Förderwegweiser
Schleswig-Holstein
- Gründer:innen
- Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge beschäftigen
Beratung:
- über Finanzierungs- und Fördermöglichkeiten
- im Vorfeld Ihres Finanzierungsgesprächs
- individuell, neutral und unentgeltlich
- Banken, Steuer- und Unternehmensberatungen und andere Multiplikatoren für die Kund:innen
- Tipps zum Businessplan
- Gespräch mit den Geldgebern
Terminvereinbarung bei den Förderlotsen der IB.SH für Unternehmen und Gründungen:
foerderlotsen@ib-sh.de
0431 9905-3365
Terminvereinbarung für die IB.SH Förderlotsen für Kommunen - kommunale Förderberatung
volker.ratje@ib-sh.de
0431 9905-2502
nein
Die IB.SH Förderlotsen beraten Gründer:innen sowie Unternehmen, die sich mit dem Thema Nachfolge auseinander setzen, umfangreich.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/infoseite/ibsh-foerderlotsen/
Schleswig-Holstein
- mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberuflich Tätige
- Existenzgründer:innen mit Firmensitz oder Investitionsort in Schleswig-Holstein
- Investitionsmittel
- Betriebsmittel
- Gewerbliche, eigengenutzte Immobilien
Darlehensbetrag: 25.000 Euro bis 4.000.000 Euro
Ausfallbürgschaft der BB-SH obligatorisch (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %)
Auszahlung: 100 % in maximal 3 Teilbeträgen (nach Abruf)
Zinssatz: bonitätsabhängig nach dem Risikogerechten Zinssystem der KfW (RGZS)
Bereitstellungskosten: 0,15 % pro Monat ab Beginn des 7. Monats nach Darlehenszusage
Zinsbindung und Laufzeit: je nach Finanzierungsvorhaben bis zu 20 Jahre
tilgungsfreie Zeit: Laufzeitabhängig 12-36 Monate
wahlweise Raten- oder Annuitätendarlehen
monatliche oder vierteljährliche Zins- und Tilgungszahlungen
Vorfälligkeits-/Nichtabnahmeentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung/Nichtabnahme
bankübliche Besicherung
dingliche Besicherung bei Immobilieninvestitionen
- Darlehen wird über die Hausbank ausgereicht
- Bürgschaftsprovision ist separat an die BB-SH zu zahlen (einmalig 1 %, laufend – je nach Verbürgungsgrad – im 1. bis 3. Jahr 0,70 % bis 1,00 % p.a., danach 0,95 % bis 1,25 % p.a. auf den Darlehensbetrag)
- Es gilt das Datum der Bürgschaftszusage
eingeschränkt
Gemeinsam mit der Bürgschaftsbank Schleswig-Holstein GmbH (BB-SH) unterstützt die IB.SH mittelständische Unternehmen, inkl. Handwerker/innen und freiberufliche Tätigen sowie Existenzgründer:innen. Für Investitionen, Betriebsmittel und gewerbliche Immobilien wird im Hausbankverfahren zinsgünstige Darlehen in Kombination mit einer Ausfallbürgschaft (50 %, 60 %, 70 % oder 80 %) der BB-SH vergeben.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : IB.SH
- https://www.ib-sh.de/produkt/wachstum-im-norden/
Schleswig-Holstein
Mittelständische Unternehmen mit Sitz/Betriebsstätte in Schleswig-Holstein
Deckung von höheren Eigenkapitalbedarfen bei:
- Unternehmensnachfolgen
- Unternehmensübergänge in Schleswig-Holstein
- schleswig-holsteinische Unternehmen, die aktiv Übernahmen außerhalb von Schleswig-Holstein anstreben
Es handelt sich um eine stille Beteiligung
Grundsätzlich können einzelne Beteiligungen von bis zu 3 Mio. EUR eingegangen werden.
Zusammen mit den bestehenden Beteiligungsprogrammen der MBG, dem MSH und der
IB.SH (EFRE-Fonds) sind somit insgesamt 6 Mio. EUR Beteiligungsfinanzierung möglich
Laufzeit: 10 Jahre, ab dem 6. Jahr ist eine ratierliche Tilgung möglich
Die Anträge auf Übernahme von Beteiligungen können direkt bei der MBG Mittelständische
Beteiligungsgesellschaft Schleswig-Holstein mbH gestellt werden.
nein
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Schleswig-Holstein werden mit einer stillen Beteiligung gefördert, wenn eine Unternehmensnachfolge ansteht.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : MBG Schleswig-Holstein
- https://www.mbg-sh.de/unsere-fonds/unternehmensuebernahme-plus/
bundesweit
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht. Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
Existenzgründungen, Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
ja
Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit dar.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
bundesweit
Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.
Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.
Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:
- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.
- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.
- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.
Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.
nein
Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Bundesstiftung Umwelt, Kontakt über startup@dbu.de
- https://www.dbu.de/foerderung/green-start-up/
bundesweit
30.12.2026
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.
In erster Linie investive Maßnahmen,
- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder
- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)
- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.
Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.
Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.
Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.
nein
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Verkehr (BMV)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMVI/innovation-radverkehr-deutschland.html
Schleswig-Holstein Kreis Dithmarschen, Flensburg (krsfr. Stadt), Neumünster (krsfr. Stadt), Helgoland (Insel), Kreise Nordfriesland, Ostholstein, Plön, Rendsburg-Eckernförde, Schleswig-Flensburg, Steinburg, Kiel (krsfr. Stadt), Lübeck (krsfr. Stadt)
30.06.2027
Es werden vorzugsweise Gemeinden und Gemeindeverbände gefördert.
Juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, können gefördert werden, wenn die
Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllt sind und dies vom Finanzamt anerkannt ist. Träger können auch juristische Personen sein, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind oder die ihre Gewinne für die Entwicklung des Wirtschaftsstandortes bzw. für Zwecke im Sinne des GRW-Koordinierungsrahmens im öffentlichen Auftrag und im GRW-Fördergebiet einsetzen
- Regionale Tourismusentwicklungskonzepte (TEK)
- Planungs- und Beratungsleistungen / Machbarkeitsstudien für öffentliche touristische
Infrastruktureinrichtungen
Die Zuwendung wird im Wege der Förderung eines Vorhabens als Anteilfinanzierung in Form eines zweckgebundenen, nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Die Förderquote beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für regionale Tourismusentwicklungskonzepte ist die Förderung auf einen Höchstbetrag von 100.000 Euro begrenzt.
Bewilligungsbehörde ist die Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH), Zur Helling 5-6, 24143.
Anträge sind vor Beginn eines Vorhabens grundsätzlich formgebunden unter Beifügung prüffähiger, den Anforderungen der Förderrichtlinie entsprechenden Unterlagen bei der Bewilligungsbehörde einzureichen. Die Bewilligungsbehörde stellt die für die Antragstellung und die weitere Abwicklung erforderlichen Informationen, Formulare und den digitalen Zugang zur elektronischen Antragstellung auf ihrer Internetseite (www.ib-sh.de/infoseite/landesprogramm-wirtschaft-2021-bis-2027/) bereit.
nein
Ziel der Förderung nach dieser Richtlinie ist die Attraktivitäts- und Qualitätssteigerung des touristischen Angebotes in Schleswig-Holstein, die Positionierung der touristischen Regionen und Orte als nachhaltige Urlaubsdestinationen sowie die Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit der schleswig-holsteinischen Tourismuswirtschaft.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie; Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
- Ansprechpartner (Projektträger) : Investitionsbank Schleswig-Holstein
- https://www.ib-sh.de/produkt/landesprogramm-wirtschaft-2021-2027-nicht-investive-tourismusvorhaben
bundesweit
31.12.2028
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:
a) Alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte (Vorhaben zur Herstellung von SAF-Kraftstoffen sind nicht Gegenstand dieses Programms)
b) Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik
c) Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme
Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:
a) ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),
b) ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),
c) eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.
Anträge auf Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen können bis zum 31. Dezember 2028 schriftlich bei dem
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie
Referat IV D 2
Scharnhorststraße 34–37
10115 Berlin
gestellt werden.
nein
Luftfahrtunternehmen, die im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/luftfahrt-entwicklungs-darlehen.html
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:
- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen
- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können
- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus
- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette
Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
Die Höhe des Zuschusses beträgt
- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben
- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben
Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.
nein
Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/innovativer-schiffbau.html
bundesweit
kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Tourismusbranche
Es wird praxisorientiertes Wissen zu digitalen Technologien, zu Datensystemen und weiteren digitalen Lösungen entlang der gesamten Reisekette vermittelt.
Wirtschaft und digitale Lösungsanbieter werden miteinander vernetzt.
Durch gezielte Informationsangebote, Veranstaltungen, Workshops und Mentoring-Programme werden Unternehmen der Tourismusbranche befähigt, ihre Geschäftsmodelle resilient und im besten Fall nachhaltig und regenerativ zu gestalten.
Beratungsleistung, Wissensvermittlung
Geschäftsstelle
Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus
Technische Universität Berlin
Hardenbergstr. 16-18
10623 Berlin
E-Mail: info@digitalzentrum-tourismus.de
Tel.: +49 30 314 70095
nein
Das Mittelstand-Digital Zentrum Tourismus unterstützt kleine und mittlere Unternehmen der Tourismusbranche bei der nachhaltigen, digitalen Transformation.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelstand Digital
- https://digitalzentrum-tourismus.de/
