Förderwegweiser
bundesweit
30.06.2027
Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts.
Nicht antragsberechtigt sind:
- natürliche Personen
- Kommunen (Städte, Gemeinden, Landkreise)
- Kommunale Zweckverbände und
- nicht rechtsfähige Eigenbetriebe
Projekte können auch von mehreren Organisationen im Verbund durchgeführt werden.
Bundesweite Verbreitung von transformativen Klimaschutzprojekten.
Gefördert werden umsetzungsorientierte Klimaschutzprojekte, die zum langfristigen Ziel eines THG-neutralen Wirtschafts- und Konsummodels beitragen und in den klimarelevanten Handlungsfeldern Kommune, Verbraucher, Wirtschaft und Bildung bundesweit substanzielle Beiträge zu den Klimaschutzzielen der Bundesregierung leisten. Der transformative Aspekt der Projekte soll diese inhaltlich von bisherigen und laufenden, nicht geförderten Aktivitäten der Skizzeneinreicher bzw. Antragsteller abgrenzen.
Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt und können in der Regel für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren gewährt werden.
Das Verfahren für die Förderung von transformativen Klimaschutzprojekten ist zweistufig.
Anders als bei einstufigen Verfahren, bei denen direkt ein Antrag auf Förderung gestellt werden kann, bewirbt man sich bei dem zweistufigen Verfahren zunächst mit einer Projektskizze um eine Förderung. Die besten Skizzen werden anschließend zur Antragsstellung aufgefordert.
Skizzen und Anträge können digital über das Antragsportal easy-online eingereicht werden.
ja
Die Förderrichtlinie soll die Durchführung strategischer, transformativer, nicht-investiver Projekte, die insbesondere durch Information, Vernetzung, Entwicklung und Erprobung innovativer Konzepte und Wissenstransfer einen substanziellen Beitrag zur gesellschaftlichen Transformation hin zur Treibhausgasneutralität Deutschlands im Jahr 2045 leisten, ermöglichen.
- Zuwendungsgeber : Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH
- https://www.foerderdatenbank.de/FDB/Content/DE/Foerderprogramm/Bund/BMWi/transformative-klimaschutzprojekte-862636.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten Rechts, juristische Personen des öffentlichen Rechts und deren Zusammenschlüsse. Das Programm richtet sich vor allem an gemeinnützige Vereine und Organisationen, die überwiegend mit Engagierten arbeiten.
Ein Dankesfest für eure Engagierten? Materialien für eure Öffentlichkeitsarbeit, um neue Zielgruppen für ein Ehrenamt zu gewinnen? Oder ein moderierter Workshop zur Vereinsentwicklung? Ob Anschaffungen, Honorare für externe Dienstleistende oder Veranstaltungskosten: Mit dem Mikroförderprogramm geht (fast) alles, was über eure regulären Aktivitäten hinausgeht.
• Anschaffungen (Materialien, Lernmittel, IT und Technik u.a.)
• Veranstaltungsausgaben (Raummieten, Busmieten, Verpflegung u.a.)
• Honorare und Werkverträge für externe Dienstleistende
• projektbezogene Ehrenamts- oder Übungsleiterpauschalen
• Reisekosten (PKW, Bahn, Übernachtungen etc. nach Bundesreisekostengesetz)
• kleine Präsente und andere Formen der Anerkennung von Engagement und Ehren-
amt (für max. 20,- Euro pro Person; Achtung: keine Gutscheine)
Sie können eine Projektförderung von bis zu 1.500 Euro beantragen. Die DSEE übernimmt bis zu 90 Prozent der Gesamtausgaben des Projekts. Mit dem Mikroförderprogramm werden in der Regel keine Projekte gefördert, deren Gesamtausgaben über 10.000 Euro liegen.
Die Antragstellung erfolgt über das Förderportal der DSEE. Nach der Registrierung erfolgt zunächst eine Organisationsprüfung der notwendigen Nachweise (Registerauszug, Freistellungsbescheid, Satzung/Gesellschaftervertrag). Die Organisationsprüfung kann dann bis zu vier Wochen dauern. Erst nach dem erfolgreichen Abschluss der Organisationsprüfung ist es möglich, den Förderantrag über das Förderportal einzureichen.
Die Antragstellung ist fortlaufend möglich. Um eine gute Abwicklung bis zum Ende des laufenden Jahres zu ermöglichen, wird darum gebeten, die Anträge möglichst frühzeitig einzureichen. Idealerweise sollte der Projektantrag mindestens zwölf Wochen vor dem geplanten Beginn des Projektes eingereicht werden.
nein
Das Mikroförderprogramm dient der Gewinnung von Ehrenamt, der Bindung von Engagement und der Stärkung der Zivilgesellschaft und soll strukturschwache und ländliche Räume unterstützen.
- Zuwendungsgeber : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- Ansprechpartner (Projektträger) : Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt (DSEE)
- https://www.deutsche-stiftung-engagement-und-ehrenamt.de/foerderung/mikrofoerderprogramm/
