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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

102 Treffer:
KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation  

Der "KfW-Konsortialkredit Nachhaltige Transformation" bietet gewerblichen, mittelständischen und großen Unternehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nachhaltige und transformative Maßnahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgasemissionen bei.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehr­heitlich in Privat­besitz befinden und deren Gruppen­umsatz in der Regel bis 5 Milliarden Euro beträgt.

 

- Unternehmen, die im Rahmen einer Contracting-­Vereinbarung (Energie-) Dienst­leistungen für einen Dritten erbringen.

 

- Auslands­vorhaben von deutschen Unternehmen und deren Tochter­gesellschaften mit Sitz im Ausland; Vorhaben aus­ländischer Unternehmen sind auf Vorhaben in Deutschland beschränkt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen, die ihr Geschäfts­modell nach den in der EU-Taxonomie definierten Umwelt­zielen ausrichten sowie Investitionen in die Errichtung und den Erwerb förder­fähiger Anlagen sowie Modernisierungen bestehender Anlagen. Hierzu gehören:

 

- Modul A: Herstellung klima­freundlicher Technologien und Produkte, die in nach­gelagerten Bereichen (auch privaten Haus­halten) einen wesentlichen Beitrag zum Klima­schutz leisten

- Modul B: Klimafreundliche Produktions­verfahren in energieintensiven Industrien

- Modul C: Energie­versorgung

- Modul D: Wasser, Abwasser und Abfall

- Modul E: Transport und Speicherung von CO2

- Modul F: Nachhaltige Mobilität

- Modul G: Green IT

Art und Höhe der Zuwendung

Die KfW beteiligt sich in markt­üblicher Art und Weise zu gleichen Bedingungen wie andere Banken an Fremd­kapital­finanzierungen, wobei der KfW-­Risikoanteil in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro beträgt.

 

Die Finanzierung der KfW:

- erfolgt direkt als Konsortial­partner oder indirekt im Rahmen einer Risiko­unterbeteiligung,

- kann bis zu 50 % der Vorhaben­finanzierung betragen,

- darf nicht dazu führen, dass die KfW größter Risiko­träger wird, um eine adäquate Risiko­partnerschaft zwischen KfW und Finanzierungs­partnern sicher­zustellen.

 

Das Gesamt­volumen von Risiko­übernahme zuzüglich Refinanzierungs­mittel ist je Maßnahme auf 100 Millionen Euro begrenzt.

 

Die Kombination ist grundsätzlich möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förder­fähigen Aufwendungen nicht übersteigt und sofern der Risiko­anteil der öffentlichen Hand inklusive KfW-­Finanzierung insgesamt nicht mehr als 50 Prozent der gesamten Fremd­finanzierung beträgt.

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung der KfW erfolgt auf Einladung des Finanzierungspartners, entweder direkt als Konsortial­partner oder indirekt mittels Risiko­unter­beteiligung.

 

Optional können teilnehmende Banken bilateral von der KfW refinanziert werden.

 

Nach Durchführung der Maßnahmen ist der programm­gemäße Einsatz der Mittel nachzuweisen.

 

Weitere Informationen unter: www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-und-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/KfW-Konsortialkredit-Nachhaltige-Transformation-(291)/

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der KfW-Konsortialkredit Nach­haltige Trans­formation bietet gewerblichen, mittel­ständischen und großen Unter­nehmen eine flexible Finanzierung für ambitionierte, nach­haltige und trans­formative Maß­nahmen, die sich an die technischen Kriterien der EU-Taxonomie anlehnen. Damit trägt der Mittelstand zur Verringerung, Vermeidung und zum Abbau von Treibhausgas­emissionen bei.

Weitere Informationen  
Green Start-up-Programm  

Das Green Start-up-Programm der DBU fördert Unternehmensgründungen und Start-ups, die innovative und wirtschaftlich tragfähige Lösungen für Umwelt, Ökologie und Nachhaltigkeit entwickeln. Besonderer Wert wird auf ökologische Nachhaltigkeit gelegt, die einen gesellschaftlichen Mehrwert bietet.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Zielgruppe des Programms sind neu gegründete Start-ups, die nicht älter als fünf Jahre sind, sowie Gründungsvorhaben, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht formal gegründet sind. Auch Ausgründungen oder Gründungen aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis werden unterstützt. Hochschulabsolvent:innen sowie berufserfahrene Personen mit geeignetem Hintergrund sind zur Bewerbung eingeladen.

Was wird gefördert?

Zusammengefasst fokussiert das Programm auf die finanzielle Unterstützung der Gründerarbeit, die Bereitstellung notwendiger Sachmittel und die Stärkung der unternehmerischen Fähigkeiten, um innovative und nachhaltige Lösungen für ökologische Herausforderungen erfolgreich zu entwickeln und umzusetzen.

Art und Höhe der Zuwendung

Das Programm bietet bis zu 125.000 Euro an Fördermitteln und umfasst drei Hauptförderinstrumente:

 

- Tätigkeit als Gründer: Monatliche Förderung der eigenen Arbeit am Projekt mit bis zu 2.000 Euro für maximal 24 Monate.

 

- Ausstattung: Sachkosten bis zu einer Höhe von 40.000 Euro für projektbezogene Aufwendungen.

 

- Know-how: Unterstützung in unternehmerischen Kompetenzen durch Mentoring mit erfahrenen Unternehmern aus dem Netzwerk der DBU und Gutscheine für rechtliche sowie steuerliche Beratung.

Bewerbungsverfahren

Bewerbungen sind über die Website www.dbu.de/startups möglich. Es erfolgt eine Präsentation der Gründungsideen vor einer Jury, und es gibt die Möglichkeit, die Gründungsidee kreativ zu präsentieren.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Green Start-up-Programm der DBU unterstützt innovative und nachhaltige Unternehmensgründungen mit einem umfassenden Förderangebot, das finanzielle Unterstützung, Sachmittel und Expertenberatung umfasst. Das Programm zielt darauf ab, nachhaltige Lösungen für Umweltprobleme zu fördern und die Gründer in ihrer unternehmerischen Reise zu stärken.

Weitere Informationen  
Zentrales Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM)  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen einschließlich des Handwerks und der Freien Berufe bei FuE-Projekten in mehreren Projektformen, Durchführbarkeitsstudien sowie Leistungen zur Markteinführung.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31. Dezember 2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

- für Forschungs- und Entwicklungsprojekte: KMU gemäß Definition der EU sowie weitere mittelständische Unternehmen mit weniger als 500 Mitarbeitenden, einem Jahresumsatz von unter EUR 50 Millionen; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland

- für Forschungs- und Entwicklungs-Kooperationsprojekte: KMU in Kooperation mit einem weiteren mittelständischen Unternehmen mit weniger als 1.000 Mitarbeitenden; Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland; Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung im Rahmen ihrer nichtwirtschaftlichen Tätigkeit mit einer Einrichtung oder Niederlassung in Deutschland, die als Kooperationspartner eines antragstellenden Unternehmens tätig sind

- für Innovationsnetzwerke: für das Management von Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung; für das Management von internationalen Innovationsnetzwerken die von den beteiligten Unternehmen beauftragte Einrichtung. Die beteiligte ausländische Einrichtung fungiert als Partner der deutschen Managementeinrichtung

- für Durchführbarkeitsstudien: kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Gründung nicht länger als 10 Jahre zurückliegt, Kleinstunternehmen oder Erstbewilligungsempfangende sowie weitere mittelständische Unternehmen in Kooperationsprojekten,

- für Leistungen zur Markteinführung: sind kleine und mittlere Unternehmen (gemäß der Definition der Europäischen Union), deren Forschung und Entwicklungs-Projekt bewilligt wurde.

Was wird gefördert?

Forschungs- und Entwicklungsprojekte können gefördert werden, wenn sie

- in der Bundesrepublik Deutschland durchgeführt werden,

- ohne Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug realisiert werden könnten,

- aufgrund der Förderung mit einem erheblich erweiterten Gegenstand des Vorhabens durchgeführt werden oder

- aufgrund der Förderung mit einer erheblichen Steigerung der Gesamtausgaben des Zuwendungsempfängers für das Vorhaben durchgeführt werden,

- mit einem erheblichen technischen Risiko behaftet sind,

- bei der Projektbearbeitung die anerkannten Prinzipien und Regeln der einschlägigen Wissenschafts- und Technikdisziplinen (lege artis) berücksichtigen und die weiteren Grundsätze guter wissenschaftlicher Praxis einhalten sowie

- auf anspruchsvollem Innovationsniveau nachhaltig die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen erhöhen und damit neue Marktchancen eröffnen und Arbeitsplätze schaffen oder erhalten,

- auf neue Produkte, Verfahren oder technische Dienstleistungen abzielen, die die bisherigen Erzeugnisse des Unternehmens deutlich übertreffen und sich am internationalen Stand der Technik orientieren

Art und Höhe der Zuwendung

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses beträgt:

- bei FuE-Projekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 25 Prozent und 45 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 550.000 je Projekt eines Unternehmens.

- bei Kooperationsprojekten: in Abhängigkeit von Unternehmensgröße und Standort zwischen 30 Prozent und 55 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 450.000 je Projekt eines Unternehmens, bei einem Kooperationsprojekt mit ausländischen Partnern zwischen 40 Prozent und 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Die Förderung von Forschungseinrichtungen beträgt bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten, maximal EUR 220.000 je Projekt. Bei Kooperationsprojekten ist die Zuwendungshöhe für das Gesamtprojekt auf maximal EUR 2,3 Millionen begrenzt.

- bei Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1. Jahr und eventuell im 2. Jahr 90 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 70 Prozent, im 2. Jahr 50 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 420.000 gefördert werden, wobei diese für die Phase 1 auf maximal EUR 180.000 begrenzt werden.

- bei internationalen Innovationsnetzwerken: in Phase 1 im 1., 2. und eventuell 3. Jahr 95 Prozent, in Phase 2 im 1. Jahr 80 Prozent, im 2. Jahr 60 Prozent und im 3. und eventuell 4. Jahr 40 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Insgesamt können Vorhaben mit bis zu EUR 520.000 gefördert werden, wobei auf die Phase 1 nicht mehr als EUR 220.000 entfallen dürfen.

- Durchführbarkeitsstudien: Bis zu EUR 100.000, bei in Kooperation von mehreren Unternehmen durchgeführten Durchführbarkeitsstudien für die Gesamtstudie maximal EUR 200.000.

- bei Leistungen zur Markteinführung: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten von maximal EUR 60.000 pro ZIM-gefördertem FuE-Projekt.

Bewerbungsverfahren

Anträge können auf amtlichem Vordruck oder elektronisch mit rechtsverbindlicher Unterschrift bei dem jeweils zuständigen Projektträger eingereicht werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Wenn Forschungs- oder Entwicklungsaktivitäten zur Markteinführung innovativer Produkte, Verfahren oder technischer Dienstleistungen geplant sind, kann unter bestimmen Voraussetzungen ein Zuschuss erhalten werden.

Weitere Informationen  
Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)  

Mit dem „Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP)“ des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE) soll die Innovationskraft der deutschen Wirtschaft über technische Entwicklungen hinaus gestärkt werden, womit auch einem ganzheitlicherem Innovationsverständnis Rechnung getragen wird. In Ergänzung der Förderung von vornehmlich technikorientierter Forschung und Entwicklung öffnet das IGP den Fokus für nichttechnische Innovationen; damit werden auch Bereiche wie digitale, kreativwirtschaftliche, soziale und ökologische Innovation unterstützt. Dabei zielt das IGP insbesondere auf die Stärkung der Innovationskraft von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) inklusive Selbständigen und jungen Unternehmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind KMU gemäß EU-Definition mit Betriebstätte oder Niederlassung in

Deutschland. Für die Einordnung als KMU ist die jeweils geltende KMU-Definition gemäß

EU-Wettbewerbsrecht ausschlaggebend. Dabei wird unterschieden nach:

 

- Kleinstunternehmen

- Kleinunternehmen

- Mittlere Unternehmen

 

Zu den antragsberechtigten Unternehmen werden auch Freiberuflerinnen/Freiberufler,

Handwerkerinnen/Handwerker und andere Selbständige mit und ohne Beschäftigte gezählt.

 

Antragsberechtigt sind auch:

- gemeinnützige Unternehmen (gGmbH, gUG)

- Gründerinnen und Gründer bzw. Personen(-gruppen)

- Forschungseinrichtungen inklusive Hochschulen

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind in Deutschland durchzuführende Innovationsaktivitäten, wobei diese auch auf einen internationalen Markt oder Bedarf zielen können. Dabei können folgende von den Antragstellern frei wählbare Projektformen gefördert werden:

 

- Machbarkeitsprojekte: Experimentelle Einzel- oder Kooperationsprojekte in der innovativen Frühphase mit dem Charakter von Machbarkeitstests; insbesondere Maßnahmen, die zur Prüfung der inhaltlichen und wirtschaftlichen Machbarkeit von Innovationen notwendig sind. Die Machbarkeit soll mit merklichen Ungewissheiten (Risiken) verbunden sein; gleichzeitig soll das Projekt chancenreich sein.

 

- Marktreifeprojekte: Komplexe Einzel- und Kooperationsprojekte zur Ausreifung von Innovationen samt umfangreichen Markttests und Pilotierung am Markt; insbesondere Maßnahmen, die zur Entwicklung, ersten Anwendung und/oder Marktüberleitung von Innovationen im Sinne von Nummer 4.1 notwendig sind. Dabei sollten bereits mindestens erste positive Belege zur Machbarkeit erbracht worden sein. Gleichzeitig soll das Projekt mit Ungewissheiten (Risiken) verbunden und chancenreich sein.

 

Die Projektlaufzeit für Machbarkeitsprojekte soll in der Regel höchstens 12 Monate betragen, die für Marktreifeprojekte in der Regel höchstens 24 Monate

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss (Projektförderung) in Form einer

Anteilfinanzierung gewährt. Die prozentualen Fördersätze nach Art des Zuwendungsempfängers sind dem Punkt 5.2 der Förderrichtlinie zu entnehmen.

 

 

Höhe der zuwendungsfähigen Kosten bzw. Ausgaben, Höhe der

Zuwendung:

 

- Machbarkeitsprojekte, die bis zu 80.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

- Marktreifeprojekte, die bis zu 330.000 EUR umfassen, sind zuwendungsfähig.

 

Bei Kooperationsprojekten wird jedes Teilprojekt eines Partners

als eigenes Projekt behandelt, d.h., in der Verbundbetrachtung können größere Volumina

erreicht werden als bei Einzelprojekten. Die gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben bzw.

Kosten der Summe der Teilprojekte sind für Machbarkeitsprojekte auf 150.000 EUR

begrenzt, für Marktreifeprojekte auf 600.000 EUR.

 

Der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen darf in einem Zeitraum von drei Steuerjahren 200.000 EUR nicht überschreiten.

 

Bei Forschungseinrichtungen (inklusive Hochschulen) liegt der maximale Betrag für einzelne

Zuwendungen (Förderhöchstbetrag) bei 180.000 EUR.

Bewerbungsverfahren

Das Antragsverfahren ist in Ausschreibungsrunden („Calls“) organisiert, die auf thematische

Schwerpunkte fokussieren. Neben Spezifizierungen zum Förderfokus werden dazu auch Stichtage für die Einreichung wesentlicher Unterlagen und Terminfenster für Pitches benannt. Diese Informationen werden auf www.bmwk.de/IGP bzw. dort verlinkten Internetseiten veröffentlicht.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Mit dem Innovationsprogramm für Geschäftsmodelle und Pionierlösungen (IGP) erweitert das BMWE den Fokus seiner Innovationsförderung auf marktnahe nichttechnische Innovationen. Dabei können bei den vom IGP unterstützten Innovationsprojekten zwar neue Technologien eine Rolle spielen – sie müssen dies allerdings nicht zwingend; wichtig ist vielmehr die Neuartigkeit der Problemlösung.

Weitere Informationen  
Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland  

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) fördert Ihre innovativen und in erster Linie investiven Maßnahmen, die die Verhältnisse für den Radverkehr verbessern und die eine nachhaltige Mobilität durch den Radverkehr sichern.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.12.2026

Für wen?

Antragsberechtigt sind alle juristischen Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Antragsteller müssen die zur erfolgreichen Bearbeitung der im Vorhaben beschriebenen Aufgaben nötige fachliche Qualifikation und eine ausreichende Kapazität zur Durchführung besitzen. Die Antragsteller müssen ferner eine ausreichende Bonität nachweisen.

Was wird gefördert?

In erster Linie investive Maßnahmen,

 

- die einen Beitrag zur Verbesserung der Verhältnisse für den Radverkehr leisten (z.B. richtungsweisende infrastrukturelle Maßnahmen) und / oder

 

- Maßnahmen, die nachhaltige Mobilität durch Radverkehr sichern (z.B. urbane oder quartiersbezogene Mobilitätskonzepte und –maßnahmen zum Radverkehr einschließlich seiner Verknüpfung mit anderen Verkehrsmitteln)

 

- Förderfähig sind außerdem auch solche Maßnahmen, die als Grundlage für förderfähige Vorhaben dienen wobei es ein eigenständiges Vorhaben oder ein vorbereitender Teil eines förderfähigen Vorhabens sein kann.

 

Die Vorhaben sollen dabei Ergebnisse erbringen, die repräsentativen Aufschluss über die zu untersuchenden Fragestellungen geben und auch für andere Akteure der Radverkehrsförderung im modellhaften Sinne relevant sein können.

Beispiele

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss, soweit die haushaltsrechtlichen Ermächtigungen vorliegen. Die Förderquote beträgt grundsätzlich maximal 75% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. In Ausnahmefällen, insbesondere bei finanzschwachen Kommunen, die nicht über ausreichend Eigenmittel verfügen, kann die Förderquote bis zu 90% der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben betragen.

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind nach Aufforderung im zweistufigen Antragsverfahren ausschließlich über das Antragssystem easy-Online zu stellen. Dort finden Sie die erforderlichen Unterlagen und Anlagen zur formalen Antragsstellung.

Link: foerderportal.bund.de/easyonline

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Innovative Projekte zur Verbesserung des Radverkehrs in Deutschland und vor allem investive Modellvorhaben können unter bestimmten Voraussetzungen einen nicht rückzahlbaren Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Stärkung der Transformationsdynamik und Aufbruch in den Revieren und an den Kohlekraftwerkstandorten (STARK)  

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert Projekte, die zu einer erfolgreichen Transformation der Kohleregionen beitragen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2038

Für wen?

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, soweit diese nicht nach 4.2 dieser Förderrichtlinie ausgeschlossen sind.

 

4.2 der Förderrichtlinie:

Nicht antragsberechtigt sind:

- Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne von Artikel 2 Nr. 18 AGVO.

- Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Europäischen Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind.

- Antragstellende mit Sitz im Ausland ohne Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind Projekte, die mindestens einer Förderkategorie zugeordnet werden können, die geeignet sind, die Förderziele zu erreichen und die in den Fördergebieten nach §§ 2, 11 und 12 InvKG ihre Wirkung entfalten.

Förderkategorien:

- Vernetzung

- Wissens- und Technologietransfer

- Beratung

- Qualifikation/Aus- und Weiterbildung

- Nachhaltige Anpassung öffentlicher Leistungen

- Planungskapazitäten und Strukturentwicklungsgesellschaften

- Gemeinsinn und gemeinsames Zukunftsverständnis

- Außenwirtschaft

- Wissenschaftliche Begleitung des Transformationsprozesses

- Stärkung unternehmerischen Handelns

- Innovative Ansätze

- Transformationstechnologien

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt in der Regel zur Deckung von Ausgaben für einzeln abgegrenzte Projekte auf Ausgabenbasis (Projektförderung).

Die Zuwendung erfolgt als Anteilfinanzierung durch nicht rückzahlbare Zuschüsse entsprechend den haushaltsrechtlichen Regelungen des Bundes.

Zuwendungen an Kommunen (Gemeinden und Landkreise) bis zur Höhe von 6 Millionen Euro sollen als Festbetragsförderung gewährt werden. In atypischen Ausnahmefällen, die eine Wirtschaftlichkeit der Förderung in Frage stellen, kann von einer Festbetragsfinanzierung abgesehen werden. Ein Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der förderfähigen Ausgaben bleibt bestehen.

 

Die Höhe der Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Der Förderanteil beträgt bis zu 90 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Der Antragstellende hat einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent zu erbringen. Entsprechendes gilt bei Anwendung der Festbetragsfinanzierung.

Bewerbungsverfahren

Der Antrag ist elektronisch über die Plattform easy-Online einzureichen.

Der Zugang sowie die erforderlichen Informationen werden auf der Internetseite des BMWE oder den administrierenden Stellen zur Verfügung gestellt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen können mithilfe der Förderung Projekte, welche die Transformation in vom Strukturwandel betroffenen Regionen, vorantreiben.

Weitere Informationen  
Mikromezzaninfonds Deutschland  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert mit dem aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanzierten Mikromezzaninfonds Beteiligungen an kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründungen.

Fördergebiet

bundesweit

Für wen?

Anträge können von kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern gestellt werden.

Der Fonds richtet sich insbesondere an Unternehmen, die ausbilden, aus der Arbeitslosigkeit gegründet oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen können den Fonds nutzen. Für Unternehmen dieser Zielgruppe (Zielgruppen-Unternehmen) gelten z.T. besondere Konditionen.

Was wird gefördert?

Es werden Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) an Unternehmen ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Gefördert werden sämtliche Investitionen in die Errichtung eines neuen oder die Fortführung eines bestehenden Unternehmens. Auch Unternehmensnachfolgefinanzierungen oder Betriebsmittelfinanzierungen sind möglich.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt als stille Beteiligung über die Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften, die in allen Bundesländern vertreten sind. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 50.000 Euro (für Zielgruppen-Unternehmen bis zu 150.000 Euro) bei einer Laufzeit von 10 Jahren. Die vierteljährliche ergebnisunabhängige Vergütung beträgt 8% p.a. Für Unternehmen, die bei Auszahlung über eine besonders gute Bonität verfügen, beträgt die Vergütung 6,5% p.a.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt bei den Mittelständischen Beteiligungsgesellschaften in den Bundesländern.

Antragsunterlagen finden Sie online auf den Internetseiten der jeweiligen Mittelständischen Beteiligungsgesellschaft und unter: www.mikromezzaninfonds-deutschland.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Mikromezzaninfonds bietet kleinen und jungen Unternehmen sowie Existenzgründern, die mangels Eigenkapital und finanzieller Sicherheiten oft keinen Zugang zu Bankkrediten haben, wirtschaftliches Eigenkapital in Form von stillen Beteiligungen durch eine Mittelständische Beteiligungsgesellschaft (MBG) an.

Weitere Informationen  
Anteilige Finanzierung der Entwicklungskosten ziviler Luftfahrzeughersteller und Luftfahrtausrüster (Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen)  

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) fördert mit dem Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen Forschungs- und Technologievorhaben für die zivile kommerzielle Luftfahrt am Standort Deutschland mit dem Ziel, den Transformationsprozess zu einer klimaneutralen, umweltverträglicheren, lärmminimierten, leistungsfähigeren, sichereren und passagierfreundlicheren Luftfahrt voranzutreiben.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind Forschungs- und Technologieentwicklungsvorhaben im Bereich der experimentellen Entwicklung, insbesondere von Klimaschutztechnologien in den Bereichen:

 

a) Alternative klimaneutrale Antriebssysteme, dazu gehören auch batterie-/hybrid-elektrische oder Wasserstofftechnologien für unterschiedliche Anwendungshorizonte (Vorhaben zur Herstellung von SAF-Kraftstoffen sind nicht Gegenstand dieses Programms)

 

b) Reduktion des Primärenergiebedarfs und Ressourceneinsatzes durch Reduktion des Gewichts sowie durch Erhöhung der Effizienz von Antrieben, der Systeme und der Aerodynamik

 

c) Reduzierung der Fertigungszeiten und -kosten mit dem Primat geschlossener Stoffkreislaufsysteme

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendungen werden als rückzahlbare Darlehen gewährt. Der Darlehensnehmer kann zwischen drei Optionen auswählen:

a) ausschließlich unbedingt rückzahlbares Darlehen (ohne Beihilferelevanz),

b) ausschließlich bedingt rückzahlbares Darlehen (Beihilferelevanz),

c) eine Kombination der beiden genannten Darlehensformen.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Luftfahrt-Entwicklungs-Darlehen können bis zum 31. Dezember 2028 schriftlich bei dem

 

Bundesministerium für Wirtschaft und Energie

Referat IV D 2

Scharnhorststraße 34–37

10115 Berlin

 

gestellt werden.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Luftfahrtunternehmen, die im Bereich der zivilen kommerziellen Luftfahrt forschen und entwickeln, können unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen erhalten.

Weitere Informationen  
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)  

Im Rahmen des Klima­schutz­programmes 2030 hat die Bundes­regierung die Förderung für energie­effiziente Gebäude weiter­entwickelt. Zum 01.07.2021 ist die „Bundes­förderung für effiziente Gebäude (BEG)“ bei der KfW gestartet. Sie gilt für alle Wohngebäude, für alle Nichtwohngebäude sowie für Einzelmaßnahmen.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

31.12.2030

Für wen?

Antragsberechtigt sind:

 

- Privatpersonen und Wohnungseigentümergemeinschaften

- freiberuflich Tätige

- Kommunen

- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechtsgemeinnützige Organisationen einschließlich Kirchen

- Unternehmen, einschließlich Einzelunternehmer und kommunale Unternehmen

- sonstige juristische Personen des Privatrechts, einschließlich Wohnungsbaugenossenschaften

 

Die Antragsberechtigung gilt für Eigentümer, Pächter oder Mieter des Grundstücks, Grundstücksteils, Gebäudes oder Gebäudeteils, auf oder in dem die Maßnahme umgesetzt werden soll.

Was wird gefördert?

Förderfähig sind alle Maßnahmen an Gebäuden, die die Energieeffizienz verbessern.

 

Förderfähige Kosten sind:

a) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden die gesamten gebäudebezogenen Inves-

titionskosten (exklusive Transaktionskosten und Kosten des Grundstückerwerbs)

b) bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe sanierten Bestandsgebäuden die Kosten der energetischen Sanierungsmaßnahmen (Ein-, Umbau- und Optimierungsmaßnahmen an der Gebäudehülle oder der Anlagentechnik ) sowie die Kosten der mitgeförderten Umfeldmaßnahmen.

Beispiel:

- Wärmedämmung von Wänden, Geschossdecken und Dachflächen,

- Erneuerung, Ersatz oder erstmaliger Einbau von Fenstern und Außentüren,

- Erneuerung der Heizungsanlage im Gebäude,

c) die Kosten der energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt nach Wahl des Antragstellers als Projektförderung auf Ausgabenbasis in Form der Anteilfinanzierung entweder durch einen nicht rückzahlbaren Investitionszuschuss (Zuschuss) oder in Form eines Kredits mit Zinsverbilligung aus Bundesmitteln sowie Teilschuldenerlass aus Bundesmitteln (Tilgungszuschuss).

 

Ein Kredit kann maximal in Höhe von 100 % der jeweiligen Höchstgrenze förderfähiger Kosten gewährt werden.

Ein Zuschuss wird gewährt, wenn nach Abschluss der Maßnahmen ein Nachweis der erreichten Effizienzgebäude-Stufe gemäß Zusage/Zuwendungsbescheid erbracht wird.

Die Höhe des Zuschusses bemisst sich nach einem Prozentsatz der für das Vorhaben insgesamt entstandenen förderfähigen Kosten und einem Höchstbetrag pro Quadratmeter der Nettogrundfläche.

 

Höchstsätze:

1) beim Neubau und Ersterwerb von Effizienzgebäuden und bei Sanierungen von Bestandsgebäuden auf Effizienzgebäude-Stufe und dem Ersterwerb von auf Effizienzgebäude-Stufe: bis zu 2 000 Euro pro Quadratmeter Nettogrundfläche (im thermisch konditionierten Gebäudevolumen, nach § 3 Absatz 1 Nummer 22 GEG), max. insgesamt 30 Mio. Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

2) bei energetischen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen sowie

Dienstleistungen im Zuge einer Nachhaltigkeitszertifizierung: bis zu 10 Euro pro Quadratmeter, max. 40 000 Euro pro Vorhaben, bei dem eine neue Effizienzgebäude-Stufe erreicht wird.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt digital über das elektronische Antragsformular der BAFA (https://www.bafa.de/DE/Energie/Effiziente_Gebaeude/Informationen_fuer_Antragstellende/informationen_fuer_antragstellende_node.html).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen, die ihre Gebäude energieffizienter und somit klimafreundlicher gestalten wollen, können mit Hilfe der BEG-Fördermaßnahme eine geeingnete Finanzierungshilfe erhalten.

Weitere Informationen  
Innovativer Schiffbau sichert wettbewerbsfähige Arbeitsplätze  

Innovationsmaßnahmen für den Schiffbau, für Schiffreparaturen oder Schiffumbauten bei Handelsschiffen mit Eigenantrieb sowie Offshore-Strukturen, können unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Fördergebiet

bundesweit

Geltungsdauer

30.06.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind bestehende Schiffbau-, Schiffsreparatur- bzw. Schiffsumbauwerften, die zum Zeitpunkt der Antragstellung und Bewilligung der Zuwendung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland haben und die zu fördernde Innovation ganz oder bezogen auf den durch den Antragsteller durchgeführten Teil der Wertschöpfung überwiegend in der Bundesrepublik Deutschland ausführen. Tochtergesellschaften von Werften sind auch antragsberechtigt, sofern die Werft direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile dieses Unternehmens hält.

Was wird gefördert?

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) unterstützt Sie als Schiffbau-, Schiffreparatur- und Schiffumbauwerft bei der Umsetzung der folgenden schiffbaulichen Innovationen:

- neue Typschiffe beziehungsweise Offshore-Strukturen: Entwicklung, Entwurf und Konstruktion von Prototypen

- neue Komponenten und Systeme eines Schiffes beziehungsweise einer Offshore-Struktur: innovative Schiffsteile, die als separate Komponenten vom Schiff beziehungsweise der Offshore-Struktur getrennt werden können

- Entwicklung neuer Verfahren im Schiffbau: Planung und Entwicklung der erforderlichen Anlagen und Ausrüstungen als Voraussetzung für die Anwendung innovativer Prozesse in Planung, Entwurf und Entwicklung, technisches Management, Fertigung und Logistik des Schiffbaus

- Anwendung neuer Verfahren im Schiffbau: Anwendung eines innovativen Verfahrens in der Liefer-, Waren- oder Materialkette

Art und Höhe der Zuwendung

Förderung erfolgt in Form einer Projektförderung und wird im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.

 

Die Höhe des Zuschusses beträgt

- für Produktinnovationen und die Entwicklung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 25 Prozent, für mittlere Unternehmen höchstens 35 Prozent und für kleine Unternehmen höchstens 45 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 15 Millionen pro Vorhaben

- bei der Anwendung innovativer Verfahren: für große Unternehmen höchstens 15 Prozent und für kleine und mittlere Unternehmen höchstens 50 Prozent der förderfähigen Kosten, grundsätzlich jedoch maximal EUR 7,5 Millionen pro Vorhaben

Bewerbungsverfahren

Förderanträge sind vor Beginn des Vorhabens an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als Bewilligungsbehörde zu richten. Über die Form der Antragstellung und die notwendigen Formblätter wird unter www.bafa.de/isb informiert.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ziel dieser Förderrichtlinie ist es, Anreize für eine verstärkte Innovationstätigkeit im Schiffbau zu setzen. Die Unternehmen sollen dabei unterstützt werden, marktfähige Lösungen für die großen technologischen Herausforderungen der Branche zu entwickeln.

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