine zinsgünstige Finanzierung von Vorhaben mit einem Fremdfinanzierungsvolumen bis 200.000 EUR.

Weitere Informationen  
KfW-Programm Erneuerbare Energien Standard  

Mit dem Programm "KfW-Programm Erneuerbare Energie Standard" bietet die KfW einen Förderkredit für Strom und Wärme.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände

- Privatpersonen und gemeinnützige Antrag­steller

- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.

- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine

- Freiberufler

- Landwirte

 

Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:

- Deutsche private Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften im Ausland

- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland

- In Deutschland tätige Freiberufler

 

Nicht antragsberechtigt sind:

 

- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen

- Kommunen, kommunale Gebiets­körperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe

Was wird gefördert?

Mit dem Förder­produkt Erneuer­bare Energien – Standard finanzieren wir Investitionen in Deutsch­land und im Ausland, im Einzelnen:

 

- die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation. Die Anlagen müssen den Anforderungen des Gesetzes für den Ausbau erneuerbarer Energien genügen.

 

- die Errichtung, Erweiterung und den Erwerb von Anlagen zur reinen Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien, zum Beispiel: Solarthermie, Wärmepumpen

 

- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energiequellen gespeist werden

 

- die Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot sowie die Digitalisierung der Energiewende mit dem Ziel, die erneuerbaren Energien systemverträglich in das Energiesystem zu integrieren, zum Beispiel: Stromspeicheranlagen (Power-to X-Technologien), Lastmanagement, Steuerungssysteme (als Einzelmaßnahme oder Nachrüstung)

Art und Höhe der Zuwendung

- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten

- bis zu 150 Mio. EUR pro Vorhaben

- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.

 

Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ein Kredit, der die Investition in erneuerbare Energien ermöglicht.

Weitere Informationen  
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