Förderwegweiser
Sachsen
Kleinst- und Kleinunternehmen mit unterdurchschnittlicher Eigenkapitalquote sowie Existenzgründer:innen / kleine und junge Unternehmen, die ausbilden sowie Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit und von Frauen oder von Menschen mit Migrationshintergrund geführte Unternehmen
stille Beteiligung zur Mitfinanzierung der Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel
stille Beteiligung
Maximale Beteiligungshöhe bis zu € 50.000
Laufzeit 7 bis 10 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
eingeschränkt
KMU sowie Existenzgründer:innen werden mitfinanziert ber Gründerkosten bzw. Festigungskosten für Wachstum, Investition und Betriebsmittel in Höhe von max. 50.000 Euro
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/mikromezzanin-beteiligung/
Sachsen
- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen
- Pre-Seed und Seedphase
Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.
Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000
Lautzeit 7 Jahre
Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.
nein
Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) : Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen
- https://mbg-sn.ermoeglicher.de/ueber-uns/service-downloads/beteiligungsprogramme/saxony-angel-venture-fund-savf/
Sachsen
31.12.2028
- juristische Personen des öffentlichen Rechts
- juristische Personen des privaten Rechts
- Personengesellschaften des privaten Rechts
- Einzelunternehmen
- Natürliche Personen
Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:
- Investitionen in kulturelle Infrastruktur
- Altlastensanierung und Bodenschutz
- Investition in Sportstätten
- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen
- Begleitung des demografischen Wandels
- Verbesserung der touristischen Infrastruktur
- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen
Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)
Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien
Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans
Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten
Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt
nein
Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
- Zuwendungsgeber :
- Ansprechpartner (Projektträger) :
- https://www.ib-sachsen-anhalt.de/oeffentliche-einrichtungen/zusammenleben/clld-projekte-efre
Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen
30.12.2027
Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.
Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.
Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.
Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.
Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.
Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.
ja
Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
- https://www.interreg-central.eu
bundesweit
Antragsberechtigt sind private Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, Einzelunternehmer oder Freiberufler. Gefördert werden kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitenden und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR und größere mittelständische Unternehmen mit einem Gruppenumsatz von bis zu 500 Mio. EUR.
Gefördert werden Tätigkeiten der experimentellen Entwicklung mit einer genau definierten unteilbaren Aufgabe und klar festgelegten Zielen, die aus mehreren Arbeitspaketen, Tätigkeiten oder Dienstleistungen bestehen können.
Mitfinanziert werden:
– Betriebsmittel,
– Investitionen in Forschungs- und Entwicklungsvorhaben oder alternativ
– vereinfacht ermittelte Kosten.
Die Förderung wird als integriertes Finanzierungspaket aus einem klassischen Darlehen (Fremdkapitaltranche) und einem Nachrangdarlehen (Nachrangtranche) gewährt. Der Anteil der Nachrangtranche ist vom Gruppenumsatz abhängig.
Finanziert werden bis zu 100% der förderfähigen Kosten, mindestens jedoch 25.000 EUR und maximal 5 Mio. EUR pro Vorhaben.
Anträge sind vor Beginn des Vorhabens auf den vorgeschriebenen Formularen über die Hausbank an die KfW Bankengruppe zu richten.
nein
Mit diesem Finanzierungspaket fördert die KfW Vorhaben, die sich vom Stand der Technik in der EU abheben und solche, die neu sind für Unternehmen. Es handelt sich um ein Finanzierungspaket für die Entwicklung neuer Produkte und Prozesse. Der Kern der Innovation muss beim Unternehmen liegen.
- Zuwendungsgeber : KfW Bankengruppe
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW Bankengruppe
- https://www.kfw.de/360
bundesweit
Antragsberechtigt sind Existenzgründer, die bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld im Umfang von mindestens 150 Tagen haben, dessen Dauer nicht allein auf § 147 Absatz 3 SGB III beruht. Sie üben die Selbstständigkeit hauptberuflich aus und sind dadurch nicht mehr arbeitslos.
Existenzgründungen, Selbstständigkeit
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt. Gründer erhalten zunächst für sechs Monate monatlich einen Zuschuss in Höhe ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes. Zur sozialen Absicherung wird in dieser Zeit zusätzlich ein Betrag von 300 EUR monatlich gezahlt, der es ermöglicht, sich freiwillig in den gesetzlichen Sozialversicherungen abzusichern. Der Gründungszuschuss kann für weitere neun Monate in Höhe von 300 EUR monatlich geleistet werden, wenn die geförderte Person ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegt.
Die Förderung muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden.
ja
Der Gründungszuschuss stellt eine finanzielle Unterstützung beim Schritt von der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit dar.
- Zuwendungsgeber : Agentur für Arbeit
- Ansprechpartner (Projektträger) : zuständige Agentur für Arbeit; Bundesagentur für Arbeit (BA)
- https://www.arbeitsagentur.de/existenzgruendung-gruendungszuschuss
bundesweit
bis 2033
Bewerben können sich Städte aus den EU-Mitgliedsländern, EFTA-/EWR-Staaten sowie aus Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern nach einer festgelegten zeitlichen Abfolge. Den Titel „Kulturhauptstadt Europas” können jährlich je zwei Städte aus verschiedenen EU-Mitgliedsländern führen und ca. jedes dritte Jahr zusätzlich eine aus den EFTA-/EWR-Staaten oder den (potenziellen) Kandidatenländern. Die Städte können auch umliegende Regionen einbeziehen.
Die Bewerber müssen ein Kulturprogramm mit einer starken europäischen Dimension erarbeiten. Das Kulturprogramm muss auf ein Jahr angelegt sein und eigens für das Kulturhauptstadtjahr erstellt werden. Dieses Kulturprogramm sollte Teil einer langfristigen Strategie sein, die nachhaltige Auswirkungen auf die lokale wirtschaftliche, kulturelle und soziale Entwicklung hat.
Die Förderung erfolgt in Form eines Preisgeldes (Melina-Mercouri-Preis). Dieses wird derzeit mit 1,5 Mio. EUR aus dem EU-Programm Kreatives Europa finanziert.
Mindestens sechs Jahre vor Beginn der Veranstaltung soll ein Wettbewerb zwischen interessierten Städten auf nationaler Ebene ermöglicht werden. Eine Auswahljury, bestehend aus Vertretern der EU-Institutionen und der betreffenden Mitgliedstaaten, beurteilt die Vorschläge und empfiehlt die Nominierung einer Stadt durch den betreffenden Mitgliedstaat. Der Rat ernennt auf Empfehlung der Kommission, unter Berücksichtigung der Stellungnahme des Europäischen Parlaments und der Auswahljury, die betreffende Stadt zur Kulturhauptstadt Europas. Die Frist zur Einreichung von Bewerbungen beträgt mindestens zehn Monate ab dem Tag der Veröffentlichung des jeweiligen Aufrufs.
nein
Der Titel Kulturhauptstadt Europas wird seit 1985 jährlich von der Europäischen Union vergeben. Die Benennung soll dazu beitragen, den Reichtum, die Vielfalt und die Gemeinsamkeiten des kulturellen Erbes in Europa herauszustellen und ein besseres Verständnis der Bürger Europas füreinander zu ermöglichen. Der Titel unterstützt darüber hinaus die touristische Vermarktung der jeweiligen Stadt.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Bildung, Jugend, Sport und Kultur
- https://ec.europa.eu/programmes/creative-europe/actions/capitals-culture_en
bundesweit
31.12.2027
Teilnahmeberechtigt sind öffentliche und private Organisationen bzw. Einrichtungen mit einem Sitz in einem EU-Mitgliedstaat, einem EU-Beitrittsstaat oder – unter bestimmten Bedingungen – auch in einem Drittstaat. Dies können z.B. nationale, regionale und lokale Behörden, Arbeitsverwaltungen, Sozialpartner, Nichtregierungsorganisationen, Hochschuleinrichtungen und Forschungsinstitute, Finanzinstitute oder Medien sein. Auch Organisationen, die nach EU-Recht gegründet wurden, sowie internationale Organisationen können gefördert werden.
Gefördert werden Maßnahmen zur:
– Schaffung und Sicherung eines hohen Niveaus hochwertiger und nachhaltiger Beschäftigung,
– Gewährleistung eines angemessenen und fairen sozialen Schutzes,
– Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie
– Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Erstellung von Studien, Berichten, Evaluierungen; Entwicklung von Mobiliätsprogrammen
- Vernetzung und Zusammenarbeit von Fachstellen und anderen Interessenten
- Durchführung von Veranstaltungen, Konferenzen, Seminaren und Schulungen
- Bereitstellung von Informations-, Beratungs-, Vermittlungs- und Einstellungsdiensten für Grenzgänger
Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen. Die jährlichen Zuwendungsbeträge werden durch die jeweiligen Finanzierungsbeschlüsse und Jahresarbeitsprogramme festgelegt. Die Höhe der förderfähigen Ausgaben richtet sich nach den jeweiligen Projektaufrufen im Rahmen des EaSI-Strangs des ESF+. Im Rahmen der geteilten Mittelverwaltung können Mitgliedsstaaten mit einem Kofinanzierungssatz von bis zu 95 Prozent rechnen.
Die Durchführung des Programms erfolgt auf der Grundlage von Arbeitsprogrammen, die von der Europäischen Kommission verabschiedet werden. Die Arbeitsprogramme informieren über die förderfähigen Maßnahmen, das Verfahren zur Auswahl der zu unterstützenden Maßnahmen, die Zielgruppen und -regionen der Förderung sowie den Zeitrahmen für die Umsetzung.
Projektaufrufe werden gezielt veröffentlicht. Daraufhin erfolgt eine Phase zur Einreichung von Projektvorschlägen durch die Bewerber, gefolgt von einer Bewertung durch die Kommission auf Basis der Relevanz, Wirkungspotenziale und Qualität der Nachweise.
nein
Das Programm für Beschäftigung und soziale Innovation (EaSI) zielt ab auf hochwertige und nachhaltige Beschäftigung, angemessenen und fairen Sozialschutz, die Bekämpfung von Armut und sozialer Ausgrenzung sowie die Verbesserung der Arbeitsbedingungen.
- Zuwendungsgeber : EU
- Ansprechpartner (Projektträger) : Europäische Kommission - Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Integration (DG EMPL)
- https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/EaSI/inhalt.html
Sachsen
Startups oder wachstumsorientierte Mittelständler mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen mit einem innovativen ökologischen, digitalen und sozialen Geschäftsmodell, welche den Markteintritt erfolgreich abgeschlossen haben.
Innovationskapital Sachsen unterstützt stark wachsende innovative Unternehmen in Sachsen, um frisches Kapital in die sächsische Innovationslandschaft zu bringen für den Wachstum der Hidden Champions von morgen.
Beteiligungshöhe in der Regel zwischen 1,0 Mio. EUR und 5,0 Mio. EUR in Form einer stillen und/oder offenen Minderheitsbeteiligung
anteilige Finanzierung von bis zu 70 % und gleiche Bedingungen für alle Partner der Finanzierungsrunde
Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG, die im Vorfeld zu kontaktieren ist.
eingeschränkt
Das Förderprogramm eignet sich für wachstumsorientierte Unternehmen, die den nächsten Schritt gehen möchten, um ihre Visionen verwirklichen zu können.
- Zuwendungsgeber : Kreditanstalt für Wiederaufbau KfW; Sächsische Aufbaubank SAB; Sächsische Beteiligungsgesellschaft SBG
- Ansprechpartner (Projektträger) : Sächsische Beteiligungsgesellschaft SGB
- https://sbg.sachsen.de/innovation.html
bundesweit
Antragsberechtigt sind:
- In- und ausländische private und öffentliche Unternehmen – unabhängig von der Größe
- Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände
- Privatpersonen und gemeinnützige Antragsteller
- Sie müssen zumindest einen Teil des erzeugten Stroms oder der erzeugten Wärme einspeisen.
- Genossenschaften, Stiftungen und Vereine
- Freiberufler
- Landwirte
Für Vorhaben im Ausland sind antragsberechtigt:
- Deutsche private Unternehmen und deren Tochtergesellschaften im Ausland
- Joint Ventures mit maßgeblicher deutscher Beteiligung im Ausland
- In Deutschland tätige Freiberufler
Nicht antragsberechtigt sind:
- Bund, Bundesländer und deren Einrichtungen
- Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe
Gefördert werden
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von dem EEG 2021 entsprechenden Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien einschließlich der zugehörigen Kosten für Planung, Projektierung und Installation
- Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen nur zur Wärmeerzeugung auf Basis erneuerbarer Energien
- Wärme-/Kältenetze und Wärme-/Kältespeicher, die aus erneuerbaren Energien gespeist werden
- Flexibilisierung von Stromnachfrage und -angebot, Digitalisierung der Energiewende
- Contracting-Vorhaben, Modernisierungen mit Leistungssteigerung
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
- Investitionen in den Bereich fossiler Brennstoffe
- Treuhandkonstruktionen
- Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben
- Sogenannte In-Sich-Geschäfte, wie zum Beispiel der Erwerb eigener Unternehmensanteil
- Banküblich abzusicherndes Darlehen i. H. v. bis zu 100 % der förderfähigen Netto-Investitionskosten
- bis zu 150 Mio. EUR pro Vorhaben
- Die Mindestlaufzeit beträgt 2 Jahre.
Kombination mit anderen Förderprogrammen möglich
Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank (vor Vorhabensbeginn).
eingeschränkt
Ein Kredit, der die Investition in erneuerbare Energien ermöglicht.
- Zuwendungsgeber : KfW
- Ansprechpartner (Projektträger) : KfW
- https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/Erneuerbare-Energien-Standard-(270)/?redirect=84480