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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

92 Treffer:
Förderung im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW)  

Die Mittel der GRW unterstützen Sie bei gewerblichen Investitionen sowie bei Investitionen in die kommunale wirtschaftsnahe Infrastruktur und in Energieinfrastrukturen. Sie erhalten die GRW-Förderung in ausgewählten strukturschwachen Regionen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,

- Gemeinden,

- Gemeindeverbände und

- bei wirtschaftsnahen Infrastrukturmaßnahmen auch andere Träger, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen und nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind.

Was wird gefördert?

Sie erhalten die Förderung für

 

- Investitionen von Unternehmen mit bedeutenden regionalwirtschaftlichen Effekten

- Investitionen von Unternehmen zur Beschleunigung der Transformation hin zu einer klimaneutralen und nachhaltigen Wirtschaft

- Wirtschaftsnahe Infrastrukturmaßnahmen und Maßnahmen zur Steigerung der Standortattraktivität einschließlich der regionalen Daseinsfürsorge

- Maßnahmen von insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, Innovationskraft, Digitalisierung und ökologischen Nachhaltigkeit

Beispiele

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte, Ausbau der Kapazitäten, Diversifizierung der Produktion, grundlegende Änderung oder Modernisierung des gesamten Produktionsprozesses, Erwerb einer geschlossenen oder von Schließung bedrohten Betriebsstätte

- Vorhaben mit besonderen Umweltschutzaspekten oder Energieeffizienzeffekten oder Vorhaben zur Deckung des Energieeigenbedarfs aus erneuerbaren Quellen

- Industrie- und Gewerbegelände, Anbindung von Gewerbebetrieben, Tourismus, Gewerbezentren, Bildungseinrichtungen, Abwasser- und Abfallanlagen, Häfen, Forschungseinrichtungen und -infrastruktur, integrierte regionale Entwicklungskonzepte, Regionalmanagement, Regionalbudget, Kooperationsnetzwerke, Innovationscluster

- Beratung, Schulung, Verbesserung der Personalstruktur, angewandte Forschung und Entwicklung, Markteinführung von innovativen Produkten

Art und Höhe der Zuwendung

Die gesamten öffentlichen Investitionsbeihilfen (GRW und andere) dürfen folgende Obergrenzen beim Bruttofördersatz nicht überschreiten:

- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-Bruttoinlandsprodukt (BIP) von höchstens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 oder einer Arbeitslosenquote von mindestens 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 (ehemalige A-Fördergebiete):

kleine Unternehmen: 35 Prozent

mittlere Unternehmen: 25 Prozent

große Unternehmen: 15 Prozent

In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

 

- C-Fördergebiete mit einem Pro-Kopf-BIP von mehr als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27 und einer Arbeitslosenquote von weniger als 100 Prozent des Durchschnitts der EU-27:

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 30 Prozent,

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 20 Prozent,

Betriebsstätten von großen Unternehmen: 10 Prozent.

In C-Fördergebieten mit einem Bevölkerungsrückgang von mehr als 10 Prozent im Zeitraum 2009 bis 2018 können die genannten Höchstfördersätze um 5 Prozentpunkte angehoben werden.

In Gebieten, die an ein A-Fördergebiet in Polen oder Tschechien angrenzen, gelten erhöhte Fördersätze.

 

- D-Fördergebiete:

Betriebsstätten von kleinen Unternehmen: 20 Prozent

Betriebsstätten von mittleren Unternehmen: 10 Prozent

Betriebsstätten von großen Unternehmen: 300.000 EUR innerhalb von drei Jahren (Höchstbetrag De-minimis-Beihilfe)

 

Infrastrukturmaßnahmen können normalerweise mit bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten gefördert werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Förderung bis zu 90 Prozent betragen.

Bewerbungsverfahren

Ihren Antrag stellen Sie in den Bundesländern bei den jeweils zuständigen Stellen (https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Wirtschaft/grw-gemeinschaftsaufgabe-laender.html).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Sie in einer strukturschwachen Region investieren, können Sie eine GRW-Förderung von bis zu 45 Prozent erhalten. Infrastrukturmaßnahmen werden unter bestimmten Voraussetzungen mit bis zu 90 Prozent gefördert.

Weitere Informationen  
IB.SH Mittelstandskredit  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Unterstützt werden Finanzierungen von Investitionen und Liquiditätsbedarf.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Gefördert werden:

- natürliche Personen und Unternehmen mit max. 3 Gesellschafter:innen

- Grundsätzlich sind nur Unternehmensstrukturen mit max. 2 operativ tätigen Gesellschaften geeignet

- Unternehmen, deren Kapitaldienstfähigkeit nachhaltig gesichert ist

- Unternehmen, deren wirtschaftliches Eigenkapital positiv ist (Ermittlungsschema siehe unten "Hinweise und Erläuterungen")

- Personen ohne unerledigte Negativmerkmale in der SCHUFA

- Unternehmen, deren Creditreform-Index bei Antragsstellung max. 349 beträgt

Was wird gefördert?

Investitionen und Liquiditätsbedarf für Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungen von Unternehmen.

Von der Förderung ausgenommen sind die Ablösungen von Bankverbindlichkeiten und Gesellschafterdarlehen.

 

Bei Finanzierung eines Liquiditätsbedarfs >100.000 EUR ist eine Finanzierungsbeteiligung der Hausbank in Höhe von 10 % (in Form von Kontokorrent-Linien oder Krediten) erforderlich. Ausnahmen sind bei Existenzgründungen möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 300.000 Euro. Auch als Finanzierungsbaustein bei größeren Vorhaben möglich.

Auszahlung: 100 %

Zinssatz:

-> 5,00 % für Unternehmen ab dem 3. Jahr nach Gründung

-> 5,50 % für Unternehmensgründungen und -übernahme

-> alle Konditionen sind freibleibend, es gilt der am Tag der Darlehenszusage gültige Zinssatz

Laufzeit: 5 / 7 / 10 oder 12 Jahre (je nach Verwendungszweck)

Zinsbindung: fest für die gesamte Laufzeit

Tilgung: monatliche Annuität

tilgungsfreie Zeit: 1 bzw. 2 Jahre

Besicherung: keine

Ausnahme: bei Kapitalgesellschaften ist eine Bürgschaft durch die Gesellschafter:innen abzugeben

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank, einen Berater oder direkt bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mittelstandskredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein fördert Existenzgründungen sowie Übernahmen und Festigungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form von zinsgünstigen Darlehen.

Weitere Informationen  
Interreg North Sea Region  

Interreg Nordsee fördert die europäische transnationale Zusammenarbeit mit Mitteln aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Fördergebiet

Bremen Hamburg Niedersachsen Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Förderfähige Antragssteller:

- öffentliche Behöden

- (öffentliche) Dienstleister

- Forschungseinrichtungen und Hochschulen

- Kammern, Verbände, Vereine

- Organisationen der Wirtschaftsförderung

- Unternehmen

- Nichtregierungsorganisationen

Was wird gefördert?

Programmprioritäten:

- Robuste und intelligente Wirtschaft

- Grüner Umschwung

- Klimaresilienz

- Bessere Governance

Art und Höhe der Zuwendung

„Regular Projects“: Größere Projekte, die Lösungen für die gemeinsamen Herausforderungen

der Region im Einklang mit den Programmprioritäten entwickeln

o Partnerschaft: 8-15 Partner aus mindestens drei Ländern

o Projektlaufzeit: 3-5 Jahre

o Gesamtvolumen: 2-6 Mio. Euro

o Antragsverfahren: zweistufig

 

„Small-Scale-Projects“: Projekte, die neue Partnerschaften aufbauen, neue Territorien

einbeziehen, neue Themenbereiche behandeln sowie Voraussetzungen für größere Projekte

schaffen

o Partnerschaft: 3-7 Partner aus 3-7 Ländern

o Projektlaufzeit: 18 Monate

o Gesamtvolumen (Empfehlung): 200.000 Euro, max. 500.000

o Antragsverfahren: einstufig

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren findet im Interreg-Nordseeprogramm ausschließlich in elektronischer Form über das Online Monitoring System (OMS) statt.

 

Für den "6.Call" können nur Ergebnisse ausgewählt werden, die im Rahmen eines VIB-Interreg-Nordseeprojekts erzielt wurden, um weiterentwickelt und verbreitet zu werden. Die Ergebnisse müssen im Indikatorenmodul gemeldet und genehmigt worden sein.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Es werden Projekte in Bundesländern der Nordseeregion im Bereich robuste und intelligente Wirtschaft, grüner Umschwung, Klimaresilienz und bessere Governance gefördert.

Weitere Informationen  
NaturMomente – Zukunftsfonds Ländlicher Tourismus  

Der „NaturMomente – Zukunftsfonds Ländlicher Tourismus“ soll die touristische Nachfrage gezielt in den ländlichen Raum lenken, dadurch die wirtschaftliche Basis kleiner Gemeinden stärken und nachhaltige Strukturen fördern. Der gemeinsame Fonds von Airbnb und DTV soll dazu beitragen, das Bewusstsein, die Akzeptanz und die wirtschaftlichen Potenziale für den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.09.2026

Für wen?

Kommunen, Tourismusorganisationen, Naturparke, KMU, lokale Initiativen, Kultur- und Denkmalorganisationen aus ländlichen Regionen

Was wird gefördert?

Gesucht werden umweltverträgliche Projekte mit klarem Naturbezug, die in ländlichen Regionen angesiedelt sind und dort neue Impulse setzen. Förderfähig sind Projekte mit hohem Innovationsgrad, die einen nennenswerten Beitrag zur regionalen touristischen Entwicklung einer ländlichen Region leisten und Bezug zur Natur aufweisen.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit bis zu 100.000 EUR für Projektträger greift das neue Förderprogramm den Trend zu Naturaufenthalten auf. Ziel ist es, Reisen in weniger frequentierte Regionen zu fördern. Das Programm reagiert auf die starke Nachfrage nach Reisen aufs Land innerhalb Deutschlands.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbungsphase läuft von Juni bis September 2026, ausgewählte Projekte werden beim Deutschen Tourismustag am 19.11.2026 in Leipzig vorgestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Airbnb und der Deutsche Tourismusverband (DTV) legen einen gemeinsamen Förderfonds in Höhe von einer Million Euro auf, um innovative Tourismusprojekte im ländlichen Raum zu fördern. Der gemeinsame Fonds „NaturMomente" ist eine Reaktion auf die starke Nachfrage nach Reisen aufs Land in Deutschland – und soll dazu beitragen, das Bewusstsein, die Akzeptanz und die wirtschaftlichen Potenziale für den Tourismus im ländlichen Raum zu stärken. Er soll Vorhaben unterstützen, die wirtschaftliche und soziale Nachhaltigkeit mit ökologischer Verantwortung verbinden und zugleich die touristische Qualität in der jeweiligen Region verbessern.

Weitere Informationen  
Förderfonds der Metropolregion Hamburg - Förderfonds Hamburg/Niedersachsen/Schleswig-Holstein/Mecklenburg-Vorpommern  

Die Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern fördern Vorhaben, die der Verbesserung der Struktur und der Entwicklung der Metropolregion Hamburg (MRH) dienen.

Fördergebiet

Hamburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Schleswig-Holstein Landkreise Ludwigslust-Parchim, NordwestmecklenburgSchwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg

Geltungsdauer

31.12.2026

Für wen?

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Ludwigslust-Parchim und Nordwestmecklenburg sowie deren Ämter und Gemeinden, die Landeshauptstadt Schwerin sowie der Regionale Planungsverband Westmecklenburg und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Antragsberechtigt sind die Landkreise Cuxhaven, Harburg, Heidekreis, Lüchow-Dannenberg, Lüneburg, Rotenburg (Wümme), Stade, Uelzen sowie die Städte, Samt-, Einheits- und Mitgliedsgemeinden in den genannten Landkreisen und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Antragsberechtigt sind die Kreise Dithmarschen, Herzogtum Lauenburg, Ostholstein, Pinneberg, Segeberg, Steinburg, Stormarn sowie die Städte, Gemeinden, Ämter und Zweckverbände nach dem Gesetz über kommunale Zusammenarbeit (GKZ) in den genannten Kreisen, die Hansestadt Lübeck, die Stadt Neumünster und die Freie und Hansestadt Hamburg.

 

Der Verein „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist bei allen Förderfonds der MRH antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden investive Maßnahmen inkl. Vorbereitung, Studien und Konzepte, nachhaltige Öffentlichkeitsarbeit sowie Regionalmanagements als Teil eines Leitprojekts der Metropolregion in den Themenfeldern Partnerschaft von Land und Stadt, dynamischer Wirtschaftsraum, grüne Metropolregion, Infrastruktur und Mobilität.

Beispiele

Folgende Projekte werden von den Förderfonds gefördert:

 

Das Leitprojekt Machbarkeitsstudie für Radschnellwege bildet den Ausgangspunkt, das Pendeln mit dem Fahrrad in der Metropolregion Hamburg attraktiver zu gestalten und konkrete Trassenplanungen sowie den Bau dieser neuen stadtregionalen Radinfrastruktur zu forcieren.

 

Der Moorlehrpfad im schleswig-holsteinischen Himmelmoor in Quickborn führt vom Torfwerk über einem Eichensteg zu Aussichtsbergen und Moorwiesen. Erlebnisstationen und Infotafeln klären über die ökologische Bedeutung auf, mit dem Ziel die Naherholung nachhaltig aufrechtzuerhalten.

 

Im Wattenmeer-Besucherzentrum Cuxhaven in Niedersachen können Besucher alles Wissenswerte über den Nationalpark und das Weltnaturerbe Wattenmeer erfahren. Ziel ist es, die Natur und ihren Schutz noch stärker in den Mittelpunkt für die nachhaltige touristische Entwicklung der Region zu stellen.

 

Park & Ride-Anlagen helfen, den öffentlichen Personennahverkehr zu stärken und Umweltbelastungen zu verringern. Das große Potenzial der Park & Ride-Anlage im mecklenburg-vorpommerschen Ludwigslust liegt in der Kombination des motorisierten Individualverkehrs und des öffentlichen Nah- und Fernverkehrs.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Projektförderung im Wege einer Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbar oder nachrangig als zinslose Darlehen (bedingt oder unbedingt rückzahlbar) gewährt. Die Darlehenskonditionen werden einzelfallbezogen vom Lenkungsausschuss beschlossen und von der Bewilligungsbehörde in einem Zuwendungsbescheid oder in einem Darlehensvertrag festgeschrieben. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. ist eine Vollfinanzierung möglich.

 

Projekte innerhalb von Leitprojekten werden mit bis zu 80 Prozent, sonstige Projekte mit bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Bei Projekten des Vereins „Projektbüro Metropolregion Hamburg“ e.V. werden die notwendigen Eigenmittel zur Finanzierung der bei EU, Bund, Ländern oder Anderen beantragten Förderungen zu 100 Prozent gefördert.

Bewerbungsverfahren

Förderfonds Hamburg/Mecklenburg-Vorpommern:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle in der Staatskanzlei in Schwerin und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden.

 

Förderfonds Hamburg/Niedersachsen:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen sind über den Landkreis zu leiten.

 

Förderfonds Hamburg/Schleswig-Holstein:

Anträge sind unter Nutzung des auf der Internetseite der MRH abrufbaren Formulars der Geschäftsstelle im Ministerium für Inneres, ländliche Räume, Integration und Gleichstellung in Kiel und der Behörde für Wirtschaft und Innovation in Hamburg jeweils einmal in Papierform und einmal elektronisch zur Prüfung vorzulegen. Zusätzlich ist der Antrag der Geschäftsstelle der Metropolregion Hamburg einmal elektronisch zur Information zu übersenden. Anträge von kreisangehörigen Kommunen und Zweckverbänden sind über den Kreis zu leiten.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Zweck der Zuwendung ist die Förderung von Projekten, die die wirtschaftliche, technologische, räumliche, soziale und kulturelle Entwicklung der MRH als gemeinsamen Wirtschafts- und Lebensraum vorantreiben. Zudem wird die weitere Vernetzung und Interaktion von Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Unternehmen, Wissenschaft und Sozialpartnern angestrebt.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Länder Niedersachsen, Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg, Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation
  • https://metropolregion.hamburg.de/foerderfonds/
 
Förderung des Tourismus im Binnenland in Schleswig-Holstein  

Von 2024-2029 stellt das Wirtschaftsministerium (MWVATT) rund 13 Mio. Euro an Mitteln zur Förderung des Tourismus im Binnenland zur Verfügung. Die Summe setzt sich aus Mitteln des Europäischen Fonds zur regionalen Entwicklung (EFRE) und Landesmitteln zusammen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsteller können Gemeinde und Gemeindeverbände sowie im Tourismus tätige Organisationen und Institutionen sein. Unternehmen des Beherbergungs- und Gastronomiegewerbes sind von der Förderung ausgeschlossen. Voraussetzung ist die Mitgliedschaft des Projektträgers in einer lokalen Tourismusorganisation (LTO) oder die enge Zusammenarbeit mit der jeweiligen LTO bei der Umsetzung des Vorhabens.

Was wird gefördert?

Gefördert werden können Projekte, die den Tourismus im Binnenland stärken, die touristische Wertschöpfung erhöhen und somit einen Beitrag leisten, die ländlichen Räume funktions- und lebensfähig zu erhalten.

Beispiele

Nicht-investive Vorhaben:

- Maßnahmen und Kooperationsvorhaben zur nachhaltigen Qualitäts-, Produkt- und Angebotsentwicklung, für den Auf- und Ausbau regionaler Wertschöpfungsketten

- Maßnahmen zur Digitalisierung öffentlicher touristischer Dienste und Dienstleistungen

- Planungen, Studien, Konzepte sowie sonstige Leistungen Dritter wie Fremdleistungen und Honoraraufträge

 

Investive Vorhaben:

- Vorhaben zur regionalen Entwicklung des Radtourismus, der touristischen Wander- und wasserbezogenen Infrastruktur sowie zur Besucherlenkung und -information

- Einrichtungen mit touristischer Bedeutung, die Binnenland-spezifische Themen vermitteln (z. B. Kultur-, Naturerlebniseinrichtungen)

- Vorhaben zur Verbesserung der touristischen Mobilität und Verknüpfung unterschiedlicher Mobilitätsangebote

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Förderquote beträgt 60 – 80 %, die max. Fördersumme für investive Vorhaben 1.000.000 Euro. Das Beihilferecht ist u.U. zu beachten. Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen bei nicht-investiven Vorhaben mehr als 50.000 Euro, bei investiven Vorhaben mehr als 100.000 Euro betragen. Eine Förderung ist nur möglich, wenn die Gesamtfinanzierung gesichert ist. Es ist daher nachzuweisen, dass der Eigenanteil getragen werden kann. Ein angemessener Eigenanteil der / des Begünstigten von mindestens 10 % ist, unabhängig von der Herkunft der Fördermittel, unabdingbar. Umsetzung des Vorhabens bis spätestens 31.12.2029.

Bewerbungsverfahren

Die Bewerbung für eine Förderung erfolgt im Rahmen sogenannter Förderaufrufe (Calls). Diese werden regelmäßig veröffentlicht – sowohl auf der Website der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) als auch über das Umsetzungsmanagement der ARGE Binnenlandtourismus. In 2025 erfolgt der erste Projekt-Call mit einer Einreichungsfrist für nicht-investive Maßnahmen von 3 Monaten und einer Frist von 6 Monaten für investive Maßnahmen.

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für nicht-investive Maßnahmen: 31.08.2026

 

Frist zur Einreichung von Anträgen für investive Maßnahmen: 30.011.2026

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Förderprogramm der ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein zielt darauf ab, den Tourismus in den ländlichen Regionen des Bundeslandes nachhaltig zu stärken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus; Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH)
  • Ansprechpartner (Projektträger) : ARGE Binnenlandtourismus Schleswig-Holstein e.V.
  • https://arge-binnenlandtourismus-sh.de/foerderung/
 
IB.SH Betriebsmitteldarlehen Wirtschaft  

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Besicherung erfolgt banküblich gemeinsam mit der Hausbank. Es ist eine angemessene Eigenbeteiligung erforderlich. Die Ablösung von Bankverbindlichkeiten wird nicht gefördert. Die IB.SH darf nicht zum größten Kreditgeber eines Kunden werden.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer:innen, Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Angehörige der Freien Berufe sowie Projektgesellschaften mit Sitz oder geplantem Vorhaben in Schleswig-Holstein und einem Jahresumsatz von weniger als 500 Mio. EUR.

Was wird gefördert?

Gefördert werden: Mit- und Umfinanzierung von Vorräten und Forderungen, Finanzierung von mittel- und langfristigem Betriebsmittelbedarf, mittel- bis langfristige Finanzierung von bisher über Kontokorrent finanzierten Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens muss mindestens 250.000 EUR betragen und darf in der Regel nicht mehr als 50% des Fremdfinanzierungsbedarfs ausmachen.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt zwei bis zehn Jahre.

Eine Eigenbeteiligung ist grundsätzlich erforderlich.

Bewerbungsverfahren

Anträge können über die Hausbank bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Investitionsbank Schleswig-Holstein stärkt die Finanzstruktur mittelständischer Unternehmen durch Betriebsmitteldarlehen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
IB.SH Mikrokredit  

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen mit einem zinsgünstigen Darlehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen und Unternehmen mit bis zu drei Gesellschafter:innen. Einschlägige kaufmännische und fachliche Qualifikation/Erfahrung des Gründers / der Gründerin bzw. der Gesellschafter/innen werden vorausgesetzt.

Es dürfen keine unerledigten Negativmerkmale der Schufa vorliegen. Mit dem Darlehen dürfen keine bestehenden Bankverbindlichkeiten oder Gesellschafterdarlehen abgelöst werden.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Existenzgründungen, Übernahmen und Festigungsvorhaben von Unternehmen in Schleswig-Holstein. Die Aufnahme der Geschäftstätigkeit darf maximal fünf Jahre zurückliegen. Spätestens innerhalb des zweiten vollen Geschäftsjahres ist die Tätigkeit als Vollerwerb auszuüben.

Die Förderung ist nicht mit anderen Programmen kombinierbar.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Die Höhe des Darlehens beträgt zwischen 3.000 EUR und 35.000 EUR bei einer Laufzeit von 7 Jahren.

Je Vorhaben kann der IB.SH Mikrokredit zweimal vergeben werden, wenn die Gesamtsumme 25.000 EUR nicht übersteigt.

Je Existenzgründung darf das maximale Fremdfinanzierungsvolumen für Investitionen und/oder Betriebsmittel insgesamt 35.000 EUR nicht übersteigen.

Bewerbungsverfahren

Vor Antragstellung muss ein Beratungsgespärch mit einem der beteiligten Kooperationspartner erfolgen.

Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme und unter Verwendung der Antragsformulare von dem beteiligten Kooperationspartner zu stellen bei der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH). Antragsformulare: www.ib-sh.de/produkt/ibsh-mikrokredit/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Land Schleswig-Holstein unterstützt die Gründung und Festigung von Unternehmen. Die Förderung erfolgt in Form eines Darlehens.

Weitere Informationen  
Garantien für Beteiligungen durch die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Antragsberechtigt sind Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die Beteiligungen an kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) sowie Existenzgründungen und Unternehmensnachfolgen eingehen

Was wird gefördert?

Mit den Beteiligungen sollen vorrangig folgende Vorhaben finanziert werden: Kooperationen, Innovationsprojekte (einschließlich der Entwicklung und Kommerzialisierung neuer Produkte), Umstellung bei Strukturwandel, Errichtung, Erweiterung, grundlegende Rationalisierung oder Umstellung von Betrieben, Existenzgründungen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung wird als Garantie gewährt.

Die Garantie wird für maximal 1 Mio. EUR Beteiligungssumme gewährt (im Ausnahmefall bis zu 2,5 Mio. EUR).

Der Garantiegrad beträgt grundsätzlich bis zu 70% der Beteiligungssumme.

Bewerbungsverfahren

Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mit der Bürgschaftsbank zusammenarbeiten wollen, müssen sich vorab dort akkreditieren lassen. Akkreditierte Beteiligungsgesellschaften erhalten einen festen Ansprechpartner in der Bürgschaftsbank, der frühzeitig in die Verhandlungen von Unternehmensbeteiligungen einbezogen werden soll, um bereits parallel zu den Verhandlungen zwischen Kapitalbeteiligungsgesellschaft und Unternehmen eine Garantieübernahme prüfen zu können. Weitere Informationen erteilt die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein unterstützt kleine und mittlere Unternehmen sowie Existenzgründer bei der Beschaffung von Eigenkapital, indem sie gegenüber Kapitalbeteiligungsgesellschaften Ausfallgarantien für Unternehmensbeteiligungen gewährt.

Weitere Informationen  
Bürgschaften der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein - Bestehende Unternehmen  

Die Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften für Kredite, wenn ausreichende Sicherheiten nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stehen.

Fördergebiet

Schleswig-Holstein

Für wen?

Junge und bestehende kleine und mittlere Unternehmen aller Branchen mit mindestens einem endgültigen Jahresabschluss für ein vollständiges Geschäftsjahr (dessen Stichtag nicht länger als 24 Monate zurück liegt).

Was wird gefördert?

Die Förderung besteht in der Übernahme einer Bürgschaft durch die Bürgschaftsbank.

Nahezu alle betriebswirtschaftlich tragfähigen und sinnvollen Arten von Investitionen und Betriebsmittel; auch Bauvorhaben und Immobilienerwerb.

Art und Höhe der Zuwendung

Mit Ausfallbürgschaften von max. T€ 200 Bürgschaftsbetrag und einem Verbürgungsgrad von max. 70 %

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen bei der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH. Download der Antragsformulare: www.bb-sh.de/servicedownloads/downloads/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für KMU oder Angehörige der Freien Berufe Schleswig-Holstein die für ihr Vorhaben nicht banmäßig ausreichende Sicherheiten zur Verfügung haben. Dabei darf es sich nicht um einen Sanierungskredit handeln.

Weitere Informationen  
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