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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

102 Treffer:
RL Denkmalförderung  

Der Freistaat Sachsen fördert die Sicherung, den Erhalt, die Pflege und die Nutzbarmachung der sächsischen Kulturdenkmale und des mit diesen verbundenen materiellen und immateriellen kulturellen Erbes. Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Eigentümer, Besitzer und Bauunterhaltungspflichtige eines Kulturdenkmals sowie gemeinnützige Vereinigungen, die nach ihrer Saztung Denkmalpflege betreiben. Antragsberechtigt für Fortbildungsmaßnahmen sind rechtsfähige juristische Personen des privaten und des öffentlichen Rechts als Träger der Maßnahme. Träger von unteren Denkmalschutzbehörden sind antragsberechtigt, sofern sie Ersatzvornahmen vollziehen. Der Bund, die Bundesländer sowie ausländische Staaten sind nicht antragsberechtigt.

Was wird gefördert?

Finanziert wird vor allem der denkmalbedingte Mehraufwand. Bei der Kofinanzierung von Vorhaben, die vom Bund gefördert werden, gelten in Bezug auf die Ausgaben die Fördergrundsätze des Bundes auch für die Landesförderung. Unterstützt werden außerdem Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege.

Beispiele

Eine Zuwendung kann bewilligt werden für

 

1. Maßnahmen zur Sicherung, Erhaltung, Pflege und Nutzbarmachung eines Kulturdenkmals. Dazu gehören auch:

a) Maßnahmen zur Instandsetzung und Wiederherstellung eines früheren Zustandes,

b) Maßnahmen, um ein zerstörtes Denkmal wiederzugewinnen oder um ein Denkmal oder Teile desselben nachzubilden,

c) Maßnahmen, um ein Kulturdenkmal an einen anderen Ort zu versetzen,

2. Bauaufnahmen, Schadensuntersuchungen sowie restauratorische Untersuchungen,

3. Maßnahmen an nicht denkmalgeschützten Gebäuden oder Gebäudeteilen innerhalb eines Denkmalschutzgebietes (§ 21 des Sächsischen Denkmalschutzgesetzes), die zur Erhaltung des geschützten Erscheinungsbildes erforderlich sind, sofern diese auf Verlangen der Denkmalschutzbehörde durchzuführen sind,

4. technische Maßnahmen, die für die Erhaltung des Denkmals oder von Teilen des Denkmals erforderlich sind,

5. Maßnahmen, um die durch Bergung aus einem Denkmal gewonnenen und wiederverwendbaren Teile in einen neuen ganzheitlichen oder fragmentarischen Zusammenhang zu stellen,

6. Maßnahmen der Fortbildung im Bereich der Denkmalpflege,

7. Maßnahmen, um archäologische Kulturdenkmale zu dokumentieren, zu sichern und falls erforderlich auszugraben,

8. Maßnahmen auf landwirtschaftlich genutzter Fläche zum Schutz darunterliegender archäologischer Sachzeugen

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses. Die Höhe der Förderung beträgt im Landesprogramm Denkmalpflege 50% und im Sonderprogramm (für Kulturdenkmale besonderer Bedeutung) 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben. Für Vorhaben mit Gesamtkosten von bis zu 100.000 EUR ist eine Festbetragsförderung mit einer Förderquote bis zu 25% möglich.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 90% der zuwendungsfähigen Ausgaben für Fortbildungsmaßnahmen, für die Dokumentation und Sicherung archäologischer Funde und für den Schutz archäologischer Vorkommen auf landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie 100% des denkmalbedingten Aufwands bei Ersatzvornahmen durch die Denkmalschutzbehörden.

Bewerbungsverfahren

Anträge für das Landesprogramm sind bis zum 30. Oktober für das Folgejahr einzureichen. Für Maßnahmen, die der Sicherung eines Kulturdenkmals dienen, können Anträge ohne Beachtung der Frist eingereicht werden.

Anträge für das Sonderprogramm Denkmalpflege können laufend gestellt werden.

Antragstelle ist das

Landesamt für Denkmalpflege Sachsen

Schloßplatz 1

01067 Dresden

Tel. (03 51) 48 43 04 00

Fax (03 51) 48 43 04 99

E-Mail: post@lfd.smi.sachsen.de

Internet: www.lfd.sachsen.de

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Maßnahme muss mit der denkmalrechtlichen Genehmigung im Einklang stehen. Notwendige Zustimmungen, Bewilligungen und vergleichbare Entscheidungen müssen vor Beginn der Maßnahme vorliegen.

Weitere Informationen  
Förderung für die sächsischen Braunkohlereviere  

Das Sächsische Kabinett hat die »Förderrichtlinie für Zuwendungen nach dem Investitionsgesetz Kohleregionen – RL InvKG« beschlossen. Mit der Richtlinie werden investive Projekte für den Strukturwandel in den beiden sächsischen Braunkohlerevieren ausgewählt und unterstützt.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind

- Gemeinden,

- Landkreise,

- andere Träger der kommunalen Selbstverwaltung sowie deren Unternehmen,

- andere öffentliche und private Träger, die öffentliche Aufgaben erfüllen,

- Körperschaften, Stiftungen und Anstalten des öffentlichen Rechts,

- Forschungs- und Kultureinrichtungen und

- Unternehmen des privaten und öffentlichen Rechts mit Beteiligung Sachsens

 

 

Zuwendungsfähige Ausgaben:

- alle investiven projektbezogenen Ausgaben

- Ausgaben für Grunderwerb bis zur Höhe von 50 % der gesamten zuwendungsfähigen Ausgaben (Wertermittlung eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich)

- Investive Begleit- und Folgemaßnahmen (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen)

- Baunebenkosten einschließlich vorbereitender Machbarkeitsstudien bis zu einer Höhe von 15 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben des Projektes (ohne Planungskosten)

Was wird gefördert?

Maßnahmen in folgenden Bereichen:

- wirtschaftsnahe Infrastruktur ohne öffentliche Verkehrswege,

- Verkehr,

- öffentliche Fürsorge zur Verbesserung wirtschaftsbezogener Standortbedingungen,

- Städtebau, Stadt- und Regionalentwicklung,

- Digitalisierung, Breitband- und Mobilfunkinfrastruktur,

- touristische Infrastruktur,

- Infrastrukturen für Forschung, Innovation und Technologietransfer sowie Aus- und Weiterbildung,

- Klima- und Umweltschutz sowie

- Naturschutz und Landschaftspflege.

Art und Höhe der Zuwendung

Zuwendung mindestens 25.000 TEUR

Max. Zuschuss: 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

Der Fördersatz kann vom Freistaates Sachsen auf Basis der Einstufung im Kommunalen Frühwarnsystems wie folgt angehoben werden:

- um 2,5 % bei Kommunen in kritischer Haushaltslage (Kat. C)

- um 5,0 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D)

- in Ausnahmefällen um 7,5 % bei Kommunen in instabiler Haushaltslage (Kat. D) in Fällen von außerordentlichem überregionalem strukturpolitischem Interesse

 

Anhebung des Fördersatzes unter den genannten Kriterien gilt auch für Unternehmen mit kommunaler Mehrheitsbeteiligung.

Bei Gewährung einer Beihilfe richtet sich der Fördersatz nach den Bestimmungen der anzuwendenden beihilferechtlichen Regelungen.

Bewerbungsverfahren

Grundvoraussetzung für die Beantragung von Projekten über das Förderportal der SAB ist ein vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bestätigter Projektvorschlag

 

Für Projektträger kommunaler Maßnahmen:

- Einreichung des vollständigen Förderantrages innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt des Bestätigungsschreibens der Sächsischen Agentur für Strukturentwicklung GmbH (SAS) über den Abschluss des Vorverfahrens.

- SAS berät bei der Weiterentwicklung der Projekte.

 

 

Für Projektträger von Landesmaßnahmen:

Projektträger, die das Vorverfahren erfolgreich durchlaufen haben, melden sich vor Antragstellung telefonisch bei den Kundenberaterinnen der SAB.

 

 

Ab Eingang Ihres Förderantrages übernimmt die SAB die weiterführende Antragsprüfung.

 

Förderergänzungsdarlehen:

Zur Sicherung der Gesamtfinanzierung stellt die SAB Vorfinanzierungs- bzw. Förderergänzungsdarlehen zur Verfügung. Nähere Informationen und Ansprechpartner: www.sab.sachsen.de/kommunalfinanzierung/vorfinanzierung

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Akteure, die in Sächsischen Braunkohlerevieren zur Bewältigung des Strukturwandels und zur Sicherung der Beschäftigung nach Ende des Braunkohlenabbaus und der Kohleverstromung beitragen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" (GRW) (RIGA) - Gewerbliche Wirtschaft  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die in ihrer Betriebsstätte Produkte und Leistungen überwiegend überregional absetzen (außerhalb eines Radius von 50 km vom Sitz der Betriebsstätte) und nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

Beispiele

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe Ihres individuellen Fördersatzes ist u. a. von Ihrem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, Ihrem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

- detaillierte Übersicht über die Konditionen der Förderung file:///C:/Users/id156675/Downloads/übersicht-vorhabensarten-und-förderhöhen_final_20(8).pdf

- Einteilung der GRW-Fördergebiete für den Freistaat Sachsen file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-fördergebietskarte-freistaat-sachsen-2022-2027_20(8).pdf

- Für Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen liegt der Förderhöchstsatz bei 50 % (Investitionsbeihilfen für Forschungsinfrastrukturen).

- Für die Förderung und Höhe des Zuschusses ist die Haushalts-, Sach-, und Rechtslage zum Zeitpunkt der Bewilligung maßgeblich.

Bewerbungsverfahren

- Antragsunterlagen gemäß der Aufstellung einzureichender Unterlagen zusammenstellen (file:///C:/Users/id156675/Downloads/grw-riga_aufstellung-einzureichender-unterlagen.pdf)

- Förderantrag über das Förderportal erstellen

- Förderantrag ausdrucken und rechtsverbindlich unterschreiben

- Förderantrag im Förderportal unter „Vorhaben“ > „Aufgaben“ > „Mitteilung versenden/Unterlagen nachreichen“ hochladen

- Nach Registrierung desAntrags Erhalt einer Eingangsbestätigung mit der Angabe Ihrer Antragsnummer

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft in Sachsen werden anteilig mit einer individuellen Höhe bezuschusst

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil A: Förderung der Selbständigkeit von Frauen  

Maßnahmen zur Erweiterung von Kompetenzen, Vernetzung und Selbstorganisation

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

- Träger:innen (natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft oder juristische Personen oder Personenvereinigungen), die die genannten Vorhaben durchführen

- Endbegünstigte sind Personen mit dem Geschlechtseintrag weiblich

Was wird gefördert?

- Gründerinnen- und Unternehmerinnenzenten, Coworking-Spaces

-> Gefördert wird die Konzeptionierung und Etablierung von Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie von Coworking-Spaces, die Gründerinnen und Unternehmerinnen bei der Weiterentwicklung ihrer unternehmerischen Kompetenzen sowie der Umsetzung und Festigung der unternehmerischen Tätigkeit unterstützen

Art und Höhe der Zuwendung

- Zuschuss bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben

- Förderfähig sind Kosten für Eigen- und Fremdpersonal

- Alle übrigen förderfähigen Ausgaben und Kosten (Restkosten) werden in Form einer Restkostenpauschale gewährt. Diese beträgt 40%, gemessen an den für Eigen- und Fremdpersonal insgesamt förderfähigen Personalkosten

- Vorhaben können mit einer Dauer von bis zu 2 Jahren zzgl. der Konzeptionsphase von in der Regel nicht mehr als 8 Monaten bewilligt werden

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsische Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Gründerinnen- und Unternehmerinnenzentren sowie Coworking-Spaces werden mit einem Zuschuss von max. 80% gefördert

Weitere Informationen  
ESF Plus Gleichstellung - Teil B: Gründerinnenprämie  

Stärkung der Teilhabe von Frauen an selbständiger Erwerbstätigkeit

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen

Was wird gefördert?

- Unterstützung gründungsinteressierter Frauen mit besonderen Gründungshemmnissen durch eine Teilfinanzierung von Lebensunterhalt und Sozialversicherungskosten

- Zusätzlich ist ein Kinderbonus möglich

Art und Höhe der Zuwendung

- 1.320 EUR als Zuschuss zum Lebensunterhalt pro Monat sowie ggf. 300 EUR als Zuschuss zu den Sozialabgaben in den ersten sechs Monaten des Bewilligungszeitraumes

- Zuschuss zu den Sozialabgaben ist für weitere neun Monate möglich

- 140 EUR Kinderbonus pro Monat, soweit im Haushalt der Gründerin mindestens ein betreuungspflichtiges Kind lebt

- Die Auszahlung erfolgt in monatlichen Raten

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Volljährige weibliche Gründungspersonen mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Freistaat Sachsen werden bei Gründungsvohaben mit Zuschüssen unterstützt.

Weitere Informationen  
ESF Plus-Richtlinie Zukunft Berufliche Bildung  

Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Natürliche Personen mit Unternehmereigenschaft, juristische Personen oder Personenvereinigungen des privaten und öffentlichen Rechts, welche ihren Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen haben.

Was wird gefördert?

- Vorhaben für eine zukunftsorientierte Berufliche Bildung in Sachsen auf Initiative des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (Projektaufrufe)

 

- Regionalspezifische und bedarfsgerechte Vorhaben der beruflichen Aus- und Weiterbildung zur Weiterentwicklung der bestehenden und Schaffung neuer beziehungsweise kreativer Angebote und Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung (Einzelprojekte)

 

- Vermittlung von praxisrelevanten, nicht in den Ausbildungsordnungen beziehungsweise Lehrplänen enthaltenen Zusatzqualifikationen, die zu einem Kompetenzzuwachs bei Auszubildenden führen und die individuellen Chancen beim Übergang in Arbeit erhöhen (Zusatzqualifikation).

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Die Schaffung neuer Formate der beruflichen Aus- und Weiterbildung wird gefördert

Weitere Informationen  
Richtlinie Berufliche Bildung - Verbundausbildung  

In die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen investieren

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Unternehmen (natürliche bzw. juristische Personen oder Personenvereinigungen) mit bis zu 500 beschäftigten Personen mit Sitz oder Niederlassung im Freistaat Sachsen, die den Ausbildungsvertrag mit dem Auszubildenden geschlossen haben und den Auszubildenden an den Verbundpartner entsenden

Was wird gefördert?

Die Durchführung der betrieblichen Ausbildung im Verbund - Ausbildungsinhalte können in anderen Unternehmen oder Einrichtungen (Verbundpartner) ergänzend zur eigenen Ausbildung vermittelt werden

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt im Wege der Gewährung einer Pauschale pro Teilnehmerwoche der Ausbildung beim Verbundpartner in Höhe von 150 EUR.

Höhe der Zuwendung ergibt sich aus der Multiplikation von 150 EUR mit der Anzahl der geplanten Teilnehmerwochen beim Verbundpartner.

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Möglichkeit der Ausbildung im Verbund für kleinere und mittelständische Unternehmen, für die es aufgrund ihrer Größe oder Spezialisierung häufig schwierig ist, die Ausbildung von Fachkräften eigenständig abzudecken

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027  

Zuwendung in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Startups)

Fördergebiet

Sachsen Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen, Chemnitz und Leipzig

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Gefördert werden kleine innovative Startups mit Sitz oder Betriebsstätte in den Landkreisen Bautzen, Görlitz, Leipzig, Nordsachsen oder in den kreisfreien Städten Chemnitz und Leipzig, deren Eintragung ins Handelsregister bei Antragstellung höchstens 5 Jahre zurückliegt.

Das Startup darf nicht börsennotiert sein, darf nicht durch einen Zusammenschluss oder aus der Übernahme der Tätigkeit eines anderen Unternehmens hervorgegangen sein und darf noch keine Gewinne ausgeschüttet haben.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben die für den Aufbau oder die Fortentwicklung des Unternehmens notwendig sind

Art und Höhe der Zuwendung

Höhe der Förderung

​​Die Zuwendung entspricht 50 % der förderfähigen Ausgaben und maximal der Höhe des eingebrachten Eigenkapitals oder der eigenkapitalähnlichen Einlage des privaten Investors (Business Angel) bis zu einem Betrag von 400.000 EUR.

Die Zuwendung wird aus Mitteln des Just Transition Fund (JTF) gewährt.​​

 

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Rückzahlung im Erfolgsfall

Es besteht eine Rückzahlungsverpflichtung der Zuwendung unter anderem für entnommene und nicht thesaurierte Gewinne (handelsrechtlicher Jahresüberschuss) innerhalb von 5 Jahren nach Bewilligung. Der Rückzahlungsbetrag pro Jahr (Geschäftsjahr) beträgt 50 % des entnommenen handelsrechtlichen Jahresüberschusses. Die Rückzahlungsverpflichtung beginnt ab einem Rückzahlungsbetrag von 2.500 EUR. Die Rückzahlungsverpflichtung ist auf die Höhe der erhaltenen Zuwendung begrenzt.

 

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Beihilferechtliche Regelungen

Die Förderung erfolgt auf Grundlage des Artikels 22 der AGVO (Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung).

 

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Kombination mit anderen Fördermitteln

Zum Ausschluss von Doppelförderungen ist eine Kombination mit Zuwendungen aus anderen Förderprogrammen zur Finanzierung derselben förderfähigen Ausgaben nicht zulässig.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf Förderung sind vom Startup innerhalb von zwei Monaten nach Unterzeichnung des mit dem privaten Investor (Business Angel) geschlossenen Beteiligungsvertrags einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

eingeschränkt * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Kleine innovative Startups werden bei Personalkosten und -ausgaben, Sach- und Investitionsausgaben gefördert

Weitere Informationen  
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

Bewerbungsverfahren

DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße

Weitere Informationen  
Digitalisierungsdarlehen (Digi-D)  

Förderrichtlinie Darlehen für den Mittelstand - FRL DFM

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- gewerblich tätige kleine und mittlere Unternehmen (KMU), deren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen ansässig ist

- Angehörige der freien Berufe

Was wird gefördert?

Zuwendungsfähig sind ausschließlich direkte Ausgaben für:

- Fremdleistungen für Planung, Konzipierung, Vorbereitung und Realisierung

- Anschaffung notwendiger Hardware und Software

- die Einführung im Unternehmen, einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- 1,5 % p. a. nom. für JTF finanzierte Vorhabe

- 2,5 % p. a. nom. für Landesmittel finanzierte Vorhaben

- Laufzeit bis zu 6 Jahren, davon 1 Jahr tilgungsfrei

- Tilgung monatlich in festen Raten

 

Darlehenshöhe und Auszahlung

- je Vorhaben mindestens 30.000 EUR, höchstens 250.000 EUR

- bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von jungen kleinen Unternehmen

- bis zu 70 % der zuwendungsfähigen Ausgaben bei Vorhaben von etablierten oder jungen mittleren Unternehmen

- Auszahlung in einer Tranche

Bewerbungsverfahren

Antragstellung im Förderportal

- Einreichung des Antrags

- Einreichung (Hochladen) der erforderlichen Unterlagen

- Bestätigung des Antrageingangs durch die SAB via Bestätigungsmail

 

 

Antragstellung über Hausbank

- Antragstellung bei der Hausbank vor Beginn des Vorhabens

- ausschließlich digitale Weiterleitung des Antrages durch die Hausbank an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB)

- Verpflichtung der Hausbank bei Annahme des Darlehensangebotes der SAB, das Darlehen an den Endkreditnehmer zu festgeschriebenen Konditionen weiterzuleiten

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

KMU und Freiberufler:innen werden mit einem Darlehen von max. 250.000 Euro bei Digitalisierungsvorhaben unterstützt.

Weitere Informationen  
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