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Unser Förderwegweiser listet wichtige Förderprogramme der Europäischen Union, des Bundes und der Bundesländer auf, welche speziell nach den Anforderungen der Tourismuswirtschaft selektiert wurden.
Neben der Volltextsuche helfen Ihnen drei einfache Fragen, um für Sie und Ihr Unternehmen die optimalen Suchergebnisse zu erhalten. In unseren Tipps geben wir weitere Hinweise. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.

Förderwegweiser

102 Treffer:
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" - Richtlinie GRW RIGA  

Zuwendungen für Investitionsvorhaben der gewerblichen Wirtschaft einschließlich Unternehmen der Tourismuswirtschaft sowie für gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen mit denen dauerhaft Arbeitsplätze bzw. Ausbildungsplätze im Freistaat Sachsen geschaffen oder gesichert werden

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die nicht aufgrund ihrer Branche von der Förderung ausgeschlossen sind

- Gemeinnützige außeruniversitäre wirtschaftsnahe Forschungseinrichtungen

Was wird gefördert?

- Förderfähige Anschaffungs- und Herstellungskosten der Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens (unter anderem Gebäude, Anlagen, Maschinen und immaterielle Wirtschaftsgüter)

- Lohnkosten für neu eingestellte Personen während eines Zeitraums von 2 Jahren

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Ausbau der Kapazitäten einer Betriebsstätte (Erweiterung)

- Diversifizierung der Produktion einer Betriebsstätte in neue zusätzliche Produkte

- Grundlegende Änderung des gesamten Produktionsprozesses

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre

- Investitionen zur Modernisierung des Produktionsprozesses (Allgemeine-De-minimis-Beihilfen)

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben großer Unternehmen (GU)

- Errichtung einer neuen Betriebsstätte

- Diversifizierung der Tätigkeit einer bestehenden Betriebsstätte, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die früher in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Erwerb der Vermögenswerte einer Betriebsstätte, die geschlossen wurde oder ohne diesen Erwerb geschlossen worden wäre, sofern die neue Tätigkeit nicht dieselbe oder eine ähnliche Tätigkeit, wie die vor dem Erwerb in der Betriebsstätte ausgeübte Tätigkeit ist

- Investitionsvorhaben, die das Unternehmen in die Lage versetzen, über die Unionsnormen und nationalen Normen für den Umweltschutz hinauszugehen oder bei Fehlen solcher Normen den Umweltschutz verbessern (Umweltschutzbeihilfen)

- Investitionsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen (Allgemeine De-minimis-Beihilfen)

 

 

Förderfähige Investitionsvorhaben gemeinnütziger außeruniversitärer wirtschaftsnaher Forschungseinrichtungen

- Errichtung oder Ausbau von Forschungsinfrastrukturen

Art und Höhe der Zuwendung

- Es wird ein anteiliger Zuschuss auf die förderfähigen Ausgaben gewährt.

- Die Höhe des individuellen Fördersatzes ist u. a. von dem Investitionsvorhaben, der anzuwendenden beihilferechtlichen Grundlage, dem Investitionsort (Zugehörigkeit Fördergebiet) und der Erfüllung ökologischer Nachhaltigkeitskriterien abhängig.

Bewerbungsverfahren

DIe Antragstellung erfolgt über die Sächsiche Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei Investitionsvorhaben unterstützt. Die Konditionen der Förderungen sind abhängig von der Unternehmensgröße

Weitere Informationen  
Förderrichtlinie Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027  

Zuschuss zur Heranführung und Transformation der Digitalisierungsthemen im Unternehmen

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2027

Für wen?

Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, die ihren Sitz oder deren zu begünstigende Betriebsstätte im Freistaat Sachsen haben

Was wird gefördert?

- Planung, Konzipierung, Vorbereitung und technische Realisierung

- Anschaffung Software und notwendiger Hardware

- Einführung der Lösung einschließlich Schulung

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschüsse

- Mindestbetrag der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben und indirekten Kosten: 5.000 Euro

 

Heranführungsprojekte von Kleinstunternehmen:

- Bis zu 60 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 10.000 Euro

 

Transformationsprojekte von Kleinstunternehmen und kleinen Unternehmen:

- Bis zu 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 60.000 Euro

 

 

Transformationsprojekte von mittleren Unternehmen:

- Bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben

- Begrenzung der direkten zuwendungsfähigen Ausgaben auf 100.000 Euro

 

Indirekte Kosten in Höhe von 7 % der zuwendungsfähigen direkten Ausgaben

Der Fördersatz erhöht sich um 10 %, wenn das Unternehmen während des Durchführungszeitraums (Projektlaufzeit) tarifgebunden ist oder tarifgleiche Vergütungen zahlt.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt im Förderportal der Sächsischen Aufbaubank

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unterstützung bei der Heranführung an Themen der digitalen Transformation (Heranführungsprojekte) sowie die Unterstützung bei komplexen Projekten zur digitalen Transformation (Transformationsprojekte) für Kleinstunternehmen sowie KMU

Weitere Informationen  
Konsortialkredite  

Unterstützung von Unternehmen und Gebietskörperschaften bei der Finanzierung größerer Vorhaben in Sachsen sowie Vorhaben sächsischer Unternehmen in anderen Bundesländern durch die Teilnahme an Konsortialfinanzierungen

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Gefördert werden Unternehmen und Gebietskörperschaften, insbesondere solche, die ESG-Kriterien berücksichtigen

Was wird gefördert?

Finanziert werden schwerpunktmäßig:

- Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzes

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Verkehr (z.B. Logistik, öffentlicher Personennahverkehr)

- Vorhaben von Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Infrastrukturvorhaben im Bereich Energie- und Wärmeversorgung

- Investitionen in Einrichtungen des Gesundheitswesens im Bereich der medizinischen Versorgung und Pflege

- Soziale, kommunale aber auch überregionale Infrastrukturmaßnahmen

- Maßnahmen der Wohnungswirtschaft und des Stadtumbaus

- Investitionen in erneuerbare Energien

- Investitionen im Bereich Land- und Forstwirtschaft und des ländlichen Raums

Art und Höhe der Zuwendung

Zinssätze, Laufzeiten und Tilgung

- Die Darlehen werden mit marktgerechten, risikoadjustierten Zinssätzen bereitgestellt.

- Die Konditionen (Finanzierungstranchen, Zinsbindung, Laufzeit, Tilgungsfreijahre, Abruffristen, Gebühren, Disagio, Bereitstellungsprovision, Besicherung etc.) werden individuell zwischen dem Darlehensnehmer und dem kreditgebenden Konsortium vereinbart und richten sich nach dem konkreten Vorhaben.

- Die SAB übernimmt die von den Konsortialpartnern vereinbarten Konditionen, sofern diese nach Prüfung durch die SAB als grundsätzlich banküblich angesehen werden.

 

Kredithöhe und Auszahlung

- Die SAB beteiligt sich als Konsortialpartner maximal bis zu einem Anteil von 50 % des gesamten Fremdkapitalbedarfs zur Finanzierung des Vorhabens.

- Die SAB kann nicht größter Kreditgeber sein.

- Der Kreditanteil der SAB sollte nicht wesentlich kleiner als 5 Mio. EUR sein (Ausnahmen sind möglich). Zudem kann dieser Kreditanteil grundsätzlich nicht größer sein als der Kreditanteil des größten Konsorten.

Bewerbungsverfahren

Anträge auf eine Konsortialfinanzierung sind vom Konsortialführer direkt bei der SAB zu stellen. Die kompletten Unterlagen, die die konsortialführende Bank für die Kreditentscheidung herangezogen hat, sind der SAB zur Prüfung zur Verfügung zu stellen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Unternehmen werden bei größeren Vorhaben finanziell unterstützt z.B. bei Maßnahmen des Umwelt-, Natur- und Landscahftsschutzes

Weitere Informationen  
SAB Bürgschaftsprogramm Sachsen  

Unterstützung von Vorhaben der gewerbliche Wirtschaft, Freiberuflern und Existenzgründern durch Ausfallbürgschaften

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft

- Freiberufler:innen

- natürliche Personen (auch Existenzgründer:innen), die sich mit Hilfe des zu verbürgenden Kredits in leitender Funktion tätig an einem Unternehmen beteiligen wollen

- Bei Unternehmen der so genannten "sensiblen Sektoren" ist je nach Bereich eine Förderung nur in eingeschränktem Umfang oder überhaupt nicht möglich. Gegebenenfalls ist eine Einzelfallgenehmigung der EU-Kommission erforderlich.

Was wird gefördert?

Vebürgung von Krediten und Avalen für folgende Maßnahmen:

- Investitionen

- Unternehmensnachfolgen

- Betriebsmittel (Barkredite, Avale, Universalkredite)

- auftragsbezogene Betriebsmittel für Film- und Fernsehproduktionen (Medienbürgschaften)

- Konsolidierungsmaßnahmen in Einzelfällen

Art und Höhe der Zuwendung

Laufzeiten

- bis zu 15 Jahre für Investitionsdarlehen, in Ausnahmefällen bis zu 23 Jahren für bauliche Investitionen

- bis zu 8 Jahre bei Betriebsmittelfinanzierungen

 

Kosten

- Bearbeitungsentgelt (bei Antragstellung fällig):

-> einmalig 0,5 % des beantragten Bürgschaftsbetrages (mind. 250 EUR, max. 15.000 EUR)

- Bürgschaftsprovision:

-> jährlich mindestens 0,5 % des valutierenden Bürgschaftsbetrages

 

Sicherheiten

- Stellung aller zumutbaren Kreditsicherheiten

- persönliche Mithaftung in angemessener Höhe durch Personen, die aufgrund ihrer Stellung als Gesellschafter wesentlichen Einfluss auf das Antrag stellende Unternehmen ausüben können

 

Beihilferechtliche Regelungen

- AGVO und De-minimis-Beihilfe

Bewerbungsverfahren

Einreichung des Antrages über eine Hausbank inklusive der Stellungnahme der Hausbank sowie der weiteren erforderlichen Unterlagen vor Abschluss des Kreditvertrages und vor Beginn des Vorhabens (Maßgeblich ist Antragseingang bei der SAB.)

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Ausfallbürgschaften für Finanzierungen von KMU und Nicht-KMU, bei denen bankübliche Sicherheiten nicht oder nicht im erforderlichen Ausmaß zur Verfügung stehen

Weitere Informationen  
Mikrodarlehen für Existenzgründer und junge Unternehmen (MKD)  

Der Freistaat Sachsen gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Zuwendungen in Form eines zweckgebundenen Mikrodarlehens für die Finanzierung von Investitionen und Betriebsmitteln zum Zweck der Gründung einer nachhaltigen selbstständigen oder freiberuflichen Existenz sowie zur Festigung junger Unternehmen oder einer freiberuflichen Existenz.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Es werden Existenzgründer:innen sowie junge Unternehmen innerhalb einer fünfjährigen Existenzgründerphase unterstützt.

Was wird gefördert?

Gefördert werden die zur Aufnahme bzw. Festigung einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit betrieblich bedingten Investitionen und Betriebsmittel.

Beispiele

- Gründung eines Unternehmens oder Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

- Erneuter Gründung eines Unternehmens oder erneuter Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit („Zweite Chance“)

- Übernahme eines Betriebes im Wege der Unternehmensnachfolge

- Erwerb einer tätigen Beteiligung durch Erwerb eines Anteils am Gesellschaftskapital von mehr als 25 %

- Festigung eines Unternehmens

Art und Höhe der Zuwendung

Bis maximal 30.000 EUR je Vorhaben, mindestens 5.000 EUR Darlehenshöhe und bis zu 80% der zuwendungsfähigen Ausgaben

Bewerbungsverfahren

Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Der Freistaat Sachsen fördert Existenzgründer, die eine selbständige Tätigkeit im Freistaat Sachsen aufnehmen wollen, mit einem finanziellen Anschub für Investitionen und Betriebsmittel.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm - Wachstum und Innovation  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind etablierte kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Produkt- bzw. Sortimentserweiterungen und Markterschließungsmaßnahmen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Übernommen werden Beteiligungen z.B. zur Mitfinanzierung von Betriebs- bzw. Kapazitätserweiterungen, Modernisierungs-, Rationalisierungs- und Umstellungsmaßnahmen, Kooperationen, Markterschließungsmaßnahmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramm - Gründung und Nachfolge  

Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG Sachsen) ist eine Selbsthilfeeinrichtung der gewerblichen Wirtschaft und fördert Unternehmen in Sachsen durch Verstärkung der Eigenkapitalbasis mittels Übernahme typisch stiller und direkter Beteiligungen (Bereitstellung von haftendem Eigenkapital).

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

Antragsberechtigt sind Existenzgründer sowie kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft entsprechend der KMU-Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte in Sachsen.

Was wird gefördert?

Gewährt werden Beteiligungen zur Mitfinanzierung: der im Rahmen der Existenzgründung bzw. -festigung (bis drei Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten, Investitionen, Kosten für ein erstes Warenlager sowie einer Betriebsübernahme oder einer tätigen Beteiligung (MBO/MBI).

Art und Höhe der Zuwendung

Die Förderung erfolgt in Form einer stillen Beteiligung oder einer Kombination von stiller und direkter Beteiligung. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich unter anderem am Eigenmitteleinsatz bzw. am Eigenkapital des Unternehmens. Sie liegt zwischen 25.000 EUR und 1,0 Mio. EUR (im Einzelfall darüber). Die Laufzeit der Beteiligung beträgt maximal zehn Jahre.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind über die Hausbank einzureichen oder direkt zu richten an die

Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen (MBG) mbH

Anton-Graff-Straße 20

01309 Dresden

Tel. (03 51) 44 09-0

Fax (03 51) 44 09-4 50

E-Mail: info@mbg-sachsen.de

Internet: www.mbg-sachsen.de

Antragsformulare und weitere Informationen sind im Internet erhältlich.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Für die Inanspruchnahme muss ein Erfolg versprechendes Unternehmenskonzept vorliegen und der Unternehmer muss eine persönliche (Teil-)Garantie übernehmen.

Weitere Informationen  
Beteiligungsprogramme - Saxony Angel Venture Fund (SAVF)  

Ergänzend zum Business-Angel-Bonus JTF 2021-2027 der SAB über Zuwendungen in Form von Anlaufhilfen für junge kleine innovative Unternehmen in der Frühphase (Start-Ups) bietet die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Sachsen mbH vorrangig für Nicht-JTF-Regionen ein Beteiligungsangebot zur Unterstützung von Business-Angel induzierten Finanzierungsrunden.

Fördergebiet

Sachsen

Für wen?

- Start-Ups, Existenzgründer und junge Unternehmen an denen sich Business Angels oder Business Angel Syndikate beteiligen

- Pre-Seed und Seedphase

Was wird gefördert?

Mitfinanzierung der im Rahmen der Existenzgründung bzw. Existenzfestigung (i.d.R. bis 3 Jahre nach Gründung) entstehenden Kosten. Im Regelfall Betriebsmittel, Personal, Produktentwicklung, Markterschließung, Forschung & Entwicklung.

Art und Höhe der Zuwendung

Stille Beteiligung mit Wandeloption in Höhe von € 50.000 bis € 100.000

Lautzeit 7 Jahre

Bewerbungsverfahren

Die Beteiligung werden vom Existenzgründer / Unternehmen direkt bei der MBG beantragt.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Existenzgründer:innen in unterschiedlichen Phasen werden mit einer stillen Beteiligung für entstehende Kosten im Rahmen der Gründung mit bis zu 100.000 Euro unterstützt.

Weitere Informationen  
CLLD Projekte - EFRE  

Die Förderung zur Umsetzung der lokalen Entwicklungsstrategien aus dem Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung

Fördergebiet

Sachsen

Geltungsdauer

31.12.2028

Für wen?

- juristische Personen des öffentlichen Rechts

- juristische Personen des privaten Rechts

- Personengesellschaften des privaten Rechts

- Einzelunternehmen

- Natürliche Personen

Was wird gefördert?

Investive und nicht investive Maßnahmen i. V. m. den nachfolgenden Förderschwerpunkten:

- Investitionen in kulturelle Infrastruktur

- Altlastensanierung und Bodenschutz

- Investition in Sportstätten

- Lokale und kommunale Klimaschutz-Lösungen

- Begleitung des demografischen Wandels

- Verbesserung der touristischen Infrastruktur

- Innovation, Produktion und Marketing für regionale Produkte durch Klein- und Kleinstunternehmen

Art und Höhe der Zuwendung

Zuschuss in Höhe von bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Ausgaben (für Altlastensanierung und Bodenschutz bis zu 90 %)

Zuwendungsfähig sind auch die mit Bau- und Ausstattungsinvestitionen verbundenen Dienstleistungen wie Planungsleistungen Gutachten Sachverständigenleistungen/Konzepte, Machbarkeitsstudien

 

Für Vorhaben bis 200.000 Euro Gesamtkosten: Pauschalfinanzierung in Form des genehmigten Haushaltsplanentwurfs auf der Grundlage eines Meilensteinplans

Für Vorhaben ab 200.000 Euro Gesamtkosten: Förderung auf der Grundlage tatsächlicher Kosten

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellung erfolgt über die Investitionsbank Sachsen-Anhalt

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

nein * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Dieses Programm unterstützt die Umsetzung von Lokalen Entwicklungsstrategien (LES) in Sachsen-Anhalt. Gefördert werden von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.

Weitere Informationen  
Interreg VI B Mitteleuropa  

"Interreg VI B Mitteleuropa" ist ein Förderprogramm der EU zur Stärkung der transnationalen Zusammenarbeit der Länder Mitteleuropas. Gefördert werden gemeinsame Projekte transnationaler Partner in ausgewählten Themenfeldern.

Fördergebiet

Baden-Württemberg Bayern Berlin Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Niedersachsen Sachsen-Anhalt Sachsen Thüringen

Geltungsdauer

30.12.2027

Für wen?

Antragsberechtigt sind öffentliche und private Akteure als juristische Personen, die ihren Sitz im Programmraum von "Interreg VI B Mitteleuropa" haben, z. B. öffentliche Behörden (Bund, Länder, Regionen, Kommunen), öffentliche Dienstleister, Forschungseinrichtungen, Hochschulen, Kammern, Vereine, Verbände, Organisationen der Wirtschaftsförderung, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen.

 

Beteiligt sind neben den deutschen Bundesländern Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen (Region Braunschweig), Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die EU-Mitgliedsstaaten Kroatien, Österreich, Polen, die Slowakische Republik, Slowenien, die Tschechische Republik und Ungarn sowie Norditalien.

Was wird gefördert?

Gefördert werden z. B. die Entwicklung und Umsetzung von Strategien, Konzepten, Instrumenten und transnationalen Innovationsnetzwerken bzw. -clustern sowie in begrenztem Maße Infrastruktur- und Pilotinvestitionen.

 

Förderfähig sind dabei u. a. Personal- und Verwaltungskosten, Reisekosten, externe Expertise und Dienstleistungen, Kosten für Veranstaltungen und Material sowie in begrenztem Maße auch Investitionen.

Art und Höhe der Zuwendung

Die Zuwendung erfolgt als Zuschuss, ihre Höhe ist abhängig von Art und Umfang des Vorhabens.

Bewerbungsverfahren

Anträge sind auf Englisch online auf der Webseite des Programms einzureichen.

Kombinierbarkeit mit anderen Förderprogrammen*

ja * Bitte beachten Sie die Hinweise in den Ausschreibungen des Förderprogramms

Fazit (kurz und kompakt)

Das Interreg-Programm fördert den wirtschaftlichen, sozialen und räumlichen Zusammenhalt in Mitteleuropa. Die transnationale Zusammenarbeit erfolgt im Rahmen von gemeinsamen Projekten von öffentlichen und privaten Entscheidungsträgern und Akteuren. Interreg bietet diesen die Möglichkeit, Ideen zu entwickeln und neue Arbeitsweisen zu testen. Zudem können Entwicklungen, Investitionen und Netzwerke entstehen, die über die Projektlaufzeit hinaus wirken.

Weitere Informationen
  • Zuwendungsgeber : EU
  • Ansprechpartner (Projektträger) : Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie
  • https://www.interreg-central.eu
 
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